Wettbonus freispielen in der Schweiz: Was Gratisspiele wirklich bringen
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Wer in der Schweiz nach einem neuen Wettbonus sucht, stösst rasch an die Besonderheit des Marktes. Nur zwei Veranstalterinnen dürfen Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide brauchen für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa, und beide halten sich an enge Vorgaben zu Werbung und Bedingungen. Das hat Folgen für das, was ein Bonus hierzulande überhaupt sein kann. Die Auswahl ist klein, die beworbenen Beträge sind klein, und wer auf eine ausländische Plattform ausweicht, verliert den Schutz der Schweizer Aufsicht.
Aktualisiert am Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2), die Online-Bedingungen von Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025) und das Réglement Général der Loterie Romande (24. Ausgabe, Juni 2023).
Was ein Wettbonus in der Schweiz überhaupt ist
Ein Wettbonus ist eine Vergünstigung, die ein Wettanbieter an eine bestimmte Handlung knüpft: eine Einzahlung, eine Wette, eine Kombination oder die Teilnahme an einer Aktion. Die gängigsten Formen sind Einzahlungsboni, Gratiswetten, Quotenboosts, Profitboosts und Cashback-Angebote. In der Schweiz sind die Spielräume enger als in vielen ausländischen Märkten. Das Geldspielgesetz unterscheidet zwischen dem, was Swisslos und Loterie Romande mit Bewilligung der Gespa tun dürfen, und dem, was als Werbung für unerlaubte ausländische Angebote gilt und nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten ist.
Für Spielende bedeutet das: Wer hierzulande «einen neuen Wettbonus» sucht, findet fast ausschliesslich Aktionen der beiden Veranstalterinnen. Ein typisches Beispiel ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die Form, die ein Schweizer Bonus annimmt: kleines Spielguthaben, klare Frist, keine Auszahlung.
Auch Sporttip kennt vergleichbare Aktionen, die das Spielguthaben aufstocken oder einen Bonus auf den Nettogewinn einer Kombination auszahlen. Was die Werbung in grossen Lettern verspricht, ist hier selten ein Bonus, der ohne Bedingungen ausbezahlt wird.
Grundlagen der Einordnung
Die zentrale Unterscheidung ist die zwischen einem Bonus auf eine Einzahlung und einem Spielguthaben aus einer Promotion. Beim Einzahlungsbonus verdoppelt ein Anbieter häufig die erste Einzahlung, beim Spielguthaben schenkt der Anbieter einen kleinen Betrag, oft nach einer bestimmten Handlung wie der Eingabe eines Codes oder der Teilnahme an einer Aktion. In der Schweiz ist der zweite Fall häufiger.

Dazu kommt die Frage, ob das Bonusgeld auszahlbar ist oder nicht. In den Bedingungen von Swisslos heisst es klar: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer CHF 10 Spielguthaben aus einer Stadion-Aktion bekommt, kann damit spielen und einen Gewinn erzielen, der Gewinn wird auf das Wallet oder das Bankkonto überwiesen, das Startguthaben selbst aber verschwindet. Das unterscheidet eine Promotion von einer klassischen Gratiswette: Das Spielguthaben ist oft als «nicht auszahlbar» markiert, der Gewinn aus der Wette aber schon.
Warum Gratisspiele in der Schweiz selten sind
Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Aufsicht prüft dabei, ob die Aktion in das bewilligte Spiel passt, ob sie nicht irreführend beworben wird und ob der Spielerschutz gewahrt bleibt. Das führt zu einem engen Korsett: Die Aktionen sind klein, kurz und gut dokumentiert.
Dass Werbung für ausländische Angebote in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten ist und mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden kann (Art. 131 BGS), verstärkt den Effekt. Wer hierzulande «den besten Wettbonus 2026» sucht, wird in den meisten Fällen auf Angebote stossen, die in der Schweiz gar nicht beworben werden dürfen, oder auf die kleinen Aktionen der beiden bewilligten Veranstalterinnen.
Die Rechtslage: Warum in der Schweiz nur zwei Veranstalterinnen Sportwetten anbieten dürfen
Sportwetten gelten in der Schweiz als Grossspiel und fallen unter das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht bei der ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, und die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande). Jede Veranstalterin bedient ein klar definiertes Vertragsgebiet. Swisslos betreut die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH) sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto kann nur eröffnen, wer im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt.
Was beworben werden darf und was nicht
Werbung für Glücksspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Das gilt auch für Werbung, die ein Bonusversprechen in den Vordergrund rückt, das mit der Schweizer Rechtslage nicht vereinbar ist. Eine Zeitbeschränkung für Werbung, etwa ein Nachtwerbeverbot, gibt es im Gesetz nicht.
Wer in der Schweiz eine Plattform mit «100 % Bonus bis CHF 200» sieht, sollte prüfen, ob die Plattform eine Schweizer Bewilligung hat. Hat sie keine, ist die Bewerbung selbst schon ein Verstoss gegen Art. 74 Abs. 3 BGS, und der Spieler findet weder im Schweizer Ausschlussregister noch bei einer Schweizer Aufsicht Hilfe, falls etwas schiefläuft.
Was auf einer Sportwette gesetzt werden darf
Die zugelassene Offerte ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden werden nur dann aufgenommen, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe ebenso, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Eckball- oder Kartenmärkte sowie ein Esports-Bereich erscheinen in der Liste nicht. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Live-Wetten sind erlaubt, Prematch und Live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt; es wird als Feature des jeweiligen Anbieters beschrieben (Sporttip: Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten, nur vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung, nicht für jeden Markt garantiert). Zu Virtual Sports lässt sich nichts Belastbares feststellen. Über Esports lässt sich nur sagen, dass Esports nicht in der Gespa-Liste auftaucht.
Steuerliche Einordnung
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundessteuerfreibetrag beträgt ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025). Der kantonale Freibetrag weicht ab, weshalb es immer heisst «je nach Kanton». Liegt der Gewinn über dem Freibetrag, zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettgewinn liegt weit unter dem Freibetrag, sodass weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer anfallen. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht.
Anders sieht es bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern aus: Die Verrechnungssteuer greift hier nicht, weil die Schweizer Veranstalterin fehlt, die sie abziehen würde. Die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Wer ausländisch wettet, sollte sich an die kantonale Steuerverwaltung oder an eine Steuerberatung wenden.
Spielerschutz: Auch mit Bonus die eigenen Limiten behalten
Ein Bonus ist kein Grund, das persönliche Budget zu erhöhen. Wer ein Spielguthaben erhält, spielt damit in derselben Umgebung wie mit eigenem Geld, mit denselben Schutzmechanismen und denselben Risiken. Die gesetzlichen Schutzmechanismen in der Schweiz sind eng mit dem Spielerkonto verknüpft und greifen unabhängig davon, ob der Einsatz aus eigener Tasche oder aus einer Promotion stammt.
Verlustlimiten und Einzahlungslimiten
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Wartefrist von 72 Stunden bei einer Erhöhung ist eine Schutzmassnahme gegen impulsive Anpassungen in einer angespannten Spielsituation. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Beide Werte liegen in einem ähnlichen Korridor, folgen aber unterschiedlichen Regeln.
Spielsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Sperrregister ist im Geldspielgesetz geregelt (Art. 80–82 BGS), und die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist erst nach drei Monaten möglich (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Testkäufe und Realität an den Verkaufsstellen
Die Gespa führt regelmässig Testkäufe an Verkaufsstellen durch. Im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter ist also nicht so dicht, wie das Gesetz vermuten lässt. Für den Online-Bereich gilt das nicht im selben Mass: Die Identitätsprüfung bei der Online-Registrierung liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Minderjährige können sich online nicht registrieren, und eine Person darf sich nur einmal registrieren.
Geld, das bleibt: Welche Gewinne tatsächlich ausgezahlt werden
Bei Sporttip werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Auszahlung erfolgt nur auf ein Konto, das auf den Namen des Spielteilnehmers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungen gibt es bei bewilligten Schweizer Anbietern nicht, ebenso wenig eine Kreditierung an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Bei Swisslos wird Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die Kommission ab der dritten Auszahlung trifft Spieler, die häufig kleine Beträge auszahlen lassen.
Boni, Gratiswetten und Boosts: Wie die Mechanismen in der Schweiz funktionieren
Die Begriffe klingen vertraut, doch in der Schweiz haben sie eine eigene Form. Boni sind meist Spielguthaben, die nicht auszahlbar sind, Gratiswetten kommen als spezifische Aktion, Boosts gibt es in zwei Varianten. Wer hier spielt, sollte die Mechanismen kennen, weil sie darüber entscheiden, was ein Gewinn tatsächlich wert ist.
Der Unterschied zwischen Spielguthaben und Gratiswette
Spielguthaben ist ein Betrag, der auf das Wallet gebucht wird und mit dem regulär gewettet werden kann. Gewinne aus Wetten mit Spielguthaben werden ausgezahlt, das Startguthaben aber nicht. Eine Aktion wie die Stadion-Aktion der Loterie Romande schenkt CHF 10 Spielguthaben, das 30 Tage gültig ist. Wer damit eine Wette zu Quote 2.50 gewinnt, sieht den Gewinn auf dem Wallet, die ursprünglichen CHF 10 aber nicht.
Gratiswette bezeichnet im Markt eine Wette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, wenn sie gewinnt. Wer eine CHF 10-Gratiswette zu Quote 3.00 gewinnt, bekommt den Reingewinn (CHF 20) ausgezahlt, den Einsatz jedoch nicht. Das ist der entscheidende Unterschied zu einer «normalen» Wette, bei der der Einsatz Teil der Auszahlung ist.
In der Schweiz ist die Gratiswette als Mechanismus weniger verbreitet als das nicht auszahlbare Spielguthaben. Sporttip kennt vor allem Boosts auf Kombinationen oder Quoten, die Loterie Romande bespielt das Feld mit kleinen Aktionen rund um Sportereignisse.
Der Sporttip-Kombiboost: Beispielrechnung
Der Kombiboost ist eines der wenigen Beispiele, bei dem Sporttip einen Bonus auf den Nettogewinn auszahlt. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Was das in Franken heisst, lässt sich an einem Beispiel zeigen. Wer vier Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 kombiniert und dafür CHF 10 setzt, erhält eine Gesamtquote von 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Im Fall eines Vollausgangs beträgt der Bruttogewinn 10 × 9’792 = CHF 97.92, der Nettogewinn vor Boost 87.92. Bei einem 5-%-Boost steigt der Nettogewinn um 4.40 auf 92.32, der Bruttogewinn damit auf 102.32. Bei einer Staffelung auf 20 % bei sieben Voraussagen würde derselbe Mechanismus deutlich stärker wirken: Bei sieben Voraussagen zu ähnlichen Quoten steigt die Gesamtquote schnell auf 30 oder mehr, der Nettogewinn liegt im dreistelligen Bereich, und der Boost schlägt voll durch.
Wichtig ist die Bedingung der Mindestquote. Eine Quote unter 1.50 macht die Voraussage für den Kombiboost unbrauchbar. Wer auf eine Quote 1.30 setzt, opfert den Boost, auch wenn die Einzelwette für sich genommen sinnvoll erscheint. Die Konsequenz: Der Kombiboost ist kein Geschenk, sondern ein Anreiz, mehr Voraussagen auf einem Wettschein zu kombinieren, was die Marge der einzelnen Wetten multipliziert und den Vorteil der Buchmacherin vergrössert.
Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip
Neben dem Kombiboost kennt Sporttip zwei weitere Boost-Formen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und heben die angezeigte Quote für diese Wette an. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer einen Quotenboost annimmt und die Wette vorzeitig auszahlt, verliert die erhöhte Quote vollständig.
Die Boosts sind also keine Aufstockung des Gewinns «obendrauf», sondern eine einmalige Quotenerhöhung, die an die Wette und an das Verhalten gegenüber der Wette gebunden ist. Wer vorzeitig aussteigt, verliert sie. Wer mit kleinerem Einsatz spielt, sieht weniger davon.
Cash-Out und seine Tücken
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Der Mechanismus hat zwei Seiten: Er erlaubt den Ausstieg aus einer schief laufenden Wette, und er erlaubt der Veranstalterin, die Wette zu einem tieferen Preis als dem theoretischen Endwert zurückzukaufen. In der Praxis ist Cash-Out eine Frage des Timings, nicht eine Garantie, und wer den Boost mit Cash-Out kombiniert, verliert in der Regel den Boost. Das ist keine Marge, die für den Spieler arbeitet.
Live-Wetten und das Risiko der Quote 1.00
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen, etwa bei Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid, kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in einer schnellen Spielsituation setzt, riskiert eine Annahme mit Quote 1.00 und damit den Totalverlust des Einsatzes ohne Gewinnchance.
Das ist die Kehrseite der Live-Wetten, die das Marketing gern übersieht. Der Schutz vor Wetten nach dem Ereignis ist technisch notwendig, kostet aber den Spieler, der in einer emotionalen Sekunde klickt.
Die Schweizer Veranstalterinnen im Vergleich: Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport
Beide Veranstalterinnen haben eine Schweizer Bewilligung, beide bieten Sportwetten an, und beide haben ein ähnliches Schutzprofil. Die Unterschiede liegen im Detail: Vertragsgebiet, Promotionen, Auszahlungswege und Spielangebot. Wer in der Deutschschweiz wohnt, spielt zwingend bei Sporttip, wer in der Romandie wohnt, bei Jouez Sport. Wer die Wahl hat, sollte die Promotionen, die Limits und die Auszahlungsmechanik vergleichen.
Swisslos Sporttip
Swisslos betreibt Sporttip als Online- und Verkaufsstellenangebot. Die Marke steht für die Deutschschweizer Kantone plus Tessin und Liechtenstein. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Höchsteinsätze sind im Markt eher zurückhaltend, was für Spieler mit kleinerem Budget angenehm ist, für High Roller aber eine harte Grenze setzt.
Die Promotionen bei Sporttip sind der Kombiboost, Quotenboosts und Profitboosts sowie gelegentliche Aktionen mit Spielguthaben. Wer einen Bonus will, bekommt ihn in der Regel als Aufschlag auf den Nettogewinn einer Kombination, nicht als auszahlbares Startguthaben. Der Vorteil liegt in der Breite der Wettmärkte und der Live-Wetten, der Nachteil in der Begrenzung der Promotionen auf das Online-Angebot.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone mit dem Produkt Jouez Sport. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende, die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Promotionen sind stärker auf kleine Aktionen rund um Sportereignisse ausgerichtet, die Stadion-Aktion mit CHF 10 Spielguthaben pro Code ist ein Beispiel dafür.
Die Einzahlungsmechanik ist restriktiver als bei Sporttip: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben maximal CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Das Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar, der Gewinn aus der Wette aber schon. Wer in der Romandie spielt, hat damit ein ähnliches Schutzniveau, aber einen anderen Rhythmus der Aktionen.
Wo die beiden Veranstalterinnen sich treffen
Beide kennen das Verlustlimitensystem mit Wartefristen, das Sperrregister und die Identitätsprüfung bei der Online-Registrierung. Beide zahlen Gewinne nur auf ein Konto im eigenen Namen aus, beide kennen keinen anonymen Cash-Out und keine Krypto-Auszahlung. Beide fallen unter die Aufsicht der Gespa. Für einen Spieler in der Deutschschweiz ist Sporttip die einzige legale Online-Adresse, für die Romandie Jouez Sport die einzige. Wer aus einem anderen Kanton kommt, hat schlicht keine legale Online-Option.
Die Frage «Bester Wettbonus 2026» hat in der Schweiz eine andere Antwort als in Märkten mit 20 Anbietern. Die zwei Veranstalterinnen bieten kleine, bewilligte Aktionen, der Rest ist nicht zugelassen. Wer das nicht akzeptiert, spielt offshore und ohne Schweizer Schutz.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: Was sie können und was sie nicht können
Wer in der Schweiz auf einer ausländischen Plattform spielt, bewegt sich ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Eine ausländische Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahren (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder ein Schweizer Sperrregister noch eine Schweizer Beschwerdestelle.
Die Sperrliste der Gespa
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die von Schweizer Telekomanbietern per DNS blockiert werden (Art. 86–93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, das sogenannte Domain-Hopping, das die Gespa in ihren Berichten nennt. Für den Spieler bedeutet das, dass der Zugang zu einer ausländischen Plattform jederzeit unterbrochen werden kann, ohne dass eine Schweizer Stelle helfen kann.
Welche Plattformen sind betroffen
Die Liste der bekannteren Plattformen, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und auf der Sperrliste stehen können, umfasst unter anderem Bahigo, HighFlyBet, Betwinner, bet-at-home, BetOnRed, Bruce Bet, Sportaza und bet365. Sie alle werben mit Bonusangeboten, die in der Schweiz nicht zulässig sind, und sie alle operieren ohne Anbindung an das Schweizer Sperrregister. Die Verlockung ist offensichtlich, der beworbene Bonus ist hoch, der Schutz gleich null.
Was die Spieler riskieren
Wer ausländisch spielt, hat keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit um eine Auszahlung. Die Identitätsprüfung findet nach den Regeln des Anbieters statt, nicht nach dem BGS. Die Verlustlimiten sind freiwillig oder inexistent. Die Werbung ist in der Schweiz verboten, was bedeutet, dass ein Spieler die Plattform nicht über offizielle Kanäle finden sollte. Werbung für ausländische Angebote in der Schweiz ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten, der Spieler ist also auf den Zugang über inoffizielle Wege angewiesen.
Die ehrliche Einordnung lautet: Offshore-Anbieter bieten in der Regel höhere Bonusbeträge und mehr Märkte, dafür ohne Schweizer Aufsicht, ohne Sperrregister und mit dem Risiko der DNS-Blockierung. Für einen Spieler, der mit dem eigenen Geld verantwortlich umgeht, ist die rechtliche Lage komplizierter als sie in der Werbung dargestellt wird. Wer sich dafür entscheidet, sollte sich bewusst sein, dass die Schweiz hier keinen Schutz bietet.
Vergleich der Aktionen: Was die zwei Veranstalterinnen konkret bieten
Die folgende Tabelle ordnet die beiden Schweizer Veranstalterinnen und eine Auswahl ausländischer Anbieter nach ihrer Bewilligungssituation und der publizierten Bonusstruktur. Sie zeigt, wo bewilligte Aktionen enden und wo ausländische Anbieter mit anderen Versprechen in den Markt drängen.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Bewilligte Stelle |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung als Grossspiel (BGS, SR 935.51) | Gespa, Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel (BGS, SR 935.51) | Gespa, Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung |
| Bahigo | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung laut Eigenangabe nicht überprüfbar |
| HighFlyBet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung laut Eigenangabe nicht überprüfbar |
| Betwinner | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung laut Eigenangabe nicht überprüfbar |
| bet-at-home | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung laut Eigenangabe nicht überprüfbar |
| BetOnRed | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung laut Eigenangabe nicht überprüfbar |
| Bruce Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung laut Eigenangabe nicht überprüfbar |
| Sportaza | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung laut Eigenangabe nicht überprüfbar |
| bet365 | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung laut Eigenangabe nicht überprüfbar |
Die Tabelle zeigt das Grundmuster: Die ersten beiden Zeilen decken die gesamte legale Online-Landschaft der Schweiz ab, die übrigen acht sind das, was in der Werbung sichtbar ist und in der Schweiz nicht zugelassen ist. Die Spalte «Bewilligte Stelle» macht die Asymmetrie sichtbar: Bei Swisslos und Loterie Romande ist die Aufsicht klar benannt, bei den ausländischen Anbietern fehlt die Schweizer Anbindung vollständig.
Was die Tabelle nicht zeigt, ist die Frage, was die Spieler mit dem Bonus tatsächlich anfangen können. Bei den bewilligten Veranstalterinnen ist das Spielguthaben oft nicht auszahlbar, der Gewinn aber schon. Bei den ausländischen Anbietern locken höhere Summen, oft mit Umsatzbedingungen, die das Bonusgeld an einen Vielfachen des eigenen Einsatzes binden, bevor eine Auszahlung möglich ist. Welche Form die bessere ist, hängt davon ab, wie viel ein Spieler setzen will, wie lange er spielt und ob ihm der Schweizer Schutz etwas wert ist.
Häufige Fragen zu Wettbonus und Freispielen in der Schweiz
Welche Aktionen dürfen die beiden Schweizer Veranstalter für Sportwetten anbieten?
Swisslos und Loterie Romande dürfen mit Bewilligung der Gespa Gratisspiele und Gratisguthaben anbieten, etwa Spielguthaben aus Aktionen, Quotenboosts, Profitboosts und den Kombiboost auf den Nettogewinn. Werbung für diese Aktionen muss sachlich sein, darf sich nicht an Minderjährige richten und ist in der Schweiz zulässig, Werbung für ausländische Angebote ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten.
Warum brauchen Gratisspiele in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht?
Das Geldspielgesetz verlangt in Art. 75 Abs. 2 BGS, dass Gratisspiele und Gratisguthaben von der Gespa bewilligt werden, damit sie in das bewilligte Spiel passen, der Spielerschutz gewahrt bleibt und die Werbung nicht irreführend ist. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt, was den engen Rahmen erklärt.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn zurückbezahlt?
Nein, bei einer klassischen Gratiswette wird der Einsatz im Gewinnfall nicht zurückbezahlt, der Spieler erhält nur den Nettogewinn. Bei Schweizer Aktionen mit Spielguthaben ist es ähnlich: Das Startguthaben ist oft nicht auszahlbar, der Gewinn aus den platzierten Wetten aber schon. Das unterscheidet eine Promotion von einer regulären Wette mit echtem Geld.
Was bedeutet ein Kombiboost, und welche Mindestquote gilt dafür?
Der Kombiboost bei Sporttip ist ein Bonus auf den Nettogewinn einer Mehrfachwette, der nach Anzahl der Voraussagen gestaffelt ist: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Jede Voraussage muss eine Quote von mindestens 1.50 haben, sonst zählt sie für den Boost nicht. Der Boost gilt nur online und ist in Einsatz und Erhöhung limitiert.
Ab welchem Betrag lässt sich Spielguthaben aufladen, und welche Grenzen gelten pro 30 Tage?
Bei Swisslos kann das Spielguthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein ab einem Mindestbetrag von CHF 20 aufgeladen werden, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben auf maximal CHF 10’000 beschränkt.
Müssen Gewinne aus einer Gratiswette versteuert werden, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei, der Bund setzt den Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000, der kantonale Freibetrag weicht ab, daher der Hinweis «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für Gewinne aus ausländischen Anbietern gelten die Schweizer Verrechnungssteuer nicht und je nach Kanton abweichende Regeln, etwa die volle Besteuerung im Thurgau.
Bonus – gratiswetteinfo
Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»
