Online Wettbüro Schweiz – Kosten, Regeln, Anbieter im Vergleich
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Wer in der Schweiz nach einem Wettbüro sucht, stösst rasch auf eine Besonderheit: Private Wettbüros, wie sie in Deutschland, Österreich oder Grossbritannien selbstverständlich sind, gibt es hier nicht. Nur zwei Veranstalterinnen dürfen Sportwetten anbieten, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide sind gemeinnützige Genossenschaften bzw. Aktiengesellschaften, beide handeln auf Grundlage einer interkantonalen Vereinbarung, und beide führen das Geld am Ende wieder in öffentliche Zwecke zurück. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, landet beim Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, landet bei Jouez Sport. Wer ein Online-Konto eröffnen will, braucht Wohnsitz im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters.
Datenstand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Gespa-Aufsicht und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.
Wetten in der Schweiz unterscheidet sich grundlegend von dem, was aus dem Ausland bekannt ist. Die Abläufe an der Verkaufsstelle oder online, erlaubte Sportarten und Wettarten, Limits, Spielerschutz sowie die Kosten – vom Einsatz über die Marge bis zur Steuer – folgen spezifischen Regeln. Auch ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung begegnen Spielenden, weshalb eine klare Einordnung notwendig ist, um die Unterschiede im Schutzrahmen zu verstehen.
Spielerschutz und Eigenverantwortung: Was jedes Schweizer Wettbüro vorschreibt
Bevor irgendetwas gesetzt wird, müssen Spielerinnen und Spieler in der Schweiz drei Dinge tun: sich identifizieren, Verlustlimiten setzen und eine Spielsperre-Möglichkeit kennen. Das ist keine Kulanz der Veranstalter, sondern Pflicht aus dem Geldspielgesetz und der Verordnung. Wer diese Schritte überspringt, kann kein Online-Konto eröffnen.

Verlustlimiten, Einzahlungslimiten und ihre Wirkung
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Periode, für unter 21-Jährige gilt eine niedrigere Limite von CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen. Die Crux steckt im Detail: Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer also abends nach einer Pechsträhne den Daumen hebt und das Limit hochsetzt, wird drei Tage lang ausgebremst. Das ist Absicht – es ist die Frist, in der sich der Impuls meistens wieder legt. Was viele nicht wissen: Das gesetzliche Mindestmass für eine Erhöhung ist eigentlich 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande verschärfen das in ihren eigenen Bedingungen auf 72 Stunden, also drei Tage.
Spielsperre, Selbstsperre und das Register
Wer sich selbst sperren will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das nicht nur für Sporttip und Jouez Sport gilt, sondern auch für Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Wer einmal eingetragen ist, bleibt drin, bis die zuständige Fachstelle und das dreimonatige Minimum an Sperrfrist erfüllt sind.
Freiwillige Pausen, oft «Selbstsperre» oder «Cool-down» genannt, sind nach Art. 89 VGS bis zu sechs Monate möglich. Die Wirkung ist dieselbe: kein Konto, keine Wette, keine Auszahlung. Was hier nicht steht, aber für den Alltag zählt: Während einer Sperre kann der Veranstalter das Restguthaben auszahlen, muss aber nicht. Wer vor einer längeren Pause noch Gewinne auf dem Wallet hat, sollte diese vorher holen.
Was Spielerschutz in der Praxis kostet
Spielerschutz ist nicht gratis, wenn man ihn als Zeit und Disziplin misst. Wer mit harten Limits spielt, kann zwar ein Event verpassen, das sich gut anfühlt – das ist der Preis der Disziplin. Wer mit weichen Limits spielt, zahlt am Ende mehr. Die Eidgenössische Spielbankenkommission und die Gespa haben in Testkäufen 2025 festgestellt, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen ein Minderjähriger eine Sportwette kaufen konnte. Online ist die Identitätsprüfung strenger: Die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis werden gegen Adressdatenbanken geprüft, und die Eröffnung eines Kontos braucht Wohnsitz im Vertragsgebiet. Wer ein Konto online eröffnen kann, hat die strengere Kontrolle schon hinter sich.
Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten: Was ein Wettbüro in der Schweiz anbieten darf
Die Gespa führt eine geschlossene Liste der Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die in der Schweiz angeboten werden dürfen. Die Liste trägt das Datum 10.09.2026 und wird in unregelmässigen Abständen aktualisiert. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Was auf der Liste steht, ist erlaubt, sofern der Veranstalter im Einzelfall die Bewilligung dafür hat.
Fussball, Eishockey und die grossen Turniere
Fussball und Eishockey sind die beiden tragenden Säulen des Schweizer Wettangebots. Bei beiden Sportarten decken die Listen praktisch die gesamte Bandbreite an Ligen ab, die in der Schweiz Interesse finden – Super League, Challenge League, National League, die grossen europäischen Ligen, die Champions League, die Europa League. Bei den grossen Turnieren ist die Liste ebenso vollständig: WM-Endrunden, EM-Endrunden, die Olympischen Spiele, wenn Mannschaften aus der Schweiz beteiligt sind. Die kommende EM-Endrunde 2028 gehört dazu, eine WM 2030 ebenso, soweit die Qualifikation absehbar ist.
Was die Liste nicht enthält: Eckball- oder Kartenmärkte, wie sie bei ausländischen Anbietern üblich sind. Auch ein eigener Esports-Bereich fehlt. Wetten auf Pferderennen sind zugelassen, aber nur, wenn das Wettprogramm die Galopp- oder Trabrennbahn explizit ausweist.
Wettarten: Einzel, Kombi, System, Live
Bei Sporttip sind drei Wettarten vorgesehen: Einzelwetten (eine Voraussage auf dem Wettschein), Kombinationswetten (mehrere Voraussagen, deren Quoten multipliziert werden) und Systemwetten (mehrere Voraussagen, die in verschiedenen Kombinationen abgesichert sind). Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Diese Limiten sind Höchstwerte, keine Empfehlungen.
Livewetten sind zugelassen. Bei Sporttip zählt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1.00 bewertet, das heisst, der Einsatz wird zurückgegeben, aber es gibt keinen Gewinn. Auch in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Bet Builder, Kombiboost und Quotenboosts
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Wer etwa auf «Heimsieg» und «über 2,5 Tore» im selben Spiel tippen will, muss den Bet Builder benutzen. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Der Kombiboost gilt nur online, prematch, live und für Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und pro Wettende ist ein Boost pro Wette nutzbar. Quotenboosts und Profitboosts erhöhen entweder die Quote einer Einzelwette oder den Nettogewinn eines Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Auch sie sind pro Wettende nur einmal nutzbar. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Cash-Out: Was er kann und was er kostet
Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist immer tiefer als der mögliche Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Wer darauf baut, dass ein bestimmtes Spiel einen Cash-Out hat, sollte vor der Platzierung prüfen, ob die Funktion für diesen Wettschein zur Verfügung steht.
Funktionsweise: Wie eine Wette entsteht und was sie zurückzahlt
Eine Wette besteht aus drei Bausteinen: dem Einsatz, der Quote und dem Wettausgang. Wer das Zusammenspiel versteht, versteht, warum Buchmacher langfristig gewinnen.
Einsatz, Quote, Gewinn
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Beispiel: Einsatz CHF 50 auf Quote 1.85 ergibt einen Bruttogewinn von CHF 92.50. Davon abgezogen wird der Einsatz nicht, der wird zurückgegeben, also beträgt der Nettogewinn CHF 42.50.
Bei Sporttip wird der Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist im Alltag Mikroskopie, aber bei vielen kleinen Wetten kann es sich zu einem Betrag summieren, der nicht mehr vernachlässigbar ist. Wer etwa auf 200 Wetten à CHF 5 setzt und im Schnitt 90 Rappen pro Wette an dieser Rundung verliert, hat am Ende CHF 180 «geschenkt».
Was Quoten über das Angebot verraten
Quoten sind nicht neutral. Sie enthalten die Marge des Veranstalters, und diese Marge ist sein Verdienst, unabhängig davon, wer die Wette gewinnt. Eine faire Wette ohne Marge würde Quoten ergeben, die sich zur Auszahlungsquote 100 % addieren, also 2.00 / 2.00 für einen Münzwurf ohne Hausvorteil. In der Realität addieren sie sich zu weniger.
Marge einer Zweiwegwette bei 1.90 / 1.90
Eine Zweiwegwette mit beiden Seiten zu Quote 1.90 sieht auf den ersten Blick fair aus, ist es aber nicht. Die Auszahlungsquote dieses Marktes berechnet sich als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 ≈ 0.95, also etwa 95 %. Die Marge, also der Anteil, den der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken einbehält, liegt bei rund 5 % (100 % − 95 % = 5 %). Auf einer Wette zu CHF 100 erwartet der Veranstalter einen Ertrag von rund CHF 5, egal welche Seite gewinnt.
Dieser Wert ist eine Bandbreite, kein fester Satz. Die effektive Marge variiert je nach Markt, Sportart und Zeitpunkt der Quotenstellung. Märkte mit vielen Wettenden und viel Liquidität (Fussball, Tennis, Eishockey) tendieren zu niedrigeren Margen, Randmärkte zu höheren. Wer die Marge einer konkreten Wette kennen will, kann sie sich aus den angebotenen Quoten selbst ausrechnen.
Was passiert, wenn ein Ereignis abgesagt wird
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00, was faktisch einer Streichung gleichkommt. Wer also auf sechs Spiele setzt und eines fällt aus, wird mit fünf weitergerechnet.
Anbieter im Vergleich: Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
In der Schweiz gibt es nur zwei Veranstalter, die Sportwetten anbieten dürfen. Beide sind gemeinnützig, beide handeln auf der Grundlage einer interkantonalen Vereinbarung, beide werden von der Gespa beaufsichtigt. Eine Auswahl unter zehn Anbietern, wie sie in anderen Ländern üblich ist, existiert nicht. Was existiert, ist eine Auswahl zwischen zwei Produkten – Sporttip und Jouez Sport –, deren Rahmenbedingungen das Geldspielgesetz weitgehend vorgibt. Die Unterschiede liegen im Detail: Vertragsgebiet, Verkaufsstellennetz, Sprachen, Zahlungsmöglichkeiten.
Einordnung der Anbieter in der Schweiz
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / Bewilligungsstatus |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Bewilligung der Gespa; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Bewilligung der Gespa; Produkt Jouez Sport |
| BassBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz im Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz; nicht im Schweizer Ausschlussregister; Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| 1Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz im Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz; nicht im Schweizer Ausschlussregister; Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| BetLabel | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz im Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz; nicht im Schweizer Ausschlussregister; Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| N1 Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz im Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz; nicht im Schweizer Ausschlussregister; Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| Cloudbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz im Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz; nicht im Schweizer Ausschlussregister; Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| Bettilt | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz im Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz; nicht im Schweizer Ausschlussregister; Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| 20Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz im Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz; nicht im Schweizer Ausschlussregister; Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| Betwinner | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz im Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz; nicht im Schweizer Ausschlussregister; Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich |
Die Spalte «Veranstalterin / Bewilligungsstatus» zeigt, wo die Bewilligung liegt und ob die Marke überhaupt in der Schweiz zugelassen ist. Bei den ersten beiden ist die Lage eindeutig: zwei gemeinnützige Veranstalterinnen, beide mit Gespa-Bewilligung. Bei den übrigen acht handelt es sich um ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Solche Anbieter dürfen in der Schweiz nicht aktiv für sich werben, ihre Lizenz aus dem Ausland entfaltet hier keine Wirkung, und die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen. Spielerinnen und Spieler, die dort ein Konto eröffnen, bewegen sich ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens – kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Rekursstelle, kantonale Steuerpraxis uneinheitlich.
Swisslos Sporttip: das Schweizer Wettbüro für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel, gegründet als «Schweizerische Interkantonale Landeslotterie». Sie veranstaltet Sportwetten unter dem Markennamen Sporttip und betreibt das Wettangebot in 19 Deutschschweizer Kantonen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann online ein Spielkonto eröffnen, an Verkaufsstellen tippen oder beides kombinieren – Wetten aus der App können per QR-Code an eine Verkaufsstelle getragen und dort gespielt werden.
Die Stärke von Sporttip liegt im Verbund: Verkaufsstellen, App, Online-Konto und eine gemeinsame Plattform. Das Sportangebot ist breit (Fussball, Eishockey, Tennis, Formel 1, Radsport und vieles mehr, soweit es die Gespa-Liste hergibt), die Wettarten sind vollständig (Einzel, Kombi, System, Live, Cash-Out, Bet Builder). Die Schwächen liegen in der Undurchsichtigkeit der Marge und in den kundenfreundlichen Quotenboosts, die meist nur einmal pro Wettende nutzbar sind und den Boost bei Cash-Out verlieren. Im Geschäftsbericht 2025 weist Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. CHF 109 Mio. stammen aus den Sportwetten, weniger als 2024 (CHF 122 Mio.).
Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Pendant
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Sitz: Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Wer dort wohnt, kann online spielen und an Verkaufsstellen tippen. Für die Deutschschweiz ist das Produkt nicht zugänglich; umgekehrt gilt das genauso.
Das Angebot ist ähnlich breit wie bei Sporttip, die Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten ist schliesslich die gleiche. Unterschiede gibt es bei der Quotenstellung, bei Promotionen und beim Verkaufsstellennetz. Wer in der Romandie wohnt, hat keine Wahl zwischen zwei Westschweizer Anbietern – es gibt nur diesen einen.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: BassBet, 1Bet, BetLabel, N1 Bet, Cloudbet, Bettilt, 20Bet, Betwinner
Diese acht Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung. Sie werben in der Schweiz nicht, sie haben keinen Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, sie bieten keinen Schweizer Rekursweg. Ihre Lizenzen aus dem Ausland haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen; Swisscom, Sunrise und andere Anbieter sperren sie auf DNS-Ebene. Wer dort spielt, ist aus Schweizer Sicht ungeschützt: kein Spielerschutz nach BGS, keine Spielsperre, die an den Schweizer Melderegister angeschlossen ist, kantonale Steuerpraxis uneinheitlich (Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen als Einkommen, ohne Freibetrag). Wer mit einem ausländischen Anbieter spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Schweiz weder den Anbieter kontrolliert noch die Gewinne absichert.
Was der Vergleich zeigt
Der Vergleich zeigt vor allem eines: Die Auswahl ist in der Schweiz nicht eine Auswahl unter vielen, sondern eine Auswahl zwischen zwei gemeinnützigen Veranstaltern. Wer die Wahl hat, wählt zwischen einem Deutschschweizer und einem Westschweizer Produkt, zwischen zwei Vertriebsnetzen, zwischen zwei Promotion-Stilen. Wer in der Deutschschweiz wohnt, landet praktisch immer bei Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, praktisch immer bei Jouez Sport. Wer aus dem Ausland kommt und einen Schweizer Wohnsitz hat, fällt in das Vertragsgebiet des Veranstalters, in dem der Wohnsitz liegt.
Für die übrigen acht Anbieter gilt: Sie sind in der Schweiz nicht zugelassen, ihre Lizenzen haben keine Wirkung, ihre Promotionen erreichen Schweizer Spielerinnen und Spieler nicht offiziell. Sie tauchen hier auf, damit klar ist, was ein «Wettbüro» im Sinne dieser Seite ist und was nicht.
Was ein Wettbüro in der Schweiz ist: Annahmestelle, Online-Konto, Veranstalter
Der Begriff «Wettbüro» wird in der Schweiz uneinheitlich verwendet. Wer in Deutschland oder Österreich von einem Wettbüro spricht, meint ein Ladengeschäft mit Wettterminals und Personal, das Wetten entgegennimmt. In der Schweiz sind die Verkaufsstellen von Swisslos und Loterie Romande eher Lotto-Annahmestellen mit ergänzendem Sportwettangebot, häufig in Kiosken, Poststellen oder Trafiken eingebettet. Ein Wettbüro im engeren Sinne, mit eigenem Schaufenster und nur für Wetten, ist selten.
Annahmestelle, Verkaufsstelle, Kiosk
Die Verkaufsstellen sind das, was einem physischen Wettbüro am nächsten kommt. Sie nehmen Wettscheine entgegen, zahlen Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung sofort aus, und sie verkaufen Lose und andere Lotterieprodukte. Wer eine Wette platziert, füllt einen Wettschein aus oder nennt dem Personal die gewünschte Voraussage, das Personal gibt den Tipp in das System ein, druckt die Spielbestätigung, und der Wettende bezahlt. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.
Online-Konto und App
Wer regelmässig spielt, kommt um das Online-Konto nicht herum. Bei Sporttip läuft es über Swisslos und die Sporttip-App (iOS, Android). In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an eine Verkaufsstelle getragen und dort bezahlt werden – das ist der hybride Weg. Wer die Verkaufsstelle nicht braucht, spielt komplett online: Wetten platzieren, Livewetten verfolgen, Cash-Out auslösen, Quotenboosts nutzen, Spielguthaben verwalten.
Das Online-Konto bringt eigene Kosten mit. Es verlangt ein Verlustlimit vor der ersten Wette, eine Identitätsprüfung (Ausweis hochladen, Adressdatenbank-Abgleich), und es nimmt nur Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet auf. Wer keinen Schweizer Wohnsitz hat, bekommt kein Konto. Diese Hürde ist die Eintrittspforte zum Schweizer Schutzsystem.
Wer mit wem zusammenarbeitet
Ein Wettbüro arbeitet in der Schweiz nicht mit «Wettanbietern» zusammen, wie es im Ausland üblich ist, sondern die Annahmestelle ist Teil der Veranstalterin selbst. Swisslos betreibt ein zentrales System, das alle Verkaufsstellen und das Online-Konto versorgt. Die Wette, die an einer Berner Verkaufsstelle abgegeben wird, läuft über denselben Datenfluss wie die Wette, die in der Zürcher App platziert wird. Es gibt keine zwischengeschaltete «Wettbörse» und keine Drittplattform, die Quoten von einem Veranstalter zum anderen weiterleitet.
Rechtslage: Was erlaubt ist und was nicht
Die Rechtslage in der Schweiz ist klar, aber sie ist nicht in einem Satz erklärt. Sie ergibt sich aus dem Geldspielgesetz, der Geldspielverordnung, der interkantonalen Vereinbarung und der Aufsichtspraxis der Gespa.

Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf
Sportwetten sind Grossspiele. Sie brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung festgelegt, dass es nur zwei Veranstalter gibt: Swisslos und Loterie Romande. Eine Konzession für einen dritten Veranstalter ist im Gesetz nicht vorgesehen. Wer ohne Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Wer als Spielerin oder Spieler bei einem unverantwortlichen Anbieter spielt, wird nicht bestraft, aber das Geld und der Gewinn können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Bewilligung, Aufsicht, Sperrliste
Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern beaufsichtigt die Grossspiele. Sie vergibt die Bewilligungen, führt die Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten, und sie führt die Sperrliste der Domains ausländischer Anbieter, die in der Schweiz gesperrt werden. Die Sperrliste wird regelmässig aktualisiert; Ende 2025 waren 671 Domains auf der Liste. Swisscom, Sunrise und andere Schweizer Internetanbieter sperren sie auf DNS-Ebene. Die Gespa nennt in der Praxis Domains wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365, und sie ersetzt gesperrte Domains innerhalb von Stunden (sogenanntes Domain-Hopping).
Wer online ein Konto eröffnen darf
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und pro Person darf nur ein Konto bestehen. Die Identitätsprüfung erfolgt durch das Auslesen der Daten aus dem hochgeladenen Ausweis und den Abgleich mit Adressdatenbanken. Wer diese Prüfung nicht besteht, bekommt kein Konto. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen, ausgeschlossene oder gesperrte Personen ebenfalls (Art. 72 BGS, Art. 45 BGS). Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Was besteuert wird und was nicht
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat die Schwelle ab 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt. Oberhalb dieser Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer direkt vom Veranstalter einbehalten, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden können. Die kantonalen Schwellen unterscheiden sich – der Bund schreibt «je nach Kanton», und das ist ernst gemeint. Wer in einem Kanton mit tieferer Schwelle wohnt, kann auf einem Gewinn von CHF 30’000 schon steuerpflichtig werden, in einem anderen nicht. Eine einzelne Zahl, die für die ganze Schweiz gelten würde, gibt es nicht.
Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind in der Schweiz anders zu behandeln. Die kantonale Steuerpraxis variiert; Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen als Einkommen ohne Freibetrag. Wer also bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte sich vorher erkundigen, was der Kanton verlangt. Die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater gibt Auskunft.
Werbung und Promotion
Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Sportwetten ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Werbung für bewilligte Anbieter darf nicht irreführend sein, nicht auf Minderjährige zielen, nicht auf gesperrte Personen zielen, und sie darf nicht aufdringlich sein. Eine Sperrstunde, wie sie in anderen Ländern existiert, gibt es in der Schweiz nicht. Bonusangebote brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Auszahlung, Zahlung und Kosten im Alltag
Wer spielt, will irgendwann Geld sehen. Die Auszahlungsregeln sind klar definiert, aber sie sind nicht immer schnell.
Auszahlung auf das Bankkonto
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Zahlungsmethoden
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Anonyme Zahlungsmethoden und Kryptowährungen sind in der Schweiz nicht zugelassen; Auszahlungen gehen nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS).
Was eine Wette tatsächlich kostet
Die Kosten einer Wette sind nicht nur der Einsatz, den man verliert, wenn sie falsch ist. Es sind die Marge, die in jeder Quote steckt, die Steuer (bei grossen Gewinnen), die Kommission ab der dritten Auszahlung, und die Opportunitätskosten des Geldes, das auf dem Wallet liegt. Über ein Jahr hinweg addiert sich die Marge zu einer Summe, die viele unterschätzen. Bei einer durchschnittlichen Marge von 5 % und einem jährlichen Wettumsatz von CHF 5’000 hat der Veranstalter CHF 250 eingenommen, ohne dass ein einziges Spiel ausgetragen worden ist. Das ist der Preis der Quoten, der in jedem Wettschein steckt.
Sicherheit, Sperrliste und Sperrregister: Der Schweizer Schutzrahmen
Die Schweiz schützt Spielerinnen und Spieler auf zwei Ebenen: durch die Aufsicht über die zugelassenen Veranstalter und durch die Sperrung der unzugelassenen.
Sperrliste und DNS-Sperre
Die Gespa führt die Sperrliste ausländischer Domains, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Die Liste wird regelmässig aktualisiert; Ende 2025 waren 671 Domains erfasst. Die Schweizer Internetanbieter sperren sie auf DNS-Ebene. Wer eine gesperrte Domain aufruft, landet auf einer Hinweisseite der Gespa. Gesperrte Domains werden oft innerhalb von Stunden durch neue Domains ersetzt, was die Gespa ebenfalls aufgreift. Wer einen Anbieter aus der Sperrliste kennt und mit dem Sperren unzufrieden ist, sollte sich fragen, warum er dort spielen will.
Sperrregister und Spielsperre
Das schweizweite Sperrregister erfasst unbefristete Spielsperren, die bei Swisslos, Loterie Romande und den Casinos gelten. Wer im Register steht, kann in keiner Verkaufsstelle in der Schweiz mehr spielen, kein Online-Konto mehr eröffnen und kein bestehendes Konto mehr nutzen. Die Aufhebung einer Spielsperre ist nur nach mindestens drei Monaten und unter Mitwirkung einer Fachstelle möglich. Wer sich selbst sperrt, sollte sich bewusst sein, dass die Frist nicht verhandelbar ist.
Faire Spiele, faire Quoten
Die Gespa beaufsichtigt nicht nur die Bewilligungen, sondern auch die Quoten und die Auszahlungspraxis. Verstösse gegen das Geldspielgesetz, etwa die Annahme einer verbotenen Wette oder die Verweigerung einer Auszahlung, können bei der Gespa gemeldet werden. Swisslos selbst hat eine Frist für Einsprachen: Bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos.
Häufige Fragen
Was ist ein Wettbüro in der Schweiz überhaupt?
In der Schweiz gibt es keine privaten Wettbüros. Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen Sportwetten anbieten, beide als gemeinnützige Veranstalterinnen unter Aufsicht der Gespa. Was im Alltag als «Wettbüro» wahrgenommen wird, sind Verkaufsstellen dieser beiden Anbieter, oft in Kiosken, Poststellen oder Trafiken eingebettet. Wer online spielen will, eröffnet ein Konto bei Swisslos (Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein) oder bei der Loterie Romande (Westschweiz).
Wie unterscheidet sich das Wetten an der Verkaufsstelle vom Online-Konto?
An der Verkaufsstelle füllt man einen Wettschein aus oder nennt dem Personal die Voraussage, das Personal gibt den Tipp in das System ein, druckt die Spielbestätigung, der Wettende bezahlt. Gewinne bis CHF 1’000 werden sofort bar ausbezahlt. Online läuft alles über das Konto auf Swisslos oder in der App, inklusive Livewetten, Cash-Out, Quotenboosts und Kombiboost. Wetten aus der App können per QR-Code an eine Verkaufsstelle getragen und dort bezahlt werden, das ist der hybride Weg.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten?
Nur Swisslos (Produkt Sporttip) und die Loterie Romande (Produkt Jouez Sport), beide mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz. Eine dritte Bewilligung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Ausländische Lizenzen (Curaçao, Malta, Deutschland) haben in der Schweiz keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar. Spielerinnen und Spieler werden nicht bestraft, aber ihr Geld und ihre Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?
Der Gewinn ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Bei Sporttip wird der Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: Einsatz CHF 50 auf Quote 1.85 ergibt einen Bruttogewinn von CHF 92.50, der Nettogewinn (nach Abzug des Einsatzes) beträgt CHF 42.50. Die Marge des Veranstalters steckt in der Quote, sie ist die Differenz zwischen 100 % und der Auszahlungsquote, die sich aus den angebotenen Quoten berechnen lässt.
Ab welchem Alter sind Sportwetten erlaubt, und wer darf online ein Konto eröffnen?
Sportwetten sind in der Schweiz ab 18 Jahren erlaubt, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es zusätzlich Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet (Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein), keine bestehende Spielsperre, eine eindeutige Identitätsprüfung, und jede Person darf nur ein Konto haben. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Welche Limiten gelten vor der ersten Wette, und wie funktioniert die Spielsperre?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Obergrenze CHF 9’999 (CHF 1’000 unter 21 Jahren). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Die Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Liechtenstein. Die Aufhebung einer Spielsperre ist frühestens nach drei Monaten möglich, unter Mitwirkung einer Fachstelle.
Vergleich – gratiswetteinfo
Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»
