Gratiswette in der Schweiz: Welche Wettanbieter sie anbieten, was sie kostet und was sie bringt

Updated Oktober 2026
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Ein Tischfussballtisch steht in einem leeren Raum, auf dem grünen Spielfeld liegt eine einzelne Kugel im Licht eines Fensters.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026, abgeglichen mit den Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Schweizer Veranstalter sowie den Veröffentlichungen der Gespa.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer nach einer Gratiswette sucht, stösst in der Schweiz auf eine ungewöhnliche Lage: Auf einer Seite des Marktes stehen zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, deren Aktionen klein, klar befristet und an die Aufsicht gebunden sind. Auf der anderen Seite werben ausländische Plattformen mit hohen Gratiswetten, Boni und Codes – keine davon darf in der Schweiz Sportwetten anbieten, keine ist an die Schweizer Spielerregeln angeschlossen. Die folgenden Ausführungen zeigen auf, was eine Gratiswette in der Schweiz ist, welche Regeln für sie gelten und welche Wettanbieter mit und ohne Schweizer Bewilligung derzeit auf dem Markt sind.

Was eine Gratiswette ist und warum der Einsatz nicht zurückfliesst

Eine Gratiswette – im Marktgebrauch auch Freiwette, im Schweizer Recht Gratisspielguthaben – ist ein vom Veranstalter gutgeschriebenes Wettguthaben, das ohne eigenen Einsatz platziert werden kann. Bei einem Gewinn fliesst nur der Nettogewinn zurück, nicht der «Einsatz» aus der Freiwette. Wer 10 Franken als Gratiswette auf eine Quote von 3.00 setzt, erhält bei einem Treffer 30 Franken brutto (10 × 3.00) – nicht aber die 10 Franken Einsatz zurück. Der Nettogewinn sind 20 Franken.

Ein Torwarthandschuh liegt im Strafraum auf frisch gemähtem Rasen, dahinter das leere Tor im Gegenlicht.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Diese Buchungsregel ist keine Eigenheit einzelner Anbieter. Die Schweizer Geldspielgesetzgebung verlangt, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Bei Swisslos heisst es in den Online-Bedingungen ausdrücklich, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht ausbezahlt werden kann. Die Loterie Romande formuliert es im Reglement Général parallel: «Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.» Wer mit einer Gratiswette spielt, hat am Ende also einen Gewinn auf dem Spielkonto, nicht den Bonus selbst.

Einsatz und Gewinn im Vergleich

Der Mechanismus erklärt sich am schnellsten über den Vergleich mit einer normalen Wette. Bei einer Eigenwette von 10 Franken auf Quote 3.00 liegt der Gesamtrückfluss bei 30 Franken: 20 Franken Nettogewinn plus die 10 Franken Einsatz. Bei einer gleichwertigen Gratiswette über 10 Franken auf dieselbe Quote liegt der Gesamtrückfluss ebenfalls bei 20 Franken Nettogewinn – der «Einsatz»-Anteil von 10 Franken wird nicht zurückerstattet. Die Gratiswette ist deshalb rechnerisch nur einen Gewinnschritt wert, nicht den vollen Bruttobetrag.

Diese Logik gilt unabhängig von der Quote. Bei sehr niedrigen Quoten fällt der Unterschied zwischen 10 Franken Gratiswette und 10 Franken Eigenwette kaum ins Gewicht, weil der Nettogewinn ohnehin klein ist. Bei hohen Quoten wird der Verlust des Einsatzanteils spürbar, weil ein grösserer Anteil des Bruttobetrags aus dem «Einsatz» besteht. Wer den Gegenwert einer Freiwette verstehen will, muss den fehlenden Einsatzanteil mitdenken.

Wie der reale Gegenwert einer Gratiswette zustande kommt

Eine kostenlose 10-Franken-Wette auf eine ausgeglichene Zweierwette zu Quote 1.90 ergibt bei einem Gewinn 9 Franken Nettogewinn statt 19 Franken. Da selbst auf einer ausgeglichenen Wette nicht jeder Tipp sitzt, ist der durchschnittliche Wert noch tiefer. Über viele Wetten mittelt er sich gegen die Auszahlungsquote des Marktes, also den Anteil der Einsätze, den ein Veranstalter über alle Ausgänge hinweg an die Spielenden zurückgibt. Bei einer angenommenen Auszahlungsquote von 90 % auf einer ausgeglichenen Wette liegt der erwartete Gegenwert dieser 10-Franken-Gratiswette ungefähr bei 4.50 Franken, in einer Spanne grob zwischen 4 und 5 Franken – je nach Markt und Veranstalter. Das ist kein Versprechen, sondern ein statistischer Mittelwert über viele Spielsituationen, vergleichbar mit dem Erwartungswert eines Coupons: einzelne Wetten können weit darüber oder darunter liegen. Wer eine Gratiswette bekommt, sollte sie deshalb nicht als 10 Franken verbuchen, sondern als ungefähre Hälfte davon.

Rechtslage: Was die Schweizer Bewilligung bedeutet und warum ausländische Anbieter nicht mitspielen dürfen

Sportwetten sind in der Schweiz Grossspiele nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Zuständig für die Aufsicht ist die Gespa – die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Sie führt das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung, die die Organisation als Ganzes abdeckt, und einer Spielbewilligung pro einzelnem Spiel.

Ein Holzsteg führt über einen klaren Bergbach, im Hintergrund Wiesen und steile Hänge im Morgenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung festgelegt, dass in der Schweiz nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung unter dem BGS; die Gespa beaufsichtigt das Angebot. Ein dritter Anbieter, der Sportwetten im Inland veranstalten will, hat keine Bewilligungsgrundlage – die Liste der Veranstalter ist abschliessend.

Was bewilligt heisst – und was nicht

Die Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Staat hat in der Schweiz keine Rechtskraft, weil das BGS in Artikel 4 ausdrücklich festlegt, dass ausländische Bewilligungen für Schweizer Spielerinnen und Spieler keine Wirkung entfalten. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung wettet, spielt rechtlich gesehen bei einem Anbieter, der in der Schweiz keine Konzession hat. Das hat Folgen: kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, kein Zugang zu Schweizer Streitbeilegung, keine Garantie, dass Gewinne tatsächlich ausgezahlt werden.

Die Gespa veröffentlicht keine «Whitelist» zugelassener Buchmacher, weil die Liste kurz und abschliessend ist: Swisslos und Loterie Romande. Was sie veröffentlicht, ist die Sperrliste – jene Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blockieren sollen. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Die Sperre wirkt technisch: Wer eine gesperrte Domain aufruft, landet auf einer Hinweisseite der Gespa. Die Sperre ersetzt aber keine Bewilligung; auf der Sperrliste zu stehen, bedeutet nicht, dass ein Anbieter empfehlenswert ist, sondern nur, dass er in der Schweiz nicht zugelassen ist.

Wer wo spielen darf

Die beiden Veranstalter decken die Schweiz nicht gemeinsam ab, sondern sind regional aufgeteilt. Swisslos betreibt Sporttip im Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Swisslos-Konto eröffnen und Sporttip nutzen. Wer in der Westschweiz wohnt – in den Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis –, wettet über Jouez Sport der Loterie Romande.

Die Online-Registrierung ist an einen Wohnsitz in der Schweiz und im Vertragsgebiet gebunden. Die Veranstalter lesen den Ausweis aus und gleichen die Adresse mit Datenbanken ab. Eine Person kann nur ein Konto führen. Wer umzieht und das Vertragsgebiet wechselt, verliert den Zugang zum bisherigen Anbieter und muss sich gegebenenfalls beim anderen Veranstalter neu anmelden.

Was beworben werden darf – und was nicht

Das BGS verbietet irreführende oder aufdringliche Werbung sowie Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, ist nach Artikel 74 Absatz 3 BGS ausdrücklich verboten und kann mit einer Busse bis zu 500’000 Franken geahndet werden. Die Gespa verhängt solche Bussen. Auf einer Schweizer Plattform, die sich an ein Schweizer Publikum richtet, dürfen deshalb weder Codes noch Bonuslinks zu ausländischen Anbietern erscheinen. Wer in der Schweiz eine Plattform ohne Bewilligung bewirbt, macht sich strafbar.

Verantwortung im Spiel: Limiten, Sperren und was eine Freiwette nicht auflöst

Spielerschutz gilt unabhängig davon, ob eine Wette mit eigenem Geld oder mit einer Gratiswette platziert wird. Das BGS schreibt vor, dass die Veranstalter Spielende auffordern, Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste festzulegen. Eine Senkung solcher Limiten gilt sofort; eine Erhöhung erst nach einer Karenzfrist – gesetzlich nach 24 Stunden, betrieblich wenden Swisslos und die Loterie Romande 72 Stunden an.

Bei Swisslos gilt: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei 9’999 Franken pro Periode; wer unter 21 Jahre alt ist, bei 1’000 Franken. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Loterie Romande setzt andere Akzente: Sie erlaubt Einzahlungen von höchstens 10’000 Franken pro 30 Tagen, das Wallet darf maximal 10’000 Franken enthalten. Beide Veranstalter verbinden ihre Limiten mit der Spielrealität – ein Gratisanreiz ändert daran nichts.

Spielsperren und das Ausschlussregister

Wer sich selbst sperren lassen will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine Spielsperre, die ausgesprochener Grund für den Ausschluss ist – Überschuldung oder Spielsucht – lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben, und nur mit Unterstützung einer Fachstelle.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind an dieses Register nicht angeschlossen. Wer sich bei einem Schweizer Veranstalter sperren lässt, ist auf einer ausländischen Plattform weiterhin zugänglich. Die Sperre wirkt nur dort, wo sie eingetragen ist.

Was Gratiswetten am Schutzprofil nicht ändern

Eine Gratiswette kann den Wetteinsatz scheinbar auf null setzen. In der Realität ersetzt sie aber nur den finanziellen Einsatz, nicht das Risikoverhalten. Wer mehrere Gratiswetten parallel nutzt, spielt häufiger, nicht seltener. Die gesetzliche Verlustlimite bezieht sich auf den Nettoverlust aus Wetten mit echtem Geld; eine Gratiswette tangiert sie nicht direkt, kann aber den Anreiz erhöhen, höhere Quoten oder riskantere Märkte zu spielen. Spielende, die eine Selbstsperre in Betracht ziehen, sollten sie unabhängig von laufenden Aktionen aussprechen. Die Aktionen laufen weiter, das Schutzprofil gilt sofort.

Bonusmodelle und Gratiswetten: Was eine Aktion in der Schweiz realistisch bedeutet

Gratiswetten in der Schweiz sehen anders aus als in Märkten mit vielen lizenzierten Anbietern. Beide Schweizer Veranstalter dürfen Gratisspielguthaben nur nach vorgängiger Zustimmung der Gespa vergeben; 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Aktionen sind in der Regel klein, zeitlich befristet und an einen konkreten Anlass gebunden – ein Turnier, eine Stadion-Aktion, ein saisonales Ereignis. Hohe Willkommensboni, Einzahlungsboni mit 100 Prozent oder wöchentliche Reload-Angebote, wie sie ausländische Plattformen bewerben, sind in der Schweiz nicht zulässig.

Sporttip-Kombiboost: keine Gratiswette im engeren Sinn, aber ein verwandter Mechanismus

Sporttip kennt keinen klassischen Gratiswett-Code für Neukunden. Stattdessen gibt es den Kombiboost, der auf den Nettogewinn einer Mehrfachwette obendrauf legt. Der Boost gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Tipp. Vier Voraussagen bringen 5 Prozent Bonus, sieben 20 Prozent, zehn 40 Prozent und fünfzehn 100 Prozent auf den Nettogewinn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer fünfzehn Voraussagen trifft, verdoppelt seinen Nettogewinn – die Höhe hängt aber davon ab, wie hoch die Einzelquoten sind und ob die Wette über die maximale Limite hinausgeht.

Der Kombiboost ist technisch keine Gratiswette, sondern ein Gewinnaufschlag. Er funktioniert nur, wenn die Voraussagen allesamt sitzen. Bei vier Voraussagen auf Quote 1.50 liegt die Trefferwahrscheinlichkeit pro Tipp bei rund 67 Prozent; die Wahrscheinlichkeit, dass alle vier stimmen, ist deutlich tiefer. Der Boost ist also weniger ein Geschenk als ein zusätzlicher Anreiz, der nur bei vollem Erfolg greift. Wer mit kleinen Quoten und vielen Voraussagen spielt, gewinnt häufiger kleinere Beträge und kann vom Boost profitieren; wer hohe Quoten spielt, verliert häufiger und bekommt den Boost nie zu sehen.

JouezSport – Patinoires et Stades: die exemplarische Aktion

Ein Beispiel für eine bewilligte Aktion ist «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt 10 Franken Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 solcher Codes ausgegeben; das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Wer mit dem 10-Franken-Guthaben eine Quote von 1.90 traf, hatte 9 Franken Nettogewinn, nicht 19. Wer mit einer Quote von 5.00 traf, hatte 40 Franken Nettogewinn – ein lohnenderes Verhältnis, weil der fehlende Einsatzanteil bei hohen Quoten stärker ins Gewicht fällt.

Diese Aktion zeigt das Muster der Schweizer Gratiswetten: kleine Beträge, lokaler Bezug, klar befristet, an einen einmaligen Anlass gebunden. Wer eine solche Gratiswette erhält, sollte die 30-Tage-Frist im Blick behalten. Nach Ablauf verfällt das Guthaben ohne weitere Möglichkeit der Nutzung. Auch die Beschränkung auf das eigene Wallet und das Verbot der Auszahlung bedeuten, dass das Guthaben tatsächlich nur über Wetten «verspielt» werden kann.

Profitboost und Quotenboost bei Sporttip

Neben dem Kombiboost kennt Sporttip zwei weitere Aufschläge. Der Quotenboost gilt für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage, der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Profitboosts lohnen sich vor allem dann, wenn die Erhöhung den höheren Wetteinsatz kompensiert; ein 20-Prozent-Boost auf 50 Franken Einsatz macht nur dann einen Unterschied, wenn die Wette nicht schon vorzeitig per Cash-Out geschlossen wird.

Die zehn Wettanbieter im Überblick: Wer bewilligt ist und wer nicht

Die folgende Tabelle ordnet die Plattformen, die in der Schweiz mit einer Gratiswette in Berührung kommen können, nach ihrer Bewilligungslage. Sie zeigt, wer in der Schweiz offiziell Sportwetten anbieten darf, wer für wen zugänglich ist und wie die Lizenzlage aus der Sicht der Schweizer Aufsicht aussieht. Die Reihenfolge folgt der Logik: zuerst die zwei bewilligten Veranstalter, dann die Plattformen, die ohne Schweizer Bewilligung im Umlauf sind.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
BetFury ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
Roobet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
1xBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
Funbet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
22Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste

Die Tabelle trennt zwei Welten, die in der Werbung oft verschwimmen. Die zwei Schweizer Veranstalter stehen am Anfang, weil sie die einzigen legalen Optionen für Sportwetten in der Schweiz sind. Die acht ausländischen Anbieter folgen, weil sie in Suchresultaten und Affiliate-Listen auftauchen, aber keine Bewilligung haben. Eine Plattform, die in Malta oder Curaçao lizenziert ist, hat dadurch in der Schweiz keine andere Stellung als eine Plattform ohne Lizenz. Beide fallen unter Artikel 4 BGS, beide können auf der Sperrliste landen, beide zahlen Schweizer Spielenden kein Verrechnungssteuer-Schutz und sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen.

Swisslos Sporttip: der Deutschschweizer Veranstalter und sein Kombiboost

Swisslos mit Sitz in Basel ist die interkantonale Landeslotterie der Deutschschweiz und führt Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die rechtliche Grundlage ist die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die das Swisslos-Vertragsgebiet umreisst. Wer dort wohnt, kann online ein Konto eröffnen, sofern eine Identitätsprüfung erfolgreich war und keine Spielsperre besteht.

Sporttip kennt keine klassische Neukunden-Gratiswette. Die nächste Entsprechung ist der Kombiboost, der den Nettogewinn einer Mehrfachwette erhöht, wenn mindestens vier Voraussagen mit Quote 1.50 pro Tipp zusammenkommen. Vier Tipps bringen 5 Prozent, sieben 20 Prozent, zehn 40 Prozent und fünfzehn 100 Prozent Bonus auf den Nettogewinn. Bei einer Quote von 1.50 pro Tipp liegt die Wahrscheinlichkeit, alle vier zu treffen, deutlich unter 50 Prozent; der Bonus wird also nur in einer Minderheit der Fälle ausgezahlt. Wer den Boost strategisch nutzen will, sollte Quoten spielen, die nicht weit von 1.50 abweichen, und die Auszahlungsobergrenze im Blick behalten – Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Spielregeln von Sporttip sind klar: Mindestens 1 Franken Einsatz pro Einzel- oder Kombiwette, höchstens 1’000 Franken. Systemwetten sind bis 10’000 Franken möglich. Sporttip kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Wette muss vor dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert sein, sonst gilt die Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.

Was den Schutz angeht, ist Sporttip auf der vollen Linie der Schweizer Vorgaben. Identitätsprüfung, Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme, freiwillige Einzahlungslimiten, produktbezogene und unbefristete Spielsperren sowie das gemeinsame Ausschlussregister sind Standard. Sporttip zahlt Gewinne bis 1’000 Franken automatisch auf das Wallet; Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das im Profil hinterlegte Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Spielerinnen und Spieler müssen das Konto selbst führen, eine Drittauszahlung ist nicht möglich.

Für Spielende, die im Vertragsgebiet wohnen und einen soliden, aber eng regulierten Anbieter suchen, ist Sporttip die einzige legale Option in der Deutschschweiz. Die Begrenzung der Gratiswette-Logik auf den Kombiboost bedeutet, dass die «Gratiswette» im engeren Sinn fehlt. Wer eine ausländische Plattform mit echtem Gratiswett-Versprechen sucht, ist dort falsch – und es gibt keine legale Schweizer Alternative mit demselben Mechanismus.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Veranstalterin und ihre Stadion-Aktion

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Sie hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in Lausanne. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann online ein Konto eröffnen und die Plattform nutzen.

Jouez Sport unterscheidet sich von Sporttip in zwei Punkten. Erstens sind die Auszahlungsregeln etwas anders: Gewinne bis 1’000 Franken netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die hinterlegte IBAN überwiesen. Zweitens liegt die Einzahlungsgrenze bei 10’000 Franken pro 30 Tagen, das Wallet-Guthaben darf 10’000 Franken nicht übersteigen. Im Alltag bedeutet das: Wer grosse Beträge bewegen will, kommt mit beiden Veranstaltern an Grenzen – was den Schutzgedanken des Gesetzes unterstützt.

Die exemplarische Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zwischen Dezember 2025 und März 2026 zeigt das Muster: 7’000 Codes à 10 Franken, verteilt in den National-League-Stadien, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer einen solchen Code nutzt, wettet 30 Tage lang mit 10 Franken Spielguthaben, kann Gewinne behalten, verliert aber das Guthaben selbst, wenn es nicht eingesetzt wird. Das ist eine konkrete Aktion mit einem klaren Ende – keine Plattform, die dauerhaft Gratiswetten in Aussicht stellt.

Wer in der Westschweiz wohnt und eine Schweizer Plattform sucht, ist bei der Loterie Romande richtig. Die Verfügbarkeit einer Gratiswette hängt von der jeweiligen Aktion ab; eine pauschale Erwartung wie «bei Anmeldung 10 Franken geschenkt» ist nicht der Normalfall. Wer regelmässig spielt, sollte das Wallet im Auge behalten und die 30-Tage-Fristen der Aktionen kennen.

Ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung

Die übrigen acht Anbieter in der Tabelle haben keine Schweizer Bewilligung. Sie werden hier aufgeführt, weil sie Schweizer Spielenden in Werbung, Affiliate-Listen und Social-Media-Kampagnen begegnen – oft mit Versprechen, die auf den ersten Blick grosszügig wirken. Wer eine dieser Plattformen nutzt, wettet ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.

Betwinner, WirWetten, BetFury, Roobet, 1xBet, Funbet, Rainbet, 22Bet

Alle acht Plattformen fallen in die gleiche Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, Lizenz im Ausland nicht etabliert im Sinne des BGS, Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste. Das bedeutet konkret: Wer dort ein Konto eröffnet, ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, hat keine Schweizer Streitbeilegung und riskiert, dass Gewinne nicht ausgezahlt werden, weil keine Schweizer Aufsicht die Plattform kontrolliert. Die Plattformen werben oft mit hohen Willkommensboni, 10-Euro-Gratiswetten ohne Einzahlung oder wöchentlichen Reload-Boni – in der Schweiz nicht zulässig, weil weder die Plattform eine Bewilligung hat noch die Werbung in der Schweiz erlaubt ist.

Wer eine dieser Plattformen dennoch nutzt, sollte sich bewusst sein, dass die Sperrliste in beide Richtungen wirkt: Schweizer Internetanbieter können die Domain blockieren, und der Zugang kann ohne Vorwarnung wegfallen. Wer eine Domain trotz Sperre erreicht, hat keinen zusätzlichen Schutz gewonnen – die Sperre ist ein Indikator, kein Gütesiegel, aber sie zeigt, dass die Gespa die Plattform nicht als zulässig ansieht.

Bonusmodelle im Vergleich: was Aktionen tatsächlich bringen

Die bewilligten Aktionen in der Schweiz sind klein, befristet und an konkrete Anlässe gebunden. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit 10 Franken pro Code und 7’000 Codes verteilt auf 7 Aktionstage ist exemplarisch. Wer einen Code ergattert, hat 30 Tage Zeit, 10 Franken Gratisspielguthaben zu setzen – nicht auszahlbar, mit dem Risiko, dass das Guthaben bei Ablauf verfällt.

Ausländische Plattformen werben mit anderen Grössenordnungen: 100 Prozent Bonus auf die erste Einzahlung, 10 Euro Gratiswette ohne Einzahlung, wöchentliche Reload-Boni. Was sie nicht transparent machen: die Umsatzbedingungen, die Mindestquoten, die Fristen und die Beschränkungen, die eine Aktion von einem «Geschenk» in ein eigenes kleines Vertragswerk verwandeln. Wer bei einer ausländischen Plattform einen 100-Franken-Bonus nimmt und 6-fach umsetzen muss, muss 600 Franken an Wetten platzieren, oft mit Mindestquoten, oft innerhalb einer Woche. Die Mathematik arbeitet gegen den Spielenden, weil die Auszahlungsquote jedes Marktes unter 100 Prozent liegt.

Der Sporttip-Kombiboost funktioniert nach einer anderen Logik. Er belohnt Mehrfachwetten mit vielen Voraussagen, indem er den Nettogewinn prozentual erhöht. Er ist keine Gratiswette im klassischen Sinn und keine Wette ohne Risiko, weil alle Voraussagen treffen müssen. Wer Sporttip nutzt, spielt mit eigenem Geld und profitiert vom Boost nur bei vollem Erfolg. Wer hingegen eine echte Gratiswette sucht, bekommt sie in der Schweiz nur in Ausnahmefällen und nur über die zwei bewilligten Veranstalter.

Auszahlungsregeln und Steuern: was am Ende auf dem Konto landet

Beide Schweizer Veranstalter zahlen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den Namen der spielenden Person lautet. Anonyme Auszahlungen, Kryptowährungen oder Drittkonten sind nicht möglich. Bei Swisslos werden Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigung dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Bei der Loterie Romande funktioniert es ähnlich: Gewinne bis 1’000 Franken netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf die IBAN.

Steuerlich sind Gewinne aus Schweizer Grossspielen einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Freibetrag ist pro Kanton unterschiedlich; der Bund setzt ab 1. Januar 2026 1’071’000 Franken an, die Kantone weichen davon ab. Wer diesen Betrag mit einem Einzelgewinn überschreitet, zahlt auf den Mehrbetrag 35 Prozent Verrechnungssteuer, die der Veranstalter direkt abzieht; sie kann über die Steuererklärung zurückgefordert werden. Für die allermeisten Spielenden ist das irrelevant, weil ein einzelner Gewinn den Freibetrag nicht überschreitet. Wer auf einer ausländischen Plattform spielt, fällt aus diesem System heraus: Die Verrechnungssteuer wird nicht erhoben, der Kanton Thurgau besteuert ausländische Gewinne vollumfänglich – andere Kantone handhaben es unterschiedlich. Eine pauschale Aussage «ausländische Gewinne sind steuerfrei» ist falsch; die Antwort hängt vom Wohnkanton ab.

Spielerschutz im Alltag: was die Veranstalter konkret anbieten

Beide Schweizer Veranstalter bauen ihre Schutzarchitektur auf dem BGS auf, gehen aber betrieblich unterschiedlich weit. Sporttip verlangt vor der ersten Teilnahme das Setzen von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Obergrenze von 9’999 Franken pro Periode (1’000 Franken unter 21 Jahren). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Die Loterie Romande setzt stattdessen eine Einzahlungsobergrenze von 10’000 Franken pro 30 Tagen und ein maximales Wallet-Guthaben von 10’000 Franken. Beide Modelle zwingen die Spielenden, sich vor der ersten Wette mit ihrer finanziellen Belastbarkeit auseinanderzusetzen.

Spielsperren sind in beiden Systemen möglich. Bei Swisslos kann der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesperrt werden, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Die Loterie Romande verfährt nach den gleichen Grundsätzen. Wer eine Spielsperre in Erwägung zieht, kann sie online beantragen; die Aufhebung einer Fremdsperre (Überschuldung, Spielsucht) erfordert eine Fachstelle und eine Mindestdauer von drei Monaten.

Was Gratiswetten nicht verändern: Eine Sperre gilt unabhängig davon, ob gerade eine Aktion läuft oder nicht. Wer sich sperren lässt, kann eine Gratiswette nicht mehr nutzen, selbst wenn das Guthaben noch auf dem Wallet liegt. Das ist Absicht: Die Schutzmechanismen sind so gebaut, dass sie nicht durch Werbeaktionen ausser Kraft gesetzt werden.

Häufige Fragen zur Gratiswette bei Schweizer Wettanbietern

Was ist eine Gratiswette, und wird der Einsatz bei einem Gewinn zurückgezahlt?

Eine Gratiswette ist ein vom Veranstalter gutgeschriebenes Wettguthaben, das ohne eigenen Einsatz platziert wird. Bei einem Gewinn wird nur der Nettogewinn ausgezahlt, nicht das «Einsatz»-Äquivalent. Wer 10 Franken auf Quote 3.00 setzt, erhält 20 Franken Nettogewinn, nicht 30. In der Schweiz ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nach den Bedingungen beider Veranstalter nicht auszahlbar.

Welche Mindestquote verlangt der Sporttip-Kombiboost, und wie viele Voraussagen braucht er?

Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Tipp. Vier Voraussagen bringen 5 Prozent Bonus, sieben 20 Prozent, zehn 40 Prozent und fünfzehn 100 Prozent auf den Nettogewinn. Der Boost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert.

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette, und was war die Aktion in den National-League-Stadien?

Eine dauerhafte Neukunden-Gratiswette gibt es bei beiden Veranstaltern nicht. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen und verteilte 7’000 Codes à 10 Franken Spielguthaben in den Westschweizer National-League-Stadien. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Warum bedarf eine Gratiswette in der Schweiz der vorgängigen Zustimmung der Gespa?

Das Bundesgesetz über Geldspiele verlangt in Artikel 75 Absatz 2, dass Gratisspiele und Gratisspielguthaben der vorgängigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedürfen. Ohne diese Zustimmung dürfen Veranstalter keine Gratiswetten anbieten. Die Gespa hat 2025 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – ein klarer Hinweis darauf, dass das Instrument restriktiv eingesetzt wird.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Freiwette im Vergleich zu einer normalen Wette aus Einsatz und Quote?

Bei einer normalen Wette ist der Rückfluss Einsatz mal Quote, also der Einsatz wird mit dem Gewinn zurückgezahlt. Bei einer Freiwette entfällt der Einsatzanteil: Der Rückfluss ist nur der Nettogewinn, also Einsatz mal (Quote minus 1). Bei einer 10-Franken-Wette auf Quote 3.00 sind das 20 Franken statt 30 Franken. Über viele Wetten mittelt sich der reale Gegenwert einer Gratiswette gegen die Auszahlungsquote des Marktes.

Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»