Sportwetten-Bonus für Neukunden in der Schweiz 2026

Updated Oktober 2026
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Ladevorgang...

Ein Paar frisch geschnürter Laufschuhe steht auf einer roten Tartanbahn im Morgenlicht, daneben liegt ein Handtuch.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Aufsicht Gespa und die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Wer sich in der Schweiz zum ersten Mal bei einem Sportwetten-Anbieter anmeldet, sucht meist nach einem Bonus, der das Startkonto aufstockt. Die Auswahl ist im Inland eng, und zwar nicht aus Werbelust der Veranstalter, sondern aus dem Geldspielgesetz: Gratisspiele und Startguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, deshalb bleiben die bewilligten Angebote klein und an Bedingungen geknüpft. Wer daneben bei ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung spielt, bekommt die werbliche Grosszügigkeit, dafür aber keinen Schweizer Schutz und keine Handhabe, wenn etwas schiefläuft.

Neukundenbonus in der Schweiz: was das Gesetz erlaubt und warum die Angebote klein bleiben

Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS) teilt Glücksspiele in zwei Klassen. Grossspiele — also Sportwetten, Lotterien und Casinospiele ausserhalb kleinerer Geschicklichkeitsspiele — brauchen eine Bewilligung. Für Online-Sportwetten haben die Kantone in der interkantonalen Vereinbarung von 2019 festgelegt, dass es landesweit nur zwei Veranstalterinnen geben darf: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide brauchen sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Art. 21–25), und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern — nicht bei der ESBK, die nur Casinos überwacht.

Ein Volleyball liegt auf dem Sand eines Strandfeldes am Seeufer, im Hintergrund glitzert das Wasser.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Was sich daraus für ein Neukundenangebot ergibt, ist knapp, aber klar. Ein «100 %-Bonus bis CHF 500» auf die erste Einzahlung, wie ihn ausländische Plattformen bewerben, ist in der Schweiz strukturell nicht möglich. Der Grund liegt in Art. 75 Abs. 2 BGS: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solche Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine breite Palette an Willkommenspaketen ist damit rechtlich nicht vorgesehen — und die bewilligten Aktionen bleiben einzeln und an Auflagen gebunden.

Was Schweizer Spielende stattdessen bei den beiden Veranstalterinnen bekommen, sind drei Bausteine, die immer wiederkehren:

Die Bausteine lohnen sich für jemanden, der ohnehin Kombiwetten spielt. Wer auf Einzelwetten setzt, merkt davon weniger. Wer eine hohe Bonussumme erwartet, sucht am falschen Ort: Die Aufsicht erlaubt keinen Mechanismus, der mit ausländischen Plattformen vergleichbar wäre, und die bewilligten Veranstalter haben kein Interesse daran, ein Geschäft aufzubauen, das die Gespa so nicht absegnet.

Was sich hinter dem Wort «Gratiswette» tatsächlich verbirgt

Wer den Werbebannern vertraut, geht leicht davon aus, dass eine Gratiswette ein geschenkter Einsatz ist, dessen Gewinn vollständig ausgezahlt wird. Die Realität bei Schweizer Veranstaltern sieht anders aus: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nach den Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos nicht auszahlbar. Es lässt sich nur setzen, und was damit an Gewinnen entsteht, kann — je nach Höhe und Aktion — ausgezahlt werden, der ursprüngliche Gutschrift-Wert selbst aber nicht.

Bei einer klassischen Gratiswette auf ausländischen Plattformen wird der Einsatz meist ebenfalls nicht zurückgezahlt, wenn die Wette gewinnt: Man bekommt nur den Nettogewinn. Das ist die häufigste Form, und sie hat ihren Grund: Eine Gratiswette, die den Einsatz zurückgibt, wäre effektiv eine Cash-Auszahlung im Gewinnfall und damit ein anderes Produkt.

Wer eine Aktion annimmt, sollte sich also zwei Dinge anschauen: Wird der Einsatz zurückgezahlt oder nur der Nettogewinn? Und ist das Aktionsguthaben überhaupt auszahlbar oder nur zum Wetten verwendbar? Beide Punkte stehen in den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Aktion, und beide entscheiden, was am Ende übrig bleibt.

Bonus oder Quotenfürstabe — die zwei Wege, die ein Veranstalter gehen kann

Die Gespa erlaubt, was die Aufsicht nicht als unlautere Werbung einstuft (Art. 74 BGS). Praktisch bedeutet das: ein bewilligter Veranstalter kann den Bonus in Form eines Quotenbuckets auszahlen, oder er kann ein Werbeguthaben auf das Spielkonto laden, das sich nur für Wetten einsetzen lässt. Beim Sporttip-Kombiboost handelt es sich um eine prozentuale Erhöhung des Nettogewinns, gestaffelt nach Anzahl Voraussagen — das ist näher an einem Quotenboost als an einem klassischen Einzahlungsbonus.

Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 mit der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ein anderes Modell gezeigt: Wer an einem Spieltag den Code im Stadion registrierte, bekam 30 Tage lang ein Spielguthaben von CHF 10, das sich auf Wetten einsetzen liess, aber nicht auszahlbar war. Solche Aktionen sind klein, einmalig und an eine konkrete Veranstaltung gebunden — und sie zeigen, wie ein Willkommen in der Praxis aussehen kann, ohne dass es eine Einzahlung voraussetzt.

Rechtslage: wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf und wer nicht

Die Rechtslage in der Schweiz folgt einer einfachen Logik: Wer hierzulande Sportwetten anbieten will, braucht eine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Gültigkeit. Wer ohne Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar — bei gewerbsmässigem Handeln drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinerlei Schutz durch die Schweizer Aufsicht.

Eine Passstrasse mit Leitplanke windet sich an einem klaren Tag durch eine Berglandschaft.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Konsequenz für Spielende: Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, tut dies in einem rechtlichen Graubereich. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; Ende 2025 standen 671 Domains darauf). Diese Liste wächst laufend — blockierte Anbieter tauchen unter neuen Adressen wieder auf, was die Gespa als «Domain-Hopping» bezeichnet und benennt Anbieter wie Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele. Wer über solche Anbieter spielt, hat keinen Zugang zum schweizweiten Sperrregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit und keine Aufsicht, die bei Streitigkeiten vermittelt.

Die Plattformen werben trotzdem. Sie sind im Internet sichtbar, sie schalten Werbung in Sozialen Medien, und sie richten sich mit Zahlungsmethoden, Wettprogrammen und Bonusaktionen an europäische Spielende — auch an Schweizer. Das ändert nichts an der Rechtslage: Solche Angebote sind in der Schweiz verboten, und wer dort ein Konto eröffnet, kann sich nicht auf die Aufsicht berufen, wenn etwas schiefläuft.

Wo die bewilligten Veranstalter ihre Spielenden finden

Die Kantone haben die Schweiz in zwei Vertragsgebiete aufgeteilt. Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Im Detail sind das die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH. Die Loterie Romande deckt die Westschweiz ab: die Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum eigenen Vertragsgebiet gehört, kann sich bei der «falschen» Veranstalterin nicht online registrieren — auch das ist eine Folge der interkantonalen Aufteilung.

Die Online-Registrierung bei Swisslos setzt daher voraus, dass die Person mindestens 18 Jahre alt ist und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet hat. Wer sich registriert, muss einen Ausweis hochladen, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden — wer eine Spielsperre hat oder schon einmal registriert ist, wird abgewiesen. Die Bedingungen für die Online-Teilnahme, die seit dem 13. Januar 2025 gelten, schreiben das verbindlich vor. Wer bei der Loterie Romande spielen will, muss volljährig sein und im Vertragsgebiet wohnen, und die Identität wird beim ersten Login verifiziert.

Diese Beschränkungen klingen hinderlich, sind aber der Grund dafür, dass die Schweizer Spielenden unter dem Schutz des Geldspielgesetzes stehen: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, die Aufsicht überwacht die Veranstalter, und die Spielenden haben im Streitfall eine Anlaufstelle.

Was beworben werden darf — und was nicht

Das Werberecht für Geldspiele in der Schweiz ist streng. Werbung darf weder aufdringlich noch irreführend sein, sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Ausländische Plattformen, die in der Schweiz um Spielende werben, bewegen sich damit am Rand einer strafbaren Handlung — auch wenn das Vorgehen gegen sie eher über die Sperrliste als über Strafverfahren läuft.

Was die bewilligten Veranstalter bewerben dürfen, ist klar geregelt: Promotionen brauchen eine vorgängige Zustimmung der Gespa, Werbung muss sachlich sein, und sie darf kein unrealistisches Versprechen enthalten. Wer bei Swisslos oder Loterie Romande auf eine Promotion stösst, kann davon ausgehen, dass die Aktion von der Aufsicht abgesegnet ist — die Werbung ist dadurch kein Beleg dafür, dass die Aktion auch gut ist, aber sie ist ein Beleg dafür, dass sie überhaupt stattfinden darf.

Verlustlimiten, Spielsperre und Selbstkontrolle vor der ersten Wette

Bevor die erste Wette platziert wird, müssen Spielende bei Swisslos Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Zeitfenster; für unter 21-Jährige gilt eine separate Limite von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — diese Karenzzeit ist in den Swisslos-Bedingungen festgehalten und gilt unabhängig davon, ob ein Bonus im Spiel ist oder nicht. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen, was eine zweite Schutzlinie darstellt: Wer nicht nur den Verlust, sondern auch die Mittelzufuhr dämpfen will, kann beides parallel nutzen.

Die Loterie Romande arbeitet mit einem ähnlichen Prinzip. Sie erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Eine schweizweite fixe Einzahlungsgrenze wie in Deutschland oder in Belgien gibt es in der Schweiz nicht; die Limite ist immer eine Selbstwahl, kein gesetzlicher Standard.

Diese Pflicht zur Selbstlimitierung hat eine einfache Logik: Wer mit einem Neukundenbonus startet, ist anfälliger dafür, mehr zu setzen als geplant, weil das Bonusgefühl die Risikowahrnehmung verzerrt. Die Limite wird deshalb vor dem ersten Tipp gesetzt — nicht als Reaktion auf ein Problem, sondern als Voraussetzung dafür, dass überhaupt gespielt werden darf.

Spielsperre als Schutzschicht

Die Schweizer Spielsperre funktioniert auf zwei Ebenen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren — ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Wer sich für eine längere Sperre entscheidet, wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein gilt. Diese Sperre ist die schwerere Form, weil sie nicht nur das eigene Produkt, sondern die gesamte Schweizer Glücksspiel-Landschaft betrifft.

Die Loterie Romande bietet eine vergleichbare Selbstsperre, und beide Veranstalter sind verpflichtet, gesperrte Personen vom Spiel auszuschliessen. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf die Rückzahlung von Einsätzen oder Gewinnen (Art. 45 BGS) — das ist die Konsequenz daraus, dass die Sperre ein Schutzinstrument ist, das seine Wirkung nur entfalten kann, wenn es durchgesetzt wird.

Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat diese Schutzschicht nicht. Es gibt keinen Schweizer Eintrag, keine Schweizer Aufsicht, keine Handhabe, wenn der Veranbieter die Sperre nicht respektiert. Das ist der Hauptunterschied zwischen einem kleinen Willkommensangebot bei einem bewilligten Veranstalter und einem grossen Bonus bei einer Plattform ohne Bewilligung: Die Aufsicht und der Schutz sind Teil des Angebots, nicht nur die Quote.

Spielsuchtprävention und Hilfsangebote

Die Schweiz hat ein gut ausgebautes Netz an Hilfsangeboten. Die Fachstelle «Sucht Schweiz» bietet Informationen und Beratung, die kantonalen Suchthilfen sind erste Anlaufstellen, und die Gespa selbst informiert auf ihrer Webseite über Schutzinstrumente. Für jemanden, der mit einem Neukundenangebot startet, lohnt sich ein Blick auf diese Angebote, bevor das erste Konto aufgeladen wird — nicht weil jeder neue Spielende ein Problem entwickelt, sondern weil die Schutzinstrumente dann am wirksamsten sind, wenn sie vor dem ersten Tipp eingerichtet werden.

Was sich aus den Daten ablesen lässt: Die Gespa hat im Jahr 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt und dabei in 47.5 % von 200 Fällen erfolgreich eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft bekommen. Dieser Wert gehört in jede ehrliche Einordnung — er zeigt, dass der Schutz an Verkaufsstellen nicht dicht ist. Online ist die Lage besser, weil die Identitätsprüfung beim Upload des Ausweises greift, aber ein 100-%-Schutz ist auch online nicht garantiert.

Boni, Gratiswetten und Kombiboosts: Was ein Neukundenangebot in der Schweiz wirklich enthält

Wer bei Swisslos ein Konto eröffnet, bekommt keinen klassischen Einzahlungsbonus. Stattdessen gibt es zwei Arten von Quotenboni, die sich direkt auf das Wetten auswirken: den Kombiboost, der den Nettogewinn einer Kombiwette mit genügend Voraussagen erhöht, und gelegentliche Quotenerhöhungen auf einzelne Sportereignisse. Beide sind online verfügbar, beide sind an Bedingungen geknüpft, und beide lassen sich nicht einfach als Bargeld auf das Konto auszahlen.

Der Kombiboost: Prozent auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz

Der Kombiboost von Sporttip erhöht den Nettogewinn einer Kombiwette um einen Prozentsatz, der mit der Anzahl der Voraussagen steigt. Bei vier Voraussagen liegt der Bonus bei 5 %, bei sieben bei 20 %, bei zehn bei 40 % und bei fünfzehn bei 100 %. Jede Voraussage muss eine Mindestquote von 1.50 haben, und der Boost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten sind abgedeckt. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, der Boost ist pro Person nur einmal nutzbar, und ein Cash-Out vor der Auswertung lässt den Boost verfallen.

Ein Rechenbeispiel: Eine Kombiwette mit vier Voraussagen zu Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 hat eine Gesamtquote von 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 ergibt das einen Bruttogewinn von CHF 97.92, der Nettogewinn — also der Gewinn über dem Einsatz — liegt bei CHF 87.92. Mit dem 5 %-Boost erhöht sich der Nettogewinn um CHF 4.40 auf CHF 92.32. Wer auf sieben Voraussagen erweitert (unter Beibehaltung ähnlicher Quoten), erreicht schnell die 20 %-Stufe und damit einen deutlich grösseren Bonus — allerdings mit höherem Risiko, weil jede Voraussage verloren werden kann.

Der Boost ist also kein Geschenk, sondern eine Belohnung für eine riskantere Wette. Wer mit kleinen Kombinationen spielt, bekommt einen kleinen Bonus; wer grosse Kombinationen baut, bekommt einen grossen Bonus — und geht ein grösseres Risiko ein. Für Gelegenheits-Spielende, die mit Einzelwetten unterwegs sind, ist der Boost unsichtbar.

Quotenerhöhungen auf einzelne Ereignisse

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Varianten sind pro Spielenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und ein Cash-Out vor der Auswertung lässt den Boost verfallen. Diese Boosts sind das, was in ausländischen Werbungen «Boosted Odds» heisst — nur dass die Bedingungen in der Schweiz strenger sind und das Angebot seltener stattfindet.

Für Spielende, die gelegentlich auf ein Top-Spiel wetten, kann ein solcher Boost einen kleinen Mehrwert bieten. Wer das Wettprogramm regelmässig beobachtet, sieht die Boosts in der App oder im Web; sie sind nicht aufdringlich beworben, sondern als stilles Plus im Wettschein integriert.

Gratiswetten und Aktionsguthaben

Gratiswetten im engeren Sinne — also ein festes Guthaben, das für eine konkrete Wette zur Verfügung gestellt wird — gibt es bei Swisslos und Loterie Romande nur in Ausnahmefällen und immer anlassbezogen. Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 mit «JouezSport – Patinoires et Stades» ein Beispiel geliefert: An sieben Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 konnten Spielende, die den Code aus dem Stadion innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingaben, CHF 10 Spielguthaben bekommen. Das Guthaben war 30 Tage gültig, insgesamt gab es 7’000 Stück, und es liess sich nicht auszahlen.

Solche Aktionen sind keine Dauerangebote, sondern einmalige Events. Wer als Neukundin oder Neukunde auf eine solche Aktion stösst, hat Glück; wer darauf wartet, wartet möglicherweise vergebens. Die Gespa genehmigt solche Aktionen einzeln, und wann die nächste stattfindet, hängt von Anlass und Bewilligung ab.

Auszahlungsbedingungen und das Kleingedruckte

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — wer ein Aktionsguthaben auf dem Konto hat, kann es setzen, aber nicht auf das Bankkonto übertragen.

Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut. Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Beim Wallet selbst gilt eine Obergrenze von CHF 10’000 — wer mehr auf dem Konto hat, kann keine Einzahlung mehr vornehmen, bis das Wallet durch Wetten oder Auszahlung reduziert ist.

Beide Veranstalter unterscheiden also zwischen Spielguthaben, das gesetzt werden kann, und Gewinnen, die ausgezahlt werden können. Das ist die wichtigste Lese im Kleingedruckten: Ein Bonus, der als «Guthaben» auf dem Wallet landet, ist in der Regel kein Bargeld, das ausgezahlt werden kann. Wer das übersieht, wundert sich am Ende über die fehlende Auszahlung.

Mindesteinsatz, Höchsteinsatz und das kleine 1×1 der Wettenlimits

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limite jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für Spielende mit kleinem Budget ist der Mindesteinsatz von CHF 1 ein niedriger Einstieg; für High Roller ist die Obergrenze von CHF 1’000 pro Wette ein echtes Hindernis, weil sie das Volumen einer einzelnen Wette begrenzt.

Die Loterie Romande arbeitet mit eigenen Limiten, die in ihren Teilnahmebedingungen stehen. Sie sind weniger bekannt als die Swisslos-Werte, folgen aber einer ähnlichen Logik: ein niedriger Mindesteinsatz, um den Einstieg zu erleichtern, und eine Obergrenze, um das Risiko pro Wette zu begrenzen.

Top 10 Sportwetten-Anbieter im Vergleich: was die Startangebote in der Schweiz unterscheidet

Die folgende Tabelle ordnet die Startangebote nach Bewilligungsstatus und Veranstalter. Die ersten zwei Zeilen führen die bewilligten Schweizer Veranstalter; die Zeilen danach listen ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, die in der Schweiz sichtbar sind, aber nicht hier spielen dürfen. Die Tabelle unterscheidet bewusst nach Form der Bewilligung — die Konsequenzen für Spielende sind grundlegend anders.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
PowBet keine ausländische Lizenz, keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS)
myBet keine ausländische Lizenz, keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1xBet keine ausländische Lizenz, keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BDMBet keine ausländische Lizenz, keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Coolzino keine ausländische Lizenz, keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bahigo keine ausländische Lizenz, keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS)
N1 Bet keine ausländische Lizenz, keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Fezbet keine ausländische Lizenz, keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte «Schweizer Bewilligung» sagt das Entscheidende: Wer in der Schweiz spielt, hat die Wahl zwischen zwei Veranstaltern mit Bewilligung und einer unbestimmten Zahl ausländischer Plattformen ohne Bewilligung. Beide Gruppen unterscheiden sich nicht in der «Qualität» ihrer Lizenz, sondern in deren rechtlicher Wirkung: Eine ausländische Lizenz schützt in der Schweiz niemanden, weil sie hier nicht anerkannt wird. Die Schweizer Bewilligung schützt die Spielenden, weil sie die Aufsicht, das Sperrregister und die Rekursmöglichkeit mitbringt.

Was die Tabelle nicht zeigt, ist das, was die Werbung versucht: Boni in Höhe von mehreren Hundert Franken, «Free Bets» ohne Bedingungen, «Risk-Free Bets» mit voller Rückzahlung. Solche Angebote gibt es bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern nicht, weil die Gespa sie nicht genehmigt. Bei den ausländischen Plattformen gibt es sie — aber sie kosten am Ende mehr, als sie versprechen, sei es durch die Umsatzanforderungen, durch die fehlende Schweizer Aufsicht oder durch die fehlende Auszahlung des ursprünglichen Guthabens im Gewinnfall.

Was die bewilligten Veranstalter von den ausländischen Plattformen trennt

Die Unterschiede liegen auf vier Ebenen. Erstens: Bei den bewilligten Veranstaltern gibt es das Schweizer Sperrregister, das eine Selbstaussperrung wirksam macht; bei ausländischen Plattformen gibt es das nicht. Zweitens: Gewinne aus bewilligten Veranstaltern sind unter dem Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei; Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden je nach Kanton unterschiedlich besteuert, im Thurgau etwa vollständig. Drittens: Die Gespa überwacht die bewilligten Veranstalter und kann bei Streitigkeiten vermitteln; bei ausländischen Plattformen gibt es keine Schweizer Anlaufstelle. Viertens: Auszahlungen erfolgen bei bewilligten Veranstaltern auf ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen, ohne Anonymität und ohne Krypto; ausländische Plattformen bieten oft andere Auszahlungswege, die in der Schweiz nicht reguliert sind.

Was die ausländischen Plattformen besser machen, ist die Werbung und die Angebotsbreite. Sie können grössere Boni anbieten, weil die Aufsicht fehlt; sie können mehr Wettmärkte anbieten, weil die Liste der Gespa sie nicht einschränkt; sie können unbekanntere Sportarten und Live-Märkte abdecken, die bei Swisslos nicht im Programm sind. Wer auf diese Angebote aus ist, findet sie dort — aber er bezahlt dafür mit dem Schutz, den die Schweizer Bewilligung bietet.

Welcher Anbieter passt zu welchem Spielenden

Die Frage, welcher Anbieter passt, hängt davon ab, was gesucht wird. Wer ein legales Konto will, das von der Schweizer Aufsicht geschützt ist, hat nur zwei Optionen: Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport, je nach Wohnkanton. Wer eine breitere Auswahl an Wettmärkten und höhere Boni sucht, findet das bei ausländischen Plattformen — muss aber akzeptieren, dass die Plattform in der Schweiz nicht bewilligt ist, kein Sperrregister führt und keine Schweizer Aufsicht hat.

Für Gelegenheits-Spielende, die ab und zu auf Fussball oder Eishockey wetten, ist ein Konto bei einem der beiden Schweizer Veranstalter ausreichend. Das Wettprogramm deckt die wichtigsten Ligen und Turniere ab, die Quoten sind marktgerecht, und die Sicherheit ist durch die Schweizer Aufsicht garantiert. Wer häufiger spielt, mehr Wettmärkte sucht oder ein grösseres Bonusangebot erwartet, wird bei den Schweizer Veranstaltern nicht fündig — und landet früher oder später bei einer ausländischen Plattform.

Anbieter im Detail: wer was bietet und für wen es passt

Swisslos Sporttip

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat den Sitz in Basel und ist die Veranstalterin für die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, das Wettprogramm umfasst Prematch, Kombiwetten, Systemwetten und Livewetten, und die Bewilligung gilt als Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51), überwacht von der Gespa. Wer in einem der 19 Deutschschweizer Kantone, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann ein Konto eröffnen.

Die Neukundenangebote sind, wie das Gesetz es vorsieht, klein. Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombiwette um 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, jeweils mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage und nur online. Quotenerhöhungen auf einzelne Ereignisse kommen hinzu, sind aber anlassbezogen und nicht garantiert. Für Spielende, die Kombiwetten mit vier oder mehr Voraussagen platzieren, ist der Boost ein echter Mehrwert; für alle anderen bleibt er unsichtbar.

Was Sporttip ausmacht, ist die Kombination aus Bewilligung, Programmbreite und Spielerschutz. Wer hier spielt, hat eine Schweizer Bewilligung als Grundlage, eine breite Palette an Wettmärkten in den beliebtesten Sportarten, und die Schutzinstrumente der Gespa im Hintergrund — Verlustlimiten, Spielsperre, Einzahlungsobergrenzen. Für die meisten neuen Spielenden in der Deutschschweiz ist das die richtige Adresse, weil es die einzige legale Adresse ist.

Für High Roller ist Sporttip weniger passend, weil die Höchsteinsätze pro Wette bei CHF 1’000 (Einzel- oder Kombiwette) und CHF 10’000 (Systemwette) gedeckelt sind. Wer mehr setzen will, kann mehrere Wetten parallel platzieren, läuft aber in die «jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern»-Klausel, die Swisslos sich in den Bedingungen vorbehält.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) mit Sitz in Lausanne bedient die Westschweiz: die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Online-Teilnahme ist auf das Vertragsgebiet beschränkt; wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sich nicht online registrieren.

Das Wettprogramm unter dem Produktnamen Jouez Sport deckt Prematch, Kombiwetten und Livewetten ab, wobei die Breite im Vergleich zu Sporttip leicht variiert. Die Neukundenangebote folgen dem gleichen Muster wie bei Swisslos: kleine, anlassbezogene Aktionen, keine klassischen Einzahlungsboni, keine «Free Bets» im grossen Stil. Im Winter 2025/26 gab es die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», bei der CHF 10 Spielguthaben an Aktinhabende vergeben wurden — ein Beispiel für die Form, die solche Aktionen annehmen.

Die Loterie Romande arbeitet mit einer Wallet-Obergrenze von CHF 10’000 und einer Einzahlungsobergrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Bankkonto überwiesen, Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Für Spielende, die im Vertragsgebiet wohnen, ist die Loterie Romande die einzige legale Online-Adresse; für alle anderen ist sie nicht zugänglich.

Die Loterie Romande eignet sich für Gelegenheits-Spielende in der Westschweiz, die Wert auf ein lokales Angebot legen. Wer die Westschweizer Sportligen — insbesondere Eishockey (National League) und Fussball (Super League) — bevorzugt, ist hier richtig. Wer breitere Märkte sucht, findet bei Sporttip allenfalls eine etwas grössere Auswahl, weil das Tessin und die Deutschschweiz dichter bespielt werden.

PowBet, myBet, 1xBet, BDMBet, Coolzino, Bahigo, N1 Bet und Fezbet

Diese acht Plattformen haben eines gemeinsam: Sie haben keine Schweizer Bewilligung. Sie werben in Europa, sie sind in Sozialen Medien sichtbar, und sie bieten Bonusaktionen an, die bei den bewilligten Veranstaltern nicht möglich wären. Was sie nicht haben, ist eine Erlaubnis, in der Schweiz Sportwetten anzubieten — Art. 4 BGS macht die Schweizer Bewilligung zur Voraussetzung, und eine ausländische Lizenz (egal aus welchem Land) hat hier keine Gültigkeit.

Die Konsequenzen für Spielende in der Schweiz: Wer bei einer dieser Plattformen spielt, kann sich nicht auf den Schutz des Geldspielgesetzes berufen. Die Gespa hat keine Handhabe, weil die Plattform nicht in der Schweiz bewilligt ist; das schweizweite Sperrregister gilt nicht, weil die Plattform nicht angeschlossen ist; eine Sperrung der Domain über die Sperrliste ist möglich, aber nicht garantiert. Wer eine Auszahlung nicht erhält, hat keine Schweizer Anlaufstelle und muss den Weg über die ausländische Aufsicht versuchen — sofern die Plattform überhaupt einer ausländischen Aufsicht untersteht.

Die Boni, die diese Plattformen anbieten, klingen verlockend, sind aber an Auflagen gebunden. Ein «100 %-Bonus bis CHF 200» verlangt in der Regel einen mehrfachen Umsatz des Bonusbetrags zu einer Mindestquote, bevor eine Auszahlung möglich ist. Wer den Bonus nicht in der geforderten Weise umsetzt, verliert Bonus und Gewinne. Die genauen Bedingungen stehen in den «Terms and Conditions» der jeweiligen Plattform, und sie sind zwischen den Anbietern ähnlich, aber nicht identisch.

Was diese Plattformen besser machen als die bewilligten Veranstalter, ist die Angebotsbreite. Sie können Wettmärkte anbieten, die in der Gespa-Liste nicht stehen (Ecken, Karten, Esports-Märkte, exotische Ligen). Sie können Live-Streams anbieten, weil sie keine vergleichbare Aufsicht haben. Sie können Bonusaktionen in einer Häufigkeit anbieten, die für die Gespa nicht genehmigungsfähig wäre. Wer das Vielt, muss dafür den Schutz der Schweizer Aufsicht abgeben.

Was die Rechnung zeigt: ein Beispiel aus dem Sporttip-Kombiboost

Die Gesamtquote einer Kombiwette ist das Produkt der Einzelquoten. Im Rechenbeispiel aus den Bedingungen von Sporttip ergibt eine Vierer-Kombi mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 eine Gesamtquote von 9’792 — abgerundet auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen genau, was bei Swisslos die übliche Rundungsregel ist.

Bei einem Einsatz von CHF 10 liegt der Bruttogewinn damit bei rund CHF 97.92, der Nettogewinn (über dem Einsatz) bei rund CHF 87.92. Mit dem 5 %-Boost auf den Nettogewinn erhöht sich dieser auf rund CHF 92.32 — eine Steigerung von CHF 4.40. Der Boost ist also ein Zuschlag auf den Gewinn, nicht auf den Einsatz.

Wer die Gesamtquote durch die Anzahl Voraussagen vergrössern will, kann auf sieben Voraussagen erweitern. Bei ähnlichen Quoten (1.50 × 1.55 × 1.60 × 1.65 × 1.70 × 1.75 × 1.80 = 23.45) liegt die Gesamtquote bei rund 23.45, der Bruttogewinn bei rund CHF 234.50, der Nettogewinn bei rund CHF 224.50. Der 20 %-Boost auf den Nettogewinn macht daraus rund CHF 269.40 — eine Steigerung von rund CHF 44.90.

Der Boost skaliert also mit der Grösse der Kombiwette. Aber er skaliert auch mit dem Risiko: Jede zusätzliche Voraussage erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Wette verloren geht, weil jede Voraussage einzeln verlieren kann. Wer mit vielen Voraussagen spielt, bekommt einen grossen Boost — und trägt ein grösseres Risiko. Der Boost ist also eine Belohnung für das Risiko, kein Geschenk on top.

Der Boost gilt nur, wenn die Wette gewinnt. Bei einer verlorenen Wette verfällt der Boost, und es gibt keine Entschädigung. Das ist der Punkt, an dem die Rechnung von der Hoffnung auf den Gewinn abhängt: Der Boost ist eine Aufwertung im Gewinnfall, keine Versicherung gegen den Verlust.

Steuerliche Einordnung: was vom Gewinn übrig bleibt

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zur Finanzuntergrenze pro Einzelgewinn. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Bundesuntergrenze bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Über dieser Grenze werden 35 % Verrechnungssteuer direkt vom Veranstalter abgezogen, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden können. Die kantonale Untergrenze ist unterschiedlich; sie liegt je nach Kanton über oder unter dem Bundeswert, weshalb eine pauschale Aussage zur kantonalen Schwelle nicht möglich ist.

Für die meisten Spielenden ist die Frage nach der Steuerfreigrenze akademisch: Wer unter der Grenze bleibt, hat keinen Steueraufwand. Wer darüber liegt, hat einen Verrechnungssteuerabzug, der vollständig zurückgefordert werden kann. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz, anders als in einigen anderen europäischen Ländern. Der Bruttogewinn ist also auch der Nettogewinn, soweit er unter der Grenze bleibt.

Gewinne ausländischer Grossspiele (also von Plattformen ohne Schweizer Bewilligung) fallen nicht unter die Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Veranstalter sie abführt. Die kantonale Steuerpraxis ist jedoch unterschiedlich: Im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als Einkommen besteuert, unabhängig von der Höhe. Andere Kantone handhaben es ähnlich oder grosszügiger. Wer bei einer ausländischen Plattform spielt und Gewinne erzielt, sollte den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen, wie der Gewinn zu deklarieren ist.

Was die Praxis zeigt: Die meisten Spielenden gewinnen weit unter der Bundesuntergrenze, und die Frage nach der Verrechnungssteuer stellt sich nicht. Wer hohe Gewinne erzielt, sollte sie in der Steuererklärung deklarieren und sich vom Steuerberater beraten lassen. Generelle Aussagen zur kantonalen Praxis sind nicht zuverlässig, weil sie sich von Kanton zu Kanton unterscheiden.

Zahlungsmethoden und Auszahlung: wie Geld auf das Konto kommt und wieder zurück

Swisslos erlaubt das Aufladen des Spielkontos per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine eigene Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Diese Palette ist enger als das, was ausländische Plattformen anbieten, aber sie deckt die wichtigsten Bedürfnisse ab.

Die Auszahlung bei Swisslos erfolgt auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber gehen innert 3 Arbeitstagen auf das Bankkonto, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist. Diese Mechanik ist langsamer als bei ausländischen Plattformen mit E-Wallets, aber transparenter und mit klarer Identitätsprüfung.

Die Loterie Romande arbeitet mit einer ähnlichen Struktur, mit einer Wallet-Obergrenze von CHF 10’000 und Gewinnen bis CHF 1’000 direkt im Wallet. Gewinne darüber werden auf die angegebene IBAN überwiesen. Welche Zahlungsmethoden konkret akzeptiert werden, variiert und ist auf der Anbieterschild-Seite zu finden; generelle Aussagen dazu sind nicht möglich, weil die Liste sich ändern kann.

Bei ausländischen Plattformen ist die Zahlungspalette breiter: Kreditkarten, E-Wallets, Kryptowährungen, Banküberweisungen. Was im Schweizer Kontext fehlt, ist die Beschränkung auf Konten auf den eigenen Namen — eine ausländische Plattform kann auf eine Wallet auszahlen, die nicht auf den Namen des Spielenden lautet, und sie kann in Kryptowährungen auszahlen, was in der Schweiz für bewilligte Veranstalter ausgeschlossen ist. Diese Freiheit hat ihren Preis: Im Streitfall gibt es weniger Handhabe, und die Verrechnungssteuer entfällt, was die Frage der kantonalen Besteuerung aufwirft.

Was bei Sporttip rund um die Wette zu beachten ist

Eine Sporttip-Wette ist mehr als die Quote und der Einsatz. Wer Sporttip nutzt, sollte die folgenden Punkte kennen:

Diese Regeln mögen trocken wirken, sind aber der Grund, warum Sporttip-Wetten sich anders verhalten als bei ausländischen Plattformen. Cash-Out etwa ist nur als vollständiges Cash-Out verfügbar, nicht als Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Für die meisten Spielenden sind das Randnotizen. Wer aber auf eine konkrete Wette setzt, sollte sich die Regeln einmal durchlesen — sie stehen in den Spielregeln und Teilnahmebedingungen, Version 4.2, die Swisslos öffentlich macht.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz einen Neukundenbonus bei Sportwetten?

In der Schweiz gibt es keinen klassischen Einzahlungsbonus wie bei ausländischen Plattformen. Die bewilligten Veranstalter Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport bieten stattdessen Quotenboosts und kleine, anlassbezogene Aktionen. Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombiwette um 5 % bis 100 %, je nach Anzahl Voraussagen, mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Beide Veranstalter haben keine Schweizer Bewilligung für klassische Boni, weil das Geldspielgesetz Gratisspiele und Startguthaben an die Zustimmung der Gespa bindet.

Was braucht es für die Online-Registrierung bei Swisslos?

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Dazu gehören 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann sich nicht registrieren.

Warum fallen Willkommensangebote bei Schweizer Veranstaltern kleiner aus?

Schweizer Willkommensangebote fallen kleiner aus, weil das Geldspielgesetz (BGS) Gratisspiele und Startguthaben an die vorgängige Zustimmung der Gespa bindet (Art. 75 Abs. 2). Die Aufsicht genehmigt nur Angebote, die sachlich und nicht aufdringlich sind. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solche Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine breite Palette an Willkommenspaketen ist rechtlich nicht vorgesehen, weshalb die bewilligten Angebote klein und an Bedingungen geknüpft bleiben.

Was geschieht mit dem Einsatz einer Gratiswette im Gewinnfall?

Bei einer klassischen Gratiswette wird der Einsatz im Gewinnfall nicht zurückgezahlt — die Spielenden erhalten nur den Nettogewinn. Bei Schweizer Veranstaltern ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nach den Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos nicht auszahlbar. Das bedeutet: Das Aktionsguthaben lässt sich nur setzen, und was an Gewinnen entsteht, kann je nach Höhe und Aktion ausgezahlt werden, der ursprüngliche Gutschrift-Wert selbst aber nicht.

Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen?

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Bei Loterie Romande sind Einzahlungen auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt. Eine schweizweite fixe Einzahlungsgrenze wie in anderen Ländern gibt es in der Schweiz nicht.

Worin unterscheiden sich die Bedingungen von Angeboten ausländischer Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung?

Ausländische Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung haben in der Schweiz keine rechtliche Gültigkeit (Art. 4 BGS). Sie bieten oft höhere Boni, mehr Wettmärkte und schnellere Auszahlungen, aber kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden je nach Kanton unterschiedlich besteuert — im Kanton Thurgau etwa vollständig als Einkommen. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Wer dort spielt, hat keinen Schutz des Schweizer Rechts und keine Anlaufstelle bei Streitigkeiten.

Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»