Wettbonus-Vergleich 2026: Was ein Wettbonus in der Schweiz wirklich kostet

Updated Oktober 2026
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Ein Päckchen in braunem Papier mit Schnur liegt auf einer Fensterbank, draussen ist ein verregneter Hof zu sehen.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Spielregeln von Sporttip und das Reglement der Loterie Romande.

Eine Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Ein Wettbonus ist ein Marketinginstrument mit Auflagen, nicht ein Geschenk. Wer in der Schweiz Sportwetten vergleicht, merkt schnell: Die angekündigten Summen sind kleiner als bei ausländischen Seiten, und Gratisspielguthaben lässt sich nicht auszahlen. Der Grund liegt im Geldspielgesetz. Seit dem 1. Januar 2019 sind Sportwetten ein Grossspiel, die Aufsicht liegt bei der Gespa, und Gratisguthaben brauchen deren vorgängige Zustimmung. Verglichen wird deshalb auf einer anderen Skala: Welche Arten von Aktionen gibt es überhaupt, was verlangen sie an Umsatz, Frist und Mindestquote, und wem nützt das jeweilige Modell? Auf dieser Seite stehen die beiden bewilligten Organisatoren zuerst, weil sie die einzigen legalen Anbieter im Land sind. Ausländische Marken sind nachgeordnet aufgeführt, mit deutlicher Kennzeichnung und ohne Schweizer Bewilligung.

Was ein Wettbonus ist und welche Arten es in der Schweiz gibt

Ein Wettbonus ist ein zusätzlicher Vorteil, den ein Buchmacher an eine Wette oder an die Kontoeröffnung knüpft. In der Schweiz tauchen drei Grundformen auf, und jede funktioniert anders.

Mehrere Curlingsteine liegen auf einer glatten Eisfläche in einer leeren Halle, Deckenlicht spiegelt sich im Eis.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Aktionsguthaben ist ein Betrag, mit dem gewettet werden kann. Gewinne daraus gehören dem Spielenden, der Bonus selbst wird meistens nicht ausgezahlt. Bei der Loterie Romande heisst diese Form «Spielguthaben», das aus Promotionen stammt und nicht auszahlbar ist. Bei Swisslos wird Spielguthaben auf das Wallet geladen, kann für Wetten genutzt werden, und nicht ausgeschöpftes Guthaben bleibt auf dem Konto.

Gratiswette (auch «Freiwette») ist ein festgelegter Betrag für eine einzelne Wette oder einen Wettschein. Üblich ist, dass nur der Gewinn ausgezahlt wird, der Einsatz der Gratiswette aber nicht zurückfliesst. Eine «risikofreie» Wette ist meist eine Gratiswette, deren Einsatz im Verlustfall refundiert wird — als Gratiswette, nicht in Geld.

Boosts sind Quoten- oder Gewinnaufwertungen. Beim Sporttip-Kombiboost erhöht sich der Nettogewinn einer Kombiwette gestaffelt nach Anzahl Voraussagen. Beim Profitboost steigt der mögliche Nettogewinn eines einzelnen Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Varianten sind pro Person nur einmal nutzbar und im Einsatz und in der Erhöhung limitiert.

Die Schweiz kennt keinen «100-Prozent-Einzahlungsbonus», wie ihn ausländische Seiten bewerben. Einzahlungsboni wären eine Form von Gratisspielguthaben und bräuchten die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt — entsprechend klein fallen die Aktionen aus, und entsprechend genau sind die Bedingungen formuliert.

Neukundenangebote, Gratiswetten und Bestandskundenaktionen

Neukundenangebote im klassischen Sinn — ein Bonus auf die erste Einzahlung — sind in der Schweiz die Ausnahme. Wer sich bei Sporttip oder Jouez Sport neu registriert, bekommt kein Startguthaben, sondern ein Konto mit den regulären Wettregeln. Die Aktionen richten sich an Bestandskunden und sind zeitlich begrenzt.

JouezSport – Patinoires et Stades der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Die Aktion zeigt den Rahmen: kleine Beträge, kurze Fristen, klar definierte Zielgruppe.

Sporttip-Aktionen sind online verfügbar. Drei Formen prägen das Bild. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Profitboosts funktionieren ähnlich, nur auf eine Voraussage. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten. Bei Cash-Out verfällt der jeweilige Boost.

Gratiswetten im engeren Sinn tauchen bei den Schweizer Veranstaltern kaum auf. Was bei Loterie Romande als «offre promotionnelle» läuft, ist Spielguthaben, kein Freebet im ausländischen Sinn. Der Unterschied ist nicht kosmetisch: Bei einer ausländischen Gratiswette wird der Einsatz im Gewinnfall nicht zurückgezahlt; beim Schweizer Aktionsguthaben zählt der Gutschein als regulärer Einsatz, die Gewinne sind echt, das Guthaben selbst lässt sich nicht auszahlen.

Wie ein Bonus im Markt funktioniert: Quote, Umsatz und Mindestpreis

Drei Begriffe tragen den Vergleich: Quote, Umsatz und Mindestpreis.

Quote ist der Multiplikator, mit dem der Einsatz im Gewinnfall multipliziert wird. Eine Wette zu Quote 2.00 auf CHF 10 Einsatz gibt im Gewinnfall CHF 20 zurück, davon CHF 10 Nettogewinn. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Eine Vierer-Kombi mit Quoten 1.60, 1.70, 1.80, 2.00 hat die Gesamtquote 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Ein Einsatz von CHF 10 gibt im Gewinnfall CHF 97.92 zurück.

Umsatz ist die Bedingung, wie oft ein Bonusbetrag oder ein Bonus-plus-Einzahlungs-Betrag durchgewettet werden muss, bevor eine Auszahlung möglich wird. Bei Schweizer Aktionsguthaben entfällt diese Bedingung oft: Das Spielguthaben kann direkt für Wetten genutzt werden, die Gewinne sind auszahlbar (oder werden dem Wallet gutgeschrieben), das Aktionsguthaben selbst nicht. Bei ausländischen Boni ist die Umsatzbedingung der Hebel, an dem die meisten Bonusmodelle stehen.

Mindestpreis ist die minimale Quote, die eine Wette haben muss, damit sie zur Erfüllung der Umsatzbedingung zählt. Bei Sporttip gilt für den Kombiboost eine Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Wer eine Quote von 1.30 nimmt, lässt die Voraussage für den Boost leer.

Die Reihenfolge dieser drei Begriffe prägt jeden Bonus: Kleiner Umsatz bei hoher Mindestquote ist nicht grosszügiger als hoher Umsatz bei niedriger Mindestquote — es kommt auf die Kombination an. Ein ausländischer 100-Prozent-Bonus bis CHF 200 mit 5-fachem Umsatz auf Bonus plus Einzahlung und Mindestquote 2.00 verlangt effektiv 40-fachen Bonusumsatz zu risikoreichen Quoten. Ein Schweizer Kombiboost mit 5 % auf den Nettogewinn verlangt nichts dergleichen.

Beispielrechnung: Was der Sporttip-Kombiboost auf eine Wette ausmacht

Die Rechnung gehört dem Leser, nicht dem Werbeversprechen. Vier Voraussagen mit Quoten 1.60, 1.70, 1.80, 2.00 ergeben die Gesamtquote 9’792. Ein Einsatz von CHF 10 gibt im Gewinnfall CHF 97.92 zurück, davon CHF 87.92 Nettogewinn. Der Kombiboost bei vier Voraussagen erhöht diesen Nettogewinn um 5 %, also um CHF 4.40, auf CHF 92.32. Im Verlustfall gibt es keinen Bonus, der Einsatz ist weg.

Bei fünfzehn Voraussagen mit ähnlichem Quotenbild wäre der Bonus 100 % auf den Nettogewinn, also eine Verdoppelung. Zwischen 5 % und 100 % liegt eine Bandbreite, die nicht von der Bonussumme abhängt, sondern von der Trefferrischtigkeit: Wer fünfzehn Voraussagen richtig hat, gewinnt auch ohne Boost viel; wer vier hat, gewinnt wenig. Der Boost ist eine Aufwertung, kein Ausgleich für schwierige Tipps. Die Bedingung — mindestens vier Voraussagen, jede zu Quote 1.50 oder höher — bestimmt die untere Grenze des Modells.

Der Einsatz ist limitiert. Die Obergrenze für eine Einzel- oder Kombinationswette bei Sporttip liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Wer den Boost mit höherem Einsatz testen will, stösst schnell an die Wettlimite, nicht an die Bonushöhe.

Wettbonus oder Marketingfalle: Wie der Vergleich funktioniert

Der Vergleich beginnt nicht mit der Summe, sondern mit der Bedingung. Drei Fragen tragen ihn:

Wofür gilt der Bonus? Ein Kombiboost ist an eine Mehrfachauswahl gekoppelt; ein Profitboost an ein einzelnes Ereignis; ein Aktionsguthaben an eine Aktion innerhalb einer Frist. Wer auf Einzelwetten setzt, profitiert nicht vom Kombiboost. Wer nicht in den Stadien der National League unterwegs ist, bekommt den Code der Loterie Romande nicht.

Wie lange gilt er? Die Loterie-Romande-Aktion dauerte 30 Tage ab Codeeingabe, an 7 Aktionstagen im Winter. Sporttip-Boosts sind an die Wette selbst gebunden. Ein «unbegrenzter Bonus» ohne Frist ist in der Schweiz selten, weil jede Aktion der Gespa vorgelegt werden muss.

Was fliesst zurück? Bei Aktionsguthaben ist es der Gewinn, nicht das Guthaben. Bei Gratiswetten ist es oft nur der Gewinn (Einsatz nicht zurück). Bei Boosts ist es der Gewinn nach Anwendung der Aufwertung, nicht eine zusätzliche Auszahlung.

Ein ehrlicher Vergleich zählt nicht Franken, sondern gewichtet die Bedingungen. Drei Bedingungen schlagen die Höhe: Frist (zu kurz für eigene Wettstrategie), Mindestquote (zu hoch für die eigenen Tipps), Auszahlbarkeit (Bonus fliesst nicht zurück). Wer diese drei mitprüft, sieht mehr als jeder Vergleich nur auf die Summe.

Warum die Schweizer Boni kleiner ausfallen als im Ausland

Die kurze Antwort steht im Geldspielgesetz: Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisguthaben und ähnliche Vorteile die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Die Aufsicht gewährt sie nur, wenn die Aktion den Spielerschutz nicht unterläuft und die Werbung nicht in eine problematische Richtung geht.

Drei Strukturen folgen daraus:

Geschlossene Anbieterzahl. Nur zwei Organisatoren haben eine Bewilligung für Sportwetten: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande für die Westschweiz. Eine dritte Marke mit Schweizer Bewilligung gibt es nicht, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter begrenzt haben. Wettbewerb findet über das Programm und über Aktionen statt, nicht über die Bonussumme.

Bewilligungspflicht für jede Aktion. Eine Werbeaktion mit Gratisspielguthaben braucht eine vorgängige Gespa-Zustimmung. Das hält die Werbung zurück und bremst Bonuslawinen, die an Spielfreude und Verlustfreude appellieren.

Keine Einzahlungsboni im klassischen Sinn. Ein «100 % bis CHF 200»-Bonus, wie ihn ausländische Buchmacher bewerben, wäre eine Form von Gratisspielguthaben mit Einzahlungskopplung und brauchte eine Gespa-Zustimmung. Solche Modelle werden selten bewilligt, weil sie auf Mehrsteinkufung und Mehrspiel ausgerichtet sind.

Die Folge ist ein Markt, der nach Aktionen und nicht nach Summen sortiert ist. Wer im Ausland einen 200-Franken-Bonus einstreicht und auf einer Quote-2.00-Wette durchspielt, hat andere Voraussetzungen als ein Schweizer, der mit dem Kombiboost vier Auswahlen trifft und 5 % auf den Nettogewinn erhält. Beide Modelle sind legal in ihrem Markt, aber sie funktionieren nach verschiedenen Regeln.

Rechtslage: Was erlaubt ist und was nicht

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) teilt Geldspiele in Grossspiele und Kleinspiele ein. Sportwetten sind ein Grossspiel. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Wer eine andere Marke in der Schweiz bewirbt, bewirbt ein Wildmass, das unter Art. 4 BGS fällt und in der Schweiz keine Kraft entfaltet.

Ein Füllfederhalter und ein Tintenfass stehen auf einem Schreibtisch aus dunklem Holz im warmen Lampenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) führt die Aufsicht. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Die Gespa prüft die Spielregeln, die Aktionen, die Werbung und den Spielerschutz. Die Liste der bewilligten Sportwetten-Anbieter enthält zwei Einträge; eine breitere Liste gibt es nicht.

Was beworben werden darf

Werbung darf nicht in die Irre führen, nicht aufdringlich sein, nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Ein ausländischer Buchmacher, der in der Schweiz wirbt, macht sich strafbar, und ein Schweizer Spieler kann in ein Verfahren gegen den Anbieter einbezogen werden, ohne selbst bestraft zu werden.

Wichtig: Die Sperrliste der Gespa enthält Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Stand Ende 2025 sind es 671 Domains. Die Liste wird laufend aktualisiert; gesperrte Domains tauchen unter Nachbarn-Domains oft innerhalb von Stunden wieder auf. Wer eine gesperrte Domain öffnet, stösst auf eine Stopp-Seite, nicht auf ein Verbot — der Zugang wird technisch blockiert.

Wer spielen darf

Sportwetten sind Personen ab 18 Jahren erlaubt. Minderjährige sind ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten (Sporttip-Bedingung). Pro Person ist nur ein Konto zulässig, die Identität wird verifiziert (Art. 47–52 VGS). Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz (und für Swisslos zusätzlich in Liechtenstein) ist Voraussetzung; ausländische Personen mit Schweizer Wohnsitz sind zugelassen, Touristen ohne Wohnsitz nicht.

Wer wo spielt

Die zwei Veranstalter decken zusammen die ganze Schweiz ab, aber ihre Gebiete sind verschieden:

Veranstalter Produkt Kantone
Swisslos Sporttip AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR (für Loterie Romande, nicht Swisslos), GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, TI, Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport FR, GE, JU, NE, VD, VS

Eine Person aus Genf kann kein Swisslos-Konto eröffnen; eine Person aus St. Gallen kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen. Die Trennung ist hart, und sie ist Teil des Modells, nicht ein Versehen.

Verantwortung beim Wetten: Limiten, Sperre und Aufsicht

Limiten, die der Spieler setzt

Wer bei Sporttip online wettet, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze für Erwachsene liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000 (für unter 21-Jährige ist die Teilnahme allerdings bereits ausgeschlossen; die Limite gilt für junge Erwachsene zwischen 18 und 20). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — eine Schutzfunktion, die spontane Erhöhungen ausbremst. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.

Bei Loterie Romande ist die Einzahlung auf das Spielerkonto auf CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Diese Limite wird vom Veranstalter gesetzt, nicht vom Spieler. Wer mehr einzahlen will, kann nicht mehr einzahlen, und das Wallet wird bei Überschreitung gesperrt.

Selbstsperre

Eine Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden. Eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos (inklusive Online-Casinos) sowie in Liechtenstein. Das Register wird von der Gespa geführt; gesperrte Personen dürfen nicht spielen, und gesperrte Personen können keine Gewinne einfordern (Art. 45 BGS).

Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Eine Aufhebung der Selbstsperre ist frühestens nach drei Monaten möglich, mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS). Wer aus einer Selbstsperre aussteigen will, wird begleitet, nicht einfach freigegeben.

Werbung und Minderjährige

Gespa-Testkäufe 2025 haben gezeigt, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an Minderjährige verkauft wurde. Das ist kein Schweizer Spezifikum, sondern ein Befund aus dem Inland. Wer von «strengem Jugendschutz am Schalter» liest, liest die Werbung, nicht die Wirklichkeit. Online ist der Schutz enger, weil die Identität verifiziert wird; offline bleibt er durchsetzungsschwach.

Hilfe und Anlaufstellen

Eine Selbstsperre, eine Limite, eine Beratung — wer das Gefühl hat, die Kontrolle zu verlieren, kann es bei jeder dieser Stellen versuchen, ohne dass die Stelle etwas davon weiterleitet. Es gibt keine «Spielsucht-Datenbank», in der eine Beratung landet.

Bonusbedingungen entschlüsselt: Die kleinen Klauseln, die viel kosten

Drei Bedingungsarten tauchen in jedem Bonusreglement auf und entscheiden, was ein Bonus tatsächlich wert ist.

Umsatzbedingung

Die Zahl, wie oft ein Bonus durchgewettet werden muss, bevor eine Auszahlung möglich wird. Bei Schweizer Aktionen ist sie selten: Aktionsguthaben wird direkt eingesetzt, Gewinne sind auszahlbar, das Aktionsguthaben selbst nicht. Bei ausländischen Boni ist sie der häufigste Hebel: 5-facher Umsatz auf Bonus plus Einzahlung heisst, dass der Spieler das Zehnfache seines Bonusbetrags riskieren muss.

Mindestquote

Die minimale Quote, die zur Erfüllung der Umsatzbedingung zählt. Bei Sporttip-Kombiboost 1.50 pro Voraussage; bei ausländischen Bonusmodellen oft 2.00. Wer mit niedrigen Quoten wettet, lässt die Wetten für den Bonus nicht zählen. Eine 1.10-Wette auf Bayern München zählt nicht, auch wenn sie zu 95 % gewinnt.

Frist

Wie lange der Bonus gültig ist. Bei Loterie Romande war die Frist für die CHF 10 Aktionsguthaben 30 Tage; bei Sporttip ist die Frist an die Wette gebunden. Eine zu kurze Frist zwingt zu schnellen Wetten, oft zu schlechteren Quoten, oft zu unnötigen Wetten. Eine zu lange Frist ist unkritisch; sie schadet nicht.

Ein weiterer Punkt ist die Auszahlbarkeit: Gewinne aus Bonus-Aktionen sind bei Sporttip und Jolies Sport auszahlbar (oder werden dem Wallet gutgeschrieben), das Aktionsguthaben selbst nicht. Bei ausländischen Seiten ist es oft umgekehrt: Bonus ist auszahlbar, Gewinne aus dem Bonus sind an Bedingungen geknüpft.

Wettsteuer Schweiz: Was ein Gewinn steuerlich bedeutet

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Bundesweit gilt seit 1. Januar 2026 ein Freibetrag von CHF 1’071’000; der kantonale Freibetrag unterscheidet sich. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die der Spieler durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholen kann.

Praxis: Der typische Sportwetter gewinnt weit unter dem Freibetrag. Auf einem Gewinn von CHF 200 fällt keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer an. Das gilt bundesweit und in allen Kantonen mit Freibetrag. Wer höhere Gewinne hat, fragt beim Steuerberater oder bei der kantonalen Steuerverwaltung nach, weil die Freibeträge je nach Kanton variieren.

Gewinne aus ausländischen Sportwetten fallen nicht unter die Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis behandelt sie aber unterschiedlich: Thurgau zum Beispiel besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen. Andere Kantone sind zurückhaltender. Die Aussage «je nach Kanton» ist deshalb keine Ausrede, sondern der einzig korrekte Hinweis.

Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Wer eine «5-Prozent-Wettsteuer» auf dem Wettschein sieht, sieht die Steuer des ausländischen Anbieters, nicht eine Schweizer.

Auszahlung und Wallet: Wie Gewinne auf das Konto kommen

Sporttip

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer eine Auszahlung vom Wallet auf das Bankkonto beantragt, kann das zweimal pro Jahr kostenlos tun; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Aktionsguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die Auszahlung geht nur auf ein Konto im eigenen Namen. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen sind im bewilligten Schweizer Markt nicht zugelassen.

Loterie Romande

Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar; reguläre Gewinne schon.

Die wichtigsten Buchmacher in der Schweiz im Vergleich

Die folgenden Marken sind im Schweizer Markt relevant. Die ersten zwei sind die einzigen bewilligten Anbieter; die anderen acht sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, die in der Werbung und im Markt sichtbar sind. Sie sind als Referenz aufgeführt, weil Schweizer Spieler ihnen begegnen.

Swisslos Sporttip

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel) veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Bewilligt sind die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Aufsicht führt die Gespa.

Das Sporttip-Programm deckt Prematch und Live ab, Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, dazu Cash-Out als vollständige Auszahlung ohne Teilauszahlung. Der Kombiboost staffelt den Bonus auf den Nettogewinn nach Anzahl Voraussagen (5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn), jede Voraussage zu Mindestquote 1.50. Profitboosts und Quotenboosts sind zeitlich befristete Aktionen.

Wettlimiten sind CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bis CHF 1’000’0 pro Systemwette. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Limite ist hart und gilt unabhängig von Aktionen oder Boosts.

Wofür sich Sporttip eignet. Für Spieler in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein, die eine breite Wettauswahl mit Currierestrike auf Kombiwetten suchen und keine Einzahlungsboni brauchen. Das Sporttip-Programm ist auf die Schweizer Sportpalette zugeschnitten: Eishockey, Fussball, Ski, Tennis, Handball. Für Aktionen jenseits von Boosts ist das Angebot klein.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Sitz Lausanne, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden.

Das Jouez-Sport-Programm ist mit dem von Sporttip vergleichbar; die Aktionen sind eigenständig. Die Loterie Romande hat 2025 von der Gespa 24 Zustimmungen für Gratisspielguthaben-Aktionen erhalten, deutlich mehr als Swisslos. Aktionen wie die CHF-10-Promotion in den National-League-Stadien (Dezember 2025 bis März 2026) sind zeitlich und örtlich eng definiert.

Die Einzahlungslimite auf das Spielerkonto beträgt CHF 10’000 pro 30 Tage, das maximale Wallet-Guthaben CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt aufs Wallet, darüber wird die IBAN belastet.

Wofür sich Jouez Sport eignet. Für Spieler in der Westschweiz, die eine ähnliche Programmtiefe wie bei Sporttip suchen und im Wallet-Modell mit kleineren Aktionen spielen. Für Spieler, die nicht auf Kombiboost, sondern auf einmalige Aktionen setzen, ist das Modell interessant.

Boomerang Bet (ohne Schweizer Bewilligung)

Boomerang Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die sie nach eigener Aussage besitzt, hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer bei Boomerang Bet spielt, ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, hat keine Schweizer Rekursmöglichkeit und kann seine Gewinne nicht über die Schweizer Gespa einfordern. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen und in den Schweizer Telekomnetzen geblockt werden.

Wofür sich Boomerang Bet nicht eignet. Für Schweizer Spieler, die einen Rechtsanspruch auf Gewinnauszahlung und Schutz im Ausschlussregister suchen, ist Boomerang Bet die falsche Adresse. Wer die Marke trotzdem nutzt, spielt ohne Schweizer Schutz.

BetFury (ohne Schweizer Bewilligung)

BetFury wirbt mit Krypto-Wetten und einem Bonusprogramm, das in der Schweiz nicht bewilligt wäre. Eine Schweizer Bewilligung hat BetFury nicht. Die Lizenz, die sie nach eigener Aussage besitzt, hat in der Schweiz keine Kraft. Auszahlungen in Krypto sind im bewilligten Schweizer Markt nicht erlaubt (Art. 50 Abs. 2 VGS verlangt eine Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen).

Wofür sich BetFury nicht eignet. Da dieser Anbieter über keine Schweizer Bewilligung verfügt, ist er für Schweizer Spieler nicht zugelassen. Die Krypto-Auszahlung klingt nach Anonymität, ist aber im Schweizer Markt nicht zulässig und bei einer ausländischen Marke ohne Schweizer Aufsicht ein zusätzliches Risiko.

Betify (ohne Schweizer Bewilligung)

Betify ist eine ausländische Marke mit Casino-Schwerpunkt und Sportwetten. Eine Schweizer Bewilligung ist nicht ausgewiesen. Die Lizenz, die sie nach eigener Aussage besitzt, hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).

Wofür sich Betify nicht eignet. Für Spieler, die in der Schweiz legal spielen wollen, ist Betify kein Ersatzwert.

N1 Bet (ohne Schweizer Bewilligung)

N1 Bet ist eine ausländische Marke mit Curacao-Lizenz nach eigener Aussage. Eine Schweizer Bewilligung ist nicht ausgewiesen. Die Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft.

Wofür sich N1 Bet nicht eignet. Ohne Schweizer Bewilligung ist der Anbieter für Schweizer Spieler nicht zugelassen. Der Vergleich zu Sporttip oder Jouez Sport fehlt zudem, da die Schweizer Marken anderen Regeln folgen.

Bettilt (ohne Schweizer Bewilligung)

Bettilt ist eine ausländische Marke mit Curacao-Lizenz nach eigener Aussage. Eine Schweizer Bewilligung ist nicht ausgewiesen. Die Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft.

Wofür sich Bettilt nicht eignet. Ohne Schweizer Bewilligung ist dieses Angebot für Spieler in der Schweiz nicht zugelassen.

Duelbits (ohne Schweizer Bewilligung)

Duelbits wirbt mit Krypto-Wetten und einem Bonusprogramm. Eine Schweizer Bewilligung ist nicht ausgewiesen.

Wofür sich Duelbits nicht eignet. Für Spieler, die im Schweizer Rechtsraum spielen wollen, ist Duelbits kein passender Anbieter. Die Krypto-Auszahlung ist im bewilligten Markt nicht zulässig.

Sportaza (ohne Schweizer Bewilligung)

Sportaza ist eine ausländische Marke. Eine Schweizer Bewilligung ist nicht ausgewiesen.

Wofür sich Sportaza nicht eignet. Für Spieler, die im Schweizer Rechtsraum spielen wollen, ist Sportaza kein passender Anbieter.

Betscore (ohne Schweizer Bewilligung)

Betscore ist eine ausländische Marke. Eine Schweizer Bewilligung ist nicht ausgewiesen.

Wofür sich Betscore nicht eignet. Für Spieler, die im Schweizer Rechtsraum spielen wollen, ist Betscore kein Ersatzwert.

Wer in der Schweiz was bekommt: Eine Tabelle

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Ja SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja Loterie Romande, Lausanne
Boomerang Bet Nein wie vom Anbieter ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
BetFury Nein wie vom Anbieter ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
Betify Nein wie vom Anbieter ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
N1 Bet Nein wie vom Anbieter ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
Bettilt Nein wie vom Anbieter ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
Duelbits Nein wie vom Anbieter ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
Sportaza Nein wie vom Anbieter ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
Betscore Nein wie vom Anbieter ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz

Die Spalte zur Bewilligung sagt, was im Schweizer Rechtsraum zählt: Ja oder Nein. Die Spalte zum Veranstalter nennt, wer hinter dem Angebot steht oder was die Marke selbst über ihre Lizenz schreibt. Bei den acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung ist die berichtete Lizenz rechtlich bedeutungslos, weil eine ausländische Lizenz in der Schweiz keine Kraft hat (Art. 4 BGS). Wer eine dieser Marken nutzt, hat keinen Schweizer Anspruch auf Gewinnauszahlung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Beschwerdestelle.

Was vor dem ersten Tipp zu prüfen ist

Wer in der Schweiz zum ersten Mal online wettet, geht drei Schritte durch.

Schritt 1: Kanton prüfen. Wer in Genf wohnt, kann nur bei Loterie Romande spielen; wer in Zürich wohnt, nur bei Swisslos. Die Gebietsaufteilung ist hart. Eine Anmeldung bei der falschen Marke scheitert an der Wohnsitzprüfung.

Schritt 2: Verlustlimit setzen. Vor der ersten Wette verlangt Sporttip die Festlegung von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer keine Limite setzt, kann nicht wetten. Bei Loterie Romande ist die Einzahlung auf CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet auf CHF 10’000.

Schritt 3: Aktionen lesen. Wer eine Aktion wie den Sporttip-Kombiboost nutzen will, prüft die Spielregeln: mindestens vier Voraussagen, jede zu Mindestquote 1.50, im Prematch oder Live, online. Wer einen Profitboost nutzt, prüft, ob die Quote im Wettenprogramm markiert ist. Wer Aktionsguthaben der Loterie Romande einlöst, prüft die 30-Tage-Frist.

Wenn es nicht passt: Spielsperre und Beratung

Wer das Gefühl hat, die Kontrolle zu verlieren, kann sich selbst sperren. Eine produktbezogene Sperre für 1 bis 180 Tage ist bei Swisslos ohne weitere Bedingung möglich; eine Aufhebung vor Fristablauf nicht. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein.

Eine Beratung gibt es kostenlos und anonym bei Sucht Schweiz, bei den kantonalen Fachstellen und bei der Gespa. Eine Beratung führt nicht zu einer Sperrung; eine Sperrung ist ein eigener Weg. Wer beides braucht, kann beides parallel starten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Wettbonus, und welche Arten gibt es?

Ein Wettbonus ist ein zusätzlicher Vorteil, den ein Buchmacher an eine Wette oder an die Kontoeröffnung knüpft. In der Schweiz gibt es drei Hauptarten: Aktionsguthaben (Bonus für mehrere Wetten, nicht auszahlbar), Gratiswetten (festgelegter Betrag für eine Wette, oft ohne Einsatzrückzahlung) und Boosts (Quote- oder Gewinnaufwertung). Welche Art ein Anbieter anbietet, hängt von der Bewilligung und vom Geschäftsmodell ab.

Was bedeutet Gratiswette, und wird der Einsatz mit dem Gewinn ausgezahlt?

Eine Gratiswette ist ein festgelegter Betrag, der für eine Wette eingesetzt wird. Im Gewinnfall wird bei einer klassischen Gratiswette nur der Gewinn ausgezahlt, der Einsatz der Gratiswette aber nicht zurückgegeben. Das unterscheidet die Gratiswette von einer regulären Wette, bei der der Einsatz zurückfliesst. In der Schweiz tauchen Gratiswetten im engeren Sinn kaum auf; was beworben wird, ist Spielguthaben.

Warum fallen Wettboni in der Schweiz kleiner aus als bei Seiten im Ausland?

Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspielguthaben und ähnliche Vorteile die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Die Aufsicht gewährt sie nur, wenn die Aktion den Spielerschutz nicht unterläuft. Weil nur zwei Veranstalter in der Schweiz bewilligt sind, gibt es keinen Wettbewerb über die Bonussumme, sondern über das Programm und über befristete Aktionen.

Wie lassen sich Boni verschiedener Buchmacher vergleichen, ohne nur auf die Summe zu schauen?

Drei Bedingungen entscheiden: die Frist (zu kurz für eigene Strategie), die Mindestquote (zu hoch für die eigenen Tipps) und die Auszahlbarkeit (was fliesst zurück, was nicht). Wer diese drei mitprüft, sieht mehr als jeder Vergleich nur auf die Bonussumme. Bei Schweizer Aktionen kommt die Auszahlungsregel dazu: Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar, Gewinne daraus sind es.

Können Aktionen wie Boosts oder Aktionsguthaben ausgezahlt werden?

Aktionsguthaben aus Promotionen ist bei Sporttip und Loterie Romande nicht auszahlbar; es wird für Wetten genutzt. Gewinne aus Wetten mit Aktionsguthaben sind auszahlbar (oder werden dem Wallet gutgeschrieben). Boosts sind keine eigenen Beträge, sondern Aufwertungen; sie erhöhen den Gewinn, ohne einen separaten auszahlbaren Bonus zu schaffen.

Wie werden Gewinne aus Wetten bei ausländischen Anbietern besteuert, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Wetten sind einkommensteuerfrei bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn (Bund CHF 1’071’000 seit 2026, Kanton unterschiedlich). Gewinne aus ausländischen Wetten fallen nicht unter die Schweizer Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis behandelt sie aber unterschiedlich: Thurgau besteuert solche Gewinne unabhängig von der Höhe als Einkommen; andere Kantone sind zurückhaltender. «Je nach Kanton» ist der einzig korrekte Hinweis, weil die kantonale Praxis tatsächlich variiert.

Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»