Gratiswetten bei Schweizer Sportwetten: was die Gespa erlaubt und was nicht
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Stand der Daten: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Sporttip, Version 4.2) und gegen das Réglement Général der Loterie Romande sowie gegen die Gespa-Publikationen zum Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51).
Das Wettangebot in der Schweiz ist klein und bleibt es. Nur zwei Veranstalterinnen dürfen Sportwetten durchführen, beide sind interkantonal organisiert, beide stecken hinter einer Lotteriegenossenschaft, und beide brauchen für Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Wer in der Deutschschweiz wettet, landet bei Sporttip von Swisslos; wer in der Romandie wettet, bei Jouez Sport von der Loterie Romande. Dazwischen gibt es nichts. Die Auswahl an Gratiswetten, die ein Suchender in Werbung und Vergleichslisten findet, ist fast vollständig ausländisch, fast vollständig ohne Schweizer Bewilligung, und fast vollständig ohne den Schutz des Geldspielgesetzes.
In diesem Beitrag finden Wettende eine Einordnung des Sportwetten-Angebots in der Schweiz, Informationen zur Rechtslage und den geltenden Limits sowie eine Übersicht darüber, was von einer Gratiswette bei Sporttip und Jouez Sport tatsächlich übrig bleibt.
Was eine Gratiswette in der Schweiz überhaupt ist
Wer in der Schweiz von einer «Gratissewette» spricht, meint meist eines von zwei Dingen: ein Gratisspielguthaben auf dem Spielerkonto, das unter Bedingungen eingesetzt werden darf, oder einen bestimmten Bonus, der an eine Aktion gekoppelt ist. Beide Formen kommen im Schweizer Markt praktisch nur bei den beiden Veranstalterinnen vor, und beide tragen im Gesetz einen anderen Namen, als die Werbung benutzt.

Das Geldspielgesetz spricht von Gratisspielguthaben (Art. 75 Abs. 2 BGS). Damit ist ein Geldbetrag gemeint, den die Veranstalterin dem Spielerkonto gutschreibt und der ohne neuen Einsatz des Spielenden verwendet werden kann, um Wetten zu platzieren. Die Veranstalterin muss für jedes einzelne Angebot die vorgängige Zustimmung der Gespa einholen, sonst ist es unzulässig. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zusagen für solche Angebote an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Werbung spricht lieber von «Freiwette», «Gratiswette» oder «Free Bet»; im Alltag ist das dasselbe, im Gesetz ist es Gratisspielguthaben, und der Unterschied ist wichtig: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, Gewinne aus einem mit Gratisspielguthaben platzierten Tipp werden aber, sofern sie nicht selbst aus einer Promotion stammen, dem Wallet oder Bankkonto gutgeschrieben.
Der zweite Begriff ist der «Bonus». Bei Sporttip ist der prominenteste Bonus der Kombiboost, ein Bonus auf den Nettogewinn von Kombinationswetten. Es gibt zudem Quotenboosts und Profitboosts auf vordefinierte Sportereignisse, beide nur online und nur einmal pro Wettendem nutzbar. Auch diese Angebote fallen unter das Regime des Gratisspielguthabens, und auch sie brauchen die Zustimmung der Gespa. Wer «Bonus» hört und «frei Haus» versteht, liegt meistens falsch: was bei Sporttip wirklich lockt, ist eine prozentuale Gewinnerhöhung, nicht ein geschenkter Geldbetrag.
Die Rechtslage: zwei Veranstalterinnen, geschlossene Märkte
Das Geldspielgesetz teilt Glücksspiele in Grossspiele und Kleinspiele ein. Online-Sportwetten sind Grossspiele, ebenso Lotterien und Casinospiele. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie wirkt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern; das Konkordat, das sie trägt, ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die ESBK, die Eidgenössische Spielbankenkommission, beaufsichtigt nur Spielbanken; im Sportwettenmarkt hat sie keine Funktion.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip und deckt die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ein Online-Konto gibt es nur, wenn der Wohnsitz im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin liegt. Wer in Zürich wohnt, kann kein Konto bei der Loterie Romande eröffnen; wer in Genf wohnt, kann kein Konto bei Swisslos eröffnen. Die Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine weiteren gibt.
Was gewettet werden darf, legt eine geschlossene Liste fest. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10. September 2026); nur was dort steht, darf überhaupt im Programm sein. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Eckball- oder Kartenmärkte führt die Liste nicht, eine Esports-Sektion fehlt. Trainingsläufe, Wetter, Politik und TV-Shows sind ausgeschlossen; Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ohnehin gesperrt.
Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern die Veranstalterin über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Cash-Out ist im Gesetz nicht geregelt; was Swisslos dazu anbietet, ist Veranstalterregelung. Virtuelle Sportarten sind rechtlich nicht etabliert; über Esports lässt sich nur sagen, dass die Gespa-Liste keinen entsprechenden Abschnitt führt.
Spielerschutz: was vor der ersten Wette gesetzt werden muss
Bevor bei Sporttip eine Wette platziert wird, müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; das ist eine Verschärfung gegenüber dem gesetzlichen Mindestwert von 24 Stunden, den Art. 87 VGS vorsieht. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite, die ebenfalls für 30 Tage gilt. Auch beim Einsatz von Gratisspielguthaben greifen diese Limiten; Gratisguthaben ist kein Schlupfloch.
Wer sich selbst ausschliessen will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren lassen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande führt ein vergleichbares System; die Spielsperre gilt ebenfalls registerübergreifend. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle eingebunden wird (Art. 81 BGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielerinnen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Gespa-Testkäufe haben 2025 an Verkaufsstellen gezeigt, dass in 47,5 % von 200 Versuchen ein Minderjähriger eine Sportwette kaufen konnte. Wer den stationären Vertrieb für sicher hält, sollte dieses Resultat kennen. Die Online-Registrierung verlangt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, ein Mindestalter von 18 Jahren, eine einmalige Registrierung pro Person und die Prüfung der Ausweisdaten gegen Adressdatenbanken. Anonyme Konten sind nicht möglich.
Boni und Gratiswetten: was Sporttip und Loterie Romande wirklich anbieten
Wer nach «gratiswette ohne Einzahlung» oder «gratiswette ohne Einzahlung 2026» sucht, sucht meist nach etwas, das es so in der Schweiz nicht gibt. Die Veranstalterinnen dürfen kein Gratisspielguthaben ohne Gespa-Zustimmung vergeben, und sie vergeben es nicht im Stil grosser internationaler Sportwettenanbieter. Das Angebot ist klein, saisonal oder ortsgebunden, und die Stücke sind begrenzt.
Das grösste öffentlich dokumentierte Beispiel aus dem Winter 2025/26 ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026, an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den Stadien der National League verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig, und es war nicht auszahlbar. Die Aktion zeigt das Muster, nach dem diese Angebote funktionieren: kleine Beträge, klare Fristen, an einen Anlass gebunden, und ohne die Möglichkeit, das Guthaben einfach auf das Bankkonto zu transferieren.
Bei Swisslos sind die Angebote ähnlich strukturiert. Quotenboosts und Profitboosts sind einmal pro Wettendem nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost ist derjenige Bonus, der am ehesten dem entspricht, was international als «Bonus» beworben wird: Bei mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50 erhöht sich der Nettogewinn um 5 %, bei sieben um 20 %, bei zehn um 40 % und bei fünfzehn um 100 %. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten. Sowohl der Einsatz als auch die Gewinnerhöhung sind gedeckelt. Wer mit einer kleinen Wette einen grossen Boost holen will, bekommt ihn meist nur anteilig.
Beide Veranstalterinnen unterscheiden zwischen «boosterlem» und «boosterlos». Der Boost, der an ein einzelnes Ereignis gebunden ist, ist etwas anderes als ein generelles Spielguthaben, das frei auf dem Konto liegt. Wer eine Aktion der Loterie Romande nutzt, spielt typischerweise mit Aktionsguthaben, dessen Gewinn zwar ausgezahlt wird, das aber selbst nie auszahlbar ist; wer bei Swisslos den Kombiboost nutzt, erhöht eine reale Quote, bekommt aber keinen zusätzlichen Einsatz geschenkt. Beide Konzepte sind keine Gratiswetten im internationalen Marketing-Sinn.
Wer mit Gratisspielguthaben gewinnt, bekommt in der Regel die Gewinne ausgezahlt, nicht das ursprüngliche Guthaben. Bei Swisslos ist das ausdrücklich so geregelt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, Gewinne aus Wetten, die mit echtem Geld platziert wurden, schon. Bei der Loterie Romande gilt dasselbe: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die hinterlegte IBAN überwiesen. Auszahlbar ist immer der Gewinn aus der Wette, nicht das Aktionsguthaben.
Auszahlungsregeln bei Swisslos und Loterie Romande
Die Auszahlung läuft bei beiden Veranstalterinnen ähnlich, aber nicht identisch. Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auf Anfrage zahlt Swisslos Spielguthaben bis zu zweimal pro Jahr kostenlos aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Wer mehr will, kann es nicht einzahlen. Gewinne bis CHF 1’000 netto landen direkt im Wallet, Gewinne darüber auf der hinterlegten IBAN.
Wer als Spieler eine Auszahlung des Aktionsguthabens selbst versucht, scheitert an der Regel, dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist. Wer das Aktionsguthaben mit Gewinn aus einer echten Wette verwechselt, irrt sich. Die Verwechslung ist häufig, weil die Werbung der Anbieter «gratis» sagt und «bedingungslos» mitschwingt. Beides stimmt nicht.
Was eine Gratiswette rechnerisch wert ist
Eine Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, hat einen anderen Wert als ihr Nominalbetrag. Wer mit CHF 10 Gratisspielguthaben auf eine Wette zu Quote 2.50 setzt, bekommt im Gewinnfall den Gewinn ausgezahlt, nicht aber die CHF 10 zurück. Der Erwartungswert einer einzigen solchen Wette hängt von der Auszahlungsquote des Marktes ab, auf dem gewettet wird.
Für einen ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten bei 1.90 beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), also etwa 95 %. Wer auf einer Seite wettet, gewinnt in 50 % der Fälle (sofern das Modell ausgeglichen ist), verliert in 50 %. Bei einem Gratisspielguthaben von CHF 10 und einer angenommenen Auszahlungsquote von rund 95 % ergibt sich ein Erwartungswert von etwa CHF 10 × (1,90 − 1) ÷ 1,90 × 0,95, also rund CHF 4,55. Das ist der statistische Mittelwert über sehr viele Wetten; eine einzelne Wette kann nichts, sieben oder alles zurückbringen.
Diese Zahl zeigt, warum «gratis» hier nur die Hälfte der Wahrheit ist. Wer CHF 10 echtes Geld einzahlt und auf dieselbe Quote 1.90 setzt, gewinnt im Erwartungsfall netto 0 (5 % Marge), verliert also im Mittel 50 Rappen. Wer mit CHF 10 Gratisguthaben wettet, gewinnt im Erwartungsfall etwa CHF 4,55 – mehr, als mit echtem Geld, aber weniger als das Nominal des Guthabens suggeriert. Die Differenz zwischen Nominalbetrag und Erwartungswert ist der Preis, den die Veranstalterin für die Promotion zahlt, und sie ist es, die das Angebot klein hält.
Das Ergebnis hängt empfindlich von der Quote ab. Auf Quote 1.20 sinkt der Wert eines Gratisbetrags stark, weil die Marge des Buchmachers auf niedrigen Quoten typischerweise höher ist und der Gewinnfaktor kleiner. Auf Quoten über 3.00 steigt er, aber nur, solange der Markt kein einseitiges Risiko trägt. Wer «mehr Gratisguthaben» als besseres Angebot versteht, vergleicht falsch: wichtiger ist die Quote, auf die das Guthaben gesetzt werden muss, und der Markt, auf dem es gilt.
Mindest- und Höchsteinsätze bei Sporttip
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für Gratiswetten und Boosts gelten oft tiefere Limiten, weil die Aktion selbst gedeckelt ist.
Die Mindestquote für die Wette selbst liegt meist bei 1.50 – etwa beim Kombiboost, der pro Voraussage mindestens diese Quote verlangt. Wer mit Gratisspielguthaben unter 1.50 wettet, löst in der Regel weder Bonus noch Aktion aus. Auf welchen Märkten das Guthaben eingesetzt werden darf, schreiben die Aktionen explizit dazu; oft ist es ein bestimmtes Sportereignis, eine bestimmte Liga oder ein vorgegebenes Marktsegment.
Wer mit einem kleinen Budget spielt, kann bei Sporttip mit CHF 1 pro Wette einsteigen. Wer mit hohem Einsatz spielen will, ist auf Systemwetten angewiesen, weil dort das Limit bei CHF 10’000 liegt. Das ist im internationalen Vergleich wenig; wer es gewohnt ist, mit vierstelligen Euro-Beträgen pro Wette zu agieren, hat in der Schweiz keine Plattform dafür.
Gewinnberechnung, Rundung und Verfall
Der Gewinn einer Sporttip-Wette ist Einsatz × Quote; bei Kombinationen das Produkt der Einzelquoten, die «Gesamtquote». Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet, was in der Praxis bedeutet, dass ein Gewinn von 12’349 auf 12.35 fällt, einer von 12’352 ebenfalls. Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird, und Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt (oder im Rahmen eines Turniers), ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Zahlungswege: was bei Sporttip und Loterie Romande akzeptiert wird
Die Schweizer Veranstalterinnen akzeptieren nur Zahlungsmittel, die eine Auszahlung auf ein Konto im Namen des Spielenden erlauben (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Zahlungen, Kryptowährungen und bargeldähnliche Lösungen sind ausgeschlossen. Bei Swisslos kann das Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 innert 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als eine dieser Zahlungsarten an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt.
Die Loterie Romande arbeitet mit ähnlichen Mechanismen: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben auf CHF 10’000. Welche konkreten Zahlungsmittel akzeptiert werden, ist Veranstalterinnensache und ändert sich laufend; die genauen Marken stehen in den Zahlungsbedingungen beider Plattformen. Schweizer Banken oder Kartenschemen blockieren Zahlungen an ausländische Wettanbieter nicht – wer mit Karte an einen nicht bewilligten Anbieter zahlt, tut das ohne Hürde, weshalb das Geldspielgesetz den Schutz allein über die Sperrliste der Zugriffsnetze regelt.
Werbung und Steuern: was zu beachten ist
Werbung für Glücksspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Die Gespa kann im Einzelfall gegen Werbung in Schweizer Medien vorgehen, sie kann aber nicht alle internationalen Werbewege blockieren. Wer in der Schweiz eine «gratiswette» sieht, sieht meist eine Werbung, die genau diese Grenze überschreitet, ohne dass sie in der Schweiz gestoppt werden kann.
Steuerlich sind Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Die bundesrechtliche Schwelle beträgt ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle ist davon verschieden und je nach Kanton höher oder tiefer. Über der Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer direkt abgezogen, die über die Steuererklärung zurück-gefordert werden können. Wer weniger gewinnt, zahlt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn; die meisten Wettenden bleiben unter ihr. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber je nach Kanton als Einkommen besteuert; Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe voll. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Ausländische Anbieter: warum sie in der Liste auftauchen und warum nicht
Vergleichsportale werben mit «Gratiswetten», «Bonus ohne Einzahlung» und «Free Bets für Schweizer Kunden», und sie listen Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderer Staat – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat; bei gewerbsmässigem Handeln drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe (Art. 130 BGS). Die Spielerin wird nicht bestraft, aber ihre Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz, keine faire Spielaufsicht und keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregulierung.
Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS); die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden ersetzt – Domain-Hopping ist ein bekanntes Muster, die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und bet365 als gelistet. Wer über einen Schweizer Internetanschluss surft, wird beim Aufruf einer gelisteten Domain abgewiesen; wer einen VPN nutzt, umgeht die Sperre. Beides ist legal, das erste ist Standard, das zweite bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone.
Die im Folgenden genannten ausländischen Anbieter sind keine Empfehlung. Sie tauchen auf, weil die Suchenden sie in Vergleichsportalen finden, und sie werden hier nüchtern eingeordnet: kein Schweizer Permit, keine Schweizer Sperrregister-Anbindung, keine Schweizer Beschwerdestelle.
Anbieter im Vergleich: Schweizer vs. ausländische Marken
Die folgende Übersicht vergleicht die zwei in der Schweiz bewilligten Veranstalterinnen mit häufig genannten ausländischen Anbietern. Die Spalte zur Bewilligung zeigt, wer in der Schweiz rechtlich zugelassen ist.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder Lizenz-Status |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Lizenz |
| GG.BET | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Lizenz |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Lizenz |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Lizenz |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Lizenz |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Lizenz |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Lizenz |
| BillyBets | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Lizenz |
Die Tabelle trennt sauber zwischen den zwei bewilligten Veranstalterinnen und den acht häufig genannten ausländischen Marken. Die Spalte «Veranstalterin / berichtete Lizenz» zeigt, wer hinter dem Angebot steht; bei den ausländischen Marken fehlt eine in der Schweiz anerkannte Lizenz, was die Gespa-Lage folgt: hinter der Schweizer Bewilligung steht die Gespa, hinter den ausländischen Marken bestenfalls eine ausländische Aufsicht, die in der Schweiz nichts bewirkt.
Die zwei Schweizer Veranstalterinnen im Detail
Swisslos Sporttip: was die Deutschschweizer Wettinothek bietet
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotteriegenossenschaft mit Sitz in Basel, gegründet auf der Interkantonalen Nasenar Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), in Kraft seit 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip; der Geschäftsbericht 2025 wurde am 13. Februar 2026 in Basel veröffentlicht. Sporttip deckt die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein ab; ein Online-Konto bekommt nur, wer dort wohnt.
Das Wettprogramm umfasst Prematch- und Live-Wetten auf Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Basketball und weitere Sportarten, soweit sie auf der Gespa-Liste stehen. Quotenboosts und Profitboosts sind einmal pro Wettendem nutzbar und auf einzelne Sportereignisse beschränkt; Cash-Out gibt es online für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vollständig, ohne Teilauszahlung, nicht garantiert für jeden Markt. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1, das Höchstlimit CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Auszahlungen laufen automatisch: bis CHF 1’000 in das Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto.
Wer bei Sporttip mit Gratisspielguthaben spielen will, findet es nur in Aktionen, die Swisslos mit Gespa-Zustimmung durchführt. Die Aktionsguthaben sind nicht auszahlbar, die Gewinne aus den Wetten, die damit platziert werden, schon. Wer ein Konto hat, ohne ein solches Aktionsguthaben zu besitzen, hat keinen Anspruch auf «Gratiswetten»; das Angebot wird aktiv kommuniziert, nicht stillschweigend gewährt. Für wen das stimmt: für die Deutschschweizer Wettenden, die mit kleinem Einsatz spielen, mit Gespa-Aufsicht, mit Sperrmöglichkeit und mit Auszahlung auf das eigene Bankkonto. Wem das nicht reicht: der findet im Schweizer Markt nichts.
Loterie Romande Jouez Sport: was die Romandie wettet
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Sie hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Ein Online-Konto bekommt nur, wer in einem dieser Kantone wohnt.
Das Wettprogramm ähnelt dem von Sporttip, ergänzt um Veranstaltungen, die für die Romandie typisch sind; auch hier gilt die Gespa-Liste als geschlossene Auswahl. Einzahlungen sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt in das Wallet, Gewinne darüber auf die hinterlegte IBAN. Die Verkaufsstellen nehmen Wetten physisch an; der Online-Kanal ergänzt, ersetzt aber nicht die Präsenz im Kanton.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das prominenteste Beispiel für eine Gratiswette bei der Loterie Romande im Winter 2025/26: 7’000 Aktionsguthaben à CHF 10, verteilt über 7 Aktionstage, an Bedingungen wie Code-Eingabe im verifizierten Konto innert 7 Tagen und Gültigkeit des Guthabens für 30 Tage, nicht auszahlbar. Wer in der Romandie wohnt und die National-League-Stadien besucht, hat die Chance; wer nicht hingeht, hat sie nicht. Das ist das Muster, nach dem diese Aktionen funktionieren: ortsgebunden, fristgebunden, an einen Anlass gekoppelt, mit einem Nominalbetrag, der den Erwartungswert deutlich übersteigt, aber die Auszahlung ausschliesst.
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
Roobet, GG.BET, 1xBet, N1 Bet, Bahigo, BDMBet, Jackbit, BillyBets
Diese acht Marken tauchen in internationalen Vergleichsportalen auf, die «Gratiswetten für Schweizer Kunden» bewerben. Keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung. Die berichtete Lizenz – soweit überhaupt vorhanden – ist in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS). Domains dieser Anbieter können auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS gesperrt werden; Ende 2025 listete die Gespa 671 Domains.
Was eine Spielerin dort findet, ist die übliche Mischung aus internationalem Sportwetten-Marketing: Bonus ohne Einzahlung, Free Bets auf die erste Einzahlung, Cashback, Leaderboards. Keine dieser Werbeformen ist in der Schweiz zulässig, wenn der Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat (Art. 74 Abs. 3 BGS). Wer dort einzahlt, zahlt auf ein Konto, das in der Schweiz nicht reguliert ist, das nicht an die Schweizer Sperrregister angeschlossen ist und das keine Schweizer Beschwerdestelle hat. Die Sperrregister-Eintragung wirkt dort nicht; wer sich in der Schweiz selbst sperren lässt, ist auf diesen Plattformen nicht gesperrt.
Wer aus diesen Marken wählt, wählt gegen die Schweizer Rechtslage. Die Wetten selbst mögen technisch funktionieren, aber es gibt keine Aufsicht, keinen Schutz bei Streit, und Einsätze wie Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Werbung mit «gratiswette» auf solchen Plattformen ist in der Schweiz verboten; sie findet trotzdem statt, weil sie über internationale Kanäle läuft, die die Gespa nicht direkt blockiert. Für wen das geht: für niemanden, der mit Schweizer Wohnsitz wettet und sich an die Schweizer Regeln halten will.
Wettmärkte und Marge: was der Buchmacher wirklich nimmt
Eine Wettquote trägt die Marge des Buchmachers in sich. Auf einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 zahlt der Markt 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) ≈ 95 % aller Einsätze zurück; 5 % bleiben als Marge. Auf einem Drei-Wege-Markt (Heimsieg / Unentschieden / Auswärtssieg) mit typischen Quoten 2.10 / 3.40 / 3.50 ist die Auszahlungsquote tiefer, die Marge höher – meist 6 bis 8 %, in Nischenmärkten noch mehr. Diese Marge ist der Preis, den die Spielerin für jede Wette zahlt, und sie ist unabhängig von Bonus oder Aktion.
Was Gratisguthaben ändert, ist nicht die Marge, sondern das Verhältnis zwischen eingesetztem Risiko und möglichem Gewinn. Wer mit echtem Geld wettet, setzt eigenes Kapital; wer mit Gratisspielguthaben wettet, setzt Aktionskapital. Im ersten Fall verliert die Spielerin im Erwartungswert einen Teil des Einsatzes, im zweiten verliert sie nichts – aber sie gewinnt auch nicht das volle Nominal. Die Rechnung oben zeigt, wo der Erwartungswert einer Gratiswette liegt.
Was die Spielerin bei Schweizer Buchmachern konkret vergleicht, ist weniger die Marge einzelner Events – die Gespa-Liste schränkt die Märkte ein – als die Verfügbarkeit von Quotenboosts und Profitboosts auf vordefinierten Ereignissen. Ein Boost von 20 % auf Quote 2.50 bringt kurzfristig mehr, als der Basismarkt hergeben würde; der Boost ist jedoch an ein bestimmtes Ereignis gebunden, oft nur einmal nutzbar und im Gewinn gedeckelt. Wer den Boost nutzt, gewinnt einen festen Betrag, nicht eine langfristige Verbesserung seiner Marge.
Live-Wetten und Cash-Out bei Sporttip
Sporttip bietet Live-Wetten online und in den Verkaufsstellen. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; wer nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs setzt, wettet effektiv zu Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten, was die Wette zur Rückzahlung des Einsatzes macht, nicht zum Verlust.
Cash-Out gibt es bei Sporttip nur online, für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Es gibt nur vollständiges Cash-Out, keine Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer mit Gratisspielguthaben wettet und einen Cash-Out auslöst, verliert in der Regel den Anspruch auf den Boost, weil Boosts bei Cash-Out verfallen.
Häufige Fragen
Welche Gratiswetten gibt es bei Sportwetten in der Schweiz?
In der Schweiz sind nur zwei Veranstalterinnen zugelassen: Swisslos mit Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande mit Jouez Sport für die Romandie. Beide dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa vergeben. Bekannte Beispiele sind der Kombiboost bei Sporttip sowie ortsgebundene Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande im Winter 2025/26, bei der 7’000 Aktionsguthaben à CHF 10 ausgegeben wurden.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratiswetten anbieten?
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) begrenzt die Zahl der Veranstalterinnen für Sportwetten auf zwei: die Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung der Gespa. Ausländische Anbieter dürfen in der Schweiz keine Sportwetten anbieten; ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?
Nein. Sowohl bei Swisslos als auch bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Gewinne aus Wetten, die mit echtem Geld platziert wurden, werden ausgezahlt; Gewinne aus Wetten, die mit Aktionsguthaben platziert wurden, ebenfalls, aber ohne den Aktionsanteil. Der Erwartungswert einer Gratiswette mit CHF 10 auf eine Zwei-Wege-Wette zu Quote 1.90 liegt bei rund CHF 4.55 – mehr als mit echtem Geld, aber deutlich unter dem Nominal.
Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?
Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für Aktionen mit Gratisspielguthaben gelten oft tiefere Limiten, die in den jeweiligen Bedingungen stehen.
Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande, und wie lange lief sie?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer den in den Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Guthaben ausgegeben, gültig für 30 Tage, nicht auszahlbar.
Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer Kunden bewerben?
Ausländische Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung (Art. 4 BGS), ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen, und die Spielerin hat dort keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Beschwerdestelle. Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Das Veranstalten ohne Bewilligung ist eine Straftat nach Art. 130 BGS; die Spielerin wird zwar nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Bonus – gratiswetteinfo
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