Wettseiten im Vergleich 2026: Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf – und wer nicht

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Ein Schachbrett steht mitten in einer Partie auf einem Tisch, daneben ein Glas Wasser.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Gespa-Bewilligungs- und Sperrlisten-Angaben

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Wer in der Schweiz nach einem Wettseiten-Vergleich sucht, stösst rasch auf eine Besonderheit, die in Deutschland oder Österreich fehlt: Es gibt nicht «viele» Anbieter, aus denen ein Vergleich eine Top 10 bauen könnte. Das Geldspielgesetz lässt nur zwei Veranstalter zu, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, und teilt das Land unter ihnen auf. Jeder andere Anbieter, der mit Schweizer Kunden wirbt, ist ohne Schweizer Bewilligung. Die zwei erlaubten Veranstalter unterscheiden sich in ihrem Vertragsgebiet, während ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nicht an das Schweizer Recht gebunden sind.

Was ein Wettseiten-Vergleich in der Schweiz leisten kann – und was nicht

Wettseiten vergleichen heisst hier: zwei Anbieter einordnen

Die Suche nach «wettseiten vergleich 2026» legt nahe, es stehe ein Ranking vieler Buchmacher an. In der Schweiz ist die Ausgangslage eine andere. Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) lässt nur Swisslos und Loterie Romande als Veranstalter von Sportwetten zu, beide als Grossspiele bewilligt, beide unter Aufsicht der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann sich beim Veranstalter des Nachbarkantons nicht online registrieren: Das Spielerkonto ist an den Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet gebunden. Ein «bester Anbieter für alle» ist in dieser Konstruktion nicht vorgesehen.

Ruderboote liegen am hölzernen Steg eines Sees, über dem Wasser hängt feiner Morgendunst.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Was ein Vergleich also leisten kann: Die zwei Veranstalter nebeneinanderstellen, ihre Einsatzgrenzen, Livewetten, Quoten-Aufbau, Cash-Out-Regeln, Auszahlung und Spielerschutz einander gegenüberstellen, und klar benennen, was ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung anders – und riskanter – machen. Was er nicht leisten kann: Einen Sieger küren, der für alle Schweizer gleichermassen gilt. Der Wohnsitz entscheidet, welche der zwei Seiten überhaupt ein Konto eröffnet.

Welche Kriterien in einem Wettseiten-Vergleich tragen

Damit der Vergleich nicht zur blossen Produktbeschreibung wird, braucht es Kriterien, die echte Unterschiede sichtbar machen. Im Schweizer Markt tragen vor allem diese:

Weniger tragen pauschale Werbeversprechen («beste Quote», «grösste Auswahl»), Versprechen zu Esports oder politischen Wetten (in der Schweiz nicht zugelassen) oder Hinweise auf Kryptowährungen als anonymes Zahlungsmittel (lizenzierte Schweizer Anbieter zahlen nur auf ein Konto im Namen des Spielenden aus). Sie klingen nach Vergleichskriterium, sind aber im Schweizer Markt rechtlich oder technisch gar nicht vorhanden.

Die Rechtslage: Warum es in der Schweiz nur zwei Wettanbieter gibt

Eine interkantonale Vereinbarung begrenzt die Zahl der Veranstalter

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS), das Online-Sportwetten als Grossspiel einordnet (Art. 3 lit. c und e BGS). Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020, in Kraft am 1. Januar 2021) die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos, mit Sitz in Basel, für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; Loterie Romande, mit Sitz in Lausanne, für die sechs Westschweizer Kantone. Beide Veranstalter brauchen je eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS); die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Es gibt keine Liste «weiterer lizenzierter Buchmacher», weil das Gesetz keine weiteren zulässt.

Ein Wanderweg führt durch eine Almwiese zu einem Bergdorf, in der Ferne liegt Schnee auf den Gipfeln.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Die Aufsicht führt die Gespa mit Sitz in Bern. Sie führt die Sperrliste (Art. 86–93 BGS), auf der ausländische Domains stehen, die Schweizer Internetprovider per DNS blockieren müssen; Ende 2025 waren 671 Domains gesperrt. Die ESBK (Eidgenössische Spielbankenkommission) ist für die Aufsicht nicht zuständig – sie beaufsichtigt nur Spielbanken.

Ausländische Anbieter sind in der Schweiz nicht zugelassen

Eine ausländische Lizenz – gleich ob aus Malta, Curaçao, Deutschland, Kanada oder anderswo – hat in der Schweiz keine rechtliche Wirkung. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung dürfen in der Schweiz keine Sportwetten anbieten; Werbung für solche Angebote ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis CHF 500’000 sanktioniert (Art. 131 BGS). Das Vermitteln oder Veranstalten ohne Bewilligung ist eine Straftat (Art. 130 BGS), gegen die Spielerin selbst wird aber nicht ermittelt; allerdings können Einsätze und Gewinne im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt im Streitfall keinen Schweizer Rekursweg.

Der praktische Unterschied liegt im Detail: Ausländische Anbieter sind nicht an die Schweizer Spielerschutzregeln gebunden, nicht an die schweizweite Sperrdatei angeschlossen, und ihre Gewinne fallen – je nach Kanton – unter eine andere Steuerpraxis als Gewinne bei Swisslos oder Loterie Romande. Das macht sie nicht per se «unsicher», aber es nimmt ihnen die spezifisch Schweizer Schutzmechanismen. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.

Was in der Schweiz gewettet werden darf – und was nicht

Die Gespa führt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS; Stand 10.09.2026). Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind in dieser Liste nicht enthalten. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wo sie ausdrücklich aufgeführt sind. Eckball- oder Kartenmärkte und ein Esports-Bereich fehlen in der Liste; Wetten auf Trainingsläufe sind unzulässig. Wettbewerbe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses nicht wetten – das gilt auch online.

Spielerschutz: Was die zugelassenen Veranstalter vorgeben – und was der Spieler selbst setzen muss

Verlustlimiten werden vom Spieler festgelegt – mit gesetzlichem Rahmen

Vor der ersten Online-Teilnahme bei Swisslos müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort; eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Das ist nicht staatlich vorgeschrieben, sondern Eigenregel; die Gespa schreibt nur vor, dass der Veranstalter überhaupt maximale Werte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen muss (Art. 87 VGS). Eine schweizweite fixe Einzahlungsgrenze – wie sie etwa in Deutschland diskutiert wird – gibt es in der Schweiz nicht.

Loterie Romande wendet vergleichbare Spielerschutzregeln an. Die Mechanik – eigene Limiten, Aufschub bei Erhöhung, freiwillige Einzahlungsobergrenze – ist identisch; die genauen Werte und Fristen gehören in die AGB des jeweiligen Veranstalters.

Selbstausschluss und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ausländische Anbieter sind an dieses Register nicht angeschlossen – wer bei Swisslos gesperrt ist, kann auf einer ausländischen Seite weiterspielen, sofern diese ihn nicht selbst ausschliesst.

Die Aufhebung einer selbst gewählten Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich (Art. 84 VGS) und wird von einer Fachstelle begleitet (Art. 81 BGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Der Spieler kann eine Pause von bis zu sechs Monaten verlangen (Art. 89 VGS).

Testkäufe und Realitätssinn

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt: Bei 200 Versuchen wurde in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist kein Argument gegen die Lizenzierung; es zeigt aber, dass die Schutzmechanismen an der Verkaufsstelle nicht so dicht sind, wie sie auf dem Papier wirken. Online ist die Identitätsprüfung strenger – Ausweis wird hochgeladen, Adressdatenbanken abgefragt, Mehrfachregistrierung ausgeschlossen.

Bonusse und Gratiswetten: Klein, bewilligungspflichtig, an Bedingungen geknüpft

Warum Bonusse in der Schweiz kleiner ausfallen

Gratiswettguthaben und Freispiele brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen für Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Das erklärt, warum Aktionen in der Schweiz weniger raumgreifend ausfallen als bei internationalen Anbietern: Sie müssen einzeln bewilligt werden, sind an Bedingungen geknüpft und stehen unter Aufsicht. Die Werbung darf nicht irrezensistisch sein, nicht an Minderjährige gerichtet sein und keine übermässige Anreizwirkung haben (Art. 74 BGS).

Was Sporttip an Aktionen anbietet

Kombiboost (online, Prematch, Live und Systemwetten): Bei mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50 wird der Nettogewinn prozentual erhöht – 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Der Einsatz und die Gewinnerhöhung sind limitiert.

Quotenboost und Profitboost (online, Prematch-Einzelwetten): Ein Quotenboost erhöht die Quote einer Voraussage einmalig für die Wettende; ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out.

Die Aktionen sind online verfügbar, an Verkaufsstellen nicht in voller Breite. Welche Aktionen Jouez Sport parallel anbietet, gehört in die AGB des Veranstalters – allgemeine Aussagen zu Aktionsproben oder Gratisguthaben ohne Quelle sind hier nicht möglich.

Was eine Aktion wirklich kostet

Bonusse sehen nach «gratis Geld» aus, sind aber an Bedingungen geknüpft. Die zwei wichtigsten Bedingungen, die jeder Wettende vor Annahme prüfen sollte:

Bei Sporttip sind Boost und Quotenboost limitiert und nur einmal pro Wettende nutzbar. Das ist im internationalen Vergleich restriktiv: Bei vielen ausländischen Anbietern gibt es wöchentliche Reload-Bonussee oder Cashback ohne Deckelung. In der Schweiz sind diese Modelle nicht bewilligungsfähig.

Wettseiten im Vergleich: Die zwei Schweizer Veranstalter und acht Anbieter ohne Bewilligung

Rangliste und Einordnung

Die folgende Rangliste führt die zwei zugelassenen Veranstalter zuerst – sie sind die einzigen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Ausländische Anbieter folgen zur Einordnung: Sie sind in der Schweiz nicht zugelassen, ihre Lizenz hat hier keine rechtliche Wirkung, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen. Die Reihenfolge der ausländischen Anbieter folgt den Kriterien Bewilligungsstatus und – soweit von Drittquellen ausgewiesen – gemeldete Lizenz; sie ist keine Empfehlung.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
IviBet Keine Schweizer Bewilligung Nicht ausgewiesen
FortuneJack Keine Schweizer Bewilligung Nicht ausgewiesen
BetAlright Keine Schweizer Bewilligung Nicht ausgewiesen
GG.BET Keine Schweizer Bewilligung Nicht ausgewiesen
Unibet Keine Schweizer Bewilligung Nicht ausgewiesen
X3Bet Keine Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada), gemeldet von Drittquellen – in der Schweiz ohne Wirkung
PowBet Keine Schweizer Bewilligung Nicht ausgewiesen
BetFury Keine Schweizer Bewilligung Nicht ausgewiesen

Die Spalte «Bewilligung» trägt den entscheidenden Unterschied: Die ersten beiden sind in der Schweiz zugelassen, die übrigen acht nicht. Das hat Konsequenzen für Spielerschutz, Sperrregister-Anschluss, Zahlungswege und Steuerpraxis.

Marge in den Quoten – ein Beispiel aus dem Markt

Quoten sind nie «fair». In jedem Zwei-Wege-Markt steckt eine Marge, das heisst der Anteil, den der Veranstalter im Durchschnitt einbehält. Ein einfaches Beispiel zur Veranschaulichung: Stehen die Quoten in einem Zwei-Wege-Markt bei 1.90 / 1.90, so ergibt sich rechnerisch eine Auszahlungsquote von rund 89,5 % und damit eine Marge von rund 10,5 %. Bei 1.85 / 1.85 sinkt die Auszahlungsquote auf etwa 89,2 % und die Marge liegt bei rund 10,8 %. Bei 1.95 / 1.95 steigt die Auszahlungsquote auf etwa 89,7 % und die Marge fällt auf rund 10,3 %.

Wichtig: Diese Werte sind Beispiele und keine zitierten Preise. Welche Quoten Sporttip oder Jouez Sport auf einem konkreten Match anbieten, schwankt nach Sportart, Markt und Zeitpunkt. Wer Margen vergleicht, vergleicht Auszahlungsquoten desselben Marktes zum selben Zeitpunkt – nicht «eine Quote» isoliert.

In der Praxis liegen die Margen im klassischen 1X2-Fussballmarkt bei grossen Veranstaltern meist zwischen 4 % und 8 %, in Nischenmärkten und Livewetten deutlich höher. Die exakten Margen der Schweizer Veranstalter pro Markt sind nicht öffentlich ausgewiesen; eine seriöse Aussage verlangt einen konkreten Markt und einen konkreten Zeitpunkt. Auf der Vergleichsebene heisst das: Wer Quoten vergleicht, vergleicht Angebote zum gleichen Ereignis – nicht Anböcher der Marken untereinander.

Die zehn Anbieter im Profil

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und einer der zwei Veranstalter, denen die Schweiz Sportwetten erlaubt. Die Sportwetten laufen unter dem Produktnamen Sporttip. Online spielen kann, wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt: das sind die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Einsatz und Gewinn: Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinn errechnet sich aus Einsatz × Quote, bei Kombiwetten aus Einsatz × Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten), und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Livewetten und Cash-Out: Sporttip bietet Livewetten an. Eine Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintritt des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, ebenso Wetten, die in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) angenommen werden. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out ist unumkehrbar, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei regulärem Wettabschluss und kann jederzeit geändert werden.

Bonusse: Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn gestaffelt bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Quotenboost und Profitboost gibt es nur online für Prematch-Einzelwetten, pro Wettende einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert.

Zahlung und Auszahlung: Aufladung des Wallets per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist als Zahlungsart verfügbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Sicherheit und Fristen: Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der Auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Wettzugang: Sporttip ist über die Swisslos-Website und die Sporttip-App (iOS, Android) erreichbar. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden.

Urteil: Für alle, die im Swisslos-Vertragsgebiet wohnen, ist Sporttip die einzige legal zugängliche Wettseite und damit die Voreinstellung. Die Limits sind für Gelegenheitsspieler grosszügig (CHF 1 bis CHF 1’000 pro Wette), für High Roller eng – Systemwetten sind auf CHF 10’000 gedeckelt. Der Spielerschutz ist gesetzlich verankert und in der Praxis ernst gemeint, aber an Verkaufsstellen weniger dicht als online. Wer mit kleineren Einsätzen spielt und auf den vollen Schweizer Rechtsschutz angewiesen ist, ist hier richtig; wer mit höheren Einsätzen oder in ungewöhnlichen Märkten spielen will, stösst an Grenzen.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne und der zweite Veranstalter, dem die Schweiz Sportwetten erlaubt. Sie zählt rund 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und etwa 221 Mitarbeitende; ihre Sportwetten laufen unter dem Produktnamen Jouez Sport. Online spielen kann, wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt: das sind die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Einsatz und Limits: Die Einsatzstruktur ist mit Sporttip vergleichbar; die genauen Werte sind in den Jouez-Sport-AGB zu finden. Wie Sporttip unterliegt auch Jouez Sport der Gespa-Aufsicht und der Pflicht zu Verlust- und Einzahlungslimiten, wobei die Spielerin ihre eigenen Maximalwerte für Tages-, Wochen- und Monatslimits setzt. Eine schweizweite fixe Obergrenze existiert nicht.

Märkte und Livewetten: Jouez Sport deckt das von der Gespa-Liste zugelassene Spektrum an Sportarten und Wettarten ab. Livewetten sind innerhalb dieses Rahmens möglich; die konkreten Märkte und Verfügbarkeiten gehören in das aktuelle Wettprogamm der Veranstalterin.

Zahlung und Auszahlung: Welche Zahlungsmittel Jouez Sport konkret anbietet, ist Angelegenheit der AGB; der Grundsatz – Auszahlung nur auf ein Konto im Namen des Spielenden, keine anonymen Auszahlungen, keine Krypto-Auszahlungen – gilt für alle lizenzierten Schweizer Veranstalter.

Spielerschutz: Auch Jouez Sport ist an das schweizweite Sperrregister angeschlossen. Eine selbst gesetzte Sperre gilt produktbezogen; eine unbefristete Spielsperre wird ins Register eingetragen und umfasst Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich.

Urteil: Für alle, die in der Westschweiz wohnen, ist Jouez Sport die einzige legal zugängliche Wettseite und damit die Voreinstellung. Der Unterschied zu Sporttip liegt weniger in den Regeln als in der Verfügbarkeit: Wer in Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen, und wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen. Wer an der Sprachgrenze lebt und einen anderen Wohnsitz hat, hat keine Wahl. Wer in einem Grenzkanton zwischen den Gebieten wohnt, hat genau eine Wahl – und das ist die Wahl, die dieser Vergleich anbietet.

IviBet

IviBet ist nicht in der Schweiz bewilligt. Angaben zu einer Lizenz fehlen; ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen und bietet im Streitfall keinen Schweizer Rekursweg; die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.

Wer bei IviBet spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens: kein Zugang zur Schweizer Sperre, keine Schweizer Aufsicht, im Streitfall ausländisches Recht. Der Anbieter mag ein funktionierendes Wettangebot haben – der Vergleich mit Sporttip oder Jouez Sport findet auf einer anderen Ebene statt.

FortuneJack

FortuneJack ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; eine ausgewiesene Lizenz liegt nicht vor. Der Anbieter tritt in Drittquellen als Krypto-fokussierter Anbieter auf. In der Schweiz sind Krypto-Auszahlungen bei lizenzierten Veranstaltern nicht möglich (Auszahlung nur auf ein Konto im Namen des Spielenden, Art. 50 Abs. 2 VGS); FortuneJack folgt eigenen Regeln.

Wer FortuneJack nutzt, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Wer mit Kryptowährungen ein- und auszahlt, hat zudem keine Schweizer Bank als Ansprechpartnerin im Streitfall. Der Vergleich zu Sporttip oder Jouez Sport betrifft nicht «die Quote», sondern die rechtliche Einbettung.

BetAlright

Für BetAlright liegt keine Schweizer Bewilligung vor. Werbetätigkeiten für nicht in der Schweiz zugelassenes Glücksspiel stellen gemäss Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS eine Straftat dar.

Für den Vergleich heisst das: Wer mit Wohnsitz in der Schweiz bei BetAlright spielt, tut das ohne Schweizer Schutz und ohne Schweizer Aufsicht. Die Frage ist nicht, ob BetAlright «besser» oder «schlechter» ist als Sporttip – die Frage ist, ob das Spielen dort überhaupt zulässig ist.

GG.BET

GG.BET positioniert sich international als Esports-fokussierter Anbieter. In der Schweiz sind Esports-Wetten nicht in der Liste der zugelassenen Wettarten enthalten; ein in der Schweiz zugelassener Veranstalter darf sie nicht anbieten. GG.BET hat keine Schweizer Bewilligung und kann in der Schweiz nicht legal auftreten.

Der Konflikt ist hier besonders scharf: Das Angebot, mit dem GG.BET wirbt (Esports), gehört zu den Angeboten, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Wer mit Schweizer Wohnsitz dort spielt, verlässt den Schweizer Markt in zweierlei Hinsicht – fehlende Bewilligung und nicht zugelassene Wettart.

Unibet

Unibet ist einer der bekanntesten europäischen Anbieter. In der Schweiz hat Unibet keine Bewilligung; eine ausgewiesene Lizenz in einem anderen Land hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.

International ist Unibet ein vollständiger Anbieter mit breitem Wettprogamm, Livewetten, Cash-Out und verschiedenen Zahlungsmethoden. Im Schweizer Vergleich zählt das nicht – die Regeln sind anders.

X3Bet

X3Bet wird in Drittquellen mit einer Lizenz aus Tobique (Kanada) geführt. Diese Lizenz ist in der Schweiz ohne Wirkung. Da der Anbieter über keine Schweizer Bewilligung verfügt, gibt es im Streitfall keinen Schweizer Rekursweg.

Die Tobique-Lizenz ist kein Schweizer Qualitätssiegel; sie ist in der Schweiz ohne jede rechtliche Bedeutung. Wer bei X3Bet spielt, spielt unter einer Lizenz, die in der Schweiz nicht anerkannt ist.

PowBet

PowBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Wie alle nicht lizenzierten Akteure ist der Anbieter in der Schweiz nicht zugelassen und unterliegt keiner lokalen Aufsicht.

Der Anbieter mag im europäischen Ausland eine bekannte Marke sein; im Schweizer Vergleich ist er einer von vielen, die hier nicht spielen dürfen. Die Sperrliste der Gespa kann die Domain jederzeit aufnehmen.

BetFury

BetFury ist hierzulande ohne Bewilligung aktiv. Die Domain-Endung «.ac» verweist auf eine Anbieterstruktur auf Ascension Island, die in der Schweiz nicht anerkannt ist.

Wer bei BetFury spielt, spielt ohne Schweizer Aufsicht. Die rechtliche Lage ist identisch mit den anderen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung in dieser Liste.

Häufig gestellte Fragen zum Wettseiten-Vergleich

Nach welchen Kriterien lassen sich Wettseiten in der Schweiz sinnvoll vergleichen?

In der Schweiz tragen vor allem fünf Kriterien: die Schweizer Bewilligung und Gespa-Aufsicht, der Wohnsitz im Vertragsgebiet (Deutschschweiz/Tessin/Liechtenstein bei Sporttip, Westschweiz bei Jouez Sport), Einsatz- und Verlustlimiten, Margen in den Quoten zum gleichen Zeitpunkt auf demselben Markt, sowie Spielerschutz mit Verlustlimiten und Sperrregister. Wer nach «besten Bonuspapeln», Kryptowährungen oder anonymen Zahlungen sucht, sucht ausserhalb des Schweizer Marktes.

Warum gibt es in der Schweiz nur zwei Anbieter für Sportwetten, und wie teilen sie das Land auf?

Die interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 hat die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos (Produkt Sporttip) für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande (Produkt Jouez Sport) für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, in Kraft seit 1.1.2019) lässt keine weiteren Veranstalter zu.

Wie viel Marge steckt in den Quoten, und wie lässt sie sich zwischen Anbietern vergleichen?

Die Marge ist der Teil des Einsatzes, den der Veranstalter im Durchschnitt einbehält – die Differenz zwischen 100 % und der Auszahlungsquote (Quotenschlüssel). Sie wird berechnet als 1 − 1/(1/Quote₁ + 1/Quote₂ + …). Ein Beispiel: Bei einem Zwei-Wege-Markt mit 1.90 / 1.90 ergibt sich rechnerisch eine Auszahlungsquote von rund 89,5 % und damit eine Marge von rund 10,5 %. Vergleichen lässt sich nur, was zum selben Zeitpunkt auf demselben Markt steht – nicht «eine Quote» isoliert.

Wie unterscheiden sich die Einsatzgrenzen bei Sporttip und Jouez Sport?

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1 pro Einzel- oder Kombiwette, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limits jederzeit anpassen; eine Wette über dem Limit wird nicht angenommen. Jouez Sportlige Limiten orientieren sich an vergleichbaren Grundsätzen; die genauen Werte stehen in den AGB der Veranstalterin.

Was bedeutet es für einen Vergleich, dass ausländische Seiten keine Schweizer Bewilligung haben?

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine rechtliche Wirkung (Art. 4 BGS). Anbieter ohne Bewilligung sind nicht an die Schweizer Spielerschutzregeln gebunden, nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen, und es gibt im Streitfall keinen Schweizer Rekursweg. Werbung für solche Angebote ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis CHF 500’000 sanktioniert. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind je nach Kanton steuerlich anders zu behandeln als Gewinne bei lizenzierten Schweizer Veranstaltern.

Wie unterscheiden sich Auszahlung, Zahlungsweg und Kosten bei den zugelassenen Veranstaltern?

Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Auszahlung erfolgt nur auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im Namen des Spielenden. Aufladung des Wallets per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000. PostFinance Pay ist verfügbar. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen sind bei lizenzierten Veranstaltern nicht möglich.

Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»