Squash-Wetten in der Schweiz: was erlaubt ist, was es kostet und was zu beachten bleibt
Ladevorgang...
Squash gehört zu den Randsportarten, über die hierzulande weit weniger gewettet wird als über Fussball, Eishockey oder Tennis. Wer trotzdem einen Tipp sucht, merkt schnell, dass die Auswahl überschaubar bleibt – und das hat einen handfesten Grund. In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten, und was sie ins Programm nehmen, richtet sich nach einer geschlossenen Liste der Aufsichtsbehörde. Was das für eine Wette auf Squash konkret heisst, wie eine Quote entsteht und was der Spielerschutz vorschreibt, steht im Folgenden.
Datenstand: Oktober 19, 2026 · Prüfung gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Version 4.2) sowie die Gespa-Liste (Version 10.09.2026).
Grundlagen und Einordnung
Squash gilt in der Schweiz als Randsportart, obwohl der nationale Verband Swiss Squash in Basel und Zürich aktiv ist und die Profi-Tour PSA weltweit Turniere ausschreibt. Für eine Wette heisst das zweierlei: erstens sind die Spielpläne dünn, verglichen mit den grossen Sportarten, und zweitens sortieren die Schweizer Veranstalter Squash nicht immer in ihr Hauptprogramm ein.
Was Squash als Wettsport ausmacht
Squash wird zwischen zwei oder vier Spielenden in einem geschlossenen Court ausgetragen; die Matches sind kurz – einzelne Spiele dauern oft weniger als eine Stunde, die fünf Sätze eines Herren-Matchs bringen es je nach Länge auf 45 bis 90 Minuten. Gewettet wird in der Regel auf den Sieger eines Matchs, gelegentlich auf Satzstände oder Handicap-Linien.
In der Buchmacherlogik unterscheidet sich Squash nicht von anderen Individualsportarten: ein Zwei-Wege-Markt wird mit zwei Quoten versehen, und die Summe der Kehrwerte beider Quoten ergibt einen Wert, der kleiner als 2 ist, wenn der Anbieter Marge einbehält. Wie viel das ist, lässt sich mit einer einfachen Rechnung zeigen.
Warum Squash hier selten im Programm steht
Die beiden Schweizer Veranstalter führen Squash nicht durchgehend in ihrem Wettangebot. Wenn überhaupt, tauchen Matches aus den grossen PSA-Turnieren auf – etwa die Platinum-Veranstaltungen oder die World Championship. Das hängt mit zwei Punkten zusammen: die Nachfrage ist vergleichsweise gering, und die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist abschliessend. Nur was dort steht, darf angeboten werden.
Wer auf ein konkretes Squash-Match wetten will, prüft am besten vor der Tippabgabe das aktuelle Wettprogramm von Sporttip (im Gebiet von Swisslos) bzw. Jouez Sport (im Westschweizer Vertragsgebiet) – zu sehen im Tagesangebot der jeweiligen Website oder in der Sporttip App. Was dort nicht steht, lässt sich auch nicht spielen.
Marge einer Wette: was der Veranstalter einbehält
Eine Quote spiegelt nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines Resultats, sondern auch den Anteil, den der Veranstalter vom Umsatz behält. Dieser Anteil heisst Marge oder, von der anderen Seite betrachtet, Quotenschlüssel.
So wird die Marge gerechnet
Wer ein Zwei-Wege-Markt mit zwei Quoten sieht – etwa den Sieger eines Squash-Matchs – kann die Marge selbst ausrechnen:
- payout share = 1 ÷ (1/Quote A + 1/Quote B)
- Marge = 1 − payout share
Setzt man zwei ausgeglichene Quoten à 1.90 ein, ergibt die Rechnung 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also eine Auszahlungsquote von 95 % und eine Marge von 5 %. Bei einem Markt mit drei möglichen Ausgängen – etwa Sieger einer Gruppenphase mit drei Spielern – verteilt sich die Marge auf alle drei Quoten, gemeinsam mit ihnen ergibt sich ebenfalls weniger als 100 %.
Mit anderen Worten: pro 100 Franken Einsatz auf einem ausgeglichenen Markt zahlt der Veranstalter rund 95 Franken an die Spielenden zurück, 5 Franken behält er. Bei favorisierten Ausgängen – Quote 1.30 für den klaren Favoriten, 3.40 für den Aussenseiter – sinkt die Marge auf diesem Markt etwas, weil sich die beiden Kehrwerte weiter von der 1 entfernen.
Was eine Marge konkret kostet
Die Marge schlägt nicht als einmalige Gebühr zu Buche, sondern steckt in jeder einzelnen Wette. Auf Dauer verliert ein Spielender umso mehr, je höher die Marge des Marktes ist, auf dem er spielt. Wer 100 Franken auf einem Markt mit 5 % Marge verteilt, also 50 auf jede Seite, erhält bei einem Ausgang exakt 50 × 1.90 = 95 Franken – 5 Franken weniger als eingesetzt. Bei einer Marge von 8 % blieben unter gleichen Bedingungen 92 Franken, also 8 Franken Verlust pro 100 Franken Einsatz.
Für Squash gilt: weil das Angebot klein und die Liquidität begrenzt ist, fällt die Marge in der Tendenz etwas höher aus als bei Top-Sportarten. Auf einer einzelnen Quote lässt sie sich nicht ablesen; erst der Vergleich beider Quoten eines Markts verrät sie.
Rechtslage: was die Schweizer Bewilligung erlaubt
Sportwetten zählen in der Schweiz zu den Grossspielen und unterstehen dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Aufsichtsbehörde ist die Gespa – die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Sie führt die Aufsicht über Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele, nicht aber über die Casinos, die bei der ESBK liegen.

Wer Sportwetten anbieten darf
Artikel 4 BGS stellt klar: eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Wer hierzulande Sportwetten organisieren will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung unter dem BGS, und er muss von den Kantonen dazu ermächtigt sein. Die Kantone haben – anders als bei den Lotterien insgesamt – die Zahl der Sportwetten-Veranstalter auf zwei begrenzt:
- Swisslos (Sporttip) für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Sitz der Genossenschaft: Basel. Die Sportwetten laufen unter dem Produktnamen Sporttip.
- Loterie Romande (Jouez Sport) für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz: Lausanne.
Beide Veranstalter sind Genossenschaften und nicht gewinnorientiert; ihre Reingewinne fliessen an die kantonalen Fonds und an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Für das Geschäftsjahr 2025 hat Swisslos CHF 562 Mio. ausgeschüttet, davon CHF 56 Mio. an die Sporthilfe; CHF 109 Mio. stammten aus den Sportwetten (gegenüber CHF 122 Mio. im Jahr 2024).
Was angeboten werden darf
Die Gespa führt eine geschlossene Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Was dort steht, darf gespielt werden; was nicht dort steht, ist auch bei einem Schweizer Veranstalter nicht verfügbar. Livewetten sind erlaubt, vor und während des Spiels – der Zugang hängt davon ab, ob die zuständige Stelle dem Veranstalter die jeweilige Live-Übertragung erlaubt hat.
Für Squash heisst das: wenn ein Turnier auf der Gespa-Liste figuriert und die beiden Veranstalter es ins Programm nehmen, gibt es einen Markt; wenn nicht, gibt es schlicht keinen. Corner- oder Kartenmärkte wie im Fussball sieht die Liste nicht vor, und auch ein Esports-Bereich fehlt.
Wer mitwetten darf
Eine Online-Registrierung bei Swisslos setzt drei Dinge voraus:
- Mindestalter 18 Jahre.
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet – also in einem der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH oder TI sowie im Fürstentum Liechtenstein. Für Loterie Romande gilt Entsprechendes für FR, GE, JU, NE, VD und VS.
- Keine offene Spielsperre.
Die Identität wird per Ausweis-Upload verifiziert und gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Geld, Steuer und Werbung
Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei. Der Freibetrag für Gewinne aus Grossspielen liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die Kantone setzen eigene Schwellen, weshalb die Auszahlung «je nach Kanton» unterschiedlich ausfällt. Liegt ein Gewinn darüber, zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab; der Anteil lässt sich über die Steuererklärung zurückholen. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Werbung für ausländische oder nicht bewilligte Sportwetten ist gemäss Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Gratiswetten und Freispiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; für 2025 hat sie Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solcher Bewilligungen erteilt. Werbeanstoss, irreführende Werbung und Werbung an Minderjährige oder gesperrte Personen sind ebenfalls unzulässig.
Ausländische Anbieter
Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Spielerinnen und Spieler trifft keine Strafe, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder das Schweizer Schutzregister noch eine Schweizer Aufsicht.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains; Schweizer Internetanbieter blockieren sie per DNS. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains und wird laufend aktualisiert – die Gespa spricht von Domain-Hopping, bei dem blockierte Domains durch neue ersetzt werden. Eine Liste der zugelassenen ausländischen Anbieter gibt es nicht, weil eine ausländische Bewilligung in der Schweiz schlicht keine Wirkung entfaltet.
Spielerschutz: Limiten, Sperre und Auszahlungsregeln
Squash mag eine kleine Sportart sein, am Spielerschutz ändert das nichts. Wer in der Schweiz Sporttip oder Jouez Sport nutzt, unterliegt denselben Regeln wie alle anderen Spielenden – von der Verlustlimite über die Spielsperre bis zur freiwilligen Pause.

Verlustlimiten vor der ersten Wette
Bevor die erste Sporttip-Wette gesetzt wird, verlangt Swisslos drei Verlustlimiten, getrennt für einen Tag, sieben Tage und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 für volljährige Personen; unter 21 Jahren gilt ein tieferes Maximum von CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Senkungen jeder Limite greifen sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden – das verhindert, dass eine Person in einem Moment schlechter Entscheidungen das Limit anhebt und so weiter spielen kann, als sie es eigentlich vorgehabt hätte.
Wer kein eigenes Limit setzt, erhält einen Standardwert pro Spieltag; das eigene Setzen ist also nicht optional, sondern verpflichtend, und gehört zum Registrierungsprozess. Wer auf der App oder der Website spielt, sieht das aktuelle Tageslimit gleich zu Beginn.
Spielsperre und Sperrregister
Wer sich selbst sperren will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem gemeinsamen Register eingetragen und gilt schweizweit, also auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Eine Aufhebung der freiwilligen Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich, eine Fachstelle wird beigezogen.
Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Auszahlung von Einsätzen oder Gewinnen (Art. 45 BGS). Wer sich selbst oder eine nahestehende Person in Gefahr sieht, kann die Sperre über die Kundendienste der Veranstalter oder direkt bei der Gespa auslösen.
Spielguthaben, Einzahlung und Auszahlung
Swisslos führt das Spielguthaben auf einem persönlichen Wallet; der Kauf erfolgt per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein ab einem Mindestbetrag von CHF 20. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf setzt voraus, dass das Wallet-Guthaben die Grenze von CHF 9’999 nicht überschreitet. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zur Verfügung – die Bestätigung läuft direkt in der PostFinance App.
Auszahlungen sind nur auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers möglich. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Wettauswertung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 gehen innert drei Arbeitstagen auf das hinterlegte Konto.
Nicht eingeforderte Gewinne verfallen nach 26 Wochen zugunsten des Swisslos-Zwecks; gegen eine verweigerte Auszahlung kann innert zehn Tagen per eingeschriebenen Brief Einsprache erhoben werden.
Limits für einzelne Wetten
Neben den selbst gesetzten Verlustlimiten setzt Swisslos eigene Höchsteinsätze:
- Einzel- und Kombinationswetten: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000.
- Systemwetten: Höchsteinsatz CHF 10’000.
- Der Veranstalter kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Das ist nicht dasselbe wie die persönlichen Verlustlimiten – es geht hier um den Einsatz pro Wettschein, nicht um die Gesamtsumme über eine bestimmte Periode.
Anbieter im Vergleich
Die folgende Übersicht listet die beiden Schweizer Veranstalter sowie ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, die in Werbung und Affiliate-Links immer wieder auftauchen. Massgeblich ist die schweizerische Rechtslage: nur Swisslos und Loterie Romande haben eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS. Alle anderen in der Tabelle führen Sportwetten ohne eine in der Schweiz anerkannte Bewilligung durch.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz | Servicegebiet |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS; Aufsicht: Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel | Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS; Aufsicht: Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne | FR, GE, JU, NE, VD, VS |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz | weltweit |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz | weltweit |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz | weltweit |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz | weltweit |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz | weltweit |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz | weltweit |
| Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz | weltweit |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz | weltweit |
Die Spalten folgen den Vergleichsmerkmalen Bewilligungsstatus, Veranstalter bzw. Lizenz und geografisches Servicegebiet. Wer in der Schweiz wettet, kommt an den beiden Bewilligten nicht vorbei – die anderen Plattformen sind im Land weder zugelassen noch an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen.
Die zwei Schweizer Veranstalter im Detail
Swisslos Sporttip
Swisslos ist als interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel seit Jahrzehnten im Lotterie- und Wettgeschäft tätig; das Produkt Sporttip deckt die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein ab. Die Identität wird per Ausweis-Upload verifiziert, das Wallet lässt sich per PostFinance Pay oder Einzahlungsschein ab CHF 20 aufladen. Sporttip-Wetten werden online, an einer Verkaufsstelle oder über die Sporttip App platziert; ein in der App zusammengestellter Wettschein lässt sich an einer Verkaufsstelle per QR-Code abgeben.
Für eine einzelne Wette gilt ein Mindesteinsatz von CHF 1 und ein Höchsteinsatz von CHF 1’000; Systemwetten gehen bis CHF 10’000. Vor der ersten Teilnahme sind drei Verlustlimiten zwingend zu setzen, eine Selbstsperre ist für 1 bis 180 Tage möglich, und eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen. Cash-Out steht für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor und während des Spiels zur Verfügung, allerdings nur als vollständiges Cash-Out und nicht in jedem Markt.
Der Kombiboost bringt einen Bonus auf den Nettogewinn, wenn mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote ab 1.50 kombiniert werden – 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Quoten- und Profitboosts sind auf Prematch-Einzelwetten beschränkt und nur einmal pro Person nutzbar. Live-Wetten werden auch dann gewertet, wenn keine Videoübertragung läuft; Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Resultats werden mit Quote 1.00 bewertet, in spielentscheidenden Situationen ebenso.
Für eine konkrete Wette gilt die Rechnung Gewinn = Einsatz × Quote, bei Kombinationen mit der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei einer Annullierung eines Wettereignisses ohne Nachholspiel innert 48 Stunden wird die Einzelwette zurückbezahlt, in der Kombination erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00.
Für wen sich Sporttip eignet: für Spielende im Vertragsgebiet, die Squash oder eine andere Sportart der Gespa-Liste wetten wollen und Wert auf ein offiziell bewilligtes Angebot mit eigenem Spielerschutzrahmen legen. Bei wem Squash nicht im Programm steht, schaut am besten vor einer geplanten Wette ins aktuelle Tagesangebot, statt sich an einem verbreiteten Turnier zu orientieren.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande ist das Westschweizer Gegenstück zu Swisslos; sie führt ihre Sportwetten unter dem Produktnamen Jouez Sport und bedient die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz der Gesellschaft ist Lausanne, Hauptkontaktadresse die Avenue de Provence 14. Im Westschweizer Verkaufsstellennetz unterhält sie rund 2’350 Stellen und beschäftigt 221 Mitarbeitende.
Die Spielregeln und Spielerschutz-Mechanismen decken sich im Grundsatz mit jenen von Swisslos: Verlustlimiten vor der ersten Wette, freiwillige Spielsperre mit Registereintrag, kein Zugang für Minderjährige oder gesperrte Personen, Auszahlung nur auf das eigene Bank- oder Postkonto. Inhaltliche Unterschiede zwischen den beiden Veranstaltern betreffen vor allem das Wettprogramm und das Quotenbild – etwa ob ein bestimmtes Squash-Turnier geführt wird oder wie viele Märkte pro Match angeboten werden.
Für wen sich Jouez Sport eignet: für Spielende mit Wohnsitz in der Romandie, die das regional bewilligte Angebot nutzen möchten. Wer ausserhalb des Westschweizer Vertragsgebiets wohnt, kann bei Loterie Romande kein Online-Konto eröffnen und weicht dann auf Swisslos aus, sofern das eigene Gebiet zum Servicegebiet gehört.
Ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung
In der Werbung und über Affiliate-Links tauchen immer wieder Anbieter auf, die in Curaçao, Malta oder anderswo lizenziert sind und weltweit spielen lassen. Für Schweizerinnen und Schweizer ändert das nichts an der Rechtslage: ausländische Bewilligungen haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung ist eine Straftat (Art. 130 BGS). Die Konsequenzen für Spielende sind weniger hart, aber spürbar: kein Eintrag im hiesigen Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Beschwerdestelle. Die Gespa kann die Domains solcher Anbieter auf die Sperrliste setzen; Schweizer Internetanbieter blockieren sie dann per DNS, was den Zugang aber nicht zwingend verhindert.
Die folgenden Plattformen sind Beispiele, die in Affiliate-Listen regelmässig auftauchen; sie sind hier der Vollständigkeit halber aufgeführt, nicht als Empfehlung.
22Bet
22Bet ist ein international tätiger Anbieter mit einer Lizenz, die nicht aus der Schweiz stammt. Seine Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen, und eine Schweizer Spielerin oder ein Schweizer Spieler hat weder Zugang zum hiesigen Ausschlussregister noch zu einer Schweizer Aufsichtsstelle, falls es zu Unstimmigkeiten kommt. Welche Squash-Märkte 22Bet führt, lässt sich nur über das eigene Wettprogramm prüfen.
Coolzino
Coolzino wird in Affiliate-Vergleichen als Plattform mit breitem Sportwetten- und Casino-Angebot geführt; eine Schweizer Bewilligung hat es nicht. Die Aufsicht durch eine ausländische Stelle ändert nichts daran, dass das Schweizer Schutzsystem nicht greift – weder eine Spielsperre bei einem Schweizer Veranstalter noch eine Verlustlimite wirkt hier.
1xBet
1xBet wirbt international mit einem grossen Wettprogramm. Aus Schweizer Sicht gilt: Spielende handeln ohne die hier vorgesehenen Schutzmechanismen, Einsätze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, und eine Schweizer Spielsperre deckt das Konto nicht ab.
myBet
myBet gehört zu den Plattformen, die in deutschsprachigen Affiliate-Listen häufig erscheinen. Eine Schweizer Bewilligung ist nicht ausgewiesen, und das Schutzsystem – Verlustlimiten, Sperre, Aufsicht – greift nicht.
Pribet
Pribet wird in Werbeumfeldern rund um Sportwetten und Casino genannt. Für Schweizerinnen und Schweizer bleibt die rechtliche Lage dieselbe wie bei den anderen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung: kein Schutzregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Anerkennung im Inland.
Funbet
Funbet ist eine weitere Plattform ohne Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung. Wer dort spielt, tut das ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens, und die übliche Sperrlisten-Praxis der Gespa kann die Domain jederzeit treffen.
Boomerang Bet
Boomerang Bet folgt dem üblichen Muster internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Ohne Verbindung zum gemeinsamen Sperrregister und ohne Schweizer Aufsicht gleicht das Spielen einem rechtlichen Blindflug.
Roobet
Roobet schliesslich ist ursprünglich als Kryptocasino gestartet und tritt inzwischen auch mit Sportwetten auf. In der Schweiz gibt es keine Lizenz, kein Sperrregister und keine Aufsicht durch die Gespa; die Plattform bleibt für Schweizer Spielende ein Graubereich.
Häufig gestellte Fragen
Dürfen Schweizerinnen und Schweizer online auf Squash wetten, und bei wem?
Ja – aber nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport). Eine Online-Registrierung ist nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich, also in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein (Swisslos) bzw. in den sechs Westschweizer Kantonen (Loterie Romande).
Steht Squash auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten?
Die Gespa führt eine geschlossene Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Ob ein bestimmtes Squash-Turnier in einer bestimmten Saison auf dieser Liste steht, prüft man vor der Wette am besten direkt im Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport.
Wie entsteht eine Quote auf ein Squash-Match, und was bedeutet die Marge?
Eine Quote setzt sich aus der Wahrscheinlichkeit des Resultats und der Marge des Veranstalters zusammen. Bei einem Zwei-Wege-Markt gilt: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote A + 1/Quote B), Marge = 1 − Auszahlungsquote. Bei ausgeglichenen Quoten von 1.90 ergibt sich zum Beispiel eine Marge von 5 %.
Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?
Gewinn = Einsatz × Quote. Bei einer Kombiwette ersetzt die Gesamtquote, also das Produkt der Einzelquoten, die einzelne Quote. Swisslos rundet den Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und anschliessend auf fünf Rappen genau ab.
Warum gilt auch bei Squash keine Wette als sicher, und wie wird eine Einschätzung begründet?
Auch bei Squash lässt sich das Resultat nicht sicher vorhersagen – Formtiefs, Verletzungen und taktische Wechsel wirken kurzfristig. Eine seriöse Einschätzung stützt sich auf die aktuelle Weltrangliste, die letzten direkten Duelle, die Spielstatistik auf den jeweiligen Belägen und die Tagesform; sie wird ausdrücklich als Einschätzung kommuniziert, nicht als Prognose.
Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wie wirkt eine Spielsperre?
Vor der ersten Sporttip-Wette sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen (Maximum CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage aktivieren; eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos in der Schweiz und in Liechtenstein.
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Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»
