Trustly bei Schweizer Wettanbietern: was Direktüberweisung im Sporttip und Jouez Sport tatsächlich bringt

Updated Oktober 2026
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Ein Schlüsselbund und ein Smartphone mit dunklem Display liegen auf einer Holzbank in einem Hauseingang, daneben ein Regenschirm.

In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide nehmen für Aufladungen des Spielkontos eigene Schweizer Zahlungswege, aber keine Trustly-Direktüberweisung von Trustly. Wer bei einem ausländischen Anbieter mit Trustly einzahlt, zahlt dort, wo es in der Schweiz keine Bewilligung gibt, kein Schweizer Sperrregister greift und die Auszahlung an die Schweizer Spielregeln nicht gebunden ist. Der Vergleich der «besten Wettanbieter mit Trustly 2026» fällt in der Schweiz auf zwei Namen, und er fällt kurz aus.

Nordic Capital übernahm im März 2018 die Mehrheit an Trustly bei einer Bewertung von 700 Millionen Euro.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungs­übersicht der Gespa und die Spielregeln von Sporttip (Version 4.2) sowie das Règlement Général der Loterie Romande (24. Ausgabe, Juni 2023).

Was Trustly für Wettende in der Schweiz tatsächlich kostet

Trustly Group AB ist ein zugelassenes schwedisches Zahlungsinstitut unter Aufsicht der Finansinspektionen, gegründet 2008 in Stockholm. Nordic Capital übernahm im März 2018 die Mehrheit bei einer Bewertung von 700 Millionen Euro, im September 2018 folgte das Kölner Büro für den deutschen Markt. Der Bezahlvorgang läuft als «Pay by Bank»: Kunden wählen an der Kasse diese Option und bestätigen die Zahlung in einem Schritt der starken Kundenauthentifizierung in der Banking-App oder per eID. Das Geld geht direkt vom Bankkonto ab.

In der Schweiz ändert das nichts an der Bewilligung des Wettanbieters. Das Zahlungsinstitut ist zugelassen, der Wettveranstalter bleibt es nur dann, wenn er eine Schweizer Bewilligung hat, und die gibt es für Sportwetten zweimal. Wer Trustly sieht, zahlt fast immer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das ist nicht in erster Linie ein technisches Problem, sondern ein rechtliches, und es hat zwei Folgen für die Kosten: erstens keine Sperrregister­abfrage und kein Schutz durch das Schweizer Geldspielgesetz, zweitens eine Auszahlung, die an keine Schweizer Auszahlungsregel gebunden ist.

Die Trustly-Einzahlung selbst kostet den Spielenden in der Regel keine Gebühr, denn Trustly verdient am Händler, nicht am Endkunden. Was Trustly für Schweizer Wettende konkret kostet, ist die Sicherheit, die bei einer inländischen Bewilligung dazugehört: die gesetzliche Spielsperre, das schweizweite Sperrregister, die Schweizer Limiten und die Pflicht, Gewinne nur auf das Konto der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers zu überweisen. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es diese Sicherheiten nicht, auch wenn die Trustly-Überweisung technisch funktioniert.

Wann Trustly für Wettende sinnvoll ist und wann nicht

Trustly ist eine schnelle, Konto-basierte Zahlung ohne Karten­daten, und genau das macht sie für Buchmacher ohne Schweizer Lizenz interessant, weil dort ohnehin keine Schweizer Verifikations­regeln greifen. Wer in der Schweiz wettet, sollte vorher entscheiden, ob die Geschwindigkeit der Einzahlung das Fehlen der Schweizer Schutzmechanismen aufwiegt. Bei Sporttip und Jouez Sport fällt diese Wahl leicht: Trustly ist gar nicht im Zahlungs­angebot, also gibt es dort nichts abzuwägen.

Verlustlimiten, Selbstausschluss und die Pflicht, den Verlust sichtbar zu machen

Wer in der Schweiz wettet, setzt vor der ersten Wette eigene Limiten. Bei Sporttip sind das Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von 9’999 CHF, für unter 21-Jährige 1’000 CHF. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, obwohl das Geldspielgesetz 24 Stunden als Mindestfrist nennt, die Organisatoren aber strenger sein dürfen. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Diese Limiten sind nicht staatlich fixiert, sondern werden vom Veranstalter verlangt und vom Spielenden gesetzt, aber sie sind verbindlich. Wer sie senkt, sieht den Effekt sofort; wer sie anhebt, wartet drei Tage. Das ist ein Schutz­mechanismus, der nur greift, weil der Veranstalter eine Schweizer Bewilligung hat und an die Auflagen des Geldspielgesetzes gebunden ist. Bei einem Anbieter ohne diese Bewilligung fehlt die Struktur: keine verlangte Verlustlimite, keine 72-Stunden-Frist bei der Erhöhung, keine Aufsicht, die eingreift.

Wie die Spielsperre bei Swisslos funktioniert

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Möglichkeit der Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer im Register steht, kann in keinem Schweizer Casino und bei keinem Schweizer Lotterie­veranstalter mehr spielen. Wer ausgeschlossen ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.

Das Register ist das eigentliche Schutz­versprechen der Schweizer Bewilligung: ein einziger Eintrag sperrt den Zugang zu allen lizenzierten Angeboten. Ein Trustly-Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist in diesem Register nicht sichtbar und nicht abfragbar; eine Spielsperre dort ist eine Selbst­verpflichtung gegenüber dem Anbieter, nicht gegenüber dem Schweizer Recht.

Weshalb Direktüberweisungen den Verlust schneller sichtbar machen

Eine Zahlung direkt vom Bankkonto zeigt den Geldabfluss dort, wo er erscheint. Das ist ein Vorteil für jede Form von Budget­kontrolle, denn Konto­bewegungen sind die einzige Quelle, die nicht durch Bonus­buchungen, Werbe­aktionen oder Gewinn­anrechnungen verfälscht wird. Genau deshalb ist die Pflicht, das Bankkonto für Auszahlungen auf den Namen des Konto­inhabers laufen zu lassen, im Schweizer Recht verankert: nur so lässt sich der Geldfluss für eine Spielsperre oder eine Schulden­beratung lückenlos nachvollziehen.

Bei Trustly ist das Bankkonto per Definition im Spiel, schon bevor eine Wette platziert ist. Genau dieses Konto ist es, das die Spielsperre abfragt, und das die Limiten­auswertung heranzieht. Wer Trustly bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nutzt, hat diese Schutz­logik nicht, auch wenn das Bankkonto dasselbe ist.

Boni, Gratis­wetten und was ein Bonus bei Swisslos und Loterie Romande wirklich ist

Schweizer Werbung für Glücksspiele darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und wird mit Busse bis 500’000 CHF geahndet. Gratis­spiele oder Gratis­guthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa: 2025 erhielt die Loterie Romande 24, Swisslos 8 solcher Bewilligungen. Was ein konkreter Bonus wert ist, steht in den Bedingungen jedes Veranstalters, nicht in der Werbung.

Was bei Sporttip und Jouez Sport unter dem Strich an Aktionen läuft, ist verglichen mit dem, was ausländische Buchmacher an Boni ausloben, sehr bescheiden. Das ist keine Untertreibung, sondern eine Folge der Bewilligung: ohne Gespa-Zustimmung gibt es keine Gratisspiele, und kein Veranstalter kann einen Einzahlungs­bonus mit 100 % ausloben, ohne gegen das Werbeverbot zu verstossen. Was bleibt, sind kleine Gratisspiel­guthaben aus bewilligten Aktionen und Cash-Out auf eigene Wetten.

Warum Bonus­guthaben bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar ist

Gratisspiel­guthaben aus Promotionen ist weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande auszahlbar. Das steht in den Bedingungen beider Veranstalter. Das heisst konkret: ein CHF-10-Guthaben aus der «Patinoires et Stades»-Aktion der Loterie Romande, gültig 30 Tage, lässt sich setzen, aber nicht auf das Bankkonto auszahlen, sobald ein Gewinn erzielt wird, der über das eigene Einsatz­guthaben hinausgeht. Die Werbung suggeriert «Gratiswetten», die Mechanik ist die eines befristeten Spielguthabens.

Diese Konstruktion schützt den Veranstalter und die Gespa zugleich: kein Geld wird ohne Wette ausgezahlt, kein Geld verlässt das Spiel­system, und die Aufsicht behält den Überblick über die ausgelobten Beträge. Für Spielende heisst das: Gratisspiel­guthaben ist ein Marketing-Instrument der Veranstalter, kein Geschenk an die Kundschaft, und der Gegenwert ist genau der CHF-Betrag, der draufsteht.

Cash-Out bei Sporttip: was er kostet und wann er fehlt

Cash-Out bei Sporttip funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeit­wetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teil­auszahlung. Einmal ausgeführt, lässt er sich nicht rückgängig machen, und Swisslos garantiert ihn nicht für jeden Markt. Der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei Ausgang der Wette und kann jederzeit angepasst werden. Das ist kein Bonus, sondern eine Variante der eigenen Wette mit schlechterer Auszahlung als der Endstand es ergeben hätte.

Wer Cash-Out nutzt, tauscht einen offenen Gewinn gegen einen kleineren sicheren Betrag. Das klingt nach Risiko­management und ist auch eines, nur eben zu den Konditionen des Veranstalters, nicht zu eigenen. Wer diese Variante wählt, sollte verstehen, dass sie am Ende oft mehr kostet, als sie bringt, und dass sie bei Sporttip ausdrücklich nicht garantiert wird.

Zahlungs­abwicklung: was Swisslos und Loterie Romande anbieten, was Trustly ist

Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungs­möglichkeit oder Einzahlungs­schein kaufen, Mindestbetrag 20 CHF, maximal 10’000 CHF in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben 9’999 CHF nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Andere Schweizer Zahlungswege sind möglich, aber sie heissen nicht Trustly, denn Trustly ist nicht Teil des Swisslos-Angebots.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielkonto von höchstens 10’000 CHF pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens 10’000 CHF. Gewinne bis 1’000 CHF netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» gibt es zu 20, 50, 100 und 200 CHF, ein Jahr gültig, in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben. Auch hier keine Trustly-Schnittstelle.

Auszahlung bei Swisslos: 365 Tage, dann wird es teuer

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis 1’000 CHF pro Spielbestätigungs­quittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über 1’000 CHF werden bei bekannter Zahlungs­verbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Die Kosten­struktur ist also für die ersten beiden Auszahlungen pro Jahr null, ab der dritte 3 %, und das Ganze ist an ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen gebunden. Genau diese Namens­bindung ist die Schweizer Pflicht: Auszahlung geht nur auf das Konto der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers, anonyme Auszahlungen und Krypto­auszahlungen gibt es in der lizenzierten Schweizer Wette nicht.

Auszahlung bei der Loterie Romande: IBAN und Prepaid-Logik

Bei der Loterie Romande werden Gewinne über 1’000 CHF auf die IBAN überwiesen, die im verifizierten Konto hinterlegt ist, und diese IBAN muss auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers lauten, sonst lässt sich das Konto gar nicht verifizieren. Wettscheine mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis 200 CHF können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden, bei genügend Bargeld bis höchstens 2’000 CHF.

Die Logik ist klassisch schweizerisch: wenig Online-Auszahlung, viel Bargeld über die Verkaufsstelle, sehr hohe Anforderung an die Identität. Trustly würde hier nichts beschleunigen, weil die Auszahlung dort, wo Schweizer Recht greift, ohnehin an die IBAN gebunden ist und das Verfahren bereits 3 bis 5 Arbeitstage für Gewinne über 1’000 CHF braucht. Wer auf Auszahlungs­geschwindigkeit setzt, hat bei den lizenzierten Veranstaltern schlechte Karten.

Warum Trustly in dieser Logik fehlt

Trustly wickelt zwischen Bank und Händler ab, der Händler ist hier der Wettveranstalter, und genau der braucht in der Schweiz eine Bewilligung. Die beiden Veranstalter, die diese Bewilligung haben, bieten Trustly nicht an, weil sie mit PostFinance Pay, Schweizer Bank­verbindungen und Prepaid-Tickets ein eigenes, bewilligtes Zahlungs­system führen. Trustly ist die Lösung für Anbieter ohne diese Schweizer Struktur, nicht für die Anbieter mit.

Wer auf Trustly setzt, weiss also vorher, dass er bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung einzahlt. Das heisst: keine Gespa-Aufsicht, keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Limiten­logik, kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Auszahlungs­regeln, dafür aber eine Trustly-Überweisung vom Schweizer Bankkonto zu einem Anbieter, der nach Schweizer Recht keine Sportwetten anbieten darf.

Die zwei erlaubten Wettanbieter in der Schweiz im Vergleich

Die folgende Einordnung fasst zusammen, was die zwei Schwester Anbieter an Spielzeuge und Lizenz mitbringen. Wer in der Schweiz wettet, hat keine Wahl zwischen mehr Marken, sondern nur zwischen zwei Produkten, jedes mit eigenem Verbreitungs­gebiet.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter und gemeldete Lizenz
Sporttip Veranstalter- und Spiel­bewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa
Jouez Sport Veranstalter- und Spiel­bewilligung nach BGS Loterie Romande, Lausanne; Aufsicht Gespa

Beide Marken tragen eine vollständige Schweizer Bewilligung, beide stehen unter Aufsicht der Gespa, beide sind nach dem Geldspielgesetz zugelassen. Der Unterschied liegt im Verbreitungs­gebiet und im Produkt, nicht in der Bewilligung. Wer im Vertrags­gebiet von Swisslos wohnt, nutzt Sporttip, wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, nutzt Jouez Sport. Eine dritte, vierte oder fünfte lizenzierte Marke gibt es nicht.

Was die Liste ausländischer Anbieter mit Trustly wert ist

Ausländische Wettanbieter werben in der Schweiz mit Trustly, weil sie dort keine Schweizer Bewilligung brauchen, um Trustly technisch zu nutzen. Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains, die Schweizer Telekom­anbieter per DNS blockieren, Ende 2025 mit 671 Einträgen. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft, das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist mit Strafe bis 3 Jahren, bei gewerbs­mässigem Handeln bis 5 Jahren bedroht.

Wer dennoch einzahlt, ist nicht selbst strafbar, aber Einsatz und Gewinn können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt kein Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht. Es gibt also Trustly bei diesen Marken, aber keine Schweizer Schutz­logik. Für Spielende, die in der Schweiz wett­steuerlich und gewinn­steuerlich sauber bleiben wollen, ist das ein erheblicher Nachteil.

Grundlagen der Direkt­überweisung und ihre Einordnung in der Schweiz

Direkt­überweisung vom Bankkonto bedeutet bei jeder seriösen Wett­plattform, dass die Zahlung ohne Karten­daten, ohne E-Wallet und ohne Dritt­anbieter abgewickelt wird. Trustly gehört zu den wenigen Anbietern, die das europaweit als Standard anbieten. Die Banking-App bestätigt die Transaktion per starker Kunden­authentifizierung, die Lastschrift erscheint als normale Konto­bewegung, der Wettanbieter sieht nur den Status «bezahlt».

Eine leere Passstrasse mit Serpentinen windet sich im Morgenlicht einen Berg hinauf, am Rand stehen niedrige Steinpfosten.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

In der Schweiz gehört zu dieser Logik mehr, als die Banking-App leisten kann: das Geld­spielgesetz verlangt die Verifizierung der Person, die Anbindung an ein Schweizer Bank- oder Postkonto auf den Namen des Konto­inhabers, die Auszahlung auf dieses Konto und die Eintragung in das Sperr­register bei Spielsperre. Eine Trustly-Überweisung allein deckt keine dieser Pflichten ab, denn die Pflichten liegen beim Veranstalter, nicht beim Zahlungs­dienst.

Wer in der Schweiz wettet, zahlt mit welchem Konto

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet wird per Online-Zahlungs­möglichkeit oder Einzahlungs­schein gekauft, Mindest­betrag 20 CHF, und nur auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Die Loterie Romande verlangt für die Online-Registrierung Voll­jährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone, pro Person nur ein Konto, dazu eine Ausweis­kopie (Vorder- und Rückseite), in besonderen Fällen zusätzlich einen Wohnsitz­nachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.

Das Bankkonto gehört also zum Spielkonto, nicht umgekehrt. Wer in der Schweiz wettet, hinterlegt zuerst das Konto, dann das Spielkonto, dann die Wette. Trustly überspringt diese Reihenfolge, was bei ausländischen Anbietern gewollt ist, bei Schweizer Veranstaltern aber gar nicht zur Verfügung steht.

Wettquoten, Marge und der Unterschied zwischen Anbietern

Was eine Quote zwischen 1.85 und 2.10 wirklich unterscheidet, ist die Marge: die Auszahlungs­quote des Marktes, berechnet als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quote_n) über alle Ausgänge, minus 100. Eine Quote von 2.10 auf einen Ausgang in einem Markt mit zwei Ausgängen entspricht einer Auszahlungsquote von etwa 95 %, also einer Marge von rund 5 %. Eine Quote von 1.85 entspricht einer niedrigeren Auszahlungs­quote, also einer höheren Marge.

Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem gesetzten CHF behält, bevor die Wette überhaupt entschieden ist. Sie ist bei lizenzierten Schweizer Veranstaltern nicht staatlich gedeckelt, sondern das Ergebnis des Wett­programms und der Quoten­setzung. Wer Anbieter vergleicht, vergleicht am Ende diese Marge, nicht den Werbe­versprechen der «besten Quoten».

Rechtslage: Wetten in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung

In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten, festgelegt durch die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) und das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), in Kraft seit 1. Januar 2019. Aufsichts­behörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht die ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalter- und eine Spiel­bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz.

Ein Seeufer mit Schilf und einem schmalen Holzsteg liegt im Nebel, das Wasser ist ruhig und das andere Ufer kaum sichtbar.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos.

Diese Architektur schliesst ausländische Anbieter aus. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, das Werben für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis 500’000 CHF bedroht (Art. 131 BGS). Wer dort einzahlt, zahlt bei einem Anbieter, der nach Schweizer Recht keine Sportwetten anbieten darf, auch wenn der Anbieter Trustly akzeptiert.

Wer in der Schweiz wett­steuerlich profitieren will, bleibt inländisch

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfrei­betrag pro Einzelgewinn einkommens­steuerfrei. Bundes­schwelle sind 1’071’000 CHF ab 1.1.2026 (1’070’400 in 2025), die kantonale Schwelle unterscheidet sich, weshalb je nach Kanton zu prüfen ist. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungs­steuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wett­ender bleibt deutlich unter der Schwelle, also keine Einkommens­steuer und keine Verrechnungs­steuer.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungs­steuer, aber die kantonale Praxis in Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Eine Wette, die bei einem Schweizer Anbieter steuerfrei bliebe, kann bei einem ausländischen Anbieter im Kanton Thurgau als Einkommen zählen. Diese Asymmetrie ist ein nicht zu unterschätzender Kosten­punkt und ein Grund, warum die «Trustly-Liste» für Schweizer Wettende mehr kostet, als sie verspricht.

Die Sperrliste und warum sie Trustly-Anbieter trifft

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom­anbieter per DNS blockieren. Erstmals publiziert am 3. September 2019, umfasste die Liste Ende 2025 671 Domains. Gesperrte Domains werden ersetzt, das sogenannte Domain-Hopping, die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home und führt auch bet365 als gesperrt. Die Liste wird tagesaktuell gepflegt, aber eine Trustly-Überweisung setzt weder diese Liste noch die DNS-Sperre ausser Kraft, sie überträgt nur Geld an einen Anbieter, der gerade unter anderer Domain erreichbar ist.

Wer bei einem gesperrten Anbieter einzahlt, verlässt sich darauf, dass die Sperre nicht greift oder umgangen wird. Das ist ein Risiko, das bei einem inländischen Ausland bewilligten Anbieter schlicht nicht existiert. Wer die Wahl hat, wählt den bewilligten Anbieter.

Häufige Fragen zur Direktüberweisung bei Schweizer Wettanbietern

Bieten Swisslos oder Loterie Romande Trustly an?

Nein. Swisslos bietet PostFinance Pay und weitere Schweizer Online-Zahlungs­wege sowie den Einzahlungs­schein an, die Loterie Romande Prepaid-Tickets und Schweizer Bank­verbindungen, aber keine Trustly-Schnittstelle. Trustly ist eine Zahlungs­option ausländischer Wett­anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben.

Warum muss das Bankkonto auf den Namen des Konto­inhabers lauten?

Das Geldspielgesetz und die Verordnung (Art. 50 Abs. 2 VGS) verlangen, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungs­konto der Konto­inhaberin oder des Konto­inhabers ausgezahlt werden. Eine anonyme oder fremd­namige Auszahlung ist unzulässig. Diese Pflicht schützt die Identitäts­zuordnung im Spielerkonto und macht die Sperr­register­abfrage überhaupt erst möglich.

Was bedeutet es, wenn ein Anbieter nur Guthaben ohne Umsatz­anforderungen auszahlt?

Bei Swisslos und Loterie Romande wird Gratisspiel­guthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ausgegeben, sondern als befristetes Spiel­guthaben, das eingesetzt, aber nicht auf das Bankkonto überwiesen werden kann. Das ist kein Bonus mit Umsatz­bedingungen, sondern eine Marketing-Aktion unter Gespa-Aufsicht, deren Wert genau der CHF-Betrag ist, der draufsteht.

Wie berechnet sich eine Auszahlung aus Einsatz und Quote?

Eine Wette zu 10 CHF mit einer Quote von 2.50 zahlt bei Gewinn 25 CHF aus, der Reingewinn ist 15 CHF. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der Einzel­wetten. Die Marge des Marktes ergibt sich aus der Auszahlungs­quote 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quote_n) minus 100, das ist der Anteil, den der Veranstalter vor der Wett­entscheidung behält.

Welche Limiten und Sperren gelten in der Schweiz?

Spielende setzen bei Sporttip eigene Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage, die Oberlimite liegt bei 9’999 CHF, für unter 21-Jährige bei 1’000 CHF, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Eine Spielsperre ist produkt­bezogen für 1 bis 180 Tage möglich, eine unbefristete Spielsperre wird ins schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, die Aufhebung einer freiwilligen Spielsperre frühestens nach drei Monaten mit Einbezug einer Fachstelle.

Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»