Treueaktionen der Schweizer Veranstalter: was Bestandskunden wirklich bekommen
Ladevorgang...
Stand der Daten: Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip (Version 4.2) sowie gegen das Règlement Général der Loterie Romande.
Wer in der Schweiz schon ein Wettkonto bei Swisslos oder der Loterie Romande hat, sucht nicht den Neukundenbonus — der ist Geschichte. Gefragt wird nach dem, was bleibt: ein Boost auf die laufende Wette, ein Quotenaufschlag auf ein Einzelmatch, ein Gratisspielguthaben aus einer Stadionaktion. Die Antwort darauf ist kürzer als in Märkten, in denen Anbieter mit Boni um sich werfen. Das hat einen Grund, und der in der Aufsicht.
Die folgenden Abschnitte ordnen die Aktionen für bestehende Konten ein, wie sie heute tatsächlich laufen — bei Sporttip online und in den Verkaufsstellen, bei Jouez Sport in der Romandie und an den Spielstätten der National League. Sie zeigen, welche Bedingungen daran hängen, was eine Gratiswette unter dem Strich wert ist und was von Gutscheinen ausländischer Wettseiten zu halten ist, die einem per E-Mail ins Postfach flattern.
Die Auswahl der Schweizer Veranstalter: warum sie so klein ausfällt
Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS) hat die Zahl der Veranstalter von Sportwetten auf zwei begrenzt. Die Interkantonale Vereinbarung von 2019 ordnet die Gebiete zu: Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein mit dem Produkt Sporttip; die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura mit dem Produkt Jouez Sport. Ein Online-Konto lässt sich nur eröffnen, wenn man im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters wohnt.

Die Folge: jede Treueaktion, die hierzulande überhaupt stattfindet, stammt von einem dieser beiden Häuser. Alles andere — ein Bonuscode einer maltesischen oder curaçaoischen Marke, ein «100 % Boost» einer beliebigen Online-Plattform — fällt rechtlich in eine andere Kategorie. Die Lizenz dieser Anbieter gilt in der Schweiz nicht, und ihre Domains können vom Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden. Wer dort spielt, tut das ohne Schweizer Schutz und ohne Möglichkeit, sich an die hiesige Aufsicht zu wenden.
Wer nach einem Bonus für Bestandskunden sucht, sollte diesen Rahmen zuerst verstanden haben. Wer ihn überspringt, vergleicht Äpfel mit Birnen — und wirbt im schlechtesten Fall auf einer Plattform, die hier gar nicht zulässig ist.
Rechtslage: warum Bestandskundenboni eng gefasst bleiben
Das BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt — die Zahl zeigt, wie zurückhaltend der Spielraum ist, den die Aufsicht lässt. Werbeaktionen dürfen weder aufdringlich noch irreführend sein und dürfen sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, ist verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden.

Aus dieser Konstruktion folgt, was Spieler auf einem Schweizer Konto tatsächlich sehen: kleine, klar befristete Aktionen, ein dauerhafter Kombiboost auf Mehrfachwetten und gelegentlich ein Quotenboost auf ein einzelnes Highlight. Was es nicht gibt: wöchentliche Reload-Boni, Treuepunkte mit Einlösbarkeit in Bargeld, oder ein dauerhaftes «Cashback auf Verlust». Die Aufsicht liesse das in der Form, mit hoher Wahrscheinlichkeit, nicht durch.
Ein zweiter Punkt, der oft übersehen wird: Gratisspielguthaben ist nach dem Gesetz nicht auszahlbar. Es lässt sich nur für Wetten verwenden, und was am Ende übrig bleibt, fliesst in Form eines Wettgewinns auf das Konto — nicht als Bargeld auf die Hand. Wer hier einen «Freebet» erwartet, der nachher bar ausgezahlt wird wie im Ausland, liest die AGB nicht sorgfältig genug.
Spielerschutz: Limiten, Sperren und Wartefristen
Bevor eine Wette bei Sporttip platziert wird, verlangt das System die Eingabe eigener Verlustlimiten für einen, sieben und 30 Tage. Die Obergrenze pro Tag liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — die Karenzzeit ist im Gesetz vorgesehen, wird von Swisslos aber etwas grosszügiger als das gesetzliche Minimum von 24 Stunden angesetzt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30-Tage-Fenster setzen.
Wer sich selbst aussperren will, kann den Zugang produktbezogen für einen bis 180 Tage sperren lassen; während dieser Frist ist eine Aufhebung ausgeschlossen. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie für Liechtenstein. Bei einer Sperre besteht kein Anspruch mehr auf die Auszahlung des Guthabens — weder bei Sporttip noch in einem Casino.
Dauerhafte Treueaktionen sind in dieser Logik kein Anreiz, das eigene Limit auszureizen. Im Gegenteil: die Aufsicht erwartet, dass ein Veranstalter beworbene Aktionen so gestaltet, dass sie nicht zu höherem Einsatz verleiten. Wer mit einem Quotenboost spielt, spielt denselben Einsatz wie ohne — er bekommt im Erfolgsfall nur mehr mehr. Das ist der kleine, aber entscheidende Unterschied zu Programmen, die nach jedem Verlust einen Nachschlag versprechen.
Boni und Gratiswetten: was es tatsächlich gibt
Der Sporttip-Kombiboost im Detail
Der Kombiboost ist das einzige dauerhafte Treueprogramm, das Swisslos für Bestandskunden führt. Er gilt ausschliesslich online — Prematch, Live und Systemwetten — und ist an eine Mindestanzahl Voraussagen sowie eine Mindestquote gebunden. Bei vier Voraussagen, jede mit Quote 1.50 oder höher, erhöht Swisslos den Nettogewinn um 5 %. Bei sieben Voraussagen sind es 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 %.
Die Mechanik: nicht der Einsatz wird erhöht, sondern der Gewinn nach Abzug des Einsatzes. Wer bei einer Fünfzehnfach-Kombi mit einem Einsatz von CHF 10 alle Spiele richtig tippt und eine Gesamtquote von 50 erwischt, gewinnt ohne Boost CHF 490 netto; mit dem 100 %-Boost sind es CHF 980. Der Boost gilt allerdings nur auf den «Nettogewinn» — die Definition, die Swisslos selbst in den Teilnahmebedingungen setzt — und ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert.
Die Quote von 1.50 pro Voraussage ist im Sporttip-Alltag eine niedrige Hürde. In der Schweizer Super League liegen Favoritenquoten auf den Heimsieg regelmässig darunter, Unentschieden- und Auswärtssieg-Quoten erst recht. Wer eine Kombi mit acht Voraussagen baut und pro Spiel Quote 1.50 anpeilt, sucht sich die Lieblingsfavoriten des Wochenendes zusammen — was das Risiko nicht unbedingt senkt.
Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip
Daneben gibt es bei Sporttip zeitlich begrenzte Quotenboosts auf einzelne Prematch-Wetten sowie Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Person nur einmal einsetzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert; wer einen Boost nutzt und anschliessend ein Cash-Out zieht, verliert den Boost — er verfällt ersatzlos.
Das ist eine wichtige Klausel, die im Marketing von Sporttip selten vorne steht, in den Bedingungen aber klar geregelt ist. Wer seinen Schein absichern will, sollte den Boost weglassen oder den Boost für ein Spiel wählen, bei dem er ohnehin plant, den Ausgang durchlaufen zu lassen.
Beispielrechnung: Kombiboost auf eine 4er-Kombi
Wer den Kombiboost mit vier Voraussagen zu Quote 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 spielt und CHF 10 einsetzt, baut eine Gesamtquote von 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792 auf. Der Bruttogewinn bei einem richtigen Tipp liegt bei CHF 10 × 9’792 = CHF 97.92, der Nettogewinn bei CHF 87.92. Mit dem 5 %-Boost auf den Nettogewinn steigt der Gewinn um CHF 4.40 auf CHF 92.32. Wird das Spiel mit einer niedrigeren Quote gewonnen, schrumpft die Gesamtquote entsprechend — bei 1.50 pro Spiel liegt die Gesamtquote nur noch bei 5.0625 und der Nettogewinn entsprechend tiefer.
Das ist kein Vermögen, das der Boost aus dem Nichts zaubert — er verschiebt die Auszahlung um wenige Prozentpunkte nach oben. Sein Wert liegt vor allem bei längeren Kombis, wo der 100 %-Boost bei fünfzehn richtigen Voraussagen den Gewinn verdoppelt; das Risiko einer Fünfzehnfach-Kombi mit Quote 1.50 pro Spiel ist allerdings so gross, dass der erwartete Wert des Boosts statistisch fast nie über dem Mehrfacheinsatz liegt. Wer den Boost als Sicherheitsnetz versteht, hat die Mechanik nicht verstanden.
Frühere Aktionstage der Loterie Romande: die Stadioncodes
Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an insgesamt sieben Aktionstagen in den Stadien der National League Codes verteilt. Wer den Code innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt im verifizierten Online-Konto eingab, bekam CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Codes, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Wer die Romandie besucht, im Stadion war und den Code eingelöst hat, hatte also tatsächlich einen kleinen Bonus auf dem Konto — was im Schweizer Markt selten genug vorkommt, um erwähnenswert zu sein.
Die Aktion ist ausgelaufen. Wer CHF 10 aus dem Februar oder März 2026 noch nicht gesetzt hat, lässt sie verfallen — das Guthaben ist 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Wer sich für künftige Aktionen interessiert, sollte den Newsletter der Loterie Romande abonnieren oder die Werbung an den Spieltagen beachten: neue Codes werden angekündigt, sobald die Gespa eine neue Bewilligung erteilt.
Auszahlung und Konto: wohin der Gewinn fliesst
Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf das Konto der im Profil hinterlegten IBAN überwiesen. Das Wallet selbst ist auf höchstens CHF 10’000 gedeckelt, und Einzahlungen auf das Konto sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt. Das Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar — es bleibt im Wallet, bis es für eine Wette eingesetzt oder verfällt.
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Eine Barauszahlung an Verkaufsstellen ist innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos möglich; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, die Bearbeitung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Wer mehrere Konten unterhält — was nach den Bedingungen beider Veranstalter nicht erlaubt ist — sollte sich bewusst sein, dass die Daten beim Login gegen Adress-Datenbanken geprüft werden und der Versuch, eine zweite Identität anzulegen, zur Sperre führt. Auch Gratisspielguthaben lässt sich nicht «parken», bis es auszahlt: was nicht innerhalb der Gültigkeitsfrist gesetzt wird, verfällt ersatzlos.
Das Neukundenangebot im Vergleich
Wer zum ersten Mal ein Konto bei Swisslos oder der Loterie Romande eröffnet, sieht im Werbeversprechen vor allem den Hinweis auf das «Starthilfe-Guthaben» oder ein vergleichbares Angebot, das an die Registrierung gekoppelt ist. Der Betrag fällt moderat aus, gemessen an dem, was ausländische Plattformen an Neukundenbons verteilen — und ist wie alle Gratisspielguthaben nicht auszahlbar.
Für Bestandskunden ist das Neukundenangebot nicht mehr relevant; sie haben es bereits gesehen, eingelöst oder verfallen lassen. Was bleibt, ist die zweite Reihe: Kombiboost für Vieltipper, Quotenboosts für Gelegenheitswettende, gelegentliche Aktionstage wie der Stadion-Code der Loterie Romande. Diese Programme sind klein, aber sie sind tatsächlich da — anders als die meisten «Reload-Boni», die einem per E-Mail von einer ausländischen Plattform angeboten werden.
Top 10: die Übersicht der Schweizer und ausländischen Anbieter
Die folgende Tabelle ordnet die zehn Anbieter ein, die für diesen Vergleich ausgewählt wurden. Sie macht keine Aussage zur Wettqualität der einzelnen Marken, die einer separaten Prüfung bedürfte, sondern zur Bewilligungslage in der Schweiz. Die Spalten sind: Marke, Bewilligungsstatus in der Schweiz (Bewilligung oder ohne Schweizer Bewilligung), Veranstalter bzw. berichtete Lizenz.
| Marke | Bewilligungsstatus | Veranstalter / berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Produkt Jouez Sport |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Playzilla | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| AmunRa | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
Die Spalte «Veranstalter / berichtete Lizenz» macht eine Aussage, die für die beiden Schweizer Marken konkret wird und für die übrigen ausdrücklich offen bleibt: was eine Plattform auf ihrer eigenen Seite über ihre Lizenz schreibt, hat in der Schweiz keine rechtliche Wirkung. Wer bei WirWetten, Playzilla, FortuneJack, 1xBet, 22Bet, Bahigo, Jackbit oder AmunRa ein Konto eröffnet, hat keinen Schweizer Ausschlussregistern und keine Schweizer Aufsicht im Hintergrund; was an Werbe-E-Mails mit «Reload-Boni für Bestandskunden» ins Postfach kommt, hat hier keine Grundlage.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist der eine der zwei in der Schweiz bewilligten Veranstalter. Sitz in Basel, Produktname Sporttip, der Vertrieb läuft über die Verkaufsstellen und die Online-Plattform. Das Vertragsgebiet umfasst die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein — wer dort wohnt, kann sich online registrieren, Ausweis hochladen, Verlustlimiten setzen und spielen. Die Identität wird beim Hochladen des Ausweises gegen Adressdatenbanken geprüft; ein zweites Konto unter Pseudonym ist nicht möglich.
Für Bestandskunden ist der Kombiboost die wichtigste Daueraktion: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Dazu kommen zeitlich begrenzte Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten und Profitboosts auf ausgewählte Sportereignisse. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ob Cash-Out für eine bestimmte Wette verfügbar ist, entscheidet Swisslos von Fall zu Fall.
Der Wettmarkt von Sporttip umfasst nur Sportarten und Wetttypen, die auf der Gespa-Liste vom 10. September 2026 stehen — Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht zulässig, ebenso wenig wie Eckball- oder Kartenmärkte und Esports. Wer ein bestimmtes Spiel oder eine bestimmte Quote sucht, prüft sie am Wettprogramm von Sporttip selbst.
Das Urteil fällt nüchtern aus: Sporttip ist die einzige legale Wettplattform für die grosse Mehrheit der Schweizer Wettenden, mit klar definierten Aktionen für Bestandskunden, einem seriösen Spielerschutzrahmen und einer Aufsicht durch die Gespa. Die Auswahl an Märkten ist kleiner als bei internationalen Anbietern — aber sie ist legal, geschützt und in Franken und Rappen abrechenbar.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone mit dem Produkt Jouez Sport. Sitz in Lausanne, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und 221 Mitarbeitenden. Wer dort wohnt, kann sich online registrieren und spielen; das Wallet ist auf CHF 10’000 gedeckelt, Einzahlungen sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt.
Für Bestandskunden waren in der Vergangenheit vor allem die Stadionaktionen sichtbar: Codes, die an National-League-Spieltagen verteilt wurden und CHF 10 Gratisspielguthaben ins Wallet buchten. Solche Aktionen brauchen jeweils die vorgängige Zustimmung der Gespa und werden nicht in jedem Quartal bewilligt. Wer zur richtigen Zeit am richtigen Ort war, hatte einen kleinen Bonus; wer nicht im Stadion war, hat ihn nicht gesehen.
Das Urteil: Jouez Sport ist die einzige legale Wettplattform für die Westschweiz und bietet Bestandskunden einen kleinen, klar abgegrenzten Aktionsteppich. Wer in der Romandie wohnt und Sporttip nicht nutzen kann, hat keine andere legale Wahl; wer die Romandie besucht und die Stadioncodes mitnimmt, bekommt einen seltenen kleinen Bonus.
WirWetten
WirWetten ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die in der Eigenwerbung genannte Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); der Anbieter ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und im Streitfall gibt es keine Schweizer Anlaufstelle. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen.
Für Bestandskunden wirbt WirWetten mit klassischen Online-Boni — Reload-Bonus, Cashback, Treuepunkte. Diese Werbung erreicht Schweizer Empfänger über E-Mail und über Social Media. Wer auf einer solchen Plattform spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Schweizer Aufsicht dort nicht greift und das eigene Werbeversprechen über die Realität entscheidet. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz.
Das Urteil fällt kurz aus: Wer in der Schweiz wettet, hat keinen Vorteil davon, WirWetten zu nutzen, und keinen Schutz, falls etwas schiefgeht.
Playzilla
Playzilla gehört in dieselbe Kategorie wie WirWetten: ausländische Plattform, keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Anlaufstelle. Die E-Mail-Boni für Bestandskunden — ein «Reload» hier, ein «Cashback» dort — kommen aus einem Rechtsraum, der hier nicht anerkannt ist. Spieler, die dort einzahlen, tragen das Risiko allein.
Das Urteil: keine Vorteile gegenüber den bewilligten Schweizer Veranstaltern, kein Schutz im Streitfall, keine Anerkennung von Gewinnen durch die Schweizer Aufsicht.
FortuneJack
FortuneJack ist eine Plattform, die in der Werbung mit Kryptowährungen und Casino-Spielen auftritt. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, anonyme Krypto-Auszahlungen wären in einem bewilligten Schweizer Wettanbieter ohnehin nicht zulässig. Wer hier spielt, sollte wissen, dass die Aufsicht, die ein bewilligter Veranstalter bietet, hier nicht greift.
Das Urteil: nicht für Schweizer Wettende; das, was FortuneJack als «Bonus» vermarktet, hat hier keine rechtliche Grundlage.
1xBet
1xBet ist einer der grössten internationalen Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung hat und entsprechend auf der Sperrliste der Gespa stehen kann. Die Werbung mit Bestandskunden-Boni, in beliebiger Höhe, ist hier rechtlich irrelevant — ein bewilligter Veranstalter dürfte solche Summen gar nicht anbieten. Wer dort spielt, hat im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle.
1xBet ist als internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung tätig und kann daher auf der Sperrliste der Gespa erscheinen. Werbung für Bestandskunden-Boni in beliebiger Höhe ist im bewilligten Rahmen nicht möglich. Wer dort spielt, tut dies ohne Anlaufstelle in der Schweiz. Eine Empfehlung ist ausgeschlossen.
22Bet
22Bet gehört zu derselben Kategorie wie 1xBet: international, ohne Schweizer Bewilligung, Domain kann auf der Sperrliste landen. Auch 22Bet wirbt mit klassischen Online-Boni für Bestandskunden, die in einem Schweizer bewilligten Rahmen gar nicht zulässig wären.
Für 22Bet gilt dasselbe wie für andere internationale Plattformen: keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht. Die beworbenen Bonus-Programme sind hier ohne jede Grundlage im Schweizer Rechtssystem. Einem solchen Anbieter das Vertrauen zu schenken, ist aus Schweizer Sicht nicht ratsam.
Bahigo
Bahigo ist eine weitere ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: die Werbung mit Bestandskunden-Boni ist hier ohne rechtliche Grundlage, die Domain kann gesperrt werden, und im Streitfall gibt es keine Schweizer Anlaufstelle.
Bahigo ist ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung aktiv. Wer hier spielt, bewegt sich in einem ungeschützten Umfeld. Es gibt keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister und keine Möglichkeit, sich bei Problemen an die Gespa zu wenden. Von dieser Wahl ist abzuraten.
Jackbit
Jackbit gehört in dieselbe Kategorie. Ausländische Plattform, keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht, kein Schutz. Werbung mit Bestandskunden-Boni, die in der Schweiz so nicht zulässig wären.
Jackbit gehört zur gleichen Kategorie der nicht bewilligten ausländischen Anbieter. Es gibt keinen Schutz durch hiesige Aufsichtsbehörden. Wir raten davon ab, solche Angebote zu nutzen, da sie keine rechtliche Sicherheit bieten.
AmunRa
AmunRa schliesslich ist eine ausländische Plattform mit Schwerpunkt auf Casino-Spielen, die in der Schweiz ebenfalls keine Bewilligung hat. Auch hier: keine Schweizer Aufsicht, Domain kann auf der Sperrliste landen, Werbe-Boni ohne rechtliche Grundlage im Schweizer Markt.
Das Urteil: nicht für Schweizer Wettende; wer dort spielt, handelt ohne den Schutz durch das BGS.
Gutscheine ausländischer Wettseiten: was davon zu halten ist
Wer eine E-Mail mit einem «Reload-Bonus für Bestandskunden» von einer Plattform bekommt, die in der Schweiz keine Bewilligung hat, sollte zuerst die Lizenz prüfen. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Anjouan hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Plattform darf in der Schweiz nicht werben; sie tut es trotzdem, mit E-Mails, Social-Media-Anzeigen, gelegentlich mit Bannerwerbung.
Drei Punkte, die gegen eine Nutzung solcher Codes sprechen: erstens fehlt der Schutz durch die Schweizer Aufsicht, das Ausschlussregister und die hiesige Rechtsdurchsetzung. Zweitens ist die Werbung in der Schweiz verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 gegen die Plattform geahndet werden — was nicht heisst, dass die Plattform verschwindet, aber zeigt, dass sie sich nicht an Schweizer Regeln hält. Drittens kann die Domain auf der Sperrliste landen und der Zugang von Schweizer Providern aus blockiert werden, was die Auszahlung erschwert, falls sie denn erfolgt.
Wer auf einer solchen Plattform spielt, sollte sich bewusst sein, dass der Werbe-Bonus eine Eintrittskarte in einen Markt ist, in dem die Schweiz nicht mitspielt. Das ist kein moralischer Appell; es ist eine nüchterne Risikoabschätzung.
Steuern auf Wettgewinne: kurz und ohne Bösser
Gewinne aus Schweizer Grossspielen — wozu Sportwetten ausdrücklich gehören — sind bis zum kantonal unterschiedlichen Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund setzt den Schwellenwert auf CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026; die Kantone setzen eigene Werte. Über dem Schwellenwert behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Wer unter dem Freibetrag bleibt, hat keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer zu zahlen.
Wer auf einer ausländischen Plattform spielt, fällt nicht unter die Verrechnungssteuer; das heisst aber nicht, dass die Gewinne steuerfrei sind. Im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Andere Kantone handhaben das anders. Wer sicher gehen will, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer einem Anbieter gegenüber sitzt, der mit «Wettsteuer» wirbt, sollte prüfen, ob die Wette überhaupt in der Schweiz stattfindet.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz Gratiswetten für Bestandskunden?
Ja, aber in einem engen Rahmen. Swisslos bietet mit dem Kombiboost eine dauerhafte Erhöhung des Nettogewinns bei Mehrfachwetten (5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn Voraussagen, jeweils mit Quote 1.50 oder höher) und zeitlich begrenzte Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten. Die Loterie Romande hat in der Vergangenheit an Spieltagen der National League CHF 10 Spielguthaben-Codes verteilt; solche Aktionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa und sind nicht in jedem Quartal verfügbar.
Wie funktioniert der Kombiboost für bestehende Konten?
Der Kombiboost erhöht nicht den Einsatz, sondern den Nettogewinn einer Mehrfachwette. Voraussetzung sind mindestens vier Voraussagen mit Quote 1.50 oder höher pro Auswahl; gespielt wird online, Prematch, Live oder als Systemwette. Der Bonus wird auf den Nettogewinn angewendet, also auf den Gewinn nach Abzug des Einsatzes, und ist in Einsatz und Erhöhung limitiert. Ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.
Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien?
Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an insgesamt sieben Aktionstagen in den Stadien der National League Codes verteilt. Wer den Code innert sieben Tagen im verifizierten Online-Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Codes, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Die Aktion ist ausgelaufen; ähnliche Aktionen werden im Newsletter angekündigt.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
In der Schweiz gilt das gesetzliche Prinzip, dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist. Es lässt sich nur für Wetten einsetzen; was als Gewinn aus einer damit platzierten Wette resultiert, fliesst in das Wallet und kann von dort ausgezahlt werden — sofern die Auszahlungsbedingungen erfüllt sind. Wer eine «Gratiswette» erwartet, die anschliessend bar zurückkommt, hat die AGB nicht gelesen.
Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt?
Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf das im Profil hinterlegte Bankkonto überwiesen. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Barauszahlungen an Verkaufsstellen sind innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden.
Was ist von Gutscheincodes ausländischer Wettseiten für Bestandskunden zu halten?
Ausländische Plattformen — gleichgültig ob mit Lizenz aus Malta, Curaçao oder anderswo — haben in der Schweiz keine Bewilligung und keine Aufsicht. Werbung für solche Angebote ist in der Schweiz verboten; Domains solcher Plattformen können auf der Sperrliste der Gespa landen. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister und keine Schweizer Anlaufstelle im Streitfall; ein Werbeversprechen hat in einem Rechtsraum, der nicht anerkannt ist, keine verlässliche Grundlage.
Bonus – gratiswetteinfo
Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»
