Freiwette Sportwetten in der Schweiz – was Gratisspielguthaben wirklich bringt

Updated Oktober 2026
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Eine Eisfläche unter Flutlicht in der Winterdämmerung, aus grosser Distanz von einem verschneiten Hang aus gesehen.

Eine Freiwette ist im Schweizer Sportwetten-Alltag ein Gratisspielguthaben auf dem Spielerkonto – nicht etwa ein Werbegeschenk eines Wettanbieters. Es kommt von den beiden Veranstalterinnen, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Was es wert ist und was es kostet, hängt davon ab, wie es eingesetzt wird. Wer das Gratisspielguthaben nicht als Bonus im Casino-Sinn versteht, sondern als Wetteinsatz ohne eigenes Geld, erkennt schnell, wo der Unterschied zu einer normalen Wette liegt – und wo nicht.

Bei der Aktion der Loterie Romande erhielt CHF 10 Spielguthaben, wer innert 7 Tagen den verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungs­lage und die Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande in der jeweils aktuellen Fassung.

Was eine Freiwette im Sportwetten­bereich ist – und was sie nicht ist

Eine Freiwette bei Sportwetten ist kein Geschenk, das man am Schalter abholen und in bar mitnehmen kann. Sie ist ein Beitrag auf dem Spielerkonto, mit dem eine Wette platziert werden kann, ohne eigenes Geld einzusetzen. Der Gewinn, der aus einer solchen Wette entsteht, wird dem Wallet gutgeschrieben – der ursprüngliche Einsatz aus dem Gratisspielguthaben nicht. Genau das unterscheidet die Freiwette von einer Wette mit eigenem Geld: Das eigene Geld, das bei einem Gewinn zurückkommt, fehlt bei der Freiwette.

Ein Tennisplatz im Morgengrauen mit gespanntem Netz und feinem Dunst über der roten Asche.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Der Begriff im Schweizer Recht

Im Geldspielgesetz (BGS) wird das, was im Markt «Freiwette» heisst, als Gratisspielguthaben gefasst. Es fällt unter Art. 75 Abs. 2 BGS: Gratis­spiele oder Gratis­guthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). 2025 hat die Aufsicht insgesamt 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – eine vergleichsweise kleine Zahl, gemessen am Angebot ausländischer Wettanbieter im Internet. Die Zustimmung gilt der konkreten Aktion mit Betrag, Frist und Bedingungen, nicht einer unbeschränkten Werbe­freiheit.

Einsatz, Quote, Gewinn – das einfache Rechen­bild

Bei einer normalen Wette ist die Auszahlung Einsatz × Quote. Bei einer Freiwette wird nur der Gewinnanteil ausgezahlt – also Quote minus 1, multipliziert mit dem Freiwetten-Betrag. Eine Freiwette über CHF 10 zu Quote 2.50 bringt damit einen Gewinn von CHF 15, nicht von CHF 25. Das ist der eine Punkt, an dem das Marketing gerne stillschweigend vorbeischrammt: «Sie spielen um CHF 10» klingt nach viel, meint aber genau dieses Spielguthaben – nicht einen Einsatz, der mit dem Gewinn zurückkommt.

Warum die Schweizer Veranstalter damit zurückhaltend sind

Wer ein Gratisspielguthaben anbieten will, braucht die Gespa-Zustimmung. Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden. Die beiden bewilligten Veranstalterinnen bewegen sich damit in einem engen Korridor: kleine Beträge, klar befristete Aktionen, kein Dauer­feuer an Bonus-Versprechen. Ausländische Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung werben, sind über die Gespa-Sperrliste (DNS-Block) erreichbar – Ende 2025 listete sie 671 Domains, und die Liste wird im Namen nach Domains erneuert, sobald eine neue auftaucht.

Rechtslage: warum nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen

Die Schweiz hat den Sportwetten­markt bewusst klein gehalten. Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des BGS (Art. 3 lit. c und e), beaufsichtigt von der Gespa – nicht von der ESBK, die nur für Casinos zuständig ist. Eine Bewilligung umfasst zwei Teile: die Veranstalter­bewilligung und die Spiel­bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Ein Füllfederhalter und eine Lesebrille liegen auf einem dunklen Eichentisch neben einer Schale mit Äpfeln.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die beiden Bewilligungs­träger

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt:

Ein Online-Konto bei einer der beiden Veranstalterinnen steht nur Personen offen, die im jeweiligen Vertragsgebiet Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Welche Sport­arten und Märkte bewilligt sind

Erlaubt sind ausschliesslich Sport­ereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht zugelassen. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen – in der aktuellen Fassung vom 10.09.2026. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden: Eckball- oder Karten­märkte fehlen, eine Esports-Sektion fehlt, Qualifikations­runden und Frauen­wettbewerbe sind nur aufgeführt, soweit sie ausdrücklich zugelassen sind. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen. Live-Wetten sind erlaubt, vor Spiel­beginn und live, sofern die Veranstalterin eine entsprechende Bewilligung hält.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Eine ausländische Lizenz – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar: bis zu drei Jahre Freiheits­strafe oder Geldstrafe, bei gewerbs­mässigem Handeln bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; ein Schutz oder eine Fairness-Kontrolle existiert nicht. Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telecom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Im Spieltreffen der Freiwetten-Stichworte tauchen Marken wie IviBet, Pribet, HighFlyBet, BetFury, BC Game, 1xBet, BetOnRed und BDMBet auf – sie alle treten ohne Schweizer Bewilligung auf, sind im Gespa-Register nicht eingetragen, und ihr Spiel­schutz­system hat in der Schweiz keine Handhabe.

Spielerschutz: was eine Freiwette an Regeln mitnimmt

Eine Freiwette ist kein Freibrief. Sie unterliegt denselben Spielerschutz­regeln wie jede andere Wette – die Mechanik, die am eigenen Geld greift, greift am Gratisspielguthaben genauso.

Verlust- und Einsatz­limiten selbst setzen

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – Swisslos zieht damit die gesetzliche Mindest­frist (24 Stunden, Art. 87 VGS) bewusst strenger. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungs­limite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Bei Loterie Romande liegt die maximale Einzahlung aufs Spielerkonto bei CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben bei höchstens CHF 10’000 – Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt aufs Wallet, Gewinne darüber auf die hinterlegte IBAN. Diese Limiten betreffen eigenes Geld; das Gratisspielguthaben selbst wird nicht bar ein- oder ausgezahlt.

Spielsperre und Selbst­ausschluss

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produkt­bezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Frist­ablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweiz­weiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register entspricht Art. 80–82 BGS: gesperrt werden können überschuldete oder suchtgefährdete Personen, auf eigenen Antrag oder durch die Fach­stelle. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fach­stelle mitwirkt. Wer sich für eine Pause von bis zu sechs Monaten entscheidet, hat darauf Anspruch (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Minderjährigen­schutz und Test­käufe

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Wett­ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Gespa hat 2025 Test­käufe an Verkaufs­stellen durchgeführt: In 47.5 % von 200 Versuchen wurde an Minderjährige eine Sportwette verkauft. Wer den Online-Kanal nutzt, hat die Hürde Identitäts­nachweis – die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress­datenbanken geprüft.

Warum das Gratisspielguthaben das Risiko nicht senkt

Eine Freiwette fühlt sich nach geschenktem Geld an. Sie ist es nicht – die Wette, die damit platziert wird, ist eine ganz normale Wette mit Quote und Auszahlungs­schlüssel. Wer drei Freiwetten à CHF 10 zu hohen Quoten anspielt, hat am Ende einen Gewinn von vielleicht CHF 25 – und drei Wetten in der Statistik. Die Verlustlimite zählt nach wie vor, das Spiel­verhalten ebenso. Wer mit Gratisspielguthaben in höhere Risiken geht, als er es mit eigenem Geld täte, verschiebt das Profil, nicht den Schutz.

Boni und Freiwetten: was die Angebote der Schweizer Veranstalter konkret taugen

Beide Veranstalterinnen sind zurückhaltend mit Gratisspiel­guthaben, weil die Gespa jede Aktion vorgängig genehmigt und an enge Bedingungen knüpft. Die Mechanik dieser Aktionen ist trotzdem erhellend, weil sie zeigt, was eine Freiwette im engsten zulässigen Rahmen überhaupt sein darf.

Swisslos Sporttip – Kombiboost statt Dauer­aktion

Sporttip setzt auf einen Bonus, der nicht als Gratisspielguthaben, sondern als Gewinn­steigerung läuft: den Kombiboost. Er gilt online für Prematch-, Live- und System­wetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindest­quote von je 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinn­erhöhung sind limitiert. Wer den Kombiboost nutzt, spielt weiterhin mit eigenem Geld – die Aufwertung kommt auf den Gewinn obendrauf, nicht als separates Guthaben. Der Unterschied zur Freiwette ist konzeptionell: Hier wird der Gewinn erhöht, dort wird der Einsatz ersetzt. Beide Boni sind in den Spielregeln (Version 4.2) klar abgegrenzt.

Daneben gibt es Quoten­boosts und Profit­boosts: Quoten­boosts gelten nur online für Prematch-Einzel­wetten auf eine Voraussage, Profit­boosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Loterie Romande – JouezSport «Patinoires et Stades»

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktions­tagen. Wer innert 7 Tagen den in den Stadien der National League verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist im engsten Sinne eine Freiwette: kleines Gratisspiel­guthaben, klare Frist, klarer Verwendungs­zweck (Wetten auf Sportereignisse über Jouez Sport). Was an dieser Aktion auffällt, ist nicht der Bonus – es ist die Mechanik dahinter. Sie macht drei Punkte sichtbar, die jede seriöse Schweizer Freiwette­aktion auszeichnen: einen klaren Anlass (Stadion­präsenz), eine harte Obergrenze (7’000 Aktions­teile, 30 Tage gültig) und die explizite Nicht-Auszahl­barkeit des Guthabens.

Wieso Gratisspielguthaben nicht ausbezahlt wird

Swisslos schreibt Spielguthaben bis zu zwei Mal pro 365 Tage gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Post­konto des eigenen Namens aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist ausdrücklich von der Auszahlung ausgenommen. Loterie Romande formuliert es parallel: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Das ist der zweite, oft übersehene Unterschied zur Wette mit eigenem Geld: Wer mit einer Freiwette gewinnt, bekommt den Gewinn, nicht das ursprüngliche Aktions­guthaben.

Was eine Freiwette rechnerisch wert ist

Nehmen wir eine beispielhafte Zwei-Wege-Wette zu Quote 1.90 / 1.90 – das ist ein ausgeglichenes Markt­verhältnis, wie es Sporttip und Loterie Romande bei vielen Spitzenspielen anbieten. Eine Zwei-Wege-Wette zu gleichen Quoten hat einen Auszahlungs­schlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, die Marge liegt bei 5 %. Eine Freiwette über CHF 10, die auf eines der beiden Ergebnisse gesetzt wird, zahlt im Gewinnfall (Quote 1.90) den Gewinn von 10 × (1.90 − 1) = CHF 9 aus, davon statistisch CHF 8.55 nach Marge. Sie kostet im Verlustfall den Gewinn aus dem Markt – das ist die Kehrseite. Bei einem ausgeglichenen Markt liegt der mittlere Erlös der Freiwette also bei rund CHF 8.55, nicht bei CHF 10 – der Aktionskurs ist die Obergrenze des Möglichen, der Marktwert die Untergrenze des Erwarteten.

Für andere Quoten verschiebt sich das Bild: Eine Freiwette zu Quote 3.50 bringt im Gewinnfall 10 × 2.50 = CHF 25, davon statistisch nach Marge noch rund CHF 22. Eine Freiwette zu Quote 1.30 bringt nur 10 × 0.30 = CHF 3, davon nach Marge etwa CHF 2.70. Eine höhere Quote hebt den möglichen Gewinn, aber sie senkt die Wahrscheinlichkeit, ihn zu erreichen. Die Faustregel: Je näher die Quote am Auszahlungs­schlüssel eines Marktes liegt, desto näher kommt der erwartete Wert dem Nominal­betrag der Freiwette. Wer mit dem Gratisspielguthaben bewusst auf einen Favoriten zu niedriger Quote spielt, verschenkt den grössten Teil des Aktions­wertes.

Was Bonus­programme im Markt darüber hinaus kosten

Bonus­programme ausländischer Anbieter – «100 % Bonus», «risikofreie Wette», «Boosts» – werben mit Aktions­summen, die das Schweizer Angebot um ein Vielfaches übersteigen. Drei Punkte, die das Marketing gerne weglässt: erstens, der Bonus ist oft an Umsatz­bedingungen gekoppelt, die ein Mehrfaches des Bonus­betrags an Eigenumsatz verlangen; zweitens, der «risikofreie» Einsatz wird im Verlustfall als neue Freiwette erstattet, deren Gewinn nicht den Einsatz enthält; drittens, die Aktionen sind in der Schweiz nicht bewilligt und der Anbieter kann nach Art. 130 BGS strafrechtlich belangt werden. Wer eine «risikofreie» Wette annimmt, geht am Ende ein rechtliches Risiko ein, das in der Aufmachung der Aktion nicht auftaucht.

Limits, Quoten und das, was die Wette selbst bestimmt

Eine Freiwette ist nur das Vehikel. Was am Ende auf dem Konto ankommt, hängt von Quote, Marge und Limits der Wette selbst ab. Wer das Gratisspielguthaben klug einsetzen will, muss diese drei Grösen verstehen.

Einsatz­limiten von Sporttip

Bei Sporttip beträgt der Mindest­einsatz für Einzel- und Kombinations­wetten CHF 1, der Höchst­einsatz für eine Einzel- oder Kombinations­wette CHF 1’000 und für eine System­wette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das gilt unabhängig davon, ob die Wette mit eigenem Geld oder mit Gratisspielguthaben platziert wird.

Wie die Quote den Gewinn macht

Der Gewinn­betrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (Produkt der Einzel­quoten). Er wird zuerst auf zwei Nachkomma­stellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Für die Freiwette bedeutet das: Die Mechanik ist identisch, nur dass statt des vollen Einsatzes nur der Gewinnanteil ausgezahlt wird. Eine Kombinations­wette mit vier Voraussagen zu je 1.50 hat eine Gesamt­quote von 5.06 – auf eigenes Geld gewinnt sie 5.06-fach, mit einer Freiwette nur das 4.06-fache des Aktions­betrags.

Cash-Out als Ausstieg

Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeit­wetten, vor Spiel­beginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teil­auszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Bei Quoten­boosts, Profit­boosts und dem Kombiboost verfällt der Bonus, wenn die Wette per Cash-Out beendet wird.

Wetten, die nicht angenommen werden

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sport­veranstaltung werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Eine solche Kombination ohne diese Funktion kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurück­erstatten. Wird ein Wett­ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzel­wetten werden zurück­bezahlt, in Kombinations­wetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Live­wetten zählt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wett­ausgangs platziert werden, gelten mit Quote 1.00, ebenso in spiel­entscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschieds­richter-Entscheid). Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spiel­dauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspiel­zeit; Verlängerung und Penalty­schiessen zählen nur, wenn das Wett­programm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Verjährung und Einsprache

Sporttip-Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekannt­machung der Wett­auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer mit einer Freiwette gewinnt, sollte die Fristen im Auge behalten – der Gewinn verfällt sonst zugunsten der Loterie, ohne Möglichkeit der Rückforderung.

Auszahlung, Zahlungs­wege und was am Ende auf dem Konto ankommt

Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spiel­bestätigungs­quittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungs­verbindung innert 3 Arbeits­tagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Post­konto des Teilnehmers überwiesen. Bei Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Wie das Wallet aufgeladen wird

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungs­möglichkeit oder Einzahlungs­schein gekauft werden, Mindest­betrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spiel­kontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Anonym oder mit Krypto wird in der Schweiz nicht ausgezahlt – Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Steuerliche Einordnung

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuer­freibetrag pro Einzel­gewinn einkommens­steuerfrei; darüber wird die Verrechnungs­steuer von 35 % durch die Veranstalterin zurück­behalten und kann über die Steuer­erklärung zurück­gefordert werden. Der bundes­rechtliche Freibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), die kantonalen Schwellen unterscheiden sich – «je nach Kanton». Eine typische Wett­gewinnerin liegt deutlich darunter: keine Einkommens­steuer, keine Verrechnungs­steuer. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungs­steuer, sind aber nach kantonaler Praxis (namentlich Thurgau) als steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Es gibt keine Schweizer Wett­steuer auf den Einsatz – diese Aussage wäre schlicht falsch. Bei Unsicherheit hilft ein Steuer­berater oder die kantonale Steuer­verwaltung weiter.

Vergleich der Anbieter in der Schweiz und darüber hinaus

Anbieter Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spiel­bewilligung unter dem BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel) – Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spiel­bewilligung unter dem BGS, Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) – Produkt Jouez Sport
IviBet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen – ohne Wirkung in der Schweiz
Pribet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen – ohne Wirkung in der Schweiz
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen – ohne Wirkung in der Schweiz
BetFury ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen – ohne Wirkung in der Schweiz
BC Game ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen – ohne Wirkung in der Schweiz
1xBet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen – ohne Wirkung in der Schweiz
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen – ohne Wirkung in der Schweiz
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen – ohne Wirkung in der Schweiz

Die Tabelle trennt zwei sehr verschiedene Welten: zwei in der Schweiz bewilligte Veranstalterinnen, die den Markt überhaupt bedienen dürfen, und eine Reihe ausländischer Marken, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Die ausländischen Marken sind hier gelistet, weil Schweizer Spielende ihnen im Netz begegnen – sie sind nicht empfohlen, sie sind nicht beworben, sie sind kenntlich gemacht. Wer mit einer dieser Marken ein Gratisspielguthaben annimmt, spielt auf einer Plattform, die in der Schweiz keine Handhabe hat: keine Spielsperre über das Schweizer Register, keine Auszahlung über Schweizer Kanäle, keine Aufsicht durch die Gespa, kein Schutz im Streitfall.

Was die Tabelle bewusst nicht zeigt

Die Tabelle enthält keine Spalten zu Quoten, Margin oder Auszahlungs­geschwindigkeit. Dafür gibt es einen Grund: Die Quoten und Margen sind markt- und event­spezifisch – der Auszahlungs­schlüssel eines 1X2-Marktes auf die Schweizer Super League ist nicht der Auszahlungs­schlüssel eines Over/Under-Marktes in der Champions League. Eine pauschale Spalte «Marge» wäre eine Annahme, keine Tatsache. Wer wissen will, wie der Auszahlungs­schlüssel für eine konkrete Wette aussieht, prüft ihn im Wett­programm von Sporttip oder Jouez Sport vor der Wette – das ist die einzige Stelle, an der die Zahl verbindlich ist.

Warum die Liste ausländischer Marken trotzdem hier steht

Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains, Ende 2025 mit 671 Einträgen. Wer auf einer ausländischen Plattform spielt, kann nicht davon ausgehen, dass die Domain dauerhaft erreichbar bleibt – Domains werden ersetzt, sobald eine blockiert wird. Die Sperrliste ist nicht abschliessend, was seriös angeboten wird, sondern was gerade blockiert ist. Wer aus eigenem Antrieb auf einer ausländischen Plattform spielt, geht damit ein rechtliches und praktisches Risiko ein, das in der Werbung der Plattform nicht auftaucht.

Anbieter im Detail

Swisslos Sporttip – der Ostschweizer Veranstalter mit dem grössten Vertrags­gebiet

Swisslos Sporttip ist die grösste der beiden Veranstalterinnen – nach Vertrags­gebiet, nicht nach Werbe­budget. Das Vertrags­gebiet umfasst die Deutsch­schweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen, eine Identitäts­prüfung durchlaufen und an Sporttip teilnehmen. Das Sportwetten-Angebot folgt der Gespa-Liste: nur bewilligte Sport­arten, Märkte und Wett­typen. Das Marketing ist im Vergleich zu ausländischen Anbietern bewusst zurück­haltend – Werbung, die für Glücksspiele wirbt, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten.

Was Sporttip bei Freiwetten bietet, ist weniger als bei vielen ausländischen Marken, aber im Schweizer Rahmen konsequent: kleine Aktionen, klare Fristen, anonyme Mehrfach­nutzung ausgeschlossen. Die Aktionen brauchen die Gespa-Zustimmung, und 2025 wurden 8 solcher Zustimmungen erteilt. Wer mit einer Schweizer Freiwette spielen will, kommt an Sporttip nicht vorbei, wenn er im Vertrags­gebiet wohnt.

Der Sporttip-Alltag hat vier Eigenheiten, die ein Konto­inhaber kennen sollte: erstens, die Pflicht, Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit Obergrenze CHF 9’999 (CHF 1’000 unter 21 Jahren), Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden; zweitens, die Einsatz­limiten von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- und Kombinations­wette, CHF 10’000 pro System­wette; drittens, das automatische Wallet-Guthaben bis CHF 1’000 pro Spiel­bestätigungs­quittung und die Auszahlung darüber innert 3 Arbeits­tagen; viertens, die 26-Wochen-Frist, nach der nicht eingeforderte Gewinne verfallen. Wer diese vier Mechaniken kennt, spart sich böse Überraschungen.

Loterie Romande Jouez Sport – die Westschweizer Veranstalterin mit 2’350 Verkaufs­stellen

Loterie Romande ist das Gegen­stück zu Swisslos für die Romandie. Das Vertrags­gebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, kann ein Konto bei Jouez Sport eröffnen. Das Angebot ist nach der gleichen Gespa-Liste bewilligt, das Auf­sichts­regime ist identisch. Der Unter­schied liegt in der Vertriebs­struktur: 2’350 Verkaufs­stellen und 221 Mitarbeitende machen Loterie Romande zur sichtbarsten Glücks­spiel­marke der Romandie – was Werbung und Marken­präsenz angeht, mehr als die meisten Schweizer Marken zusammen.

Die Loterie Romande hat 2025 von der Gespa 24 Zustimmungen für Gratisspiel­aktionen erhalten, dreimal so viele wie Swisslos. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» (17. Dezember 2025 bis 10. März 2026) war mit CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Aktions­teilen und 30 Tagen Gültigkeit eine klassische Schweizer Stadion-Aktion – lokal, sichtbar, befristet, nicht auszahlbar. Wer auf eine solche Aktion setzt, weiss, was er bekommt: ein kleines Spielguthaben, das innerhalb eines Monats auf eine Wette gesetzt werden muss, und ein Gewinn, der im Erfolgsfall ausgezahlt wird, während das Aktions­guthaben verloren ist.

Die Loterie Romande hat eine eigene Quote­logik: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die hinterlegte IBAN überwiesen. Die maximale Einzahlung aufs Spielerkonto liegt bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben bei höchstens CHF 10’000. Das sind engere Limiten als bei vielen ausländischen Anbietern – aber genau das macht das Schweizer Modell aus: es begrenzt die Spielenden, nicht den Anbieter.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – IviBet, Pribet, HighFlyBet, BetFury, BC Game, 1xBet, BetOnRed, BDMBet

Diese acht Marken treten im Schweizer Markt nur über Werbung im Internet auf. Keine hat eine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer dort ein Konto eröffnet, spielt auf einer Plattform, die nach Art. 130 BGS strafbar organisiert wird, sobald sie in der Schweiz Sportwetten anbietet. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Was die Marken im Marketing bieten, klingt grosszügig – hohe Boni, «risikofreie» Wetten, Cashback, Boosts. Was die Schweizer Recht­sprechung dazu sagt, ist eindeutig: Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS), die Busse kann bis CHF 500’000 betragen (Art. 131 BGS). Die Sperrliste der Gespa (Ende 2025: 671 Domains) zeigt, dass die Aufsicht hier nicht still ist.

Wer mit einer Freiwette eines dieser Anbieter spielt, sollte sich drei Dinge vor Augen führen: erstens, der Aktions­betrag ist eine Marketing-Zahl, deren Auszahlungs­bedingungen oft ein Vielfaches an Eigenumsatz verlangen; zweitens, die Gewinne aus einer ausländischen Plattform sind nach Thurgauer Praxis steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe; drittens, die Plattform kann ihre Domain ersetzen, sobald sie auf der Sperrliste landet – der Spiel­zugang verschwindet dann ohne Vorankündigung.

Warum zwei Schweizer Anbieter und acht ausländische in derselben Liste stehen

Die Schweiz verbietet ausländischen Anbietern die Werbung und den Zugang, aber nicht den Spielenden die Nutzung. Die Spielenden bleiben in eigener Verantwortung. Das macht die Liste zu einer Information, nicht zu einer Empfehlung. Wer auf einer ausländischen Plattform spielt, tut das auf eigenes Risiko – rechtlich, finanziell und im Streitfall. Wer auf einer Schweizer Plattform spielt, spielt im eng begrenzten Rahmen, den die Gespa zugelassen hat. Beide Optionen haben ihren Preis: Die eine zahlt mit eingeschränktem Angebot und kleinen Aktions­summen, die andere mit fehlendem Schutz und unklarem rechtlichen Status.

Häufige Fragen zu Freiwetten im Schweizer Sportwetten­markt

Was genau ist eine Freiwette bei Sportwetten, und was unterscheidet sie von einer Wette mit eigenem Geld?

Eine Freiwette bei Sportwetten ist ein Beitrag auf dem Spielerkonto, mit dem eine Wette platziert wird, ohne eigenes Geld einzusetzen. Im Gewinnfall wird nur der Gewinnanteil ausgezahlt – also Quote minus 1, multipliziert mit dem Freiwetten-Betrag. Bei einer Wette mit eigenem Geld wird der Einsatz zurück­bezahlt; bei einer Freiwette verfällt er. Das Gratisspielguthaben selbst ist nicht auszahlbar.

Dürfen die Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?

Nein. Gratis­spiele und Gratis­guthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Ohne diese Zustimmung darf keine Freiwette beworben oder ausgegeben werden; die Busse kann nach Art. 131 BGS bis CHF 500’000 betragen.

Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurück­bezahlt wird?

Der Gewinn errechnet sich aus dem Freiwetten-Betrag × (Quote − 1). Eine Freiwette über CHF 10 zu Quote 2.50 bringt damit einen Gewinn von CHF 15, nicht von CHF 25. Bei einer ausgeglichenen Zwei-Wege-Wette zu Quote 1.90 / 1.90 liegt der Auszahlungs­schlüssel bei 95 %, die Marge bei 5 %. Der statistisch erwartete Erlös der Freiwette liegt unter dem Nominal­betrag, weil die Marge des Marktes den Erwartungs­wert drückt.

Welche Bedingungen sind bei einer Freiwette zu prüfen – Mindest­quote, Frist, Umsatz?

Bei Schweizer Aktionen sind es vor allem drei: die Frist, innerhalb der das Gratisspielguthaben verwendet werden muss (etwa 30 Tage bei «Patinoires et Stades»); die Spiel­regeln, die für die Wetten gelten, die mit dem Guthaben platziert werden (Mindest­quote, erlaubte Märkte); die explizite Nicht-Auszahl­barkeit des Aktions­guthabens. Ausländische Anbieter verlangen oft zusätzliche Umsatz­bedingungen, die im Schweizer Modell nicht vorkommen.

Müssen Verlust­limiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?

Ja. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Limiten sind nicht freiwillig, sie sind Voraussetzung für die Konto­eröffnung. Bei Loterie Romande gilt zusätzlich eine maximale Einzahlung von CHF 10’000 pro 30 Tage.

Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»