Datenschutzerklärung – gratiswetteinfo

Eine Website über Gratiswetten und Boni kommt mit wenigen Personendaten aus, und gratiswetteinfo beschränkt sich darauf. Rechtlich massgebend ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) samt Verordnung, in der Fassung seit dem 1. September 2023. Der Text erfüllt zugleich die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG.

Was nicht anfällt

Konten, Einzahlungen und Wetten gibt es auf gratiswetteinfo nicht. Zahlungs- und Ausweisdaten werden deshalb gar nicht erst erhoben.

Was anfällt

Bei jedem Seitenaufruf schreibt der Webserver ein Protokoll mit IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufener Adresse, Datenmenge, Herkunftsseite und Browsertyp. Es dient der Sicherheit des Betriebs und der Erkennung von Angriffen, und spätestens nach 90 Tagen werden die Einträge gelöscht oder so verkürzt, dass sie keiner Person mehr zuzuordnen sind. Wer eine E-Mail oder eine Formularnachricht schickt, gibt Name, Adresse und Text bekannt; sie werden nur für die Antwort gebraucht.

Wer verantwortlich ist

Die Betreiberin von gratiswetteinfo. Firma, Anschrift und E-Mail-Adresse nennt das Impressum auf gratiswetteinfo.com, und an diese Adresse gehen auch Fragen zum Datenschutz.

Nach welchen Regeln

Die Daten werden rechtmässig, nach Treu und Glauben und verhältnismässig bearbeitet. Sie dienen nur dem Zweck, der bei der Beschaffung erkennbar war, und bleiben nicht länger gespeichert als nötig (Art. 6 revDSG). Technische und organisatorische Massnahmen schützen sie; Profiling und automatisierte Einzelentscheidungen finden nicht statt.

Cookies

Zusätzliche Cookies und die Reichweitenmessung laufen erst nach einer Auswahl im Banner. Die Cookie-Richtlinie erläutert die Einzelheiten, und die Auswahl kann jederzeit geändert werden.

Weitergabe und Ausland

Ein Verkauf von Personendaten findet nicht statt. Sie gehen an Auftragsbearbeiter, die Hosting, Auslieferung und E-Mail besorgen und vertraglich gebunden sind (Art. 9 revDSG), sowie an Behörden, falls ein Gesetz es verlangt. Ins Ausland gelangen sie nur, wenn der Zielstaat angemessenen Schutz bietet oder geeignete Garantien wie Standarddatenschutzklauseln bestehen (Art. 16 revDSG).

Rechte und Beschwerde

Jede Person darf Auskunft über die zu ihr bearbeiteten Daten verlangen (Art. 25 revDSG); in der Regel kommt sie kostenlos und innert 30 Tagen. Möglich sind ferner Berichtigung und Löschung, die Herausgabe oder Übertragung der Daten (Art. 28 revDSG) und der Widerspruch. Für Personen in der EU kann zusätzlich die DSGVO gelten, soweit sie anwendbar ist. Beschwerden nimmt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern entgegen.

Stand: Oktober 19, 2026.

Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»