Sportwetten-Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz: Was Gratiswetten wirklich taugen
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Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Ein Wettbonus ohne Einzahlung klingt nach einem Geschenk. Wer in der Schweiz sucht, stösst schnell auf zwei Realitäten: Die bewilligten Veranstalter bieten Gratisspielguthaben nur in seltenen Aktionen an, und jede ausländische Seite, die ein solches Guthaben verspricht, tut dies ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Rechtsweg im Inland. Was als «gratis» beworben wird, ist fast immer an Bedingungen geknüpft, die das Guthaben am Ende kleiner machen, als die Werbung suggeriert. In diesem Beitrag wird erläutert, welche Wege in der Schweiz tatsächlich offen stehen, was ein Gratisspielguthaben wert ist und wo die Kosten lauern.
Grundlagen: Was ein Bonus ohne Einzahlung eigentlich ist
Ein Bonus ohne Einzahlung bedeutet, dass ein Wettanbieter Geld auf das Spielerkonto bucht, ohne dass eine Einzahlung vorausgegangen ist. In der internationalen Wettbranche tritt er meist in drei Formen auf: als Gratiswette (Free Bet), bei der nur der Nettogewinn ausgezahlt wird und der Einsatz verfällt; als Gratisspielguthaben (Bonus Cash), das umgesetzt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich ist; oder als Cashback-Wette, die bei Verlust als Gutschein zurückkommt und damit wiederum eine Gratiswette ist. Die deutsche Sprache trennt «Gratiswette» und «Gratisspielguthaben» sauberer als der Markt: Die Gratiswette ist der Wettschein, das Gratisspielguthaben ist der Geldbetrag auf dem Konto. Das Geldspielgesetz spricht vom «Gratisspielguthaben» als rechtlichem Begriff.

Die Gemeinsamkeit aller drei Formen: Sie kosten den Anbieter etwas, und deshalb sind sie an Auflagen gebunden. Eine Gratiswette trägt das Wagnis des Einsatzes im Nettogewinn; ein Bonus Cash muss durch Spielumsatz freigespielt werden, und dieser Umsatz findet in einem Markt mit Marge statt. Die Marge ist der Anteil, den der Buchmacher von jedem gesetzten Franken einbehält. Bei einer angenommenen Gesamtquote von 1.90 zu 1.90 in einem Zwei-Wege-Markt beträgt die Auszahlungsquote rechnerisch 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.5263, die Marge also 47.37 %. Diese Marge ist kein Werbeabzug, sie ist Teil jeder einzelnen Quote. Wer mit Bonus Cash spielt, spielt gegen eine Quote, die diese Marge bereits enthält. Das Gratisguthaben verschiebt das Verhältnis, hebt es aber nicht auf.
In der Schweiz verschärft das Geldspielgesetz die Lage zusätzlich. Gratisspiele und Geldvorteile brauchen die vorherige Einwilligung der Aufsichtsbehörde, der Gespa. Die Gespa hat im Jahr 2025 acht Einwilligungen an Swisslos und 24 an Loterie Romande erteilt; die Zahl zeigt, dass Gratisspielguthaben in der Schweiz eine Ausnahme bleiben, nicht die Regel. Ein ausländischer Anbieter, der mit «gratis Bonus ohne Einzahlung» wirbt, fällt nicht unter diese Aufsicht. Er wirbt ausserhalb des Gesetzes, und der Klick auf seine Seite ist bereits die Auseinandersetzung mit einer Rechtslage, die der Anbieter ignoriert.
Rechtslage: Was die Schweiz erlaubt und was nicht
Die Schweiz kennt seit dem 1. Januar 2019 ein Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das die Veranstaltung von Geldspielen – einschliesslich Sportwetten – unter Bewilligungspflicht stellt. Die zuständige Aufsicht heisst Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht), mit Sitz in Bern. Sie überwacht die zwei Veranstalter, denen das Konkordat der Kantone diese Aufgabe zugesteht: Swisslos mit Sitz in Basel, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen, und Loterie Romande mit Sitz in Lausanne, deren Sportwetten Jouez Sport heissen. Beide besitzen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung. Jede weitere Stelle, die in der Schweiz Sportwetten anbietet, tut dies ohne diese Bewilligung.

Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land sie stammt, hat im Inland keine Wirkung. Wer eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland besitzt, darf mit dieser Lizenz nicht in der Schweiz tätig sein, und das BGS kennt keinen Anerkennungsmechanismus. Wer in der Schweiz wettet, schaut also auf den Bewilligungsstatus, nicht auf die Lizenz eines anderen Staates. Die Gespa veröffentlicht keine Liste der weiteren bewilligten Anbieter, weil es keine gibt; sie veröffentlicht eine Sperrliste jener ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren.
Die Konsequenz: Ein Gratis-Bonus ohne Einzahlung, wie ihn internationale Vergleichsseiten bewerben, kommt in der Schweiz von zwei Seiten. Entweder er kommt von einem der zwei Schweizer Veranstalter und unterliegt der Aufsicht, oder er kommt von einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung und damit ausserhalb des Schutzrahmens des BGS. Die Werbung selbst für im Inland nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Wer eine solche Seite dennoch öffnet, geht kein Risiko der Strafverfolgung ein – die Sanktionen treffen den Anbieter und seine Werbepartner, nicht den Spielenden. Was aber fehlt, ist der Schutz, den das BGS bietet: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Rechtsweg bei Streit, keine Auszahlungsgarantie, und im Ernstfall die Möglichkeit, dass Gewinne im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die Anbieter im Vergleich auf Seite orientieren sich deshalb an einer sauberen Linie: Zwei bewilligte Schweizer Veranstalter, die als einzige ein Gratisspielguthaben innerhalb des BGS vergeben dürfen – und ausländische Anbieter, die im Inland nicht bewilligt sind und ihre Boni unter fremder Aufsicht anbieten. Die ausländischen Marken sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen im Internet begegnen; ein seriöser Vergleich bewertet sie an denselben Kriterien, ohne sie zu bewerben.
Spielerschutz: Warum ein Gratisguthaben die Verlustlimite nicht ersetzt
Ein Bonus ohne Einzahlung verleitet dazu, sich ohne eigenes Geld am Spiel zu beteiligen. Gerade deshalb setzt das Schweizer Recht an einer anderen Stelle an: an der Spielhandlung selbst, nicht am Erstkontakt. Wer ein Konto bei Swisslos oder Loterie Romande eröffnet, legt vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage fest. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – diese Karenzzeit gilt für beide Veranstalter in ihren eigenen Bedingungen und ist länger als das Gesetz (Art. 87 VGS) verlangt. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Das BGS schreibt eine Limite vor; die konkrete Höhe wählt der Spielende.
Die Spielsperre ist das zweite Instrument. Sie lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Ablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Aus dem Register ausgetragen wird man auf Antrag frühestens nach drei Monaten, mit Beteiligung einer Fachstelle. Das ist die Struktur, in der ein Gratisguthaben landet, wenn es bei einem bewilligten Veranstalter ankommt. Das Guthaben ändert daran nichts; es steht auf demselben Konto, mit derselben Limite, derselben Auszahlungsregel.
Für unter 18-Jährige ist die Teilnahme an Sporttip und Jouez Sport ausgeschlossen. Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt volljähriges Alter, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und die einmalige Registrierung pro Person. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis geprüft, die Adresse gegen Datenbanken abgeglichen. Wer das Alter oder den Wohnsitz verschweigt, scheitert an dieser Prüfung. Gespa-Testkäufe aus dem Jahr 2025 zeigen, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen ein Minderjähriger eine Sportwette kaufen konnte – ein Bild, das den Online-Kanal im Vergleich dazu als die strengere Variante zeigt, ohne den Online-Kanal als lückenlos darzustellen.
Ein Gratisguthaben kann den Schutzrahmen nicht erweitern, und es ersetzt keine Selbstprüfung. Wer mit Gratisspielguthaben spielt, spielt innerhalb derselben Limite, desselben Sperrregisters und derselben Auszahlungswege. Wer ausländische Anbieter nutzt, ist aus diesem Schutzrahmen vollständig heraus: keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Register, keine Schweizer Beratungsstelle, die im Konflikt vermittelt.
Boni und Gratiswetten: Was Gratisspielguthaben wert ist
Wer in der Schweiz nach einem Bonus ohne Einzahlung sucht, landet fast immer bei zwei Aktionsmustern. Das eine sind Gratisspielguthaben, die Swisslos oder Loterie Romande im Rahmen einer bewilligten Aktion vergeben; das andere sind Bonusangebote ausländischer Anbieter, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Beide verdienen eine nüchterne Betrachtung.
Die Loterie Romande führte zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 eine Aktion unter dem Namen «JouezSport – Patinoires et Stades» durch. An sieben Aktionstagen erhielten Spielende, die innert sieben Tagen einen an National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben, CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 solcher Guthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Es war die Art von bewilligter Aktion, die das Gesetz verlangt: befristet, anlassbezogen, an ein verifiziertes Konto gebunden. Solche Aktionen sind keine dauerhaften «Gratiswetten für alle», sondern gezielte Promotionen, deren Volumen begrenzt ist.
Swisslos gibt im selben Rahmen Gratisspielguthaben aus, etwa über Sporttip-Aktionen oder als Bestandteil von Willkommenspaketen, die jeweils von der Gespa zu bewilligen sind. Solche Guthaben können das Spielerkonto erhöhen, sie können aber nicht direkt ausgezahlt werden. Das ist die wichtigste Bedingung: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Es muss umgesetzt werden, das heisst in Wetten mit Quote ab 1.50 (beim Sporttip-Kombiboost) oder einer vom Veranstalter genannten Mindestquote eingesetzt werden, und nur die aus dem Umsatz entstandenen Gewinne werden zu echten, auszahlbaren Gewinnen.
Der Sporttip-Kombiboost zeigt, was ein Bonus dieser Art in Zahlen heisst. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist die Form, die ein Bonus ohne eigene Einzahlung in einem Markt mit Margen annimmt: Der Bonus wird auf den Nettogewinn geschlagen, der bereits durch die Marge der Einzelquoten geschmälert ist.
Quotenboosts bei Sporttip funktionieren andersherum. Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein Quotenboost verschiebt die Quote, nicht die Marge; die Marge bleibt im Preis eingebaut, der Boost kommt on top.
Auf der anderen Seite stehen ausländische Anbieter. Sie bieten ihren «Bonus ohne Einzahlung» in der Regel als Gratiswette von EUR 5 bis EUR 25 an, gegen Bedingungen, die auf einer eigenen Seite, in eigenen Bedingungen stehen. Diese Bedingungen sind im Schweizer Recht nicht überprüfbar, weil der Anbieter nicht der Schweizer Aufsicht untersteht. Die Werbung selbst kann in der Schweiz gegen Art. 74 Abs. 3 BGS verstossen, was die Busse gegen den Anbieter, nicht gegen den Spielenden auslöst.
Die Frage, was Gratisspielguthaben wert ist, lässt sich mit der Mechanik der Gratiswette beantworten. Eine Gratiswette im Nennwert von CHF 10, eingesetzt auf einen Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 zu 1.90, zahlt bei Gewinn nur den Nettogewinn: 10 × (1.90 − 1) = CHF 9.00 Bruttogewinn. Zieht man die Marge des Marktes in Rechnung, liegt der Erwartungswert dieser Gratiswette bei etwa 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.5263, also rund CHF 4.74. Eine Gratiswette ist kein Gewinn, sondern ein statistischer Vorteil im einstelligen Frankenbereich. Wer sie als risikofreies Geschenk versteht, hat die Marge nicht mitgerechnet. Die Bandbreite «etwa CHF 4 bis CHF 6» gilt unter den genannten Annahmen und für ein konkretes Marktbeispiel; sie ist kein Versprechen, sondern eine durchschnittliche Grösse über viele solcher Wetten.
| Aspekt | Was Gratisspielguthaben leistet | Was Gratisspielguthaben kostet |
|---|---|---|
| Anmeldung | Erhöht das Wallet einmalig um einen kleinen Betrag | Bindet an ein verifiziertes Konto, das Ausweis und Wohnsitz verlangt |
| Erste Wette | Senkt die Hürde zur ersten Platzierung | Verlangt oft Mindestquoten, die den Markt der nutzbaren Wetten einschränken |
| Auszahlung | Nicht direkt auszahlbar – nur Gewinne aus damit platzierten Wetten | Marge im Markt schmälert den erwarteten Nettogewinn |
| Gültigkeit | 30 Tage (Jouez-Sport-Aktion), bei anderen Aktionen unterschiedlich | Ungenutztes Guthaben verfällt am Ende der Frist |
| Wiederholung | Pro Aktion einmal pro Person, solange Vorrat | Ausländische «Willkommensboni» jenseits der ersten Aktion oft an erneute Einzahlungen gekoppelt |
Die Tabelle zeigt das Bild in zwei Spalten. Sie will nicht entscheiden, ob Gratisspielguthaben «gut» oder «schlecht» ist, sondern was es tut und was es nicht tut. Wer ein Gratisspielguthaben annimmt, gewinnt eine Chance, kein Geld. Wer es als Werbegeschenk liest, hat die Mechanik nicht zu Ende gedacht.
Die Anbieter im Vergleich
Die folgende Tabelle ordnet die zehn im Schweizer Raum relevanten Anbieter nach ihrer Stellung im Bewilligungsrahmen. Die Reihenfolge folgt der Liste in den Forschungsunterlagen: zuerst die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter, dann die acht ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit denen Schweizer Spielende im Internet in Berührung kommen.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51); Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51); Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| Sportuna | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz im Sitzstaat ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetAlright | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz im Sitzstaat ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz im Sitzstaat ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz im Sitzstaat ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Playzilla | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz im Sitzstaat ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz im Sitzstaat ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Fezbet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz im Sitzstaat ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rabona | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz im Sitzstaat ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalten «Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz» tragen für die ausländischen Anbieter nur den Status der ausgewiesenen Lizenz, weil eine konkrete Lizenznummer nicht ausgewiesen ist. Sie ist im Inland ohne Wirkung, gleich aus welchem Staat sie stammt. Für die Schweizer Veranstalter führt die Spalte den Namen der Genossenschaft bzw. der Société, die das BGS als Veranstalterin führt.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und führt Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020); die Aufsicht liegt bei der Gespa. Sporttip deckt die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab. Ein Online-Konto bei Swisslos steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt dort haben; eine zweite Registrierung ist ausgeschlossen, und die Identität wird aus einem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Die Konditionen für Gratisspielguthaben folgen der Bewilligungspflicht. Guthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das Sporttip-Wallet lässt sich per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein ab einem Mindestbetrag von CHF 20 aufladen; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 und stockt den Nettogewinn um 5 % bis 100 % auf, je nach Anzahl Voraussagen. Quotenboosts gelten nur online und nur einmal pro Person und Wette. Cash-Out ist nur als vollständiges Cash-Out möglich, ohne Teilauszahlung; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne darüber innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto auf den eigenen Namen ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos.
Wertung: Wer im Vertragsgebiet von Swisslos lebt, erhält hier den einzigen Weg zu einer Sportwette unter Schweizer Aufsicht. Der Gratisspielguthaben-Weg führt über bewilligte Aktionen, deren Volumen begrenzt ist; das Sporttip-Konto ist die Voraussetzung, und sie ist an Verlustlimiten, Wohnsitz und Ausweis gekoppelt.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne führt Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport. Sie bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Auch sie besitzt eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS; die Aufsicht führt die Gespa. Die Loterie Romande zählt nach eigenen Angaben 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; sie unterhält eine breitere physische Präsenz, während das Online-Angebot sich auf das verifizierte Konto auf jeux.loro.ch stützt.
Die Konditionen ähneln Swisslos in Struktur, weichen im Detail ab. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar – auch bei der Loterie Romande gilt der Grundsatz, dass Promotionen kein Bargeld schaffen. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom Winter 2025/26 zeigt das Muster: CHF 10 Spielguthaben gegen Eingabe eines Codes innert sieben Tagen, 30 Tage gültig, 7’000 Stück insgesamt, nicht auszahlbar. Die Werbung dafür lief an National-League-Stadien und band die Codes an den Stadionbesuch.
Für die Westschweiz ist die Loterie Romande das Pendant zu Swisslos. Wer im Vertragsgebiet wohnt, hat hier Zugang zu bewilligten Sportwetten und – in seltenen, bewilligten Aktionen – zu Gratisspielguthaben.
Wertung: Wer in den sechs Westschweizer Kantonen lebt, erhält bei Jouez Sport dasselbe bewilligte Angebot wie Deutschschweizer bei Sporttip. Die Gratisspielguthaben-Aktionen sind kleine, anlassbezogene Vergaben, kein dauerhafter «Bonus ohne Einzahlung». Wer ein solches Guthaben sucht, muss die Aktionen der Loterie Romande selbst verfolgen.
Sportuna
Sportuna gehört zu den ausländischen Anbietern, die im Schweizer Internet sichtbar sind, ohne im Inland bewilligt zu sein. Die Plattform bewirbt Sportwetten und Casino-Spiele; für ein «gratis» Guthaben gelten die eigenen Bedingungen, die im Schweizer Rechtsraum nicht überprüfbar sind. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Gespa führt die Seite auf der Sperrliste, soweit die Voraussetzungen für eine DNS-Sperre vorliegen; damit ist der Zugang aus dem Schweizer Netz für die Telekomanbieter blockierbar, und einzelne Domains können ersetzt werden.
Was Sportuna vom bewilligten Markt unterscheidet, ist die Aufsicht. Die Schweizer Gespa beaufsichtigt die zwei Veranstalter; Sportuna beaufsichtigt sich selbst im Rahmen seiner Lizenz im Sitzstaat, und diese Lizenz wird in der Schweiz nicht anerkannt. Das bedeutet: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Rechtsweg bei Streit. Eine Auszahlungsgarantie, wie sie bei Swisslos und Loterie Romande durch die Bewilligung und die bankrechtlichen Auszahlungspfade besteht, gibt es hier nicht.
Wertung: Wer mit einem «Gratisbonus» aus einem ausländischen Angebot spielt, verlässt den Schutzrahmen des BGS vollständig. Die Frage ist nicht, ob das Angebot «besser» ist, sondern welcher Schutz beim Konflikt greift – und das ist bei Sportuna der ausländische Sitzstaat, nicht die Schweiz.
BetAlright
BetAlright folgt demselben Muster: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, eigener Lizenzrahmen im Sitzstaat, eigene Bonusbedingungen. Die Werbung für solche Angebote verstösst in der Schweiz gegen Art. 74 Abs. 3 BGS, was die Busse gegen den Anbieter, nicht gegen den Spielende auslöst. Die Sperrliste der Gespa nennt Domains, die in der Schweiz via DNS blockiert werden; der Zugang ist damit für Schweizer Endkunden erschwert, aber über VPN erreichbar. Wer über ein VPN spielt, ändert nichts an der Rechtslage: Die Seite bleibt ohne Schweizer Bewilligung, der Spielende bleibt ohne Schweizer Schutz.
Wertung: Für Schweizer Spielende ist BetAlright ein Angebot ausserhalb des BGS-Schutzrahmens. Wer dort spielt, akzeptiert die fremde Aufsicht und den fremden Rechtsweg.
DirectionBet
DirectionBet ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Spielauswahl umfasst Sportwetten, oft auch Casino-Spiele; ein «Bonus ohne Einzahlung» wird in den eigenen Werbemitteln beworben, mit eigenen Bedingungen. Wie bei Sportuna und BetAlright gilt: Eine Lizenz im Sitzstaat ist keine Lizenz in der Schweiz; eine Sperrlisten-Aufnahme durch die Gespa bedeutet eine DNS-Sperre; ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht.
Wertung: Die Plattform ist im Inland nicht zugelassen und der Spielende hat im Konfliktfall keinen Schweizer Ansprechpartner. Die Werbung darf hier genannt, aber nicht weitergetragen werden.
BC.Game
BC.Game gehört zu den Anbietern, die im Schweizer Internet sichtbar sind, ohne im Inland eine Sportwetten-Bewilligung zu besitzen. Die Plattform setzt stark auf Kryptowährungen und einen internationalen Spielermarkt. Im Schweizer Recht sind Zahlungen auf ein Konto auf den eigenen Namen beschränkt (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme Krypto-Auszahlungen gehören nicht zum bewilligten Modell. Anonyme Zahlungswege sprechen daher bereits gegen das Schweizer Modell, und ein Bonus auf einer solchen Plattform trägt die Risiken, die in der fremden Aufsicht liegen.
Wertung: BC.Game ist im Inland nicht bewilligt, der Schutzrahmen des BGS greift nicht. Wer dort spielt, ist auf den ausländischen Rechtsweg angewiesen.
Playzilla
Playzilla gehört zur selben Klasse ausländischer Anbieter. Ein «Bonus ohne Einzahlung» wird in den Werbemitteln angeboten; die Höhe und die Bedingungen sind Angelegenheit der Plattform, nicht der Schweizer Aufsicht. Die fehlende Schweizer Bewilligung bedeutet: keine Anbindung an die Schweizer Spielsperre, keine Verlustlimiten nach Schweizer Mechanik, keine Auszahlungspflicht in das Schweizer Bank- oder Postkonto des Teilnehmers.
Wertung: Playzilla ist im Inland nicht zugelassen. Wer auf der Plattform spielt, verlässt den Schutz des BGS.
20Bet
20Bet ist ein weiterer ausländischer Anbieter mit Sportwetten und Casino-Angebot. Die Schweizer Bewilligungslage unterscheidet sich nicht von den anderen ausländischen Plattformen: keine Veranstalterbewilligung in der Schweiz, keine Spielbewilligung nach BGS, keine Aufsicht durch die Gespa. Die Sperrliste der Gespa betrifft die Domain, soweit sie dort aufgeführt ist.
Wertung: Für die Schweiz ist 20Bet ein Angebot ohne Inland-Bewilligung. Die Plattform ist im Inland nicht zugelassen, der Spielende hat keinen Schweizer Ansprechpartner bei Streit.
Fezbet
Fezbet folgt dem Muster der übrigen ausländischen Anbieter. Die Plattform wirbt im Internet um Spielende, bewirbt einen «Bonus ohne Einzahlung», und arbeitet unter einer Lizenz im Sitzstaat, die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS). Die Werbung selbst kann in der Schweiz gegen Art. 74 Abs. 3 BGS verstossen, mit einer Busse gegen den Anbieter.
Wertung: Wer bei Fezbet spielt, ist auf die fremde Aufsicht und den fremden Rechtsweg angewiesen. Der Schweizer Schutzrahmen greift nicht.
Rabona
Rabona gehört zur selben Klasse ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform wirbt um Spielende, bewirbt einen «Bonus ohne Einzahlung», und arbeitet unter einer Lizenz im Sitzstaat. Die fehlende Schweizer Bewilligung schliesst die Plattform aus dem Schutz des BGS aus.
Wertung: Wer auf Rabona spielt, verlässt den Schutzrahmen des BGS. Die Frage, ob das Angebot «besser» ist, stellt sich nicht – die Frage ist, welcher Schutz bei einem Konflikt greift, und das ist im Inland keiner.
Steuerliche Einordnung: Was ein Gewinn mit dem Finanzamt zu tun hat
Die Frage nach dem Bonus wird schnell zur Frage nach dem Gewinn, und damit zur Frage nach dem Steueramt. Gewinne aus Grossspielen mit Schweizer Bewilligung sind in der Schweiz einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat den Schwellenwert ab 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Über dem Schwellenwert behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer direkt am Gewinn ein, die der Spielende über die Steuererklärung zurückholen kann. Die kantonalen Schwellenwerte weichen ab, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» lautet – niemand sollte eine kantonale Zahlung in den Raum stellen, ohne den Kanton zu nennen.
Die überwiegende Mehrheit der Wettenden bleibt unter dem Schwellenwert: kein Einkommen, keine Verrechnungssteuer, keine Meldung in der Steuererklärung nötig. Bei Gratisspielguthaben, das nicht ausgezahlt werden kann, fällt überhaupt keine Steuer an, weil es kein ausgezahlter Gewinn ist. Was besteuert würde, ist allein der Gewinn aus den Wetten, die mit dem Gratisspielguthaben platziert wurden – sofern dieser Gewinn den Freibetrag überschreitet.
Anders liegt der Fall bei ausländischen Anbietern. Gewinne von ausländischen Grossspielen werden in der Schweiz vom Bund nicht mit Verrechnungssteuer belegt, weil kein Schweizer Veranstalter sie auszahlt. Die kantonale Praxis ist uneinheitlich; der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Andere Kantone handhaben es milder. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte sich beim kantonalen Steueramt oder einem Steuerberater erkundigen, bevor er einen Gewinn in der Steuererklärung verschweigt.
Eine Wettsteuer auf den Einsatz, wie sie in einigen europäischen Ländern existiert, kennt die Schweiz nicht. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer, die der Anbieter auf den Einsatz aufschlägt; ein solcher Aufschlag darf hier nicht behauptet werden. Was die Quoten schmälert, ist die Marge des Marktes – das ist kein Steuereffekt, sondern ein Preiseffekt.
Werbeumfeld: Warum «gratis»-Werben in der Schweiz seine eigenen Regeln hat
Die Werbung für Glücksspiele unterliegt im BGS drei Vorgaben: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, und sie darf in der Schweiz nicht für nicht bewilligtes Glücksspiel werben (Art. 74 BGS). Ein «Gratisbonus ohne Einzahlung» eines ausländischen Anbieters fällt in die dritte Kategorie; die Werbung dafür ist im Inland verboten, die Busse geht an den Anbieter und seine Werbepartner. Was Spielende im Internet sehen, ist Werbung, die gegen dieses Werbeverot verstösst – ihre Existenz sagt mehr über den Werbenden als über die Rechtmässigkeit des Angebots.
Die Gespa überwacht die Einhaltung; die Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter via DNS sperren, ist ein zweiter Hebel. Die erste Sperrliste erschien am 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Das Verfahren ist laufend, blockierte Domains werden ersetzt, neue Domains kommen hinzu. Wer eine ausländische Plattform öffnet, läuft Gefahr, sie morgen auf einer anderen Domain wiederzufinden – die Sperre ist eine Massnahme im Netz, kein Schutz an der Quelle.
Ein Promo-Code für einen «Gratisbonus ohne Einzahlung» hat auf dieser Seite keinen Platz. Solche Codes sind die andere Hälfte der Werbung; sie verwandeln Werbung in eine Handlung. Werbung, die gegen das Werbeverot verstösst, ist kein Inhalt, den diese Seite verbreiten hilft. Wer dennoch einen Code sucht, sucht ihn besser direkt beim Anbieter – in dem Wissen, dass die Handlung selbst im Werbeverot steht.
Praktische Hinweise: Was bei der Nutzung von Swisslos und Loterie Romande zu beachten ist
Wer sich für Sporttip oder Jouez Sport entscheidet, geht durch eine bestimmte Abfolge. Sie beginnt mit der Online-Registrierung, bei der Name, Adresse, Geburtsdatum und Ausweis verlangt werden; die Identität wird gegen Datenbanken geprüft. Vor der ersten Wette werden die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, mit der genannten Optionen bis CHF 9’999 und tieferen Grenzen für unter 21-Jährige. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden; eine Senkung sofort.
Die Aufladung des Swisslos-Wallets erfolgt per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein ab CHF 20, mit einer Obergrenze von CHF 10’000 in 30 Tagen. PostFinance Pay wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Bei der Loterie Romande liegt die Wallet-Obergrenze ebenfalls bei CHF 10’000; Einzahlungen sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung gehen automatisch auf das Wallet; Gewinne darüber werden auf das Bank- oder Postkonto überwiesen, bei Swisslos innert drei Arbeitstagen, bei Loterie Romande auf die hinterlegte IBAN.
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist in beiden Häusern nicht auszahlbar. Es muss umgesetzt werden, und der Gewinn daraus folgt den Regeln des Marktes. Eine Wette mit Quote 1.50 zahlt im Gewinnfall 1.50 × Einsatz zurück; der Gewinn ist CHF 1’000 × 1.50 = CHF 1’500, davon ist der Einsatz CHF 1’000 rückzahlbar, der Rest Nettogewinn. Bei Kombinationswetten multiplizieren sich die Quoten. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet – eine kleine Rechenregel, die am Ende jedes Scheins steht.
Cash-Out ist bei Sporttip nur online und nur als vollständiges Cash-Out möglich, ohne Teilauszahlung. Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Bei einem Quotenboost verfällt der Boost, sobald ein Cash-Out ausgeführt wird.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder VAR-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; eine irrtümlich angenommene Kombination kann für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden.
Wer eine Auszahlung auf ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen vornehmen lässt, schöpft die zweite Gratisauszahlung pro 365 Tage aus, sofern das Guthaben auszahlbar ist. Ab der dritten Auszahlung kann Swisslos eine Kommission von 3 % belasten; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz Sportwetten mit Bonus ohne Einzahlung?
Gratiswetten, die ohne Einzahlung gutgeschrieben werden, gibt es in der Schweiz nur über bewilligte Aktionen der zwei Veranstalter Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport). Diese Aktionen sind anlassbezogen, im Volumen begrenzt und von der Gespa zu bewilligen; im Alltag treten sie selten auf. Ausländische Anbieter bewerben solche Boni ohne Schweizer Bewilligung, was im Inland gegen das Werbeverbot für nicht bewilligtes Glücksspiel verstösst.
Warum bieten die bewilligten Schweizer Veranstalter kaum Gratisguthaben an?
Gratisspiele und Geldvorteile sind im Geldspielgesetz an die vorherige Einwilligung der Gespa gebunden (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Bewilligung wird pro Aktion erteilt, das Volumen ist begrenzt, und die Guthaben sind nicht auszahlbar – sie müssen umgesetzt werden. Das BGS will verhindern, dass Gratisspielguthaben als Lockmittel missbraucht werden; die Konsequenz ist eine strenge, seltene Vergabe. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos.
Welcher Mindestbetrag gilt beim Aufladen des Swisslos-Wallets?
Das Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein ab einem Mindestbetrag von CHF 20 aufladen. In 30 Tagen sind Aufladungen bis CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay wird direkt in der PostFinance App bestätigt; diese Zahlungsart ist Teil des Swisslos-Angebots.
Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?
Bei einer klassischen Gratiswette wird in der Regel nur der Nettogewinn ausgezahlt, der Einsatz verfällt. Bei Sporttip ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar; es muss in Wetten umgesetzt werden, und nur die aus diesem Umsatz entstandenen Gewinne werden zu echtem, auszahlbarem Guthaben. Auszahlungen sind auf das Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen beschränkt, anonym oder Krypto-Auszahlungen sind im bewilligten Modell nicht möglich.
Wie funktioniert die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen?
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Anonyme Konten sind nicht zulässig; jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Was bedeutet es für Wettende, wenn eine Seite ohne Schweizer Bewilligung ein Guthaben ohne Einzahlung anbietet?
Eine Seite ohne Schweizer Bewilligung fällt nicht unter die Aufsicht der Gespa; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Auszahlungsgarantie im Schweizer Bank- oder Postkonto. Die Werbung selbst kann gegen das Werbeverot für nicht bewilligtes Glücksspiel verstossen (Art. 74 Abs. 3 BGS), was eine Busse gegen den Anbieter auslöst. Für die Spielenden heisst das: Sie verlassen den Schutzrahmen des BGS und sind auf den ausländischen Sitzstaat angewiesen.
Bonus – gratiswetteinfo
Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»
