Wettanbieter mit Skrill in der Schweiz: Wer zahlt, wer zahlt drauf
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Datenstand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande sowie gegen die Skrill-Gebührenseite.
Wer hierzulande mit Skrill einzahlt, zahlt zunächst einmal Skrill. Was die E-Wallet kostet, schreibt Skrill selbst. Wer hierzulande Sportwetten platziert, zahlt anschliessend nochmals, denn das Geldspielgesetz lässt in der Schweiz nur zwei Veranstalter zu, und beide verlangen eine Verlustlimite, bevor der erste Tipp gesetzt wird. Was ein Wettanbieter mit Skrill in der Schweiz 2026 taugt, entscheidet sich an drei Stellen: an der Bewilligung, an den Wallet-Gebühren und an der Marge, die in jedem Preis steckt. Wer die Kosten kennt, weiss auch, ob ein Tipp Gewinn verspricht oder nur Spesen kostet.
Verantwortung beim Spielen: was die Schweizer Veranstalter vorgeben
Bevor eine Quote gesetzt wird, stehen bei Swisslos und Loterie Romande Limiten. Die Spielregeln kennen keine Streichungspause, in der man sich selbst aus dem Weg räumt. Sie kennen aber drei Grössen, die jeder Spielende vor der ersten Wette setzen muss.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – diese Karenzzeit hat Swisslos in den Bedingungen verankert. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Die Loterie Romande übernimmt denselben Rahmen und erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tagen sowie ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.
Wer eine Pause braucht, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer für sich eine kürzere Frist wählt, bindet sich selbst: eine Aufhebung kommt erst nach drei Monaten, eine Fachstelle wird eingebunden. Wer gegen die Regeln verstösst, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.
Diese Selbstbeschränkungen sind kein Vorschlag, sondern Pflicht. Ein Wettanbieter, der ohne Limite spielen lässt, ist in der Schweiz kein Wettanbieter.
Bonus und Gratiswette: was bei Sporttip und Jouez Sport möglich ist
Wer mit Skrill einzahlt, sucht oft zuerst einen Bonus. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern ist das Werben um Bonusse begrenzt: Gratisspielguthaben und Gratiswetten brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.
Was das in Euro heisst: Eine klassische Willkommensprämie von 100 % auf die erste Einzahlung ist hier nicht zu holen. Stattdessen gibt es Aktionscodes aus dem Verbreitungsgebiet – etwa die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief und an 7 Aktionstagen CHF 10 Spielguthaben an 7’000 Stück verteilte, gültig 30 Tage und nicht auszahlbar. Wer mit Skrill einzahlt, wird damit nicht zu einem anderen Angebot geführt. Wichtig für jeden, der auf einen Wettbonus hofft: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar. Wer auf eine Quote setzt und gewinnt, behält den Gewinn; wer mit Gratisspielguthaben spielt, kann den Bonus selbst nie auszahlen lassen.
Ausländische Wettanbieter werben mit anderen Grössenordnungen, sind aber ohne Schweizer Bewilligung und fallen nicht unter die Werbegrenze der Gespa. Wer dort einzahlt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Schutzregimes – und kann sich nicht auf die Spielsperre verlassen.
Zahlungsabwicklung und Auszahlungsgeschwindigkeit
Wer mit Skrill einzahlt, zahlt den Weg selbst. Skrill wurde 2001 in London unter dem Namen Moneybookers gegründet und trägt seit 2010 den Namen Skrill; seit August 2015 gehört die Skrill Group zu 100 % der Optimal Payments Group, die im November 2015 in Paysafe Group umbenannt wurde. Betreiber ist die Skrill Limited mit Sitz in London, ein britisch reguliertes E-Geld-Institut. Wer mit einer E-Wallet einzahlt, bewegt sich also zwischen einem britischen Finanzinstitut und einem Schweizer Veranstalter. Die Abrechnung läuft in Euro, Franken oder einer dritten Währung – und jede Umrechnung kostet.
Was Skrill selbst kostet
Skrill berechnet für die Auszahlung auf ein Bankkonto 2,80 % des Betrags, mindestens 3,50 €. Bei Skrill-Währungsumrechnungen fällt eine Gebühr von 4,49 % an. Für Privatnutzung entfällt die Servicegebühr, wenn mindestens alle 6 Monate ein Login oder eine Transaktion erfolgt – sonst werden monatlich 5,00 € vom Guthaben abgezogen.
Drei Stellen, an denen das Geld kleiner wird, bevor es auf dem Wettkonto landet. Wer in Euro einzahlt und auf Franken wettet, trägt die 4,49 % einmal beim Aufladen und nochmals beim Wechsel zurück. Wer das Geld auf das eigene Bankkonto abhebt, gibt erneut 2,80 % ab – mindestens 3,50 €, bei kleineren Beträgen spürbar viel.
Die Schweizer Auszahlungswege
Bei Swisslos wird Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Skrill gehört nicht zu den gelisteten Aufladewegen.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.
Diese Sätze sind kein Detail, sondern die Architektur. Wer bei einem Schweizer Veranstalter wettet, lässt sich das Geld auf ein eigenes Bank- oder Postkonto in der Schweiz oder in Liechtenstein überweisen. Eine E-Wallet kann als Zwischenstation dienen, aber das Geld landet am Ende auf dem Schweizer Konto – und jede dieser Stationen kostet.
Identitätsprüfung und Auszahlung
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Für ein Online-Spielerkonto bei der Loterie Romande sind Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone nötig, pro Person ist nur ein Konto erlaubt; verlangt wird eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Wer mit Skrill einzahlt, hat damit nicht automatisch gewonnen. Die Identitätsprüfung bindet Konto und Bankverbindung an einen Namen, und eine Auszahlung geht nur dorthin, wo der Name passt. Das ist kein Bonus, sondern eine Pflicht – wer sich einer Prüfung entzieht, bekommt weder Skrill-Auszahlung noch Banküberweisung.
Vergleich: Die zwei Schweizer Anbieter und ihre Spielräume
Die zwei Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung sind Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Wer beide vergleicht, vergleicht keine Auswahl, sondern das gesamte Inland. Was im Ranking zählt, ist nicht die Zahl der Anbieter, sondern was jeder vom Spielenden verlangt.
Was im Vergleich zählt
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter und ausgewiesene Konzession |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa |
Die Tabelle zeigt die einzige Linie, die in der Schweiz Bedeutung hat: Beide Anbieter führen die Konzession, die das Geldspielgesetz für Sportwetten als Grossspiel verlangt. Wer einen dritten Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung sucht, sucht etwas, das es nicht gibt. Wer einen Wettanbieter mit Skrill als Zahlungsweg sucht, sucht bei beiden vergeblich – Skrill ist keiner der gelisteten Aufladewege.
Wo sich die beiden unterscheiden
Der Unterschied liegt im Verbreitungsgebiet. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Wer in Genf wohnt, kann nur bei Loterie Romande ein Online-Konto eröffnen. Wer in Bern wohnt, kann nur bei Swisslos. Wer in Liechtenstein wohnt, fällt in das Swisslos-Gebiet. Wer in keinem dieser Kantone wohnt, fällt durch beide Raster.
Bei den Einsatzgrössen unterscheiden sich die Anbieter weniger: Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei der Loterie Romande sind Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200 verfügbar; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Wer online spielt, hat pro 30 Tage höchstens CHF 10’000 auf dem Konto – die Aufladung ist also auch hier limitiert.
Marge und Quote
Was eine Wette wirklich kostet, steckt in der Marge. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist die Auszahlungsquote: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge. Der Rest ist Marge. Eine typische 1X2-Quote auf ein Fussballspiel mit 1.90 / 3.40 / 4.20 gibt eine Auszahlungsquote von rund 92 % – und damit eine Marge von etwa 8 %. Bei einem Spiel mit engeren Quoten wie 1.60 / 3.80 / 5.50 fällt die Marge etwas niedriger aus, bleibt aber im einstelligen Bereich. Wer auf einem Markt wettet, der nicht 1X2 ist – etwa Asiatisches Handicap, Über/Unter oder eine Kombiwette – bekommt eine andere Marge. Die Marge einer Kombiwette ist nicht die Marge einer Einzelwette; sie wird mit jedem Bein grösser.
Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten kennt keine Eckstoss- oder Kartenmärkte und keine Esports-Sektion. Wer auf solche Märkte setzen will, findet sie hier nicht. Wer eine Live-Wette sucht, kann sie bei Sporttip finden, vor Spielbeginn und live; Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Grundlagen: E-Wallet und Wettkonto in der Schweiz
Wer hierzulande mit Skrill wettet, muss zuerst verstehen, was eine E-Wallet leistet und was nicht. Skrill ist ein britisches E-Geld-Institut, das Geld entgegennimmt, in einer Währung hält und auf Wunsch in eine andere umrechnet. Es ist keine Bank, es ist keine Karte, und es hat keine Schweizer Banklizenz. Skrill nimmt Geld entgegen, hält es und gibt es weiter – mehr nicht.

Bei Skrill-Währungsumrechnungen fällt eine Gebühr von 4,49 % an. Wer mit Euro einzahlt und auf Franken wettet, zahlt die Umrechnung beim Aufladen. Wer am Ende den Gewinn auf ein Schweizer Konto überweisen lässt, zahlt die Auszahlung auf das Bankkonto mit 2,80 % des Betrags, mindestens 3,50 €. Diese Sätze sind bei Skrill selbst publiziert; sie ändern sich nur, wenn Skrill sie ändert.
Wer die E-Wallet als Zwischenstation nutzt, um die Auszahlung von einem Schweizer Veranstalter entgegenzunehmen, zahlt also zweimal. Die Schweizer Veranstalter zahlen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto – Skrill steht nicht auf der Liste der Empfänger. Wer dennoch über Skrill abwickeln will, lädt das Skrill-Konto selbst auf und nimmt die 4,49 % in Kauf.
Was die E-Wallet nicht leistet, ist ebenso wichtig. Skrill ändert nichts an der Schweizer Bewilligungslage. Die E-Wallet verifiziert die eigene Identität, nicht die eines Wettanbieters. Sie hat keine Sperrfunktion gegenüber dem Schweizer Register ausgeschlossener Personen. Sie schützt nicht vor ausländischen Wettseiten, die ohne Schweizer Bewilligung operieren. Wer Skrill als Sicherheitsmerkmal versteht, versteht es falsch.
Rechtslage: warum nur zwei Anbieter eine Bewilligung haben
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat in Kraft 1.1.2021) beaufsichtigt – nicht von der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.
Was darf gewettet werden? Nur Sportereignisse – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS) – Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung für die Qualifikation zu einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet, nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste zeigt keine Eckstoss- oder Kartenmärkte und keine Esports-Sektion. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert: zu beschreiben ist es nur als Feature des jeweiligen Veranstalters (Sporttip: Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten, nur vollständiges Cash-Out, nicht für jeden Markt garantiert). Virtuelle Sportarten sind nicht etabliert – über ihre Rechtmässigkeit ist nichts zu schreiben.
Wer in der Schweiz wettet, wettet also auf einer geschlossenen Liste. Wer auf einen Markt wettet, der nicht auf der Liste steht, kann das hier nicht tun. Wer auf Esports wetten will, kann das hier nicht tun. Wer auf ein Ereignis mit Minderjährigen wetten will, kann das hier nicht tun.
Wer in der Schweiz wettet
Sportwetten sind ab 18 Jahren erlaubt; Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Limiten werden vom Spieler gesetzt, nicht vom Staat: der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden von Gesetzes wegen – Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Die Schweiz hat keinen gesetzlichen festen Einzahlungs-Cap. Spielsperre (Art. 80–82 BGS): Ausschluss von überschuldeten oder spielsüchtigen Personen und Selbstausschluss, eingetragen in einem gemeinsamen Register ausgeschlossener Personen; ein freiwilliger Ausschluss kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), eine Fachstelle wird eingebunden (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Testkäufe der Gespa 2025: an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft – der Verkaufsschutz ist also nicht streng.
Zahlungen: nur auf das eigene Konto
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren bei bewilligten Schweizer Wettanstaltern nicht; keine Kreditvergabe an Spieler (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und nur aus seinen Bedingungen zu zitieren. Die Schweiz hat kein Zahlungsblockierungswerkzeug gegen unbewilligte Wettseiten – nie behaupten, Banken oder Kartenorganisationen würden solche Zahlungen blockieren.
Steuern
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen (die ESTV nennt Sportwetten) sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert – bundesrechtliche Schwelle CHF 1’071’000 ab 1.1.2026 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025); die kantonale Schwelle ist unterschiedlich, also «je nach Kanton» schreiben, nie eine kantonale Zahlung. Oberhalb der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter: keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinnen. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Thurgaus behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerpflichtiges Einkommen. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze – nie eine behaupten. Nur allgemeine Information: «Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen».
Werbung und Bonusse
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder ausgeschlossene Personen abzielen (Art. 74 BGS); Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS) – beschreiben, nie werben. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos); Bonusbeträge und Bedingungen kommen nur aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Keine Tageszeit-Werbegrenze. Nie einen Promo-Code abdrucken.
Offshore: was eine ausländische Lizenz in der Schweiz bedeutet
Eine ausländische Lizenz (Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land) hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten, ist eine Straftatation – bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe, gewerbsmässig bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft (BJ), aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz und keine Fairplay-Kontrolle. Sperrung: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025); gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt (Domain-Hopping – die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home und nennt bet365 als auf der Liste). Ehrliche Einordnung: Offshore = keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg, ausländische Gewinne nach kantonalem Recht steuerbar; mit Bewilligung = voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Keines von beiden ist «die sichere Wahl» von vornherein.
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Swisslos Sporttip
Swisslos ist einer der beiden Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Verbreitungsgebiet deckt die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein ab – wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen.
Wer einzahlt, lädt das Swisslos-Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Skrill ist kein gelisteter Aufladeweg.
Wer gewinnt, lässt sich das Geld auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überweisen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto.
Die Wetten sind klar begrenzt: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz für Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für Systemwette CHF 10’000. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Sporttip ist die einzige bewilligte Wettplattform für die Deutschschweiz und Liechtenstein, mit voller Schweizer Aufsicht und einem schweizweiten Spielsperrenregister. Wer hier spielt, hat den vollen Schutz des BGS, aber zahlt dafür die Beschränkung der geschlossenen Gespa-Liste und die Pflicht zur Identitätsprüfung. Skrill als Aufladeweg gehört nicht dazu.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande ist der zweite bewilligte Veranstalter und bedient die Westschweiz. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.
Für ein Online-Spielerkonto braucht es Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der Westschweizer Kantone. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt, verlangt wird eine Ausweiskopie. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben ebenfalls. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer auf eine Quote setzt, hat eine ähnliche Architektur wie bei Swisslos: Wohnsitzpflicht, Identitätsprüfung, geschlossene Gespa-Liste, kein Skrill als Aufladeweg.
Jouez Sport ist die einzige bewilligte Online-Plattform für die Westschweiz, mit identischem Schutzregime, aber zusätzlichen Verkaufsstellen, die kleine Gewinne sofort auszahlen. Wer im Kanton Waadt wohnt und keinen Weg zur Verkaufsstelle hat, kann trotzdem online spielen; wer in Genf wohnt, hat keine andere bewilligte Plattform.
Häufige Fragen
Bieten Swisslos oder Loterie Romande Skrill als Zahlungsweg an?
Skrill gehört nicht zu den gelisteten Aufladewegen bei Swisslos oder Loterie Romande. Swisslos nennt PostFinance Pay als Online-Zahlungsart, daneben den Einzahlungsschein. Wer Skrill nutzen will, muss das Konto selbst aufladen und das Guthaben überweisen, was die Skrill-Gebühren auslöst.
Welche Gebühren entstehen bei Skrill für Auszahlung und Währungsumrechnung?
Die Gebühren für Auszahlung und Währungsumrechnung sind bei Skrill publiziert (2,80 % für Auszahlungen, mindestens 3,50 €; 4,49 % für Währungsumrechnungen). Wer in Euro einzahlt und auf Franken wettet, trägt diese Kosten doppelt – beim Aufladen und bei der Rücküberweisung auf das Bankkonto.
Wie hängt die Identitätsprüfung mit der Auszahlung zusammen?
Bei beiden Schweizer Veranstaltern ist ein Konto an eine verifizierte Identität gebunden, mit Ausweiskopie und Wohnsitznachweis. Die Auszahlung geht nur auf ein Konto im eigenen Namen, ob Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Wer Skrill als Zwischenstation nutzt, muss am Ende die Identitätsprüfung trotzdem bestehen, sonst fliesst kein Geld.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Gewinne?
Die bundesrechtliche Schwelle liegt bei CHF 1’071’000 ab 1.1.2026 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025), die kantonale Schwelle ist unterschiedlich, also je nach Kanton zu prüfen. Wer unter der Schwelle bleibt, hat keine Einkommensteuer auf den Gewinnen, aber die kantonale Steuerpraxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen anders behandeln.
Welche Wirkung hat die Quote auf die Auszahlung?
Die Quote bestimmt die Auszahlung: Einsatz × Quote = Brutto-Rückzahlung, davon den Einsatz abgezogen ergibt den Nettogewinn. Die Marge der Veranstalter steckt in jedem Preis und wird auf den Unterschied zwischen der Auszahlungsquote und 100 % sichtbar. Eine typische 1X2-Quote auf ein Fussballspiel hat eine Auszahlungsquote von rund 92 % und damit eine Marge von etwa 8 %, je nach Marktlage enger oder weiter.
Wie lange gilt eine Spielsperre und wann lässt sie sich aufheben?
Eine produktbezogene Selbstsperre kann für 1 bis 180 Tage gesetzt werden und gilt ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Einbindung einer Fachstelle.
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Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»
