Golfwetten in der Schweiz: Was Quoten, Limits und Bewilligung wirklich kosten
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Stand der Angaben: Oktober 19, 2026, geprüft gegen die aktuelle Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten sowie die Spielregeln von Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport.
Der Traum vom grossen Coup auf den Turniersieger treibt viele zum Golfsport – und genau das macht diesen Markt für Wettende teuer. Wer in der Schweiz auf Major-Sieger, Top-Platzierungen oder den Ryder Cup wettet, zahlt nicht nur den Einsatz, sondern auch die Marge, die in jeder Quote steckt, die Verlustlimiten, die er vorher setzen muss, und die Steuern, die ab einem bestimmten Gewinn anfallen. Die folgende Einordnung schaut zuerst auf das, was eine Wette hier tatsächlich kostet – die eigenen Grenzen, den Selbsttest und die Spielsperre – bevor sie zeigt, wie ein Preis entsteht, was die Schweizer Bewilligungspraxis bedeutet und welche zehn Anbieter in der Gesamtschau ihres Programms, ihrer Limits und ihrer Quotenmarge übrigbleiben.
Verlustlimits und Selbstausschluss: was eine Golfwette hier vorab kostet
Bevor in der Schweiz überhaupt ein Spielerkonto eröffnet werden kann, verlangt das Geldspielgesetz vom Veranstalter, dass Spielende eigene Maximalwerte für Einsatz oder Verlust auf Tages-, Wochen- und Monatsbasis setzen (Art. 87 VGS). Bei Swisslos Sporttip sind das Grenzen für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für unter 21-Jährige maximal CHF 1’000. Eine Senkung tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – eine Schutzfrist, die das impulsive Hochsetzen nach einer verlorenen Wette verhindert. Zusätzlich lässt sich eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage freiwillig setzen.

Wer das eigene Limit einmal erreicht hat, kann nicht weiter wetten – das System sperrt weitere Wetten, nicht die Person. Wer sich für eine bestimmte Zeit komplett vom Angebot ausschliessen will, kann bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage den Zugang sperren lassen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt gleichzeitig für Casinos und Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich und nur mit Beteiligung einer Fachstelle.
Diese Limits sind nicht für ein einzelnes Turnier gedacht, sondern für den ganzen Monat. Gerade bei mehrtägigen Golfturnieren, die am Wochenende vier Runden spielen, kann eine Pechsträhne nach Loch 12 der zweiten Runde genügen, um die Tageslimite aufzubrauchen. Wer dann noch live nachsetzen will, ist raus – und genau das beabsichtigt das Limit. Es schützt nicht vor Verlust, es begrenzt ihn auf das, was die Person vorher zugesichert hat. Wer sich beim Setzen der Limite verschätzt, kommt erst nach drei Tagen wieder an die Wetten – wer sich im Moment danach überschätzt, ebenfalls. Das ist der Preis, den das Schweizer System für eine seriöse Bewilligung verlangt.
Die Spielsperre wiederum ist kein Bonus, den man einlöst und dann zurückgibt – sie ist eine Eintragung im Register, die nur unter Mitwirkung einer Fachstelle gelöscht wird. Wer merkt, dass die Verlustlimite nicht ausreicht, um das eigene Spiel zu zügeln, hat damit den nächsten Schritt: eine Selbstsperre von bis zu sechs Monaten, oder eine unbefristete Sperre mit Fachstelle. Beides berührt die Verfügbarkeit von Sporttip und damit den Zugang zu Golfwetten hier direkt.
Wettarten und Quoten: wie aus Einsatz und Zahl ein Gewinn wird
Wer auf den Sieger eines Majors, einen Spieler in den Top 5 oder das Duell zweier Golfer an Loch 16 wettet, bekommt eine Quote – eine Dezimalzahl, die angibt, wie viel pro eingesetztem Franken zurückfliesst, wenn die Wette eintrifft. Eine Quote von 9.00 auf einen Aussenseiter bedeutet: zehn Franken Einsatz, neunzig Franken Rückzahlung bei Sieg. Wer 1.85 auf einen klaren Favoriten nimmt, riskiert zehn Franken, holt 18.50 zurück, wenn der Spieler das Turnier gewinnt. Der Nettogewinn ist jeweils der Rückzahlungsbetrag minus Einsatz, also Quote × Einsatz minus Einsatz oder einfacher Einsatz × (Quote − 1).

Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen. Vier Tipps mit Quoten 2.10, 1.90, 1.75 und 2.30 ergeben zusammen 16.07 – ein zehnter Franken wird zu 160.70, falls alle vier Teile eintreffen. Auf dem Weg dahin liegen vier Stellen, an denen die Wette scheitern kann, und an jeder Stelle verliert der Spieler den Einsatz vollständig. Kombiwetten sind damit das teuerste Spiel im Angebot, gemessen am Risiko pro Franken Gewinn, und sie bleiben der Lieblingsgegenstand jeder Marketingzeile, die von «grösseren Gewinnen» redet.
Was in jeder Quote steckt, ist die Marge des Anbieters. Eine faire Quote ohne Marge wäre der Kehrwert der impliziten Wahrscheinlichkeit: Wer mit 50 % Wahrscheinlichkeit gewinnt, bekommt eine Quote von 2.00, wer mit 10 %, eine von 10.00. Tatsächlich liegen die Quoten in einem Zwei-Wege-Markt bei einer Wahrscheinlichkeit von 50 % nicht bei 2.00/2.00, sondern typischerweise bei 1.90/1.90. Dann zahlt jeder Franken Einsatz 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ 1.0526 = 0.95 Franken zurück, wenn beide Seiten korrekt tippen. Die Marge beträgt dann 5 %, was nichts anderes heisst, als dass der Anbieter von jedem eingesetzten Franken 5 Rappen einbehält – egal, wie das Turnier ausgeht.
Diese Marge schmälert die langfristige Auszahlung, ohne dass sie als Abgabe erscheint. Bei einem Feld von 100 Spielern mit einem klaren Favoriten und 99 Aussenseitern verteilt sich die Marge auf alle Quoten, schlägt aber auf den Aussenseitern stärker durch, weil dort die Spielerbasis kleiner und die Quoten weiter auseinander liegen. Sporttip veröffentlicht für einzelne Märkte keine festen Margen, aber die Spielregeln zeigen, wie das System Margen verschiebt: Bei Livewetten kann das System eine Wette mit Quote 1.00 werten, wenn sie nach dem tatsächlichen Eintreffen platziert wird, was den Spieler seinen Einsatz ohne Gewinn kostet.
Wer den Turniersieger eines grossen Feldes vorhersagen will, sieht sich einer grundlegenden Schwierigkeit gegenüber: Die Quoten auf einen Spieler, der im Feld der Besten steht, aber nicht zu den Top 5 zählt, liegen regelmässig im dreistelligen Bereich, weil die implizite Wahrscheinlichkeit eines Siegs klein ist. Eine Wette von zehn Franken auf Quote 101.00 bringt 1’010 Franken – aber nur, wenn der Spieler tatsächlich gewinnt, was bei dieser Quote in weniger als einem Prozent der Fälle passiert. Der versprochene Gewinn ist hoch, die Wahrscheinlichkeit, ihn zu kassieren, ist klein. Eine Wette auf einen Aussenseiter ist immer eine Wette gegen die Statistik.
Vom Einzelpreis zum Kombi-Bonus
Bei Sporttip gibt es einen fest definierten Kombiboost, der nur online, prematch oder live, sowie auf Systemwetten gilt: vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50 lösen einen Bonus von 5 % auf den Nettogewinn aus, sieben Voraussagen bringen 20 %, zehn bringen 40 %, fünfzehn bringen 100 %. Der Bonus ist eine Erhöhung des Nettogewinns, also der Auszahlung minus Einsatz. Die Begrenzung von Einsatz und Erhöhung steht in den Spielregeln – sie macht den Boost nie zu einem offenen Tor, sondern zu einer kontrollierten Aufstockung.
Bei fünfzehn Tipps muss jeder einzelne eintreffen, damit der hundertprozentige Bonus ausbezahlt wird. Eine Wette mit fünfzehn Voraussagen, alle zu Quote 1.50, hätte eine Basisquote von 1.50¹⁵ ≈ 437.00 – jeder Einsatz versechzehnfacht sich mit Bonus auf über 870 Franken, falls alle Teile sitzen. Die Wahrscheinlichkeit, dass fünfzehn unabhängige Tipps jeweils zu 1.50 eintreffen, beträgt – sofern die 1.50 jeweils eine faire Wettquote ist – ungefähr 0.667¹⁵ ≈ 0.7 %. Selbstverständlich sind nicht alle 1.50-Quoten faire 50/50-Wetten; eine Quote von 1.50 entspricht 67 % impliziter Wahrscheinlichkeit. Wer trotzdem alle fünfzehn trifft, hat schlicht Glück.
Der Kombiboost wird oft als Argument für Mehrfachwetten eingesetzt – er ist keines. Er erhöht den Gewinn im Erfolgsfall, aber er ändert nichts daran, dass der Erfolgsfall bei vielen Beinen exponentiell seltener wird. Ein Bonus von 100 % auf einen Gewinn, der mit 0.7 % Wahrscheinlichkeit eintrifft, ist im Erwartungswert kleiner als ein Verlust im Durchschnitt über viele Versuche. Die Mechanik lohnt sich nur, wenn einzelne Quoten deutlich über 1.50 liegen und damit die faire Wahrscheinlichkeit günstiger ist als das, was die Quote vermuten lässt.
Cash-Out bei Sporttip funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der angebotene Auszahlungsbetrag ist niedriger als der mögliche spätere Gewinn, abhängig vom Stand des Turniers, und Swisslos kann Cash-Out jederzeit ändern oder nicht anbieten. Wer mitten im Turnier aussteigen will, hat damit eine mechanische Option – aber er lässt sich die Marge entlohnen, die in der ursprünglichen Wette steckt, nicht seine eigene. Für den Longshot-Wetter heisst das: Cash-Out auf einen Golfer, der die dritte Runde überstanden hat, kommt in der Endphase meistens teurer als gedacht, weil die Marge auf den Cash-Out-Betrag aufgeschlagen wird.
Majors, Ryder Cup und PGA Tour: was hier auf den Wettschein kommt
Vier Majors prägen den Turnierkalender im Herren-Golf: das US Masters in Augusta im April, die PGA Championship im Mai, die U.S. Open im Juni und The Open Championship – auch British Open genannt – im Juli im Vereinigten Königreich. Jedes dieser Turniere läuft über vier Runden à 18 Löcher, mit einem Cut nach zwei Runden, der das Feld auf die Spieler reduziert, die in der dritten und vierten Runde spielen. Eine 18-Loch-Runde hat Par 72 – das heisst, jedes Loch zählt im Durchschnitt 4 Schläge, vier Par-3, vier Par-5, zehn Par-4 je nach Platz. Birdie, Eagle und Bogey bezeichnen ein, zwei oder einen Schlag über Par an einem Loch.
Daneben steht der Ryder Cup, ein Teamwettbewerb zwischen den USA und Europa, der alle zwei Jahre mit zwölf Spielern pro Team im Lochspiel ausgetragen wird – jeder Spieler spielt direkt gegen einen Gegner, das bessere Resultat pro Loch zählt. Lochspiel unterscheidet sich vom Zählspiel der Majors, bei dem die Schläge insgesamt gegen das ganze Feld gezählt werden. Diese Unterscheidung schlägt sich in der Wettmechanik nieder: Beim Lochspiel gewinnt der Spieler, der mehr Löcher als sein Gegner für sich entscheidet; beim Zählspiel gewinnt, wer insgesamt weniger Schläge für die Runde braucht.
Was auf den Wettschein kommt, hängt vom Veranstalter ab. Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport bieten nur das, was auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten steht – eine geschlossene Liste, die Golfturniere umfasst, aber nur soweit, wie sie mit Totalisator- oder Quotenwetten abgedeckt werden können. Ecken- und Kartenmärkte wie im Fussball gibt es nicht, dafür Turniersieger, Top-Platzierungen, Head-to-Head-Duelle und Livewetten auf laufende Runden.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung werben mit allem, was der internationale Markt hergibt – Wetten auf einzelne Löcher, Head-to-Heads zwischen Spielern in verschiedenen Flights, Leaderboard-Wetten Runde für Runde. Was sie anbieten, hat hier allerdings keine Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Reklamationsstelle. Wer dort wettet, hat im Streitfall nur den ausländischen Anbieter als Adressaten. Für Golfturniere mit hoher Datenverfügbarkeit sind ihre Programme in der Regel breiter, aber im Ernstfall zahlt das nichts.
Cut, Preisgeld und Spielbarkeit
Bei Turnieren mit Cut erhalten nur Spieler, die ihn schaffen, Preisgeld. Der Cut wird nach den ersten beiden Runden gesetzt und teilt das Starterfeld in jene, die am Wochenende weiterspielen, und jene, die nach Hause fahren. Für die Wette auf den Turniersieger bedeutet das: Wer nach Runde 2 ausscheidet, kann nicht mehr gewinnen, und die Wette verliert sofort. Head-to-Head-Wetten werden in der Regel gegen einen Spieler aus dem gleichen Flight gesetzt – verpasst einer den Cut und der andere spielt weiter, wird die Wette trotzdem über 72 Löcher gewertet, sofern der Veranstalter das so regelt.
Die Wettmechanik unterscheidet sich also je nach Wettart, und die Bedingungen stehen im Wettprogramm, nicht in der Werbung. Wer auf den Sieger eines grossen Feldes wettet, sollte die Cut-Regel kennen – sie eliminiert früh die meisten Aussenseiter und macht damit eine Quote von 100 auf einen Spieler nicht zur sicheren Bank, sondern zum langen Schuss. Die Marge in der Quote bleibt bestehen, egal ob der Spieler den Cut übersteht oder nicht.
Für die vier Majors und den Ryder Cup lohnt sich ein Blick auf die Spielpaarungen vor dem Turnier: Die Setzliste und der Cut unterscheiden sich, und die Gespa-Liste sagt, welche Märkte für welchen Wettbewerb erlaubt sind. Wer auf den Sieger wettet, sollte wissen, dass sich Cut-Regeln zwischen den Majors unterscheiden können – die U.S. Open setzt den Cut typischerweise strenger als The Open, was sich in der Quote niederschlägt.
Zehn Anbieter im Vergleich: was die Bewilligung in der Golfwette ausmacht
Die folgende Übersicht zeigt zehn Anbieter in derselben Reihenfolge, wie sie im Testfeld stehen. Nur die ersten beiden führen eine Schweizer Bewilligung; die übrigen acht sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, die für Schweizer Spielerinnen und Spieler erreichbar sind, aber im Streitfall keinen Schweizer Schutz bieten.
| Marke | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter, Sitz oder Lizenzangabe |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel, deutschsprachige Schweiz, Tessin und Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne, sechs Westschweizer Kantone |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht etabliert; hat in der Schweiz keine Wirkung |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht etabliert; hat in der Schweiz keine Wirkung |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht etabliert; hat in der Schweiz keine Wirkung |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht etabliert; hat in der Schweiz keine Wirkung |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht etabliert; hat in der Schweiz keine Wirkung |
| AmunRa | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht etabliert; hat in der Schweiz keine Wirkung |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht etabliert; hat in der Schweiz keine Wirkung |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht etabliert; hat in der Schweiz keine Wirkung |
Die Spalte zur Bewilligung trennt sauber zwischen den zwei Schweizer Veranstaltern, die das Geldspielgesetz zulässt, und den acht Marken, deren Lizenz in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS). Die Spalte zum Veranstalter zeigt bei den beiden Schweizer Marken den rechtlichen Träger und das Vertragsgebiet, bei den übrigen nur, was an Lizenzangaben verfügbar ist – und das ist im Rahmen dieser Übersicht nicht etabliert. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz, ohne Eintrag im Sperrregister und ohne Reklamationsstelle in der Schweiz. Die Gespa-Liste enthält keine weiteren bewilligten Sportwettenanbieter, weil das Gesetz deren zwei pro Land festlegt; sie ist eine geschlossene Liste, kein Verzeichnis weiterer Anbieter.
Swisslos Sporttip – die breite Adresse für die Deutschschweiz und Liechtenstein
Swisslos Sporttip ist die Sportwett-Marke der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen von 2020 und führt in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein ihre Wettangebote durch. Ein Online-Konto lässt sich nur eröffnen, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in diesem Vertragsgebiet liegt; jeder Spieler darf sich nur einmal registrieren, das Mindestalter beträgt 18 Jahre, der Ausweis wird hochgeladen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Das Wettprogramm richtet sich nach der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten. Bei Golfturnieren bietet Sporttip den Turniersieger, Top-Platzierungen und Head-to-Head-Duelle, Prematch und Live, sowie Quotenboosts und Profitboosts auf Prematch-Einzelwetten. Livewetten zählen mit Quote 1.00, wenn sie nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden. Cash-Out ist nur online verfügbar, nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette – diese Limits kann Swisslos jederzeit ändern.
Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahre CHF 1’000); wer das nicht tut, kann nicht teilnehmen. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden, plus eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Gewinne und Saldi werden nur auf ein Konto mit dem Namen der spielenden Person ausgezahlt – Barauszahlungen an Drittpersonen oder Kryptowährungs-Auszahlungen gibt es nicht. Wer unter 18 ist oder unter Spielsperre steht, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.
Für Golfturniere ist Sporttip die Adresse, an der die Bewilligung sitzt: Wer hier wettet, spielt unter Schweizer Aufsicht, mit Anbindung an das Sperrregister, mit festen Höchsteinsätzen und mit der Pflicht, vorher Limite zu setzen. Der Preis dafür ist die Schweiz-Liste der Märkte – sie ist enger als das, was internationale Anbieter auf ihren Plattformen zeigen, aber jeder Markt, der hier erscheint, hat eine Gespa-Freigabe.
Wer sich für Sporttip entscheidet, weil das eigene Wohnkanton zum Vertragsgebiet gehört, bekommt ein vollständig reguliertes Angebot mit allen Pflichten, die das Geldspielgesetz vorsieht. Wer dort nicht wohnt, kann sich nicht registrieren – und damit ist diese Adresse keine Alternative, sondern eine Frage der Wohnsitz-Kantone.
Loterie Romande Jouez Sport – die Adresse für die Romandie
Loterie Romande führt mit Jouez Sport das Sportwetten-Angebot für die Westschweiz. Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne (Adresse: Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne) betreut 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Sie organisiert Wetten für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura – Spielerinnen und Spieler mit Wohnsitz ausserhalb dieser Kantone können kein Online-Konto bei Jouez Sport eröffnen.
Wie Sporttip folgt Jouez Sport der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten und verlangt vor der ersten Teilnahme das Setzen von Verlustlimite. Die Spielregeln orientieren sich am selben Rahmen: Höchsteinsätze pro Einzel- und Kombinationswette, eine 72-Stunden-Frist für die Erhöhung der Limite, ein Verbot für unter 18-Jährige und für gesperrte Personen, sowie die Pflicht zur Identitätsprüfung bei der Registrierung. Wer auf Golfturniere wettet, bekommt das, was die Gespa-Liste für die jeweilige Veranstaltung freigibt – Turniersieger, Top-Platzierungen, Head-to-Head-Duelle, Prematch und live.
Der Hauptunterschied zu Swisslos ist das Vertragsgebiet: Wer in Genf, Waadt oder der übrigen Romandie wohnt, kann nicht bei Swisslos spielen, und wer im deutschsprachigen Landesteil wohnt, kann sich nicht bei Jouez Sport anmelden. In beiden Fällen schlägt das Geldspielgesetz den Wohnsitzkanton als primäre Adresse vor. Wer dort wettet, wo er wohnt, hat die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt; wer sich bei einem Anbieter im anderen Sprachgebiet anmeldet, fällt durch die Wohnsitzprüfung.
Wettangebot, Quotenmarge und Cash-Out-Mechanik ähneln sich zwischen den beiden Schweizer Veranstaltern, weil beide nach denselben Gespa-Vorgaben arbeiten. Die Vergleichbarkeit ergibt sich aus dem Rahmen – Bewilligungsinhaber, Gespa-Aufsicht, Liste der bewilligten Sportarten – und nicht aus identischen Produkten. Die Loterie Romande schüttet einen Teil ihrer Erträge an kulturelle und sportliche Zwecke in der Romandie aus, Swisslos in die deutsche Schweiz, das Tessin und Liechtenstein. Beide Marken sind in ihrem jeweiligen Vertragsgebiet die einzige legale Adresse.
WirWetten – ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz ausländischer Provenienz hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS); die Plattform ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und im Streitfall gibt es keine Schweizer Reklamationsstelle. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was zu einer DNS-Blockade durch Schweizer Telekom-Anbieter führt – Nutzerinnen und Nutzer müssten in dem Fall über technische Umwege zugreifen.
Für Golfturniere zeigt die Plattform in der Regel ein breites Wettprogramm mit Head-to-Head-Märkten, Leaderboard-Wetten Runde für Runde und Einzelloch-Wetten. Welche Quotenmargen tatsächlich anliegen, ist nicht aus den öffentlich dokumentierten Spielregeln zu entnehmen. Wer bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Plattform nicht verpflichtet ist, eine Marge offenzulegen, und dass die kantonale Steuerpraxis – etwa in Thurgau – Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe.
WirWetten ist deshalb keine Alternative für jemanden, der im Konfliktfall die Schweizer Aufsicht beanspruchen will. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass bei Streitfällen das ausländische Recht gilt, dass keine Schweizer Spielsperre greift, und dass Gewinne je nach Kanton anders besteuert werden als Gewinne bei Sporttip oder Jouez Sport.
PowBet – ohne Schweizer Bewilligung
PowBet ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Voraussetzungen entsprechen dem Muster der übrigen Anbieter in dieser Kategorie: kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Bewilligung. Wer dort spielt, kann seine Wette platzieren, sieht aber im Konfliktfall keine Schweizer Anlaufstelle.
Welche Golfturniere im Detail angeboten werden, ist nicht explizit aus den Bedingungen ersichtlich, und konkrete Quoten oder Margen sind dort ebenfalls nicht aufgeführt. Wer eine breite Auswahl an Märkten sucht, mag das Angebot prüfen – wer auf Schweizer Schutz Wert legt, sollte es nicht.
Die Gewinne fallen unter dieselbe kantonale Steuerlogik wie bei den übrigen ausländischen Anbietern: in den meisten Kantonen unter dem Steuerfreibetrag steuerfrei, in Kantonen mit strengerer Praxis – wie Thurgau – als Einkommen zu versteuern. Wer in einem Kanton mit strenger Praxis wohnt, sollte das vor der ersten Einzahlung klären.
Betwinner – ohne Schweizer Bewilligung
Betwinner gehört zu den bekannteren ausländischen Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Die Voraussetzungen der vorangehenden Abschnitte gelten entsprechend: ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Spielsperre. Wer dort wettet, hat die Voraussetzungen des Schweizer Rechts nicht erfüllt.
Das Wettprogramm für Golf umfasst in der Regel internationale Turniere mit einer breiten Palette an Märkten – Turniersieger, Top-Platzierungen, Head-to-Head, Livewetten bis hin zu Einzelloch-Wetten. Welche Quotenmargen genau anliegen, ist aus den allgemeinen Bedingungen nicht zu entnehmen. Für die Gespa gehört die Plattform zu den Domains, die auf die Sperrliste gesetzt werden können, was zu einer DNS-Blockade führt.
Wer bei Betwinner spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Plattform im Streitfall nur nach ihrem ausländischen Recht haftet und dass die Schweizer Behörden bei einer Strafverfolgung gegen den Anbieter auch die Einlagen und Gewinne der Spielerinnen und Spieler einziehen könnten. Das ist der Preis für das breitere Wettprogramm ohne Schweizer Bewilligung.
Betovo – ohne Schweizer Bewilligung
Betovo ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier fehlt jede Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und im Konfliktfall gilt das ausländische Recht der Plattform. Welche konkreten Golfmärkte angeboten werden, ist nicht aus den dokumentierten Bedingungen zu entnehmen.
Wer eine Schweizer Bewilligung mit dem vollen Pflichtenrahmen sucht – Höchsteinsätze, Verlustlimite, Gespa-Aufsicht, Schweizer Spielsperre – ist bei Betovo falsch. Wer das internationale Programm sehen will, kann es prüfen, aber die Konsequenzen bei einer Beschlagnahmung der Gewinne oder bei einer DNS-Blockade der Domain trägt er selbst.
Die kantonale Steuerlogik für Gewinne ausländischer Grossspiele bleibt dieselbe wie bei den übrigen Marken ohne Schweizer Bewilligung: je nach Kanton steuerfrei unter dem Freibetrag, in Kantonen mit anderer Praxis als Einkommen zu versteuern. Hier nicht anders als bei WirWetten, PowBet oder Betwinner.
Bahigo – ohne Schweizer Bewilligung
Bahigo ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Sie folgt in den Voraussetzungen dem Muster der Plattformen ohne Schweizer Aufsicht. Wer sich für die Quoten, Margen und das spezifische Marktangebot interessiert, sollte diese Details vor einer Anmeldung direkt bei der Plattform prüfen.
Für Schweizer Spielerinnen und Spieler bedeutet die Anmeldung bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung: kein Pflichtrahmen nach Schweizer Recht, keine verpflichtende Verlustlimite, kein Anschluss an das Sperrregister, und je nach Kanton eine andere steuerliche Behandlung der Gewinne. Wer dort wettet, sollte diese Punkte vor der ersten Einzahlung klären.
Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was zu einer DNS-Blockade durch Schweizer Provider führt. Wer die Sperre umgehen will, muss technische Mittel einsetzen, was wiederum die Frage der Schweizer Rechtslage neu aufwirft.
AmunRa – ohne Schweizer Bewilligung
AmunRa ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier: ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Schutz. Welche Märkte und welche Quoten für Golf angeboten werden, ist aus den dokumentierten Bedingungen nicht zu entnehmen.
Für die Gespa ist die Plattform eine Domain, die auf die Sperrliste gesetzt werden kann. Wer bei AmunRa spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Schweiz keine eigene Aufsicht über das Angebot führt und dass der Schutz des Schweizer Rechts im Streitfall entfällt. Wer auf Schweizer Schutz Wert legt, geht zu Sporttip oder zu Jouez Sport.
Die Gewinne fallen unter die kantonale Steuerlogik für ausländische Grossspiele. Die Gewinne unterliegen der kantonalen Steuerlogik: In vielen Kantonen bleiben sie unter dem Freibetrag steuerfrei, während sie in anderen Kantonen als Einkommen versteuert werden müssen. Die kantonale Praxis kann hier variieren.
FortuneJack – ohne Schweizer Bewilligung
FortuneJack ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und nicht durch die Gespa beaufsichtigt. Welche Quoten, Margen und Märkte konkret für Golfturniere angeboten werden, ist nicht aus den dokumentierten Bedingungen zu entnehmen.
Wer dort spielt, trägt das volle Risiko ohne Schweizer Anlaufstelle. Im Streitfall gilt das Recht der Lizenz, und die Schweiz hat keine Handhabe, Schweizer Spielerinnen und Spieler zu schützen. Wer auf Schweizer Rahmenbedingungen Wert legt, sollte Sporttip oder Jouez Sport wählen.
Auch bei FortuneJack können Gewinne aus ausländischen Grossspielen je nach Kanton als steuerbares Einkommen behandelt werden. Die Steuerpraxis unterscheidet sich: Während sie in vielen Kantonen unter dem Freibetrag steuerfrei bleiben, werden sie in anderen – etwa Thurgau – als voll steuerbares Einkommen gewertet.
Rainbet – ohne Schweizer Bewilligung
Rainbet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei den übrigen ausländischen Marken fehlt die Schweizer Aufsicht, der Anschluss an das Sperrregister und die Anerkennung der ausländischen Lizenz in der Schweiz. Welche Golfturniere genau angeboten werden, ist nicht aus den dokumentierten Bedingungen zu entnehmen.
Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Schweizer Behörden die Plattform auf die Sperrliste setzen können, was zu einer DNS-Blockade durch Schweizer Provider führt. Wer die Sperre umgehen will, muss sich über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren sein.
Die kantonale Steuerlogik gilt entsprechend: Gewinne ausländischer Grossspiele sind in vielen Kantonen unter dem Freibetrag steuerfrei, in anderen Kantonen ist eine abweichende steuerliche Behandlung üblich.
Was Schweizer Bewilligung konkret heisst – und was sie nicht heisst
Wer in der Schweiz auf Golfturniere wettet, betätigt sich in einem Markt, der zwei Veranstalter kennt und sonst niemanden. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) legt fest, dass Sportwetten ein Grossspiel sind, und dass nur zwei Organisatoren dafür in Frage kommen: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und Loterie Romande für die Romandie. Eine Bewilligung bedeutet: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung pro Spiel, Aufsicht durch die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), und Anschluss an das schweizweite Sperrregister. Wer das alles hat, ist Sporttip oder Jouez Sport – die übrigen Marken sind keine Veranstalter im Schweizer Sinn.
Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Auf dieser Liste stehen Golfturniere – eine geschlossene Liste, die laufend aktualisiert wird und bestimmt, welche Märkte überhaupt angeboten werden dürfen. Was nicht auf der Liste steht, ist nicht erlaubt: keine Wetten auf Qualifikationsrunden, wenn sie nicht gelistet sind, keine Wetten auf Frauenwettbewerbe, wenn sie nicht gelistet sind, keine Rangierungswetten, wenn nicht eine Qualifikation oder ein Podium daran hängt. Die Liste kennt keine Ecken- oder Kartenmärkte wie im Fussball, und sie kennt keine Esports-Sektion – weil Esports nicht auf der Liste steht.
Eine Schweizer Bewilligung heisst nicht, dass alle Wetten gleich gut sind, dass die Margen gleich aussehen, dass die Limits grosszügig sind, oder dass die Auszahlungsquote auf jedem Markt gleich ist. Sie heisst: Wer hier wettet, hat die gesetzlichen Schutzmechanismen – Höchsteinsätze, Verlustlimite, Spielsperre, Sperrregister, Aufsicht, anerkannte Reklamationswege. Sie heisst auch: Wer hier wettet, akzeptiert eine geschlossene Liste an Märkten und kann nicht alle Wettformen erwarten, die internationale Anbieter zeigen.
Eine ausländische Bewilligung – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Eine Plattform mit ausländischer Lizenz ist in der Schweiz keine bewilligte Wettanbieterin, und ihre Lizenz begründet keinen Anspruch auf Schweizer Schutz. Wer dort wettet, spielt nach ausländischem Recht, mit ausländischer Aufsicht (oder auch ohne), und hat im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle. Die Gespa führt eine Sperrliste von Domains ausländischer Anbieter, die über DNS von Schweizer Telekomanbietern blockiert werden (Art. 86-93 BGS), und sie aktualisiert diese Liste, wenn Anbieter unter neuen Domains wiederkehren.
Eine Schweizer Bewilligung trägt das Risiko nicht weg, sie ordnet es. Sie setzt eine Verlustlimite, sie verlangt die Identitätsprüfung, sie gibt dem Spieler eine Spielsperre und eine Aufsichtsstelle. Sie kappt den Zugang zu einem grossen Teil dessen, was auf ausländischen Plattformen verfügbar ist, und sie macht damit aus einer breiten Marktlandschaft eine kleine, regulierte Auswahl. Für Golfturniere bleibt damit eine echte Wahl: zwei seriöse Adressen mit vollständigem Schweizer Rahmen, oder ein offenes Angebot an ausländischen Plattformen, deren Schutz und Besteuerung von Kanton zu Kanton anders aussieht.
Wer darf mitspielen, wer nicht
Für die Teilnahme an Sporttip oder Jouez Sport muss die Person mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet haben und darf nicht im Sperrregister eingetragen sein. Die Identität wird bei der Registrierung über einen Ausweis geprüft, der gegen Adressdatenbanken abgeglichen wird. Eine Person darf sich nur einmal registrieren; Mehrfachanmeldungen werden gesperrt.
Wer unter 18 ist, darf weder online noch am Verkaufspunkt teilnehmen. Wer unter Spielsperre steht, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn – eine Wette, die trotz Sperre platziert wird, wird storniert und der Einsatz zurückerstattet, sofern die Sperre vor dem Eingang der Wette eingetragen war. Wer bereits eine Wette platziert hat und danach unter Spielsperre gestellt wird, verliert ebenfalls den Anspruch auf den Gewinn aus der laufenden Wette, der Einsatz wird nach den Regeln des Veranstalters behandelt.
Steuern und Freibetrag
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, und darüber wird die Verrechnungssteuer von 35 % direkt durch den Veranstalter abgezogen. Der Bund hat den Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt. Die Kantone setzen eigene Freibeträge, die vom Bund abweichen können – die effektive Freigrenze ist deshalb je nach Kanton unterschiedlich und sollte vor einer grossen Auszahlung mit der kantonalen Steuerverwaltung abgeklärt werden.
Wer unter dem Freibetrag bleibt, zahlt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn – das ist der typische Fall für eine normale Sportwette. Wer darüber liegt, hat den Freibetrag überschritten und kann den Gewinn in der Steuererklärung deklarieren, um die Verrechnungssteuer zurückzuholen. Bei Gewinnen aus ausländischen Grossspielen ist die Lage je nach Kanton eine andere: Während die meisten Kantone auch dort den Freibetrag anwenden, behandelt Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Freibetrag. Wer in einem anderen Kanton wohnt, sollte die kantonale Praxis direkt klären.
Kosten und Schutz in einer Übersicht
Eine Wette auf den Turniersieger eines Majors in Höhe von CHF 10 zu Quote 50 bringt bei einem Sieg CHF 500 zurück, der Nettogewinn ist CHF 490. Im Auszahlungsbetrag steckt die Marge des Veranstalters, die in der Quote eingepreist ist. Bei einer 50/50-Wahrscheinlichkeit und einer Quote von 1.90/1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 % und die Marge bei 5 %; bei einem grossen Feld mit vielen Spielern und vielen Quoten verschiebt sich die Marge, typischerweise zu Lasten der Aussenseiter-Quoten. Wer regelmässig auf Golfturniere wettet, gibt im Erwartungswert 5–10 % seines Einsatzes an die Marge ab.
Die eigenen Limits liegen vor der ersten Wette fest – bei Swisslos sind das 1, 7 und 30 Tage mit Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, plus eine freiwillige Einzahlungslimite. Diese Limits können nicht heraufgesetzt werden ohne 72 Stunden Wartezeit, was die impulsive Erhöhung nach einer verlorenen Wette unterbindet. Eine Senkung gilt sofort. Wer das Gefühl hat, dass das Limit nicht ausreicht, kann den Zugang für 1 bis 180 Tage produktbezogen sperren oder eine unbefristete Spielsperre im Sperrregister eintragen, die auch für Casinos und das Fürstentum Liechtenstein gilt.
Eine Wette von CHF 1’000 auf Quote 9.00 bringt bei Sieg CHF 9’000, der Nettogewinn ist CHF 8’000. Liegt das Wettkonto bei einem Schweizer Veranstalter, ist der Gewinn unter dem Freibetrag von CHF 1’071’000 steuerfrei, und es fällt keine Verrechnungssteuer an. Liegt das Konto bei einem ausländischen Anbieter, richtet sich die Besteuerung nach dem Wohnkanton: In vielen Kantonen bleiben Gewinne unter dem Freibetrag steuerfrei, in anderen Kantonen sind sie als Einkommen zu versteuern. Wer auf eine Quote von 9.00 setzt, sollte sich bewusst sein, dass die implizite Wahrscheinlichkeit bei etwa 11 % liegt, und dass der erwartete Gewinn bei dieser Quote und dieser Wahrscheinlichkeit im Durchschnitt negativ ist – zugunsten der Marge.
Eine Auszahlung erfolgt bei Swisslos und Loterie Romande auf ein Konto, das auf den Namen des Spielenden lautet – Barauszahlungen an Dritte oder Auszahlungen in Kryptowährungen sind nicht möglich. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat diese Einschränkung nicht – die Auszahlungsmethoden richten sich nach dem Anbieter und reichen von Banküberweisung bis zu Kryptowährungen. Wer in der Schweiz wohnt und auf einer ausländischen Plattform spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Schweiz keine Sperre gegen Zahlungen an solche Anbieter hat – es gibt kein Schweizer Banken-Sperrsystem, das ausländische Wettplattformen vom Geldverkehr ausschliesst.
Wer Sporttip oder Jouez Sport wählt – und wer nicht
Sporttip oder Jouez Sport sind die einzige legale Adresse in der Schweiz für Golfturnier-Wetten. Wer dort wettet, hat das vollständige Schutzsystem: Verlustlimite, Spielsperre, Sperrregister, Gespa-Aufsicht, anerkannte Reklamationswege, sichere Auszahlung auf das eigene Konto und – für die meisten Kantone – Gewinne unter dem Freibetrag steuerfrei. Die Kehrseite: Die Märkte sind auf die Gespa-Liste beschränkt, die Höchsteinsätze sind begrenzt, und das Wettprogramm entspricht dem, was die Schweiz für Golfturniere zulässt – nicht dem internationalen Markt.
Wer dort nicht wettet, weicht auf eine ausländische Plattform aus und akzeptiert die Konsequenzen: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Spielsperre, mögliche DNS-Blockade, kantonale Steuerpraxis für Gewinne ausländischer Grossspiele, gegebenenfalls Beschlagnahmung von Gewinnen in einem Strafverfahren gegen den Anbieter. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Schweiz keine Aufsicht führt und keine Anlaufstelle für Streitigkeiten ist.
Ein zweiter Blick auf die Marge
Die Marge in einer Quote zu schätzen hilft, eigene Wetten realistisch zu bewerten. Nimmt man ein vereinfachtes Zwei-Wege-Beispiel mit Quoten 1.90 und 1.90, ergibt sich eine Auszahlungsquote von etwa 95 % und eine implizite Marge von 5 %. In der Praxis liegen Golfturnier-Märkte mit einer kleinen Favoriten-Quote und langen Aussenseiter-Quoten höher, oft zwischen 6 und 10 %. Das heisst: Wer 100 Franken auf ein Golfturnier setzt – auf welche Seite auch immer – erhält im Erwartungswert etwa 90 bis 94 Franken zurück, der Rest ist die Marge.
Diese Marge ist der Preis, den der Anbieter für die Durchführung der Wette nimmt. Sie schmälert die Auszahlung, ohne dass sie als Gebühr ausgewiesen wird. Wer den Betrag sehen will, kann ihn rechnerisch aus den Quoten ableiten, ohne ihn bezahlen zu müssen. Was die Marge aber nicht erklärt: die Korrelation zwischen den Quoten und den Wahrscheinlichkeiten, die der Anbieter setzt. Wer auf einen Aussenseiter zu Quote 101 setzt, sollte wissen, dass die Quote eine implizite Wahrscheinlichkeit von knapp 1 % unterstellt – selbst wenn die tatsächliche Wahrscheinlichkeit etwas höher liegt, bleibt die Auszahlung über lange Strecken negativ.
Die Marge ist das eine, die Varianz das andere. Eine einzelne Wette von zehn Franken auf Quote 50 hat 2 % Wahrscheinlichkeit auf 500 Franken, oder 98 % Wahrscheinlichkeit auf 0 Franken. Wer 100 solcher Wetten platziert, gewinnt statistisch etwa zwei davon, was 1’000 Franken zurückbringt – aber 80 Franken an die Varianz verliert, weil die meisten Wetten nichts bringen. Wer 1’000 solcher Wetten platziert, kommt dem Erwartungswert näher, aber mit einer Streuung, die selbst dann noch bei rund 700 Franken liegt. Die Marge wird im Erwartungswert realisiert, die Varianz im Einzelfall – wer auf Dauer wettet, zahlt die Marge an den Anbieter und das Risiko an die Zufälligkeit des Golfsports.
Wie ein Wettschein aufgebaut ist
Ein Wettschein bei Sporttip trägt für jedes ausgewählte Ereignis eine Voraussage und eine Quote, den Einsatz, die zu erwartende Auszahlung und den Namen des Events. Bei einer Einzelwette steht ein Event mit einer Voraussage auf dem Schein, bei einer Kombinationswette mehrere, deren einzelne Quoten zur Gesamtequote multipliziert werden, und bei einer Systemwette eine Auswahl von Kombinationen aus einem Pool von Voraussagen, mit fester Auszahlung pro Treffer.
Cash-Out auf dem Schein funktioniert nur online und nur als vollständiger Cash-Out – wer nur einen Teil auscashen will, kann das bei Sporttip nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen späteren Gewinn, weil die Marge auf den Cash-Out-Betrag umgelegt wird, und Swisslos kann Cash-Out jederzeit ändern. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist, gibt es nicht – wer mitten im Turnier aussteigen will, sollte vor der Wette prüfen, ob Cash-Out angeboten wird.
Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette, wenn die Voraussagen einzeln mindestens Quote 1.50 haben. Bei vier Beinen gibt es 5 %, bei sieben 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 % Bonus auf den Nettogewinn. Dieser Bonus ist eine Aufstockung im Erfolgsfall und ändert nichts daran, dass die Wette bei einem einzigen falschen Bein vollständig verliert. Wer den Kombiboost nutzt, sollte die einzelne Wahrscheinlichkeit jedes Beins prüfen und nicht die Bonus-Zahl.
Häufige Fragen
Welche Schweizer Veranstalter dürfen auf Golfturniere Wetten anbieten?
In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie Loterie Romande mit Jouez Sport für die Romandie. Beide folgen der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten.
Wie liest sich eine Quote auf den Turniersieger bei einem grossen Feld?
Bei einem Feld mit über 100 Spielern liegt die Quote auf den Turniersieger eines mittleren Spielers zwischen 50 und 200, der klare Favorit steht zwischen 6 und 12. Eine hohe Quote heisst niedrige implizite Wahrscheinlichkeit und damit hoher ausgeschütteter Gewinn im Erfolgsfall, aber sehr seltenes Eintreffen.
Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinn ist Einsatz mal Quote – Einsatz mal (Quote minus 1) ist der Nettogewinn. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Einzelquoten zu einer Gesamtquote. Jede Wette bringt den vollen Einsatz zurück plus den Gewinn, der bei einem Sieg über dem Einsatz liegt.
Was bedeutet die Marge in den Quoten?
Die Marge ist der Anteil, den der Anbieter von jedem eingesetzten Franken einbehält. Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen 100 % und der Auszahlungsquote des Marktes. Bei 1.90/1.90 in einem Zwei-Wege-Markt liegt die Marge etwa bei 5 %, bei einem grossen Golferfeld oft zwischen 6 und 10 %.
Welche Verlustlimiten muss ich vor der ersten Wette setzen, und wie beantrage ich eine Spielsperre?
Bei Swisslos sind das Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit Obergrenze CHF 9’999 und unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre wird direkt im Konto beantragt, produktbezogen für 1 bis 180 Tage oder unbefristet mit Eintrag im Schweizer Sperrregister.
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