CS 2 Wetten in der Schweiz 2026: Bewilligung, Schutz und ausländische Plattformen im Vergleich

Updated Oktober 2026
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Ein Headset und eine Computermaus liegen auf einem Holzschreibtisch neben einer Tischlampe, draussen ist es Abend

Wer in der Schweiz auf Counter-Strike 2 wetten will, sucht am Ende nach einer klaren Antwort auf eine doppelte Frage: Wer darf mir das überhaupt anbieten, und was deckt die Bewilligung ab? Der folgende Text ordnet beides ein. Er zeigt zuerst, warum CS 2 als E-Sport in der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten fehlt, was das für Swisslos, Sporttip und die Loterie Romande bedeutet und welcher Schutzrahmen dadurch wegfällt. Dann legt er offen, welche ausländischen Plattformen CS 2 im Programm führen, was an deren Bewilligungsstatus in der Schweiz zählt und worauf eine Prüfung vor dem ersten Tipp wirklich schaut. Wer nur den Tipp sucht, überspringt den Vergleich: er findet am Ende zehn geprüfte Anbieter mit einer knappen Begründung, warum keiner von ihnen eine Schweizer Bewilligung hat – und warum genau das für Schweizer Spielerinnen und Spieler der entscheidende Punkt ist.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten (Version 10.09.2026), die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2) sowie die Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025).

Was CS 2 Wetten in der Schweiz ausmacht

Counter-Strike 2 ist ein taktischer 5-gegen-5-Shooter, dessen Wettmarkt vor allem auf zwei Ebenen läuft: grossen Turnieren mit klaren Favoriten und kleineren Ligen, in denen Quoten stärker schwanken. Wer auf CS 2 wetten will, setzt am häufigsten auf Match-Sieger, auf Handicap-Linien nach Runden oder auf Over/Under-Märkte für die Gesamtzahl der Runden einer Karte. Wer tiefer einsteigt, stösst auf Spezialmärkte wie «Pistol-Runde gewonnen», «erster Blut-First-Kill» oder «Map-Veto». Diese Märkte sind bei ausländischen Anbietern mit E-Sport-Schwerpunkt üblich.

Eine leere Holzbank am Seeufer in der Dämmerung, im Hintergrund dunkle Berge
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

In der Schweiz sieht das Bild nüchterner aus. E-Sport figuriert nicht im Verzeichnis der zugelassenen Wetten, das die Gespa zusammen mit dem Bund führt. Damit fehlt für CS 2 sowohl die Sportart als auch die Wettart, die ein bewilligter Veranstalter hier anbieten dürfte. Praktische Folge: Swisslos mit seinem Produkt Sporttip führt CS 2 nicht im Wettprogramm. Loterie Romande mit Jouez Sport ebenfalls nicht. Wer in der Schweiz legal auf eine Sache wetten will, die als CS 2 erkennbar ist, hat heute keinen bewilligten Anbieter.

Die Begriffe, die in der Folge immer wieder auftauchen, sind im Schweizer Sprachgebrauch festgelegt: Veranstalterin ist die rechtliche Bezeichnung, Wettanbieter steht in der Werbung. Die Bewilligung heisst offiziell Veranstalterbewilligung und pro Spiel Spielbewilligung, nicht «Lizenz». Wer auf CS 2 setzt, ist Wettende oder Spielende. Eine Wette ist eine Wette, ein einzelner Tipp eine Voraussage, mehrere zusammen eine Kombinationswette oder Systemwette. Die Quote steht für die Dezimalquote, also das, was eine Wette bei einem Einsatz von CHF 1 zurückzahlt, wenn sie gewinnt.

Märkte, die bei CS 2 üblich sind

Wer ausländische Plattformen vergleicht, sollte drei Begriffspaare auseinanderhalten:

Was eine Quote über das Angebot verrät

Die Quote ist mehr als eine Zahl. Sie spiegelt die Wahrscheinlichkeit, die der Buchmacher dem Ausgang beimisst, und den Anteil, den er für sich behält. Für eine einfache Zwei-Wege-Wette gilt: Nimm den Kehrwert der Quote, dann hast du die implizite Wahrscheinlichkeit. Eine Quote von 2.00 entspricht 50 %, eine Quote von 1.50 entspricht 66.7 %, eine Quote von 4.00 entspricht 25 %. Addierst du die Kehrwerte aller Ausgänge eines Marktes, ergibt sich die Auszahlungsquote: Bei einer Zwei-Wege-Wette mit 1.90/1.90 landet sie bei etwa 105.3 %, was eine Marge ist – die Differenz zu 100 % ist das, was der Anbieter im Durchschnitt pro eingesetzten Franken einbehält. Bei CS 2 sind Margen zwischen 5 % und 8 % auf grossen Match-Märkten üblich; bei Spezialwetten liegen sie höher.

Wie viel eine Wette wert ist

Wer wissen will, was eine Wette bei einem gegebenen Einsatz zurückzahlt, rechnet Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 50 und Quote 2.40 ergibt sich eine Auszahlung von CHF 120, der Nettogewinn beträgt CHF 70. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Quoten der Voraussagen. Vier Voraussagen mit Quoten 1.80, 1.90, 2.10 und 2.30 ergeben eine Gesamtquote von 1.80 × 1.90 × 2.10 × 2.30 = rund 16.49, sodass aus einem Einsatz von CHF 10 eine Auszahlung von CHF 164.90 wird, wenn alle vier Treffer sitzen.

Wie die Schweiz CS 2 Wetten rechtlich einordnet

Die Schweiz reguliert Wetten nicht als Nebensache, sondern als Geldspiel. Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, die Geldspielaufsicht Gespa überwacht seit dem 1. Januar 2021 die Einhaltung. Sportwetten sind nach Art. 3 lit. c und lit. e BGS ein Grossspiel. Wer ein Grossspiel veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung (Art. 21 bis 25 BGS). Diese Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS) – eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat hier keine Kraft.

Warum nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Swisslos mit Sitz in Basel ist eine Genossenschaft (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) und führt Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Loterie Romande führt Sportwetten unter Jouez Sport und betreut die Westschweizer Kantone. Beide Veranstalterinnen besitzen eine Schweizer Bewilligung und unterstehen der Aufsicht der Gespa.

Die beiden Veranstalterinnen versorgen klar abgegrenzte Gebiete. Swisslos führt Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande betreut mit Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet. Wer aus dem Wallis stammt, aber in Zürich wohnt, gehört in den Swisslos-Gebietskreis; wer im Wallis wohnt, gehört zu Loterie Romande.

Was auf die Gespa-Liste gesetzt wird – und was nicht

Die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen in einer geschlossenen Liste, die die Gespa führt. Die aktuelle Version datiert vom 10. September 2026. Auf dieser Liste erscheinen klassische Sportarten mit ihren Wettbewerben und Wettarten, dazu Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe (nur wenn explizit aufgeführt) und Rangwetten, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind keine zulässige Wettgrundlage.

Was fehlt, ist bemerkenswert. E-Sport steht nicht auf der Gespa-Liste. Damit ist CS 2 kein zulässiger Wettengegenstand im bewilligten Schweizer Markt. Auch Eckball-, Karten- und andere Mikromärkte aus dem Fussball sucht man auf der Liste vergebens. Anbieter mit E-Sport-Schwerpunkt, die einen Schweizer Markt ansprechen, halten sich also automatisch ausserhalb des Bewilligungssystems. Die Liste wird regelmässig aktualisiert, eine Aufnahme von CS 2 ist derzeit nicht angekündigt.

Was bei Livewetten und Cash-Out gilt

Livewetten sind grundsätzlich erlaubt, sofern die Veranstalterin über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Das BGS kennt keine spezifische Marktbeschränkung im Livebereich. Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs pliziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten, etwa bei einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einer Videoschiedsrichter-Entscheidung. Cash-Out ist regulatorisch nicht eigens normiert, sondern Veranstalter-Sache: Sporttip erlaubt vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und ohne Garantie für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Was die Geldspielaufsicht verbietet

Die Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Gratiswetten und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusangaben kommen, wenn überhaupt, aus den Bedingungen des Anbieters.

Was bei ausländischen Anbietern rechtlich passiert

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Spielerinnen und Spieler werden in der Schweiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Schutz und Aufsicht der Gespa gelten für diese Anbieter nicht. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains; sie wird laufend aktualisiert, einzelne Anbieter wechseln ihre Domains, um die Sperre zu umgehen. Banken und Kartenherausgeber blockieren Zahlungen an nicht bewilligte Anbieter nicht, und eine zentrale Sperre im Zahlungsverkehr existiert nicht.

Welcher Spielerschutz im bewilligten Markt gilt – und was ausserhalb verloren geht

Spielerschutz ist im BGS kein Randthema, sondern Teil der Bewilligung. Drei Bausteine prägen den Alltag.

Eine Sanduhr steht auf einem Schreibtisch neben einem Notizbuch mit handschriftlichen Einträgen im Licht einer Lampe
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Identitäts- und Abpabprüfung

Wer ein Online-Konto bei Swisslos oder Loterie Romande eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben, darf nicht gesperrt sein und darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird per Ausweis-Upload verifiziert; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine Wette, die unter falschem Namen läuft, ist gegen die Regeln – und Gewinne aus einem Konto, das gegen die Spielregeln verstösst, werden nicht ausbezahlt.

Verlustlimiten, Einzahlungslimiten, Senkung und Erhöhung

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzen Spielende eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – Swisslos hat damit die gesetzliche Frist von 24 Stunden auf eigene Bedingungen verlängert. Zusätzlich lässt sich eine Einzahlungslimite für 30 Tage freiwillig setzen. Die Regeln sind Eigenmassnahme des Anbieters, nicht vom Staat verordnet; eine fixe staatliche Einzahlungsgrenze für Sportwetten gibt es in der Schweiz nicht.

Spielsperre, Register und Aufhebung

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist jenes nach Art. 80 bis 82 BGS; gesperrte Personen werden nicht nur von Sporttip, sondern auch von Casinos abgewiesen. Eine selbst gewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle eingebunden ist (Art. 81 BGS). Spielerinnen und Spieler können eine Pause von bis zu sechs Monaten wählen (Art. 89 VGS). Wer gesperrt ist oder das 18. Altersjahr noch nicht erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Was bei ausländischen Anbietern verloren geht

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind nicht an das hiesige Schutzsystem angeschlossen. Es gibt keine Identitätsprüfung nach Schweizer Standard, keine Anbindung an das hiesige Sperrregister, keine eigene Schweizer Aufsicht. Die Sperrliste der Gespa ist ein DNS-Block für den Zugang; sie hindert niemanden daran, sich bei einem ausländischen Anbieter zu registrieren und eine Wette zu platzieren. Im Streitfall bleibt nur der Weg zum Anbieter selbst oder zu dessen ausländischer Aufsicht – nicht zur Gespa.

Was Spielerinnen und Spieler in der Schweiz überprüfen sollten, bevor sie bei einem ausländischen Anbieter einzahlen

Wer in der Schweiz bei einem ausländischen Anbieter mit CS 2 im Programm spielen will, kann sich an vier Prüfpunkten entlanghangeln. Diese Prüfpunkte sind kein Ersatz für eine Bewilligung; sie helfen, das Risiko einer Plattform ohne Schweizer Anschluss einzuordnen.

1. Bewilligungsstatus in der Schweiz

Die Frage klingt einfach, hat aber eine klare Antwort: Nur Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) haben in der Schweiz eine Bewilligung für Sportwetten. Wer bei einem anderen Anbieter einzahlt, spielt ausserhalb des Bewilligungssystems, auch wenn der Anbieter eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land vorweist. Diese Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Anbieter, die sich als «lizenziert» bezeichnen, beziehen sich auf ihre ausländische Lizenz – nicht auf eine Schweizer.

2. Anbindung an das Schweizer Sperrregister

Die Sperrliste der Gespa ist die rote Linie für den Zugang. Ausländische Anbieter sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen; wer sich selbst sperrt, sperrt sich nicht automatisch auch dort. Die Sperre gilt nur, wenn die Person sie beim Anbieter selbst nochmals setzt. Für Spielerinnen und Spieler mit Sperrvergangenheit ist das ein direkter Schutzverlust.

3. Zahlungswege und Auszahlungsbedingungen

Bewilligte Schweizer Veranstalter zahlen Gewinne ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto aus, das auf den Namen der spielenden Person lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Markt nicht. Bei ausländischen Anbietern hängen Auszahlungswege an deren Hausordnung; die Schweizer Aufsicht hat darauf keinen Zugriff. Wer auf Krypto-Auszahlungen Wert legt, hat im Schweizer Markt keine Wahl; wer Schweizer Standardauszahlung will, hat bei ausländischen Anbietern keine Garantie.

4. Werbung und Verfügbarkeit

Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten. Wer in der Schweiz mit Werbung für eine Plattform mit CS 2 im Programm konfrontiert wird, hat es mit einem Anbieter zu tun, der gegen das BGS verstösst – oder der aus dem Ausland wirbt. Werbung, die Minderjährige oder gesperrte Personen anspricht, ist auch bei bewilligten Anbietern verboten (Art. 74 BGS); ein Anbieter, der mit aggressiven Bonusangeboten wirbt, sollte misstrauisch machen.

Vergleich: Wer CS 2 im Programm führt – und wie die Bewilligungslage aussieht

Die folgende Übersicht zeigt, wer in der Schweiz eine Bewilligung hat und wer nicht. Sie ordnet die Anbieter nach ihrer Rolle im Schweizer Markt: oben die zwei bewilligten Veranstalterinnen, unten die ausländischen Plattformen mit CS 2 im Programm. Keiner der ausländischen Anbieter hat eine Schweizer Bewilligung.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalterin oder ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung BGS Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
GG.BET ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
myBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)

Die Spalte zur ausgewiesenen Lizenz bleibt bei den ausländischen Anbietern absichtlich dünn: Welche Lizenz ein Anbieter tatsächlich hält, prüft die Schweizer Aufsicht nicht. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer genauer wissen will, wo ein Anbieter registriert ist und unter welcher Aufsicht er steht, sieht direkt auf der Plattform nach oder im jeweiligen Impressum.

Wie viel eine Quote wirklich kostet – die Rechnung hinter dem Markt

Quoten tragen eine Marge. Bei einer einfachen Zwei-Wege-Wette mit Quoten 1.90 auf jeden Ausgang ergibt sich die Auszahlungsquote als Kehrwert der Summe der Kehrwerte: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ 1.0526 ≈ 95.0 %. Die Marge ist 100 % minus Auszahlungsquote, in diesem Beispiel 5.0 % – nicht eine Zahl, sondern eine Bandbreite, die je nach Marktgrösse und Wetttyp schwankt. Bei CS 2 liegen Margen auf grossen Match-Märkten meist zwischen 5 % und 8 %; auf Spezialmärkten wie «Pistol-Runde gewonnen» oder «erster Blut-First-Kill» eher zwischen 8 % und 12 %. Diese Bandbreite ist ein Anhaltspunkt, kein Versprechen: Welche Marge ein konkreter Markt auf einer konkreten Plattform trägt, hängt vom Anbieter und vom Zeitpunkt der Quotenstellung ab.

Die geprüften Anbieter im Detail

Was folgt, sind keine Empfehlungen. Es sind Einordnungen der zehn Plattformen aus dem Vergleich – was sie ausmacht, was sie bieten und was bei einer Prüfung auffällt.

Swisslos Sporttip – die einzige Schweizer Bewilligung für Sportwetten im Deutschschweizer Raum

Swisslos ist die Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Sporttip als Produkt führt. Die Bewilligung steht auf zwei Säulen: der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa. Sporttip ist in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein aktiv. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto führen – vorausgesetzt, er oder sie ist mindestens 18 Jahre alt, hat Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und ist nicht im Sperrregister eingetragen.

Das Sporttip-Programm kennt CS 2 nicht. Wer auf CS 2 wetten will, findet hier keinen passenden Markt. Wer trotzdem Sporttip nutzt, wettet auf Fussball, Eishockey, Handball, Unihockey und weitere Sportarten der Gespa-Liste. Das Sporttip-Angebot ist vollständig in das Schutzsystem eingebettet: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, freiwillige Einzahlungslimiten, eine Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen, eine unbefristete Sperre mit Registerwirkung, eine Auszahlung ausschliesslich auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- und Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette.

Der Sporttip-Kombiboost bringt 5 % Bonus auf den Nettogewinn ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50; er steigt auf 20 % bei sieben Voraussagen, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Profitboosts auf ausgewählte Prematch-Einzelwetten erhöhen den möglichen Nettogewinn um einen ausgewiesenen Prozentsatz; sie sind pro Person nur einmal nutzbar, in der Höhe und im Einsatz limitiert und verfallen bei einem Cash-Out. Quotenboosts funktionieren ähnlich. Cash-Out ist nur online und nur ohne Teilauszahlung möglich; Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt.

Was Swisslos von einem ausländischen Anbieter unterscheidet, ist die Sicherheit, dass Gewinne tatsächlich ausbezahlt werden: Auszahlungen bis CHF 1’000 pro Wettquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das eigene Bank- oder Postkonto überwiesen. Eine Auszahlung von Spielguthaben ist zweimal pro Jahr gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Spielguthaben ist nicht auszahlbar, wenn es aus einer Promotion stammt.

Für CS 2 ist Swisslos kein Angebot. Für alles andere ist Swisslos die Referenz, an der sich jede andere Schweizer Plattform messen lassen muss – und mangels Alternative nicht messen lassen kann.

Loterie Romande Jouez Sport – die zweite Schweizer Bewilligung, beschränkt auf die Romandie

Loterie Romande führt Sportwetten unter dem Produktnamen Jouez Sport. Die Bewilligung folgt dem gleichen Muster wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa. Der Sitz liegt in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne). Das Vertragsgebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Loterie Romande zählt rund 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende.

Auch bei Loterie Romande fehlt CS 2 im Programm – das Verzeichnis der zugelassenen Wetten kennt E-Sport nicht. Wer in der Romandie wohnt, kann sich nur bei Loterie Romande online registrieren; ein Konto bei Swisslos ist ausgeschlossen, ein Konto bei einem ausländischen Anbieter eine eigene Entscheidung mit den unter «Was bei ausländischen Anbietern rechtlich passiert» beschriebenen Folgen. Das Schutzsystem ist identisch mit dem von Swisslos: Identitätsprüfung, eigene Limiten, Selbstsperre, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen.

Jouez Sport ist, was die Sprachregion angeht, das Gegenstück zu Sporttip: gleiche Bewilligungsgrundlage, gleiche Aufsicht, anderes Vertragsgebiet, andere Marke. Wer in der Romandie wohnt, hat mit Loterie Romande einen bewilligten Anbieter; wer auf CS 2 wetten will, hat auch hier keinen passenden Markt.

HornetBet – ausländische Plattform mit Esports-Fokus, ohne Schweizer Bewilligung

HornetBet positioniert sich als Plattform mit Esports-Schwerpunkt und führt CS 2 im Programm. Die Plattform hat keine Schweizer Bewilligung. Wie für alle Anbieter in dieser Liste gilt: Ohne Schweizer Bewilligung existiert keine rechtliche Anbindung an das hiesige Schutzsystem, das Sperrregister oder die Schweizer Aufsicht. Die Domain von HornetBet kann auf der Gespa-Sperrliste landen, was den Zugang aus der Schweiz per DNS-Block erschwert, aber nicht verunmöglicht.

Was HornetBet bietet, ist das, was ausländische Plattformen mit Esports-Schwerpunkt üblicherweise bieten: Märkte auf grosse CS 2-Turniere, Livewetten während laufender Partien, Spezialmärkte auf einzelne Runden oder Maps. Wer bei HornetBet spielt, akzeptiert die Schweizer Schutzlücke bewusst. Der Anbieter kann seine Hausregeln frei gestalten, ohne dass die Gespa mitprüft.

Was eine Prüfung vor der ersten Einzahlung klären sollte: Welche Lizenz die Plattform tatsächlich hält, in welchem Land die Lizenz ausgestellt ist, unter welcher Aufsicht sie steht und ob es im Streitfall einen Ansprechpartner gibt. Bei HornetBet fehlt der Bezug zur Schweiz vollständig. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass Schweizer Limiten und Sperren dort nicht greifen.

Rollbit – Krypto-lastige Plattform mit Sportwettenangebot, ohne Schweizer Bewilligung

Rollbit tritt als Plattform auf, die Krypto-Wetten mit klassischem Sportwettenangebot kombiniert. CS 2 ist im Esports-Bereich üblicherweise Teil des Angebots. Wie alle Plattformen in dieser Liste hat Rollbit keine Schweizer Bewilligung und untersteht damit nicht der Schweizer Aufsicht. Eine Anbindung an das Schweizer Sperrregister besteht ebenfalls nicht.

Was Rollbit von anderen Plattformen unterscheidet, ist die Auszahlungslogik: Krypto-Auszahlungen sind Teil des Angebots. Das passt zu einem Markt, der Geschwindigkeit und Anonymität schätzt, kollidiert aber mit dem Schweizer Standard, der Auszahlungen ausschliesslich auf ein Konto im Namen der spielenden Person vorsieht (Art. 50 Abs. 2 VGS). Wer bei Rollbit spielt, bewegt sich vollständig ausserhalb dieses Standards.

Die Prüfung vor der ersten Einzahlung folgt dem gleichen Muster: Lizenz, Aufsicht, Auszahlungswege. Bei Krypto-lastigen Plattformen kommt die Frage nach der Verwahrung der Mittel dazu – wer haftet bei einem Konkurs, wer kontrolliert die Smart Contracts? Eine Antwort darauf findet sich nicht im Schweizer Bewilligungsregime.

Fezbet – Plattform mit Esports-Sektion und Casino-Angebot, ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet führt eine Esports-Sektion, in der CS 2 üblicherweise vertreten ist, ergänzt um ein Casino-Angebot. Die Plattform hat keine Schweizer Bewilligung. Sie ist nicht an das hiesige Schutzsystem angeschlossen und steht nicht unter der Aufsicht der Gespa.

Fezbet ist ein Beispiel für den hybriden Markt: Eine Plattform, die Sportwetten und Casino kombiniert, untersteht – wenn überhaupt – einer Lizenz für Geldspiele allgemein. In der Schweiz sind Sportwetten und Casinos separate Bewilligungsgegenstände; eine kombinierte Bewilligung gibt es im Inland nicht, weil Sportwetten von den zwei Veranstalterinnen geführt werden und Casinos von der ESBK bewilligt werden. Bei Fezbet fallen beide Bereiche unter eine Lizenz, was die Frage nach der Trennung der Mittel und der Auszahlungswege aufwirft.

Wer bei Fezbet spielt, sollte darauf achten, dass die Plattform eigene Hausregeln hat, die mit dem Schweizer Schutzregime nichts gemeinsam haben müssen. Eine Selbstsperre über setze hier setzt nur dort, wo sie gesetzt wird.

GG.BET – Esports-spezialisierte Plattform, ohne Schweizer Bewilligung

GG.BET ist eine der bekannteren Plattformen im Esports-Bereich, mit CS 2 als einem der Schwerpunkte. Die Plattform hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei allen Plattformen in dieser Liste hat eine ausländische Lizenz in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); die Plattform ist nicht an das hiesige Schutzsystem angeschlossen.

GG.BET ist der Versuch, ein eigenes Profil im Esports-Markt aufzubauen – mit Märkten, die über das Übliche hinausgehen, mit Spezialwetten auf einzelne Runden, mit Livewetten auf untergeordnete Ligen. Wer Esports-Wetten sucht, die über das Mainstream-Programm hinausgehen, landet hier schneller als bei einem Mainstream-Sportbetrachter.

Die Schweizer Schutzlücke bleibt: keine Anbindung an das hiesige Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Limiten. Eine Selbstsperre bei GG.BET sperrt nur bei GG.BET, nicht bei Swisslos, Loterie Romande oder einem anderen Schweizer Anbieter.

Sportaza – Plattform mit Esports und Casino, ohne Schweizer Bewilligung

Sportaza ist eine weitere Plattform mit kombiniertem Angebot aus Sportwetten und Casino. CS 2 ist üblicherweise Teil des Esports-Bereichs. Die Plattform hat keine Schweizer Bewilligung; sie untersteht keiner Schweizer Aufsicht und ist nicht an das nationale Schutzsystem angebunden.

Die Kombination aus Sportwetten und Casino ist im Schweizer Markt unüblich: Hier sind die zwei Veranstalterinnen für Sportwetten zuständig und die ESBK für Casinos; eine kombinierte Lizenz gibt es nicht. Bei Sportaza fallen beide Bereiche unter eine Lizenz, was die Trennung der Mittel, die Auszahlungswege und den Schutz des Guthabens betrifft, zu einer Frage der Plattform selbst macht – ohne Schweizer Aufsicht.

Wer bei Sportaza spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Plattform eigene Hausregeln hat, die mit dem Schweizer Schutzregime nicht abgestimmt sind. Die Prüfung vor der ersten Einzahlung folgt dem üblichen Muster: Lizenz, Aufsicht, Auszahlungswege, Mittelverwahrung.

Interwetten – etablierter europäischer Anbieter, ohne Schweizer Bewilligung

Interwetten ist einer der etablierteren europäischen Anbieter mit langer Geschichte. Die Plattform hat ein breites Sportwettenangebot; ob CS 2 Teil des Programms ist, hängt von der aktuellen Saisonausrichtung ab. Die Plattform hat keine Schweizer Bewilligung; sie ist nicht an das Schweizer Sperrregister oder die hiesige Aufsicht angebunden.

Interwetten wird in den Unterlagen der Gespa explizit als Plattform erwähnt, die mit Domain-Hopping auf der Sperrliste steht – also eine Plattform, die nach einer Sperre ihre Domain wechselt, um die DNS-Blockade zu umgehen. Das ist kein Qualitätsurteil über Interwetten, sondern eine Bemerkung über das Katz-und-Maus-Spiel zwischen Gespa und Anbietern, die ihre Domains rasch wechseln.

Wer bei Interwetten spielt, hat einen Anbieter mit langer Marktpräsenz und damit eher einer Struktur als bei neueren Plattformen. Die Schweizer Schutzlücke bleibt: keine Anbindung an das hiesige Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Eine Selbstsperre bei Interwetten sperrt nur dort.

BC.Game – Krypto-Plattform mit Sportwetten und Casino, ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game positioniert sich als Krypto-Plattform mit einem breiten Angebot aus Sportwetten und Casino. CS 2 ist im Esports-Bereich üblicherweise Teil des Angebots. Die Plattform hat keine Schweizer Bewilligung; sie ist nicht an das hiesige Schutzsystem angeschlossen. Wie bei Rollbit stehen Krypto-Auszahlungen im Vordergrund, was mit dem Schweizer Standard der Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen kollidiert (Art. 50 Abs. 2 VGS).

BC.Game ist ein Beispiel für eine Plattform, die das Krypto-Thema in den Vordergrund stellt. Die Frage der Mittelverwahrung – wo liegen die Einzahlungen, wer kontrolliert die Smart Contracts, was passiert bei einem Konkurs – ist eine Frage der Plattform und nicht einer Schweizer Aufsicht.

Die Schutzlücke bleibt: keine Anbindung an das hiesige Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Limiten. Eine Selbstsperre bei BC.Game sperrt nur dort.

myBet – Anbieter mit Sportwetten-Fokus, ohne Schweizer Bewilligung

myBet ist ein Anbieter mit Sportwetten-Fokus. 4 BGS). Ob CS 2 zum Programm gehört, hängt von der aktuellen Ausrichtung ab; die Plattform ist eher im klassischen Sportwetten-Bereich verankert als im Esports-Bereich.

myBet schliesst die Liste der zehn geprüften Anbieter ab. Die Plattform ist ein Beispiel für einen Anbieter, der ohne Esports-Schwerpunkt auskommt und sein Hauptangebot im klassischen Sportwetten-Markt hat – Fussball, Tennis, Basketball und ähnliches. Die Schweizer Schutzlücke gilt wie für alle anderen Anbieter in dieser Liste.

Was bei einer Auszahlung im Streitfall auf dem Spiel steht

Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat im Streitfall drei Nachteile gegenüber dem bewilligten Markt.

Erstens: Die Gespa ist nicht zuständig. Eine Beschwerde über eine verweigerte Auszahlung, eine strittige Wette oder eine Limitsetzung landet nicht bei der Schweizer Aufsicht, sondern beim Anbieter selbst oder bei dessen ausländischer Aufsicht. Das ist ein längerer Weg mit höheren Hürden und ohne die Möglichkeit, eine Schweizer Stelle einzuschalten.

Zweitens: Die Selbstsperre gilt nur beim Anbieter. Wer sich selbst sperrt, sperrt sich nur dort. Eine übergeordnete Sperre, die auch andere Plattformen betrifft, gibt es im Schweizer System über das zentrale Register. Bei ausländischen Anbietern ist das Register nicht angeschlossen; jede Sperre muss einzeln gesetzt werden.

Drittens: Gewinne aus ausländischen Anbietern sind in einigen Kantonen steuerpflichtig. Der Bund erhebt auf Gewinnen aus Grossspielen eine Verrechnungssteuer erst oberhalb des Steuerfreibetrags (CHF 1’071’000 ab 1.1.2026). Bei ausländischen Anbietern fällt die Verrechnungssteuer weg, weil die Schweizer Veranstalterin nicht zahlt; die Frage ist die kantonale Einkommenssteuer. Die Praxis ist nicht einheitlich: Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Andere Kantone folgen einer anderen Praxis. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, fragt seine kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater – die Antwort variiert je nach Kanton.

Wie das alles zusammenkommt – eine nüchterne Einordnung

CS 2 Wetten in der Schweiz sind im bewilligten Markt nicht möglich. Die Gespa-Liste kennt E-Sport nicht; Swisslos und Loterie Romande führen CS 2 nicht im Programm. Wer auf CS 2 wetten will, weicht auf ausländische Anbieter aus – und tauscht die Schweizer Bewilligung mit allem, was daran hängt, gegen ein Angebot ohne Schweizer Schutz. Die Plattformen, die im Vergleich auftauchen, sind Beispiele für diesen Markt: jeder ohne Schweizer Bewilligung, jeder ausserhalb des hiesigen Schutzregimes, jeder mit eigener Hausordnung.

Wer in der Schweiz auf CS 2 wetten will, hat damit zwei Optionen. Die erste: bei Swisslos oder Loterie Romande bleiben und auf andere Sportarten ausweichen – mit voller Bewilligung, mit eigenen Limiten, mit Anbindung an das Sperrregister, mit Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Die zweite: bei einem ausländischen Anbieter spielen, mit dem Wissen, dass die Schweizer Schutzmechanismen nicht greifen, dass eine ausländische Lizenz in der Schweiz keine Wirkung hat und dass im Streitfall nur der Anbieter selbst oder dessen ausländische Aufsicht zuständig ist. Beide Optionen sind legal, die zweite aber mit den beschriebenen Schutzlücken.

Was bleibt, ist eine doppelte Aufgabe. Wer auf CS 2 setzen will, sollte vor der ersten Einzahlung prüfen, welche Lizenz ein Anbieter hat, welche Aufsicht greift und wie die Auszahlungswege aussehen. Wer sich selbst schützen will, sollte eigene Limiten setzen, eine Selbstsperre in Betracht ziehen und sich bewusst sein, dass die Schweizer Schutzmechanismen nur im bewilligten Markt greifen. Wer auf CS 2 in einem bewilligten Markt wetten will, wartet auf eine Aufnahme von E-Sport in die Gespa-Liste – oder darauf, dass die zwei Veranstalterinnen den Markt für sich entdecken.

Häufige Fragen

Darf man in der Schweiz bei Swisslos oder Loterie Romande auf CS 2 wetten?

Nein. E-Sport steht nicht auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten. Weder Swisslos mit seinem Produkt Sporttip noch Loterie Romande mit Jouez Sport führen CS 2 im Wettprogramm. Wer in der Schweiz legal auf CS 2 wetten will, hat keinen bewilligten Anbieter. Der bewilligte Markt führt klassische Sportarten gemäss Gespa-Liste, nicht aber E-Sport-Turniere.

Warum steht E-Sport nicht auf der Gespa-Liste?

Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten ist eine geschlossene Liste, die regelmässig aktualisiert wird (aktuelle Version 10.09.2026). Sie enthält Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die nach dem BGS bewilligungsfähig sind. E-Sport wurde bisher nicht aufgenommen – eine Begründung für das Fehlen ist aus den öffentlichen Materialien der Gespa nicht direkt ableitbar; Fakt ist, dass die Aufnahme eine politische und regulatorische Entscheidung ist, die bisher nicht zugunsten von E-Sport ausgefallen ist. Die Liste wird also durch das Hinzufügen weiterer Positionen erweitert, sobald die Aufnahme erfolgt.

Was bedeutet es bei einem Streit um eine Auszahlung, bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung zu spielen?

Die Gespa ist bei einer ausländischen Plattform nicht zuständig. Eine Beschwerde über eine verweigerte Auszahlung, eine strittige Wette oder eine Limitsetzung richtet sich an den Anbieter selbst oder an dessen ausländische Aufsichtsbehörde. Der Weg ist länger, die Hürden sind höher, eine Schweizer Schlichtungsstelle ist nicht erreichbar. Bei einem bewilligten Anbieter kann die Beschwerde an die Gespa gerichtet werden; bei einem ausländischen Anbieter fehlt diese Anlaufstelle. Spielerinnen und Spieler mit Wohnsitz in der Schweiz sind damit auf sich gestellt oder auf eine ausländische Stelle angewiesen.

Wird man bestraft, wenn man bei einem ausländischen Anbieter wettet, und was regelt die Sperrliste?

Die Spielerin oder der Spieler wird in der Schweiz nicht bestraft. Das Strafrecht zielt auf den Anbieter, der ohne Bewilligung Sportwetten in der Schweiz veranstaltet (Art. 130 BGS). Die Spielerin oder der Spieler kann aber in einem Verfahren gegen den Anbieter betroffen sein, wenn Einsätze oder Gewinne eingezogen werden. Die Sperrliste der Gespa ist eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Sie hindert niemanden daran, sich bei einem Anbieter zu registrieren, schränkt aber den Zugang aus der Schweiz ein. Die Liste wird laufend aktualisiert; einzelne Anbieter wechseln Domains, um die Sperre zu umgehen, was die Gespa ausdrücklich als Problem benennt.

Wie lässt sich eine Quote in eine Wahrscheinlichkeit umrechnen, und welche Marge steckt darin?

Der Kehrwert der Quote ist die implizite Wahrscheinlichkeit, die der Anbieter dem Ausgang beimisst. Eine Quote von 2.00 entspricht 50 %, eine Quote von 1.50 entspricht 66.7 %, eine Quote von 4.00 entspricht 25 %. Addierst du die Kehrwerte aller Ausgänge eines Marktes, erhältst du die Auszahlungsquote. Bei einer Zwei-Wege-Wette mit Quoten 1.90/1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95.0 % – die Marge, also das, was der Anbieter im Durchschnitt pro Franken einbehält, beträgt rund 5.0 %. Bei CS 2 liegen Margen auf grossen Märkten meist zwischen 5 % und 8 %, auf Spezialmärkten oft höher. Diese Bandbreite ist ein Anhaltspunkt, keine exakte Grösse; jede Plattform und jeder Markt trägt seine eigene Marge.

Werden Gewinne ausländischer Anbieter besteuert, und was gilt je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn (CHF 1’071’000 ab 1.1.2026); oberhalb dieser Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer direkt abgezogen. Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern entfällt die Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Veranstalter sie abzieht. Die kantonale Einkommenssteuer variiert: Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Andere Kantone folgen einer anderen Praxis – wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, fragt seine kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater, weil die Antwort je nach Kanton unterschiedlich ausfällt.

Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»