Startguthaben und Gratisspiele bei Schweizer Sportwetten: was 2026 wirklich gilt

Updated Oktober 2026
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Ein kleines Geschenk mit Schleife steht auf einem Holztisch neben einem Smartphone mit dunklem Display im Seitenlicht.

Wer in der Schweiz online Sportwetten mit Startguthaben sucht, stösst schnell an eine ungewohnte Mauer: Das Geldspielgesetz kennt Gratisspiele und Gratisguthaben, aber jede Aktion braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Bewilligte Schweizer Veranstalter führen deshalb wenige und kleine Aktionen, und Promotionsguthaben lässt sich nicht einfach auszahlen. Wer wissen will, was ein Startguthaben in der Schweiz wirklich ist, welche Regeln daran hängen und weshalb das vermeintliche Geschenk seine Bedingungen mitbringt, findet hier den Überblick.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Datenstand: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Gespa-Aufsicht und die aktuellen Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Was Startguthaben in der Schweiz bedeutet

Ein Startguthaben ist im Schweizer Sprachgebrauch ein Gratisspielguthaben – also ein Betrag, den der Veranstalter ohne Einzahlung aufs Spielerkonto bucht. Es steht im Geldspielgesetz (BGS) als Gratisspielguthaben und ist an die Bedingung geknüpft, dass die Gespa der Aktion vorgängig zugestimmt hat. Wer in der Schweiz online eine Wette platzieren will, kann nur ein Konto bei einem der zwei bewilligten Veranstalter führen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, oder Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Ein Startguthaben von einem ausländischen Anbieter ist im Inland weder bewilligt noch geschützt.

Eine Eisfläche unter Flutlicht aus der Ferne gesehen, die Ränge sind leer und über dem Dach hängt die Dämmerung.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Der entscheidende Unterschied zu ausländischen Bonusmodellen: Gratisspielguthaben wird im Spielerkonto gebucht, lässt sich aber nicht auszahlen. Was sich auszahlen lässt, ist allein der Gewinn, der mit dem Guthaben erzielt wurde. Das steht ausdrücklich in den Bedingungen beider Veranstalter – und in der Aktion der Loterie Romande mit dem Hinweis «nicht auszahlbar» an prominenter Stelle. Wer mit Startguthaben wettet, spielt also nicht um bares Geld, sondern um die Chance auf einen Gewinn, dessen Auszahlung an die Wett- und Verifizierungsregeln des Veranstalters gebunden ist.

Wer ein Konto eröffnet, gibt in der Regel kein Startguthaben als Lockvogel, sondern erhält allenfalls ein kleines Guthaben im Rahmen einer befristeten Aktion. Swisslos hat im Jahr 2025 acht solche Bewilligungen erhalten, die Loterie Romande 24. Diese Zahlen zeigen das tatsächliche Bild: Der Schweizer Markt ist keine Bühne für üppige Neukundenboni, sondern eine regulierte Nische mit kleinen Aktionen und klarer Aufsicht.

Neukundenangebot bei Swisslos und Loterie Romande

Was Swisslos Spielenden anbietet

Swisslos veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Ein klassisches «Startguthaben bei Registrierung» in der Form, wie es internationale Wettanbieter bewerben, gibt es im Sporttip-Programm nicht. Stattdessen finden sich Aktionsbausteine, die einzeln bewilligt werden: Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten, Profitboosts auf Nettogewinne bestimmter Sportereignisse und der Sporttip-Kombiboost, der nur online gilt und mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je 1.50 verlangt. Quotenboosts und Profitboosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der Kombiboost ist eine gestaffelte Erhöhung des Nettogewinns: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer mit einer Wette über 4 Voraussagen spielt, bekommt also nicht ein zusätzliches Startguthaben, sondern einen prozentualen Aufschlag auf einen bereits erzielten Nettogewinn. Das ist näher an einem Treueprogramm als an einem klassischen Bonus.

Was die Loterie Romande Spielenden anbietet

Die Loterie Romande betreibt ihre Sportwetten unter Jouez Sport und hat im Winter 2025/26 eine befristete Aktion durchgeführt, die einem Startguthaben am nächsten kommt. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen: Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und liess sich nicht auszahlen.

Die Aktion ist ein Beispiel für das, was im Schweizer Rahmen möglich ist: ein kleiner Betrag, knapp befristet, an einen physischen Kanal gebunden, mit klaren Bedingungen. Die Aktion ist abgeschlossen; sie zeigt aber den Mechanismus, nach dem die Gespa bewilligt – und weshalb Gratisspielguthaben in der Schweiz eher Erinnerungsstück als Standard ist.

Was bewilligte Schweizer Veranstalter nicht bieten

Weder Swisslos noch Loterie Romande vergeben ein Startguthaben ohne Bedingungen, einen prozentualen Einzahlungsbonus, einen «Risikofrei»-Einsatz mit Geldrückgabe oder einen klassischen Freebet mit zurückerstattetem Einsatz. Wer im Schweizer Markt ein Konto eröffnet, zahlt erst eigenes Geld ein und spielt dann mit eigenem Guthaben; ein vorgeschalteter Bonus, der die Einzahlung ergänzt, ist im bewilligten Rahmen nicht vorgesehen. Das liegt nicht am Unwillen der Veranstalter, sondern am BGS: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen eine Bewilligung pro Aktion, die Werbung darf nicht irreführend sein, und die Verlockung zur Mehrspielerei soll gering bleiben.

Rechtslage: warum Gratisspiele eine Bewilligung brauchen

Das Geldspielgesetz und die Rolle der Gespa

Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) ist seit 1. Januar 2019 in Kraft. Online-Sportwetten gelten als Grossspiel und werden von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel; beide wirken nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt: Swisslos und Loterie Romande. Wer eine ausländische Lizenz besitzt – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat im Inland keinen Rechtsanspruch, denn die ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht.

Ein Holzchalet mit Blumenkästen steht vor einer Bergkette im Abendlicht, davor führt ein leerer Feldweg durch eine Wiese.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Veranstaltungsgebiete und Wohnsitzpflicht

Swisslos ist für die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein zuständig. Die Loterie Romande deckt die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ab. Ein Online-Konto lässt sich nur eröffnen, wenn man im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält. Das ist keine Werbebotschaft, sondern Voraussetzung: Wer in der Deutschschweiz wohnt, spielt bei Swisslos; wer in der Romandie wohnt, bei der Loterie Romande.

Werbung und Bewilligung von Gratisspielen

Werbung für Geldspiele darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und kann mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Für Gratisspiele und Gratisguthaben verlangt das BGS die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 solche Bewilligungen erteilt, Swisslos 8. Diese Zahlen sind klein gegenüber dem, was internationale Wettanbieter an Boni ausloben – sie spiegeln den regulatorischen Rahmen, nicht den Werbedruck.

Spielerschutz und Limiten: was Startguthaben nicht auflöst

Verlustlimiten, Pausen und Sperren

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Bei der Loterie Romande ist die Einzahlung pro 30 Tage auf höchstens CHF 10’000 begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls. Diese Werte sind nicht Bonusbedingungen, sondern Schutzschranken, die unabhängig von jeder Aktion gelten.

Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage ausschalten – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben, unter Einbezug einer Fachstelle. Diese Mechanik ist im BGS festgeschrieben, nicht in den AGB eines Anbieters.

Spielsperre: was gesperrte Personen nicht erhalten

Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer mit Startguthaben spielt, spielt also unter dem gleichen Sperrregime wie mit eigenem Geld: Sperre ist Sperre, Guthaben ist Guthaben. Der Mechanismus kennt keine «Bonus-Ausnahme». Das ist der Punkt, an dem ein Gratisguthaben besonders sichtbar macht, was ein bewusstes Spielbudget leistet – und was es nicht leistet.

Minderjährigenschutz und Verifikation

Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird per Ausweis verifiziert, die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer den Ausweis nicht hochlädt, kann kein Konto führen und kein Startguthaben aktivieren. Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, ob Minderjährige eine Sportwette kaufen können: 47,5 % der 200 Versuche waren erfolgreich. Wer online spielt, hat diese Hintertür nicht – aber das Wissen um die Praxis an physischen Stellen gehört zur ehrlichen Einordnung.

Was Startguthaben und Bonusaktionen in den Bedingungen kosten

Promotionsguthaben ist nicht auszahlbar

Der wichtigste Satz, den jede Aktion in den Teilnahmebedingungen trägt, lautet: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Was sich auszahlen lässt, ist der Gewinn, der mit dem Guthaben erzielt wurde – und dieser Gewinn folgt den Auszahlungsregeln des Veranstalters. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigung dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto im Namen des Spielenden überwiesen. Bei der Loterie Romande ist die Schwelle identisch: bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN.

Diese Auszahlungsmechanik ist der Ort, an dem ein Startguthaben seinen wahren Wert zeigt. Wer mit CHF 10 Gratisspielguthaben eine Wette zu Quote 5.00 platziert und gewinnt, hat nicht CHF 50 ausbezahlt, sondern einen Gewinn von CHF 40, der im Wallet landet – und erst ab CHF 1’000 ausgezahlt wird. Bis dahin spielt das Guthaben weiter mit, oder es wird für weitere Wetten verwendet. Der versprochene «Bonus» ist damit in der Praxis oft ein Wiedereinsatz-Guthaben, kein Bargeld.

Bonusumsatz und Ablauf: zwei Mechanismen, die den Wert drücken

Aktionsguthaben hat zwei Kostenfaktoren: die Marge des Markts, auf dem es eingesetzt wird, und die Frist, innert der es genutzt werden muss. Bei der Aktion der Loterie Romande war das Guthaben 30 Tage gültig; wurde in dieser Frist kein Gewinn erzielt, verfällt es. Bei Sporttip-Boosts sind Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert und pro Wettenden nur einmal nutzbar. Cash-Out vor Ablauf lässt den Boost verfallen.

Die Marge des Markts ist der stille Abzug. Sporttip arbeitet wie jeder Buchmacher mit einer Marge, die in jeder Quote eingepreist ist. Wer mit Gratisspielguthaben spielt, spielt gegen dieselbe Marge, und das Guthaben wird im Mittel um diesen Anteil entwertet, bevor ein Gewinn überhaupt entsteht. Ein «Gratis»-Betrag, der mit Marge gespielt wird, ist nicht gratis – er ist ein Vorschuss, der die Gewinnschwelle anhebt.

Was eine Freebet in der Schweiz rechnerisch wert ist

Eine Rechnung zeigt, was Gratisspielguthaben auf einem ausgeglichenen Zweiwege-Markt tatsächlich einbringt – vorausgesetzt, das Guthaben wird vollständig auf eine Wette zu Quote 1.90 gesetzt. Der erwartete Wert eines nicht zurückerstatteten Gratiseinsatzes ist Einsatz × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote. Bei einer Auszahlungsquote von rund 95 % auf einem Zweiwege-Markt zu 1.90 / 1.90 ergibt das für CHF 10 Gratisspielguthaben einen erwarteten Wert von etwa CHF 0.48. Das ist die Grössenordnung, in der Gratisspielguthaben seinen Gegenwert entfaltet: nicht der Nennwert, sondern der Nennwert, gemindert um die Marge und die Wettsteuer, die im Inland entfällt.

Wer das Guthaben zu höheren Quoten einsetzt, kann mehr erwarten – aber das Risiko steigt quadratisch. Eine Quote von 3.00 ergibt auf demselben Markt einen erwarteten Wert von etwa CHF 0.95, dafür ist die Gewinnwahrscheinlichkeit spürbar tiefer. Das ist die Form, in der Gratisspielguthaben seinen Wert offenbart: Es ist ein Vorschuss auf einen erwarteten Gewinn, der kleiner ist als der Nennwert, weil die Marge in jeder Quote steckt. Der «Gratis»-Charakter gilt nur für den Einsatz, nicht für den Erwartungswert.

Top-10-Anbieter für Online-Wetten mit Startguthaben in der Schweiz

Wer in der Schweiz online mit Startguthaben wetten will, hat die engste Auswahl aller regulierten Märkte. Nur zwei Veranstalter führen Sportwetten legal durch, beide bewilligt, beide Aufsichtspflichtig. Die weiteren Anbieter in dieser Liste sind Referenz: Sie sind international bekannt, in der Schweiz aber nicht bewilligt. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Rechtsschutz.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Coolzino Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz
MrXbet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz
Sportuna Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz
20Bet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz
Rollbit Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz
Wettigo Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz
BetLabel Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz
Funbet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz

Diese Tabelle trennt sauber, was das BGS trennt: zwei bewilligte Veranstalter mit voller Aufsicht und Schutzmechanik, acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Spalte zur ausgewiesenen Lizenz enthält, was die Anbieter selbst angeben – und der Zusatz «ohne Geltung in der Schweiz» ist die einzige Information, die für die Bewertung zählt.

Die zehn Anbieter im Detail

Swisslos Sporttip

Swisslos ist der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein; das Produkt für Sportwetten heisst Sporttip. Die Genossenschaft sitzt in Basel und arbeitet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen. Wer hier spielt, spielt unter Schweizer Aufsicht, mit Schweizer Verifizierung, mit anerkanntem Rechtsschutz.

Startguthaben im klassischen Sinn gibt es nicht. Stattdessen gibt es den Sporttip-Kombiboost, Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten und Profitboosts auf definierte Sportereignisse – alles bewilligte Aktionsformen, die einzeln von der Gespa genehmigt werden. Wer vier Voraussagen mit Einzelquote 1.50 zu einer Kombination verbindet, erhält 5 % Bonus auf den Nettogewinn; bei fünfzehn Voraussagen verdoppelt sich der Nettogewinn. Das ist mehr Treueprogramm als Neukundenfang. Für Spielende, die ohnehin mehrere Spiele kombinieren wollen, ist das ein nennenswerter Vorteil; für Spielende, die ein klassisches «Bonus auf die erste Einzahlung» suchen, ist es keiner.

Die Auszahlungsmechanik ist verlässlich: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigung landen im Wallet, darüber wird innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Spielguthaben aus einer Aktion ist nicht auszahlbar – es kann nur über Gewinne realisiert werden, die ihrerseits den Auszahlungsregeln folgen.

Für wen Swisslos Sporttip passt: für Deutschschweizer und Tessiner Spielende, die ein reguliertes Umfeld suchen, mit kleinen, klar deklarierten Aktionsbausteinen statt grosser Neukundenboni. Wer bereit ist, auf den grossen Bonus zu verzichten, bekommt im Gegenzug ein vollständig überwachtes Spielerkonto, anerkannte Verlustlimiten und die Sicherheit, dass jeder Franken Gewinn auf ein Schweizer Konto fliesst.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande bedient die Westschweiz mit dem Produkt Jouez Sport, die Genossenschaft sitzt in Lausanne und betreibt 2’350 Verkaufsstellen. Das Spielangebot ist schmaler als bei Sporttip, deckt aber die gleichen Sportarten und eine ähnliche Bandbreite an Wettmärkten ab. Verlust- und Einzahlungslimiten funktionieren nach demselben Muster, das Wallet ist auf CHF 10’000 limitiert.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» im Winter 2025/26 war die einzige Aktion mit Startguthaben-Charakter, die in den letzten Monaten lief: CHF 10 Gratisspielguthaben gegen Code aus den National-League-Stadien, 30 Tage gültig, 7’000 Stück insgesamt, nicht auszahlbar. Das ist die Logik, mit der die Loterie Romande Gratisspiele anbietet: klein, befristet, an einen physischen Kanal gebunden. Wer ein Konto eröffnet, ohne dass eine solche Aktion läuft, beginnt ohne Startguthaben.

Für wen Loterie Romande passt: für Westschweizer Spielende, die ein reguliertes Konto suchen und mit kleineren Aktionen leben können. Wer auf einen grosszügigen Willkommensbonus wartet, wird bei keinem Schweizer Veranstalter fündig – das ist die Form, in der das BGS den Markt hält.

Coolzino

Coolzino wirbt international mit Neukundenboni und Freebet-Aktionen, ist in der Schweiz aber nicht bewilligt. Die Eigenangabe zur Lizenz ist im Inland ohne rechtliche Bedeutung. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was den Zugang über Schweizer Anschlüsse blockiert – und was in der Vergangenheit bei vergleichbaren Anbietern regelmässig vorgekommen ist.

Die Spalte «Schweizer Bewilligung» in der Tabelle sagt «Keine». Das ist die ganze Aussage, die für eine Bewertung zählt. Alles, was Coolzino über Boni, Quoten und Auszahlungen verspricht, gilt unter Curaçao- oder einer anderen ausländischen Rechtsordnung, nicht unter Schweizer Recht. Für eine Bewertung ist der Bonusmechanismus nachgelagert – er kommt nur zum Tragen, wenn ein Schweizer Spielender sich entschliesst, ohne Bewilligung zu spielen.

Für wen Coolzino nicht passt: für jeden, der in der Schweiz wohnt und im Streitfall Schweizer Recht sprechen will. Wer sich für die internationale Plattform interessiert, sollte prüfen, ob die Lizenz des Anbieters im eigenen Aufenthaltsland anerkannt ist – in der Schweiz ist sie es nicht.

MrXbet

MrXbet gehört zu den internationalen Marken, die in der Schweiz auf Werbeplattformen sichtbar sind, aber keine Schweizer Bewilligung besitzen. Die ausgewiesene Lizenz gilt im Inland nicht; ein Anspruch auf Spielerschutz, Verlustlimiten und Sperrregistereintrag besteht nicht. Die Gespa führt die Domain typischerweise auf der Sperrliste, sobald sie aktiv beworben wird.

Für wen MrXbet nicht passt: für Schweizer Spielende, die ein reguliertes Konto suchen. Der Anbieter fällt in die Kategorie «bekannt, aber im Inland nicht zugelassen» – und die Tabelle trägt das nach, was das BGS zu dieser Konstellation sagt.

Sportuna

Sportuna ist ein weiterer internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die ausgewiesene Lizenz – sofern vorhanden – hat im Inland keine Wirkung. Die Plattform wirbt mit Neukundenboni, die im bewilligten Schweizer Markt nicht möglich sind. Für eine seriöse Bewertung in der Schweiz reicht das: ohne Bewilligung keine Aufsicht, ohne Aufsicht kein anerkannter Spielerschutz, ohne Spielerschutz keine Gleichbehandlung mit dem bewilligten Markt.

Für wen Sportuna nicht passt: für jeden mit Schweizer Wohnsitz, der im Inland spielen will. Die fehlende Bewilligung schneidet den Anbieter aus der Diskussion um Startguthaben im Schweizer Sinn aus.

20Bet

20Bet gehört in dieselbe Kategorie: internationaler Anbieter mit ausländischer Lizenz, keine Schweizer Bewilligung, keine Inlandanerkennung. Die Werbung, die Spielerinnen und Spieler in der Schweiz sehen, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS unzulässig – was bedeutet, dass die Verbreitung strafbar ist, nicht der Konsum. Wer dennoch spielt, hat keinen Schweizer Rechtsanspruch auf Auszahlung oder Sperre.

Für wen 20Bet nicht passt: für jeden mit Wohnsitz in der Schweiz. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor, und das bedeutet den Ausschluss aus dem regulierten Markt.

Rollbit

Rollbit positioniert sich international als Krypto-orientierte Plattform und wirbt mit Boni, die unter Schweizer Recht nicht bewilligungsfähig sind. Krypto-Auszahlungen sind im bewilligten Schweizer Markt nicht erlaubt; Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Bank- oder Postkonto im Namen des Spielenden ausgezahlt. Wer bei Rollbit spielt, spielt in einer anderen Rechtsordnung – mit allen Konsequenzen, die das für Spielerschutz, Auszahlungssicherheit und Steuerfolgen hat.

Für wen Rollbit nicht passt: für jeden mit Schweizer Wohnsitz. Die Plattform fällt in dieselbe Kategorie wie die übrigen ausländischen Anbieter in dieser Liste.

Wettigo

Wettigo ist ein weiterer internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Eigenangabe zur Lizenz hat im Inland keinen Wert. Die Plattform wirbt mit Startguthaben, die nach Schweizer Recht nur mit Gespa-Bewilligung zulässig wären – und diese Bewilligung fehlt.

Für wen Wettigo nicht passt: für jeden, der im Inland spielen will. Da der Anbieter keine Schweizer Bewilligung besitzt, bleibt er für den regulierten Markt aussen vor.

BetLabel

BetLabel gehört zu den internationalen Anbietern, die in der Schweiz auf Vergleichsportalen sichtbar sind. Die ausgewiesene Lizenz gilt im Inland nicht. Die Gespa kann die Domain blockieren, was in der Vergangenheit regelmässig passiert ist. Wer dort spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsanspruch.

Für wen BetLabel nicht passt: für jeden mit Schweizer Wohnsitz. Die fehlende Bewilligung schliesst den Anbieter aus der Diskussion um bewilligte Startguthaben aus.

Funbet

Funbet rundet die Liste der internationalen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Die ausgewiesene Lizenz – sofern vorhanden – hat im Inland keine Wirkung. Die Plattform wirbt mit Neukundenboni, die in der Schweiz nur mit Gespa-Bewilligung zulässig wären.

Für wen Funbet nicht passt: für jeden, der im Inland reguliert spielen will. Ohne Schweizer Bewilligung fehlt die Grundlage für eine Aufnahme in die Liste der regulierten Anbieter.

Auszahlungsmechanik und Spielguthaben im Alltag

Wie Gewinne ausbezahlt werden

Gewinne aus Sportwetten bei Swisslos werden bis CHF 1’000 pro Spielbestätigung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Liegt die IBAN des Spielenden vor, werden Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande gilt dieselbe Schwelle: bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf die hinterlegte IBAN. Beide Veranstalter zahlen ausschliesslich auf ein Konto im Namen des Spielenden – anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Markt nicht.

Das hat zwei praktische Folgen: Wer mit Gratisspielguthaben spielt, kann erst dann auszahlen, wenn ein Gewinn die CHF-1’000-Schwelle überschreitet. Und: Wer mehrere kleine Wetten platziert, sammelt sein Wallet-Guthaben so lange an, bis die Auszahlung ansteht. Beide Effekte sind Teil der Mechanik, nicht des Bonus.

Wartefristen und Verfall

Bei Swisslos verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Swisslos-Zwecks. Bei einer verweigerten Auszahlung ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer diese Fristen nicht im Blick hat, verliert seinen Anspruch – ohne dass dies im Spielgeschehen sichtbar wäre. Eine Wettauswertung erscheint auf der Plattform; die 26-Wochen-Frist läuft ab dem Moment, in dem das Ergebnis amtlich feststeht.

Für die Aktionen gilt eine eigene Logik: Das CHF 10 Startguthaben der Loterie Romande war 30 Tage gültig. Wer es in dieser Frist nicht nutzte, verlor es. Wer es nutzte und gewann, hatte einen Gewinn im Wallet, der seinerseits den Auszahlungsregeln folgte. Die zeitliche Mechanik gehört zu den Bedingungen, die im Aktionsreglement stehen und auf der Plattform vor der Teilnahme einzusehen sind.

Einsatzlimits und Wettmechanik

Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Diese Mechanik hat praktische Folgen: Ein Gratisspielguthaben von CHF 10 reicht für zehn Wetten zum Mindesteinsatz oder eine Einzelwette zum Höchsteinsatz. Wer die Aktionsbedingungen genau liest, weiss, dass die Gewinnschwelle bei kleinen Einsätzen entsprechend höher liegt. Die Abrechnungsmethode (Aufrundung, dann Abrundung auf 5 Rappen) ist eine Marge, die im bewilligten Markt anderswo unsichtbar ist.

Werbung, Steuern und was die Spielenden mitnehmen

Werbung: warum Schweizer Veranstalter leiser bleiben

Werbung für Geldspiele darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und kann mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Das ist der Grund, weshalb im Inland kein «100 % Bonus»-Banner über Suchmaschinen hängt: Wer eine solche Werbung schaltet, macht sich strafbar, nicht die Spielenden. Die Plattformen, die im Inland Spieler anziehen, sitzen meist im Ausland und zahlen das Bussgeld nicht.

Die Konsequenz für Spielende: Wer in der Schweiz wohnt und im Inland spielt, sieht keine grossen Bonusaktionen. Wer ausländische Plattformen nutzt, sieht sie – aber im Inland nicht ohne rechtliche Schattenseite. Die BGS-Logik ist eindeutig: Bewilligte Veranstalter bleiben in der Werbung leise, damit die Verlockung zur Mehrspielerei gering bleibt. Das schmälert die Auswahl, schützt aber die Spielenden.

Steuern: Gewinne aus Schweizer Wetten

Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, der kantonale Freibetrag weicht davon ab. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettgewinn liegt weit unter dem Freibetrag – die meisten Spielenden haben keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf ihren Gewinnen.

Gewinne aus ausländischen Wetten unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis behandelt sie jedoch unterschiedlich. Der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen. Andere Kantone folgen anderen Regeln. Wer im Ausland spielt, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater – pauschale Aussagen sind hier falsch.

Was die Spielenden am Ende mitnehmen

Drei Punkte prägen den Schweizer Markt für Online-Wetten mit Startguthaben. Erstens: Es gibt nur zwei bewilligte Veranstalter, beide mit Aufsicht und Verlustlimiten. Zweitens: Startguthaben im klassischen Sinn gibt es nicht; bewilligte Aktionen sind klein, befristet und an klare Bedingungen geknüpft. Drittens: Der erwartete Wert eines Gratisspielguthabens ist kleiner als der Nennwert, weil die Marge in jeder Quote steckt und das Guthaben nicht auszahlbar ist.

Wer in der Schweiz online wetten will, hat die Wahl zwischen einem vollständig regulierten Konto mit kleinen Aktionsbausteinen oder einem internationalen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die erste Variante bietet Rechtsschutz, Spielerschutz und verlässliche Auszahlung. Die zweite Variante bietet höhere Boni, aber keinen Schweizer Anspruch im Streitfall. Beide sind legal – die erste im Inland, die zweite im Ausland. Die Frage ist, welches Risiko man nimmt.

Häufige Fragen zu Startguthaben und Online-Wetten in der Schweiz

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Startguthaben für neue Spielerkonten?

Ein klassisches Startguthaben bei Registrierung bieten weder Swisslos Sporttip noch Loterie Romande Jouez Sport an. Stattdessen führen beide Veranstalter bewilligte Aktionen wie Quotenboosts, Profitboosts und den Sporttip-Kombiboost. Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 befristet CHF 10 Spielguthaben an Code-Aktionen in National-League-Stadien vergeben – 30 Tage gültig, 7’000 Stück, nicht auszahlbar. Solche Aktionen werden von der Gespa einzeln bewilligt; sie sind klein, klar befristet und an Bedingungen geknüpft.

Warum brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa?

Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) verlangt in Art. 75 Abs. 2, dass Gratisspiele und Gratisguthaben der vorgängigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedürfen. Hintergrund ist der Spielerschutz: Ein kostenloser Bonus kann die Verlockung zur Mehrspielerei erhöhen, und die Gespa prüft jede Aktion auf Missbrauchsrisiken. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – ein Indiz für die tatsächliche Praxis. Ohne Bewilligung ist Gratisspielguthaben in der Schweiz weder zulässig noch geschützt.

Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben in den National-League-Stadien?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und liess sich nicht auszahlen. Die Aktion verband einen physischen Kanal (Stadien) mit dem digitalen Konto und war ein Beispiel für die kleine, klar befristete Form, in der die Gespa Gratisspiele bewilligt.

Lässt sich Promotionsguthaben auszahlen, oder nur ein daraus erzielter Gewinn?

Promotionsguthaben aus bewilligten Aktionen ist nicht auszahlbar. Was sich auszahlen lässt, ist allein der Gewinn, der mit dem Guthaben erzielt wurde – und dieser Gewinn folgt den Auszahlungsregeln des Veranstalters. Bei Swisslos und Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer mit CHF 10 Promotionsguthaben eine Wette zu Quote 5.00 gewinnt, erhält einen Gewinn von CHF 40 im Wallet, nicht CHF 50 ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt erst, wenn die Wallet-Schwelle erreicht oder überschritten ist.

Was verlangt der Sporttip-Kombiboost, und ab wie vielen Voraussagen gilt er?

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; pro Wettenden ist der Boost nur einmal nutzbar; bei Cash-Out verfällt er. Der Boost ist ein Aufschlag auf einen bereits erzielten Nettogewinn – kein Startguthaben, das die Einzahlung ergänzt.

Welche Risiken bestehen bei Gratis-Startguthaben von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, und warum fehlt dort der Schweizer Rechtsschutz?

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – wie Coolzino, MrXbet, Sportuna, 20Bet, Rollbit, Wettigo, BetLabel und Funbet – dürfen in der Schweiz keine Sportwetten anbieten. Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat im Inland keine Wirkung; die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was den Zugang über Schweizer Anschlüsse blockiert. Spielende bei diesen Anbietern haben keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit. Die Werbung für solche Anbieter ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden.

Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»