Was kostet die beste Online-Sportwetten-Website in der Schweiz wirklich?

Updated Oktober 2026
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Eine Reihe Sportschuhe steht auf einer Bank in einer Umkleide, Licht fällt aus einem hohen Fenster.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungs­angaben der Gespa und die Spielregeln von Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport).

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Wer in der Schweiz online Sportwetten setzt, hat in den allermeisten Fällen schon einmal dieselbe Rechnung aufgemacht: Was bleibt am Ende vom Einsatz übrig, was nimmt der Anbieter mit, und was bekomme ich für mein Geld überhaupt? Ein Überblick über die bewilligten Anbieter in der Schweiz zeigt, was ein Wettschein dort wirklich kostet, wie Bonus­bedingungen, Einzahlungs­wege und Auszahlungs­zeiten funktionieren, und wo die Schwellen liegen, die jeder Wettende kennen sollte, bevor er ein Konto eröffnet.

Spielerschutz vor dem ersten Tipp: was Swisslos und Loterie Romande vorschreiben

Beim Spielerschutz geht es nicht um Werbung, sondern um Hürden, die jeder Wettende akzeptieren muss, bevor die erste Wette überhaupt angenommen wird. Sie sind im Geldspielgesetz (BGS) verankert und gelten für beide bewilligten Anbieter gleichermassen. Wer sie ignoriert, riskiert, dass eine Wette nicht ausgewertet oder ein Gewinn nicht ausbezahlt wird.

Eine Hängebrücke spannt sich über eine tiefe Schlucht, unten rauscht ein Fluss zwischen bewaldeten Felswänden.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Verlustlimiten: drei Werte, die vor der Registrierung festgelegt werden

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Wettende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze pro Tag liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungs­limite für jeweils 30 Tage setzen.

Diese Limite ist keine staatliche Vorgabe im Sinne eines fixen Deckels, sondern ein vom Wettenden selbst gesetzter Wert, den der Anbieter technisch durchsetzt. Das ist der entscheidende Unterschied: Wer CHF 500 pro Woche als Maximum setzt, kann in dieser Woche auch dann nicht mehr setzen, wenn das Wettkonto gedeckt wäre. Wer das Limit später erhöhen will, wartet drei Tage, bis die Schwelle nach oben angepasst wird.

Spielsperre und Register: vom Selbsttest bis zur landesweiten Sperre

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produkt­bezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann gemäss Verordnung frühestens nach drei Monaten und nur mit Einbezug einer Fachstelle aufgehoben werden.

Die Wirkung dieser Sperre reicht weit über das eigene Konto hinaus: Eine Eintragung im Register wird von beiden Anbietern sowie von den Schweizer Casinos geprüft, sodass eine Umgehung durch Kontoeröffnung bei einem anderen Anbieter nicht möglich ist. Wer ausgeschlossen ist, hat zudem keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.

Selbsttest, Pause und die Frage nach der Schuldenlast

Das BGS verlangt vom Veranstalter, gefährdete Spielende vom Angebot auszuschliessen. Wer verschuldet ist oder Spielsucht-Symptome zeigt, wird gesperrt. Zusätzlich muss jeder Anbieter eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten anbieten, während der das Konto gesperrt bleibt.

Was das in der Praxis heisst: Wer bei der Registrierung eine Pause setzt, kann sich nicht selbst reaktivieren, bevor die Frist abgelaufen ist. Das ist kein Komfort­merkmal, sondern ein Schutz­mechanismus, der das schnelle Zurück­kehren in eine riskante Phase verhindern soll. Für einen Wettenden mit klarem Budget ist das Hindernis klein; für jemanden, der die Pause als Disziplin­hilfe nutzt, ist sie der eigentliche Wert.

Boni und Gratisspielguthaben: was Anbieter geben dürfen – und was es kostet

Das Schweizer Recht behandelt Gratis­spiel­guthaben und Bonus­aktionen mit einer grundsätzlichen Vorsicht. Sie sind nicht verboten, aber an Bedingungen geknüpft, die den Werbe­effekt stark dämpfen. Wer einen Bonus sucht, sollte wissen, dass der ausgewiesene Vorteil selten den Wert hat, den die Zahl suggeriert.

Gesetzliche Schranken: Bewilligung und Werbeverbot

Kostenlose Spiele oder Gratisspiel­guthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsichts­behörde hat 2025 insgesamt 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Werbung für Online-Sportwetten darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten.

Die Folge ist ein Markt, in dem Neukunden­boni, wie sie im EU-Ausland üblich sind, praktisch nicht vorkommen. Was übrig bleibt, sind produkt­interne Aktionen wie Quoten­boosts, Kombi­boosts und einzelne Promo-Guthaben, die an konkrete Wett­bedingungen gebunden sind.

Der Sporttip-Kombiboost: Prozent auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und für Prematch-, Live- und System­wetten mit mindestens vier Voraus­sagen, deren Einzel­quote jeweils mindestens 1.50 beträgt. Auf den Nettogewinn gibt es 5 % bei vier Voraus­sagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Der Boost ist eine Aufwertung des Gewinns, nicht des Einsatzes. Bei einer Kombiwette mit fünfzehn Voraus­sagen verdoppelt er den Nettogewinn, aber er reduziert weder den Einsatz noch die Bedingung, dass jede Voraus­sage mindestens zur Quote 1.50 gespielt werden muss. Wer unter 1.50 kombiniert, bekommt keinen Boost, auch wenn die Wette ansonsten gewinnt.

Quotenboosts und Profitboosts: einmalig und an Einsatz gekoppelt

Quoten­boosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzel­wetten auf eine Voraus­sage, Profit­boosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Wer den Boost aktiviert, sollte wissen, dass der Cash-Out den Vorteil zunichtemacht. Wer vorzeitig aussteigt, verliert den Boost vollständig, unabhängig davon, ob der Cash-Out-Betrag über oder unter dem regulären möglichen Gewinn liegt.

Gratisspielguthaben aus Promotionen: nicht auszahlbar

Gratisspiel­guthaben, das im Rahmen einer Promotion auf das Wallet gebucht wird, ist nicht auszahlbar. Es lässt sich nur für Wetten einsetzen, ein allfälliger Gewinn daraus kann je nach Aktion auszahlbar sein, das Startguthaben selbst nicht. Die Auszahlungs­regeln von Swisslos sehen zudem vor, dass reguläre Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigung automatisch dem Wallet gutgeschrieben werden, Gewinne darüber auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen werden.

Die Werthaltigkeit eines Bonus misst sich nicht am beworbenen Betrag, sondern daran, was nach Einsatz, Mindest­quote und Frist tatsächlich als auszahlbares Geld übrig bleibt. Im Schweizer Markt sind das meist wenige Prozent des beworbenen Vorteils.

Zahlungen, Wallet und Auszahlungs­wege: Geld rein, Geld raus

Wer in der Schweiz online wettet, zahlt über das Swisslos-Wallet oder das Konto der Loterie Romande. Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen. Anonymität gibt es im bewilligten Markt nicht.

Aufladen des Wallets: Mindest­betrag, Tages- und Monats­limiten

Spiel­guthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungs­möglichkeit oder Einzahlungs­schein kaufen, der Mindest­betrag ist CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Diese Doppel­grenze – 30-Tage-Limite und Wallet-Maximum – bedeutet, dass selbst ein Wettender mit hohem Budget das Konto nicht beliebig füllen kann. Wer den Höchst­betrag aus­schöpfen will, muss das Wallet zwischen den Käufen leerräumen, etwa durch Wetten oder eine Auszahlung.

Auszahlung: zwei Mal pro Jahr gratis, danach 3 % Kommission

Swisslos zahlt Spiel­guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechten­steiner Bank- oder Post­konto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeits­tagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungs­quittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungs­verbindung innert 3 Arbeits­tagen überwiesen.

Wer häufig kleine Beträge auszahlt, lässt sie besser auf dem Wallet stehen und setzt sie bei der nächsten Wette ein. Wer einmal im Halbjahr eine grössere Summe anfordert, spart sich die Kommission. Bei einer Auszahlung von CHF 1’000 sind das CHF 30, die ohne den Zweimal-im-Jahr-Vorteil anfallen würden.

Auszahlung auf den eigenen Namen: kein Krypto, keine Drittpersonen

Gewinne und Wallets werden ausschliesslich auf ein Konto ausgezahlt, das auf den Namen des registrierten Spielenden lautet. Anonyme Auszahlungen, Krypto­transfers oder Auszahlungen an Drittpersonen sind im bewilligten Markt nicht möglich. Im BGS ist zudem die Kredit­gewährung an Spieler verboten; eine Wette muss aus eingezahltem Guthaben stammen.

Diese Regel schützt den Anbieter und den Wettenden gleichermassen: Sie verhindert Geld­wäscherei über Gewinne und stellt sicher, dass im Streitfall klar ist, wem das Geld zusteht. Für einen Wettenden bedeutet das, dass die Bank- oder Post­verbindung bei der Registrierung korrekt hinterlegt sein muss; eine nachträgliche Änderung ist möglich, aber an die Verifikation gebunden.

Rangliste und Vergleich: die zehn Anbieter nebeneinander

Die folgende Rangliste stellt die in der Schweiz bewilligten Anbieter und die gängigsten ausländischen Plattformen Seite an Seite. Bewilligte Anbieter tragen das Kürzel «bewilligt», ausländische Plattformen das Kürzel «ohne Schweizer Bewilligung». Ausländische Marken sind im Schweizer Markt nicht zugelassen, können aber auf der Gespa-Sperr­liste stehen; sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Wettende auf sie stossen, nicht weil sie eine Alternative im rechtlichen Sinn darstellen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip bewilligt SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Grossspiel­bewilligung unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport bewilligt Loterie Romande, Lausanne; Grossspiel­bewilligung unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa
Betovo ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Donbet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Unibet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte «ausgewiesene Lizenz» beschreibt nur, was die Plattform selbst angibt oder was sich aus der Bewilligungs­lage ergibt. Für die Schweizer Recht­sprechung ist eine ausländische Lizenz unbeachtlich: Organisatoren brauchen eine Schweizer Veranstalter- und Spiel­bewilligung, und davon gibt es genau zwei.

Swisslos Sporttip: dasdeutschsprachige Standardangebot

Swisslos, mit Sitz in Basel, führt Sportwetten unter dem Namen Sporttip durch. Das Vertrags­gebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sport­förderung Schweiz; aus den Sport­wetten stammten CHF 109 Mio. gegenüber CHF 122 Mio. im Jahr 2024.

Mindest­einsatz für Einzel- und Kombinations­wetten ist CHF 1, der Höchst­einsatz für eine Einzel- oder Kombinations­wette liegt bei CHF 1’000 und für eine System­wette bei CHF 10’000. Sporttip kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wett­ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Sporttip ist für Wettende im deutsch­sprachigen Raum, im Tessin und in Liechtenstein die einzige bewilligte Adresse. Wer dort ein Konto eröffnet, bekommt eine breite Palette an Sportarten, Live-Wetten, Cash-Out und einen kombi­bezogenen Bonus, der in den Spielregeln klar definiert ist. Das Angebot ist nicht das umfangreichste im europäischen Vergleich, aber das einzige, das unter Schweizer Aufsicht steht.

Loterie Romande Jouez Sport: das Angebot für die Romandie

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontakt­adresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufs­stellen in der West­schweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Jouez Sport richtet sich an dieselbe Zielgruppe wie Sporttip, nur in einem anderen Sprachraum. Wer in Genf, Lausanne, Neuenburg oder im Jura wohnt, hat keinen Zugang zum Swisslos-Konto und ist auf die Loterie Romande angewiesen. Das Produkt ist funktional vergleichbar, die Spielregeln und die Aufsicht sind identisch. Für einen Westschweizer Wettenden ist die Loterie Romande die einzige bewilligte Online-Adresse.

Ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung: kein legaler Weg in die Schweiz

Betovo, Coolzino, Sportaza, Donbet, HornetBet, Bettilt, Unibet und FortuneJack sind im Schweizer Markt nicht zugelassen. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat hier keine Kraft, weil das BGS den Markt den beiden inter­kantonalen Organisatoren vorbehält. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschluss­register, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Rekurs­stelle. Die Gespa kann ausländische Domains auf die Sperr­liste setzen; gesperrte Domains werden in der Regel über DNS blockiert und bei Domain-Wechsel innert Stunden ersetzt.

Diese Marken sind hier aufgeführt, weil Schweizer Wettende über Such­maschinen, Social Media oder Affiliate-Links auf sie stossen. Die Beschreibung ist kein Tipp und keine Empfehlung, sondern eine Einordnung, was ein Konto dort im Schweizer Recht bedeutet: kein Ausschluss­register, keine Beschwerde­stelle, ausländische Gewinne nach kantonaler Praxis voll steuer­pflichtig, und im Streitfall das ausländische Recht des Anbieter­sitzes. Wer ein Konto eröffnet, sollte das vor der ersten Einzahlung wissen.

Grundlagen: wie Online-Sportwetten in der Schweiz ablaufen

Online-Sportwetten funktionieren in der Schweiz nach einem klar geregelten Muster: Registrierung mit Identitäts­prüfung, Setzen von Limiten, Aufladen des Wallets, Wettabgabe, Auswertung und Auszahlung. Die Schritte sind in den Spielregeln der beiden Anbieter festgehalten, die Aufsicht führt die Gespa.

Ein Sofa mit Wolldecke steht vor einem grossen Fenster, draussen Regen und in der Ferne ein Fussballplatz.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Registrierung und Verifikation: Ausweis, Adresse, Alter

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertrags­gebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress­datenbanken geprüft.

Die Verifikation ist kein Komfort­merkmal, sondern eine Pflicht aus dem BGS. Sie verhindert Mehrfach­anmeldungen, schliesst Minderjährige aus und stellt sicher, dass eine Spielsperre wirkt. Wer bei der Registrierung falsche Angaben macht, läuft Gefahr, dass Gewinne nicht ausgezahlt werden, weil das Konto gesperrt wird.

Wettabgabe: Einzel-, Kombi- und System­wetten

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sport­veranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Swisslos kann eine unzulässige Kombination für ungültig erklären und den Einsatz zurück­erstatten. Cash-Out ist verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeit­wetten, vor Spiel­beginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teil­auszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und kann vom Anbieter jederzeit geändert werden.

Die Auszahlung folgt einer einfachen Formel: Einsatz mal Quote ergibt den Brutto­gewinn, der auf zwei Nach­komma­stellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet wird. Bei Kombinationen wird die Gesamt­quote aus dem Produkt der Einzel­quoten gebildet.

Was nicht gewettet werden darf: Wettereignisse und Fristen

Bei Sporttip-Live­wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spiel­entscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Video­schieds­richter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzel­wetten werden zurück­bezahlt, in Kombinations­wetten erhält die Voraus­sage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekannt­machung der Wett­auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penalty­schiessen zählen nur, wenn das Wett­programm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf eine «Über 2.5 Tore»-Wette setzt, sollte prüfen, ob das Wett­programm nur die reguläre Spielzeit oder die Verlängerung meint.

Quotenschlüssel und Marge: was der Wettanbieter von jeder Wette behält

Jede Wette hat einen Preis, und der Preis ist die Marge, die der Anbieter einbehält. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 ergibt sich die Auszahlungs­quote aus 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90). Das Ergebnis liegt bei rund 95 %, was einer Marge von etwa 5 % entspricht. Bei einem Drei-Wege-Markt (Heim, Unentschieden, Auswärts) auf 1.60/3.80/5.50 ergibt sich eine Auszahlungs­quote von etwa 90 % und eine Marge von rund 10 %.

Diese Marge ist der Preis, den jeder Wettende bezahlt, unabhängig davon, ob die einzelne Wette gewinnt oder verliert. Bei einem Markt mit 10 % Marge verliert ein Wettender, der zehn Wetten zu fairen Quoten platziert, im Schnitt etwa 10 % seines Einsatzes. Wer versteht, dass die Marge der eigentliche Kosten­faktor ist, sieht einen Unterschied zwischen einem Buchmacher mit 5 % auf den Haupt­märkten und einem mit 8 %. Bei den Schweizer Anbietern sind konkrete Quoten nur im aktuellen Wett­programm sichtbar; die Berechnung bleibt aber für jeden Markt dieselbe.

Legalität und Aufsicht: was in der Schweiz erlaubt ist – und was nicht

Die Schweizer Rechtslage ist eindeutig: Online-Sportwetten sind ein Grossspiel, und Grossspiele sind nur Veranstaltern mit Schweizer Bewilligung erlaubt. Ausländische Anbieter dürfen in der Schweiz weder bewilligt noch beworben werden.

BGS, Gespa und die Rolle der Kantone

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspiel­gesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa (Inter­kantonale Geldspiel­aufsicht, Bern; Geldspiel­konkordat in Kraft seit 1.1.2021) beaufsichtigt – nicht von der ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalter­bewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sport­wetten auf zwei beschränkt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.

Was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wett­typen. Qualifikations­runden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauen­wettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglisten­wetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem inter­nationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet; nie Wetten auf Trainings­läufe; die Liste zeigt keine Eckball- oder Karten­märkte und keinen E-Sport-Bereich. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Live-Wetten sind erlaubt, Prematch und Live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Werbung, Boni und das Verbot ausländischer Werbung

Werbung darf nicht aufdringlich oder irre­führend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Wer eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung bewirbt, macht sich strafbar, nicht der Spieler.

Kostenlose Spiele oder Gratis­guthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Bonus­beträge und -bedingungen kommen ausschliesslich aus den Regeln jedes Anbieters. Eine Tages­zeit-Beschränkung für Werbung gibt es nicht.

Steuern auf Gewinne: Freibetrag und Verrechnungssteuer

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuer­freibetrag pro Einzel­gewinn einkommen­steuerfrei und werden erst darüber besteuert. Die bundes­rechtliche Schwelle liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle unterscheidet sich, weshalb die Auskunft «je nach Kanton» lautet. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungs­steuer ab, die über die Steuer­erklärung zurück­gefordert werden kann. Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter, sodass weder Einkommen­steuer noch Verrechnungs­steuer anfallen.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungs­steuer, werden aber nach kantonaler Praxis als voll steuer­pflichtiges Einkommen behandelt, unabhängig vom Betrag; Thurgau etwa wendet diese Regel an. Eine Schweizer Wett­steuer auf den Einsatz gibt es nicht; wer eine solche liest, hat es mit einer ausländischen Plattform zu tun.

Sperrliste und Domain-Sperren: was die Gespa blockiert

Die Gespa führt eine Sperr­liste ausländischer Domains, die Schweizer Tele­kom­anbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Gesperrte Domains werden bei Domain-Wechsel innert Stunden ersetzt. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und führt bet365 auf der Liste. Schweizer Banken oder Karten­systeme blockieren Zahlungen an ausländische Wett­plattformen nicht; wer dort einzahlt, kann es technisch tun.

Die Sperr­liste ist die einzige technische Hürde, die der Bund gegen ausländische Anbieter einsetzt. Sie ist nicht vollständig, und die Verantwortung, ob ein Anbieter bewilligt ist, liegt beim Wettenden. Wer prüfen will, ob eine Plattform bewilligt ist, sucht sie in der Gespa-Liste oder darauf, ob sie als Veranstalter mit BGS-Bewilligung auftritt – was nur Swisslos und Loterie Romande tun.

Häufig gestellte Fragen

Wie funktionieren Online-Sportwetten?

Online-Sportwetten funktionieren in der Schweiz über das Swisslos-Wallet (Sporttip) oder das Konto der Loterie Romande (Jouez Sport). Der Wettende registriert sich mit Ausweis und Adress­nachweis, setzt Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage, lädt das Wallet per PostFinance Pay, Einzahlungs­schein oder andere Zahlungs­wege auf und gibt die Wette online oder an einer Verkaufs­stelle ab. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigung werden automatisch dem Wallet gut­geschrieben, Gewinne darüber innert drei Arbeits­tagen aufs Bank- oder Post­konto überwiesen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei den Schweizer Organisatoren?

Voraussetzung sind mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im jeweiligen Vertrags­gebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person. Der Ausweis wird hoch­geladen, die Daten werden gegen Adress­datenbanken geprüft, anschliessend werden die Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt. Wer bei der Registrierung falsche Angaben macht, läuft Gefahr, dass Gewinne nicht ausgezahlt werden.

Ja, aber nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft; Plattformen ohne Schweizer Bewilligung sind nicht legal und können auf der Gespa-Sperr­liste stehen. Werbung für solche Plattformen ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft.

Welche Zahlungs­methoden gibt es, und wohin werden Gewinne ausbezahlt?

Aufladen lässt sich das Swisslos-Wallet per PostFinance Pay, Einzahlungs­schein oder andere Online-Zahlungs­arten ab CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, sofern das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Schweizer oder Liechten­steiner Bank- oder Post­konto auf den eigenen Namen, zweimal pro Jahr gratis, ab der dritten Auszahlung mit 3 % Kommission. Überweisungen erfolgen innert 5 bis 10 Arbeits­tagen, bei Gewinnen über CHF 1’000 innert 3 Arbeits­tagen.

Gibt es ein staatliches Einzahlungs­limit, oder setzen Spielende die Limiten selbst?

Es gibt kein staatliches Einzahlungs­limit; die Limiten setzt der Wettende selbst. Das BGS verlangt vom Veranstalter, dass er technische Maxima für 1, 7 und 30 Tage anbietet; Swisslos setzt die Obergrenze bei CHF 9’999 pro Tag (CHF 1’000 für unter 21-Jährige). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung frühestens nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungs­limite für 30 Tage setzen.

Wie lässt sich eine Seite ohne Schweizer Bewilligung erkennen, und was riskieren Spielende dort?

Eine Seite ohne Schweizer Bewilligung erkennt man am Fehlen eines Hinweises auf eine BGS-Bewilligung und an der Auflistung im Gespa-Register. Die Swisslos- und Loterie-Romande-Plattformen sind die einzigen Anbieter mit einer solchen Bewilligung; alle anderen Plattformen tragen ausländische Lizenzen ohne Kraft in der Schweiz. Spielende dort haben keinen Zugang zum Schweizer Ausschluss­register, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rekurs­stelle, und ihre Gewinne sind nach kantonaler Praxis voll steuer­pflichtig.

Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»