Wo LoL-Wetten in der Schweiz laufen – und wo nicht

Updated Oktober 2026
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Ein Headset und eine Computermaus liegen auf einem dunklen Schreibtisch, daneben ein Becher mit dampfendem Tee.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsliste und die Bedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig.

Die kurze Antwort lautet: bei den beiden in der Schweiz bewilligten Veranstaltern gibt es kein League of Legends im Programm, weil E-Sport auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten nicht auftaucht. Wer auf Summoner’s Rift wetten will, landet bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung – mit allen rechtlichen Konsequenzen. Wer sich für das Wetten auf LoL-Worlds interessiert, sollte deshalb wissen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz gelten und warum das Angebot für E-Sport hierzulande fehlt.

Was League of Legends als Wettgegenstand ausmacht

League of Legends ist ein Teamspiel, fünf gegen fünf, mit einer Liga- und Turnierstruktur, die den europäischen Kontinentalsportarten ähnlicher ist, als es der Name vermuten lässt. Eine Liga-Saison läuft über mehrere Splits, die Länderligen münden in regionale Meisterschaften, und am Ende eines Jahres steht die World Championship. Wetten lohnen sich nur, wenn die Struktur reproduzierbar ist, und genau das ist sie: Doppelspieltage, Best-of-Serien, ein fester Spielplan, klare Sieger. Was für den Fussball die90 Minuten sind, ist für LoL die Best-of-Five-Serie.

Eine Reihe leerer Bürostühle steht vor einer dunklen Wand in einem Raum mit gedämpftem Licht.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Der Unterschied liegt im Mechanischen. Eine Fussball-Wette lebt vom Tor; eine LoL-Wette lebt vom Objekt, das ein Team tötet, von der Anzahl der Drachen, vom First Blood, von der Dauer des Spiels. Märkte, die im Fussball selbstverständlich sind – Eckbälle, Karten, Halbzeitresultate – fehlen im LoL, und Märkte, die im Fussball nie vorkommen, sind hier Standard. Diese Eigenheit prägt das Wettangebot, lange bevor die Quote ins Spiel kommt.

Wo LoL-Wetten in der Schweiz landen – und wo nicht

In der Schweiz dürfen Sportwetten nur die beiden bewilligten Veranstalter anbieten, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Das legt das Bundesgesetz über Geldspiele fest: Wer in der Schweiz Grossspiele veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung, beides ausgestellt und überwacht von der Gespa. Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland – hat in der Schweiz keine Gültigkeit.

E-Sport erscheint auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten nicht. Damit fällt League of Legends aus dem Programm der beiden bewilligten Anbieter heraus, und zwar vollständig: Weder ein Liga-Spiel der LEC noch ein World-Championship-Match tauchen im Wettangebot auf. Das ist keine Lücke im Programm, die ein Schweizer Anbieter mit einem Sonderwunsch schliessen könnte; es ist die Folge der geschlossenen Liste, auf der steht, was bewilligt werden darf.

Wer in der Schweiz trotzdem auf LoL wetten will, weicht auf ausländische Seiten aus. Diese Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, sind nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, kennen die Schweizer Verlustlimiten nicht und unterliegen keiner Schweizer Aufsicht. Die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen; Schweizer Provider sperren sie per DNS. Die Spielerin oder der Spieler wird für die Nutzung nicht bestraft, aber Stakes und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle, die einem hilft, wenn der Anbieter nicht auszahlt.

Rechtslage: was die Schweizer Bewilligung schützt

Die Schweizer Bewilligung ist kein Gütesiegel für Quote oder Wettangebot; sie ist ein Schutzrahmen für die Person, die wettet. Drei Bausteine tragen diesen Rahmen: die verifizierte Identität, die selbst gesetzten Limiten und die Spielsperre.

Ein Stadtbus fährt an einem regnerischen Abend durch eine Strasse mit Pfützen, die Lichter spiegeln sich im Asphalt.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Bei der Registrierung wird der Ausweis hochgeladen, die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft, eine Person darf nur ein Konto führen. Das ist die Spielsucht-Prävention der ersten Stufe: kein anonymes Konto, kein zweiter Account für denselben Menschen, keine Mehrfachnutzung über Wohnsitzwechsel hinweg. Vor der ersten Wette setzt die Spielperson Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage, mit einer Obergrenze von 9’999 Franken – bei unter 21-Jährigen 1’000 Franken. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, so dass eine spontane Verdoppelung des eigenen Maximums nicht am gleichen Abend passiert. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage.

Die Spielsperre ist die zweite Stufe. Wer sich produktbezogen für ein bis 180 Tage selbst sperrt, kann diese Sperre nicht vor Fristablauf aufheben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre lässt sich frühestens nach drei Monaten wieder aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle. Diese Register funktionieren nur, weil die bewilligten Anbieter an sie angeschlossen sind.

Drittens genug Geld, was anderes: die Spielsucht-Hilfe. Wer sich ausschliessen lässt, hat keinen Anspruch mehr auf Stakes oder Gewinne; der Einsatz verfällt. Beratungsstellen sind erreichbar; die Gespa führt dazu eine eigene Anbieterliste.

Eine ausländische Seite schliesst an keinen dieser drei Bausteine an. Sie kennt weder Schweizer Verlustlimiten noch die Spielsperre, prüft die Identität nach eigenem Standard und unterliegt keiner Schweizer Aufsicht. Das ist der Unterschied zwischen einer Schweizer Bewilligung und einer ausländischen Lizenz – nicht die Quote, sondern der Schutz der Person, die ihren Einsatz verliert.

Verantwortungsvolles Spielen bei einem Schweizer Anbieter

Bei Sporttip – dem Produkt von Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein – gilt: mindestens 18 Jahre alt, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, ein Konto pro Person. Die Verlustlimiten werden vor der ersten Wette gesetzt, die Oberlimite liegt bei 9’999 Franken, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken. Die selbst gewählte Spielsperre ist im Wallet möglich, von einem bis 180 Tage; eine unbefristete Spielsperre wird im Register eingetragen.

Bei Jouez Sport – dem Produkt der Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura – gelten dieselben Grundsätze: Verlustlimiten, eine Spielsperre mit Frist, ein Konto pro Person. Beide Anbieter halten die Schweizer Spielsucht-Regeln ein, weil sie sie einhalten müssen, nicht weil sie es sich ausgesucht haben.

Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat diese Infrastruktur nicht. Die Spielsperre im Schweizer Register sperrt nicht den Zugang zu einem ausländischen Wettkonto; sie sperrt nur den Zugang zu den in der Schweiz bewilligten Anbietern. Wer sich selbst sperren lassen will, um ein Problem zu unterbrechen, muss das bei jedem ausländischen Anbieter separat tun, sofern dieser eine solche Funktion überhaupt anbietet.

Spielplan und Turniere: was sich wetten liesse – wenn es bewilligt wäre

League of Legends folgt einem Jahresrhythmus. Im Januar startet die neue Saison mit dem ersten Split; die Ligen der grossen Regionen – LEC, LCS, LCK, LPL – spielen Doppelrunden, Playoffs münden in Mid-Season-Invitationals. Im Sommer das zweite Split, dann die Regional Finals, im Herbst die World Championship. Dazwischen liegen First Stand, Second Stand und die Einnahmen aus den In-Game-Items.

Für eine Wette wäre der Plan öffentlich, eindeutig und reproduzierbar: Doppelspieltage, klare Sieger, Best-of-Serien. Was im Schweizer Wettprogramm aber fehlt, ist die Sportart selbst. Die Gespa-Liste führt eine ganze Reihe von Mannschaftssportarten – Fussball, Eishockey, Handball, Basketball, Unihockey –, aber keinen E-Sport. Damit fällt jede Liga, jede World Championship und jeder Second Stand aus dem bewilligten Programm heraus, nicht weil das Turnier fehlt, sondern weil die Sportart fehlt.

Was sich bei einem ausländischen Anbieter wetten lässt, ist deshalb umfangreich, aber ohne Schweizer Schutz. Märkte reichen vom Match-Winner über die Anzahl der Drachen bis zur Spielzeit; Live-Wetten sind üblich; Märkte für First Blood, First Tower und Ace sind im Programm. Die Qualität dieser Märkte – die Marge, die der Anbieter auf jedem Preis hält – lässt sich nur am Preis selbst ablesen. Eine Quote von 1.90 / 1.90 in einem Zwei-Wege-Markt bedeutet eine Auszahlungsquote von rund 95.2 %, eine Marge von rund 4.8 %. Das ist die Bandbreite, in der sich ein gesunder Markt bewegt. Ein Anbieter mit 1.80 / 1.80 zieht 90.5 % Auszahlung, 9.5 % Marge, und der Einsatz arbeitet gegen die Spielperson. Die Faustregel: jede Preisdifferenz zu 1.90 ist Marge, die der Anbieter mehr einstreicht.

Quotenmarge am Beispiel

Ein Zwei-Wege-Markt mit beiden Seiten bei Quote 1.90 ergibt eine Auszahlungsquote von rund 95.2 % und eine Marge von rund 4.8 %. Beide Quoten bei 1.85 ergeben rund 92.1 % Auszahlung, 7.9 % Marge. Beide bei 1.80 ergeben rund 90.5 %, 9.5 % Marge. Die Faustregel: jede Preissenkung um fünf Rappen zieht die Marge um etwa einen Prozentpunkt nach oben. Bei einem Anbieter mit Preisen von 1.70 / 1.70 arbeitet mehr als jeder elfte Einsatz gegen die Spielperson – genug, um über eine Saison den Unterschied zu machen.

Die Marge ist nicht der einzige Kostenfaktor. Bei Sporttip fällt keine Wettsteuer auf den Einsatz an, und Gewinne unter dem Steuerfreibetrag sind einkommensteuerfrei; über dem Freibetrag werden 35 % Verrechnungssteuer zurückbehalten, die bei der Steuererklärung angerechnet werden. Bei ausländischen Anbietern fehlt die Verrechnungssteuer, aber einige Kantone – Thurgau ist der genannte Fall – behandeln Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer in einem solchen Kanton wohnt, zahlt auf jeden Gewinn Einkommensteuer, ohne dass der Anbieter etwas abzieht.

Wettmärkte und Wettfunktionen: was Sporttip bietet

Weil E-Sport bei Sporttip nicht im Programm ist, lassen sich die Wettfunktionen von Sporttip nicht an einem LoL-Match zeigen. Was sich zeigen lässt, ist die Mechanik. Bei Sporttip gilt: Einzel- und Kombiwetten ab einem Mindesteinsatz von 1 Franken, Höchsteinsatz 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombiwette, 10’000 Franken pro Systemwette. Eine Wette über der Limite nimmt Swisslos nicht an. Live-Wetten funktionieren unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00.

Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten möglich, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich, ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei normalem Wettausgang, hängt vom Spielstand ab und kann jederzeit geändert werden. Ein Cash-Out ist ein Komfort, kein Versprechen.

Kombinationen aus voneinander abhängigen Ereignissen derselben Sportveranstaltung laufen nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50:5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Der Boost ist im Einsatz und in der Gewinnerhöhung limitiert. Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten und Profitboosts auf den Nettogewinn sind pro Person nur einmal nutzbar.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombiwetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Die Auszahlung auf das eigene Bank- oder Postkonto erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen; die ersten beiden Auszahlungen pro Jahr sind gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen.

Was diese Mechanik für ein LoL-Match bedeuten würde, wenn LoL auf der Gespa-Liste stünde: ein Best-of-Five mit klarem Sieger liesse sich als Einzelwette handhaben, eine Kombiwette über zwei Spiele einer Serie mit Mindestquote 1.50 wäre realistisch, ein Cash-Out nach dem zweiten Spiel möglich. Die Mechanik trägt die Sportart; die Bewilligung trägt sie nicht.

Auszahlung und Zahlung: was bei Sporttip läuft

Das Swisslos-Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein laden, Mindestbetrag 20 Franken. In 30 Tagen sind höchstens 10’000 Franken möglich; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine der Lade-Optionen, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über 1’000 Franken werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Bank- oder Postkonto überwiesen. Die ersten beiden Auszahlungen innert 365 Tagen sind gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen.

Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen gibt es im Schweizer bewilligten Wetten nicht. Auszahlungen gehen nur auf ein Konto, das auf die Kontoinhaberin oder den Kontoinhaber lautet. Kreditierung an Spielende ist untersagt. Diese Regeln sind im Bundesgesetz verankert, nicht in den Spielregeln des Anbieters; das macht sie zum gemeinsamen Standard der beiden bewilligten Anbieter.

Wer in der Schweiz Wetten anbieten darf – und wer nicht

Die folgende Tabelle ordnet die hier besprochenen Anbieter nach ihrer Bewilligungslage in der Schweiz. Die zwei bewilligten Veranstalter sind die einzigen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen; alles, was darunter folgt, sind ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung als Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel), Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Produkt Jouez Sport
Betovo ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
PowBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Betify ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemeldet, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)

Die Tabelle trennt sauber zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern und den ausländischen Anbietern, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Sie ist die formale Antwort auf die Frage, wer hier überhaupt spielen darf.

Swisslos Sporttip – der einzige Deutschschweizer Anbieter

Swisslos, mit Sitz in Basel, veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; online spielen darf nur, wer dort wohnt. Sporttip bietet kein League of Legends, weil E-Sport nicht auf der Gespa-Liste steht. Wer in diesem Vertragsgebiet wohnt und trotzdem auf LoL wetten will, hat im bewilligten Programm keine passende Wette.

Loterie Romande Jouez Sport – der einzige Westschweizer Anbieter

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende. Das Produkt steht unter derselben Schweizer Bewilligung wie Sporttip, folgt denselben Spielsucht-Regeln und führt ebenfalls kein E-Sport-Programm. Für Westschweizer Wohnsitze gilt dasselbe: ein bewilligtes Wettprogramm ohne LoL.

Betovo, Coolzino, PowBet, Betwinner, Betify, Jackbit, Sportaza, BetAlright – acht ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Diese acht Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft. Sie sind nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, kennen die Schweizer Verlustlimiten nicht und unterliegen keiner Schweizer Aufsicht. Wer bei einem dieser Anbieter spielt, hat keinen Schweizer Schutz; wer sich im Schweizer Register sperren lässt, sperrt damit nicht den Zugang zu diesen Seiten. Die Gespa kann diese Domains auf die Sperrliste setzen; Schweizer Provider sperren sie per DNS. Sie ersetzen blockierte Domains innert Stunden durch neue Adressen, ein Vorgehen, das als Domain-Hopping bekannt ist. Wer in der Schweiz spielt, sollte wissen, dass die Verantwortung für die Sperre, die Auszahlung und den Schutz der eigenen Daten beim Anbieter liegt, nicht bei einer Schweizer Behörde.

Was die Übersicht vom wechselnden Anbieter leistet

Die acht ausländischen Anbieter in der Tabelle stehen als Beispiel für das, was eine Schweizer Spielperson im Internet findet. Sie sind hier genannt, weil sie im Suchresultat auftauchen, nicht weil sie empfohlen sind. Sie sind nach demselben Raster sortiert wie die beiden Schweizer Anbieter, und das Raster zeigt, wo der Unterschied liegt: in der Bewilligung. Wer auf LoL wetten will, hat in dieser Liste keinen bewilligten Eintrag; wer auf ein bewilligtes Programm setzt, hat kein LoL im Programm. Das ist die Wahl, die diese Tabelle zeigt.

Was die Schweizer Bewilligung konkret bringt

Die Schweizer Bewilligung verlangt von den beiden bewilligten Anbietern drei Dinge, die eine ausländische Seite nicht bietet. Erstens die verifizierte Identität: ein Konto pro Person, Ausweis-Prüfung, Adressabgleich. Zweitens die selbst gesetzten Limiten: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, eine Oberlimite, eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, eine freiwillige Einzahlungslimite. Drittens die Spielsperre: produktbezogen für 1 bis 180 Tage, eine unbefristete Spielsperre im Register, das auch für Casinos gilt. Dazu kommt die Schweizer Aufsicht: die Gespa prüft, die Geldspielkonkordat beaufsichtigt, eine Beschwerdestelle ist erreichbar.

Diese drei Bausteine schützen die Person, nicht den Einsatz. Sie garantieren keine hohe Quote, kein besseres Wettprogramm, keinen schnelleren Markt. Sie garantieren, dass die Spielperson weiss, wer ihr Geld hält, dass sie nicht über ihre eigenen Limiten spielen kann und dass sie einen Ausweg hat, wenn sie aufhören will. Wer in der Schweiz wettet, spielt mit diesem Schutz, gegen ein kleineres Wettprogramm.

Was die ausländische Seite konkret mitnimmt

Wer bei einer ausländischen Seite spielt, hat im Vollsinn zwei Dinge, die die bewilligte Seite nicht bietet: das Wettprogramm, das die Schweizer Liste nicht führt, und manchmal einen Bonus, der in der Schweiz genehmigt werden müsste. Gratiswetten und Promo-Codes brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; ausländische Anbieter brauchen keine Schweizer Zustimmung. Die Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit Busse bis 500’000 Franken bestraft; das Verbot richtet sich gegen den Anbieter, nicht gegen die Spielperson.

Die ausländische Seite bringt aber auch das Fehlen dessen mit, was die Schweizer Seite vorschreibt: keine verifizierte Identität nach Schweizer Standard, keine Schweizer Verlustlimiten, keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht. Die Spielperson trägt das Risiko der Auszahlung, der Daten und der Sperre selbst. Die Gespa kann diese Domains auf die Sperrliste setzen, was ein juristischer Akt gegen den Anbieter ist und keine Verhaltensregel für die Spielperson.

Wie es weitergeht: Bewilligung, Sperrliste und Sportart

Die Gespa-Liste wird periodisch aktualisiert; die aktuelle Version datiert auf den 10.09.2026. Solange E-Sport nicht auf dieser Liste steht, bleibt das Schweizer Programm für LoL geschlossen. Wer auf das World Championship tippen will, hat in der bewilligten Welt nichts zu wetten. Wer trotzdem wettet, weicht auf eine ausländische Seite aus, mit den Folgen, die oben stehen.

Die Sperrliste wächst; Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Die Gespa veröffentlicht die Liste, Schweizer Provider setzen sie per DNS um. Anbieter, die auf der Liste stehen, weichen mit neuen Domains aus, und die Gespa nimmt die neuen Domains auf die Liste. Dieser Kreislauf ist Teil der Aufsicht; er ersetzt nicht die Eigenverantwortung der Spielperson.

Wer in der Schweiz lebt und auf League of Legends wetten will, hat drei Wege. Der erste Weg führt zur Erkenntnis, dass das bewilligte Programm den Markt nicht führt, und zur Frage, ob das bewilligte Programm die eigene Wette trägt. Der zweite Weg führt zu einer ausländischen Seite, mit dem Wissen, dass dort kein Schweizer Schutz gilt. Der dritte Weg führt zum Verzicht. Welcher Weg der richtige ist, hängt davon ab, was der Spielperson am Wettangebot liegt und was ihr am Schutz liegt.

Häufige Fragen

Sind Wetten auf League of Legends bei Swisslos oder der Loterie Romande möglich?

Nein. E-Sport steht nicht auf der Liste der zugelassenen Sportarten der Gespa. Damit fällt League of Legends aus dem bewilligten Programm von Sporttip und Jouez Sport heraus, unabhängig davon, ob ein Liga-Match, ein MSI oder die World Championship ansteht.

Was bedeutet es, dass E-Sport nicht auf der Gespa-Liste steht?

Die Gespa-Liste führt abschliessend auf, welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Schweiz bewilligt sind. Steht eine Sportart nicht auf der Liste, dürfen die bewilligten Veranstalter keine Wetten darauf anbieten. Eine Aufnahme erfolgt auf Antrag und nach Prüfung; sie ist nicht selbsttätig.

Welchen Schutz bietet eine Schweizer Bewilligung, den eine ausländische Seite nicht bietet?

Eine Schweizer Bewilligung verlangt verifizierte Identität, selbst gesetzte Verlustlimiten und den Anschluss an die Spielsperre. Eine ausländische Seite ist an diese Regeln nicht gebunden, prüft die Identität nach eigenem Standard und kennt die Schweizer Spielsperre nicht. Die Schweizer Aufsicht durch die Gespa greift bei einer ausländischen Seite nicht.

Wie werden Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag; oberhalb des Freibetrags werden 35 % Verrechnungssteuer zurückbehalten, die bei der Steuererklärung angerechnet werden. Ausländische Gewinne kennen keine Verrechnungssteuer, aber einige Kantone behandeln Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen. Die kantonale Steuerpraxis ist hier der entscheidende Punkt.

Welche Verlustlimiten müssen bei einem Schweizer Veranstalter vor der ersten Wette gesetzt werden?

Vor der ersten Wette setzt die Spielperson Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei 9’999 Franken, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage.

Was ist die Sperrliste der Gespa, und was bedeutet sie für Wettseiten aus dem Ausland?

Die Sperrliste führt Domains ausländischer Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Schweizer Provider sperren diese Domains per DNS; eine Sperre greift beim Aufruf der Seite, nicht bei der Nutzung über einen anderen DNS-Server. Die Liste ersetzt nicht die Eigenverantwortung; sie ist ein Akt gegen den Anbieter, nicht gegen die Spielperson. Wer in der Schweiz spielt, spielt nicht automatisch legal, nur weil die Seite nicht auf der Liste steht.

Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»