Zehn Euro Einzahlung bei Sportwetten: Was in der Schweiz möglich ist

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Ein Taschenrechner und ein Bleistift liegen auf einem hellen Küchentisch neben einer Tasse Kaffee, Sonnenlicht fällt schräg über die Tischplatte.

Eine Zehn-Euro-Einzahlung klingt nach wenig. Für jemanden, der gerade erst in ein Wettkonto hineinschnuppert, ist sie ein günstiger Einstieg. In der Schweiz ist sie aber zugleich eine Frage an die Währung, an die Bewilligung des Anbieters und an die Stelle, die im Streitfall entscheidet. Wer in der Schweiz wettet, zahlt nicht zwingend in Euro, und wer in Euro einzahlt, landet fast immer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Mechanik hinter diesen beiden Sätzen bestimmt, was eine kleine Einzahlung wert ist und was sie kostet.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungs­lage der Gespa und die Spielregeln von Sporttip und Jouez Sport.

Warum ein kleiner Betrag das Risiko nicht klein macht

Wer mit zehn Franken oder zehn Euro anfängt, hat noch keinen Verlust gemacht. Das ist das eine, was eine tiefe Einstiegsschwelle tatsächlich leistet: Sie setzt den schlimmsten Fall eines ersten Abends auf einen Betrag, der niemanden umwirft. Wer mit zehn Euro spielt und verliert, hat zehn Euro verloren – ärgerlich, nicht existenziell. Diese Rechnung gilt nur, solange der Betrag wirklich das Maximum des Abends bleibt.

Eine Eishalle von Weitem unter Flutlicht, die leere Eisfläche glänzt, auf den Rängen sitzt niemand, draussen liegt Schnee.
Gewinne bis CHF 1'000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut.

Sobald der Betrag zur Gewohnheit wird, kehrt sich die Mechanik um. Wer jede Woche einen Zehn-Euro-Schein löst, gibt im Monat rund vierzig Euro aus, im Jahr etwa fünfhundert. Über dieselbe Zeitspanne kumuliert sich der Verlust proportional zur Anzahl der Wetten, nicht zur Grösse der einzelnen Wette. Eine kleine Einzahlung verlangsamt das Tempo, sie verhindert es nicht. Wer glaubt, mit kleinen Beträgen könne nichts schiefgehen, hat den Hebel unterschätzt, an dem Verluste entstehen: nicht die einzelne Wette, sondern die Häufigkeit.

Die Schweizer Regelung reagiert genau darauf. Vor der ersten Wettabgabe setzen Spielende bei Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von 9 999 Franken (für unter 21-Jährige 1 000 Franken). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Das ist nicht Schikane: Es ist die regulatorische Antwort auf die Frage, wie viel Verlust eine Person sich selbst zumuten will – und das einzige Werkzeug, das tatsächlich im eigenen Konto wirkt, bevor der Wettschein abgegeben wird.

Neben den selbst gesetzten Limiten gibt es die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperrt, ist auf der Seite der Lizenzierten wirklich gesperrt – nicht nur bei einem Anbieter, sondern im gesamten geregelten Spielemarkt. Diese Hebel wirken nur, solange auf der zugelassenen Seite gespielt wird. Bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung greift weder die eigene Limite der Schweizer Organisatoren noch die Sperre im Register: Solche Anbieter sind nicht angeschlossen, nicht prüfbar und im Konfliktfall nicht erreichbar für eine schweizerische Stelle.

Eine kleine Einzahlung verschiebt das Risiko nicht, sie kalibriert nur das erste Wochenende.

Was an Freiwetten und Startguthaben wirklich dranhängt

Die Werbung für Gratiswetten lebt von einem Wort, das sie selbst selten erklärt: «gratis». Eine Gratiswette ist in der Regel ein Wettguthaben, das der Anbieter dem Konto gutschreibt, nicht ein Geschenk. Bei den meisten ausländischen Anbietern, die mit «10 Euro Gratiswette ohne Einzahlung» werben, ist der typische Bauplan folgender: Der Kunde registriert sich, erhält eine Gratiswette von zehn Euro, gibt sie auf ein Ereignis seiner Wahl aus – und falls die Wette gewinnt, wird nur der Nettogewinn ausgezahlt. Der Einsatz der Gratiswette verfällt. Wer also eine Gratiswette von zehn Euro zu Quote 2.50 gewinnt, erhält 25 Franken ausbezahlt, nicht 35. Die zehn Euro Einsatz sind weg.

Das ist die häufigste Leseart des Wortes «gratis». Sie ist nicht die einzige. Manche Anbieter erstatten den Einsatz als zusätzliches Guthaben, manche knüpfen die Auszahlung an eine Mindestquote, manche schliessen bestimmte Wettmärkte aus. Ohne die Teilnahmebedingungen zu lesen, lässt sich keine dieser Regeln vorhersagen. Bei der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 eine Aktion, die diese Logik illustriert: An sieben Aktionstagen erhielten Spielende, die innert sieben Tagen einen Code im Stadion eingaben, zehn Franken Spielguthaben (insgesamt 7 000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar). «Nicht auszahlbar» heisst: Gewinne aus diesem Guthaben können auf dem Wallet verbleiben und für weitere Wetten genutzt werden, ein Auszahlungs­antrag auf das Bankkonto ist damit nicht gemeint. Wer aus einem Aktionsguthaben einen Gewinn erspielt, kann diesen Gewinn zwar auszahlen lassen – das Aktionsguthaben selbst aber bleibt blockiert.

Bei den zwei Schweizer Organisatoren ist der Spielraum für solche Aktionen eng. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nach den Bedingungen beider Anbieter nicht auszahlbar; bei der Loterie Romande brauchen Freispiele oder Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa (2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Wer in der Schweiz spielt, bekommt weniger Aktionen, dafür sind deren Regeln offengelegt und vorab geprüft.

Wer aus dem Ausland eine Zehn-Euro-Gratiswette ohne Einzahlung mitnimmt, sollte drei Fragen beantworten, bevor er sie einsetzt: Wie hoch ist die Mindestquote? Welche Wettmärkte sind ausgeschlossen? Wird nur der Nettogewinn ausgezahlt, oder kommt der Einsatz zurück? Alle drei Antworten stehen in den Teilnahmebedingungen – und in der Regel erst, nachdem man sich registriert hat.

Wie die Zahlung in der Schweiz tatsächlich läuft

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten 1 Franken. Die «zehn Euro Einzahlung»-Frage stellt sich also nicht am Wettschein, sondern beim Aufladen des Spielguthabens. Das Wallet bei Swisslos kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag liegt bei 20 Franken, in 30 Tagen sind höchstens 10 000 Franken möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9 999 Franken nicht übersteigt. Wer also online mit zehn Euro einsteigen will, scheitert bereits an der Mindestladegrenze – zehn Euro sind weniger als die 20 Franken, mit denen das Wallet bei Swisslos überhaupt gefüttert werden kann.

Wer physisch zur Verkaufsstelle geht, kann mit kleineren Beträgen arbeiten: Die Loterie Romande bietet Prepaid-Tickets «Pre-pay loro.ch» zu 20, 50, 100 und 200 Franken, gültig ein Jahr und in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben. Unter 20 Franken geht es auch dort nicht. Zehn Euro als physischer Wettschein sind möglich, weil an der Verkaufsstelle der Mindesteinsatz pro Wette und nicht pro Ladevorgang zählt. Ein digitaler «10-Euro-Knopf» auf dem Wettkonto existiert in der Schweiz nicht – das nächste Angebot fängt bei 20 Franken Aufladung an.

Die Zahlungswege selbst sind benannt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Daneben funktionieren weitere Online-Zahlungsmittel sowie der Einzahlungsschein. Bei der Loterie Romande sind die Prepaid-Tickets sowie die üblichen Online-Zahlungswege die Regel. Welche Kartenmarken genau akzeptiert werden, ist Sache der jeweiligen Bedingungen und ändert sich ohne Vorankündigung.

Wer den Betrag in Euro und nicht in Franken einzahlt, hat zwei Probleme zugleich: Die Schweizer Wettkonten rechnen in CHF, also wird der Eurobetrag zum Tageskurs umgerechnet – mit Wechselkursverlust, der bei kleinen Beträgen überproportional gross ausfällt. Und: Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung in Euro einzahlt, läuft ausserhalb des geregelten Marktes. Die nächste Station des Geldes liegt nicht bei einer Schweizer Stelle, die Auszahlung auf das eigene Schweizer Bankkonto kann an Drittlandsregeln stossen, und die Wege zur Rückbuchung im Streitfall sind die eines ausländischen Vertrags.

Auszahlung: wann das Geld zurück ist

Gewinne bis 1 000 Franken pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über 1 000 Franken werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande gilt die Schwelle ebenfalls: Gewinne bis 1 000 Franken netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Drei Punkte sind hier handfest: Die Auszahlung geht nur auf ein Konto, das auf den Namen des Spielkonto-Inhabers lautet – Überweisungen an Drittkonten, an Konten im Ausland jenseits von Liechtenstein und an anonyme Wallet-Lösungen sind ausgeschlossen. Die Überweisung an Werktage ist gebunden, nicht an Echtzeit. Die Zwei-Gratis-Auszahlungen-Regel pro Jahr ist eine Vertragsklausel, keine Kulanz – wer häufiger auszahlt, zahlt mit.

Bei Gewinnen aus dem Ausland fehlt diese ganze Schicht: Es gibt keinen Schweizer Standard, an dem sich die Auszahlung misst, und keine Schweizer Stelle, die im Konflikt zwischen Spieler und Anbieter vermittelt. Wer dort spielt, hat nur den Vertrag mit dem Anbieter und das Recht des Lizenzlandes – nicht das Geldspielgesetz, nicht die Gespa, nicht die Schweizer Sperrliste.

Zugelassene Anbieter im Vergleich

Die folgende Tabelle ordnet die zwei in der Schweiz zugelassenen Organisatoren ein, dazu – ausdrücklich als Referenz – acht ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Spalten bieten einen Überblick über den Bewilligungs­status sowie den Veranstalter oder die ausgewiesene Lizenz der jeweiligen Anbieter.

Anbieter Schweizer Bewilligungs­status Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (Grossspiel) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (Grossspiel) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne – Produkt Jouez Sport
Duelbits keine Schweizer Bewilligung Lizenz im Sitzland des Anbieters, in der Schweiz ohne Wirkung
Bahigo keine Schweizer Bewilligung Lizenz im Sitzland des Anbieters, in der Schweiz ohne Wirkung
PowBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz im Sitzland des Anbieters, in der Schweiz ohne Wirkung
1Bet keine Schweizer Bewilligung Lizenz im Sitzland des Anbieters, in der Schweiz ohne Wirkung
AmunRa keine Schweizer Bewilligung Lizenz im Sitzland des Anbieters, in der Schweiz ohne Wirkung
BDMBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz im Sitzland des Anbieters, in der Schweiz ohne Wirkung
BillyBets keine Schweizer Bewilligung Lizenz im Sitzland des Anbieters, in der Schweiz ohne Wirkung
Rollbit keine Schweizer Bewilligung Lizenz im Sitzland des Anbieters, in der Schweiz ohne Wirkung

Die Tabelle trennt die zwei Lager, ohne sie zu vermischen: Bewilligt sind zwei, alles andere ist Referenz. Die ausgewiesenen Lizenzen im Sitzland sind das, was die Anbieter selbst kommunizieren – ihre Wirkung endet an der Schweizer Grenze, weil das Geldspielgesetz in Art. 4 festhält, dass eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Geltung hat.

Swisslos Sporttip – der Standard für die Deutschschweiz und das Tessin

Wer in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt an Sporttip nicht vorbei, wenn er legal online wetten will. Sporttip ist die Marke, unter der Swisslos ihre Sportwetten führt, und Swisslos ist einer der zwei Organisatoren, die das Geldspielgesetz in der Schweiz zulässt.

Die Eckdaten sind im Spielreglement festgehalten. Der Mindesteinsatz liegt bei 1 Franken pro Einzel- und Kombinationswette, der Höchsteinsatz bei 1 000 Franken, bei Systemwetten bei 10 000 Franken. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Wetten sind ab 18 Jahren erlaubt; wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses nicht wetten. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; Wetten, die nach dem Eintreten des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Vom Kombiboost, der nur online läuft, profitieren Spielende mit mindestens vier Voraussagen zu einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier Voraussagen und steigt mit der Anzahl bis 100 Prozent bei fünfzehn. Cash-Out funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online, nur als vollständiges Cash-Out und ohne Teilauszahlung; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung kombinieren will, braucht die Bet-Builder-Funktion – Swisslos kann eine irrtümlich angenommene Kombination für ungültig erklären.

Wer in diesem System spielt, hat die volle Schweizer Schutzschicht: Verlustlimiten, die bei Senkung sofort greifen, eine schweizweite Spielsperre im Register, die Auszahlung auf das eigene Schweizer Bankkonto, und die Gespa als Aufsicht. Der Preis ist eine eingeschränkte Wettauswahl: keine Eckball- oder Kartenmärkte, keine Esports, keine Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows – nur das, was die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen zulässt.

Loterie Romande Jouez Sport – das Gegenstück für die Romandie

Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Sitz in Lausanne, 2 350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende. Wer dort wohnt und online spielen will, eröffnet ein Konto bei jeux.loro.ch, lädt es mit einem der Prepaid-Tickets oder über die Online-Zahlungswege und gibt die Wettscheine online ab.

Die Spielregeln ähneln Sporttip, sind aber sprachlich französisch formuliert und in Details anders gesetzt. Ein Wettschein mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis 200 Franken kann in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens 2 000 Franken auszahlen. Höhere Beträge laufen über die Bank. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf 10 000 Franken pro 30 Tage begrenzt, das Wallet auf 10 000 Franken, Gewinne bis 1 000 Franken netto gehen direkt aufs Wallet, darüber auf die IBAN. Für die Online-Registrierung sind Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Kantone und ein einziges Konto pro Person nötig, dazu eine Ausweiskopie beidseitig – in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.

Die Logik ist die gleiche wie bei Swisslos: kleines Spielerkonto, eigene Limite, schweizweite Sperre im Register, Auszahlung nur auf das eigene Konto. Der Hauptunterschied ist geographisch: Wer in Genf wohnt, kann sich nicht bei Swisslos registrieren, und wer in Zürich wohnt, hat bei der Loterie Romande keinen Anspruch auf ein Konto.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – die Referenz

Die acht übrigen Anbieter in der Tabelle – Duelbits, Bahigo, PowBet, 1Bet, AmunRa, BDMBet, BillyBets, Rollbit – werben im Schweizer Markt, haben aber keine Schweizer Bewilligung. Die Logik ist einfach: Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, Schweizer Internetzugangsanbieter blocken den Zugang via DNS, und im Streitfall hilft keine Schweizer Stelle.

Drei Punkte, die man sich merken sollte. Die Spielsperre im Schweizer Register gilt nur auf der zugelassenen Seite: Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, ist auf der Schweizer Seite nicht gesperrt, auch wenn er sich bei Swisslos oder Loterie Romande hat sperren lassen. Die Auszahlung folgt den Regeln des Anbietersitzlandes – Schweizer Banken können Zahlungen an Drittlandsanbieter unter Umständen zurückhalten oder ablehnen. Die Werbung für ausländische Wetten ist in der Schweiz verboten und mit Busse bis 500 000 Franken bedroht; ein Anbieter, der in der Schweiz aktiv wirbt, bewegt sich am Rand der Illegalität.

Was die ausländischen Anbieter im Gegenzug bieten, sind Quotierungen und Märkte, die im Schweizer System nicht zur Verfügung stehen – mehr Wettmärkte pro Spiel, andere Limits, andere Bonusmechaniken. Für jemanden, der mit kleinen Beträgen ein grösseres Wettprogramm ausprobieren will, ist das der Reiz. Der Preis ist der Verlust der Schweizer Schutzschicht, und der höhere Werbeaufwand, der nötig ist, um überhaupt Aufmerksamkeit zu gewinnen.

Was eine kleine Einzahlung in der Schweiz wirklich bedeutet

Wer in der Schweiz legal wettet, kommt um zwei Anbieter nicht herum, und beide rechnen in Franken, nicht in Euro. Die «10 Euro Einzahlung» ist im Schweizer System eine Frage der Währung und der Bewilligung, nicht zuerst eine Frage der Höhe.

Bei Swisslos liegt der Mindestladebetrag bei 20 Franken. Wer online spielen will, kommt unter 20 Franken gar nicht ins Wallet. Physisch an der Verkaufsstelle kann mit kleineren Wettscheinen gespielt werden, weil dort der Einsatz pro Wette und nicht pro Ladevorgang zählt – aber wer das Spiel online verwalten will, kommt mit 10 Euro oder 10 Franken nicht weit. Bei der Loterie Romande sind die Prepaid-Tickets in 20, 50, 100 und 200 Franken gestaffelt; auch hier ist die Untergrenze 20 Franken, online wie offline.

Die «10 Euro»-Grösse passt also nur, wenn Euro die Währung des Anbieters sind. In Euro spielen in der Schweiz nur Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und diese Anbieter bieten die Zehn-Euro-Marke als Werbeschwelle an, nicht als regulatorische Grösse. Wer dort einzahlt, tauscht die fehlende Schweizer Schutzschicht gegen eine tiefere Einstiegsschwelle ein. Beide Seiten haben ihren Preis.

Die Frage «Was kostet es?» zerfällt in drei Teile. Was kostet die Wette selbst? Bei Sporttip ist die reguläre Spielzeit Fussball 90 Minuten plus Nachspielzeit – Verlängerung zählt nicht, wenn das Wettprogramm nicht darauf hinweist. Eine Wette auf «Sieg nach 90 Minuten» kann also bei einem Spiel, das in die Verlängerung geht, trotzdem falsch sein. Bei Livewetten kann Swisslos Wetten in spielentscheidenden Situationen mit Quote 1.00 werten – das ist keine Marge, das ist die Reduktion auf den Einsatz. Was kostet die Auszahlung? Bei Swisslos sind zwei Auszahlungen pro Jahr gratis, ab der dritten fällt eine Kommission von 3 Prozent an, die Bearbeitung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Was kostet das Verlassen des regulierten Marktes? Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: keine schweizweite Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, keine Auszahlung an ein Schweizer Bankkonto ohne Drittlandsregeln.

Eine kleine Einzahlung ist ein Anfang. Sie ist weder ein Trick, der die Schutzschicht überflüssig macht, noch ein Grund, in einen anderen Markt zu wechseln.

Die Schweizer Rechtslage: zwei Anbieter, geschlossene Liste, kein Schweizer Weg zu ausländischen Wetten

In der Schweiz ist die Sportwette ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht bei der ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.

Eine Waage aus Messing steht auf einem polierten Schreibtisch vor einem Fenster mit Blick auf Dächer und sanfte Hügel.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version vom 10. September 2026) bestimmt das Angebot – nur die Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, die auf dieser Liste stehen, dürfen angeboten werden. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind keine Wettbasis. Eckball- und Kartenmärkte fehlen, eine Esports-Sektion fehlt. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wer auf Wetter, Politik oder TV-Shows wetten will, hat in der Schweiz kein reguläres Angebot.

Die Bewilligung deckt die zwei Anbieter vollständig ab, weil es keine weiteren gibt. Es gibt keine Liste «weiterer bewilligter Buchmacher», weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Überschüsse fliessen in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Für die Spielenden bedeutet das: Wer in der Schweiz wettet, kann zwischen zwei Anbietern wählen, muss im Vertragsgebiet des jeweiligen Anbieters wohnen und kann nur das spielen, was die Liste erlaubt. Cash-Out ist eine Funktion, die Sporttip anbietet – nicht im BGS geregelt, sondern in den Spielregeln. Die Quote, der Markt, die Limite – alles ist Vertragsgegenstand, nicht Gesetz. Virtuelle Sportarten sind in der Liste nicht abgedeckt, deshalb steht hier nichts über ihre Zulässigkeit. Esports ist nicht auf der Liste, deshalb gibt es keine Esports-Wetten bei den Schweizer Organisatoren.

Spielerschutz und Steuern stehen in einem eigenen Rahmen. Wetten sind ab 18, Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Pro Person ist ein Konto mit verifizierter Identität zugelassen (Art. 47–52 VGS). Die Limiten sind selbst gesetzt, nicht staatlich vorgegeben – der Veranstalter muss tägliche, wöchentliche oder monatliche Höchstwerte für Einsatz oder Verlust verlangen (Art. 87 VGS); Senkung gilt sofort, Erhöhung nach 24 Stunden gesetzlich, 72 Stunden nach den Bedingungen von Swisslos und Loterie Romande. Die Schweiz kennt keinen fixen Einzahlungsdeckel. Die Spielsperre (Art. 80–82 BGS) erfasst überschuldete oder spielsüchtige Personen, freiwillige Selbstsperre wird in ein geteiltes Register eingetragen; eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS). Eine selbst gewählte Pause bis sechs Monate muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Der Gespa-Testkauf 2025 hat an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft – der Verkaufspunkt­schutz ist also nicht so dicht, wie das regulatorische Bild suggeriert.

Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme Wallet-Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der lizenzierten Schweizer Wette nicht. Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter im Detail akzeptiert, ist Vertragsgegenstand. Die Schweiz kennt kein Blockierwerkzeug der Banken oder Karten­schemes gegen unlizenzierte Wettanbieter – wer dort einzahlt, kann es tun, soweit die Hausbank mitmacht.

Bei den Steuern sind Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Die bundesrechtliche Schwelle liegt seit 1. Januar 2026 bei 1 071 000 Franken (2025: 1 070 400 Franken), die kantonale Schwelle unterscheidet sich – «je nach Kanton». Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein typischer Wettender bleibt mit seinen Gewinnen weit darunter, also fallen weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, im Kanton Thurgau werden sie jedoch unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Auf den Einsatz fällt keine Schweizer Wettsteuer.

Werbung und Boni sind eng umrahmt. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und mit Busse bis 500 000 Franken bedroht (Art. 131 BGS) – beschreiben, nicht bewerben. Gratiswetten oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Promo-Codes werden nicht abgedruckt, weil die Mechanik im Vordergrund steht, nicht der Anreiz.

Im Offshore-Bereich gilt: Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairnesskontrolle. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter via DNS blocken (Art. 86–93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025); blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt (Domain-Hopping – die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home, und bet365 steht auf der Liste). Die ehrliche Lesart: Offshore heisst keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle, ausländische Gewinne nach kantonalem Recht steuerbar; lizenziert heisst voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste, eine Wohnsitzpflicht und eine Verifizierung. Keine Seite ist «die sichere Wahl» von sich aus.

Häufige Fragen

Gibt es bei den Schweizer Organisatoren eine Mindesteinzahlung von zehn Euro?

Nein. Swisslos lädt das Wallet ab 20 Franken auf, die Loterie Romande bietet Prepaid-Tickets zu 20, 50, 100 und 200 Franken. Eine Zehn-Euro-Einzahlung existiert im lizenzierten Schweizer System nicht; sie ist ein Werbeversprechen ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer dort einzahlt, wechselt die Währung, das Schutzsystem und die zuständige Aufsicht in einem Schritt.

Welche Zahlungswege stehen in der Schweiz zur Verfügung?

Bei Swisslos funktioniert PostFinance Pay direkt über die PostFinance App, daneben weitere Online-Zahlungsmittel und der Einzahlungsschein an der Verkaufsstelle. Die Loterie Romande akzeptiert Prepaid-Tickets und die üblichen Online-Zahlungsmittel. In beiden Fällen geht die Auszahlung nur auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den Namen des Kontoinhabers, nicht an Drittkonten und nicht an anonyme Wallet-Lösungen.

Wie lange dauert eine Auszahlung auf das Bankkonto?

Gewinne bis 1 000 Franken werden sofort dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne darüber innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist. Für die reguläre Auszahlung des Wallet-Guthabens nennt Swisslos 5 bis 10 Arbeitstage; die ersten zwei Auszahlungen pro Jahr sind gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen.

Wie wird ein Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?

Für eine Einzelwette ist die Auszahlung Einsatz × Quote. Bei einer Zehn-Franken-Wette zu Quote 2.50 ist die Auszahlung 25 Franken, der Nettogewinn 15 Franken. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen, der Einsatz wird einmal auf den Gesamtschein gesetzt. Beispiel: drei Voraussagen zu 1.80, 2.10 und 1.95 ergeben eine Gesamtquote von etwa 7.37, ein Einsatz von 5 Franken zahlt 36.85 Franken aus.

Ab welchem Betrag fällt die Verrechnungssteuer an, und was bedeutet «je nach Kanton»?

Die bundesrechtliche Schwelle liegt seit 1. Januar 2026 bei 1 071 000 Franken pro Einzelgewinn; darunter fällt auf einen Gewinn aus bewilligten Schweizer Wetten keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer an. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. «Je nach Kanton» bezieht sich auf die kantonale Steuerfreigrenze, die vom Bund abweicht und pro Kanton anders liegt.

Welche Nachteile entstehen bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, und der Zugang wird via DNS blockiert. Es gibt keinen Anschluss an das schweizweite Ausschlussregister, die Spielsperre gilt dort nicht, und im Konfliktfall ist keine Schweizer Stelle zuständig. Die Auszahlung folgt den Regeln des Anbietersitzlandes, Schweizer Banken können Zahlungen an Drittlandsanbieter zurückhalten. Werbung für solche Anbieter ist in der Schweiz verboten und mit Busse bedroht, die Spieler selbst werden aber nicht bestraft – hingegen können Einsätze und Gewinne im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»