Sportwetten in der Schweiz 2026: Was bewilligt ist und was es kostet

Updated Oktober 2026
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Ein Dorf-Sportplatz mit einem Ball am Strafraumrand, dahinter schneebedeckte Alpengipfel im klaren Morgenlicht

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Wer in der Schweiz wettet, hat genau zwei Möglichkeiten, es legal zu tun: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die Westschweiz. Beide stützen sich auf eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, beide teilen dasselbe Schutzdispositiv, und beide bedienen ein geschlossenes Wettprogramm, das die Aufsichtsbehörde Gespa vorgibt. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, setzt ohne Schweizer Bewilligung – mit allen Konsequenzen, die daraus folgen.

Der Markt für Sportwetten in der Schweiz ist klar geregelt: Nur die beiden grossen Veranstalter Swisslos und Loterie Romande sind für Sportwetten bewilligt. Dieser Artikel erläutert die Kriterien, die für den Vergleich wichtig sind, und erklärt die rechnerischen Hintergründe einer Wette.

Die zwei bewilligten Veranstalter im Direktvergleich

Wer in der Schweiz Sportwetten abschliessen will, kommt an Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport nicht vorbei. Beide sind Grossspielveranstalter mit einer Bewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) und werden von der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa beaufsichtigt. Beide bedienen ihr eigenes Vertragsgebiet, und kein anderes Unternehmen darf in der Schweiz Sportwetten anbieten – weder online noch am Schalter.

Ein Brunnen vor einer Sandsteinfassade in einer Altstadtgasse, nasses Kopfsteinpflaster und gedämpftes Licht eines bewölkten Morgens
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die folgende Einordnung vergleicht die Anbieter. Sie ist absichtlich knapp gehalten: Die zwei Anbieter sind nach dem gleichen Muster bewilligt, ihre Spielregeln ähneln sich, und die meisten Unterschiede liegen im Wettprogramm und in der regionalen Zuständigkeit, nicht in der Struktur.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin / Bewilligungsbasis
Swisslos Sporttip Grossspielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Spielbewilligung Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Grossspielbewilligung (BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Spielbewilligung Gespa
Unibet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch bewilligt, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch bewilligt, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
IviBet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch bewilligt, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch bewilligt, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BillyBets ohne Schweizer Bewilligung ausländisch bewilligt, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch bewilligt, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung ausländisch bewilligt, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch bewilligt, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die acht ausländischen Marken am Ende der Tabelle tauchen in der Realität Schweizer Spielender auf, weil ihre Domains erreichbar sind, solange die Gespa sie nicht auf die Sperrliste gesetzt hat. Sie sind hier aufgeführt, damit der Vergleich vollständig bleibt – nicht, weil sie eine Alternative zum bewilligten Angebot wären. Sie haben in der Schweiz keine Bewilligung, kein Anrecht auf das Schweizer Ausschlussregister und keinen Schweizer Rekursweg. Wer dort spielt, tut es ohne den Schutzrahmen, der im Folgenden beschrieben wird.

Was die Bewilligung konkret bedeutet

Die BGS-Bewilligung verlangt von einer Veranstalterin zwei Dinge: eine Veranstalterbewilligung, die sie als Grossspielveranstalterin überhaupt zulässt, und eine Spielbewilligung pro Spiel, also pro Produkt. Sporttip und Jouez Sport haben beides. Die Gespa beaufsichtigt die Einhaltung der Spielregeln, der Werbevorschriften und des Spielerschutzes. Die Reingewinne aus den Wetten fliessen nicht an die Veranstalterinnen, sondern an die kantonalen Fonds und an die Stiftung Sportförderung Schweiz – ein Konstrukt, das die Schweiz von den meisten ausländischen Märkten unterscheidet.

Welche Veranstalterin für welchen Kanton zuständig ist

Die Zuständigkeit ist geografisch geregelt und nicht frei wählbar. Swisslos Sporttip bedient die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Wer in einem anderen Kanton wohnt oder im Ausland, kann sich bei keiner der beiden Veranstalterinnen online registrieren.

Was eine Schweizer Sportwette kostet: die Mechanik der Quote

Jede Wette trägt eine Marge, die der Veranstalter einbehält, bevor er auszahlt. Die Quote, die auf dem Wettschein steht, ist nicht der Erlös, sondern das Verhältnis von Einsatz zu Bruttogewinn. Was am Ende auf dem Spielkonto landet, ist Einsatz mal Quote – abzüglich der Marge, die in jeder einzelnen Quote schon eingepreist ist.

Wie die Marge in einer Zwei-Wege-Wette rechnerisch entsteht

Nehmen wir als Beispiel einen ausgeglichenen Markt mit zwei Ausgängen, beide notiert mit Quote 1.90. Wer auf beide Seiten je einen Franken setzt, zahlt zwei Franken ein. Gewinnt einer der Ausgänge, gibt es 1.90 Franken zurück. Die Auszahlungsquote – also der Anteil der Einsätze, den der Markt im Schnitt wieder ausschüttet – ergibt sich aus der reziproken Summe der reziproken Quoten: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), das sind rund 95 Prozent. Der Rest, rund 5 Prozent, ist die Marge. Sie schwankt, sobald die Quoten nicht mehr symmetrisch sind: Je weiter sich die Notierungen auseinanderbewegen, desto enger wird der Spielraum des Wettenden, und desto höher fällt die Marge aus.

Eine Marge von etwa 5 Prozent ist für einen ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt typisch. Märkte mit drei Ausgängen – etwa die 1X2-Wette im Fussball – liegen höher, oft im Bereich von 6 bis 8 Prozent. Spezialmärkte mit langer Auswahl an Spielern oder Torschützen können noch darüber liegen. Was sich daran nicht ändert: Die Marge ist der Preis, den jede Wette an die Veranstalterin entrichtet, gleichgültig ob die Wette gewinnt oder verliert.

Gewinnberechnung: was eine gewonnene Wette tatsächlich zurückzahlt

Der Gewinn einer Einzelwette ist Einsatz mal Quote. Wer 10 Franken auf Quote 2.10 setzt, erhält bei einem Treffer 21 Franken zurück, davon 10 Franken Einsatz und 11 Franken Nettogewinn. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einer Gesamtquote, und der Einsatz wird mit dieser einen Gesamtquote multipliziert. Vier Voraussagen mit Quoten von 1.50, 1.80, 1.70 und 1.60 ergeben eine Gesamtquote von 7.34; 10 Franken Einsatz werden bei einem Volltreffer mit 73.40 Franken ausgewiesen, von denen 63.40 Franken Nettogewinn sind. Dabei gilt: Wer an einer Voraussage scheitert, verliert die ganze Wette – der Auszahlungsanspruch hängt am Produkt der Quoten, nicht an einer Teilwertung.

Wettannahme und Verrechnung: was Swisslos abrechnungstechnisch beachtet

Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet, bevor er dem Spielkonto gutgeschrieben wird. Ein ausgewiesener Gewinn von 12.3467 Franken landet als 12.35 Franken auf dem Wettschein. Bei Kombinationen wird die Gesamtquote in einem Schritt errechnet und dann gerundet. Wer mit Centi-Beträgen rechnet, sieht den Effekt erst über Hunderte Wetten – er ist real, aber er ist nicht der Grund, warum eine Wette sich rechnet oder nicht. Der Grund liegt in der Marge.

Rechtliche Lage: was die Schweizer Bewilligung trägt und was nicht

Die Schweiz hat das Geldspielwesen 2019 mit dem BGS neu geordnet. Seither gilt: Grossspiele – also Lotterien und Sportwetten – werden von der Gespa beaufsichtigt, und die Veranstalterinnen brauchen für jedes Spiel eine eigene Spielbewilligung. Was die Bewilligung trägt, ist die Kontrolle des Angebots, der Werbung und des Spielerschutzes. Was sie nicht trägt, ist die Annahme, das Angebot sei frei wählbar.

Warum es nur zwei Veranstalterinnen gibt

Das BGS überlässt die Zahl der Veranstalterinnen den Kantonen. Die Kantone haben sich auf zwei beschränkt: Swisslos und Loterie Romande. Damit ist der Wettbewerb um die Bewilligung als solcher geschlossen – wer eine Sportwette in der Schweiz anbietet, die nicht von einer der beiden stammt, tut es ohne Bewilligung. Diese Begrenzung ist politisch gewollt: Sie bündelt die Aufsicht und sichert, dass die Reingewinne an die kantonalen Fonds und an die Stiftung Sportförderung Schweiz fliessen, statt an Aktionäre. Für 2025 hat Swisslos rund 562 Millionen Franken Reingewinn ausgeschüttet, davon 109 Millionen Franken aus den Sportwetten.

Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz wert ist

Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – gilt in der Schweiz nicht. Das BGS sagt das in Artikel 4 ausdrücklich: Eine ausländische Bewilligung begründet kein Recht, in der Schweiz Geldspiele anzubieten. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat deshalb auch keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle und keinen Schutz durch die Gespa. Die Aufsichtsbehörde kann die Domain des Anbieters auf die Sperrliste setzen; Schweizer Telekomanbieter blockieren sie dann per DNS. Die Sperrliste wurde im September 2019 zum ersten Mal veröffentlicht und enthielt Ende 2025 rund 670 Domains. Eine Aufnahme folgt rasch, ist aber nicht zwingend für jeden ausländischen Anbieter verfügbar.

Folgen für Spielende: was passiert, wenn man trotzdem bei einer ausländischen Seite spielt

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, wird in der Schweiz nicht bestraft. Das hat das Bundesamt für Justiz klargestellt. Wer spielt, riskiert aber, dass Einsätze und Gewinne im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, weil sie aus einer strafbaren Handlung stammen. Was schwerer wiegt: Es gibt keine Schweizer Stelle, die Streitfälle mit dem Anbieter schlichtet, keine Pflicht zur Sperrung gesperrter Spielerinnen, und die Regeln zum Selbstausschluss, die im nächsten Abschnitt beschrieben werden, greifen dort nicht. Aus kantonaler Sicht ist zudem zu beachten, dass Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen besteuert; andere Kantone handhaben das unterschiedlich.

Spielerschutz: wer wann wie eingreifen kann

Das Schweizer Schutzdispositiv funktioniert auf zwei Ebenen. Die eine ist die Anforderung an die Veranstalterinnen: Sie müssen Schutzmassnahmen anbieten und durchsetzen. Die andere ist das Selbstschutzdispositiv der Spielenden: Sie setzen ihre eigenen Grenzen, treten in eine Pause oder lassen sich sperren.

Eine Sanduhr steht neben einem Smartphone mit dunklem Display auf einem Holztisch, ruhiges Tageslicht fällt von der Seite ein
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Limiten, die jede Spielerin selbst setzt

Vor der ersten Wette verlangt Swisslos, dass Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze pro Tag liegt bei 9’999 Franken; für Spielerinnen unter 21 Jahren gilt eine separate Limite von 1’000 Franken pro Tag. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – eine Schutzfrist, die verhindert, dass jemand im Affekt die Grenze hochsetzt. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Diese Regeln sind Teil der Spielbedingungen und nicht vom Gesetz diktiert; die gesetzliche Vorgabe ist nur, dass es überhaupt eine Limite geben muss. Die Höhe bestimmt die Spielerin.

Selbstsperre und Spielsperre: was die Veranstalterinnen anbieten

Swisslos bietet eine produktbezogene Sperre zwischen 1 und 180 Tagen an, die vor Fristablauf nicht aufgehoben werden kann. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos – einschliesslich Online-Casinos – sowie in Liechtenstein. Wer einmal gesperrt ist, kann sich nicht ohne Mitwirkung einer Fachstelle wieder freischalten lassen: Das BGS verlangt eine dreimonatige Mindestdauer und die Begleitung durch eine anerkannte Fachorganisation. Die Sperre gilt gesamtschweizerisch, nicht nur für die Veranstalterin, bei der sie ausgesprochen wurde.

Was die Praxis zeigt: Gespa-Testkäufe 2025

Die Aufsichtsbehörde lässt das Schutzdispositiv regelmässig prüfen. Bei Testkäufen an Verkaufsstellen im Jahr 2025 wurde in 47.5 Prozent von 200 Versuchen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist ein auffälliger Befund und ändert die Beurteilung: Die Schutzregeln sind auf dem Papier streng, an der Verkaufsstelle aber nicht immer durchgesetzt. Wer als Spielerin über 18 ist, trägt die Regeln selbst mit – das Schutzdispositiv fängt den gelegentlichen Ausrutscher an der Kasse nicht ab.

Boni und Gratiswetten: was die Schweizer Veranstalterinnen tatsächlich anbieten

«Gratiswette», «Bonus», «Quotenboost» – im ausländischen Markt gehören diese Begriffe zum Standard. In der Schweiz sind sie reglementiert: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die Werbung dafür unterliegt den strengen BGS-Vorgaben zu irreführender oder minderjährigengerichteter Werbung. 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Die Praxis ist entsprechend zurückhaltend.

Kombiboost, Quotenboost und Profitboost: die drei Bausteine bei Sporttip

Bei Swisslos Sporttip gibt es drei mechanismenbezogene Angebote, die unter dem Begriff «Boost» laufen. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Online-Kombiwette ab vier Voraussagen, wenn jede Voraussage eine Mindestquote von 1.50 aufweist. Die Staffel reicht von 5 Prozent bei vier Voraussagen über 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn bis 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Quotenboost erhöht die Quote einer einzelnen Prematch-Einzelwette; der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Boosts sind pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Was das rechnerisch heisst: Der Kombiboost ist eine Gutschrift auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz. Wer mit 10 Franken Einsatz auf eine Kombiwette mit Gesamtquote 8.00 und vier Voraussagen à 1.50 oder mehr setzt, gewinnt ohne Boost 70 Franken. Mit 5-Prozent-Boost sind es 73.50 Franken. Der Boost verschiebt das Risiko-Ertrags-Verhältnis nur, wenn auch die einzelnen Voraussagen tatsächlich eintreffen – was bei einer Vierer-Kombi unwahrscheinlicher ist als bei einer Einzelwette. Die Marge addiert sich auf jede Quote, der Boost addiert sich auf den Nettogewinn; was am Ende übrig bleibt, hängt weiterhin davon ab, dass die Voraussagen halten.

Warum es keinen «Bonus ohne Einzahlung» gibt

Im ausländischen Markt gehört ein Bonus ohne Einzahlung zum Begrüssungsritual. In der Schweiz ist er nicht zugelassen: Die Gespa entscheidet über Gratisspiele und Gratisguthaben, und ohne ihre Zustimmung darf eine Veranstalterin kein Gratisspielguthaben vergeben. Die Werbung für Boni und Aktionen ist zusätzlich an Art. 74 BGS gebunden, der irreführende und minderjährigengerichtete Werbung untersagt. Wer aus dem Ausland «100 Prozent Bonus»-Angebote kennt, wird in der Schweiz wenig Vergleichbares finden – nicht weil die Veranstalterinnen knausrig wären, sondern weil das Regelwerk es nicht hergibt.

Limits fürs Wetten: was Swisslos pro Wette zulässt

Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette liegt bei Sporttip bei 1 Franken. Der Höchsteinsatz ist 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombiwette und 10’000 Franken pro Systemwette. Die Veranstalterin kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Was das praktisch heisst: Hochroll-Wetten, wie sie auf ausländischen Plattformen mit fünfstelligen Einsätzen pro Tipp üblich sind, sind in der Schweiz pro Wette nicht möglich. Wer höhere Einsätze platzieren will, muss sie auf mehrere Wetten verteilen.

Mobile und Verkaufsstelle: wie eine Wette heute entsteht

Eine Schweizer Sportwette lässt sich auf drei Wegen platzieren: online über die Webseite, in der App oder am Terminal einer Verkaufsstelle. Die Wege unterscheiden sich nicht in der Wette selbst, sondern in der Identitätsprüfung, der Auszahlung und der Spontanität.

App und Web: was die Online-Teilnahme verlangt

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person. Die Identität wird per Ausweis verifiziert: Die Daten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ohne diese Prüfung wird kein Konto freigeschaltet. Die Sporttip-App ist für iOS und Android verfügbar; Wetten, die in der App zusammengestellt werden, können anschliessend per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden – ein Hybridweg, der den Online-Komfort mit der physischen Quittung verbindet.

Verkaufsstelle: das alte Terminal mit dem neuen Schutz

An einer Sporttip-Verkaufsstelle wird der Wettschein am Terminal zusammengestellt, gespielt und ausgedruckt. Die Verkaufsstelle ist verkaufsrechtlich eine Lotterie-Annahmestelle und unterliegt den gleichen Werbe- und Schutzvorschriften wie die Online-Kanäle – mit einer Schwäche, die die Gespa 2025 in den Testkäufen dokumentiert hat: Die Alterskontrolle am Schalter ist nicht zuverlässig. Wer am Schalter spielt, sollte sich darauf einstellen, dass die Spielregeln am Terminal nicht strenger durchgesetzt werden als am Bildschirm zu Hause.

PostFinance Pay und Wallet: wie das Spielkonto aufgeladen wird

Das Swisslos-Spielkonto wird über das Wallet aufgeladen, das per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gefüllt werden kann. Der Mindestkauf liegt bei 20 Franken; pro 30 Tage sind höchstens 10’000 Franken möglich, und der Kauf ist nur zulässig, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. PostFinance Pay ist als Auflademöglichkeit verfügbar, die Transaktion wird in der PostFinance-App bestätigt. Auszahlungen vom Spielkonto auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto sind zweimal pro Jahr kostenlos; ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen kann eine Kommission von 3 Prozent erhoben werden. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne aus Gratisspielguthaben sind nicht auszahlbar.

Wettprogramm: was bewettet werden darf und was nicht

Was in der Schweiz bewettet werden darf, steht nicht im Ermessen der Veranstalterin. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die als geschlossene Liste geführt wird. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden.

Fussball, Tennis, Eishockey: was die Liste abdeckt

Fussball nimmt im Schweizer Wettprogramm den grössten Raum ein. Die Liste enthält nationale und internationale Wettbewerbe, Qualifikationsrunden – aber nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind –, Damenwettbewerbe – ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind – und Standardmärkte wie 1X2, Über/Unter Tore und Handicap. Tennis, Eishockey, Handball und weitere Sportarten sind ebenfalls vertreten, allerdings mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad. Was die Liste nicht enthält: Wetten auf Eckbälle, Karten oder einzelne Spielereignisse jenseits der gelisteten Märkte; auch Esports taucht in der Liste nicht auf. Wer auf einen Corner-Markt oder auf eine Valorant-Partie wetten will, findet dafür in der Schweiz kein bewilligtes Angebot.

Live-Wetten, Cash-Out und Bet-Builder: die Mechanik hinter dem Wettschein

Live-Wetten sind erlaubt, sofern die Veranstalterin eine entsprechende Bewilligung hat. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann die Veranstalterin Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Diese Klausel schützt die Veranstalterin vor wissentlichen Wetten auf bereits entschiedene Spielszenen.

Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei normalem Ausgang, hängt vom Spielstand ab und kann von der Veranstalterin jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für einen bestimmten Markt verfügbar ist, gibt es nicht. Wer eine Wette per Cash-Out schliesst, kann sie nicht wieder öffnen.

Der Bet-Builder ist die Lösung, die Sporttip für kombinierte Wetten auf dasselbe Ereignis anbietet. Voneinander abhängige Voraussagen aus demselben Spiel – etwa «Heimsieg» und «Über 2.5 Tore» – können nur über den Bet-Builder kombiniert werden. Eine irrtümlich angenommene Kombination ohne Bet-Builder kann die Veranstalterin nachträglich für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Wann eine Wette ungültig wird: abgesagte Ereignisse und Verfall von Gewinnen

Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückerstattet, in Kombinationen wird die Voraussage mit Quote 1.00 gewertet. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erfolgen. Wer den Wettschein verliert und die Quittung nicht digital gespeichert hat, läuft Gefahr, den Gewinn tatsächlich zu verlieren.

Steuern: was von einem Gewinn übrig bleibt

Schweizer Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zu einem bestimmten Betrag einkommensteuerfrei. Die Schwelle ist pro Gewinn, nicht pro Jahr, und sie unterscheidet sich zwischen Bund und Kantonen. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die bundesrechtliche Schwelle bei 1’071’000 Franken; 2025 lag sie bei 1’070’400 Franken. Die kantonalen Schwellen fallen teils deutlich tiefer aus. Wer einen Gewinn oberhalb der Schwelle erzielt, hat eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent zu tragen, die der Veranstalter direkt abzieht und die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Wer unterhalb der Schwelle bleibt – und das ist bei typischen Wettgewinnen der Normalfall – zahlt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Anders bei Gewinnen aus ausländischen Wetten: Diese unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil die ausländische Veranstalterin sie nicht abführt. Wie der Gewinn versteuert wird, hängt vom Kanton ab. Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer in einem anderen Kanton wohnt, sollte die Praxis der kantonalen Steuerverwaltung prüfen, bevor ein grösserer Gewinn ausgegeben wird.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer Wetten platziert, zahlt keine separate Abgabe pro Wette; die Marge, die in jeder Quote steckt, ist der Preis des Spiels, nicht eine staatliche Steuer.

Wer wo spielen kann: ein realistischer Entscheidungsbaum

Die Wahl zwischen Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport ist in den meisten Fällen keine Wahl, sondern eine Zuordnung nach Wohnsitz. Wer im Deutschschweizer Vertragsgebiet wohnt, kann nur bei Swisslos spielen; wer in der Romandie wohnt, nur bei Loterie Romande. Wer die Sprache oder die Plattform der anderen Veranstalterin bevorzugt, hat keine Möglichkeit, das Konto dort zu eröffnen.

Wer sich fragt, ob ein Wechsel zu einem ausländischen Anbieter sinnvoll ist, sollte drei Dinge abwägen. Erstens den Schutz: Die ausländische Veranstalterin nimmt nicht am Schweizer Ausschlussregister teil, eine Schweizer Spielsperre greift dort nicht, und es gibt keine Schweizer Stelle, die Streitfälle schlichtet. Zweitens die Sicherheit der Auszahlung: Eine ausländische Bewilligung schützt das Guthaben nicht, und im Konkursfall gibt es keinen Schweizer Auffangschirm. Drittens die Besteuerung: Gewinne aus ausländischen Wetten fallen je nach Kanton in die Einkommensteuer, ohne dass die Verrechnungssteuer direkt abgezogen wird. Was die ausländischen Plattformen bieten – breitere Wettprogramme, höhere Einsätze, mehr Boosts – steht ausserhalb dieses Schutzrahmens. Die Entscheidung ist eine persönliche Abwägung, die nur auf der Grundlage dieser Fakten getroffen werden kann.

Häufig gestellte Fragen

Legal sind ausschliesslich die Wetten, die Swisslos unter dem Namen Sporttip und Loterie Romande unter dem Namen Jouez Sport anbieten. Beide stützen sich auf eine Bewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) und werden von der interkantonale Geldspielaufsicht Gespa beaufsichtigt. Jede andere Sportwette, die in der Schweiz angeboten wird, ist ohne Bewilligung. Ausländische Anbieter mit Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Land haben in der Schweiz keine Geltung.

Welcher Veranstalter ist für welche Kantone zuständig?

Swisslos Sporttip ist für die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie für den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein zuständig. Loterie Romande Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann sich bei keiner der beiden online registrieren.

Welche Voraussetzungen gelten für ein Online-Konto bei den bewilligten Veranstaltern?

Für ein Konto bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Die Identität wird per Ausweis verifiziert; die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Anforderungen bei Loterie Romande sind strukturell gleich, da das BGS für beide Veranstalterinnen dieselben Voraussetzungen vorsieht.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann wirken Änderungen?

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze pro Tag liegt bei 9’999 Franken, für Spielerinnen unter 21 Jahren bei 1’000 Franken. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur, dass eine Limite gesetzt wird; die Höhe bestimmt die Spielerin selbst.

Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinn ist der Einsatz multipliziert mit der Quote. Bei einer Einzelwette mit 10 Franken Einsatz und Quote 2.10 beträgt der Bruttogewinn 21 Franken, der Nettogewinn 11 Franken. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einer Gesamtquote, die dann mit dem Einsatz multipliziert wird. Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet.

Was bedeutet es, bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung zu wetten?

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, wird in der Schweiz nicht bestraft. Wer spielt, hat aber keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle und keinen Schutz durch die Gespa. Einsätze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Gespa kann die Domain des Anbieters auf die Sperrliste setzen, was zur DNS-Blockierung durch Schweizer Telekomanbieter führt. Die Besteuerung der Gewinne richtet sich nach dem Wohnsitzkanton.

Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»