Volleyball Wetten in der Schweiz – was es kostet, was erlaubt ist
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Wer in der Schweiz auf Volleyball oder Beach-Volleyball wetten will, hat nicht die Auswahl, die ein Blick auf internationale Wettportale vermuten lässt. In diesem Markt dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten, und das Wettprogramm ist nicht ihr Ermessen, sondern eine geschlossene Liste. Dieser Beitrag erläutert die Rahmenbedingungen für Volleyball-Wetten, die Kosten und die Risiken bei Angeboten ohne Schweizer Bewilligung.
Stand: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip, die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos sowie die Angaben der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission, hier als interkantonale Geldspielaufsicht) zur Bewilligungslage.
Schutzengel und Selbstschutz: was Spielerinnen und Spieler in der Hand haben
Wer in der Schweiz Sportwetten abschliesst, schützt sich selbst. Der Staat gibt den Rahmen vor, der Veranstalter führt ihn aus, am Ende aber stehen Verlustlimiten, Pausen und Sperren, die jede Person vor der ersten Wette setzt. Dieser Block liest sich nüchtern, und das ist Absicht: Werbung für Glücksspiel klingt laut, der Spielerschutz ist die Stelle, an der das Marketing endet und das Kleingedruckte beginnt.

Verlustlimiten, die vor der ersten Wette stehen
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip verlangt Swisslos, dass Spielende drei Verlustlimiten setzen – für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige gilt eine separate Obergrenze von CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort; eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam. Wer zusätzlich das eigene Tempo drosseln will, kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Die Werte stehen in den Online-Teilnahmebedingungen, die seit dem 13. Januar 2025 gelten.
Die Mechanik ist einfach, aber folgenreich. Eine Erhöhung, die sofort durchginge, würde den Schutz aushöhlen, den der Veranstalter gerade aufgebaut hat. Die 72 Stunden Pause sind die einkalkulierte Reibung, die ein impulsiver Griff zum Wallet überstehen muss. Wer mitten in einer Glückssträhne das Limit anheben will, wird sie nicht spielen. Wer das Limit an einem ruhigen Abend senkt, hat den Schutz sofort. Die Logik dahinter ist bekannt: Senken ist leicht, Erhöhen ist Arbeit.

Was viele nicht wissen: Es gibt keine staatliche fixe Einzahlungsgrenze. Die Schweiz schreibt vor, dass überhaupt eine Limite gesetzt wird, nicht wie hoch sie ist. Die CHF 9’999 sind eine Hauslimite von Swisslos, kein gesetzlicher Deckel. Wer ein tieferes Risiko will, kann es sich selbst geben.
Pausen, Sperren und das schweizweite Register
Wer eine Pause braucht, kann den Zugang zu einem Produkt für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Eine solche Sperre wird vor Fristablauf nicht aufgehoben – wer sich am Dienstag sperrt und am Mittwoch bereut, bleibt bis zum Ablauf draussen. Daneben gibt es die unbefristete Spielsperre, die in einem schweizweiten Register eingetragen wird. Sie gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Das ist der Punkt, an dem der Schutz nicht mehr vom Veranstalter abhängt, sondern von der Infrastruktur der Aufsicht.
Eine freiwillige Sperre lässt sich laut Bundesrecht erst nach drei Monaten wieder aufheben, und zwar unter Einbezug einer Fachstelle. Das verhindert, dass eine Sperre in einem schwachen Moment wieder gelöst wird. Wer also denkt, eine Pause von zwei Wochen reiche, sollte die kurze Sperre wählen, nicht die unbefristete – die lässt sich nicht einfach per Knopfdruck zurückholen. Wer den Ernstfall kennt, wählt die lange.
Gesetzlich vorgeschrieben ist ausserdem eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten, die der Veranstalter anbieten muss. Beide Schweizer Veranstalter erfüllen das; Swisslos nennt es «Spielpause», die genau in dieses Fenster passt. Wer sich für die kurze Selbstsperre entscheidet, kann sie nach Fristablauf selbst beenden; wer die unbefristete Sperre wählt, kommt nur über die Fachstelle zurück.
Was die Lizenz bringt – und was sie nicht bringt
Die Gespa beaufsichtigt die beiden Schweizer Veranstalter. Eine Spielsperre, die dort eingetragen ist, gilt in allen Casinos, allen Lotterien und beiden Sportwettenanbietern. Wer also bei Sporttip gesperrt ist, kann nicht einfach zu Loterie Romande ausweichen. Das Register macht den Schutz unabhängig davon, bei welchem Veranstalter man zuerst gesperrt wurde.
Was die Lizenz nicht garantiert: dass eine Marke in jedem Kanton verfügbar ist. Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt zwischen den beiden Veranstaltern aufgeteilt, und die Aufteilung folgt Sprachregionen. Wer in Zürich lebt, spielt bei Swisslos; wer in Genf lebt, spielt bei Loterie Romande. Wer auf einer Plattform spielen will, die nicht in seinem Kanton bewilligt ist, hat keine Möglichkeit, sich dort legal zu registrieren. Das ist kein technisches Versehen, sondern die direkte Folge des kantonalen Vertrags von 2019.
Livewetten und Cash-out: Quoten, die sich bewegen, und ihr Preis
Volleyball lebt von Ballwechseln, Sätzen und Momentum. Livewetten spiegeln das, und genau hier wird Volleyball für Buchmacher wie für Wettende besonders tückisch: Ein einziger Block, ein einziger Servicefehler in entscheidender Phase, und die Quote dreht sich schneller als der Wettschein verarbeitet werden kann. Was eine Livewette bei Sporttip bedeutet, was Cash-out kostet und wo der Veranstalter das letzte Wort hat, steht in den Spielregeln – und steht dort in einer Klarheit, die im Marketing fehlt.
Was eine Livewette bei Sporttip ist
Bei Sporttip zählt eine Livewette, sobald das Ereignis im Gange ist. Was live übertragen wird und was nicht, spielt keine Rolle – die Wette gilt unabhängig davon. Wer auf ein Ereignis setzt, das bereits entschieden ist, bekommt die Quote 1.00. Das ist die harte Konsequenz, wenn man die Übertragung schlecht verfolgt und die Anzeige hängt. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, VAR-Entscheid im Fussball – kann der Veranstalter Wetten ebenfalls mit 1.00 werten, was den Livebereich zu einer Zone mit kurzen Entscheidungsfenstern macht.
Was heisst das in der Praxis? Eine Livewette ist kein Nebenprodukt der Vorabwette, sondern eine eigene Vertragskategorie. Wer auf einen laufenden Volleyballsatz wettet, akzeptiert die Logik, dass Swisslos einstellen kann, wann das Tor zu ist. Wer das nicht akzeptiert, bleibt bei Prematch.
Cash-out: was es kostet und was es kann
Cash-out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, sowohl vor Spielbeginn als auch live – aber nur online, nur als vollständiges Cash-out und ohne Teilauszahlung. Der Betrag, den Swisslos auszahlt, liegt unter dem Gewinn, den die Wette bei natürlichem Ausgang erreicht hätte. Der genaue Wert hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass Cash-out für jeden Markt angeboten wird, besteht nicht.
Diese letzte Klausel ist die Stelle, an der das Marketing normalerweise endet und das Kleingedruckte beginnt. «Cash-out verfügbar» heisst bei Sporttip nicht, dass es heute oder in dieser Liga verfügbar ist; es heisst nur, dass die Funktion existiert. Wer vor dem Tipp «Mit Cash-out absichern» will, sollte vorher prüfen, ob das Ereignis überhaupt dafür freigeschaltet ist. Ein ausgeführtes Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen – der Knopf ist eine Einbahnstrasse. Das gilt auch dann, wenn die Quote in den folgenden Sekunden weiter steigt.
Abhängige Ereignisse und der Bet-Builder
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Wer auf den Sieger und den Satzstand desselben Spiels setzen will, muss diesen Weg gehen. Was passiert, wenn Swisslos eine solche Kombination versehentlich ohne diese Funktion annimmt? Der Veranstalter kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Vorteil liegt beim Haus: Die Wettenden merken den Fehler erst, wenn die Auswertung ansteht.
Was das in der Volleyball-Praxis heisst: Wer auf Sieger, Satzwette und Punkte im ersten Satz eines Spiels setzen will, geht durch den Bet-Builder. Wer das nicht tut und es trotzdem als Kombination einreicht, läuft Gefahr, dass die ganze Wette gestrichen wird. Das ist kein theoretisches Risiko – Volleyball ist ein Sport mit vielen verketteten Märkten pro Spiel, und die Verführung, sie zu kombinieren, ist gross.
Spielplan, Ligen und das Programm der Veranstalter
Volleyball ist nicht Fussball, und das merkt man am Wettprogramm. Die Gespa führt eine geschlossene Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten – wer als Veranstalter in der Schweiz Sportwetten anbietet, kann nicht einfach ein neues Turnier ins Programm nehmen, nur weil die Quote verlockend wäre. Was auf der Liste steht, wird angeboten; was nicht, fehlt.
Hallenvolleyball: nationale Ligen und internationale Turniere
Im Hallenvolleyball beginnt der Spielplan in der Schweiz mit der NLA der Männer und der NLA der Frauen; beide werden vom Schweizerischen Volleyballverband (Swiss Volley) organisiert. Dazu kommen je nach Saison die unteren Ligen, soweit sie auf der Gespa-Liste stehen. International sind es vor allem die europäischen Klubwettbewerbe (CEV Champions League, CEV Cup, Challenge Cup) und die Nationalmannschafts-Turniere – Weltliga-/Nations-League-Spiele, Welt- und Europameisterschaften, Olympische Spiele.
Was davon bei Sporttip auf dem Wettschein steht, hängt von der Gespa-Liste in der jeweils gültigen Fassung ab. Die Liste ist nicht statisch; sie wird angepasst, wenn Wettbewerbe hinzukommen oder wegfallen. Wer also am Dienstag ein Spiel der Schweizer NLA wetten will, schaut am besten am Dienstag selbst ins Wettprogramm – der Hinweis in einem älteren Werbeprospekt kann veraltet sein.
Wettarten, die im Hallenvolleyball üblich sind: Siegerwette, Satzwette (Wette auf das exakte Satzverhältnis), Handicap, Über/Unter bei Gesamtpunkten, und je nach Anbieter Wette auf den ersten Satz oder auf das Satz-Tie-Break im fünften Satz. Eine Wette auf einzelne Spieler (Wer schlägt am häufigsten auf, wer blockt am meisten) ist im Schweizer Programm nicht zu erwarten – die Gespa-Liste kennt keine Spielerwetten auf Hallenvolleyball, und der Markt dafür ist im Vergleich zu Fussball auch international klein.
Beach-Volleyball: Tour statt Liga
Beach-Volleyball ist eine andere Logik. Es gibt keine nationale Liga, die über eine Saison läuft; stattdessen gibt es die internationale Tour, dominiert von der FIVB Beach Pro Tour mit ihren Turnieren rund um den Globus. In der Schweiz sind nationale Meisterschaften (Schweizer Meisterschaften im Beach-Volleyball) ein eigenständiger Wettbewerb; daneben gibt es das Swiss Beach Tour, eine nationale Turnierserie, die an verschiedenen Standorten Station macht. Dazu kommen die internationalen Grossanlässe: Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Olympische Spiele.
Was auf der Gespa-Liste steht, ist nicht alles, was international stattfindet. Beach-Volleyball ist eine Sportart, in der Trainingsläufe und Qualifikationsrunden manchmal schwer zu trennen sind; die Gespa-Liste untersagt – wie bei anderen Sportarten – Wetten auf Trainingsläufe. Was an Qualifikationsrunden wettbar ist, steht ausdrücklich auf der Liste; was nicht dort steht, ist nicht im Programm. Wer auf eine Qualifikationsrunde der FIVB-Tour wetten will, prüft das im Voraus und nicht erst, wenn der Wettschein schon steht.
Wettarten, die bei Beach-Volleyball üblich sind: Siegerwette, Satzwette (best of three; im Gegensatz zum Hallenvolleyball wird im Beach normalerweise auf zwei Gewinnsätze gespielt), und je nach Anbieter Punktwetten auf einzelne Sätze. Live-Wetten auf Beach-Volleyball sind bei den internationalen Veranstaltern verbreitet, weil das Spielformat kurz und überschaubar ist – zwei Sätze, klare Pausen, eindeutige Resultate.
Welche Wettarten und Märkte es überhaupt gibt
Die Gespa-Liste regelt zweierlei: welche Sportarten und Wettbewerbe wettbar sind, und welche Wettarten pro Wettbewerb zugelassen sind. Eckballwetten und Kartenwetten, wie sie im Fussball üblich sind, gibt es in der Liste nicht – sie sind Fussball-spezifisch. Was Volleyball angeht, sind die Wettarten beschränkter als in grossen Publikumssportarten; es dominieren die klassischen Drei-Wege- oder Zwei-Wege-Märkte, Satzwetten und punktbezogene Über/Unter-Wetten. Eine breite Auswahl an Spezialmärkten wie «Anzahl der Asse», «Anzahl der Blocks» oder «Wetten auf einzelne Spielerinnen und Spieler» ist in der Schweizer Liste nicht zu erwarten.
Was das für Wettende heisst: Wer Volleyball mag und Volleyball wetten will, hat ein schmaleres Angebot als beim Fussball. Das ist kein Nachteil, wenn man auf Sieger und Sätze setzt; es ist einer, wenn man die ganze Spielertiefe einer Partie in Märkten abbilden will. In diesem Markt ist weniger mehr – und die Quote muss mit dem Wettbewerb mitgehen, nicht mit dem Programm.
Anbieter im Vergleich: zwei mit Lizenz, acht ohne
In der Schweiz dürfen nur Swisslos (mit dem Produkt Sporttip) und Loterie Romande (mit dem Produkt Jouez Sport) Sportwetten anbieten. Beide haben eine Bewilligung der Gespa, beide führen nur Wettbewerbe und Wettarten aus der Gespa-Liste, beide prüfen Identität und Wohnsitz, beide setzen auf das schweizweite Spielsperren-Register. Alles andere – egal welche Marke, egal welche Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder anderswo – hat in der Schweiz keine Bewilligung. Das ist nicht eine Meinung, sondern das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51).
In der folgenden Übersicht sind die zwei Schweizer Veranstalter zuerst aufgeführt, danach die acht ausländischen Marken, die der Leser in der Werbung sieht, die aber keine Schweizer Bewilligung haben. Die Reihenfolge innerhalb der beiden Gruppen folgt der Darstellung im facts card-Set von Research.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Gespa (Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Gespa (Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport |
| Boomerang Bet | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt; keine Bewilligung in der Schweiz |
| GG.BET | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt; keine Bewilligung in der Schweiz |
| BetFury | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt; keine Bewilligung in der Schweiz |
| Bruce Bet | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt; keine Bewilligung in der Schweiz |
| Unibet | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt; keine Bewilligung in der Schweiz |
| Betovo | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt; keine Bewilligung in der Schweiz |
| Bahigo | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt; keine Bewilligung in der Schweiz |
| myBet | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt; keine Bewilligung in der Schweiz |
Die Tabelle zeigt zwei Sorten Bewilligung und zwei Sorten Veranstalter. Sie zeigt auch, was die Spalte «ausgewiesene Lizenz» bei den ausländischen Marken bedeutet: Es ist die Lizenz, die der Anbieter auf seiner eigenen Webseite nennt – eine Lizenz, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Was die Spalte nicht zeigt, ist das gesamte Schutzprofil der Schweizer Veranstalter: Spielsperren-Register, Verlustlimiten vor der ersten Wette, Auszahlung an ein auf den eigenen Namen lautendes Konto, Identitätsprüfung bei Registrierung, Werbebeschränkungen. Das sind Punkte, die für Wettende oft schwerer wiegen als die Bewilligung selbst.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie der Deutschschweiz und des Tessins mit Sitz in Basel. Die Sportwetten laufen unter dem Markennamen Sporttip, das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann sich online registrieren – vorausgesetzt, er oder sie ist mindestens 18 Jahre alt, hat keine laufende Spielsperre und besteht die Identitätsprüfung. Wer in einem anderen Kanton wohnt, gehört zum Vertragsgebiet der Loterie Romande.
Der Wettmarkt ist das, was die Gespa-Liste für Volleyball und Beach-Volleyball hergibt. Wer auf Volleyball setzen will, schaut am besten direkt ins Wettprogramm, statt aus der Erinnerung an die letzte Saison zu planen. Was das Programm konkret enthält – NLA, Schweizer NLA der Frauen, internationale Klub- und Nationalmannschafts-Turniere, Beach Pro Tour, gegebenenfalls nationale Beach-Turniere – wird von der Gespa-Liste in ihrer jeweils gültigen Fassung bestimmt. Die Liste ist nicht statisch, sie wird angepasst.
Einsatzlimiten bei Sporttip: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, der Höchsteinsatz für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette, die über der Limite liegt, wird nicht angenommen. Das ist im Kleingedruckten der Spielregeln, nicht in der Werbung.
Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die kleine Aufrundung ist ein Detail, das im Total kaum ins Gewicht fällt; in Einzelfällen mit 5-Rappen-Stufen ist es eine erwähnenswerte Marge zugunsten des Veranstalters.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; wer eine bestimmte Erhöhung anstrebt, prüft vorab, ob seine Wette in das Schema passt. Die Schwelle von 1.50 ist im Markt niedrig – sie schliesst keine Favoriten aus, aber sie filtert Wetten mit so tiefer Quote aus, dass die Erhöhung nichts mehr bewegt.
Quotenboosts und Profitboosts sind ein anderes Format: Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die Stelle, an der «Booster» und «Boosts» im Marketing landen – und an der sie in den Spielregeln unter klaren Limiten stehen.
Was die Auszahlung angeht: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Auszahlungen vom Wallet-Guthaben sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Das Wallet selbst wird per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufgeladen (Mindestbetrag CHF 20), in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Der Schweizer Anbieter hat gegenüber jeder ausländischen Marke einen strukturellen Vorteil: Die Auszahlung geht ausschliesslich auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Anonym oder in Kryptowährungen wird in der Schweiz kein Gewinn ausgezahlt. Wer aus einer ausländischen Plattform eine Auszahlung in BTC oder USDT erwartet, hat eine andere Erwartung als die, die das BGS zulässt.
Urteil: Swisslos Sporttip ist der einzige Schweizer Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Wer dort wohnt, hat keine echte Alternative zu einer Schweizer Plattform; wer trotzdem zu einer ausländischen Marke geht, verzichtet auf den schweizweiten Spielsperren-Schutz, auf die Verlustlimiten, die der Veranstalter vorschreibt, und auf die Gespa-Aufsicht. Innerhalb der Schweizer Plattform ist Sporttip ein vollständiges Angebot mit klaren Regeln, die im Kleingedruckten stehen.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne) und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz mit 221 Mitarbeitenden. Wer dort wohnt, registriert sich bei Loterie Romande – nicht bei Swisslos. Wer in der Deutschschweiz wohnt, gehört nicht zum Vertragsgebiet von Loterie Romande; eine Registrierung ist dort nicht möglich.
Die grundsätzlichen Regeln – Bewilligung durch die Gespa, Verlustlimiten, Spielsperren-Register, Auszahlung auf das eigene Konto, geschlossene Liste der Wettbewerbe und Wettarten – sind mit Swisslos identisch. Beide Veranstalter führen ihre Wetten nach dem gleichen Bundesgesetz aus. Was unterschiedlich sein kann, ist das Wettprogramm im Detail: Welche Volleyball-Spiele konkret auf dem Wettschein stehen, welche Beach-Turniere angeboten werden, welche Wettarten für die jeweilige Partie verfügbar sind – das variiert.
Urteil: Loterie Romande Jouez Sport ist die einzige legale Option für die Westschweiz. Wer dort wohnt und auf Volleyball wetten will, hat mit Jouez Sport einen vollwertigen Veranstalter; was im Programm steht, ist eine direkte Folge der Gespa-Liste. Wer sich bei einem anderen Anbieter registriert, kann es nicht, weil die Adresse und die Identität in Lausanne geprüft werden.
Boomerang Bet
Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausgewiesene Lizenz ist nicht festgestellt; die Webadresse kann auf der Sperrliste der Gespa landen, was zu einer DNS-Sperre in der Schweiz führt. Das Schutzprofil, das Swisslos und Loterie Romande mitbringen – Spielsperren-Register, Verlustlimiten, geprüfte Identität, Auszahlung nur auf das eigene Konto, Aufsicht durch die Gespa – fehlt hier vollständig. Wer bei Boomerang Bet spielt, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht, mit ausländischem Recht und ohne Schweizer Rekurs.
Was eine Volleyball-Wette bei Boomerang Bet konkret bedeutet, zeigt nur das Angebot der Plattform selbst. Das fängt bei den Märkten an – welche Wettbewerbe angeboten werden, ob Beach-Volleyball überhaupt im Programm ist – und hört bei der Auszahlung auf. Die Volleyball-typischen Fragen (Quote auf den Sieger, Satzwette, Live-Märkte, Cash-out) lassen sich für Boomerang Bet hier nicht beantworten. Wer es genau wissen will, schaut direkt ins Wettprogramm der Plattform.
Urteil: Wer in der Schweiz wohnt und auf Volleyball wetten will, hat mit Swisslos und Loterie Romande zwei legale Anbieter. Boomerang Bet gehört in die Kategorie «nicht in der Schweiz bewilligt», mit allen Konsequenzen, die das BGS daran knüpft. Das ist kein Urteil über die Plattform selbst, sondern über die Bewilligungslage in der Schweiz.
GG.BET
GG.BET hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausgewiesene Lizenz ist nicht festgestellt; die Webadresse kann auf der Gespa-Sperrliste stehen. Auch hier gilt: Wer bei GG.BET spielt, spielt ohne den Schutzrahmen, den das BGS vorsieht. Volleyball-spezifische Angaben – ob Beach-Volleyball im Programm ist, wie die Quoten aussehen, ob es Livewetten und Cash-out gibt – nennt die Plattform in ihrem Wettprogramm und in den AGB. Der Name «GG.BET» verbindet sich im Markt mit E-Sport; ob das Volleyball-Angebot gleichwertig ist, ist eine offene Frage.
Urteil: GG.BET ist im Schweizer Markt eine Plattform ohne Bewilligung. Wer dort spielt, ist nicht durch die Gespa geschützt und nicht an das schweizweite Spielsperren-Register angeschlossen. Für Volleyball in der Schweiz ist die legale Plattform diejenige, die der Wohnkanton vorsieht.
BetFury
BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. Ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt; die Webadresse kann auf der Gespa-Sperrliste stehen. Im Markt fällt BetFury durch Krypto-Bezahlung auf, was im Schweizer Wettmarkt ohnehin keine zugelassene Auszahlungsmethode ist – Gewinne aus bewilligten Schweizer Wetten gehen ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto auf den Namen des Spielteilnehmers. Wer bei BetFury spielt, hat eine andere Auszahlungslogik als das, was das BGS vorsieht.
Urteil: BetFury gehört in dieselbe Kategorie wie die anderen ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Das Volleyball-Programm, sofern es eines gibt, ist nicht durch die Gespa-Liste reguliert und folgt den Regeln des Betreibers, nicht des Schweizer Rechts. Wer in der Schweiz wohnt, hat mit Swisslos oder Loterie Romande eine legale Plattform.
Bruce Bet
Bruce Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt; die Webadresse kann auf der Gespa-Sperrliste stehen. Volleyball- und Beach-Volleyball-spezifische Angaben nennt die Marke in ihrem Wettprogramm. Die Marke ist im internationalen Wettmarkt weniger sichtbar als andere, und ob Volleyball im Programm eine Rolle spielt, zeigt nur das Wettprogramm der Marke.
Urteil: Bruce Bet ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Der Volleyball-Markt, die Limits und die Auszahlungsmechanik legt der Anbieter selbst fest; das Kleingedruckte einer jeden solchen Plattform ist Sache der direkten Lektüre. Für die Schweiz gilt: Wer dort wohnt, hat mit Swisslos und Loterie Romande zwei bewilligte Anbieter.
Unibet
Unibet hat keine Schweizer Bewilligung. Unibet ist im internationalen Wettmarkt eine grosse Marke, mit breitem Sportangebot und langjähriger Geschichte. In der Schweiz ist sie keine legale Plattform. Die Konsequenz ist die gleiche wie bei jeder anderen ausländischen Marke ohne Schweizer Bewilligung: kein Spielsperren-Register, keine Verlustlimiten, die der Schweizer Veranstalter vorschreibt, keine Gespa-Aufsicht.
Was Unibet an Volleyball-Quoten und -Märkten anbietet, zeigt nur das Wettprogramm der Plattform. Die Marke hat international einen Ruf für breite Wettprogramme; ob das Volleyball-Angebot Volleyball-spezifische Märkte (Satzwette, Über/Unter) abdeckt, ist eine Frage, die nur das Wettprogramm der Plattform beantwortet. Für die Schweiz ist die Frage sekundär: Die Plattform ist nicht bewilligt, der Schutzrahmen fehlt.
Urteil: Unibet ist in der Schweiz nicht bewilligt, auch wenn die Marke international breit aufgestellt ist. Wer in der Schweiz auf Volleyball wetten will, ist mit Swisslos oder Loterie Romande auf der Seite des BGS.
Betovo
Betovo hat keine Schweizer Bewilligung. Betovo gehört zur Gruppe der ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke ist im Markt weniger sichtbar als andere, und das Angebot für Volleyball-Märkte ist nicht nach Schweizer Standards bewilligt.
Urteil: Betovo ist keine Option im Schweizer Markt. Wer in der Schweiz wohnt, spielt bei Swisslos oder Loterie Romande.
Bahigo
Bahigo hat keine Schweizer Bewilligung. Bahigo ist im deutschsprachigen Wettmarkt bekannt, mit Wurzeln, die in den internationalen Markt reichen. In der Schweiz hat die Marke keine Bewilligung; Volleyball- und Beach-Volleyball-spezifische Märkte nennt die Marke im eigenen Wettprogramm.
Urteil: Bahigo ist in der Schweiz nicht zugelassen. Die legale Plattform für Volleyball ist Swisslos oder Loterie Romande, je nach Wohnkanton.
myBet
myBet hat keine Schweizer Bewilligung. myBet gehört zu den Plattformen, die im internationalen Wettmarkt aktiv sind, aber keine Schweizer Bewilligung haben. Das Volleyball-Angebot dieser Plattform ist nicht nach Schweizer Standards reguliert.
Urteil: myBet ist keine legale Plattform in der Schweiz. Der Schweizer Anbieter für Volleyball ist Swisslos oder Loterie Romande, je nach Wohnsitz.
Volleyball in der Schweiz: was es ist und was es kostet
Volleyballwetten in der Schweiz sind kein Markt, in dem Quoten und Programme das Bild prägen. Sie sind ein Markt, in dem die Bewilligungslage das Bild prägt – und die Kosten, die aus dieser Lage folgen. Wer das versteht, versteht auch, warum die Quoten bei Sporttip anders aussehen als die Quoten einer ausländischen Plattform, warum das Wettprogramm kleiner ist und warum die Auszahlung Tage dauert.
Hallen- und Beach-Volleyball: zwei Sportarten, ein Veranstalter
Hallen-Volleyball und Beach-Volleyball sind verwandt, aber nicht dasselbe. Hallen-Volleyball wird in der Halle gespielt, in der Regel über drei oder fünf Gewinnsätze (im Spitzensport der Männer fünf Sätze, der Frauen und im internationalen Spielbetrieb teils vier), mit sechs Spielern pro Mannschaft. Beach-Volleyball wird im Sand gespielt, in der Regel über zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte (Tie-Break bis 15), mit zwei Spielern pro Mannschaft. Die Spielstruktur ist unterschiedlich, die Märkte unterscheiden sich entsprechend: Im Hallen-Volleyball ist eine Wette auf das Satzverhältnis (3:0, 3:1, 3:2) verbreitet, im Beach-Volleyball ist es eher der 2:0- oder 2:1-Endstand.
Beide Sportarten können auf der Gespa-Liste stehen, und die Liste entscheidet, was wettbar ist. Was auf der Liste nicht steht, fehlt im Programm – auch wenn es international wettbar wäre. Die Gespa-Liste ist nicht die Aufzählung alles dessen, was an Volleyball weltweit stattfindet, sondern die Auswahl, die in der Schweiz bewilligt ist. Die Auswahl ist pragmatisch: Wettbewerbe mit klarer Regulierung, klare Wettarten, keine Wetten auf einzelne Spielerinnen und Spieler.
Wie eine Quote entsteht und was die Marge bedeutet
Eine Quote ist keine objektive Wahrscheinlichkeit, sondern ein Preis, den der Veranstalter festlegt. Bei einem Zwei-Wege-Markt – Volleyball ohne Unentschieden – gibt es zwei mögliche Ausgänge. Stehen beide auf Quote 1.90, so ergibt sich die Auszahlungsquote aus der inversen Summer der Quoten: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95. Das heisst: Der Veranstalter zahlt 95 % der Einsätze als Gewinn zurück, die Marge beträgt rund 5 %. Bei einem Drei-Wege-Markt – etwa bei einem Satz-Tie-Break – sind die Quoten auf alle drei Ausgänge ähnlich zu addieren, und die Marge fällt tendenziell höher aus.
Was heisst das in der Praxis? Eine Marge von 5 % auf 1.90 / 1.90 ist ein günstiger Markt; eine Marge von 8 oder 10 % auf 1.40 / 2.80 ist teurer, auch wenn die Quote für den Favoriten verlockend aussieht. Der Preis, den der Veranstalter verlangt, ist die Marge; sie ist in jeder einzelnen Quote eingepreist, aber sie variiert von Markt zu Markt. Wer Volleyball-Wetten vergleicht, sollte nicht die einzelne Quote, sondern den Markt als Ganzes anschauen.
Die Marge ist ein Durchschnitt über alle möglichen Ausgänge, nicht ein Aufschlag auf die gewettete Quote. Eine Quote von 1.90 mit 5 % Marge ist nicht «1.90 minus 5 %», sondern das Ergebnis der Market-Maker-Rechnung. Wer Quoten liest, liest das Produkt einer Marge, die der Veranstalter kalkuliert hat – und die Volleyball-Quoten bei Sporttip sind nicht öffentlich mit Marge ausgewiesen, sie sind nur als Quote sichtbar. Die Marge lässt sich nur indirekt über vergleichbare Märkte oder durch eigene Rechnung schätzen.
Was ein einzelner Volleyball-Markt kostet: ein Rechenbeispiel
Eine Satzwette «Sieg 3:0» bei einem Volleyballspiel steht vielleicht auf 2.40, der Gegner auf 2.40, das 3:1 auf 4.50, das 3:2 auf 6.50, das 1:3 auf 5.00, das 0:3 auf 8.00. Die Summer der inversen Quoten über alle sechs Ausgänge ergibt eine Auszahlungsquote von rund 0.86 – die Marge liegt also bei etwa 14 %. Das ist für einen Sechs-Wege-Markt nicht ungewöhnlich; ein Zwei-Wege-Markt mit nur Sieg/Niederlage liegt in der Regel zwischen 4 und 7 %, ein Drei-Wege-Markt (mit Tie-Break) zwischen 6 und 9 %.
Die Bandbreite ist die ehrliche Aussage: Volleyball-Märkte bei Sporttip sind nicht öffentlich in einer Marge-Tabelle ausgewiesen, sie lassen sich nur aus der konkreten Quotierung ableiten. Wer eine bestimmte Marge annimmt, sollte die Annahme als Schätzung behandeln und nicht als Fakt. Die Berechnung, die hier nachvollziehbar ist, ist die Logik: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Q₁ + … + 1/Qₙ), Marge = 1 – Auszahlungsquote. Das ist der Schlüssel, mit dem jede konkrete Quotierung auf ihren Preis hin untersucht werden kann.
Was das praktisch heisst: Wer regelmässig Volleyball wettet, vergleicht nicht die einzelne Quote, sondern den Markt. Eine Quote von 1.95 auf den klaren Favoriten in einem 3-Satz-Match ist nicht «besser» als 1.85 auf den gleichen Favoriten in einem anderen Match, wenn die implizierte Marge unterschiedlich ist. Die Differenz liegt in der Marge, nicht im Einzeltipp.
Bonus oder Booster: was bei Sporttip an Erhöhung möglich ist
Sporttip kennt zwei Formate: Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; sie erhöhen die Quote für eine bestimmte Wette. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Was im Marketing nach «gratis Geld» klingt, ist in den Spielregeln eine klar umrissene Aktion mit Obergrenzen.
Der Sporttip-Kombiboost ist ein drittes Format: Er gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Hürde von 1.50 ist niedrig, aber sie filtert die Wetten aus, deren Quote so tief ist, dass die Erhöhung nichts mehr bewegt. Wer mit Quoten unter 1.50 kombiniert, bekommt keinen Boost und keinen Ersatz.
Was heisst das in der Praxis? Ein Kombiboost von 5 % bei vier Voraussagen ist kein grosser Werbe-Bonus, sondern eine kleine Erhöhung des Nettogewinns, die dann ins Gewicht fällt, wenn die Einzelwetten tatsächlich gewinnen. Wer den Boost als Entscheidungsgrundlage nimmt, kombiniert Wetten, die er auch ohne Boost spielen würde, mit dem Boost als Dreingabe. Wer den Boost als Hauptgrund nimmt, baut eine Wette, die nur wegen des Boosts zustande kommt – und die verliert häufiger, als die Erhöhung wettmacht.
Quotenboosts: die Mechanik und der Preis
Ein Quotenboost erhöht die Quote für eine einzelne Wette, nicht den Nettogewinn. Wenn der Favorit normalerweise auf 1.40 steht und der Boost ihn auf 1.60 hebt, ist das ein Zuwachs, der im Gewinnfall 14 % mehr ausmacht – aber im Verlustfall ist es der gleiche Verlust. Der Boost ist kein Geschenk, sondern eine vorübergehende Vergünstigung, die im Programm auftaucht und wieder verschwindet. Pro Wettenden ist er nur einmal nutzbar; eine zweite Wette auf das gleiche Ereignis mit dem gleichen Boost gibt es nicht.
Was in der Werbung oft fehlt: Die Erhöhung gilt nur für die ausgewählte Wette, nicht für eine Kombination. Wer den Boost mit anderen Wetten kombiniert, baut entweder den Kombiboost ein oder verliert den Quotenboost. Das ist die Stelle, an der «Boost» und «Kombination» sich gegenseitig ausschliessen. Wer beide nutzen will, muss die Wetten separat spielen.
Was rechtlich in der Schweiz gilt: BGS, Gespa und die Folgen
Die Rechtslage in der Schweiz ist eindeutig, aber nicht einfach. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht bei der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS); die Veranstalter sind auf zwei begrenzt, Swisslos und Loterie Romande. Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Was bewilligt ist – und was nicht
Was gewettet werden darf, ist nicht das, was der Veranstalter gerne anbieten würde, sondern das, was die Gespa-Liste in der jeweils gültigen Fassung erlaubt. Die Liste wird vom Regulator geführt und enthält die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt; Eckballwetten und Kartenmärkte aus dem Fussball tauchen in der Liste nicht auf; Esports ist im Volleyball-Kontext nicht separat gelistet. Die Liste ist geschlossen – was nicht draufsteht, ist nicht im Programm.
Die Liste wird angepasst, wenn neue Wettbewerbe hinzukommen oder bestehende wegfallen. Wer auf eine bestimmte Liga oder ein bestimmtes Turnier wetten will, prüft die aktuelle Liste, nicht das, was in einer Werbung aus dem Vorjahr stand. Die Gespa publiziert die Liste; Swisslos und Loterie Romande setzen sie im Wettprogramm um.
Wer wo spielen darf
Eine Online-Registrierung bei Swisslos oder Loterie Romande verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Swisslos: Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein. Loterie Romande: sechs Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum Vertragsgebiet gehört, kann sich nicht online registrieren – das ist die direkte Folge der kantonalen Aufteilung. Die Verkaufsstellen vor Ort sind davon zu unterscheiden; dort kann man auch ohne Online-Registrierung spielen, sofern man die übrigen Voraussetzungen (Alter, Identität, Spielsperre) erfüllt.
Die Aufteilung ist nicht technisch, sondern politisch. Sie folgt dem Geldspielkonkordat, das 2021 in Kraft getreten ist. Die Kantone haben den Sportwettenmarkt zwischen den beiden Veranstaltern aufgeteilt und damit die Konzession beschränkt. Eine dritte Schweizer Marke ist im Gesetz nicht vorgesehen, und die Gespa-Liste ist kein Wettbewerbsverzeichnis, sondern eine Auswahlliste.
Werbung, Boni und das, was nicht erlaubt ist
Werbung für Glücksspiel darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet werden (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – das ist die Zahl, die zeigt, wie knapp das Instrument ist.
Was das für die Praxis heisst: Boni sind nicht per se verboten, aber sie brauchen eine Bewilligung. Wer eine ausländische Plattform mit einem Bonusangebot sieht, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, hat eine Werbung vor sich, die gegen das BGS verstösst. Die Strafe trifft den Anbieter, nicht den Spieler – aber der Spieler hat den Werbe-Bonus trotzdem nicht.
Steuern: was ein Gewinn kostet
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich; die Antwort auf die Frage, was ein konkreter Gewinn kostet, hängt vom Wohnkanton ab.
Für die meisten Sporttip-Spielenden ist die Frage akademisch: Wer mit Einsätzen von CHF 1 bis CHF 1’000 spielt, gewinnt in der Regel keine sechsstelligen Beträge, und die Verrechnungssteuer wird nicht fällig. Was bleibt, ist die Eintragung in der Steuererklärung, falls doch einmal ein grösserer Gewinn ansteht. Der Veranstalter behält die Steuer direkt ein, das Vorgehen ist für den Spieler transparent.
Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer, sind aber nach kantonalem Recht – etwa im Thurgau – voll steuerpflichtig, unabhängig von der Höhe. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat eine andere steuerliche Situation als bei einem Schweizer Veranstalter. Das ist ein Punkt, der in der Werbung nie erwähnt wird, in der Steuererklärung aber eine Rolle spielt.
Häufige Fragen zu Volleyballwetten in der Schweiz
Darf in der Schweiz online auf Volleyball gewettet werden?
Ja, aber nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern. Swisslos (Produkt Sporttip) ist für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein zuständig; Loterie Romande (Produkt Jouez Sport) für die sechs Westschweizer Kantone. Ausländische Plattformen haben in der Schweiz keine Bewilligung, und die Gespa führt eine Sperrliste geblockter Domains. Wer in der Schweiz wohnt, hat genau diese zwei Optionen.
Gehören Hallen- und Beach-Volleyball zur Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten?
Welche Wettbewerbe und Wettarten zugelassen sind, regelt die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Was dort steht, ist im Wettprogramm verfügbar; was nicht, fehlt. Wer eine bestimmte Volleyball-Liga oder ein Beach-Turnier wetten will, prüft die aktuelle Liste direkt bei der Gespa, weil sie angepasst wird, wenn Wettbewerbe hinzukommen oder wegfallen. Die Liste ist geschlossen und enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte.
Wie funktionieren Livewetten im Volleyball, und wie wird Cash-out abgerechnet?
Eine Livewette bei Sporttip gilt, sobald das Ereignis im Gang ist; was live übertragen wird, spielt keine Rolle. Wer nach dem tatsächlichen Ende eines Spielzugs wettet, bekommt die Quote 1.00. Cash-out ist nur online verfügbar, nur als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung, und nur für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten. Der Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei normalem Ausgang, hängt vom Spielstand ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Eine Garantie pro Markt gibt es nicht.
Wie wirkt sich die Marge auf Quoten für Sätze und Sieger aus?
Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jeder Wette einbehält. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten von 1.90 / 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95 % und eine Marge von 5 %; bei einem Sechs-Wege-Markt mit verschiedenen Quoten liegt die Marge typischerweise zwischen 10 und 15 %. Die Marge ist in jeder einzelnen Quote eingepreist und variiert von Markt zu Markt. Wer Volleyball-Quoten vergleicht, sollte den Markt als Ganzes anschauen, nicht die einzelne Quote.
Was geschieht mit einer Wette, wenn eine Partie abgesagt wird?
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die abgesagte Voraussage die Quote 1.00, die übrigen Voraussagen bleiben mit ihren Quoten bestehen. Wichtig ist die Frist: 48 Stunden. Wer nach dieser Frist auf eine Nachholpartie setzt, hat eine neue Wette, nicht die alte.
Welche Verlustlimiten gelten, und wie lange dauert es, bis eine Erhöhung wirkt?
Bei Sporttip setzen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Eine gesetzliche fixe Einzahlungsgrenze gibt es in der Schweiz nicht; die CHF 9’999 sind die Hauslimite von Swisslos, nicht der gesetzliche Deckel.
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Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»
