Aktuelle Wettgutscheine 2026 – was die Schweizer Anbieter herausgeben und was ein Gutschein wirklich kostet

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Ein leerer Wettschein aus Papier liegt neben einem Kugelschreiber auf einem Holztisch, weiches Licht fällt von der Seite.

Stand: Oktober 19, 2026 – verifiziert gegen die Bewilligungsregister der Gespa und gegen die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer nach «Wettgutscheinen» sucht, meint meist das Versprechen eines Wettanbieters, für wenig oder gar kein eigenes Geld einen Tipp abzugeben. In der Schweiz sieht dieses Versprechen anders aus als in Märkten, in denen Dutzende Buchmacher um Neukunden buhlen. Hier gibt es genau zwei Veranstalter, die Sportwetten anbieten dürfen, und beide tun es mit kleinen, gut geregelten Aktionen, nicht mit den grossen Bonus- und Gutscheinpaketen, die anderswo üblich sind. Wer hier auf ein «100 %-Bonus»-Banner klickt, landet fast immer bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – und mit einem anderen Schutzprofil. Wer sich für Wettgutscheine in der Schweiz interessiert, findet hier alle Informationen dazu: von den Angeboten der bewilligten Veranstalter über die Rolle der Gespa bis hin zur nüchternen Bewertung des tatsächlichen Werts solcher Aktionen.

Wettgutscheine in der Schweiz: Was es gibt und warum es klein ausfällt

Ein Wettgutschein ist ein Versprechen des Veranstalters, einen Einsatz oder einen Gewinn ganz oder teilweise zu stiften. In der Schweiz heisst das juristisch meist Gratisspielguthaben, im Marktgebrauch auch Gratiswette oder Freiwette. Es ist nicht auszahlbar; es lässt sich nur für eine Wette verwenden, und am Ende steht, wenn überhaupt, ein Gewinn – nicht das ursprüngliche Guthaben.

Ein Springseil liegt aufgerollt auf dem Boden einer Turnhalle, Sonne fällt durch hohe Fenster auf das Parkett.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Die Gründe für das kleine Format liegen im Geldspielgesetz. Gratisspiele und Gutschriften brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa, jede einzelne Aktion wird geprüft, und die Aufsicht schaut auf den Spielerschutz, auf den Wahrheitsgehalt der Werbung und auf den Anteil echten Einsatzes. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das klingt nach viel, ist aber die Summe über alle Aktionen eines ganzen Jahres – nicht das wöchentliche Bonusfeuerwerk, das ausländische Buchmacher auf ihren Startseiten zeigen.

Was übrig bleibt, sind zwei Sorten von Aktionen, die regelmässig wiederkehren. Die erste Sorte sind kurzfristige Gutschriften für eine konkrete Gelegenheit: ein Code, der an Spieltagen in Stadien verteilt wird und nach Eingabe im verifizierten Konto einen kleinen Betrag Spielguthaben auflädt. Die zweite Sorte sind systemische Anreize innerhalb des Wettangebots: Quotenboosts, die eine Voraussage preislich anheben, Profitboosts, die den Nettogewinn eines Ereignisses prozentual erhöhen, und der Kombiboost, der den Nettogewinn einer Kombiwette mit genügend Voraussagen stufenweise aufstockt. All diese Mechanismen sind keine klassischen Wettgutscheine – aber sie sind das, was in der Schweiz an die Stelle eines Neukundenbonus tritt.

Für Suchende, die einen Gutschein «ohne Einzahlung» suchen, bedeutet das: Ja, es gibt Gratisspielguthaben ohne Einzahlung – aber es ist ein bewilligtes, an eine konkrete Aktion gebundenes Guthaben, oft wenige Franken, immer befristet und immer nicht auszahlbar. Die Vorstellung, sich mit einem Code bei einem neuen Anbieter 50 oder 100 Franken holen zu können, gehört in einen anderen Markt.

Rechtslage: Wer Wettgutscheine anbieten darf – und wer nicht

Sportwetten sind in der Schweiz Grossspiele und unterstehen dem Geldspielgesetz, kurz BGS. Das Gesetz unterscheidet zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung, die eine Gesellschaft als Ganzes zulässt, und eine Spielbewilligung, die das einzelne Produkt erlaubt. Beide braucht, wer in der Schweiz Sportwetten anbietet; die Gespa beaufsichtigt das Ganze. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.

Eine Bibliothek mit hohen Holzregalen voller Bücher, im Vordergrund ein Lesetisch mit grüner Lampe.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel, betreut die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein und führt Sporttip im dortigen Vertragsgebiet. Die Loterie Romande ist in Lausanne ansässig, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und führt Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Beide Veranstalter sind in ihrem Gebiet die einzige legale Anlaufstelle für Sportwetten. Ein Online-Konto lässt sich nur eröffnen, wenn man in diesem Gebiet wohnt, volljährig ist und die Identität verifiziert ist.

Aktionen, die mit Gutscheinen zu tun haben, brauchen eine zusätzliche Bewilligung der Gespa. Das Gesetz verbietet Gratisspiele und Gutschriften ohne diese vorgängige Zustimmung; ein Anbieter, der sie trotzdem bewirbt, verstösst gegen das BGS. Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Busse bis zu 500’000 Franken geahndet werden.

Ausländische Anbieter tauchen in Suchresultaten trotzdem auf, weil sie im Internet frei zugänglich sind. Sie haben in der Schweiz keine Bewilligung, und eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland – hat hier keine Wirkung. Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren müssen; Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste, und die Liste wird regelmässig aktualisiert. Wer einen ausländischen Anbieter nutzt, hat in der Schweiz keinen Rückgriff, ist nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen und riskiert, dass Gewinne bei einer Strafverfolgung gegen den Anbieter eingezogen werden.

Spielerschutz: Was bei einem Gutschein trotzdem gilt

Ein Wettgutschein ist im Kern ein Werbeinstrument, aber er ändert nichts an den Schutzregeln, die für jede Wette in der Schweiz gelten. Wer einen Gutschein einlöst, setzt ihn wie eigenes Geld ein – mit denselben Limiten, derselben Verlustkontrolle und derselben Sperrmöglichkeit.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für einen Tag, sieben Tage und 30 Tage setzen. Die Obergrenze pro Tag liegt bei 9’999 Franken, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken. Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist die Frist, die Swisslos in ihren Bedingungen setzt, deutlich länger als das gesetzliche Minimum. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite, die jeweils 30 Tage gilt.

Eine Spielsperre lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos – einschliesslich Online-Casinos – sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer gesperrt ist, kann weder ein Konto eröffnen noch einen Gutschein einlösen; das System lehnt die Einlösung bereits bei der Verifikation ab.

Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsobergrenze bei 10’000 Franken pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls 10’000 Franken nicht übersteigen. Gewinne bis 1’000 Franken netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber gehen auf die hinterlegte IBAN. Auch hier ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar.

Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob eine Wette mit echtem Geld oder mit einem Gutschein platziert wird. Die Idee, mit einem Gutschein «risikofrei» zu spielen, ist juristisch irreführend: das Guthaben ist geschenkt, die Wette ist es nicht – sie kann verlieren, und der Verlust wird auf die Verlustlimite angerechnet, auch wenn er nicht aus eigener Tasche stammt.

Wettgutscheine im Detail: Gültigkeit, Mindestquote, Auszahlungsregeln

Die meisten Gutscheine in der Schweiz folgen einem ähnlichen Muster: kleiner Betrag, kurze Frist, klare Einsatzregel, keine Barauszahlung des Guthabens. Wer einen Gutschein bekommt, sollte immer zuerst die Teilnahmebedingungen lesen – die Unterschiede zwischen den Aktionen sind oft grösser, als die Werbung vermuten lässt.

Aktionen mit Gutschriften

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ist ein typisches Beispiel. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt 10 Franken Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 solcher Gutscheine ausgegeben, jeder war 30 Tage gültig, und das Guthaben war nicht auszahlbar. Das ist die Schweizer Variante eines «Wettgutscheins ohne Einzahlung»: anlassbezogen, befristet, nicht übertragbar, nicht in Bargeld umwandelbar.

Boosts und Profitboosts

Sporttip kennt drei Mechanismen, die optisch an einen Gutschein erinnern, aber technisch keine sind. Der Quotenboost gilt nur online, nur für Prematch-Einzelwetten und hebt die Quote einer Voraussage an; er ist pro Person einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, ebenfalls einmal pro Person und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei beiden Mechanismen verfällt der Boost, wenn die Wette per Cash-Out abgeschlossen wird. Der Kombiboost schliesslich gilt für Prematch-, Live- und Systemwetten mit mindestens vier Voraussagen zu einer Mindestquote von 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen – 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn – und ist ebenfalls in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Diese Stufen sind kein «Gutschein», aber sie sind das, was die Plattform an Aktionen am laufenden Band anbietet.

Gutschriften für Bestandskunden

Bestandskundengutscheine – im Marktgebrauch der zweite grosse Block – sind bei den Schweizer Veranstaltern vor allem die im Abschnitt «Boosts und Profitboosts» beschriebenen Mechanismen und die anlassbezogenen Aktionen. Ein fester monatlicher «Treuebonus» oder ein «Reload-Bonus» wie bei internationalen Buchmachern existiert im bewilligten Schweizer Markt nicht. Das hat zwei Gründe: die Aufsicht würde einen regelmässigen Bonus ohne konkreten Anlass kaum bewilligen, und die beiden Veranstalter sind regionale Monopole, die keine Neukunden über Boni anziehen müssen.

Gültigkeit und Mindestquote

Die Aktionen der Loterie Romande setzen Fristen von 30 Tagen und beschränken die Gültigkeit auf das verifizierte Konto. Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip verlangen keine zusätzliche Mindestquote – sie sind an die Quote des Marktes gebunden, den sie boosten. Der Kombiboost setzt eine Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Liegt eine Voraussage darunter, fällt der gesamte Boost für die Kombiwette weg.

Auszahlungsregeln

Spielguthaben aus Gutscheinen wird in den Bedingungen beider Veranstalter ausdrücklich als nicht auszahlbar bezeichnet. Was am Ende ausgezahlt wird, ist allein der Nettogewinn – beim Sporttip auf zwei Nachkommastellen gerundet und auf 5 Rappen genau abgerundet; Gewinne bis 1’000 Franken gehen automatisch auf das Wallet, darüber auf das Bank- oder Postkonto. Die Auszahlung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, wobei Swisslos die ersten beiden Auszahlungen pro Jahr kostenlos abwickelt und ab der dritten eine Kommission von 3 % belasten kann.

Wie viel ist ein Gutschein wert? Eine Rechnung mit Beispielquoten

Ein Gutschein, dessen Einsatz nicht zurückbezahlt wird, ist nicht das, was die Wettquote verspricht. Er ist weniger wert, weil der Einsatz verloren ist, sobald die Wette platziert wird. Was bleibt, ist der Gewinn – abhängig von der Quote und davon, wie oft die Wette gewinnt.

Nehmen wir einen Gutschein über 10 Franken, wie ihn die Loterie Romande in ihrer Stadionaktion ausgegeben hat, und eine fiktive Zwei-Wege-Wette mit Quote 1.90 auf beiden Seiten. Eine solche Wette ist fair – sie wirft 95 % der Einsätze aus, was einer Buchmachermarge von 5 % entspricht. Gewinnt die Wette, gibt es 10 × 1.90 = 19 Franken zurück. Davon ist 1 Frankon der Einsatz, 9 Franken sind Nettogewinn. Verliert die Wette, ist der Gutschein weg. Über sehr viele solcher Wetten gerechnet, gewinnen 52.6 % von ihnen (1 ÷ 1.90), und der durchschnittliche Erlös pro Gutschein liegt bei rund 4.74 Franken, also etwa 47 % des Nominalwerts.

Das ist die Bandbreite, in der ein Gutschein ohne Einzahlung zu bewerten ist: bei einer fairen Zwei-Wege-Wette und einer Quote um 1.90 ist er im Mittel knapp die Hälfte seines Nennwerts wert. Bei niedrigeren Quoten steigt der Anteil, weil die Wahrscheinlichkeit eines Gewinns höher ist; bei höheren Quoten sinkt er. Eine pauschale Aussage «der Gutschein ist soundsoviel wert» lässt sich daraus nicht ableiten, weil die zukünftige Wette, die Quote und die Auszahlungspraxis des Veranstalters alle mitspielen. Wer den Gutschein einlöst, sollte sich bewusst sein, dass er einen erwarteten Wert von der Grössenordnung der halbe Nennwert handelt – und nicht den vollen Betrag.

Einsatzlimits, Quoten und Auszahlung: Was die Spielregeln festlegen

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei 1 Franken, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei 1’000 Franken und für eine Systemwette bei 10’000 Franken. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei der Loterie Romande sind die Einsatzlimits nicht öffentlich beziffert, folgen aber derselben Logik: kein Hundert-Franken-Einsatz, sondern Wetten im üblichen Freizeitrahmen.

Die Quote ist das, was die Auszahlung bestimmt. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombiwetten aus Einsatz mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet – ein Detail, das bei kleinen Einsätzen unsichtbar ist, bei grösseren aber sichtbar knabbert. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombiwetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks.

Bezahlung, Auszahlung und Spielguthaben-Wallet

Spielguthaben lässt sich bei Swisslos per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von 20 Franken. In 30 Tagen sind höchstens 10’000 Franken möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. PostFinance Pay ist als Zahlungsart verfügbar, die Transaktion wird in der PostFinance-App bestätigt. Bei der Loterie Romande sind die Auflademethoden ähnlich geregelt, mit derselben 10’000-Franken-Grenze pro 30 Tage.

Die Auszahlung folgt festen Regeln. Bei Swisslos gehen Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung automatisch auf das Wallet, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis 1’000 Franken netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die hinterlegte IBAN überwiesen. Auszahlungen sind nur auf ein Konto im Namen des Spielenden möglich – eine Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto bei Swisslos, eine IBAN bei der Loterie Romande; anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen gibt es im bewilligten Markt nicht. Wer einen Gutschein in Bargeld umwandeln will, hat schlicht keine Möglichkeit dazu.

Top-10-Wettgutscheine und -Aktionen in der Schweiz

Die folgende Übersicht zeigt, was der Markt an Gutschriften und Aktionen tatsächlich bereithält – die zwei Schweizer Veranstalter mit ihren bewilligten Angeboten und die ausländischen Anbieter, die Schweizer Spielerinnen und Spieler über Suchresultate erreichen. Die ausländischen Anbieter sind in der Schweiz nicht bewilligt; sie sind hier aufgeführt, damit ein Vergleich überhaupt möglich ist, aber sie sind keine Alternative zum bewilligten Markt.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Bewilligungsstatus
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung BGS (Grossspiel) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung BGS (Grossspiel) Loterie Romande, Lausanne – Aufsicht Gespa
BetAlright Keine Schweizer Bewilligung ausländisch behauptet, in der Schweiz ohne Wirkung
Interwetten Keine Schweizer Bewilligung ausländisch behauptet, in der Schweiz ohne Wirkung
Roobet Keine Schweizer Bewilligung ausländisch behauptet, in der Schweiz ohne Wirkung
Funbet Keine Schweizer Bewilligung ausländisch behauptet, in der Schweiz ohne Wirkung
Cloudbet Keine Schweizer Bewilligung ausländisch behauptet, in der Schweiz ohne Wirkung
AmunRa Keine Schweizer Bewilligung ausländisch behauptet, in der Schweiz ohne Wirkung
1xBet Keine Schweizer Bewilligung ausländisch behauptet, in der Schweiz ohne Wirkung
DirectionBet Keine Schweizer Bewilligung ausländisch behauptet, in der Schweiz ohne Wirkung

Die Tabelle trennt die beiden Gruppen strikt: zwei bewilligte Veranstalter, acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer in der Schweiz wettet, hat die Wahl zwischen diesen beiden Welten – und jede hat ihre eigenen Regeln.

Swisslos Sporttip

Swisslos führt Sporttip im Auftrag der Deutschschweizer Kantone, des Tessins und des Fürstentums Liechtenstein. Wer in diesem Gebiet wohnt und volljährig ist, kann ein Konto eröffnen und an Sporttip teilnehmen; der Zugang ist auf das Vertragsgebiet beschränkt. Sporttip bietet Einzel-, Kombi- und Systemwetten, Prematch und Live, mit Quotenboosts, Profitboosts und dem stufenweisen Kombiboost. Der Mindesteinsatz liegt bei 1 Franken, der Höchsteinsatz bei 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombiwette, bei 10’000 Franken pro Systemwette. Cash-Out ist online verfügbar, aber nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung, und nicht für jeden Markt garantiert. Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Plattform ist solide und regelkonform, das Angebot an Aktionen überschaubar und an klare Regeln gebunden.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Kontoangebot funktioniert ähnlich wie bei Swisslos, mit denselben Schutzregeln und einer Wallet-Obergrenze von 10’000 Franken. Aktionen wie die Stadion-Promotion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigen, wie die Loterie Romande Gratisspielguthaben an konkrete Anlässe bindet: 10 Franken pro Code, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, nur im verifizierten Konto einsetzbar. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, hat hier die einzige legale Anlaufstelle für Sportwetten; Aktionen sind regelmässig, aber immer klein und immer bewilligt.

BetAlright

BetAlright ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Er erscheint in Suchresultaten, weil er im Internet frei zugänglich ist; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, und die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Wer bei BetAlright spielt, ist nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, hat im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle und riskiert die Einziehung von Einsätzen und Gewinnen. Bonusversprechen, die auf der Seite stehen, haben in der Schweiz keine rechtliche Grundlage.

Interwetten

Interwetten gehört zu den Anbietern, die in der Schweiz regelmässig auf der Sperrliste der Gespa auftauchen. Das Unternehmen hat in der Schweiz keine Bewilligung, die Werbung für das Angebot ist in der Schweiz verboten, und ein Spielerrekurs ist hier nicht möglich. Wer trotzdem ein Konto eröffnet, sollte sich bewusst sein, dass das Geld auf einem ausländischen Konto liegt und im Fall einer Gespa-Massnahme gegen den Anbieter eingezogen werden kann.

Roobet

Roobet tritt international mit Kryptowährungs-Wetten auf. In der Schweiz fehlt jede Bewilligung, und Kryptowährungs-Auszahlungen sind im bewilligten Markt ohnehin nicht erlaubt. Wer Roobet aus der Schweiz nutzt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens, ohne Anbindung an die Spielsperre und ohne Schweizer Rekurs.

Funbet

Funbet gehört zu den ausländischen Anbietern, die mit grosszügigen Bonusversprechen werben. Die Voraussetzungen, die an solche Boni geknüpft sind – Umsatzfaktor, Mindestquote, Frist –, sind in der Schweiz nicht durch die Gespa kontrolliert. Wer hier spielt, verlässt den bewilligten Markt, akzeptiert die ausländischen Regeln und verzichtet auf den Schutz der Schweizer Aufsicht.

Cloudbet

Cloudbet ist ein weiterer Krypto-fokussierter Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Sperrliste der Gespa kann seine Domain enthalten, was den Zugang aus der Schweiz je nach Provider einschränkt. Spielerinnen und Spieler, die ein Konto eröffnen, sind nicht durch das BGS geschützt, und eine Beschwerdestelle in der Schweiz existiert nicht.

AmunRa

AmunRa gehört zu den neueren ausländischen Anbietern mit Casino- und Wettangebot. In der Schweiz nicht bewilligt, auf der Sperrliste möglicher DNS-seitig blockiert. Die Spielerrekurse laufen ins Ausland, und eine Schweizer Spielsperre greift hier nicht.

1xBet

1xBet ist einer der grössten internationalen Anbieter, der in vielen Märkten aktiv ist. Die Schweiz gehört nicht dazu; 1xBet hat hier keine Bewilligung, und der Zugang kann durch die Sperrliste blockiert sein. Die Bonusstrukturen, die 1xBet bewirbt, fallen nicht unter die Schweizer Aufsicht.

DirectionBet

DirectionBet ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz ist er weder zugelassen noch geschützt, und die übliche Werbung für Grossspiele ohne Bewilligung ist nach BGS eine Ordnungswidrigkeit.

Häufige Fragen zu Wettgutscheinen in der Schweiz

Gibt es Wettgutscheine bei den Schweizer Veranstaltern, und wer muss sie genehmigen?

Ja, es gibt sie, aber sie fallen klein und kurzlebig aus. Gratisspiele und Gutschriften brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; ohne diese Bewilligung darf ein Schweizer Veranstalter keinen Gutschein herausgeben. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt, jeweils für konkrete Aktionen mit klaren Bedingungen.

Was bedeutet ein Wettgutschein ohne Einzahlung, und welche Bedingungen hängen daran?

Ein Gutschein ohne Einzahlung ist ein bewilligtes Gratisspielguthaben, das direkt auf das verifizierte Konto gebucht wird, ohne dass vorher Geld eingezahlt werden muss. Das Guthaben ist fast immer nicht auszahlbar, gilt nur für eine bestimmte Frist und ist an die Spielregeln des Veranstalters gebunden – etwa an eine Mindestquote, an vordefinierte Märkte oder an einen bestimmten Spieltag.

Wird der Einsatz einer Gratiswette aus einem Gutschein mit dem Gewinn ausgezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette wird in der Regel nur der Gewinn ausgezahlt, nicht der Einsatz. Wer einen Gutschein über 10 Franken zu Quote 1.90 einlöst und gewinnt, erhält den Gewinn – bei Quote 1.90 wären das 9 Franken netto, nicht 19 Franken. Diese Regel ist in den Bedingungen beider Schweizer Veranstalter ausdrücklich festgehalten.

Gibt es Gutscheine für Bestandskunden, und wo liegen die Grenzen solcher Aktionen?

Ja, aber sie sehen anders aus als bei internationalen Anbietern. Bestandskundinnen und -kunden erhalten Quotenboosts, Profitboosts, den Kombiboost und anlassbezogene Gratisspielguthaben wie die Stadionaktion der Loterie Romande. Einen monatlichen Reload-Bonus ohne konkreten Anlass gibt es im bewilligten Schweizer Markt nicht, weil die Aufsicht solche Aktionen kaum bewilligen würde.

Gelten Verlustlimiten und Spielsperren auch bei Wetten mit Gutschein?

Ja. Wer einen Gutschein einlöst, setzt ihn wie eigenes Geld, und die gesetzlichen Schutzregeln greifen in vollem Umfang. Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, eine Spielsperre schliesst das Konto von jeder Aktion aus, und ausgeschlossene oder minderjährige Personen können weder einen Gutschein einlösen noch Gewinne geltend machen.

Wie wird der Gewinn einer Wette mit Gutschein aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinn ist das Produkt aus Einsatz und Quote. Bei einer Kombiwette werden die Einzelquoten multipliziert; bei einer Gratiswette ohne Einsatzrückzahlung ist nur der Nettogewinn – also Quote minus 1, multipliziert mit dem Einsatz – tatsächlich ausgezahlt. Bei Sporttip wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen gerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»