Gutscheincodes für Sportwetten-Bestandskunden in der Schweiz
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Wer schon länger bei einem Schweizer Wettanbieter spielt und nach einem Gutscheincode für Bestandskunden sucht, merkt rasch: Das Angebot ist klein, die Regeln sind streng, und ein klassischer Promo-Code wie bei ausländischen Plattformen existiert in der bewilligten Schweizer Welt kaum. Wer hier einen Code eintippt, bekommt meist Gratisspielguthaben – und genau das ist nach dem Geldspielgesetz an die vorherige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa gebunden. Die beiden einzigen Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport, dürfen deshalb nur das anbieten, was die Aufsicht im Einzelfall bewilligt hat.
Stand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande sowie die Gespa-Publikationen.
Was Bestandskunden unter einem Gutscheincode verstehen – und was die Schweiz darunter liefert
Ein Gutscheincode, eine Gratiswette, ein Wettbonus: Diese Begriffe werden in Foren und auf Vergleichsseiten oft synonym verwendet. In der bewilligten Schweizer Realität meinen sie nicht dasselbe wie auf einer ausländischen Plattform.

Im Markt steht «Gutscheincode für Bestandskunden» meist für einen kurzen Code, der in ein Feld auf der Wettseite eingetippt wird und ein vorab definiertes Angebot freischaltet – eine Gratiswette, einen Quotenboost, ein Einzahlungsbonus. Bei Sporttip und Jouez Sport gibt es ein solches Eingabefeld für Bestandskunden faktisch nicht. Beide Veranstalter vergeben Aktionen direkt über das verifizierte Spielerkonto, häufig im Rahmen zeitlich begrenzter Promotionen an Verkaufsstellen, in Stadionaktionen oder im Newsletter an registrierte Spielende. Wer einen Code von Drittseiten kopiert, riskiert, an einer nicht existierenden Aktion zu landen.
Was die Schweizer Veranstalter tatsächlich an Bestandskunden vergeben, fällt unter den gesetzlichen Ausdruck «Gratisspielguthaben». Das ist nicht ausgezahltes Geld auf dem Wallet, das für Wetten eingesetzt werden kann und dessen Gewinne – mit Einschränkungen – auszahlbar sind. Die Bedingungen stehen in den Spielregeln und sind eng: maximale Einsatzhöhe, kurze Frist, oft ein konkreter Anlass wie ein Eishockeyspieltag. Wer das Guthaben nicht innerhalb der Frist verwendet, verfällt es. Wer es nutzt, gewinnt – und der Gewinn wird regulär behandelt.
Dass diese Aktionen selten sind, hat einen Grund. Gratisspielguthaben braucht nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zusagen an Loterie Romande und 8 Zusagen an Swisslos erteilt – insgesamt 32 bewilligte Gratisspielguthaben-Aktionen für zwei Veranstalter über ein ganzes Jahr. Eine breite Code-Welle, wie sie ausländische Anbieter bewerben, ist in diesem Rahmen nicht möglich.
Wer in der Schweiz überhaupt als Bestandskunde zählt
Als Bestandskunde gilt im Wettkontext, wer ein verifiziertes Spielerkonto bei einem der beiden bewilligten Veranstalter besitzt und dort schon eine Einzahlung getätigt hat. Bei Swisslos und Loterie Romande beginnt diese Identität mit der Online-Registrierung: Personalausweis hochladen, Wohnsitz im Vertragsgebiet nachweisen, volljährig sein, keine Spielsperre tragen. Wer diese Hürden nimmt, hat ein Konto – und ist ab der ersten Wetten Bestandskunde im Sinne der Aktionen.
Wichtig dabei: Ein Konto gilt nur im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Wer im Aargau wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto führen. Diese Trennung ist im Geldspielgesetz verankert.
Welche Aktionsformen es überhaupt gibt
Drei Formen von Bestandskunden-Aktionen kommen in der Schweiz tatsächlich vor:
Kombiboost auf Gewinne. Bei Sporttip gibt es einen Kombiboost, der den Nettogewinn einer Mehrfachwette erhöht, wenn mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50 getippt werden. Der Bonus steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Das ist keine «Gratiswette», sondern ein Gewinnaufschlag auf eigene Wetten.
Quotenboost und Profitboost. Ebenfalls bei Sporttip, und nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage: Ein Quotenboost erhöht die angezeigte Quote, ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal einsetzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen, wenn die Wette per Cash-Out vorzeitig beendet wird.
Stadionaktion mit Code. Bei Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades». Wer an einem von sieben Aktionstagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist das, was einem «Gutscheincode» am nächsten kommt: ein konkreter, kurzer Code an einem konkreten Ort, eingelöst in einem konkreten Zeitfenster.
Rechtslage in der Schweiz: Was erlaubt ist und was nicht
Die Rechtslage in der Schweiz unterscheidet sich grundlegend von der vieler anderer Märkte. Wer einen «Gutscheincode für Bestandskunden» sucht, sollte diese Punkte kennen, bevor er ausländische Angebote in Betracht zieht.

Die zwei bewilligten Veranstalter sind abschliessend
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) ordnet Sportwetten als Grossspiel ein und unterstellt sie der Aufsicht durch die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos (mit dem Produkt Sporttip) und Loterie Romande (mit dem Produkt Jouez Sport). Eine «dritte Schweizer Sportwetten-Bewilligung» gibt es nicht, und die Gespa führt keine Liste weiterer lizenzierter Buchmacher – weil es keine weiteren Lizenznehmer gibt. Was die Gespa publiziert, ist die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains.
Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Wer also einen Anbieter mit «MGA-Lizenz Malta», «Curaçao-Lizenz» oder «deutscher Lizenz» bewirbt: Solche Lizenzen haben in der Schweiz keine Kraft. Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist nach Art. 130 BGS ein Vergehen – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Faire Spielführung, Schutz vor Manipulation und ein Anlaufpunkt bei Streit bestehen dort nicht.
Werbung und Bonusregeln unter dem BGS
Werbung für Glücksspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Klartext: Jeder Code, jeder Bonus, jede Gratiswette, die ein Schweizer Veranstalter an Bestandskunden vergibt, ist einzeln bewilligt. Was nicht in der Gespa-Statistik auftaucht, gibt es nicht.
Es gibt keine Werbeverbotszeit am Tag. Auch die prominente «Werbung nur nach 22 Uhr»-Regel aus Deutschland existiert hier nicht.
Was gewettet werden darf
Die Gespa führt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet; nie Wetten auf Trainingsläufe. Eckball- und Kartenmärkte fehlen in der Liste; eine Esports-Sektion fehlt ebenfalls. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Cash-Out, Bet Builder und besondere Wettfunktionen
Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine Funktion, die jeder Veranstalter in seinen Spielregeln beschreibt. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Die Bet-Builder-Funktion bei Sporttip erlaubt es, voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung zu kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Steuerliche Lage in der Schweiz
Gewinne aus Schweizer Grossspielen – das ESTV nennt ausdrücklich Sportwetten – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundesfreibetrag beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000, der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Auf Einsätzen lastet keine Schweizer Wettsteuer. Wer «5 % Wettsteuer auf jeden Einsatz» liest, liest eine ausländische Regel, die in der bewilligten Schweizer Welt nicht existiert.
Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis in Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe; in anderen Kantonen ist die Praxis uneinheitlich. Allgemeine Auskunft, nicht Rechtsberatung – wer das ernst nimmt, fragt seinen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Spielerschutz: Limiten, Pausen, Sperren
Die Schweiz setzt beim Spielerschutz auf Eigenverantwortung mit klar definierten Werkzeugen. Drei Mechanismen greifen ineinander, und jeder Bestandskunde sollte sie kennen, bevor er nach einem «Gutscheincode für Bestandskunden» sucht und sich von einem Bonus zu einem Spielverhalten verleiten lässt, das er nicht tragen will.
Verlust- und Einzahlungslimiten vor der ersten Wette
Wer bei Sporttip zum ersten Mal eine Wette platzieren will, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Periode; wer unter 21 Jahre alt ist (aber volljährig im Sinne des BGS), ist auf CHF 1’000 pro Periode limitiert. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – Swisslos und Loterie Romande wenden die 72-Stunden-Frist in ihren Bedingungen an, obwohl das BGS nur 24 Stunden verlangt. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.
Diese Limiten werden vom Spieler selbst gesetzt, nicht vom Staat. Das BGS verlangt vom Veranstalter, dass er eine oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS). Wer das nicht tut, kann nicht spielen. Wer die Limite zu hoch ansetzt, kann sie nicht mehr sofort zurücknehmen.
Spielsperre und Selbstsperre
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist das, was die Schweiz an «nationaler Sperre» hat – es funktioniert, weil beide Grossspiel-Veranien und alle konzessionierten Casinos darauf zugreifen.
Eine Spielsperre gegen den eigenen Willen wird möglich, wenn eine Person überschuldet oder spielsüchtig ist (Art. 80–82 BGS). Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle involviert ist (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Gespa-Testkäufe 2025: ein nüchterner Blick auf den Verkaufspunkt
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, ob Minderjährige eine Sportwette kaufen können. In 47.5 % von 200 Versuchen ist das gelungen. Wer den Verkaufspunkt – ein Kiosk, eine Lotto-Annahmestelle – als sicheren Schutzmechanismus darstellt, hat die Statistik nicht gelesen. Die Online-Welt verlangt Identitätsprüfung und schliesst Minderjährige zuverlässig aus; der Verkaufspunkt ist ein schwaches Glied in der Kette.
Boni und Gratiswetten: Was die Bestandskunden-Aktion tatsächlich bringt
Wer nach «Sportwetten Bonus Bestandskunden», «Wettbonus Bestandskunden» oder «Gratiswette für Bestandskunden» sucht, sollte die Mechanik der drei Aktionsformen verstehen, die es in der Schweiz tatsächlich gibt. Das Marketing-Vokabular weicht dem Level durch Zahlen.
Quotenboost und ihre Grenzen
Ein Quotenboost erhöht die angezeigte Quote einer Prematch-Einzelwette auf eine Voraussage. Bei Sporttip ist er nur online nutzbar, pro Wettendem nur einmal einsetzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wer den Boost nutzt und die Wette per Cash-Out vorzeitig beendet, verliert den Boost – er verfällt ersatzlos.
Ein Profitboost funktioniert ähnlich, erhöht aber den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Auch er ist nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.
Diese Boosts sind kein Gratisspielguthaben und keine Gratiswette. Sie setzen einen eigenen Einsatz voraus, verändern die Quote oder den Ertrag, und der «Bonus» ist die Differenz zur regulären Quote. Wer einen Quotenboost von 1.50 auf 3.00 sieht und glaubt, er bekomme «das Doppelte gratis», übersieht, dass die reguläre Quote ohne Boost vielleicht 2.40 gelegen hätte – dann ist der «Boost» ein Werbegag, kein Geschenk.
Kombiboost: Skalierung mit Anzahl Voraussagen
Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Mehrfachwette, wenn mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50 getippt werden. Die Skala: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Wer 15 Voraussagen mit Quote 1.50 korrekt tippt, bekommt den Nettogewinn verdoppelt – was mathematisch attraktiv klingt, praktisch aber 14-mal so viele Unsicherheitsfaktoren enthält wie eine Einzelwette.
Mindestquote 1.50 ist nicht hoch. Aber 15 richtige Voraussagen sind bei einer Auszahlungsquote von rund 90 bis 95 % pro Markt über die lange Frist fast unmöglich, ohne dass die Buchmacher-Marge den Vorteil auffrisst. Der «100-%-Boost» ist Marketing, kein Geschenk.
Stadionaktion «JouezSport – Patinoires et Stades»
Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an 7 Aktionstagen in den Stadien der National League den Code der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» verbreitet. Wer den Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück wurden ausgegeben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Diese Aktion ist das, was einem «Gutscheincode» am nächsten kommt. Sie war örtlich begrenzt (Stadion), zeitlich eng (7 Aktionstage), mengenmässig limitiert (7’000 Stück) und betragsmässig klein (CHF 10). Wer nicht an einem Aktionstag im Stadion war und keinen Code erhielt, konnte nicht teilnehmen. Wer einen Code im Internet fand und ihn ausserhalb der Frist eingab, bekam kein Guthaben. Wer es bekam und nicht innerhalb von 30 Tagen nutzte, verlor es. Der Gewinn daraus – und nicht das Guthaben selbst – ist das, was am Ende auf dem Wallet landet.
Gratisspielguthaben und Auszahlungsregel
Die zentrale Regel, die jeder Bestandskunde verinnerlichen muss: Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nach den Spielregeln beider Veranstalter nicht auszahlbar. Was auszahlbar ist, ist der Gewinn, der mit dem Gratisspielguthaben erzielt wird – und auch nur unter den Bedingungen, die der Gewinn selbst mit sich bringt (Mindestquote, Auszahlungswege, Fristen).
Wer CHF 10 Gratisspielguthaben bekommt, eine Wette mit Quote 3.00 platziert und gewinnt, hat einen Gewinn von CHF 30 auf dem Wallet (nach den internen Rundungsregeln von Sporttip: Gewinn = Einsatz × Quote, auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet). Davon sind CHF 10 Gratisspielguthaben und CHF 20 Gewinn aus eigenem Spiel. Das CHF 10 ist verloren, sobald die Wette platziert ist. Das CHF 20 ist regulärer Gewinn und unterliegt den normalen Auszahlungsregeln.
Top-10 im Vergleich: Zwei bewilligte Veranstalter und zehn Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die nachfolgende Übersicht ordnet die zehn im Vergleich berücksichtigten Anbieter nach ihrer Stellung im Schweizer Markt: zwei bewilligte Veranstalter zuerst, dann acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Spalten folgen der Vergleichsmaterie: Markenname, Bewilligungsstand in der Schweiz, angegebene Lizenzgrundlage.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Bewilligungs- oder Lizenzangabe |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport |
| 20Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Playzilla | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| bet365 | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain auf Gespa-Sperrliste |
| N1 Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bruce Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HighFlyBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetAlright | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Was die Tabelle zeigt: Eine «Lizenz» in einer Aufsichtsbehörde im Ausland begründet in der Schweiz kein Echt-Recht auf Sportwetten. Wer als Schweizer Wettender eine Plattform mit Curaçao-, Malta- oder anderer EU-Lizenz benutzt, benutzt eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung – mit allen Folgen, die das BGS vorsieht: keine Verbindung zum Schweizer Ausschluss-Register, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste.
Swisslos Sporttip – der Deutschschweizer Veranstalter
Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51), die Aufsicht führt die Gespa. Ein Online-Konto bei Swisslos ist offen für Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet: die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Das Sporttip-Angebot umfasst Prematch-Wetten, Live-Wetten, Systemwetten und Kombinationen. Einsätze reichen von CHF 1 (Mindesteinsatz) bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bis CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Auszahlung erfolgt bei Gewinnen bis CHF 1’000 direkt auf das Wallet, bei höheren Gewinnen innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Bestandskunden-Aktionen bei Sporttip sind der Kombiboost, der Quotenboost und der Profitboost – jeweils nur einmal pro Wettendem, online, an klare Regeln gebunden. Wer als Bestandskunde von einem «Gutscheincode» hört, sollte prüfen, ob es überhaupt eine Gespa-bewilligte Aktion ist; im Zweifel hilft ein Blick in die offiziellen Spielregeln.
Urteil. Sporttip ist die einzige Anlaufstelle für deutschsprachige Bestandskunden mit bewilligter Schweizer Plattform. Wer in diesem Vertragsgebiet wohnt, hat keine andere legale Wahl. Die Bestandskunden-Aktionen sind eng geschnitten und an klare Regeln geboten – was die Plattform an Spielfreiheit nimmt, gleicht sie durch die Schweizer Schutzmechanismen aus.
Loterie Romande Jouez Sport – der Westschweizer Veranstalter
Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) betreibt Sportwetten unter dem Produktnamen Jouez Sport. Die Bewilligung entspricht jener von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa. Ein Online-Konto ist offen für Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in den sechs Westschweizer Kantonen (FR, GE, JU, NE, VD, VS).
Die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende; die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bestandskunden-Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades» sind örtlich und zeitlich eng definiert; eine breite «Code-Welle» gibt es nicht.
Urteil. Jouez Sport ist für Westschweizer Bestandskunden das Pendant zu Sporttip. Wer in Genf, Waadt oder einem anderen Westschweizer Kanton wohnt, hat mit Jouez Sport die legale Plattform mit Gespa-Aufsicht. Die Bestandskunden-Aktionen sind rar und an konkrete Anlässe gebunden.
20Bet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
20Bet gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz im Ausland – gleich in welchem Land – begründet nach Art. 4 BGS kein Recht, in der Schweiz Sportwetten zu veranstalten. 20Bet ist nicht an das Schweizer Ausschluss-Register angeschlossen, es besteht keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren.
Wer bei 20Bet spielt, tut das ohne Schweizer Schutz: keine Verbindung zur Spielsperre, kein Zugriff auf das Schweizer Selbstsperren-Register, kein Verbraucherschutz nach BGS. Wer aus druckrelevanter Überzeugung dort spielt, sollte das im Hinterkopf haben und die steuerliche Seite prüfen – Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind je nach Kanton anders zu behandeln als Gewinne aus Schweizer bewilligten Spielen.
Urteil. 20Bet ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Wer die Schweizer Spielbankenwelt verlassen will, findet dort ein breiteres Wettprogramm, aber keine Schweizer Schutzmechanismen. Für Bestandskunden, die einen Schweizer Anbieter gewohnt sind, ist der Wechsel mit einem Kontrollverlust verbunden.
Playzilla – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Playzilla ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: Die Lizenz, die Playzilla ausweist, hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Ausschluss-Register und keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit.
Urteil. Playzilla ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Spielsperre-Anschluss und ohne Schweizer Schutzrahmen. Wer dort spielt, verlässt den Schweizer Rechtsrahmen.
bet365 – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
bet365 ist international einer der grössten Anbieter, in der Schweiz aber ohne Bewilligung. Die Gespa nennt bet365 explizit als Beispiel für eine Domain auf der Sperrliste, und die Liste wird bei Domain-Hopping innert Stunden ersetzt. Wer aus der Schweiz auf bet365 zugreifen will, braucht in der Regel technische Umgehung des DNS-Blocks.
Die Sperrliste ist kein Werbeverbot – die Gespa kann Domains blockieren, nicht den Inhalt. Wer den Block umgeht, ist nicht strafbar; aber wer ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keinen Anspruch auf Schweizer Schutz. Streitfälle mit bet365 werden nach den Regeln des Lizenzlandes ausgetragen, nicht nach BGS.
Urteil. bet365 ist in der Schweiz offiziell gesperrt. Wer es nutzt, nutzt eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung und mit aktivem DNS-Block durch Schweizer Provider.
N1 Bet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Lizenz laut Eigenangabe nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS). Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Kein Anschluss an das Schweizer Ausschluss-Register.
Urteil. N1 Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Wer dieses Angebot nutzt, agiert ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens ohne die Schutzmechanismen der Gespa.
Bruce Bet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Bruce Bet folgt dem gleichen Muster: ausländische Marke, in der Schweiz ohne Bewilligung, Lizenz im Ausland ohne Kraft in der Schweiz.
Urteil. Bruce Bet ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Für Bestandskunden mit Schweizer Gewohnter ist der Wechsel mit einem Kontrollverlust verbunden.
Rainbet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Rainbet ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: Lizenz im Ausland begründet kein Recht auf Schweizer Sportwetten (Art. 4 BGS).
Urteil. Rainbet ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Schutzmechanismen.
HighFlyBet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet reiht sich in das Muster ein: ausländische Marke, in der Schweiz ohne Bewilligung, Lizenz im Ausland ohne Kraft in der Schweiz.
Urteil. HighFlyBet ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Wer dort spielt, verlässt den Schweizer Rechtsrahmen.
BetAlright – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
BetAlright schliesst die Reihe: ausländische Marke, in der Schweiz ohne Bewilligung. Lizenz im Ausland ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS).
Urteil. BetAlright ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Wer dort spielt, verlässt den Schweizer Rechtsrahmen und tauscht die Schweizer Kontrolle gegen eine unbekannte Aufsicht ein.
Wettmechanik im Detail: Wie Sporttip und Jouez Sport rechnen
Wer in der Schweiz wettet, sollte die Grundmechanik der Wette verstehen, bevor er einen Bonus oder ein Quotenboost akzeptiert. Drei Mechanismen greifen ineinander: die Quote, die Kombination und der Cash-Out.
Quote, Auszahlungsquote und Marge
Die Quote auf einer Wette ist der Multiplikator, mit dem der Einsatz im Gewinnfall multipliziert wird. Bei einer Einzelwette mit Quote 2.10 und Einsatz CHF 10 ist der Bruttogewinn CHF 21, der Nettogewinn CHF 11. Bei einer Kombiwette mit den Einzelquoten 2.10, 1.80 und 3.20 multiplizieren sich die Quoten zur Gesamtquote 12’096 – das Produkt der Einzelquoten.
Die Auszahlungsquote eines Marktes ist das, was die Buchmacher-Marge einschliesst. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 ergibt sich rechnerisch: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95, also 95 %. Die Marge ist 100 % – 95 % = 5 %. Bei einem Drei-Wege-Markt mit Quoten 2.20 / 3.40 / 3.60 ist die Auszahlungsquote entsprechend tiefer, die Marge höher. Diese Marge ist das, was die Plattform pro Wette einbehält – sie ist der Preis, den jeder Wettende zahlt, unabhängig davon, ob er gewinnt oder verliert.
Wer einen «100 % Bonus» auf eine Wette mit Quote 1.90 bekommt, gewinnt nicht «das Doppelte», sondern verdoppelt den Nettogewinn – was bei einer 5 %-Marge-Markt einer Steigerung von etwa 4.5 % entspricht. Das klingt weniger gross als «100 % Bonus», ist aber die korrekte Lesart.
Live-Wetten und die Quote 1.00-Regel
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs wettet, bekommt Quote 1.00 – der Einsatz wird zurückgegeben, kein Gewinn. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist der Mechanismus, mit dem Live-Wetten gegen nachträgliche Wetten nach klaren Szenen abgesichert werden.
Wettannahme, Limite und Rundung
Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Systemwette mit Einsatz CHF 12’000 platzieren will, bekommt sie nicht angenommen. Wer mitten in der Wettannahme die Quote sich bewegt, bekommt die Quote zum Zeitpunkt der Annahme – Swisslos kann Quoten jederzeit ändern.
Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: Einsatz CHF 10, Gesamtquote 12.3456 – theoretischer Gewinn 123’456, aufgerundet auf 123.46, abgerundet auf 5 Rappen genau: 123.45. Wer das nicht weiss, wundert sich über die kleine Differenz zur Anzeige.
Annullierte Wettereignisse und Rückerstattung
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer eine 3er-Kombination mit einer Annullierung hat, bekommt die Annullierung als 1.00er-Einsatz zurück und behält die anderen beiden Voraussagen aktiv. Die Rundung wirkt auch hier.
Gewinnauszahlung und Fristen
Wer einen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bektmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert ihn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die 26-Wochen-Frist ist hart, die 10-Tage-Frist ebenso – wer nicht reagiert, verliert Geld.
Zahlungsmethoden und Auszahlungswege
Beide Veranstalter zahlen Gewinne nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto aus. Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen, Auszahlungen auf Drittkonten – alles nach Art. 50 Abs. 2 VGS ausgeschlossen. Kredit an Spieler (Art. 75 Abs. 1 BGS) ist verboten; ein Anbieter darf nicht «auf Pump» spielen lassen.
Swisslos: PostFinance Pay, Einzahlungsschein, Bankkonto
Bei Swisslos lässt sich das Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufladen (Mindestbetrag CHF 20). In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist als Zahlungsart verfügbar; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Auszahlungen bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch auf das Wallet, über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Wer mehrfach auszahlt, zahlt also mit – eine kleine, aber spürbare Gebühr.
Loterie Romande: IBAN, Wallet, Auszahlungsgrenzen
Bei Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer eine Auszahlung auf ein Drittkonto versucht, bekommt sie nicht – das Konto muss auf den eigenen Namen lauten.
Was Bestandskunden realistisch erwarten dürfen
Die Erwartung an einen «Gutscheincode für Bestandskunden» ist bei vielen Wettenden geprägt von ausländischen Plattformen mit Code-Feldern, Wochenboni und Cashback-Programmen. Diese Erwartung kollidiert mit der Schweizer Realität.
In der Schweiz gibt es keine breite Code-Welle. Es gibt seltene, von der Gespa bewilligte Aktionen, die örtlich und zeitlich eng definiert sind. Es gibt drei Aktionsformen: Kombiboost (eigener Einsatz, gestaffelter Bonus auf Nettogewinn), Quotenboost und Profitboost (eigener Einsatz, erhöhte Quote oder Ertrag), Stadionaktion mit Code (anlassbezogen, örtlich gebunden). Jede dieser Aktionen hat eine Frist, einen Mechanismus und eine Auszahlungsregel.
Wer auf eine Schweizer Plattform setzt, zahlt dafür mit einer kleineren Auswahl an Wettmärkten (geschlossene Liste der Gespa), einer kleineren Auswahl an Bonusformaten (keine Cashback-Programme, kein VIP-Programm, keine wöchentliche Gratiswette), aber einem vollständigen Schutzrahmen: Spielsperre, Verlustlimiten, Aufsicht, Schweizer Beschwerdestelle.
Wer auf eine ausländische Plattform ausweicht, bekommt eine breitere Markt-Auswahl und möglicherweise aggressivere Bonusprogramme, aber ohne Schweizer Schutz. Die Plattform kann morgen vom Netz gehen, die Lizenz kann morgen zurückgezogen werden, der Gewinn ist nicht garantiert ausgezahlt.
Welcher Bestandskundentyp passt zu welchem Anbieter
Der vorsichtige Bestandskunde, der einen klaren Schutzrahmen sucht, bleibt bei Swisslos oder Loterie Romande – je nach Wohnkanton. Er bekommt die Gespa-Aufsicht, die Schweizer Spielsperre, die gesetzlich verlangten Verlustlimiten. Er bekommt keine wöchentlichen Codes, dafür die Sicherheit, dass die Spielregeln in BGS gehalten sind.
Der bestehende Bestandskunde, der im Schweizer Markt nichts Passendes findet und bereit ist, den Schweizer Schutzrahmen zu verlassen, muss die ausländische Plattform bewusst wählen. Er sollte sich über die Lizenzlage informieren, die Auszahlungswege prüfen und sich der steuerlichen Konsequenzen bewusst sein (Gewinne ausländischer Grossspiele, kantonale Unterschiede). Er sollte verstehen, dass die Plattform morgen auf der Gespa-Sperrliste stehen kann.
Wer ein bestimmtes Sportereignis wetten will, das auf der Schweizer Liste nicht steht, hat keine legale Schweizer Plattform dafür. Er muss entweder das Ereignis weglassen oder eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung nutzen – mit dem Wissen, was das rechtlich und steuerlich bedeutet.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz Gutscheincodes für Bestandskunden bei Sportwetten?
Eingabefelder für Gutscheincodes im Stil ausländischer Plattformen gibt es bei Swisslos und Loterie Romande für Bestandskunden nicht. Was es gibt, sind von der Gespa bewilligte Aktionen wie der Sporttip-Kombiboost, Quoten- und Profitboosts sowie örtlich gebundene Code-Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades». Codes von Drittseiten sind keine offiziellen Schweizer Promo-Codes und führen meist ins Leere.
Dürfen Swisslos und Loterie Romande Gratisguthaben ohne Zustimmung der Gespa vergeben?
Nein. Nach Art. 75 Abs. 2 BGS brauchen Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zusagen an Loterie Romande und 8 Zusagen an Swisslos erteilt. Was nicht in dieser Statistik auftaucht, ist nicht bewilligt und darf nicht angeboten werden – die Bestandskunden-Aktionen sind also eng geschnitten und einzeln kontrolliert.
Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden, oder nur der daraus entstandene Gewinn?
Das Aktionsguthaben selbst – etwa CHF 10 aus der Stadionaktion «JouezSport – Patinoires et Stades» – ist nach den Spielregeln beider Veranstalter nicht auszahlbar. Was ausgezahlt wird, ist der Gewinn, der mit dem Aktionsguthaben erzielt wird, und nur nach den Regeln, die der Gewinn selbst mit sich bringt (Auszahlungswege, Fristen, Limits). Wer das Aktionsguthaben nicht innerhalb der Frist nutzt, verliert es ersatzlos.
Wie lange lief die Aktion von Jouez Sport mit dem Stadioncode?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an 7 Aktionstagen in den Stadien der National League. Insgesamt wurden 7’000 Codes à CHF 10 Spielguthaben ausgegeben, jeweils 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Aktion ist beendet und nicht mehr verfügbar.
Wohin werden Gewinne ausgezahlt, und warum muss das Konto auf den eigenen Namen lauten?
Gewinne bis CHF 1’000 werden bei Swisslos direkt dem Wallet gutgeschrieben; bei Loterie Romande gilt dieselbe Schwelle. Höhere Gewinne werden auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den Namen des Spielkonto-Inhabers lautet. Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen und Auszahlungen auf Drittkonten sind nach Art. 50 Abs. 2 VGS ausgeschlossen. Das Konto muss auf den eigenen Namen lauten, weil die Schweizer Bewilligung den Spieler identifiziert und die Auszahlung an die identifizierte Person bindet.
Welche Rolle spielt die Marge in der Quote, wenn eine Aktion einen Bonus verspricht?
Die Marge ist das, was die Plattform pro Wette einbehält. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95 % und eine Marge von rund 5 %. Wer einen «100-%-Bonus» auf eine Wette in diesem Markt bekommt, gewinnt nicht das Doppelte der regulären Auszahlung, sondern verdoppelt den Nettogewinn – bei einer 5-%-Marge entspricht das einer realen Steigerung von etwa 4.5 %. Der «Bonus» ist also kleiner, als das Marketing-Vokabular suggeriert, und die Marge ist der stille Preiszettel, den jeder Wettende unabhängig vom Bonus zahlt.
Rechenbeispiel: Was ist eine Gratiswette in einem Zwei-Wege-Markt wert?
Die Formel für den Wert einer Gratiswette, deren Einsatz bei Gewinn nicht zurückgezahlt wird: Wert = Gratiswetten-Einsatz × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes. Bei einer Gratiswette von CHF 10, einer Quote von 1.90 auf einer von zwei Seiten eines ausgewogenen Marktes und einer Auszahlungsquote von rund 94.7 % (Marge etwa 5.3 %) ergibt sich: 10 × 0.90 ÷ 1.90 × 0’947 ≈ 4.49 CHF.
Anders gesagt: Eine CHF 10 Gratiswette zu Quote 1.90 ist im Schnitt rund CHF 4.5 wert – nicht CHF 10, nicht CHF 19, nicht CHF 9. Wer das Marketing-Vokabular «Gratiswette» mit dem Einsatzbetrag gleichsetzt, hat die Mechanik nicht verstanden. Wer das Ergebnis als persönliche Auszahlung erwartet, hat die Auszahlungsregel nicht gelesen.
Die Rechnung gilt für genau diesen Markt und diese Quote. Bei einer höheren Quote steigt der Wert (das Verlustrisiko ebenfalls), bei einer tieferen Quote sinkt er. Bei einem Drei-Wege-Markt mit Quoten um 3.00 ist die Auszahlungsquote typischerweise tiefer und der Mehrwert der Gratiswette entsprechend kleiner. Die Bandbreite des Werts einer CHF 10 Gratiswette liegt in typischen Wettmärkten etwa zwischen CHF 3 und CHF 6 – eine Schätzung, kein Versprechen.
Bonus – gratiswetteinfo
Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»
