Welcher Sportwetten-Anbieter ist in der Schweiz der richtige?

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Drei hölzerne Podeststufen in unterschiedlicher Höhe stehen im Morgentau auf einem Rasenplatz, im Hintergrund ziehen Nebelschwaden.

Wer in der Schweiz nach einem Sportwetten-Anbieter sucht, stösst schnell auf eine unbequeme Wahrheit: Der Markt ist geschlossen. Nur zwei Veranstalterinnen dürfen Sportwetten anbieten, Swisslos mit dem Produkt Sporttip in der Deutschschweiz und im Tessin, die Loterie Romande mit Jouez Sport in der Romandie. Wer in den Suchresultaten dennoch auf eine lange Liste internationaler Buchmacher stösst, sieht Marken, die hier keine Bewilligung haben, keinen Rechtsweg und keinen Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister. Ein ehrlicher Vergleich fängt genau dort an.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Stand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa.

Verantwortungsvolles Spielen: was die Schweizer Bewilligung verlangt

Wer in der Schweiz legal wettet, akzeptiert Spielregeln, die über das Übliche hinausgehen. Sie betreffen jeden, der sich online bei Sporttip oder Jouez Sport registriert, und sie entscheiden, wie viel Einsatz pro Tag, Woche und Monat überhaupt möglich ist.

Selbst gesetzte Verlustlimiten vor der ersten Wette

Bevor bei Sporttip die erste Wette abgegeben werden kann, müssen Spielende eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze liegt bei 9’999 Schweizerfranken, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken pro Limite. Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden – die Karenzzeit ist Teil des Konzepts und kein Versehen. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Wer das Feld leer lässt, kann nicht wetten; die Registrierung führt daran nicht vorbei.

Die Statuten schreiben das nicht in jedem Detail so vor, aber der Rahmen steht: Die Veranstalterin muss eigene maximale Werte für Einsätze oder Verluste anbieten, und die Spielerin bestimmt sie selbst. Eine staatliche Obergrenze pro Spielerin existiert nicht.

Spielsperre und Schweizer Register

Wer sich bei Swisslos selbst vom Spielen ausschliessen will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen, das auch für Casinos und Online-Casinos sowie für Liechtenstein gilt. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.

Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich, unter Einbezug einer Fachstelle. Das ist kein bürokratischer Umweg, sondern das bewusste Gegengewicht zum Moment, in dem jemand den Ausschluss bereut. Bei der Loterie Romande gelten die entsprechenden Regeln der Romandie, die Auszahlung gesperrter Guthaben und das Register funktionieren nach demselben Prinzip.

Minderjährige, Wettkämpfende, Mehrfachkonten

Eine Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und eine gültige Identitätsprüfung anhand eines hochgeladenen Ausweises. Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – weder bei Sporttip noch anderswo. Mehrfachkonten sind verboten, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Bei den Gespa-Testkäufen 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist kein Werbeversprechen, sondern ein Befund.

Zahlungen und Auszahlung: vom Spielkonto auf das eigene Bankkonto

Die Zahlungsabwicklung ist in der Schweiz anders geregelt als in offenen Märkten. Guthaben und Gewinne fliessen ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen – anonyme Auszahlungen, Kryptowährungen und Auszahlungen auf Drittkonten sind ausgeschlossen. Was bleibt, ist ein enger, aber nachvollziehbarer Kanal.

Aufladung des Spielkontos

Das Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein aufladen, Mindestbetrag 20 Franken, maximal 10’000 Franken in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an, die Bestätigung läuft direkt in der PostFinance-App. Welche weiteren Zahlungsmittel konkret akzeptiert werden, etwa Kreditkarten, Twint oder Banküberweisung, ist Sache der jeweiligen Veranstalterin und in deren Bedingungen tagesaktuell nachzulesen.

Für die Loterie Romande gelten die Westschweizer Verkaufsstellen und die Online-Schnittstellen entsprechend. Die 2’350 Verkaufsstellen der Romandie sind nicht nur Lotto-Annahmestellen, sondern auch der Ort, an dem man einen in der App zusammengestellten Wettschein per QR-Code spielen kann.

Auszahlung: Fristen, Konten, Kommission

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – es verfällt, wenn es nicht eingesetzt wird.

Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne darüber gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Wer seine Bankdaten ändert, sollte das vor einer grossen Auszahlung erledigen, sonst verzögert sich die Überweisung um die Prüfzeit.

Auszahlung nur auf das eigene Konto

Diese Einschränkung ist im Geldspielgesetz verankert. Kontoinhaberin und Spielkontoinhaberin müssen identisch sein. Wer darauf besteht, eine Auszahlung auf das Konto der Partnerin, des Sohnes oder einer Stiftung zu erhalten, wird sie nicht bekommen. Die Logik dahinter ist einfach: Die Spielsperre, die Limiten und die Identitätsprüfung funktionieren nur, wenn Geldflüsse eindeutig einer Person zugeordnet werden können.

Livewetten und Cash-Out: was die Schweizer Veranstalterinnen bieten

Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, vor Spielbeginn und während des Spiels, sofern die Veranstalterin die Bewilligung dafür hält. Was technisch geht, ist allerdings nicht alles, was bei Sporttip und Jouez Sport auch tatsächlich angeboten wird.

Cash-Out: nur vollständig, nicht garantiert

Cash-Out bei Sporttip funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, prematch und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich, ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Cash-Out ist zudem nicht für jeden Markt verfügbar – die Veranstalterin muss es nicht für alle Wetten anbieten.

Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn bei Endauswertung und hängt vom Spielstand ab. Swisslos kann ihn jederzeit ändern. Wer auf das Cash-Out setzt, weil es «Sicherheit» verspricht, sollte die Mechanik verstehen: Es ist ein vorzeitiger Verkauf der Wette an die Veranstalterin, nicht eine Garantie. Der Betrag, der angezeigt wird, ist der Betrag, der ausgezahlt wird.

Livewetten: Annahmeschluss und Spielentscheidungen

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wer nach dem Eintreffen des Ausgangs wettet, bekommt die Quote 1,00. In spielentscheidenden Situationen, etwa bei Elfmeter, Roter Karte oder nach einer Videoschiedsrichter-Entscheidung, kann die Veranstalterin Wetten ebenfalls mit 1,00 werten. Wer in solchen Sekunden blind klickt, wettet oft um seinen Einsatz.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Fussball heisst das: 90 Minuten plus Nachschlag, ausser die Wette heisst ausdrücklich «inklusive Verlängerung».

Wettmärkte und Quoten: wie ein Preis entsteht und was er kostet

Ein Vergleich von Wettmärkten und Quoten ist dort aufschlussreich, wo tatsächlich Angebote bestehen. In der Schweiz ist das Angebot kleiner als in offenen Märkten, die Preise sind aber nach denselben Grundsätzen kalkuliert.

Welche Märkte die offizielle Liste erlaubt

Was überhaupt gewettet werden darf, steht in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, Version vom 10.09.2026. Die Liste ist abschliessend, nicht ergänzbar. Eckballwetten und Kartenmärkte erscheinen dort nicht, ebenso wenig wie eine Esports-Sektion. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Rangwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind keine Wettgegenstände. Wer auf einen Markt stösst, der nicht in der Liste steht, ist bei einer Veranstalterin ohne Schweizer Bewilligung – oder hat die Liste nicht gelesen.

Wie die Marge in der Quote steckt

Eine Quote ist kein neutraler Wahrscheinlichkeitswert. Sie enthält den Anteil, den die Veranstalterin pro eingesetztem Franken behält. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1,90 ergibt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), das sind rund 95 Prozent. Die Marge – der Anteil, der nicht an die Spielenden zurückfliesst – liegt damit bei rund 5 Prozent. Je näher die Auszahlungsquote an 100 Prozent rückt, desto weniger kostet der Markt die Spielenden im Durchschnitt, desto weniger verdient die Veranstalterin. Bei Quoten 1,91 / 1,91 sinkt die Marge auf etwa 4,7 Prozent, bei 1,85 / 1,85 steigt sie auf rund 8,1 Prozent. Die Marge ist also kein statischer Aufschlag, sondern hängt direkt an der Quotenstruktur.

Die Marge eines Marktes ist nicht die Marge eines anderen. Wer auf 1X2 wettet, spielt nicht in demselben Markt wie jemand, der auf Tore Über/Unter oder asiatische Handicaps setzt – die Margen unterscheiden sich. Auch ist die Marge einer Sportart nicht die einer anderen. Wer Quoten vergleicht, vergleicht immer einen Markt zu einem Zeitpunkt, nicht «die Quote» im Allgemeinen.

Wie sich der Gewinn berechnet

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus dem Einsatz multipliziert mit der Quote, bei Kombiwetten aus dem Einsatz multipliziert mit der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: 50 Franken auf eine Einzelwette zur Quote 2,40 ergibt einen Bruttogewinn von 120 Franken, abzüglich Einsatz 50 Franken, netto 70 Franken. Bei einer Kombiwette mit den Quoten 1,80, 2,10 und 3,20 ergibt die Gesamtquote 12,096, der Gewinn aus 20 Franken Einsatz 241,92 Franken brutto.

Wer die Mechanik einmal verstanden hat, sieht den Aufschlag der Veranstalterin in jeder einzelnen Quote. Die Marge ist das, was auf lange Sicht von jedem eingesetzten Franken bei der Veranstalterin bleibt – die andere Seite der Auszahlungsquote.

Kombiboost, Quotenboost, Profitboost

Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1,50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Quotenboosts und Profitboosts sind ebenfalls online und nur einmal pro Wettenden nutzbar. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die Mechanik ist ein zusätzlicher Anreiz, mehr Voraussagen zu kombinieren – was die Marge der Veranstalterin tendenziell erhöht, weil mehr Märkte addiert werden. Wer einen Boost nutzt, sollte prüfen, ob die Quoten der Einzelmärkte auch ohne Boost standhalten.

Bet-Builder und abhängige Ereignisse

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung, etwa «Heimsieg» und «über 2,5 Tore» im selben Spiel, werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Eine solche Kombination wird ausserhalb dieser Funktion nicht angenommen; nimmt die Veranstalterin sie irrtümlich doch an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer eigene Kombinationen aus demselben Spiel bauen will, nutzt den Bet-Builder – und akzeptiert dessen Quotenstruktur.

Sportarten und Wettbewerbe: was die offizielle Liste führt

Die Frage, welche Sportarten überhaupt gewettet werden dürfen, ist in der Schweiz keine Geschmacksfrage. Sie steht in der Gespa-Liste und ist abgeschlossen. Wer eine Sportart sucht, die dort nicht auftaucht, sucht sie vergeblich.

Fussball, Eishockey, Tennis, Formel 1

Fussball ist der dominierende Markt, die Liste enthält nationale Ligen, internationale Wettbewerbe und Turniere. Eishockey, Tennis, Formel 1, Handball und weitere etablierte Sportarten sind ebenfalls vertreten, soweit die Gespa sie führt. Welche Wettbewerbe genau zur Verfügung stehen, ändert sich mit der Listenversion – die aktuelle Version ist die vom 10. September 2026.

Pferdewetten sind ein Spezialfall: Sie unterliegen eigenen Regeln, und nicht jede Veranstalterin bietet sie an. Wer auf Pferderennen wetten will, prüft das Angebot der jeweiligen Veranstalterin, bevor er ein Konto eröffnet.

Futsal, Frauenwettbewerbe, Qualifikation

Futsal taucht in der Liste auf, Frauenwettbewerbe nur, soweit sie gelistet sind. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn die Liste sie ausdrücklich führt – eine Wette auf eine Qualifikationspartie, die nicht in der Liste steht, wird nicht angenommen. Wer auf eine breite Palette an Wettbewerben Wert legt, sollte die Liste prüfen, nicht das Werbematerial der Veranstalterin.

Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen

Wettkämpfe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gemäss Geldspielgesetz nicht bewilligungsfähig. Die Liste enthält entsprechend keine Junioren-Wettbewerbe. Die Logik ist konsequent: Wettkämpfe Minderjähriger sollen nicht zum Gegenstand von Wetten gemacht werden.

Neue Anbieter: Markteintritte und warum es kaum welche gibt

Der Schweizer Markt ist nicht offen für Markteintritte, jedenfalls nicht für neue inländische Veranstalterinnen. Die interkantonale Vereinbarung begrenzt die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei. Wer neu auf den Markt kommen will, braucht eine Bewilligung, und die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die interkantonale Struktur geöffnet wird. Solange das nicht geschieht, gibt es keine dritte Schweizer Veranstalterin.

Ausländische «neue Anbieter»

Ausländische Buchmacher tauchen regelmässig mit neuen Marken, neuen Domains und aggressivem Marketing in den Suchresultaten auf. Sie alle haben in der Schweiz keine Bewilligung. Eine ausländische Lizenz, gleich ob aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land, hat hier keine Geltung. Solche Anbieter sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, ihre Gewinne unterliegen je nach Kanton anderen Steuerregeln, und bei Streit gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa veröffentlicht die Sperrliste blockierter ausländischer Domains; Ende 2025 umfasste sie 671 Einträge. Domains, die blockiert werden, tauchen unter neuen Adressen wieder auf – das sogenannte Domain-Hopping, das die Gespa namentlich benennt.

Was ein «neuer Anbieter» für die Spielerin bedeutet

Eine neue Marke auf dem Bildschirm ist kein Qualitätsmerkmal. Sie ist ein Marketing-Asset, das mit demselben Risiko verbunden ist wie jede andere Marke ohne Schweizer Bewilligung. Wer zwischen einer Schweizer Veranstalterin und einer neuen ausländischen Marke wählt, wählt zwischen vollem Schweizer Schutz und keinem. Der Preis der Auswahl ist nicht die Marge, sondern die rechtliche Stellung im Streitfall.

Die Top-10: was die zugelassenen Veranstalterinnen ausmacht

Ein Ranking «der besten zehn Sportwetten-Anbieter in der Schweiz» kann es nicht geben, weil nur zwei Anbieterinnen zugelassen sind. Die Tabelle, die diesem Vergleich sinnvoll folgt, ordnet diese zwei nach den Kriterien, die für eine Spielerin tatsächlich zählen, und ordnet die ausländischen Marken ein, denen Schweizer Spielerinnen im Alltag begegnen, mit dem ausdrücklichen Vermerk, dass sie hier keine Bewilligung haben.

Vergleich der Anbieter

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
PowBet Keine Ausländisch, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Aufsicht
Unibet Keine Ausländisch, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Aufsicht
N1 Bet Keine Ausländisch, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Aufsicht
bet-at-home Keine Ausländisch, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Aufsicht
IviBet Keine Ausländisch, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Aufsicht
myBet Keine Ausländisch, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Aufsicht
BetLabel Keine Ausländisch, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Aufsicht
Sportaza Keine Ausländisch, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Aufsicht

Die zugelassenen Veranstalterinnen unterscheiden sich nicht in der Lizenzgrundlage, sondern in der geografischen Zuständigkeit und im Vertrieb. Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, kein Jouez-Sport-Konto. Das ist die Konsequenz aus dem Aufbau des Marktes: zwei Veranstalterinnen, zwei Vertragsgebiete, keine Überschneidung.

Worin sich Sporttip und Jouez Sport unterscheiden

Die Unterschiede liegen in der regionalen Verankerung, im Vertriebsnetz und in der Spielauswahl, weniger in den Rahmenbedingungen. Beide verlangen 18 Jahre, Identitätsprüfung, selbst gesetzte Verlustlimiten. Beide zahlen nur auf das eigene Konto aus, beide schliessen Spielsperren im gemeinsamen Register. Welche konkreten Mindest- und Höchsteinsätze gelten, ist in den Spielregeln jeder Veranstalterin festgelegt.

Was ausländische Anbieter anders machen

Ausländische Marken werben oft mit breiteren Wettmärkten, höheren Quoten, schnellerer Auszahlung. Diese Versprechen beziehen sich auf Märkte, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Ein Anbieter, der Eckballwetten anbietet, tut das ausserhalb der Schweizer Bewilligung. Ein Anbieter, der schneller auszahlt, tut das auf ein Konto, das nicht zwingend im Namen der Spielerin laufen muss – was in der Schweiz nicht zulässig wäre. Wer das Angebot einer ausländischen Marke nutzt, verlässt den Schutz des Geldspielgesetzes.

Überblick: die Grundlagen eines Anbietervergleichs

Ein Anbietervergleich setzt voraus, dass es überhaupt eine Auswahl gibt. In der Schweiz ist die Auswahl regulatorisch auf zwei Veranstalterinnen begrenzt; der Rest des Feldes ist nicht zugelassen. Die Frage «Welcher Anbieter ist der beste?» bekommt damit eine andere Form: «Welche der beiden zugelassenen Veranstalterinnen bedient mein Kantonsgebiet, und was sind die konkreten Unterschiede in den Spielregeln?»

Eine Lupe liegt auf einem leeren weissen Blatt Papier neben einem gespitzten Bleistift auf einem Schreibtisch.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Woran sich Anbieter überhaupt unterscheiden lassen

Vier Achsen tragen den Vergleich: die Bewilligung als Grundvoraussetzung, die Einsatzgrenzen als Spielraum, die Schutzfunktionen als Sicherheitsnetz, die Auszahlungsmechanik als Praxistest. Wer diese vier Achsen prüft, hat die wesentlichen Unterschiede erfasst, die in der Schweiz überhaupt bestehen.

Wo die Vergleichbarkeit endet

Die Vergleichbarkeit endet an der Bewilligungsgrenze. Ausländische Marken lassen sich auf derselben Liste führen, aber sie haben andere Regeln, andere Aufsicht, andere Konsequenzen bei Streit. Sie in eine gemeinsame Tabelle mit den zugelassenen Veranstalterinnen zu sortieren, vermischt zwei Welten. Die Tabelle in diesem Vergleich hält sie deshalb getrennt: zwei zugelassene Veranstalterinnen, acht Marken ohne Schweizer Bewilligung – mit dem ausdrücklichen Hinweis, der die zweite Gruppe definiert.

Die Logik der Konzession

Die Konzession an zwei Veranstalterinnen ist eine bewusste Marktordnung. Sie sichert, dass die Erträge aus den Sportwetten in die kantonalen Fonds und in die Sportförderung fliessen, nicht in die Taschen ausländischer Konzessionäre. Swisslos hat 2025 einen Reingewinn von 562 Millionen Franken ausgeschüttet, 506 Millionen an die kantonalen Fonds, 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe alimentiert. 109 Millionen Franken davon stammten aus den Sportwetten. Das ist der Preis, den die Schweiz für die Regulierung bezahlt – und der Betrag, der die Stiftung Sportförderung überhaupt trägt.

Rechtslage: warum die Bewilligung alles entscheidet

Die Rechtslage in der Schweiz ist eindeutig und für Spielerinnen wie für Anbieter gleichermassen verbindlich. Sie unterscheidet zwischen Grossspielen, zu denen Sportwetten zählen, und Geschicklichkeitsspielen, die eigenen Regeln folgen. Sie weist die Aufsicht einer Stelle zu, der Gespa, nicht der ESBK. Sie begrenzt die Zahl der Veranstalterinnen, definiert die bewilligten Sportarten und regelt den Spielerschutz.

Eine kleine Messingwaage steht im Abendlicht auf einem dunklen Schreibtisch vor einem Bücherregal.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Geldspielgesetz und Aufsicht

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel gemäss Artikel 3 lit. c und e. Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), die seit dem 1. Januar 2021 auch das Geldspielkonkordat vollzieht. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Die ESBK, die für Casinos zuständig ist, hat bei Sportwetten nichts zu sagen.

Wer in der Schweiz Wetten anbieten darf

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Eine dritte Schweizer Veranstalterin wird es nur geben, wenn die interkantonale Struktur geöffnet wird. Solange das nicht geschieht, ist die Liste der zugelassenen Anbieterinnen kurz und geschlossen.

Wohnsitz, Identität, ein Konto pro Person

Ein Online-Konto bei einer zugelassenen Veranstalterin setzt Wohnsitz in der Schweiz und im Vertragsgebiet der Veranstalterin voraus. Die Identität wird anhand eines Ausweisdokuments geprüft, Adressdatenbanken werden abgeglichen. Mehrfachkonten sind nicht erlaubt. Wer gegen diese Regeln verstösst, kann gesperrt werden – und hat im Streitfall keinen Anspruch auf Gewinne.

Werbung und ihre Grenzen

Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Sportwetten ist verboten und kann mit einer Busse bis 500’000 Franken geahndet werden. Werbung, die irreführend ist, sich an Minderjährige richtet oder ausgeschlossene Personen anspricht, ist ebenfalls unzulässig. Gratiswetten und Gratisspielguthaben aus Promotionen brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa; 2025 hat sie 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten existiert nicht.

Was im Streitfall gilt

Bei Streit mit einer zugelassenen Veranstalterin ist der Rechtsweg in der Schweiz gegeben. Bei Streit mit einer ausländischen Marke richtet sich der Rechtsweg nach dem Sitz der Anbieterin, dem Vertragsrecht und der Verständigung mit einem ausländischen Gericht – was in der Praxis bedeutet, dass die Spielerin auf dem Rechtsweg allein steht. Die Gespa kann gegen ausländische Anbieter nicht vorgehen, weil sie keine Bewilligung in der Schweiz haben; die Sperrliste blockiert Domains auf DNS-Ebene, löst aber keine einzelnen Streitfälle.

Swisslos Sporttip – die Deutschschweizer Veranstalterin

Swisslos ist die Veranstalterin für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Ihr Produkt für Sportwetten heisst Sporttip. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Spielregeln und Teilnahmebedingungen für Sporttip in der Version 4.2 regeln den Alltag der Spielenden.

Was das Programm bietet

Das Sporttip-Programm umfasst die in der Gespa-Liste bewilligten Sportarten und Wettbewerbe. Fussball, Eishockey, Tennis und weitere Sportarten sind abgedeckt, soweit die Liste sie führt. Wetten können online über die Swisslos-Website oder die Sporttip-App (iOS und Android) abgegeben werden, an Verkaufsstellen per QR-Code aus der App oder direkt am Schalter.

Einsatzgrenzen und Wettarten

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten 1 Franken, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette 1’000 Franken und für eine Systemwette 10’000 Franken. Die Veranstalterin kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Quotenboosts und der Kombiboost sind nur online verfügbar, profitieren aber von den gleichen Mindestquoten.

Cash-Out, Livewetten, Annahmeschluss

Cash-Out ist verfügbar, vollständig, online, für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, prematch und live. Es ist nicht garantiert und nicht teilweise. Livewetten werden unabhängig von der Übertragung angenommen; Wetten nach Eintreffen des Ausgangs werden mit Quote 1,00 gewertet, ebenso Wetten in spielentscheidenden Situationen, wenn die Veranstalterin das so bestimmt. Wer in der 90. Minute auf den schon gefallenen Elfmeter wettet, hat verloren – nicht im Spiel, aber in der Wette.

Auszahlung

Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch auf das Swisslos-Wallet. Höhere Gewinne werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Bis zu zwei Auszahlungen pro Jahr sind kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Gratisspielguthaben aus Promotionen wird nicht ausbezahlt.

Verdikt: für wen Sporttip die richtige Wahl ist

Sporttip ist die richtige Wahl für Spielerinnen mit Wohnsitz in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein, die Sportwetten innerhalb des Schweizer Rechtsrahmens abschliessen wollen. Die Spielregeln sind transparent, die Auszahlung nachvollziehbar, die Schutzfunktionen verbindlich. Wer ein breiteres Wettprogramm, exotischere Märkte oder ausländische Lizenzen sucht, ist hier falsch – und sollte verstehen, dass «falsch» hier nicht «unbequem» bedeutet, sondern «ausserhalb des Gesetzes».

Loterie Romande Jouez Sport – die Westschweizer Veranstalterin

Die Loterie Romande ist die Veranstalterin für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Produkt heisst Jouez Sport. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz mit 221 Mitarbeitenden.

Was das Programm bietet — Loterie Romande Jouez Sport

Das Jouez-Sport-Programm umfasst die bewilligten Sportarten und Wettbewerbe gemäss Gespa-Liste. Online-Wetten laufen über die Website der Loterie Romande, an Verkaufsstellen über das klassische Wettscheinverfahren. Welche konkreten Wettmärkte zur Verfügung stehen, hängt von der jeweiligen Listenversion ab und ist im Wettprogramm der Veranstalterin tagesaktuell einzusehen.

Vertragsgebiet und Online-Zugang

Wer in Genf wohnt, kann ein Konto bei der Loterie Romande eröffnen, bei Swisslos nicht. Wer in Lausanne wohnt, genauso. Für Spielerinnen aus der Deutschschweiz, dem Tessin oder Liechtenstein ist Jouez Sport hingegen nicht zugänglich; sie sind auf Swisslos angewiesen. Diese geografische Aufteilung ist keine Höflichkeit, sondern interkantonale Struktur.

Schutzfunktionen und Auszahlung

Die Schutzfunktionen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben: Verlustlimiten, Wartefristen bei Erhöhungen, Spielsperre mit Registereintrag, Auszahlung nur auf das eigene Konto. Die genauen Beträge, Fristen und Mindestquoten sind in den Spielregeln der Loterie Romande festgelegt und in deren Bedingungen tagesaktuell nachzulesen.

Verdikt: für wen Jouez Sport die richtige Wahl ist

Jouez Sport ist die richtige Wahl für Spielerinnen mit Wohnsitz in der Romandie, die innerhalb des Schweizer Rechtsrahmens wetten wollen. Das dichte Netz an Verkaufsstellen ist ein Vorteil, den Sporttip in der Deutschschweiz nicht ganz erreicht. Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, hat keinen Zugang – und wer ausländische Anbieter bevorzugt, sollte verstehen, dass dies hier nicht bewilligt ist.

PowBet – ohne Schweizer Bewilligung

PowBet gehört zu den ausländischen Marken, die in den Suchresultaten regelmässig auftauchen. Die Marke hat in der Schweiz keine Bewilligung, ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg bei Streit. Welche Lizenz die Marke tatsächlich trägt, ist nicht eindeutig ausgewiesen – sie hat in der Schweiz ohnehin keine Geltung.

Was die Plattform bietet

Ausländische Marken wie PowBet werben typischerweise mit breiteren Wettmärkten, höheren Quoten und schnelleren Auszahlungen. Diese Versprechen gelten ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens, das heisst ohne Schutz durch das Geldspielgesetz, ohne Spielsperre im Schweizer Register, ohne Identitätsprüfung nach Schweizer Standard. Welche konkreten Zahlungsmittel akzeptiert werden, wie lange Auszahlungen dauern und welche Märkte tatsächlich verfügbar sind, ist Sache der Plattform und tagesaktuell auf deren Website zu prüfen.

Verdikt: warum PowBet nicht in die engere Wahl gehört

Für eine Spielerin mit Wohnsitz in der Schweiz ist die Frage nicht, ob die Plattform «besser» ist als die zugelassenen Veranstalterinnen. Die Frage ist, ob die Spielerin bereit ist, den Schutz des Geldspielgesetzes, den Anschluss an das Ausschlussregister und den Schweizer Rechtsweg aufzugeben. Die Werbung verspricht mehr Auswahl und schnellere Auszahlung; der Preis ist die Stellung im Streitfall und die fehlende Schweizer Aufsicht.

Unibet – ohne Schweizer Bewilligung

Unibet gehört zu den bekanntesten europäischen Marken und ist in mehreren Jurisdiktionen lizenziert. In der Schweiz hat die Marke keine Geltung. Domains, die unter Unibet laufen, können auf der Gespa-Sperrliste stehen und in der Schweiz per DNS-Block unzugänglich sein. Welche Lizenz Unibet konkret trägt, ist für die Schweiz nicht relevant – sie hat hier keine Wirkung.

Verdikt: warum der Markenname nicht entscheidend ist

Die Bekanntheit einer Marke begründet keine Bewilligung in der Schweiz. Spielerinnen, die auf Unibet wetten, handeln ausserhalb des Schweizer Rechts. Welche konkreten Angebote und Schutzfunktionen Unibet in anderen Märkten bietet, ändert daran nichts.

N1 Bet – ohne Schweizer Bewilligung

N1 Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg.

Verdikt: warum N1 Bet nicht in die engere Wahl gehört

Die Plattform gehört zu den Marken, die mit aggressivem Marketing und Bonusangeboten um Spielerinnen werben. Beides ist in der Schweiz reguliert oder verboten. Wer auf N1 Bet wettet, verlässt den Schutz des Geldspielgesetzes; Gewinne unterliegen je nach Kanton anderen Steuerregeln.

bet-at-home – ohne Schweizer Bewilligung

bet-at-home gehört zu den Marken, die in der Schweiz auf der Gespa-Sperrliste namentlich auftauchen. Die Gespa nennt Bet-at-Home als Beispiel für Domain-Hopping, also das wiederholte Auftauchen unter neuen Adressen nach einer Sperrung. Die Marke hat in der Schweiz keine Bewilligung.

Verdikt: warum die Sperrliste ein Signal ist

Eine Marke, die auf der Sperrliste steht, ist nicht einfach «irgendein Anbieter ohne Bewilligung». Sie ist eine Marke, deren Aktivität in der Schweiz explizit unterbunden werden soll. Die DNS-Sperre ist kein Missverständnis; sie ist die Konsequenz aus der fehlenden Bewilligung.

IviBet – ohne Schweizer Bewilligung

Die Plattform IviBet agiert ohne Schweizer Bewilligung – ein Angebot, das im Schweizer Rechtsraum keine Grundlage hat.

Verdikt

Die Plattform gehört zu den ausländischen Marken, die mit Werbeversprechen um Spielerinnen werben, die sie in der Schweiz nicht halten dürfen. Wer hier wettet, spielt ausserhalb des Schweizer Rechts.

myBet – ohne Schweizer Bewilligung

myBet operiert ohne die erforderliche Zulassung für den Schweizer Markt – wer hier wettet, tut dies ohne den Schutz des Geldspielgesetzes.

Verdikt — myBet

Für Spielerinnen in der Schweiz ist die Plattform keine Alternative zu den zugelassenen Veranstalterinnen. Sie ist eine Marke ausserhalb des Schweizer Rechts, mit anderen Regeln und ohne die Schutzfunktionen, die das Geldspielgesetz vorschreibt.

BetLabel – ohne Schweizer Bewilligung

BetLabel zählt zu den Anbietern, die keine Erlaubnis für Sportwetten in der Schweiz besitzen – und somit keine Alternative zu den zugelassenen Veranstalterinnen.

Verdikt — BetLabel

Die Plattform gehört zu den Marken, die in den Suchresultaten auftauchen, aber in der Schweiz keine Geltung haben. Wer sie nutzt, handelt ausserhalb des Schweizer Rechts.

Sportaza – ohne Schweizer Bewilligung

Sportaza ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg.

Verdikt — Sportaza

Die Plattform gehört zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung. Welche konkreten Märkte und Quoten sie anbietet, ist im Wettprogramm der Plattform tagesaktuell einzusehen – aber immer ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.

Wettsteuern und Verrechnungssteuer: was die Spielerin wissen muss

Anders als in vielen europäischen Märkten kennt die Schweiz keine Wettsteuer auf den Einsatz. Die Besteuerung betrifft allein den Gewinn, und sie greift erst oberhalb eines Freibetrags.

Freibetrag und Verrechnungssteuer

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundesfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 1’071’000 Franken, im Jahr 2025 bei 1’070’400 Franken. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich; die Faustregel «je nach Kanton» trifft zu. Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden können. Für die allermeisten Spielerinnen ist das Thema irrelevant, weil ihre Gewinne weit unter dem Freibetrag liegen.

Gewinne aus ausländischen Anbietern

Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil die Schweizer Veranstalterin fehlt, die sie einbehalten würde. Die kantonale Steuerpraxis behandelt sie unterschiedlich; Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig, unabhängig von der Höhe. Wer regelmässig auf ausländischen Plattformen wettet, klärt die Frage mit der kantonalen Steuerverwaltung oder einer Steuerberatung.

Häufige Fragen

Welcher Sportwetten-Anbieter ist in der Schweiz der beste?

In der Schweiz gibt es nur zwei Anbieterinnen mit Bewilligung: Swisslos Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande Jouez Sport für die Romandie. Welche die «beste» ist, hängt vom Wohnsitz ab. Beide erfüllen die gesetzlichen Vorgaben zu Schutzfunktionen, Auszahlung und Aufsicht. Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung sind kein Ersatz, weil sie hier keine Geltung haben.

Welche Sportwetten-Anbieter haben in der Schweiz eine gültige Bewilligung?

Swisslos (Produkt Sporttip) und Loterie Romande (Produkt Jouez Sport). Beide verfügen über eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beide stehen unter der Aufsicht der Gespa. Andere Marken mit Schweizer Lizenz für Sportwetten gibt es nicht.

Worin unterscheiden sich Sporttip und Jouez Sport bei Mindest- und Höchsteinsatz?

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei 1 Franken, der Höchsteinsatz bei 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombinationswette und bei 10’000 Franken pro Systemwette. Bei Jouez Sport sind die entsprechenden Beträge in den Spielregeln der Loterie Romande festgelegt. Beide Veranstalterinnen können die Limiten anpassen.

Warum stehen ausländische Wettseiten auf der Sperrliste der Gespa?

Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains ausländischer Anbieterinnen ohne Schweizer Bewilligung. Schweizer Telekomanbieter blockieren die Domains per DNS. Die Sperrung folgt aus dem Geldspielgesetz: Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Geltung, und das Anbieten ohne Bewilligung ist eine Widerhandlung gegen das Gesetz.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?

Der Bruttogewinn ist der Einsatz multipliziert mit der Quote. Bei einer Kombiwette wird die Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten gebildet. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: 50 Franken Einsatz auf Quote 2,40 ergeben 120 Franken Bruttogewinn, 70 Franken Nettogewinn nach Einsatz.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Vor der ersten Wette bei Sporttip müssen Spielende eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen, mit einer Obergrenze von 9’999 Franken pro Limite, für unter 21-Jährige 1’000 Franken. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden.

Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»