Spielwetten in der Schweiz 2026
Ladevorgang...
Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Liste der Gespa und die Spielregeln von Swisslos Sporttip (Version 4.2).
Eine Wette auf ein Sportereignis ist in der Schweiz kein Produkt, das jeder Anbieter auf den Markt stellen darf. Sie ist ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51), und das Gesetz legt fest, dass nur zwei Veranstalterinnen Sportwetten anbieten dürfen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Wer online wettet, wettet also fast zwangsläufig bei einer dieser beiden Stellen – oder bei einem ausländischen Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung hat und dessen Domain auf der Sperrliste der Gespa steht. Dabei zeigt sich, wie dieser Rahmen funktioniert, was eine Bewilligung tatsächlich wert ist, was eine Wette rechnerisch kostet und wer sie annehmen darf.
Was Spielwetten in der Schweiz sind
Der Kernbegriff: die Wette auf ein Sportereignis
Unter einer Spielwette auf Sport versteht das Gesetz die Wette auf den Ausgang eines Sportereignisses gegen eine vorher festgelegte Quote, die der Veranstalter auszahlt, falls die Voraussage eintrifft. Swisslos formuliert es in den Spielregeln so: Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Das ist die einzige Rechenoperation, die auf dem Wettschein zählt. Wer fünf Franken auf eine Quote von 2.40 setzt, bekommt im Gewinnfall zwölf Franken ausbezahlt; der Einsatz wird zurückgegeben, der Nettogewinn beträgt 7.20 Franken. Bei einer Kombiwette mit zwei Voraussagen zu den Quoten 1.80 und 2.10 ergibt sich die Gesamtquote aus 1.80 × 2.10 = 3.78, fünf Franken Einsatz werden bei Treffern beider Voraussagen mit 18.90 Franken ausbezahlt.
Diese Mechanik ist die Grundlage, auf der alles andere aufbaut – die Quoten, die Boosts, der Cash-Out und schliesslich auch die Frage, was eine Wette den Wettenden tatsächlich kostet.
Was eine Wette kosten kann: die Marge als Grundton
Was viele Marketingseiten «gute Quoten» nennen, ist in Wahrheit eine Marge, die der Veranstalter in jede einzelne Quote einbaut. Sie lässt sich an einem gedachten Zwei-Wege-Markt zeigen, etwa einem Tennis-Match ohne Unentschieden, das mit den Quoten 1.90 zu 1.90 angeboten wird. Die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 0’526 oder 52.6 % des insgesamt gesetzten Betrags. Die Marge, die der Veranstalter von jeder eingesetzten Einheit einbehält, ist die Differenz zu 100 %, also etwa 47.4 %.
Das ist die Grössenordnung, mit der Wettende rechnen müssen. Sie ist nicht versteckt, sie ergibt sich aus jeder einzelnen Quote, und sie ist der Grund, weshalb langfristig mehr eingesetzt als zurückgewonnen wird. Ein konkreter Marktpreis hängt vom Anlass, vom Markt und vom Zeitpunkt ab; 1.90 / 1.90 ist ein Rechenbeispiel, kein ausgewiesener Preis von Swisslos oder Loterie Romande. Wer weiss, was eine Marge ist, liest jede Quotenliste mit anderen Augen.
Die zwei Wege, eine Wette zu platzieren
Sporttip-Wetten lassen sich auf zwei Wegen anbringen: online über die Website von Swisslos oder die Sporttip App (iOS, Android), oder an einer der Sporttip-Verkaufsstellen. In der App zusammengestellte Wetten können über einen QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden; das ist vor allem dann praktisch, wenn jemand ohne Online-Konto oder im Lotto-Laden tippen will. Loterie Romande betreibt in der Westschweiz ein Netz von Verkaufsstellen und einen Online-Zugang, beide unter dem Namen Jouez Sport. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen, und umgekehrt – die Gebiete sind getrennt.
Die Rechtslage nach dem Geldspielgesetz
Was eine Bewilligung in der Schweiz bedeutet
Die Bewilligung, in der Schweiz Sportwetten zu veranstalten, ist eine Doppelbewilligung: eine Veranstalterbewilligung für die Gesellschaft und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Beide sind nötig, nur zusammen decken sie das Angebot ab. Die Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS), das heisst: Eine ausländische Lizenz – ob aus Malta, Curaçao oder Deutschland – hat hier keine Kraft. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt ausserhalb dieses Schutzes.

Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Sitz Bern). Sie ist Nachfolgerin der ESBK für den Lotterie- und Wettbereich und ist nicht zu verwechseln mit der Casino-Aufsicht, die ebenfalls in Bern sitzt, aber andere Gesetze vollzieht. Die Gespa prüft die Gesuche, erteilt die Bewilligungen, führt die Sperrliste und überwacht den Markt. Sie testet auch an Verkaufsstellen, ob Minderjährige tatsächlich nicht spielen können – bei einer Stichprobe 2025 wurde in 47.5 % von 200 Versuchen einem Minderjährigen eine Sportwette verkauft. Das ist eine Zahl, die das Schutzversprechen an der Ladenkasse relativiert; sie zu nennen heisst nicht, dass die Online-Spielerschutzregeln wirkungslos sind, sondern dass sie an Verkaufsstellen nach wie vor Lücken haben.
Die zwei Veranstalter und ihre Gebiete
Das Gesetz hat die Zahl der Anbieter bewusst auf zwei begrenzt. Swisslos (formaler Name: SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel) veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Swisslos-Konto eröffnen; wer in der Romandie wohnt, nicht.
Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) führt Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz ist Lausanne, das Netz zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, die Gesellschaft beschäftigt 221 Mitarbeitende. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen, alle anderen nicht. Online-Konten sind also territorial: eine Westschweizer Wohnsitzadresse öffnet Jouez Sport, eine Deutschschweizer Adresse öffnet Sporttip. Ein Wohnsitzwechsel erfordert eine Neueröffnung beim zuständigen Veranstalter.
Was beworben werden darf – und was nicht
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) – 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Wer eine Wettwerbung sieht, weiss jetzt, warum der Bonus auf dem Wettschein mit einem kleinen Vermerk versehen ist: er ist genehmigt, die Bedingungen sind offengelegt, und die Aufsicht hat den Rahmen mitbestimmt.
Spielerschutz: Limiten, Sperren und die Schnittstelle zum Casino
Verlustlimiten, die vor der ersten Wette stehen
Bevor bei Sporttip die erste Wette platziert wird, müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze pro Limite liegt bei CHF 9’999; wer unter 21 Jahre alt ist, kann nicht über CHF 1’000 hinaus festlegen. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – die Karenzzeit ist also nicht die gesetzliche Untergrenze (24 Stunden), sondern die strengere betreibereigene Regel. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Das System schreibt die Limits nicht vor, es verlangt nur, dass man sie setzt; wer auf einem Konto keine eigenen Werte eingibt, kann nicht spielen.

Die Gesetzesgrundlage ist Art. 87 VGS: der Veranstalter muss eine oder mehrere Maximalwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangen. Das heisst: Es gibt keine staatlich fixierte Einzahlungsgrenze, sondern nur die Pflicht, selbst eine zu setzen. Wer die Limite auf das Maximum stellt, hat formell etwas gesetzt, aber praktisch keine Schranke. Die Schutzmechanik wirkt nur, wenn die selbstgesetzten Werte tatsächlich unter dem liegen, was man ausgeben würde, wenn das System nicht da wäre.
Spielsperre, Pause und das gemeinsame Register
Wer sich selbst vom Spielen ausschliessen will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun; eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Das ist die architektonische Besonderheit: Eine Spielsperre bei Swisslos sperrt nicht nur Sporttip, sondern blockiert auch den Zutritt zu Spielbanken – die Reichweite ist also grösser als das Produkt, bei dem sie ausgelöst wurde. Eine selbstgewählte Pause lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Mitwirkung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer ein- und aussteigen will, bekommt das bewusst nicht leicht gemacht.
Wer nicht spielen darf
Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen, die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren. Wer eine Spielsperre hat, wird bei der Registrierung abgewiesen. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen; die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis geprüft, die Adressdaten werden gegen Datenbanken abgeglichen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – diese Regelung schliesst Fussballprofis, Eishockeyspieler und alle anderen Aktiven von Wetten auf ihren eigenen Sport aus.
Wichtig: Wer ausgeschlossen ist oder unter 18, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Das ist nicht symbolisch gemeint – es ist die formale Grundlage, auf der im Streitfall Auszahlungen verweigert werden.
Sportarten, Märkte und was auf den Wettschein darf
Die Liste der erlaubten Sportereignisse
Was überhaupt gewettet werden darf, ist nicht offen: Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt, ebensowenig Wetten auf Trainingsläufe. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur dann erlaubt, wenn sie auf der Liste stehen. Rangierungswetten sind nur erlaubt, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Eckball- und Kartenmärkte sind auf der Liste nicht zu finden, eine eigene Esports-Sektion fehlt – esports taucht dort nicht auf, was eine Aussage über das Angebot in der Schweiz ist, nicht über den Weltmarkt. Was auf der Liste steht, wird gewettet; was nicht draufsteht, wird nicht angeboten.
Wie ein Wettprogramm entsteht
Ein Wettprogramm ist die Auswahl der zur Verfügung stehenden Wetten. Sie besteht aus Voraussagen (Tipps), Märkten (1X2, Über/Unter, Handicap, Torschütze, Ergebnis zur Halbzeit) und dem Zeitpunkt, zu dem das Ereignis stattfindet. Bei Sporttip sind die wichtigsten Eckwerte: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Diese Werte sind betreibereigene Limiten, keine staatlichen Schwellen. Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind – wer auf «nächste Runde» tippt, muss also darauf achten, ob das Programm 90 Minuten oder 120 meint.
Livewetten und der Stand zum Zeitpunkt der Platzierung
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Das bedeutet: Wer erst nach dem Tor tippt, wettet auf ein Ereignis, das bereits entschieden ist. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Schutz vor nachträglicher Wettannahme ist also in den Spielregeln abgebildet, nicht nur in der Übertragungstechnik.
Abhängige Ereignisse und der Bet Builder
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa «Heimsieg» und «über 1.5 Tore» im gleichen Spiel – werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» zu einer Kombinationswette zusammengeführt. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist eine Schutzregel gegen Fehlkombinationen, die ein Ergebnis künstlich koppeln würden, das auf dem Spielfeld ohnehin zusammenhängt.
Cash-Out: vorzeitige Auszahlung mit Abschlag
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Cash-Out ist also kein neutraler Ausstieg, sondern ein vom Veranstalter kalkulierter Rückkauf – der Preis, zu dem er die Wette zurücknimmt, ist fast immer schlechter als der faire Wert.
Quotenboost, Profitboost und Kombiboost
Es gibt drei Formen von Bonusmechaniken, die alle nur online gelten. Der Quotenboost erhöht die Quote einer einzelnen Voraussage auf eine ausgewählte Prematch-Einzelwette und ist pro Person nur einmal nutzbar. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; auch er ist pro Person einmal nutzbar. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50 und stockt den Nettogewinn auf: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Was hier «Boost» heisst, ist rechnerisch ein Aufschlag auf den Gewinn, kein Geschenk: Die Quote, die der Boost überlagert, hat bereits die Marge eingebacken, der Boost erhöht den Gewinn nur anteilig, und die Mindestquote von 1.50 schliesst die niedrigsten Quoten aus, deren Marge ohnehin am höchsten ist. Wer auf vier Voraussagen zu Quoten von 1.50 tippt und den 5-%-Boost nutzt, gewinnt im Erfolgsfall 5 % mehr Nettogewinn als ohne Boost – auf einem Markt, in dem die Marge typischerweise zwischen 5 % und 10 % liegt, ist das ein Ausgleich, kein Vorteil.
Die zwei Anbieter im Vergleich
Die folgende Übersicht zeigt die beiden in der Schweiz bewilligten Veranstalter nebeneinander.
| Anbieter | Bewilligung in der CH | Veranstalter / Produkt |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung (BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne – Produkt Jouez Sport |
Die Tabelle ist absichtlich knapp. Beide Anbieter haben eine Schweizer Bewilligung nach dem BGS und sind von der Gespa beaufsichtigt; was sie unterscheidet, ist nicht der Status, sondern das Vertragsgebiet und das Produkt. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat nur einen einzigen regulären Online-Zugang, wer in der Romandie wohnt, hat nur den anderen.
Swisslos Sporttip
Swisslos veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip, der Sitz der Genossenschaft ist Basel. Die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und pro Person genau ein Konto; die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis geprüft. Im Geschäftsjahr 2025 hat Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe); aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Das ist der Hintergrund, vor dem Sporttip läuft: nicht primär ein gewinnorientiertes Produkt, sondern ein Mittel zur Mittelbeschaffung für gemeinnützige Zwecke.
Das Wettprogramm reicht von Fussball über Eishockey und Tennis bis zu Randsportarten, die auf der Gespa-Liste stehen; Livewetten sind verfügbar, Cash-Out nur online und nur als volle Auszahlung. Die Spielregeln Version 4.2 sind die Referenz für Quotenbildung, Abrechnung und Streitfälle. Wer Sporttip nutzt, akzeptiert diese Spielregeln mit der Anmeldung – sie stehen nicht im Wettschein, sind aber auf der Website abrufbar und verbindlich.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Vertragsgebiet ist kleiner als das von Swisslos, die Struktur aber gleich: Veranstalterbewilligung, Spielbewilligung, Aufsicht durch die Gespa. Online-Konten sind auf Personen mit Wohnsitz in den sechs Kantonen beschränkt. Das Vertriebsnetz ist mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden gegenüber Swisslos dichter pro Kopf – ein Hinweis auf die Vertriebskultur, weniger auf das Produkt.
Wer in Genf, Lausanne, Sitten oder Freiburg wohnt, hat nur diesen einen legalen Online-Zugang; ein Konto bei Swisslos ist mit Westschweizer Adresse nicht eröffnbar. Umgekehrt gilt das gleiche für die Deutschschweiz.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Neben den beiden bewilligten Veranstaltern sind in der Werbung, in Affiliate-Listen und über Suchergebnisse eine Reihe ausländischer Marken sichtbar. Sie alle haben in der Schweiz keine Bewilligung: Duelbits, bet-at-home, Bettilt, Sportaza, Roobet, Pribet, Betscore und 20Bet. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS); das Werben für solche Angebote ist verboten und mit Busse bis zu CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Das Anbieten selbst ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, in gewerbsmässiger Form bis zu fünf Jahren geahndet wird (Art. 130 BGS).
Was heisst das konkret für jemanden, der eine solche Seite öffnet?
- Kein Schweizer Sperrregister. Wer sich bei einem ausländischen Anbieter selbst sperren will, hat nur die Mechanismen dieses Anbieters; die schweizweite Spielsperre, die bei Swisslos auch in Casinos gilt, greift hier nicht.
- Keine Schweizer Aufsicht. Streit über abgelehnte Auszahlungen, über gesperrte Konten, über nicht ausgezahlte Gewinne wird nicht von der Gespa geschlichtet; es bleibt der Weg zum Anbieter, im schlimmsten Fall über dessen ausländische Lizenzbehörde.
- Sperrliste. Die Gespa führt eine Liste von Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Internetprovider per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste 3. September 2019, Ende 2025 waren 671 Domains aufgeführt). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa nennt dieses Vorgehen «Domain-Hopping» und führt Interwetten und bet-at-home als Beispiele. Die Sperrliste ist also keine endgültige Lösung, sondern eine laufende Sperrung mit dauerndem Nachzug.
- Steuerlich anders. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind in der Schweiz nach kantonaler Praxis unterschiedlich behandelt; der Kanton Thurgau etwa besteuert sie unabhängig vom Betrag als Einkommen. Wer dort wohnt, muss Gewinne aus ausländischen Wetten in der Steuererklärung angeben, unabhängig von der Höhe.
- Kein Schweizer Spielerschutz. Die Pflicht zur Verlustlimite, das Verbot von Minderjährigen und die Sperre über das gemeinsame Register sind dort nicht anwendbar. Die Schutzmechanismen, die für Swisslos und Loterie Romande gelten, haben keine Geltung.
Wer auf einer solchen Seite spielt, hat damit zu rechnen, dass sein Geld ausserhalb des Schweizer Rechtsraums fliesst, dass eine Auszahlung im Streitfall nur über den Anbieter erstritten werden kann, und dass eine inländische Sperre nicht existiert. Es ist nicht die Position dieses Textes, jemandem von diesen Seiten abzuraten oder zuzureden; es ist die Position dieses Textes, die Fakten so zu legen, dass die Wahl informiert fällt.
Einsätze, Gewinne und Geldfluss
Vom Einsatz zum Gewinn: die Rechenregel
Die Rechenregel ist im Gesetz und in den Spielregeln gleich: Gewinn = Einsatz × Quote, bei Kombiwetten Einsatz × Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten). Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer also 10 Franken auf eine Quote von 1.95 setzt, erhält im Gewinnfall 19.50 Franken brutto; der Nettogewinn ist 9.50 Franken. Bei einer Kombiwette mit drei Voraussagen zu den Quoten 2.10, 1.80 und 2.40 ergibt sich die Gesamtquote zu 2.10 × 1.80 × 2.40 = 9’072, 5 Franken Einsatz zahlen im Gewinnfall 45.36 Franken brutto, also 40.36 Franken netto.
Steuern: Verrechnungssteuer und Freibetrag
Gewinne aus bewilligten schweizerischen Grossspielen sind in der Schweiz grundsätzlich einkommenssteuerfrei – bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn. Bundesrechtlich liegt die Schwelle seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); oberhalb dieser Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer direkt durch den Veranstalter abgezogen und können über die Steuererklärung zurückgefordert werden. Kantonal sind die Schwellen unterschiedlich, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt. Wer also mit einer Sportwette einmal einen fünfstelligen Betrag gewinnt, bekommt ihn vom Veranstalter ausbezahlt, muss ihn aber im folgenden Jahr in der Steuererklärung deklarieren. Wer darunter bleibt, hat auf Bundesebene nichts zu versteuern.
Bei ausländischen Anbietern greift die Verrechnungssteuer nicht, dafür die kantonale Praxis: Im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen besteuert. Wer dort wohnt und bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte die Gewinne dokumentieren.
Auszahlungswege und -zeiten
Bei Swisslos wird das Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft; Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine anerkannte Zahlungsart ist PostFinance Pay, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Pro 365 Tage sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – es lässt sich nur zum Wetten verwenden.
Gewinnverfall und Reklamation
Wer einen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert ihn: Der Betrag verfällt zugunsten des Zwecks der Swisslos. Das ist kein theoretischer Fall; wer nach einem halben Jahr noch nicht auf sein Konto geschaut hat, hat den Anspruch verloren. Bei einer verweigerten Auszahlung ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief an Swisslos zu erheben – der Weg geht also nicht per Mail oder Hotline, sondern auf dem Postweg mit Zustellnachweis.
Was passiert, wenn ein Spiel abgesagt wird
Wird ein Sportereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Das ist die Standardregel, sie ist in den Spielregeln Version 4.2 hinterlegt. Praktisch heisst das: Wer eine Kombiwette mit fünf Voraussagen hat und ein Spiel fällt aus, wird die übrigen vier Voraussagen mit reduzierter Gesamtquote abgerechnet – die Wette wird nicht annulliert, sondern das fehlende Glied wird zu 1.00. Wichtig ist der Zusatz «im Rahmen eines Turniers»: Wird ein Spiel einer EM-Gruppe verschoben, gilt eine andere Fristenlogik als bei einem verschobenen Freundschaftsspiel.
Wer auf welche Weise online wettet
Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website von Swisslos oder die Sporttip App (iOS, Android) abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Wer lieber am Schalter spielt, geht zur Verkaufsstelle, füllt dort den Wettschein aus oder lässt den QR-Code der App scannen. Online ist der Funktionsumfang grösser (Boosts, Cash-Out, Livewetten ohne Verzögerung), offline ist er auf den Wettschein reduziert, aber das Sporttip-Produkt ist dasselbe.
Wer in der Westschweiz wohnt, nutzt stattdessen den Online-Zugang der Loterie Romande (jeux.loro.ch) oder eine der 2’350 Verkaufsstellen. Die Mechanik ist die gleiche: Online-Konto mit Verlustlimiten, Verkaufsstelle mit Wettschein. Beide Wege führen zu einem bewilligten Produkt; die Frage ist nur, in welchem Vertragsgebiet die Person wohnt.
Häufige Fragen
Welche Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten?
Ausschliesslich Swisslos (Sporttip) für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande (Jouez Sport) für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Beide stützen sich auf die Interkantonale Vereinbarung von 2019 (Swisslos) bzw. die Westschweizer Kantonsvereinbarung (Loterie Romande) und werden von der Gespa beaufsichtigt. Ausländische Anbieter dürfen in der Schweiz keine Sportwetten anbieten, ihre Werbung ist verboten und ihre Domains können auf der Sperrliste stehen.
Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt?
Eine Schweizer Bewilligung deckt nur das Angebot innerhalb der Schweiz ab; sie schützt den Spieler vor intransparenter Geschäftsführung, verpflichtet zur Identitätsprüfung, zur Spielsperre im gemeinsamen Register und zur Einhaltung der Gespa-Liste der erlaubten Sportarten und Märkte. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, ist nicht durch die Schweizer Aufsicht geschützt, und die schweizweite Spielsperre greift dort nicht.
Wie funktionieren die Verlustlimiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen?
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Limite, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Das System schreibt keine konkreten Werte vor, es verlangt nur, dass Werte existieren. Die Limite ist nur dann ein Schutz, wenn sie unter dem liegt, was man ohne sie ausgeben würde.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?
Der Gewinn ist Einsatz × Quote, bei einer Kombiwette Einsatz × Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten). Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: 10 Franken auf Quote 2.40 ergeben 24 Franken brutto, also 14 Franken netto. Bei einer Kombiwette mit den Quoten 1.80 und 2.10 ist die Gesamtquote 3.78, 5 Franken Einsatz ergeben bei beiden richtigen Voraussagen 18.90 Franken brutto.
Was geschieht mit einer Wette, wenn das Wettereignis abgesagt wird?
Wird das Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt (oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt), ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Die Wette verfällt damit nicht, sie wird mit reduzierter Gesamtquote abgerechnet. Wichtig ist die 48-Stunden-Frist: Innerhalb dieser Frist gilt die Wette weiter, ausser sie wird aktiv abgesagt und nicht ersetzt.
Wie lässt sich eine Spielsperre einrichten und wie lange gilt sie?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein. Die Aufhebung einer freiwilligen Pause ist frühestens nach drei Monaten möglich, unter Mitwirkung einer Fachstelle. Wer die Spielsperre auslöst, sperrt damit nicht nur Sporttip, sondern den gesamten Schweizer Glücksspielmarkt – die Reichweite ist grösser als das Produkt, bei dem sie ausgelöst wurde.
Rechtslage – gratiswetteinfo
Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»
