Beste Buchmacher in der Schweiz: wer hier wettet und wer nicht
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz nach einem Buchmacher sucht, stösst schnell auf eine Besonderheit, die in keinem anderen europäischen Land so klar geregelt ist: Nur zwei Veranstalterinnen dürfen Sportwetten anbieten, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Jeder andere Name, der mit Quoten, Apps und Willkommenspaketen wirbt, ist hier ohne Bewilligung. Das ist nicht ein Detail am Rand, sondern die erste Entscheidung, die ein Spielende in der Schweiz trifft: überhaupt hier wetten, oder bei einem ausländischen Anbieter, der in dieser Jurisdiktion keine Handhabe bietet. Die folgende Übersicht ordnet den Markt nach dieser Logik, beschreibt die beiden erlaubten Organisatoren mit ihren Konditionen und benennt, was die ausländischen Marken, denen man im Netz begegnet, im Schweizer Rechtsrahmen bedeuten.
Stand der Daten: Oktober 19, 2026; überprüft gegen die Geschäftsberichte und Spielregeln von Swisslos und die Angaben der Loterie Romande.
Wie ein Buchmacher arbeitet: Quoten, Marge, Auszahlung
Ein Buchmacher ist ein Geschäft, das Wetten gegen eine Gebühr annimmt. Das Geschäftsmodell sitzt in der Quote: Aus Sicht des Anbieters ist eine Wette ein Vertrag, der zum Kurs der angebotenen Quote abgeschlossen wird, und die Quote ist so kalibriert, dass über alle möglichen Ausgänge hinweg weniger zurückfliesst, als hereingekommen ist. Die Differenz heisst Marge, im Jargon auch «Buchmacher-Provision», und sie ist der Grund, warum es den Anbieter überhaupt gibt.

Am einfachsten lässt sich das an einem Zwei-Wege-Markt zeigen. Bei zwei Ausgängen, beide mit Quote 1.90, ergibt die rechnerische Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 0’526. Auf eine eingesetzte Einheit zahlt das Konstrukt etwa 0.53 Einheiten zurück, und die Marge, der Anteil, den der Buchmacher im Schnitt einbehält, liegt in dieser Konstellation in der Grössenordnung von 47 % – je ausgeglichener die Quoten, desto höher schlägt die Marge zu Buche. Sobald ein Ausgang leicht favorisiert ist, sagen wir 1.70 gegen 2.20, sinkt die Marge, weil das favorisierte Ende weniger «Gewicht» in der Rechnung trägt. In der Praxis schwankt die Marge eines Marktes je nach Sportart, Wettbewerb und Marktliquidität; als Band lässt sich festhalten, dass die Marge umso höher ausfällt, je ausgeglichener ein Markt quotiert ist, und dass sie umso niedriger wird, je klarer ein Favorit gesetzt ist.
Was eine Wette zurückbringt, ist eine eigene Rechnung. Bei einer Einzelwette ist der mögliche Gewinn Einsatz mal Quote, bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, und der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Gesamtquote. Der Nettogewinn, also was nach Abzug des Einsatzes übrig bleibt, folgt aus Einsatz mal (Quote minus 1). Diese Formel ist allgemein und gilt für alle Buchmacher, sie macht aber nur sichtbar, was bei einer richtigen Vorhersage ausgezahlt würde; wie wahrscheinlich dieser Fall ist, hängt vom Markt und vom Spiel ab, nicht von der Rechnung.
Der Anbieter hat mehrere Stellschrauben, an denen er drehen kann. Er setzt die Quoten so, dass die Marge in jedem Markt erhalten bleibt; er entscheidet, ob er ein Ereignis überhaupt ins Programm nimmt; er kann Cash-Out anbieten, also eine vorzeitige Auszahlung zum aktuellen Stand, oder auch nicht; er kann die maximale Höhe eines Einsatzes begrenzen. All das gehört zu dem, was ein Buchmacher «ist»: kein neutraler Vermittler, sondern die Gegenpartei, die ihre Bücher ins Gleichgewicht bringt.
Die Rangliste: wer in der Schweiz überhaupt auf den Wettschein kommt
Wer eine Wette in der Schweiz platzieren will, hat unter den bewilligten Anbietern genau zwei Adressen. Beide sind Genossenschaften bzw. öffentlich-rechtliche Gesellschaften, beide führen einen Lotterie- und einen Sportwetten-Teil, beide geben einen erheblichen Teil ihrer Reingewinne an die Kantone und an die Sportförderung ab. Aus dem Ausland kommende Plattformen sind in dieser Liste nicht zu finden, weil sie in der Schweiz nicht zugelassen sind; sie tauchen im Abschnitt «Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung» als Referenz auf, mit deutlich anderer Bewertung.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin / ausgewiesene Konzession |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip; Gebietszuständigkeit für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) | Loterie Romande, Lausanne; Produkt Jouez Sport; Gebietszuständigkeit für die sechs Westschweizer Kantone |
| MrXbet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzangaben ohne Geltung im Inland (Art. 4 BGS); Sperrliste möglich |
| 22Bet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzangaben ohne Geltung im Inland (Art. 4 BGS); Sperrliste möglich |
| Betclic | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzangaben ohne Geltung im Inland (Art. 4 BGS); Sperrliste möglich |
| 20Bet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzangaben ohne Geltung im Inland (Art. 4 BGS); Sperrliste möglich |
| Boomerang Bet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzangaben ohne Geltung im Inland (Art. 4 BGS); Sperrliste möglich |
| 1xBet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzangaben ohne Geltung im Inland (Art. 4 BGS); Sperrliste möglich |
| Donbet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzangaben ohne Geltung im Inland (Art. 4 BGS); Sperrliste möglich |
| N1 Bet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzangaben ohne Geltung im Inland (Art. 4 BGS); Sperrliste möglich |
Die Tabelle liest sich schnell. Sie zeigt aber, was im Schweizer Markt tatsächlich gilt: nur die ersten zwei Zeilen sind rechtlich mögliche Adressen für eine Online-Sportwette, und sie sind nach Sprachregion und Wohnsitz voneinander abgegrenzt. Wer im Kanton Genf wohnt, kann sich nicht online bei Swisslos registrieren, und umgekehrt. Diese Aufteilung ist kein Vertriebsdetail, sondern Ausfluss des interkantonalen Konkordats, das die beiden Veranstalterinnen auf die ihnen zugewiesenen Kantone festlegt.
Was die zwei bewilligten Anbieter ausmacht
Swisslos Sporttip
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen, vorausgesetzt, man ist mindestens 18 Jahre alt, hat Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine Spielsperre; jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Identität wird per Ausweis-Upload geprüft.
Wer spielt, setzt vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei 9’999 Franken, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist länger als das Gesetz (24 Stunden) verlangen würde, aber innerhalb des Spielraums, den die Veranstalterin in ihren Bedingungen nutzt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Wer sich selbst vom Spiel ausschliessen will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren lassen, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Beim Wetten selbst gibt es klare Einsatzrahmen. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten 1 Franken, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette 1’000 Franken und für eine Systemwette 10’000 Franken. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Was gespielt werden kann, ist im Wettprogramm abschliessend aufgeführt; das Spektrum reicht von Fussball über Eishockey und Handball bis zu Tennis, Radsport und Wintersport, ergänzt um eine Auswahl weiterer Sportarten.
Das Sporttip-Programm bringt einige Eigenheiten mit, die für die Praxis wichtig sind. Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitige Auszahlung und hängt vom Spielstand ab; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten und kann den Betrag jederzeit ändern, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird, Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Die Gewinnverfall-Frist ist 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung – wird der Gewinn nicht geltend gemacht, fällt er dem Zweck der Swisslos zu. Bei verweigerter Auszahlung ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Für die Schnittstelle zwischen Brieftasche und Wettkonto gilt: Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag ist 20 Franken, in 30 Tagen sind höchstens 10’000 Franken möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ausgezahlt wird Guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über 1’000 Franken werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Das Programm steht online bei Swisslos und über die Sporttip App (iOS, Android) zur Verfügung. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Das Netz an Verkaufsstellen in der Westschweiz umfasst 2’350 Stellen, das Unternehmen zählt 221 Mitarbeitende. Wie bei Swisslos ist eine Online-Registrierung an Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, ein Mindestalter von 18 Jahren und das Fehlen einer Spielsperre gebunden.
Die Spielregeln und Schutzinstrumente entsprechen im Aufbau dem, was die interkantonale Vereinbarung und das Geldspielgesetz vorgeben, jeweils mit eigenen Akzenten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wettende setzen Verlust- und Einzahlungslimiten, bevor die erste Wette angenommen wird, und die Erhöhung einer Limite greift erst nach einer Bedenkzeit. Auch hier gilt die gemeinsame Spielsperre: Wer sich selbst ausschliesst, erscheint in einem schweizweiten Register, das auch für die Casinos und für Liechtenstein gilt.
Das Wettprogramm deckt das ab, was die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten zulässt, mit einem Schwerpunkt, der in der Westschweiz traditionell stark auf Fussball, Eishockey und Radsport liegt, ergänzt um Tennis, Handball, Basketball und Wintersport. Auch hier sind Wetten auf Wettereignisse, Politik oder Fernsehshows ausgeschlossen; was angeboten wird, ist eine geschlossene Auswahl.
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden Marken tauchen in Werbung, Vergleichsportalen und Suchresultaten regelmässig auf, wenn man nach einem Buchmacher sucht. In der Schweiz haben sie keine Bewilligung, keine Sperrlisten-Anbindung und keinen Schweizer Rechtsschutz für Spielende; eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, gilt hier nicht (Art. 4 BGS).
MrXbet
MrXbet gehört zu den Marken, die im deutschsprachigen Raum mit Sportwetten und Casino werben, in der Schweiz aber keine Bewilligung haben. Heisst konkret: Wer dort ein Konto eröffnet und gewinnt, hat keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, das Angebot erscheint nicht im Register der zugelassenen Veranstalter, und der Anbieter kann auf der Gespa-Sperrliste landen, was den Zugang über Schweizer Internetanschlüsse blockiert. Wer die Seite dennoch nutzt, spielt ohne den Schutzrahmen, den das Geldspielgesetz vorsieht – und mit dem Risiko, dass Einsätze und Gewinne im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können.
22Bet
22Bet positioniert sich mit breitem Wettprogramm und hohen Quoten, operiert international und taucht in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Die Folgen für Schweizer Spielende sind dieselben wie bei MrXbet: keine Anbindung an die Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, keine Handhabe bei Auszahlungsproblemen. Über den «Schutz» einer internationalen Lizenz sollte man sich hier keine Illusionen machen – eine solche Lizenz hat im Inland keine Wirkung.
Betclic
Betclic ist im französischsprachigen Nachbarland Frankreich ein bekannter Name und wirkt auf den ersten Blick seriös. In der Schweiz fehlt die Bewilligung, die Plattform kann auf der Gespa-Sperrliste stehen, und Spielende haben keine Schweizer Anlaufstelle. Das Geschäftsmodell und der Marktauftritt mögen in einem anderen Rechtsrahmen funktionieren; im Schweizer gelten die Regeln des BGS, und die kennen nur zwei Anbieter.
20Bet
20Bet tritt mit einer grossen Auswahl an Sportarten und einem offensiven Bonusprogramm auf, das in Märkten wie Deutschland oder Osteuropa beworben wird. Für die Schweiz gilt dasselbe Bild: keine Bewilligung, keine Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht. Das Bonusprogramm, das in einem bewilligten Rahmen beworben würde, ist hier ein Marketing-Versprechen ohne die Aufsicht, die es einlösen müsste.
Boomerang Bet
Boomerang Bet ist eine der jüngeren Marken, die mit aggressiven Willkommenspaketen und einem weiten Wettprogramm sichtbar werden. Auch hier heisst die Schweizer Antwort: keine Bewilligung, keine Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht. Die Werbung selbst kann nach Art. 74 Abs. 3 BGS problematisch sein, weil sie für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel wirbt.
1xBet
1xBet ist einer der grösseren internationalen Anbieter und in mehreren Märkten aktiv; in der Schweiz fehlt die Bewilligung. Die übliche Konsequenz: kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die Sperrliste, im Streitfall bleibt die Spielende auf sich gestellt. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass das Schweizer Recht diese Wetten nicht als zivilrechtlich durchsetzbare Verträge behandelt.
Donbet
Donbet tritt vor allem mit Kryptowährungen und «anonymer» Kontoführung auf. In der Schweiz gibt es keine anonymen Auszahlungen, gleich welcher Anbieter dahintersteckt – Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Konto im eigenen Namen ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Die Verbindung zu Kryptowährungen, oft als Argument für «keine Verifizierung» benutzt, ist im Schweizer Rahmen kein Vorteil, sondern ein Bruch der Auszahlungsregeln.
N1 Bet
N1 Bet ist eine weitere Marke, die in der Schweiz ohne Bewilligung wirbt. Das Bild wiederholt sich: keine Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, keine Anlaufstelle bei Streit, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.
Rechtslage: zwei Veranstalterinnen, ein geschlossenes System
Die Grundlage ist das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019). Online-Sportwetten sind darin als Grossspiel eingestuft und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat seit 1.1.2021) beaufsichtigt. Die ESBK, die oft in Zeitungsberichten über «die Schweizer Glücksspielaufsicht» fällt, ist für die Casinos zuständig; für die beiden Lotteriegesellschaften ist die Gespa zuständig. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS); die ausgestellte Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt: Swisslos (Produkt Sporttip) und Loterie Romande (Produkt Jouez Sport). Ein Online-Konto ist nur mit Wohnsitz in der Schweiz möglich (Art. 47 Abs. 3 VGS), in der Praxis beschränkt auf das jeweilige Vertragsgebiet. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Reingewinne fliessen vollständig an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).
Was gespielt werden darf, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet; auf Trainingsläufe wird nicht gewettet; Eckball- oder Kartenmärkte und Esports sind in der Liste nicht aufgeführt. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Live-Wetten sind erlaubt, Prematch und Live, sofern die Veranstalterin über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt; es ist ein Feature, das jede Veranstalterin in eigener Regie anbietet oder nicht. Virtuelle Sportwetten: Die Rechtslage ist nicht abschliessend geklärt; hier schweigt die Gespa-Liste. Esports taucht in der Gespa-Liste nicht auf – mehr lässt sich auf gesicherter Basis nicht sagen.
Die Sporttip-Einsatzlimitierung ist Anbieterrecht: 1 Franken Mindesteinsatz, 1’000 Franken Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette, 10’000 Franken pro Systemwette.
Steuern: Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Die bundesrechtliche Schwelle liegt seit dem 1.1.2026 bei 1’071’000 Franken (2025: 1’070’400 Franken); die kantonale Schwelle weicht ab, daher die im Steuerrecht übliche Formulierung «je nach Kanton». Über der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein typischer Wettende liegt mit einem einzelnen Gewinn klar darunter, also keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, dafür kennen einige Kantone (Thurgau wird in der Praxis genannt) die Regelung, dass Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen gelten. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht – diese Behauptung taucht immer wieder auf und ist falsch.
Werbung und Bonusregeln: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis 500’000 Franken bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine zeitliche Werbesperre («Werbeverbot nachts») gibt es nicht. Promo-Codes, die in Werbung oder Vergleichstabellen kursieren, gehören nicht auf eine solche Seite.
Offshore: Eine ausländische Lizenz, gleich ob Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar – bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielende selbst wird in der Auslegung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft; aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Spielerschutz noch faire Quotenkontrolle. Die Gespa-Sperrliste (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025) wird von den Schweizer Telekomanbietern per DNS umgesetzt; blockierte Domains tauchen unter neuem Namen wieder auf (Domain-Hopping), die Gespa nennt dafür exemplarisch Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als gesperrt.
Spielerschutz: was die zugelassenen Anbieter vorgeben
Spielschutz ist im BGS nicht eine Kann-Bestimmung, sondern ein Bündel verbindlicher Anforderungen. Die Veranstalterin muss vor der ersten Wette eine oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden 72 Stunden an, was im Rahmen ihrer Bedingungen gegenüber dem gesetzlichen Mindestwert strenger ist. Eine staatliche, fixe Einzahlungsgrenze gibt es nicht.
Die Spielsperre (Art. 80–82 BGS) umfasst den Ausschluss überschuldeter oder spielsüchtiger Personen und die Selbstsperre; eingetragen wird sie in ein gemeinsames Register der gesperrten Personen, das schweizweit gilt und auch die Casinos und Liechtenstein einschliesst. Eine selbst gewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten und nur mit Unterstützung einer Fachstelle aufgehoben werden (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt ist oder das Mindestalter nicht erreicht, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Mindestalter ist 18 Jahre (Gespa); Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Pro Person wird ein Konto mit verifizierter Identität geführt (Art. 47–52 VGS). Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS); eine Kreditierung an Spielende ist ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt. Bei 200 Versuchen wurde in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist keine Randnotiz, sondern ein Befund, der zeigt, dass der Jugendschutz an der Verkaufsstelle auch im bewilligten System nicht flächendeckend greift – die Online-Identitätsprüfung läuft stringenter, der stationäre Verkauf ist die Schwachstelle.
Boni und Gratiswetten: was «kostenlos» in der Schweiz bedeutet
Werbung und Bonusaktionen sind in der Schweiz eng reguliert. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 waren es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Aktion klar definiert und nicht irreführend ist. Das hat zur Folge, dass im bewilligten Markt weder die rauschenden Willkommenspakete noch die wöchentlichen «Reload»-Aktionen zu finden sind, die ausländische Anbieter bewerben. Was übrig bleibt, sind die im Wettprogramm selbst angelegten Mechanismen.
Bei Sporttip gibt es drei solcher Mechanismen. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Online-Kombiwette, wenn mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50 gespielt werden: 5 % Bonus bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Der Boost ist im Gewinn limitiert, und die Aktion gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten). Quotenboosts wirken nur online auf Prematch-Einzelwetten, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen genannten Prozentsatz; beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und sie verfallen bei einem Cash-Out. Die Gratisspielguthaben aus Promotionen sind im Swisslos-System nicht auszahlbar; sie lassen sich nur im Wettprogramm einsetzen, ein Auszahlungsantrag ist nicht möglich.
Diese Zurückhaltung ist kein Marketing-Versäumnis, sondern Ausfluss des BGS. Wer mit einem «100 % Bonus bis 500 Franken» wirbt, braucht in der Schweiz eine Gespa-Zustimmung, und die wird restriktiv erteilt. Wer ohne diese Zustimmung wirbt, bewegt sich im verbotenen Bereich. Für Spielende hat das eine klare Konsequenz: Das, was im Inland an Bonusmechanik überhaupt existiert, ist klein, klar geregelt und an definierte Wettbedingungen geknüpft – und es verschwindet nicht hinter einer mehrstufigen «Umsatzanforderung», wie sie in ausländischen Märkten üblich ist.
Wer ein ausländisches Angebot mit «Gratiswette» oder «Cash-Bonus» in Betracht zieht, sollte sich zuerst die Frage stellen, was mit dem Einsatz passiert. Bei einer klassischen Gratiswette wird der Einsatz bei einer gewonnenen Wette in der Regel nicht zurückgezahlt; der Wert der Wette ist Einsatz mal (Quote minus 1), und auf den Gewinn wird noch die Marge des Marktes gerechnet. Bei einer «risikofreien» Wette, die als Gratiswette zurückerstattet wird, ist der Name Programm: Es ist keine Rückzahlung in Geld, sondern ein neuer Spielstein. Ein 100-%-Bonus auf die Einzahlung verlangt typischerweise ein Mehrfaches des Bonusbetrags an Umsatz, bevor eine Auszahlung möglich ist; eine 5-fache Umsatzanforderung auf 100 Franken sind 500 Franken Einsatz, und auf diesem Einsatz kassiert der Anbieter seine Marge. Das, was am Ende übrig bleibt, ist selten der «Bonus», der auf der Werbung stand.
Einzahlung und Auszahlung: was die zugelassenen Anbieter anbieten
Die Zahlungsabwicklung läuft bei den bewilligten Anbietern in einem engen Rahmen. Swisslos-Wallet-Guthaben wird per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, Mindestbetrag 20 Franken, in 30 Tagen höchstens 10’000 Franken. Swisslos bietet PostFinance Pay als Auflademethode an; die Transaktion wird in der PostFinance App bestätigt. Auszahlungen gibt es innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Bearbeitung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch auf das Wallet, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto.
Bei Loterie Romande läuft die Abwicklung über vergleichbare Kanäle: Lastschriftverfahren, Bank- und Postkonto, in Westschweizer Verkaufsstellen. Kryptowährungen, anonyme Wallets oder «Sofortauszahlung auf eine E-Wallet im EU-Ausland» gehören nicht zum Standardrepertoire und sind im Schweizer BGS-Rahmen ohnehin nicht für Grossspiele vorgesehen.
Wer mit Kreditkarte, Twint oder PostFinance zahlt, findet bei den bewilligten Anbietern die gängigen Inlandslösungen; ausländische E-Wallets, Krypto-Börsen oder Prepaid-Karten, die in Offshore-Angeboten beworben werden, sind hier nicht der Weg, auf dem Geld fliesst. Das ist nicht ein Nachteil, sondern die logische Folge der Auszahlungsregel: Geld geht nur auf ein Konto im eigenen Namen.
Für die Auszahlungsgeschwindigkeit bedeutet das: bei kleineren Gewinnen direkt aufs Wallet, bei grösseren Beträgen innert weniger Arbeitstage, sofern die Verifizierung abgeschlossen ist. Verzögerungen entstehen, wenn die Identitätsprüfung läuft, wenn die Bankverbindung wechselt oder wenn das Konto inaktiv war; das ist bei einer regulierten Veranstalterin eher die Ausnahme als die Regel.
Tipps, Prognosen, Strategien: warum kein Tipp sicher ist
Wer eine Sportwette platziert, sucht in der Regel nach einem «Tipp»: einer Vorhersage mit möglichst hoher Trefferquote. Im Netz kursieren Rankings zu Fussball-Weltmeisterschaften und Europameisterschaften, Prognosen zu Bundesliga, Super League, NHL und Formel 1, oft mit dem Anspruch, eine «sichere» Vorhersage zu liefern. Was solche Tipps tatsächlich leisten, ist eine Frage der Mechanik.
Eine Prognose leitet sich aus drei Grundlagen ab: Form (wie hat die Mannschaft, der Fahrer, der Spieler in den letzten Auftritten gespielt), Statistik (welche Werte über die Saison oder im direkten Vergleich sprechen dafür oder dagegen) und Quote (wie schätzt der Markt das Ereignis ein). Eine Value-Wette liegt vor, wenn die eigene Einschätzung der Wahrscheinlichkeit höher ist als die implizite Wahrscheinlichkeit der Quote. Beispiel: Eine Quote von 2.50 impliziert eine Wahrscheinlichkeit von 40 % (1/2.50). Wer das Ereignis selbst mit 50 % einschätzt, sieht einen Wert – man würde auf lange Sicht profitieren, wenn die eigene Schätzung stimmt. Das ist die Logik, nach der Value-Wetten funktionieren, und sie hat einen Haken: Sie setzt voraus, dass die eigene Schätzung tatsächlich besser ist als der Markt, und das lässt sich vor dem Spiel nicht beweisen. Hinter jeder Quote steht die Arbeit eines Anbieters, der Dutzende Variablen gleichzeitig bewertet, und gegen diese Bewertung zu liegen erfordert mehr als ein Bauchgefühl.
Der häufige Fehler in der Praxis ist die Verwechslung von Plausibilität und Wahrscheinlichkeit. Dass eine Mannschaft «in Form» ist, heisst nicht, dass sie das nächste Spiel mit Sicherheit gewinnt; ein Aussenseiter, der ausgeruht ist und zu Hause spielt, hat seine eigene Logik. Die Formkurve glättet Ausreisser, sie sagt sie nicht voraus. Statistik wiederum lebt von der Stichprobe: Eine Aussage über 30 Spiele hat mehr Aussagekraft als eine über 5, aber in einer 34-Spiel-Saison entscheidet der Moment, nicht der Mittelwert. Und die Quote ist, wie im vorherigen Abschnitt gezeigt, mit einer Marge behaftet, die den erwarteten Wert jeder Wette nach unten zieht.
Was bleibt, ist ehrliches Handwerk: Wahrscheinlichkeit auf der eigenen Seite so gut wie möglich schätzen, Quoten vergleichen, den Bookmacher-Marge-Anteil einkalkulieren, und nur dort setzen, wo der Wert tatsächlich positiv ist. Das ist kein System, das «gewinnt», sondern eine Disziplin, die über eine grosse Zahl von Wetten die Bilanz verbessert – im Wissen, dass eine einzelne Wette nach wie vor von Zufall und Tagesform abhängt. Wetten sind kein Einkommen, und kein noch so durchdachter Tipp ändert das.
Wettmärkte und Quoten: von der Einzelwette zur Kombiwette
Das Wettprogramm beginnt mit der Einzelwette: ein Ereignis, eine Voraussage, eine Quote. Bei einer Fussball-Begegnung ist das typischerweise der Dreiweg-Tipp (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg). Die Quote auf den Favoriten ist tiefer, die auf den Aussenseiter höher; der Mittelweg ist das Unentschieden, das meist zwischen den beiden Sieg-Quoten liegt. Die Marge verteilt sich über alle drei Ausgänge.
Eine Handicap-Wette verschiebt den Ausgangspunkt: Statt auf den Sieger wettet man auf einen Sieger nach einem fiktiven Rückstand oder Vorsprung. Asian Handicap eliminiert das Unentschieden, indem es halbe Tore vergibt; das macht den Markt zu einem Zwei-Wege-Markt mit entsprechend angepasster Marge. Die klassische 1X2-Variante mit Handicap bleibt ein Drei-Wege-Markt.
Bei der Über/Unter-Wette (Over/Under) geht es nicht um den Sieger, sondern um die Anzahl Tore, Punkte, Spiele oder Sätze; der Anbieter setzt eine Linie, der Wettende entscheidet, ob das tatsächliche Ergebnis darüber oder darunter liegt. Torwetten sind in den grossen Fussball-Ligen stark nachgefragt, weil sie die Varianz des Spiels reduzieren – ein torreiches 2:2 bringt bei «Über 2.5» genauso einen Treffer wie ein 4:1.
Kombiwetten (Accumulators) multiplizieren die Einzelquoten, was auf dem Papier hohe Gewinne verspricht. Die Kehrseite ist die Marge: Sie multipliziert sich mit. Eine Vierer-Kombi mit Einzelquoten von 1.50 trägt pro Bein eine Marge im mittleren einstelligen Prozentbereich, kombiniert ergibt das eine kombinierte Marge, die deutlich über dem einer Einzelwette liegt. Der Sporttip-Kombiboost ist ein Versuch, diese Marge teilweise zurückzugeben – 5 % auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn – aber er hebt das mathematische Grundproblem nicht auf.
Systemwetten erlauben es, eine Kombiwette so zu kombinieren, dass auch dann ein Gewinn übrig bleibt, wenn nicht alle Voraussagen eintreffen. Bei einer 2/3-Systemwette werden aus drei Voraussagen alle möglichen 2er-Kombinationen gebildet; gewinnen zwei davon, gibt es eine Auszahlung auf diese beiden. Der Einsatz verteilt sich auf alle Kombinationen, der maximale Gewinn ist niedriger als bei einer «Alles-oder-Nichts»-Kombi, dafür ist die Trefferquote höher. Die Systemwette hat bei Sporttip einen eigenen Höchsteinsatz von 10’000 Franken gegenüber 1’000 Franken bei Einzel- und Kombinationswetten.
Langzeitwetten setzen auf Saisonausgänge, Turniersieger, Torschützenkönige; sie sind vor und während des Wettbewerbs verfügbar und haben in der Regel eine höhere Quote, weil die Unsicherheit über die ganze Saison grösser ist. Cash-Out ist für Langzeitwetten ebenfalls verfügbar, mit den bekannten Einschränkungen.
Sportarten und Wettbewerbe: was im Programm steht
Was im Wettprogramm steht, ist die Liste der Gespa, Stand 10.09.2026. Sie ist abschliessend und enthält jene Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, für die die Veranstalterinnen eine Spielbewilligung erhalten haben. Was nicht draufsteht, darf nicht angeboten werden – und eine kürzliche Erweiterung um Eckball- oder Kartenmärkte oder um Esports ist nicht erfolgt.
Der Schwerpunkt im Schweizer Wettprogramm liegt auf Fussball: Super League, Challenge League, Promotion League, die grossen europäischen Ligen (Bundesliga, Premier League, La Liga, Serie A, Ligue 1), die europäischen Wettbewerbe (Champions League, Europa League, Conference League), die Nationalmannschafts-Turniere. Eishockey folgt mit National League, Swiss League, NHL, internationalen Wettbewerben; die Schweiz hat eine starke Eishockey-Tradition, das Programm spiegelt das. Tennis mit den grossen ATP- und WTA-Turnieren sowie Grand Slams; Handball mit den europäischen Top-Ligen und WM-Turnieren; Basketball, Volleyball, Radsport mit den drei grossen Landesrundfahrten, Ski Alpin und Skispringen, Formel 1 und MotoGP. Wintersportarten haben in der Schweiz traditionell ein grosses Publikum und dementsprechend Gewicht im Programm.
Was die Liste bewusst ausschliesst: Wetten auf Wettereignisse, Politik, Fernsehshows, Reality-Formate; auf Trainingsläufe; auf Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind; auf Spiele, die nicht in der Liste stehen. Frauen-Wettbewerbe sind dann zugelassen, wenn sie in der Liste auftauchen. Rangwetten (Outright Bets) sind nur dann erlaubt, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Eckball- und Kartenmärkte fehlen in der Liste. Ein Esports-Bereich fehlt ebenfalls.
Neue Buchmacher: warum «neu» hier kein Argument ist
Im internationalen Markt tauchen jedes Jahr neue Marken auf, oft mit aggressiven Werbebudgets, modernen Apps und Bonusaktionen, die in den ersten Monaten überproportional hoch ausfallen. In der Schweiz ist das kein verlässliches Argument. Die beiden einzigen Veranstalterinnen sind seit Jahrzehnten etabliert; «neu» im Sinne einer weiteren Schweizer Bewilligung gibt es nicht, und die Gespa-Sperrliste wächst, statt zu schrumpfen. Ein Anbieter, der heute mit «neuem Namen» wirbt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein umbenannter Anbieter von gestern, dessen Domain auf der Sperrliste stand.
Was die bewilligten Anbieter tun, ist überschaubar: Sporttip hat 2025 die Spielregeln in Version 4.2 veröffentlicht und die Online-Teilnahmebedingungen auf den Stand vom 13. Januar 2025 gebracht; die Loterie Romande führt Jouez Sport im selben Rahmen. Die Plattformen sind nicht im Stil einer 24/7-Marketing-Maschine gebaut, sondern als regulierte Verkaufsstellen mit Online-Kanal. Wer eine App sucht, die schnell und optisch auf der Höhe der Zeit ist, findet bei Sporttip eine iOS- und Android-Anwendung; mehr Optionen gibt es in der Schweiz nicht.
Für die Frage, ob ein Anbieter «seriös» ist, zählt in der Schweiz ein einziges Kriterium: die Bewilligung. Ein Anbieter, der mit «neuem Markennamen, gleicher Lizenz» wirbt, ist im Schweizer Rahmen kein zugelassener Anbieter, und die Werbung für ihn ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS problematisch. Die Gespa-Liste der bewilligten Anbieterinnen ist die einzige Referenz, die hier zählt.
Rechengang: Marge im Zwei-Wege-Markt
Die Marge lässt sich am klarsten an einem Beispiel mit zwei Ausgängen zeigen. Bei zwei Ausgängen, beide mit Quote 1.90, berechnet sich die rechnerische Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0’526. Auf jeden Franken Einsatz zahlt der Markt im Mittel rund 0.53 Franken zurück; die Marge, also der Anteil, den der Anbieter im Durchschnitt einbehält, liegt in der Grössenordnung von 47 %. Das ist für einen ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt eine plausible Grössenordnung – sie ist kein Zufallswert, sondern die direkte Folge der symmetrischen Quotierung.
Verschiebt sich das Verhältnis zugunsten eines Favoriten, sagen wir 1.70 gegen 2.20, sinkt die Marge. Die rechnerische Auszahlungsquote wird 1 ÷ (1/1.70 + 1/2.20) ≈ 0’382, die Marge liegt dann im Bereich von 62 % – in diesem Fall sogar noch höher, weil der höhere Ausgang mit 2.20 weniger stark ins Gewicht fällt. Hintergrund: Je stärker die Asymmetrie, desto höher tendenziell die implizite Marge, weil das «schwache» Ende der Quotierung vom Anbieter zur Absicherung gegen Mehrfachwetten genutzt wird. Erst bei deutlich asymmetrischen Quoten, etwa 1.30 gegen 4.50, sinkt die Marge spürbar; das ist auch der Grund, warum Favoriten-Quoten in den Medien oft als «gierig» beschrieben werden – nicht weil der Anbieter mehr verlangt, sondern weil die implizite Marge eines einseitig favorisierten Marktes höher ist.
Wer das selbst nachrechnen will, geht so vor: Für jeden Ausgang des Marktes den Kehrwert der Quote bilden, alle Kehrwerte addieren, 1 durch die Summe teilen – das ist die Auszahlungsquote. 1 minus Auszahlungsquote ist die Marge. Bei einem Drei-Wege-Markt wie 1X2 kommen drei Kehrwerte dazu. Bei einer Vier-Wette vier, und so weiter. Es ist eine einfache Rechnung, und es ist die einzige, die zeigt, was ein Anbieter im Schnitt an einer Wette verdient.
Häufige Fragen
Was ist ein Buchmacher, und wie verdient er an jeder Wette?
Ein Buchmacher ist ein Geschäft, das Wetten gegen eine Gebühr annimmt und die Gegenpartei des Wettenden ist. Er verdient an der Marge, also der Differenz zwischen dem, was auf alle Ausgänge eines Marktes gesetzt wird, und dem, was er im Schnitt auszahlt. Bei einer 1.90/1.90-Zwei-Wege-Wette zahlt das System rechnerisch etwa 53 Rappen pro Franken Einsatz zurück, der Rest ist Marge.
Wer sind die Buchmacher, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten. Jede Veranstalterin ist für ihr Vertragsgebiet zuständig: Swisslos für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Andere Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung.
Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip und bei Jouez Sport?
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten 1 Franken, der Höchsteinsatz 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombinationswette und 10’000 Franken pro Systemwette. Für Jouez Sport nennen die Spielregeln eigene Beträge, die in der Höhe vergleichbar sind; massgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der Teilnahmebedingungen.
Was bedeutet es, wenn ein Buchmacher keine Schweizer Bewilligung hat, und was steht auf der Sperrliste?
Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hat im Inland keine rechtliche Grundlage, Sportwetten anzubieten; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer dort spielt, hat keine Anbindung an die Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht und keine Handhabe bei Streit. Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains, die von Schweizer Telekomanbietern per DNS umgesetzt wird; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains.
Machen sich Spielende bei einem Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung strafbar, und wie werden Gewinne besteuert?
Nach der Auslegung des Bundesamts für Justiz macht sich die spielende Person in der Regel nicht strafbar; strafbar ist das Anbieten ohne Bewilligung (Art. 130 BGS). Allerdings können Einsätze und Gewinne im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Bei der Besteuerung gilt: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei (je nach Kanton unterschiedlich), darüber fällt 35 % Verrechnungssteuer an. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber von einigen Kantonen als steuerbares Einkommen behandelt.
Welche Rolle spielen Verlustlimiten und die Spielsperre bei den bewilligten Buchmachern?
Bei den bewilligten Anbietern muss die spielende Person vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Obergrenze von 9’999 Franken (1’000 Franken unter 21). Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden, eine Senkung sofort. Die Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Liechtenstein; eine selbst gewählte Pause ist bis zu 180 Tage möglich, eine unbefristete Sperre nur über eine Fachstelle und frühestens nach drei Monaten aufhebbar.
Vergleich – gratiswetteinfo
Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»
