Reload-Bonus bei Schweizer Sportwetten

Updated Oktober 2026
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Ladevorgang...

Ein Fussballplatz mit Kunstrasen im Regen, Pfützen spiegeln das Licht der Flutlichtmasten

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Gespa-Veröffentlichungen und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Wer nach einem «Reload-Bonus» für Sportwetten sucht, sucht meist nach Geldgeschenken auf spätere Einzahlungen, kombiniert mit Freiwetten und Quotenboosts. In der Schweiz trifft diese Erwartung auf eine andere Wirklichkeit: nur zwei Veranstalter dürfen hier überhaupt Sportwetten anbieten, und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Was bei ausländischen Buchmachern selbstverständlich wirkt, ist hier ein bewilligungspflichtiger Sonderfall.

Die Seite zeigt, was unter «Reload-Bonus» in der Schweiz tatsächlich existiert, welche Mechanismen bei Sporttip und Jouez Sport stattdessen laufen und welche Konsequenzen ein Bonusversprechen für Spielende hat, die später einzahlen. Den Abschluss bildet die Gegenüberstellung der zehn Anbieter, die ein:e Wettende:r in der Praxis antrifft.

Was ein Reload-Bonus ist und warum er in der Schweiz selten bleibt

Ein Reload-Bonus ist eine Gutschrift auf eine erneute Einzahlung, nicht auf die erste. Er belohnt Bestandskunden, die nach einem ersten Deposit weiter Geld auf das Wettkonto laden, typischerweise mit einem Prozentsatz auf den Aufladebetrag und einem Freebet- oder Quotenboost-Element. In Märkten mit vielen konzessionierten Anbietern gehört er zum Standardrepertoire: 25 Prozent auf die zweite Einzahlung, 50 Prozent auf die dritte, ein wöchentlicher Quotenboost für Stammkunden.

In der Schweiz greifen drei Gründe ineinander, die dieses Geschäftsmodell kleinkalibrrig machen.

Erstens das Dua­lsystem der Bewilligung. Die interkantonale Vereinbarung von 2019 (IKV 2020) und das Geldspielgesetz (BGS) lassen für Grossspiele nur Swisslos und Loterie Romande als Veranstalter zu. Mehr Anbieter sind in diesem Markt nicht zugelassen. Der Wettbewerb um Neukunden spielt sich zwischen zwei Häusern ab, nicht zwischen zehn.

Zweitens die Bewilligungspflicht für Gratisspielguthaben. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratiswetten und Freispiele die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa. Im Jahr 2025 erteilte die Behörde 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind die Zahlen, mit denen «Reload» in diesem Markt überhaupt stattfindet.

Drittens die Gewinnverwendung. Beide Veranlnen sind Nonprofit-Genossenschaften mit gesetzlichem Auftrag: Reingewinne fliessen in kantonale Fonds und in die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, den Fussball, den Eishockey und die Sporthilfe alimentiert. Für 2025 weist Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 109 Mio. aus den Sportwetten. Boni, die Margen kosten, drücken direkt auf diesen Ertrag.

Was Sporttip und Jouez Sport statt eines Reload-Bonus bieten

Die Schweizer Variante des «Reload» ist kein festes Prozentmodell, sondern eine kleine Liste förderfähiger Aktionen, die online laufen. Sie sind bewilligungspflichtig, in Einsatz und Gewinn limitiert und zeitlich befristet. Wer auf der Karte landet, prüft sie einzeln.

Kombiboost auf Nettogewinn. Sporttip erhöht den Nettogewinn einer online platzierten Einzel-, Kombinations- oder Systemwette, wenn mindestens vier Voraussagen mit Quote ab 1.50 kombiniert werden. Der Bonus beträgt 5 Prozent bei vier Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Einsatz und Gewinn sind limitiert, die Aktion gilt pro Person einmal pro Wettrunde. Es ist kein Bonus auf die Einzahlung, sondern eine Aufwertung des Auszahlungsfeldes.

Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten. Sporttip erhöht für ausgewählte Sportereignisse die angezeigte Quote einer einzelnen Voraussage vor Spielbeginn. Profitboosts funktionieren analog, nur bezogen auf den möglichen Nettogewinn. Beide Varianten sind online, pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung gedeckelt und verfallen, sobald die Wette per Cash-Out vorzeitig geschlossen wird. Eine pauschale Aufladung der Kontos gibt es dabei nicht.

Gratisspielguthaben aus bewilligten Promotionen. Swisslos und Loterie Romande schütten in unregelmässigen Abständen Gratisspielguthaben aus, das auf dem Spielkonto landet, aber nach den allgemeinen Bedingungen nicht auszahlbar ist. Es bleibt im Spielkreislauf und kann nicht auf das Wallet ausbezahlt werden, auch wenn daraus ein Gewinn entsteht.

Aus Sicht eines Wettenden, der einen klassischen «Reload»-Button erwartet, heisst das: Das Bonusinventar ist kleiner, eigener (kantonal bewilligt, anlassbezogen) und nicht auf die zweite Einzahlung gemünzt. Wer mehr Bonussubstanz sucht, verlässt den Schweizer Markt und damit den Schutz der Bewilligung.

Rechtslage: Warum der «Reload» überwiegend aus dem Ausland kommt

Die Rechtslage folgt zwei klaren Linien: zwei Veranstalter sind zugelassen, alles andere ist ohne Bewilligung.

Eine Hängebrücke über eine Schlucht, Nebel steigt auf, dichter Wald bedeckt die steilen Hänge
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die zwei bewilligten Veranstalter

Swisslos betreibt Sporttip und ist für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein zuständig. Sitz der Genossenschaft ist Basel; die Sportwetten laufen unter dem Markennamen Sporttip. Loterie Romande betreibt Jouez Sport und bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz der Genossenschaft ist Lausanne, mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Beide sind Nonprofit-Veranstalter mit gemeinnützigem Auftrag, beide haben die Veranstalter- und die Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51), beide werden von der Gespa beaufsichtigt.

Ein Online-Konto eröffnen darf nur, wer volljährig ist (mindestens 18 Jahre), im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat und keine Spielsperre eingetragen ist. Die Identität wird per Ausweis verifiziert, die Adresse gegen Datenbanken geprüft. Wer die Westschweiz betreut, kann sich nicht bei Loterie Romande anmelden, und umgekehrt.

Was im Ausland läuft

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains, die Schweizer Provider per Zugangssperre blockieren; Ende 2025 listete die Behörde 67 Domains auf der Sperrliste. Geblockte Anbieter tauchen unter neuen Domains wieder auf, die Behörde spricht von Domain-Hopping und reagiert mit jeweils aktualisierten Listen.

Konsequenz für die Spielenden: Ohne Schweizer Bewilligung besteht kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rekursweg und keine Schweizer Aufsicht über faire Quoten oder Auszahlung. Gewinne aus ausländischen Wetten fallen je nach Kanton unter die Einkommensteuer; im Thurgau werden sie unabhängig von der Höhe als Einkommen besteuert.

Spielerschutz: Warum ein Bonus auf spätere Einzahlungen gefährlicher ist als er aussieht

Reload-Boni adressieren Bestandskunden, deren Spielverhalten die Anbieter bereits kennen. Sie zielen auf das erneute Aufladen des Kontos und nicht auf die erste vorsichtige Annäherung. Damit treffen sie genau den Punkt, an dem Spielerschutz am stärksten ansetzen muss.

Eine Kerze brennt ruhig auf einem Holztisch neben einem geschlossenen Notizheft, abendliche Stimmung im Zimmer
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Selbst gesetzte Limiten

Sporttip verlangt vor der ersten Wettabgabe Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze für volljährige Spielende liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine Einzahlungs-30-Tage-Limite freiwillig setzen. Diese Limiten funktionieren unabhängig von einer Bonuszusage, sie sind der sicherste Hebel gegen ungewollte Nachladungen.

Spielsperre und Ausschlussregister

Swisslos erlaubt eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen, das auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein gilt. Eine vorgenommene Spielsperre gilt erst nach drei Monaten und nur mit Unterstützung einer Fachstelle als aufgehoben. Das ist die Stelle, an der jeder Reload-Versuch ins Leere läuft.

Werbung und ihre Grenzen

Werbung für Glücksspiele darf weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für hier nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 sanktioniert (Art. 131 BGS). Werbung muss sachlich sein; «kostenlose Wetten» oder «gratis Bonusgeld» ohne erkennbare Bedingungen verletzen den Grundsatz der Irreführungsfreiheit. Die Gespa hat 2025 die Marktpraxis eng begleitet, gerade weil Boni genau in dieses Spannungsfeld fallen.

Konsequenz für Wettende

Ein klassischer Reload-Bonus verspricht zusätzliches Geld für eine Einzahlung, die ein Spieler vielleicht gar nicht geplant hätte. Im Schweizer Markt wirkt das Selbstlimit doppelt: Die Einzahlungs-30-Tage-Limite setzt die Grenze, an der jeder Bonus ins Leere läuft; die Verlustlimite setzt die zweite Grenze, an der die Wette selbst endet. Wer beide aktiv setzt, nimmt dem Reload-Versprechen den Boden.

Einordnung: Wie die zehn Anbieter im Vergleich dastehen

Die nachfolgende Übersicht führt die zwei bewilligten Veranstalter zuerst, weil sie die einzigen Anbieter mit gesetzlicher Grundlage in der Schweiz sind, danach die acht ausländischen Anbieter, die hierzulande ohne Bewilligung operieren und auf der Gespa-Sperrliste stehen können. Die Spalten trennen die Bewilligungsfrage, die Aufsichtsbehörde und die Trägerorganisation. Sie sagen nichts über das Bonusangebot im Einzelfall, weil für die ausländischen Marken keine verifizierten Bonusbedingungen vorliegen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Aufsicht / Meldung Träger / Sitz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Gespa, Bern SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Gespa, Bern Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Aufsicht, Domain-Sperre möglich nicht ausgewiesen, ausländischer Anbieter
Unibet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Aufsicht, Domain-Sperre möglich nicht ausgewiesen, ausländischer Anbieter
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Aufsicht, Domain-Sperre möglich nicht ausgewiesen, ausländischer Anbieter
BetPanda ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Aufsicht, Domain-Sperre möglich nicht ausgewiesen, ausländischer Anbieter
Pribet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Aufsicht, Domain-Sperre möglich nicht ausgewiesen, ausländischer Anbieter
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Aufsicht, Domain-Sperre möglich nicht ausgewiesen, ausländischer Anbieter
Bruce Bet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Aufsicht, Domain-Sperre möglich nicht ausgewiesen, ausländischer Anbieter
Rabona ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Aufsicht, Domain-Sperre möglich nicht ausgewiesen, ausländischer Anbieter

Die Tabelle trennt zwei Welten. Wer in der Schweiz wettet und die hier beschriebenen Sicherheiten erwartet (Aufsicht, Ausschlussregister, inländische Rechtsdurchsetzung), landet bei den ersten zwei Reihen. Wer einen klassischen «Reload» will, ist unter den anderen acht aufgeführt, mit dem entsprechenden Verlust an Schutz.

Wie Buchmacher-Margen jede Bonusrechnung auflösen

Jede Wettquote trägt eine Marge, die der Anbieter auf das Marktvolumen schlägt. Sie ist der Grund, warum ein «100 Prozent Bonus auf 200 Franken Einzahlung» auf dem Wettkonto nicht 200 Franken wert ist, sondern nur den Bruchteil davon, den die Quoten hergeben. Wer die Marge nicht kennt, kann nicht rechnen.

Wie eine Marge entsteht

Bei einem Zwei-Wege-Markt, etwa einem Tennismatch mit Quoten 1.90 auf Spieler A und 1.90 auf Spieler B, addieren sich die Kehrwerte der Quoten zu 1,0,53÷1.90 + 1÷1.90. Das Ergebnis ist die Auszahlungs­quote, also der Anteil der Einsätze, den der Markt im statistischen Mittel wieder ausschüttet. Der Rest ist die Marge des Anbieters.

Für ein Beispiel mit zwei ausgeglichenen Quoten 1.90 / 1.90:

Bei einem engeren Markt mit 1.50 / 2.80 würde die Marge sichtbar grösser; bei einem sehr unausgeglichenen Markt mit 1.05 / 12.00 läge sie nochmals höher. Eine Auszahlungsquote von 95 Prozent entspricht einer Marge von 5 Prozent. Auszahlungs­quote und Marge sind dasselbe, einmal aus Sicht der Spielenden, einmal aus Sicht des Anbieters gesehen.

Warum die Marge jeden Bonus schmälert

Ein Bonus in Höhe von 200 Franken muss erst durch den Markt gespielt werden, oft mit zusätzlichen Bedingungen wie Mindestquoten, Umsatzfaktor und Frist. Bei einer angenommenen Marge von 5 Prozent auf einer typischen Wettaktivität kostet das Durchspielen im statistischen Mittel 5 Prozent des umgesetzten Betrags. Bei einem erforderten Umsatz von CHF 1’000 sind das im Mittel CHF 50 an erwartetem Verlust, der den Bruttobonus von CHF 200 auf netto CHF 150 reduziert, vorausgesetzt, die Bonussubstanz verfällt nicht noch zusätzlich durch eine unerfüllte Frist. Die Margengrösse entscheidet, was vom Bonuswert übrig bleibt.

Bandbreite statt Einzelwert

Die wirkliche Marge eines Marktes hängt von der Sportart, des Marktes und des Moments ab. Live-Märkte tragen höhere Margen als Prematch; Nischenmärkte tragen höhere Margen als Top-Ligen; Kombiwetten multiplizieren die Margen der einzelnen Beine. Die Beispielrechnung mit 5 Prozent gilt für ein fiktives Beispiel mit zwei ausgeglichenen Quoten 1.90 / 1.90 und steht hier für die Grössenordnung, in der sich gut bewertete Märkte bewegen. Wer eine konkrete Quote auf einem Wettschein prüft, rechnet mit den tatsächlichen Werten auf dem Schein.

Anbieter im Detail

Swisslos Sporttip

Swisslos betreibt Sporttip als einzige Online-Sportwette der Deutschschweiz. Die Plattform akzeptiert Wetten von Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und in Liechtenstein. Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 und pro Systemwette CHF 10’000. Sporttip verlangt vor der ersten Wettabgabe Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Der Kombiboost belohnt vier oder mehr Voraussagen mit Quote ab 1.50 mit 5 bis 100 Prozent Aufschlag auf den Nettogewinn. Quotenboosts und Profitboosts sind pro Wettrunde einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Cash-Out ist möglich auf Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vollständig, ohne Teilauszahlung. Livewetten funktionieren unabhängig von einer Live-Übertragung; Wetten nach Spielentscheid werden mit Quote 1.00 gewertet. Wetten können online, in der Sporttip-App und per QR-Code an einer Verkaufsstelle abgegeben werden.

Verrechnungssteuer und Steuerfreibetrag: Gewinne aus Grossspielen sind bis CHF 1’071’000 einkommensteuerfrei (Stand ab 1.1.2026), darüber wird 35 Prozent Verrechnungssteuer abgezogen, den der Spielende über die Steuererklärung zurückfordern kann. Die konkreten Freibeträge auf kantonaler Seite können davon abweichen.

Verdikt: Die Plattform ist die einzige inländische Wettmöglichkeit für die Deutschschweiz. Wer mit den Grenzen, der kantonalen Verfügbarkeit und der eingeschränkten Bonusskala leben kann, hat hier die volle Schweizer Aufsicht und das Schweizer Ausschlussregister an der Seite.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Die Genossenschaft mit Sitz in Lausanne betreibt zusätzlich 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Auch Jouez Sport akzeptiert ausschliesslich Spielende mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im eigenen Vertragsgebiet und verifiziert Identität und Adresse.

Das Spielangebot umfasst die klassischen Sportmärkte der Gespa-Liste, also nur diejenigen Wettbewerbe und Wetttypen, die die Aufsichtsbehörde bewilligt hat. Werbeversprechen für nicht bewilligte Wetttypen sind unzulässig. Auch hier ist das Bonusangebot bewilligungspflichtig und fällt kleiner aus als in Märkten mit mehreren konzessionierten Anbietern.

Verrechnungssteuer und Freibetrag folgen demselben Bundesrahmen wie bei Swisslos, mit unterschiedlichen kantonalen Freibeträgen.

Verdikt: Jouez Sport ist die einzige inländische Wettmöglichkeit für die Romandie. Wer im Vertragsgebiet wohnt, hat hier den vollen Schweizer Schutzrahmen, mit denselben Grenzen bei Bonus und Marktliste wie bei Sporttip.

Sportaza

Sportaza operiert ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Konzession hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), der Anbieter kann auf der Gespa-Sperrliste landen und über Schweizer Provider blockiert werden. Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister und keine Schweizer Aufsicht über faire Quoten oder Auszahlungen. Angebotsmerkmale und Bonusbedingungen unterliegen nicht der Schweizer Aufsicht.

Verdikt: Wer einen «klassischen Reload-Bonus» sucht, mag ihn hier finden, aber ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Rekursweg und mit dem Risiko einer Domain-Sperre. Der Bonuspreis dieses Anbieters wird mit dem Schutzverlust bezahlt.

Unibet

Unibet gehört zu den international bekanntesten Marken und operiert in zahlreichen europäischen Ländern, nicht aber mit Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt Art. 4 BGS: Die ausländische Konzession hat in der Schweiz keine Wirkung. Der Anbieter kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden. Angebotsmerkmale und Bonusbedingungen unterliegen nicht der Schweizer Aufsicht.

Verdikt: Eine etablierte Marke, deren Schutz in der Schweiz aber nicht greift. Wettende verlieren den Zugang zum Schweizer Ausschlussregister und müssen Gewinne je nach Kanton versteuern.

Betwinner

Betwinner besitzt keine Schweizer Bewilligung, weshalb die Seite auf der Gespa-Sperrliste stehen kann. Angebotsdetails und Bonusbedingungen sind nicht bewilligt. Die Sperrliste wirkt für Schweizer Provider mit DNS-Block; neue Domains werden im Stundenrhythm nachgereicht.

Verdikt: Wer hier spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens. Das ist die Grundregel, an der jeder Bonus­vergleich mit den bewilligten Veranstaltern gemessen werden muss.

BetPanda

BetPanda verfügt über keine Schweizer Bewilligung; der Zugang kann via Gespa-Sperrliste eingeschränkt sein. Angebotsdetails und Bonusbedingungen sind nicht bewilligt. Ein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister besteht nicht.

Verdikt: Auch hier schlägt der Schutzverlust voll auf das Angebot durch, ganz gleich wie gross der Bonus ausfällt.

Pribet

Pribet hat keine Schweizer Bewilligung und kann von der Sperrliste der Gespa betroffen sein. Angebotsdetails und Bonusbedingungen sind nicht bewilligt. Die Sperrliste wirkt für Schweizer Provider mit DNS-Block.

Verdikt: Derselbe Grundkonflikt wie bei den anderen ausländischen Marken: Der Bonus wird mit dem Schutzverlust bezahlt, nicht ergänzt.

BDMBet

BDMBet operiert ohne Schweizer Bewilligung und kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden. Die Marke ist in der Schweizer Wahrnehmung weniger etabliert.

Verdikt: Eine weniger bekannte Marke mit demselben Grundproblem. Ohne Schweizer Aufsicht bleibt jeder Bonus ein Versprechen ausserhalb des Schutzrahmens.

Bruce Bet

Bruce Bet operiert ohne Schweizer Bewilligung und kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden.

Verdikt: Die Marke gehört in die Liste, weil sie in der Schweizer Wahrnehmung auftaucht, der Schutz in der Schweiz aber nicht greift. Wer hier einzahlt, zahlt den Schutzverlust.

Rabona

Rabona operiert ohne Schweizer Bewilligung und kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden. Das Markenprofil ist international, der Schweizer Fussabdruck beschränkt sich auf den Werbeauftritt.

Verdikt: Eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Wer hier spielt, spielt ausserhalb des Schutzrahmens, den die zwei bewilligten Veranstalter bieten.

Häufige Fragen zum Reload-Bonus bei Schweizer Sportwetten

Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen Reload-Bonus für Sportwetten?

Einen klassischen Reload-Bonus auf spätere Einzahlungen, wie ihn ausländische Buchmacher anbieten, führen weder Swisslos noch Loterie Romande. Gratisguthaben sind bewilligungspflichtig (Art. 75 Abs. 2 BGS) und werden nur in bewilligten Aktionen wie Gratisspielguthaben, Kombiboost oder Quotenboosts ausgeschüttet. Im Sitel sind 24 Bewilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos im Jahr 2025 dokumentiert. Wer einen «Reload»-Button sucht, sucht ihn ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens.

Warum bieten ausländische Seiten Reload-Boni an, und was bedeutet das für den Schutz der Spielenden?

Ausländische Buchmacher stehen im Wettbewerb um Bestandskunden und nutzen Reload-Boni als Marketinginstrument. Sie haben in der Schweiz keine Bewilligung, keine Aufsicht und keinen Anschluss an das Ausschlussregister. Bei einer Sperrung können sie auf neuen Domains wieder auftauchen (Domain-Hopping). Spielende verlieren den Zugang zum Schweizer Sperrsystem und müssen Gewinne je nach Kanton versteuern; im Thurgau unabhängig von der Höhe. Der Bonus wird mit dem Schutzverlust bezahlt.

Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip, und ab wie vielen Voraussagen gilt er?

Der Kombiboost gilt online für Prematch-, Live- und Systemwetten mit mindestens vier Voraussagen, jede mit Quote ab 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Der Boost ist pro Wettrunde einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert und verfällt, sobald die Wette per Cash-Out vorzeitig geschlossen wird. Es ist eine Aufwertung der Auszahlung, nicht ein Bonus auf die Einzahlung.

Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinn einer Wette ist Einsatz mal Quote. Bei einer Kombiwette werden die Einzelquoten zur Gesamtquote multipliziert, und der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Gesamtquote. Sporttip rundet den Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Beispiel: Bei einem Einsatz von CHF 10 und Quote 2,50 ergibt sich ein Gewinn von CHF 25, abzüglich des Einsatzes von CHF 10 ergibt sich ein Nettogewinn von CHF 15. Das ist der Bruttowert, der noch der Steuerlogik unterliegt.

Wie wirken sich selbst gesetzte Verlustlimiten aus, wenn die Einzahlung erhöht werden soll?

Eine Senkung der Verlustlimite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Limite ist die obere Grenze für Verluste in 1, 7 oder 30 Tagen. Wer regelmässig einzahlt, sollte die Limite an die durchschnittliche Einzahlungs­frequenz anpassen. Eine Einzahlungs-30-Tage-Limite kann zusätzlich freiwillig gesetzt werden. Wer die Limite erhöht, gibt sich selbst eine dreitägige Bedenkzeit. Die Begrenzung ist der sicherste Hebel gegen ungewollte Nachladungen, die ein Reload-Bonus auslösen könnte.

Was geschieht mit einer Wette, wenn das Ereignis abgesagt und nicht nachgeholt wird?

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die abgesagte Voraussage die Quote 1.00. Wird die Wette im Turnier­rahmen nachgeholt, gilt sie als reguläre Wette. Die Frist von 48 Stunden ist die Konsequenz für Wettende, die ihre Wette offen halten wollen: ohne Nachholung gibt es Geld zurück, nicht den vollen Gewinn.

Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»