Welche Sportwetten in der Schweiz legal sind – und warum die Liste kurz ausfällt
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Stand: Oktober 19, 2026 · Lizenzansprüche gegen Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), Geldspielaufsicht (Gespa), ESTV und Swisslos Geschäftsbericht 2025 abgeglichen.
In der Schweiz ist Sportwetten-Angebot kein gewöhnlicher Markt mit vielen Mitbewerbern. Wer hier online eine Wette platzieren will, kommt an zwei Namen nicht vorbei: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide sind Veranstalter eines Grossspiels im Sinne des Geldspielgesetzes, beide stehen unter Aufsicht der Gespa, und beide dürfen nur in ihrem eigenen Vertragsgebiet Spielende registrieren. Das unterscheidet die Schweiz von beinahe jedem anderen europäischen Markt: Eine ausländische Bewilligung – aus Malta, Curaçao, Deutschland – gilt hier schlicht nicht (Art. 4 BGS). Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, ist nicht kriminell, aber auch nicht geschützt, und seine Gewinne fallen je nach Kanton anders in die Steuererklärung als Gewinne aus Sporttip oder Jouez Sport.
Dieser Text arbeitet die Konsequenzen aus dieser Ausgangslage auf. Was kostet ein Markt, in dem es nur zwei zugelassene Veranstalter gibt? Was bringt die Gespa-Sperrliste? Was ändert sich 2026 an den Spielregeln, an den Gewinnen und an den Steuern? Und wer die beiden Veranstalter gegen die vielen ausländischen Anbieter abwägt, die in Werbung und Affiliate-Links auftauchen, soll am Ende wissen, was bei jedem dieser Angebote wirklich auf dem Spiel steht.
Die zugelassenen Anbieter im Überblick
Die Schweiz kennt im Sportwetten-Bereich keinen Wettbewerb im üblichen Sinn. Das Geldspielgesetz begrenzt die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf die Kantone gemeinsam betriebenen Landeslotterien, und der Konkordatsrat hat diese Rolle Swisslos und Loterie Romande zugewiesen. Beide erfüllen eine doppelte Aufgabe: Sie veranstalten erlaubte Geldspiele, und sie leiten einen gesetzlich festgelegten Anteil der Reingewinne an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen weiter. Wer dort spielt, spielt also nicht bei einem privaten Buchmacher, sondern bei einer Genossenschaft beziehungsweise einer Aktiengesellschaft im Eigentum der Kantone.

Die folgende Tabelle hält das nebeneinander, was der Markt an Unterschieden hergibt. Sie ist absichtlich knapp, weil mehr nicht zuverlässig belegbar ist: Bewilligungsstatus, Veranstalter und das zugrunde liegende Produkt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Spielprodukt |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel / Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande / Jouez Sport |
| Sportaza | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz ausländisch, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Betify | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz ausländisch, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Bruce Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz ausländisch, in der Schweiz ohne Wirkung |
| 1Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz ausländisch, in der Schweiz ohne Wirkung |
| myBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz ausländisch, in der Schweiz ohne Wirkung |
| DirectionBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz ausländisch, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Betclic | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz ausländisch, in der Schweiz ohne Wirkung |
| BetAlright | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz ausländisch, in der Schweiz ohne Wirkung |
Was die Tabelle nicht zeigt, ist für die Entscheidung ebenso wichtig: die zwei Veranstalter sind regional getrennt. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sich nur bei Swisslos online registrieren; wer in Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura oder Wallis wohnt, nur bei Loterie Romande. Diese Trennung ist nicht technisch, sondern rechtlich – sie steckt in den Spielregeln und in der Spielbewilligung der Gespa.
Was «legal» in der Schweiz konkret bedeutet
Sportwetten als Grossspiel unter dem Geldspielgesetz
Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) unterscheidet zwischen Lotterien, Geschicklichkeitsspielen und Grossspielen. Sportwetten fallen unter den Grossspielbegriff (Art. 3 lit. c und e BGS), was bedeutet: hohe Einsätze sind möglich, aber das Angebot ist an eine Bewilligungspflicht und an eine Aufsicht gebunden. Die Aufsicht ist nicht die ESBK, die in der Schweiz Spielbanken überwacht, sondern die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa mit Sitz in Bern, eingesetzt durch das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.
Eine Bewilligung umfasst zwei Komponenten: die Veranstalterbewilligung, die eine juristische Person als Veranstalter eines Grossspiels zulässt, und die Spielbewilligung, die ein konkretes Spielprodukt erlaubt. Beide sind nötig, und beide sind Swisslos und Loterie Romande erteilt. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – «gilt nur in der Schweiz», das heisst in der Jurisdiktion des ausstellenden Staates. In der Schweiz entfaltet sie keine Wirkung.
Wer welche Bewilligung hat – und wer nicht
Die Gespa führt kein öffentliches Register aller bewilligten Sportwetten-Anbieter, weil es nur zwei gibt. Ihre öffentliche Aufgabe gegenüber Anbietern, die keine Bewilligung haben, ist die Sperrliste: Domains ausländischer Anbieter, die in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten anbieten, werden dort eingetragen, und Schweizer Internet-Provider sperren den Zugang über DNS. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains, darunter namentlich Interwetten und Bet-at-Home; bet365 ist ebenfalls verzeichnet. Domain-Hopping – das rasche Wechseln auf eine neue Domain nach einer Sperre – wird von der Gespa innert Stunden nachverfolgt.
Für Spielende hat die Sperrliste zwei Konsequenzen: Der Zugang zu blockierten Anbietern ist in der Schweiz faktisch unterbrochen, aber VPN, ausländische Sim-Karten und Reisen ins Ausland öffnen ihn wieder. Die Sperrliste ändert nichts daran, dass ein Schweizer Spieler, der etwa aus dem Ausland bei einem ausländischen Anbieter spielt, sich nach Schweizer Recht in keiner geschützten Position befindet – kein Sperrregister-Eintrag, keine Auszahlungspflicht unter Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Handhabe bei Streit.
Welche Wetten erlaubt sind – und welche nicht
Das BGS erlaubt nur Wetten auf Sportereignisse. Wetten auf Wettereignisse, politische Ereignisse oder Fernsehshows sind nicht zugelassen. Innerhalb der Sportwetten legt die Gespa eine geschlossene Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten fest (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS; Version vom 10.09.2026). Auf dieser Liste stehen die grossen Sportarten Fussball, Eishockey und Tennis, dazu Radsport und weitere Disziplinen, aber Eckstosswetten, Kartenwetten oder ein Esports-Block fehlen. Wettbewerbe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Live-Wetten sind zugelassen, vorbehaltlich einer entsprechenden Spielbewilligung der Gespa; das BGS enthält keine spezifische Sperre einzelner Live-Märkte.
Diese geschlossene Liste ist der wichtigste Grund, warum die Auswahl an Wettmärkten bei Sporttip und Jouez Sport schmaler ausfällt als bei einem internationalen Buchmacher. Cash-Out ist eine Funktion des Veranstalters, nicht eine regulatorische Kategorie: Sporttip bietet sie für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilverwertung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und auf jeden Markt gibt es keine Garantie. Was erlaubt ist, bestimmt das Spielreglement des Veranstalters, nicht der Marktplatz.
Steuern: wann Gewinne steuerfrei sind
Eine der häufigsten Fragen betrifft die Besteuerung. Die Antwort ist zweistufig: Bis zum Steuerfreibetrag sind Gewinne aus Schweizer Sportwetten einkommenssteuerfrei. Über dem Freibetrag fällt die Verrechnungssteuer von 35 Prozent an, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der Freibetrag ist zweigeteilt: ein eidgenössischer Schwellenwert und ein kantonaler Schwellenwert, die sich je nach Wohnsitz unterscheiden. Der eidgenössische Freibetrag beträgt seit dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400); die kantonalen Werte liegen teils deutlich darunter, teils darüber, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» die einzig zuverlässige ist.
Ein typischer Sporttip-Spieler gewinnt weit unter dem Freibetrag. Auf solche Gewinne fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Anders sieht es bei Gewinnen von ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung aus: Die Verrechnungssteuer wird nicht erhoben, weil die Schweiz keinen Zugriff auf die Auszahlung hat, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis – etwa im Kanton Thurgau – solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe. Für eine verbindliche Auskunft bleibt der Gang zum Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung.
Spielerschutz: was die zugelassenen Veranstalter vorgeben müssen
Verlustlimiten vor der ersten Wette
Das Geldspielgesetz verlangt von Veranstaltern, dass Spielende vor der ersten Teilnahme einen oder mehrere Höchstbeträge für die Einsätze oder Verluste auf täglicher, wöchentlicher oder monatlicher Basis festlegen (Art. 87 VGS). Eine Senkung der Limite wird sofort wirksam, eine Erhöhung erst nach einer Karenzfrist – gesetzlich 24 Stunden, betrieblich bei Swisslos 72 Stunden. Bei Swisslos gilt die Oberlimite von CHF 9’999 für 1, 7 und 30 Tage, für unter 21-Jährige CHF 1’000; zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Eine Erhöhung der Limite ist erst nach Ablauf dieser Frist möglich.

Diese Konstruktion hat einen politischen Hintergrund, der die aktuellen Zahlen prägt: Der Swisslos-Geschäftsbericht 2025 führt den Rückgang des Bruttospielertrags aus Sportwetten um 7,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2025: CHF 169 Mio.; 2024: CHF 182 Mio.) auch auf «neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen» zurück. Es ist das erste Mal seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes, dass dieser Ertrag rückläufig ist – was die Erwartung, der Markt wachse weiter, empirisch korrigiert.
Spielsperre: Register statt Selbstdisziplin
Wer sich selbst sperren will, kann sich bei Swisslos produktbezogen für eine Dauer von 1 bis 180 Tagen ausschliessen, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Für die Aufhebung einer freiwilligen Sperre gilt eine Mindestfrist von drei Monaten (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS).
Dass es überhaupt ein Register gibt, hat Folgen für die Frage «wie sicher ist das Angebot». Wer sich hat sperren lassen, wird nicht nur vom Zugang beim gewählten Anbieter ausgeschlossen, sondern vom gesamten Schweizer Markt; Spielbanken und Online-Casinos sind eingeschlossen. Bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung greift dieses Register nicht – ein Grund mehr, warum die Selbst-Sperre als Schutzinstrument nur wirkt, wenn man konsequent bei den zugelassenen Veranstaltern bleibt.
Verkaufstellen und Identitätsprüfung
Eine Schwachstelle, die nicht übersehen werden darf: Die Gespa hat 2025 in Testkäufen an Verkaufsstellen ein Sporttip-Geschäft in 47,5 Prozent von 200 Versuchen an Minderjährige verkauft. Das ist kein Argument gegen den Online-Kanal – dort ist die Identitätsprüfung in der Registrierung verpflichtend, der Ausweis wird hochgeladen, gegen Adressdatenbanken geprüft (Art. 47–52 VGS) –, aber es relativiert den Schutzanspruch am Schalter. Wer unter 18 ist, ist online mit Sicherheit ausgeschlossen; am Kiosk gilt diese Sicherheit empirisch nicht.
Boni und Aktionen: warum das Angebot klein ausfällt
Vorbehalt der Gespa
Wer mit Bonus umgehen will, der ausländische «100 %-Bonus»-Angebote gewohnt ist, wird hier enttäuscht. Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos – eine sehr kleine Zahl im Verhältnis zur Spielerbasis. Die Aktionen, die diese Bewilligungen tragen, fallen entsprechend bescheiden aus.
Was Sporttip konkret anbietet
Bei Sporttip ist das Bonusmaterial eng umrissen. Der Kombiboost ist auf Online-Wetten beschränkt (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Auswahl; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solcher Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen bestimmten Prozentsatz, sind pro Spieler einmal nutzbar und bei Cash-Out verworfen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind ebenfalls einmal nutzbar und decken sich in der Mechanik mit der Profit-Logik. Wer den «Booster»-Begriff aus internationaler Werbung kennt, weiss, was hier fehlt: Es gibt keine gestaffelten Willkommenspakete und keinen Einzahlungs-Multiplikator – was es gibt, ist eine mathematisch klare Bonusstruktur, die nichts auf den Einsatz zurückzahlt.
Eigenheiten der Berechnung
Eine kleine Mechanik, die oft übersehen wird: Der Gewinn aus einer Sporttip-Wette berechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten), wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Für die meisten Wetten ist die Differenz minimal; bei Kombinationen mit hoher Gesamtquote kann sie sichtbar werden. In den Spielregeln steht sie nicht als Marketing-Eigenschaft, sondern als technische Definition – und genau das ist der Punkt: Die zugelassenen Veranstalter definieren Bonusmechaniken eng, präzise und mit Bezug auf das, was am Ende ausgezahlt wird.
Wettangebot: Turniere, Sportarten, Limits
Welche Sportarten zugelassen sind
Fussball, Eishockey und Tennis bilden das Rückgrat des Angebots. Dazu kommen Radsport, Handball und weitere Disziplinen, soweit sie auf der Gespa-Liste stehen. Was fehlt, sind Wetten auf Eckstösse, Karten, den nächsten Einwurf oder den Spielerverbleib – allesamt Märkte, die internationale Buchmacher kennen. Ein Esports-Block fehlt vollständig; wer auf Counter-Strike oder League of Legends wetten will, findet in der Schweiz keine legale Plattform.
Sonderfälle: abhängige Ereignisse, Cash-Out, Live
Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa «Heimsieg» und «erzielt das erste Tor» – werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt der Veranstalter eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz rückerstatten. Diese Bestimmung schützt den Veranstalter, nicht den Spieler – sie gibt dem Haus das letzte Wort, wenn das System eine ungewollte Korrelation nicht erkennt.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Diese Bestimmung ist eine harte Linie: Sie verhindert nachträgliche Wetten auf bereits entschiedene Ereignisse, mit der Konsequenz, dass ein Spieler, der eine Wette gegen einen Elfmeter platziert, im Zweifel die volle Wette verliert, auch wenn er das Spiel im Fernsehen noch laufen sieht.
Umsatz, der im Spiel bleibt
Für die wirtschaftliche Seite interessiert die Frage, was ein Monat Wetten kostet – nicht an Eintritt, sondern an erwartetem Verlust. Eine Rechnung mit Annahmen: Wer CHF 1’000 im Monat bei Sporttip oder Jouez Sport umsetzt und das Geld gleichmässig auf eine fingierte Zweiwege-Wette zu Quoten von 1.90 / 1.90 verteilt, lässt beim Veranstalter einen Anteil zurück, der sich aus der Marge dieses Marktes ergibt. Bei zwei gleich hohen Quoten ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 94,7 Prozent und damit eine Marge von rund 5,3 Prozent. Auf den CHF 1’000 Einsatz entspricht das einem erwarteten Verlust in der Grössenordnung von etwa CHF 50, mit Schwankungsbreite je nach Sportart und Markt; engere Märkte wie Spitzenspiele können höhere Margen tragen, breitere Nischenmärkte eher noch etwas darüber, immer aber in derselben Grössenordnung. Es ist eine Schätzung, kein versprochener Verlust, und sie hält sich an die einzige verbindliche Grösse – die Marge, die in der Definition des Marktes liegt.
Mobile Wetten: App, Browser, Kiosk
Drei Eingänge, ein Konto
Wer bei Swisslos oder Loterie Romande wettet, hat drei Zugangswege: die mobile Webseite im Browser, eine App, sofern angeboten, und das Terminal an der Verkaufsstelle. Funktional sind die drei Zugänge vergleichbar, was Konto, Limits und Spielregeln angeht – das Konto ist dasselbe, die Spielregeln sind dieselben, die Auszahlungswege sind dieselben. Der Weg unterscheidet sich in der Bequemlichkeit und im Tempo: Am Kiosk wird der Wettschein ausgedruckt und mitgegeben, online reicht der Klick im Wettschein.
Registrierung als Hürde
Die Identitätsprüfung erfolgt bei der Online-Registrierung: Hochladen des Ausweisdokuments, automatischer Datenabgleich, Abgleich mit der Adressdatenbank. Wer bereits ein Konto hat, nutzt es auf allen drei Zugangswegen. Wer keines hat, kann am Kiosk sofort spielen – aber genau hier greift das erwähnte Testkaufs-Resultat der Gespa: 47,5 Prozent Minderjährigenverkäufe. Online ist diese Lücke geschlossen. Das ist die einzige Konsequenz, die aus dem Testkauf folgt: Der Online-Weg ist nicht nur bequemer, sondern auch zuverlässiger im Jugendschutz, und das nicht wegen einer Selbstverpflichtung, sondern wegen der Registry-Pflicht (Art. 47 Abs. 3 VGS).
Cash-Out und Wettabgabe bei Sporttip im Detail
Cash-Out als Funktion, nicht als Markt
Das Cash-Out ist eine Funktion des Veranstalters und keine eigene Wettart. Bei Sporttip steht sie für Einzelwetten, Kombiwetten und Langzeitwetten bereit, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung gibt es nicht, und nach der Auslösung kann der Wettende das Cash-Out nicht widerrufen – was die Funktion asymmetrisch macht: Sie hilft dem Spieler, eine riskante Wette zu beenden, aber sie nimmt ihm die Möglichkeit, den Ausgang doch noch laufen zu lassen, falls die Bedingungen sich ändern.
Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für eine bestimmte Wette verfügbar ist, selbst wenn die Quote passt. Wer diese Funktion als zuverlässiges Steuerungsinstrument nutzen will, wird enttäuscht: Sie ist ein Angebot des Veranstalters, kein Vertragspunkt.
Einsatzgrenzen und Mindestquoten
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Diese Grenzen sind in den Spielregeln verankert und können vom Veranstalter jederzeit ohne Begründung geändert werden; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit hohem Einsatz spielen will, ist hier systematisch eingeschränkt – ein weiterer Punkt, in dem sich der Schweizer Markt vom ausländischen unterscheidet.
Quoten bei Spielabbrüchen und Annullierungen
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden (oder im Turnierzusammenhang) nachgeholt, wird die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückerstattet, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Der Gewinn einer Wette, der nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird, verfällt zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die Mechanik ist bürokratisch, aber klar: Wer seinen Gewinn nicht in einem halben Jahr abholt, verliert ihn.
Steuern, Zahlungen und das, was eine Schweizer Lizenz konkret schützt
Zahlungswege unter Aufsicht
Aufladung und Auszahlung laufen bei Swisslos über das Swisslos-Spielkonto. Der Kauf von Spielguthaben ist per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein möglich (Mindestbetrag CHF 20), in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet unter anderem PostFinance Pay für die Aufladung an. Die Auszahlung erfolgt zweimal innert 365 Tagen gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Kontoinhabers; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Was diese Aufzählung leistet, ist mehr als Information: Sie schliesst anonyme Zahlungsmittel und Kryptowährungen aus, weil das Geldspielgesetz Auszahlungen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers erlaubt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Bargeld am Kiosk ist möglich, aber das Konto bleibt durch die Identitätsprüfung gebunden. Wer bei einem ausländischen Anbieter mit Bitcoin einzahlt, hat eine ganz andere Daten- und Rechtslage – und keine der Schutzmechanismen, die hier selbstverständlich sind.
Gewinnauszahlung – und was das im Ernstfall heisst
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Diese Fristen sind kurz und die Verlässlichkeit hoch – der Veranstalter ist verpflichtet, die Auszahlung an die Bedingung zu knüpfen, dass das Konto im Namen des Empfängers lautet. Im Streitfall läuft der Weg über die Einsprache innert 10 Tagen, was wiederum kurz ist. Bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Lizenz ist dieser Weg nicht eröffnet; die Streitbeilegung läuft über die ausländische Lizenzbehörde und das ausländische Recht.
Steuern – die knappe Form
Bis zum Freibetrag keine Steuer auf den Gewinn. Über dem Freibetrag 35 Prozent Verrechnungssteuer, rückforderbar mit der Steuererklärung. Der eidgenössische Freibetrag gilt seit 1. Januar 2026 als CHF 1’071’000; kantonal liegen die Werte teils darunter, teils darüber, daher «je nach Kanton». Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen je nach Kanton der vollen Steuerpflicht, unabhängig von der Höhe. Die einzig sichere Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung.
Was ausländische Anbieter in der Schweiz darstellen
Wer sie sind
Die Tabelle am Anfang hat acht Anbieter aufgeführt, die keine Schweizer Bewilligung haben. Sie sind hier aufgenommen, weil Schweizer Spieler in Werbung und Affiliate-Links auf sie stossen – nicht, weil sie in der Schweiz legal sind. Ihre Geschäftstätigkeit richtet sich nach dem Recht anderer Jurisdiktionen; eine ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist nach Art. 130 BGS strafbar.
Was es heisst, dort zu spielen
Ein Spieler, der einen solchen Anbieter nutzt, macht sich nach bundesgerichtlicher Praxis nicht strafbar (Bundesanwaltschaft), aber er begibt sich in eine Position ohne Schweizer Schutz: keine Sperrregister-Wirkung, keine Schweizer Aufsicht, keine Beschwerdestelle. Im Streitfall ist der Weg zur ausländischen Lizenzbehörde oder zum ausländischen Gericht offen, nicht der zu Gespa oder einer Schweizer Ombudsstelle. Die Gewinne werden zudem nach kantonaler Praxis – etwa im Thurgau – als steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Aus Sicht eines Spielers, der abwägt, ist das die Seite, die das «offshore»-Angebot trägt – sie zu erwähnen, ohne sie zu bewerten, ist der einzige redliche Weg, sie im Vergleich mitzuführen.
Die Sperrliste als Bremse, nicht als Sperre
Die Sperrliste der Gespa blockiert 671 Domains per DNS, die Liste wird laufend aktualisiert, und Domain-Hopping wird innert Stunden nachverfolgt. Die Sperre gilt für den Zugriff aus dem Schweizer Netz, nicht für den Zugriff aus dem Ausland oder über ein VPN. Praktisch bedeutet das: Wer im Inland surft, stösst auf eine Meldung, wer im Ausland ist, kann zugreifen. Die Sperre ist also eine Konsequenz für die Erreichbarkeit, nicht für die Geschäftstätigkeit.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Genossenschaft mit Sitz in Basel, gegründet auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sie betreibt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip für 19 Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann sich online registrieren und auf demselben Konto am Kiosk weiterspielen. Das Sporttip-Angebot umfasst Einzel-, Kombi-, System- und Live-Wetten, Cash-Out online als vollständiges Cash-Out, einen Kombiboost (5–100 Prozent Bonus auf den Nettogewinn je nach Anzahl Voraussagen ab vier Auswahlen zu Mindestquote 1.50) sowie Quoten- und Profitboosts unter klaren Begrenzungen. Einsätze laufen von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, bis CHF 10’000 bei Systemwetten. Auszahlung: zwei Mal pro 365 Tage gratis, ab der dritten Auszahlung fällt eine Kommission von 3 Prozent an. Wer mit kleineren Einsätzen spielt, ist hier gut aufgehoben – wer mit höheren Einsätzen, stösst an die gesetzliche Obergrenze.
Loterie Romande Jouez Sport
Loterie Romande betreibt die Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz des Veranstalters ist Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne), er zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Online können sich Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet registrieren; die Spielregeln und der Mechanismus sind mit Sporttip vergleichbar, weil beide auf demselben Geldspielgesetz und derselben Gespa-Bewilligung beruhen. Die Marke ist kleiner als Sporttip, was sich in der Sichtbarkeit und im Marketing niederschlägt, nicht unbedingt im Spielangebot. Wer in einem der sechs Kantone wohnt, hat hier die einzige legale Online-Adresse – die gleichen Vor- und Nachteile wie bei Sporttip, mit dem Unterschied der Sprache und der Grösse des Verbreitungsgebiets.
Sportaza (ohne Schweizer Bewilligung)
Sportaza ist ein ausländischer Anbieter, dessen Lizenz in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Welche Lizenz konkret vorliegt, ist nicht ausgewiesen; sie kann aus Curaçao, Malta oder einem anderen Regulierungsraum stammen, ändert aber nichts an der Schweizer Rechtslage. Wer hier spielt, bewegt sich ausserhalb der Schweizer Aufsicht und hat keinen Zugriff auf das Sperrregister oder auf eine Schweizer Beschwerdestelle. Diese Formulierung erklärt nicht, ob der Anbieter «gut» oder «schlecht» ist – sie hält nur fest, was an Schweizer Schutzmechanismen fehlt, wenn die Sitzwahl des Veranstalters nicht in der Schweiz liegt.
Betify (ohne Schweizer Bewilligung)
Betify ist ein weiterer ausländischer Anbieter, dessen Lizenz in der Schweiz nicht anerkannt wird. Auch hier fehlt der Anschluss an das Schweizer Sperrregister und an die Schweizer Aufsicht. Die sportliche Auswahl mag breiter sein, das Bonusprogramm grosszügiger, die Limits höher – das alles ändert nichts daran, dass aus Schweizer Sicht kein Schutzrahmen besteht. Ein Spieler, der dort einzahlt, hat Anspruch auf das, was das ausländische Recht und die Lizenzbehörde des anderen Staates ihm zugestehen, nicht mehr.
Bruce Bet (ohne Schweizer Bewilligung)
Bruce Bet reiht sich in dieselbe Kategorie ein: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an die Schweizer Aufsicht, keine Wirkung der ausländischen Lizenz im Schweizer Hoheitsgebiet. Wer diesen Anbieter nutzt, sollte sich bewusst sein, dass die Streitbeilegung im Ausland stattfindet und die Gewinne nach kantonaler Praxis steuerlich anders behandelt werden können. Die Marketing-Argumente, die solche Anbieter anführen – Lizenz aus Malta, Regulierung durch eine europäische Behörde, sichere Zahlungswege – treffen die Schweizer Frage nicht, weil das Schweizer Recht eigene Standards setzt.
1Bet (ohne Schweizer Bewilligung)
1Bet folgt demselben Muster. Lizenz aus dem Ausland, in der Schweiz ohne Anerkennung, ohne Sperrregister-Wirkung, mit möglicher Steuerpflicht der Gewinne nach kantonaler Praxis. Für die Bewertung zählt, dass der Anbieter nicht in der Schweiz zugelassen ist und dass die einzige Konsequenz für den Spieler in der fehlenden Anbindung an das Schweizer Schutzsystem liegt. Ob der Anbieter «seriös» ist, hängt an seinem Ruf im ausländischen Markt, nicht an einer Schweizer Bewertung.
myBet (ohne Schweizer Bewilligung)
myBet ist ein weiterer Offshore-Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Sein Marktauftritt ist unabhängig vom Schweizer Markt, und die Schweizer Seite besteht im Wesentlichen aus zwei Punkten: Die DNS-Sperre gilt auch für diese Domain, und Gewinne werden je nach Kanton steuerlich voll erfasst. Es gibt keine legitime Spielgrundlage in der Schweiz.
DirectionBet (ohne Schweizer Bewilligung)
DirectionBet folgt dem bekannten Muster. Die fehlende Schweizer Bewilligung bedeutet: keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Wirkung im Schweizer Hoheitsgebiet. Die Werbung kann professionell wirken; die rechtliche Lage bleibt eindeutig.
Betclic (ohne Schweizer Bewilligung)
Betclic ist in mehreren europäischen Märkten präsent, in der Schweiz aber nicht zugelassen. Die fehlende Schweizer Bewilligung folgt derselben Logik wie bei den anderen Offshore-Anbietern, und die Konsequenz für den Spieler ist identisch: fehlende Aufsicht, fehlende Sperrregister-Anbindung, mögliche Steuerpflicht der Gewinne. Wer aus der Schweiz heraus spielt, spielt rechtlich im Ausland.
BetAlright (ohne Schweizer Bewilligung)
BetAlright schliesst die Liste der Offshore-Anbieter ab. Auch hier gilt: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz, keine Anbindung an das Sperrregister. Die Frage, ob ein solcher Anbieter genutzt wird, hängt am Ende an der Bereitschaft, auf den Schweizer Schutzrahmen zu verzichten – und an der Bereitschaft, die steuerlichen Konsequenzen im Kanton zu tragen.
Was die Konsequenzen für die Wahl bedeuten
Wer zu Swisslos oder Loterie Romande gehört
Wer in einem der Vertragsgebiete wohnt, hat zwei Optionen: bei Swisslos (für die Deutschschweiz und das Tessin sowie Liechtenstein) oder bei Loterie Romande (für die Westschweiz). Beide sind nach Schweizer Recht zugelassen, beide stehen unter Gespa-Aufsicht, beide sind ans Sperrregister angeschlossen. Die Auswahl zwischen den beiden ist eine Frage der Wohnsitz-Kantone, nicht der Markenpräferenz. Wer die höhere Auszahlungsquote sucht, wird sie innerhalb des Schweizer Angebots nicht finden – der Markt ist nicht nach diesem Kriterium strukturiert.
Wer ausländische Anbieter nutzt
Wer aus Gründen des Angebots, der Quoten oder der Limits zu einem ausländischen Anbieter geht, nimmt einen dreifachen Verlust in Kauf: keinen Schweizer Sperrregister-Schutz, keine Schweizer Aufsicht im Streitfall, eine je nach Kanton andere steuerliche Behandlung der Gewinne. Hinzu kommt die DNS-Sperre im Inland, die den Zugang über das Schweizer Netz unterbricht. Wer diesen Weg wählt, sollte die Konsequenzen kennen und die ausländische Lizenz prüfen, bevor er einzahlt – nicht als Werbeargument, sondern als Basis für die Streitbeilegung.
Wer eine Klarstellung sucht
Die kurze Liste der zugelassenen Veranstalter ist Ergebnis des Geldspielgesetzes, nicht einer Marktverengung. Die Schweiz hat sich entschieden, das Angebot auf zwei gemeinwohlorientierte Trägerschaften zu konzentrieren; die Einnahmen fliessen zu einem gesetzlich definierten Anteil in die Kantone zurück (50 Prozent nach ständiger Bevölkerung, 50 Prozent nach Spieleinsätzen), und die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 Prozent des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten (2025: CHF 3’863’790). Dieses Modell ist nicht beliebig, es ist die Konsequenz aus dem politischen Entscheid, Sportwetten als Grossspiel zu regulieren – und es hat zur Folge, dass die Schweiz kein Markt ist, in dem ein Spieler zwischen zehn Anbietern mit ähnlichem Schutz wählt, sondern einer, in dem er zwischen zwei zugelassenen und vielen nicht zugelassenen wählt.
Häufige Fragen
Welche Sportwetten sind in der Schweiz legal?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos (mit dem Produkt Sporttip) und Loterie Romande (mit dem Produkt Jouez Sport) Sportwetten anbieten. Beide verfügen über eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS).
Wer überwacht Online-Sportwetten, und was bedeutet eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt?
Zuständig ist die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa mit Sitz in Bern, eingesetzt durch das Geldspielkonkordat (in Kraft seit 1.1.2021). Eine Schweizer Bewilligung umfasst die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung pro Spielprodukt (Art. 21–25 BGS) und entfaltet ihre Wirkung nur in der Schweiz; sie ist keine EU-Lizenz und keine internationale Anerkennung.
Bis zu welchem Betrag sind Gewinne aus Sporttip steuerfrei, und warum hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?
Bis zum Steuerfreibetrag sind Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen einkommenssteuerfrei. Der eidgenössische Freibetrag liegt seit 1.1.2026 bei CHF 1’071’000; die kantonalen Werte weichen nach oben und unten ab, weshalb die Regel «je nach Kanton» die einzig zuverlässige ist. Über dem Freibetrag werden 35 Prozent Verrechnungssteuer erhoben, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden können.
Was gilt für Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?
Die Verrechnungssteuer entfällt, weil die Schweiz keinen Zugriff auf die Auszahlung hat; dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis – etwa im Kanton Thurgau – Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe. Für eine verbindliche Auskunft bleibt der Gang zur kantonalen Steuerverwaltung.
Wie funktioniert die Spielsperre, und wann kann eine freiwillige Sperre aufgehoben werden?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein gleichermassen. Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich (Art. 84 VGS), mit Einbezug einer Fachstelle.
Wie hat sich der Bruttospielertrag aus Sportwetten bei Swisslos zuletzt entwickelt?
Der Bruttospielertrag aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. (2024: CHF 182 Mio.), ein Rückgang um 7,0 Prozent – erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes. Der Geschäftsbericht 2025 führt dies unter anderem auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück.
Rechtslage – gratiswetteinfo
Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»
