Neue Sportwettenanbieter in der Schweiz: was «neu» wirklich heisst

Updated Oktober 2026
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Ein leerstehendes Ladenlokal mit grossen Schaufenstern und kahlen Regalen in einer ruhigen Strasse beim ersten Tageslicht.

Wer in der Schweiz nach einem «ganz neuen Sportwettenanbieter» sucht, stösst schnell auf eine unbequeme Wahrheit: Bewilligt sind nur zwei. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport teilen sich das Sportwetten-Monopol der IKV 2020. Jeder weitere Name, der mit «neu» wirbt, ist entweder ein neues Produkt dieser beiden Veranstalter, ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung oder eine Marke, deren Domain bereits auf der Sperrliste der Gespa steht. Die Folgen reichen vom fehlenden Rechtsschutz über die Besteuerung der Gewinne bis zur Frage, ob die Auszahlung überhaupt auf ein Schweizer Konto kommt.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Aktualisiert am Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Liste der bewilligten Veranstalter der Gespa und gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip.

Was «neu» bei Sportwettenanbietern in der Schweiz bedeutet

Ein Anbieter gilt als neu, wenn er erst seit Kurzem auf dem Schweizer Markt auftritt. Das besagt wenig über seine Bewilligung, seine Quoten oder seine Qualität. Wer ein neues Logo sieht, hat drei Fragen zu klären, bevor er ein Konto eröffnet: Hält der Anbieter eine Schweizer Bewilligung? Unterliegt er dem Schweizer Spielerschutz mit selbst gesetzten Limiten, Verlustlimiten und Sperrregister? Werden Gewinne auf ein Konto im eigenen Namen ausbezahlt? Nur wer alle drei mit Ja beantworten kann, bewegt sich innerhalb des Schweizer Rechtsrahmens.

Terrassierte Weinberge über einem See im Morgendunst, am Ufer liegt ein kleines Dorf.
Die Loterie Romande zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.

Wer eines davon verneinen muss, hat es mit einem ausländischen Anbieter zu tun. Eine ausländische Lizenz — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderer Staat — hat in der Schweiz keine Kraft, weil das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) Spielbewilligungen ausdrücklich der Schweizer Aufsicht vorbehält. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bieten keinen Rechtsschutz im Inland, sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und ihre Domain kann per DNS-Sperre blockiert werden.

Markteintritt in der Schweiz: warum es selten einen Dritten gibt

Wer in der Schweiz einen Sportwettenanbieter gründen will, braucht eine interkantonale Bewilligung. Die Kantone haben die Zahl der möglichen Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt: Swisslos und Loterie Romande. Ein Markteintritt eines dritten Anbieters ist innerhalb dieses Modells nicht vorgesehen. Die IKV 2020 (Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019) regelt die Aufsicht und die Verwendung der Reingewinne.

Ein schweres Holztor mit Eisenbeschlägen in einer alten Steinmauer, davor liegt Kopfsteinpflaster im Schatten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Was sich verändern kann, ist das Produktsortiment dieser beiden Veranstalter. Eine neue Wettart, eine zusätzliche Sportart im Programm, eine neue App-Version oder eine überarbeitete Benutzeroberfläche können den Eindruck von «Neuheit» erwecken, ohne dass ein neuer Anbieter aufgetreten ist. Wer eine konkrete Neuerung sucht, prüft am direktesten die Mitteilungen der beiden Veranstalter und die Hinweise von Gespa.

Ausländische Marken, die mit «neu in der Schweiz» werben, treten nicht in den Schweizer Markt ein — sie nehmen ihn lediglich ins Visier. Die Gespa hat in ihren Sperrlisten-Veröffentlichungen wiederholt darauf hingewiesen, dass Domains nach einer Blockade innert Stunden unter einer neuen Adresse wieder erscheinen. Diese Praxis wird Domain-Hopping genannt.

Zahlungswege und Auszahlungsgeschwindigkeit bei bewilligten Anbietern

Bei Swisslos und Loterie Romande sind die Auszahlungswege strikt geregelt. Gewinne und Spielguthaben werden ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen ausbezahlt, genauer auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Anonyme Auszahlungen, Auszahlungen auf Konten Dritter oder Auszahlungen in Kryptowährungen sind bei bewilligten Anbietern nicht möglich. Das ist nicht nur eine Geschäftspraxis, sondern eine Vorgabe der Verordnung über Geldspiele (Art. 50 Abs. 2 VGS).

Wer ein Spielkonto bei Swisslos führt, kann das Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufladen, wobei der Mindestbetrag bei CHF 20 liegt. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange zulässig, wie das Wallet-Guthaben die Grenze von CHF 9’999 nicht überschreitet. Swisslos bietet PostFinance Pay als eine Zahlungsart an, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Andere Zahlungswege richten sich nach den jeweiligen Spielbedingungen.

Bei den Auszahlungen nimmt Swisslos eine zweite Gratisauszahlung pro 365-Tage-Periode vor. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei Gewinnen bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos den Betrag automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.

Diese Strukturen sind Konsequenz des Geldspielgesetzes, nicht der Geschäftspolitik der Veranstalter. Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat diese Schutzmechanismen nicht: Auszahlungen erfolgen nach den Hausregeln des Anbieters, und bei einer Blockade der Domain kann auch das Wallet einfrieren.

Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten: was bewilligte Anbieter anbieten dürfen

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht zugelassen. Die Liste ist geschlossen: Was nicht aufgeführt wird, darf von Swisslos und Loterie Romande nicht angeboten werden. Qualifikationsrunden sind nur dann enthalten, wenn sie ausdrücklich aufgeführt werden; Frauenwettbewerbe sind nur dann enthalten, wenn sie ausdrücklich aufgeführt werden. Rangwetten sind nur dann zulässig, wenn das Ranking über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind nicht zugelassen.

Die Liste führt keine Eckball- oder Kartenmärkte auf und enthält keine eigene Esports-Sektion. Events, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind vom Wettangebot ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind zulässig, vor Spielbeginn und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS enthält keine spezifische Einschränkung einzelner Live-Märkte; was die Liste nicht enthält, wird nicht angeboten.

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, beim Fussball also 90 Minuten zuzüglich Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.

Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, jedoch nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine Kombination solcher Ereignisse ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, jeweils mit Limiten für Einsatz und Gewinnerhöhung.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat diese Bindung an die Schweizer Liste nicht. Solche Anbieter bieten häufig ein breiteres Wettprogramm mit Esports, virtuellen Sportarten und Spezialwetten an. Wer in der Schweiz wohnt und auf einen solchen Anbieter zugreift, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.

Ganz neue Sportwettenanbieter in der Schweiz: wie die Markteintritts-Situation aussieht

Die Liste der bewilligten Veranstalter ist kurz und ändert sich selten. Swisslos mit Sporttip betreut das Swisslos-Vertragsgebiet, also die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto bei Swisslos lässt sich nur eröffnen, wenn Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in diesem Vertragsgebiet besteht.

Die Loterie Romande betreut mit Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat ihren Sitz in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto bei Loterie Romande ist nur für Personen mit Wohnsitz in ihrem Vertragsgebiet zugänglich.

Ein «neuer Anbieter» in diesem Sinne ist also entweder eine Produkterweiterung von Swisslos oder Loterie Romande oder eine ausländische Marke, die Schweizer Kunden ohne Schweizer Bewilligung akquiriert. Ausländische Marken, die in der Schweiz Aufmerksamkeit suchen, finden sich in Sportwetten-Vergleichen regelmässig aufgeführt, etwa BetAlright, Rabona, 20Bet, MyStake, MrXbet, Betscore, HornetBet oder BC.Game. Keine dieser Marken hat eine Schweizer Bewilligung, keine ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und für keine besteht im Streitfall ein Schweizer Rechtsweg.

Die Top-10 der Sportwettenanbieter in der Schweiz 2026: was im Vergleich zählt

Wer in der Schweiz Sportwetten vergleicht, vergleicht tatsächlich nur eine Handvoll Punkte. Es gibt zwei bewilligte Veranstalter mit unterschiedlichem Vertragsgebiet, und es gibt eine Anzahl ausländischer Marken ohne Schweizer Bewilligung. Wer die Unterschiede in einem einzigen Bild sehen will, prüft Bewilligungsstatus, Vertragsgebiet und angegebene Lizenz.

Vergleich der bewilligten und nicht bewilligten Anbieter

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder angegebene Lizenz
Swisslos Sporttip ja (Veranstalter- und Spielbewilligung) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport ja (Veranstalter- und Spielbewilligung) Loterie Romande, Lausanne
BetAlright nein nicht etabliert, in der Schweiz ohne Kraft
Rabona nein nicht etabliert, in der Schweiz ohne Kraft
20Bet nein nicht etabliert, in der Schweiz ohne Kraft
MyStake nein nicht etabliert, in der Schweiz ohne Kraft
MrXbet nein nicht etabliert, in der Schweiz ohne Kraft
Betscore nein nicht etabliert, in der Schweiz ohne Kraft
HornetBet nein nicht etabliert, in der Schweiz ohne Kraft
BC.Game nein nicht etabliert, in der Schweiz ohne Kraft

Die Spalte zur Bewilligung trägt die Information, die im Schweizer Rechtsrahmen allein zählt. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Staat, hat in der Schweiz keine Wirkung, weil das Geldspielgesetz Spielbewilligungen der Schweizer Aufsicht vorbehält. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, verlässt den Schutzrahmen vollständig.

Was es heisst, in der Schweiz bei einem Sportwettenanbieter zu spielen

Bewilligung und Aufsicht

Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Sportwetten, nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Sportwetten-Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Beide Teile sind nötig; eine Veranstalterbewilligung allein deckt noch kein einzelnes Spiel ab. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS), weshalb eine ausländische Lizenz die Schweizer Bewilligung nicht ersetzt.

Steuern auf Gewinne

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundessteuerfreibetrag beträgt ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb der konkrete Betrag «je nach Kanton» zu prüfen ist. Liegt der Gewinn über dem Freibetrag, behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die allermeisten Spielenden liegt der Gewinn unter dem Freibetrag: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber nach kantonaler Praxis besteuert. Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht — wer behauptet, eine solche zu zahlen, liegt falsch.

Werbung, Boni und Gratiswetten

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Sperrliste und DNS-Sperre

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 671 Domains. Eine gesperrte Domain wird nicht dauerhaft verschwinden — die Betreiber reagieren mit Domain-Hopping und Ersatzadressen. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispielmarken für diesen Mechanismus und stuft auch bet365 als gesperrt ein.

Strafbarkeit und Spielerschutz

Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Einen fairen Spielbetrieb, einen Anspruch auf Auszahlung oder einen Schutz bei Streit gibt es bei diesen Anbietern nicht. Bei bewilligten Veranstaltern gilt das Umgekehrte: gesetzliche Spielersperren, festgelegte Verlustlimiten und ein Sperrregister, das den Zugang umfassend blockiert.

Verantwortungsvolles Spielen: Schutzmechanismen bei bewilligten Anbietern

Sportwetten sind in der Schweiz ab 18 Jahren zugänglich (Art. 72 BGS); Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — Swisslos setzt damit die gesetzliche 24-Stunden-Frist zugunsten des Spielerschutzes um. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich selbst sperren lässt, hat keinen Anspruch auf die Rückzahlung von Einsätzen oder Gewinnen (Art. 45 BGS).

Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Der Veranstalter muss eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten anbieten (Art. 89 VGS). Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt: in 47.5 % von 200 Fällen wurde an Minderjährige eine Sportwette verkauft. Wer die Schutzmechanismen bewerten will, sollte diesen Testkauf-Wert im Hinterkopf behalten, bevor er die Verkaufsstellen als gleichwertig zum Online-Schutz darstellt.

Bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung fehlen diese Schutzmechanismen typischerweise. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Pflicht zu selbst gesetzten Verlustlimiten, keine Schweizer Fachstelle. Wer sich bei einem solchen Anbieter sperren lassen will, kann dies nur direkt beim Anbieter verlangen, ohne Gewähr.

Boni und Gratiswetten: was bei neuen Anbietern zu beachten ist

Boni und Gratiswetten sind in der Schweiz an zwei Voraussetzungen geknüpft: Sie benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), und sie sind an die Spielregeln und Teilnahmebedingungen des Veranstalters gebunden. Bei Sporttip sind Boosts an konkrete Bedingungen geknüpft, etwa den Mindesteinsatz von CHF 1 und die maximale Einzelwette von CHF 1’000. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 und ist auf Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Quotenboosts und Profitboosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Bei Loterie Romande richten sich Boni und Gratiswetten nach deren Spielregeln; ohne Konsultation der jeweiligen Teilnahmebedingungen lässt sich der konkrete Wert eines Angebots nicht bewerten. Ein Vergleich zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern lohnt sich, weil beide unterschiedliche Produkte führen und unterschiedliche Promotions gewähren.

Ausländische Anbieter werben häufig mit «gratis Guthaben», «Bonus ohne Einzahlung» oder «Freiwetten». Diese Angebote sind an Einsatzbedingungen geknüpft, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, und sie werden im Streitfall nach ausländischem Recht beurteilt. Wer in der Schweiz wohnt, hat bei solchen Anbietern keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Frage, ob das Bonus-Guthaben tatsächlich ausgezahlt wird, hängt vom Anbieter ab.

Einsatzlimits und Gewinnberechnung bei Sporttip

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationswetten ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Anbieter im Profil: was die einzelnen Marken ausmacht

Swisslos Sporttip

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die IKV 2020; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Swisslos ist einer der beiden Veranstalter, die das BGS erlaubt, und unterliegt der Aufsicht der Gespa.

Das Sportwetten-Angebot von Sporttip folgt der Gespa-Liste: nur bewilligte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Wetten sind online über Swisslos.ch und über die Sporttip App (iOS, Android) verfügbar; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Verlustlimiten, Einzahlungslimiten und Spielsperren sind ins System eingebaut; die Verlustlimite ist vor der ersten Teilnahme zwingend.

Die Auszahlungsstruktur ist gesetzlich gerahmt: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Auszahlung erfolgt nur auf ein Konto im eigenen Namen, anonym oder auf Konten Dritter ist nicht möglich. Die Reingewinne aus den übrigen Spielen werden nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt; die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten.

Swisslos Sporttip ist die richtige Wahl für alle, die im Vertragsgebiet wohnen und auf einen bewilligten Anbieter mit klar geregelten Auszahlungen und Schutzmechanismen setzen wollen. Für Spielende ausserhalb des Vertragsgebiets ist Swisslos nicht zugänglich.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat ihren Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne), zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch die Loterie Romande ist einer der beiden nach BGS bewilligten Veranstalter und unterliegt der Aufsicht der Gespa.

Ein Online-Konto lässt sich nur mit Wohnsitz in ihrem Vertragsgebiet eröffnen. Die Auszahlungsregeln folgen den gleichen Vorgaben wie bei Swisslos: Gewinne werden auf ein Konto im eigenen Namen ausbezahlt, anonym oder auf Drittkonten ist nicht möglich. Die Schutzmechanismen — Verlustlimiten, Einzahlungslimiten, Spielsperre — sind ebenfalls ins System eingebaut; ihre konkreten Werte weichen von Swisslos ab und stehen in den jeweiligen Spielregeln.

Die Loterie Romande ist die richtige Wahl für alle, die in der Westschweiz wohnen und auf einen bewilligten Anbieter mit lokaler Verankerung setzen. Für Spielende ausserhalb des Vertragsgebiets ist sie nicht zugänglich.

BetAlright

BetAlright gehört zu den ausländischen Anbietern ohne inländische Bewilligung. Da keine Schweizer Lizenz vorliegt, bestehen kein Zugang zum Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz. Die Verfügbarkeit von Wettmärkten unterliegt allein den internen Hausregeln, und die Webadresse kann von der Gespa jederzeit blockiert werden.

Wer in der Schweiz wohnt und BetAlright nutzt, verlässt den Schutzrahmen des BGS vollständig. Der Anbieter kann in den Vergleich aufgenommen werden, sollte aber als «ohne Schweizer Bewilligung» gekennzeichnet sein.

Rabona

Rabona operiert ohne Schweizer Genehmigung. Weil keine hiesige Lizenz existiert, ist die Plattform nicht an das Sperrregister angebunden und bietet keinen inländischen Rechtsweg. Das Angebot orientiert sich an eigenen Bedingungen, und die Website unterliegt dem Risiko einer DNS-Sperre durch die Gespa.

Das Programm richtet sich an ein internationales Publikum, das bereit ist, auf die Schutzmechanismen des BGS zu verzichten.

20Bet

20Bet operiert ohne Schweizer Genehmigung. Es besteht keine Lizenzierung durch die Gespa, wodurch der Anbieter weder an das Sperrregister angeschlossen ist noch inländischen Rechtsschutz für Kunden bietet.

20Bet eignet sich ausschliesslich für Nutzer, die keine Ansprüche auf den Schutzmechanismus des BGS stellen.

MyStake

MyStake wird ohne Schweizer Bewilligung betrieben. Der Anbieter ist nicht an das nationale Sperrregister angebunden, bietet keine inländische Rechtssicherheit und läuft Gefahr, auf der Gespa-Sperrliste zu landen.

Das Angebot unterliegt ausschliesslich ausländischen Hausregeln; eine regulatorische Aufsicht durch die Gespa findet nicht statt.

MrXbet

MrXbet ist ohne Schweizer Genehmigung tätig. Die Plattform unterliegt keiner inländischen Lizenzierung, besitzt keinen Anschluss an das Sperrregister und bietet Schweizer Kunden im Konfliktfall keinen Rechtsweg.

Wer hier wettet, akzeptiert den ausländischen Rechtsrahmen, da die Plattform weder Schweizer Rechtsschutz noch eine regulatorische Anbindung vorweisen kann.

Betscore

Betscore gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung.

Betscore bietet sein Angebot nach ausländischen Hausregeln an; ein Schweizer Rechtsschutz besteht nicht.

HornetBet

HornetBet agiert ohne inländische Lizenz. Aufgrund fehlender Schweizer Bewilligung unterliegt die Seite keiner Aufsicht der Gespa, ist nicht im Sperrregister erfasst und bietet keine Gewähr für den Rechtsschutz im Inland.

Der Anbieter richtet sich an Nutzer, die bewusst auf die strengen Standards des Geldspielgesetzes verzichten möchten.

BC.Game

BC.Game gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. BC.Game wirbt mit Kryptowährungs-Zahlungen, was bei bewilligten Schweizer Veranstaltern nicht möglich ist.

BC.Game eignet sich nur für Spielende, die mit ausländischen Anbietern und Kryptowährungen spielen wollen und wollen; Schweizer Rechtsschutz besteht nicht.

Wettquoten und Marge: was ein Vergleich tatsächlich zeigt

Die Quoten sind das, was ein Buchmacher über die Differenz zwischen den Auszahlungen und den Einsätzen behält — die Marge. Bei Sporttip ist die Marge nicht in den Spielregeln ausgewiesen; sie ergibt sich aus den Quoten, die das System anbietet. Wer die Margen zweier Anbieter vergleichen will, rechnet die Auszahlungsquote eines Marktes aus: 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge ist 100 % minus dieser Auszahlungsquote. Ohne konkrete Quoten für ein bestimmtes Ereignis lässt sich die Marge nicht in einer Tabelle festhalten; sie schwankt je nach Markt, Ereignis und Zeitpunkt.

Wer die Quoten von Sporttip mit denen eines ausländischen Anbieters vergleicht, sieht oft Unterschiede. Ausländische Anbieter können tiefere Margen anbieten, weil sie nicht an die Schweizer Liste der erlaubten Sportarten und Wettbewerbe gebunden sind und ein breiteres Wettprogramm führen. Die tiefere Margente hat ihren Preis: kein Schweizer Rechtsschutz, keine Auszahlung auf ein Schweizer Konto im eigenen Namen, mögliche Blockade der Domain.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz ganz neue Sportwettenanbieter mit Bewilligung?

In der Schweiz gibt es derzeit nur zwei Veranstalter mit Bewilligung für Sportwetten: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Markteintritt eines dritten bewilligten Anbieters ist nach der IKV 2020 nicht vorgesehen. Was als «neu» wahrgenommen wird, sind in der Regel neue Produkte dieser beiden Veranstalter oder ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung.

Welcher Sportwettenanbieter ist der beste, wenn in der Schweiz nur zwei Veranstalter zugelassen sind?

Die Frage hängt vom Wohnsitz ab. Für die Deutschschweiz, den Kanton Tessin und Liechtenstein ist Swisslos Sporttip der bewilligte Veranstalter; für die Westschweiz ist es die Loterie Romande Jouez Sport. Beide unterliegen den gleichen gesetzlichen Schutzmechanismen. Wer über den Vergleich hinausgeht, landet bei ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung, und damit ohne Schweizer Rechtsschutz.

Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter auf der Sperrliste der Gespa steht?

Eine Sperrliste-Eintragung bedeutet, dass die Schweizer Telekomanbieter die Domain per DNS blockieren. Die Gespa pflegt diese Liste seit dem 3. September 2019 und erweiterte sie bis Ende 2025 auf 671 Domains. Wer auf einer gesperrten Domain spielt, spielt bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; ein Streitfall hat keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann jederzeit durch eine Ersatzadresse ersetzt werden.

Welcher Sportwettenanbieter hat die besten Quoten, und wie lässt sich die eingerechnete Marge vergleichen?

Die Auszahlungsquote eines Marktes berechnet sich aus 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge ist 100 % minus dieser Auszahlungsquote. Ohne konkrete Quoten für ein bestimmtes Ereignis lässt sich keine allgemeingültige Tabelle erstellen; die Marge schwankt je nach Markt, Ereignis und Zeitpunkt. Ausländische Anbieter können tiefere Margen anbieten, weil sie nicht an die Schweizer Liste gebunden sind — der tiefere Preis ist der fehlende Schweizer Rechtsschutz.

Welche Zahlungswege sind bei bewilligten Anbietern möglich, und weshalb erfolgen Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen?

Bei Swisslos sind Aufladungen per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein möglich, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 und einer Obergrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage. PostFinance Pay ist eine angebotene Zahlungsart. Auszahlungen erfolgen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen. Die Einschränkung kommt aus Art. 50 Abs. 2 VGS: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Konto im Namen des Spielenden überwiesen — anonym, auf Drittkonten oder in Kryptowährungen ist nicht möglich.

Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»