Beste Wettseiten in der Schweiz: Was erlaubt ist und was kostet
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Stand: Oktober 19, 2026 – verifiziert gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.
Die Ausgangslage ist enger, als die meisten Suchenden vermuten. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Organisatoren anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Jeder deckt sein Vertragsgebiet ab, beide brauchen eine Bewilligung der Gespa, und die Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten ist abschliessend. Alles, was daneben beworben wird, läuft ohne Schweizer Bewilligung, fällt nicht unter das hiesige Schutzregime und kann von der Aufsicht auf die Sperrliste gesetzt werden. Wer eine «Wettseite» für die Schweiz sucht, sucht also tatsächlich eine von zweien.
Die folgende Übersicht ordnet die Angebote nach Bewilligung, Quoten, Limits, Zahlungswegen und Spielerschutz und macht sichtbar, was jede Seite den Spielenden wirklich kostet.
Was eine Wettseite in der Schweiz überhaupt ist
Eine Wettseite ist die digitale Variante des Wettbüros: ein Konto, ein Quotentableau, ein Wettschein, eine Auszahlung. In der Schweiz ist sie mehr als das. Sie ist die technische Schnittstelle zu einem bewilligten Grossspiel, und ihre Spielregeln sind nicht Verhandlungssache, sondern Bestandteil der Spielbewilligung. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein eine Wette platzieren will, landet bei Swisslos Sporttip; in den sechs Westschweizer Kantonen bei Jouez Sport der Loterie Romande. Beide verlangen ein verifiziertes Spielerkonto, ein Mindestalter von 18 Jahren, Wohnsitz im Vertragsgebiet und vor der ersten Wette gesetzte Verlustlimiten.

Eine Wettseite im weiteren Sinn kann noch mehr leisten: Livewetten während eines Spiels, Cash-Out, also die vorzeitige Auszahlung einer offenen Wette, Kombinationen über mehrere Voraussagen, einen Boost auf den Nettogewinn ab einer bestimmten Anzahl Voraussagen, gelegentlich einen Livestream. All das bietet Sporttip online. Eine Bundesliga-Wette und eine Langzeitwette auf den nächsten Schweizer Meister laufen über dieselbe Plattform; der Unterschied liegt im Wettprogramm, nicht in einer separaten Seite.
Ausländische Wettseiten werben mit anderen Schwerpunkten: Kryptowährungen, breiteres Wettprogramm mit Eckstössen, Kartenwetten und E-Sports, Bonusangebote ohne Einzahlung. In der Schweiz gehört keines dieser Merkmale zum bewilligten Angebot. Die Frage ist nicht, welche Wettseite die «beste» ist, sondern welche überhaupt legal betrieben werden darf.
Der Unterschied zwischen Wettseite und Wettanbieter
In der Alltagssprache sagt man Wettanbieter und meint den Veranstalter. In den rechtlichen Texten des BGS steht Veranstalterin oder Veranstalter; Wettanbieter kommt darin nicht vor. Die Bewilligung heisst Veranstalterbewilligung, die einzelne Wette läuft unter einer Spielbewilligung. «Lizenz» ist im juristischen Sinn zu vermeiden, weil die Schweiz keine EU-Lizenz kennt und keine ausländische Lizenz hier gilt. Wer eine «Malta-Lizenz» oder «Curaçao-Lizenz» liest, hat es mit einer ausländischen Erlaubnis zu tun, die in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung entfaltet.
Was Wettseiten voneinander unterscheidet
Drei Achsen sortieren den Markt:
- Die Bewilligung. Sie entscheidet, ob das Angebot in der Schweiz überhaupt stattfinden darf.
- Das Wettprogramm. Welche Sportarten, Ligen und Wettarten stehen zur Verfügung, und wie tief geht die Liste in Nischen wie MMA, Unihockey oder Skispringen.
- Der Preis der Wette. Die Auszahlungsquote und die Marge, die der Veranstalter pro Markt einbehält, entscheiden darüber, was von jedem Einsatz beim Spielenden ankommt.
Dazu kommen sekundäre Merkmale: Ein- und Auszahlungswege, App-Verfügbarkeit, Cash-Out, Limits, Spielerschutz-Instrumente. Auf einer legalen Schweizer Plattform sind viele davon durch das BGS und die Spielregeln vorgegeben; auf einer ausländischen Seite sind sie Verhandlungssache des Anbieters, aber ohne Schweizer Aufsicht.
Rechtslage: Warum es nur zwei legale Wettseiten gibt
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit 1. Januar 2019 in Kraft und definiert Sportwetten als Grossspiel. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, nicht bei der ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht einen Veranstalter und pro Spiel eine Spielbewilligung; sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande.

Die Konsequenz ist eindeutig. Eine «dritte» Wettseite mit Schweizer Bewilligung existiert nicht, und die Gespa veröffentlicht auch keine weitere Liste. Was die Aufsicht veröffentlicht, ist die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken. Ende 2025 umfasste sie 671 Einträge, und Interwetten sowie Bet-at-Home sind namentlich genannt; bet365 ebenfalls.
Was ausländische Wettseiten in der Schweiz sind
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Veranstalterbewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Schutz: keine Spielsperre, keine Limitenaufsicht, keine Streitschlichtung. Wer bei einem ausländischen Anbieter sperrt, sperrt sich nur auf dessen Plattform; die Schweizer Sperre greift dort nicht.
Die Werbung für unverantwortliche oder irreführende Angebote ist verboten, und Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist eine Busse bis CHF 500’000 wert. In der Praxis bedeutet das: Wer eine ausländische Wettseite in der Schweiz bewirbt, kann dafür belangt werden; die Seite selbst kann auf die Sperrliste kommen, und die Domain wird ersetzt oder gespiegelt.
Mindestalter, Identität, Konto
Sportwetten sind Personen ab 18 Jahren erlaubt; Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen. Pro Person ist ein Konto zulässig, und die Identität wird verifiziert: Ausweis wird hochgeladen, Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer auf ein Ereignis als Wettkämpfer oder Wettkämpferin beteiligt ist, darf auf dieses Ereignis nicht wetten; eine Wette über die zugelassene Limite wird nicht angenommen.
Spielerschutz: Limiten, Sperren, Register
Das BGS setzt den Rahmen, die Spielregeln der Veranstalter füllen ihn aus. Wer in der Schweiz legal Sportwetten platziert, setzt sich vor der ersten Wette selbst Grenzen, kann sich jederzeit sperren lassen und teilt sich diese Sperre mit anderen Veranstaltern und mit den Schweizer Spielbanken.
Verlustlimiten vor der ersten Wette
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Diese Limite sind Selbstbindung mit technischer Wirkung: Wer das Tageslimit voll ausgeschöpft hat, kann am gleichen Tag keine weitere Wette platzieren, die dieses Limit berührt. Die Schwelle ist nicht symbolisch; sie ist die Linie, ab der das System stoppt.
Spielsperre und Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande führt ein paralleles System. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten und nur mit Unterstützung einer Fachstelle aufgehoben werden. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf die Rückerstattung von Einsätzen oder die Auszahlung von Gewinnen.
Werbung, Boni und das Aufsichtsregime
Werbung für Glücksspiele darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten. Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Werbebeschränkungen tagsüber existieren nicht; eine Sperrstunde ist im Gesetz nicht vorgesehen. Wer ein Bonusangebot auf einer Schweizer Plattform sieht, hat ein von der Aufsicht genehmigtes Gratisspielguthaben vor sich, nicht einen Markt-Bonus.
Boni und Gratiswetten: Warum das Schweizer Angebot klein bleibt
Auf ausländischen Wettseiten ist der Bonus das Marketinginstrument schlechthin: 100 % auf die erste Einzahlung, Gratiswette ohne Einzahlung, wöchentliche Quotenboosts. In der Schweiz ist das Regime ein anderes. Die Aufsicht genehmigt Gratisspiele einzeln, und die Summen sind im Verhältnis zum Markt winzig. Die Veranstalter dürfen keine Boni im Marktstil ausloben, weil das BGS sie an die Bewilligung bindet.
Warum «ohne Einzahlung» in der Schweiz praktisch nicht vorkommt
Ein Bonus ohne Einzahlung setzt voraus, dass der Anbieter ohne vorherige Einzahlung Geld auf das Konto bucht. In der Schweiz wäre das ein Gratisspielguthaben und braucht die Zustimmung der Gespa. Wird sie erteilt, ist das Guthaben an Bedingungen geknüpft: an eine Wettquote, an eine Frist, oft an eine Sportart. Auszahlbar ist es nicht; verwendet wird es für Wetten, und der Gewinn landet auf dem Spielguthaben, nicht auf dem Bankkonto.
Für Spielende bedeutet das: Wer auf einer Schweizer Plattform ein «Gratis»-Angebot sieht, hat fast immer Gratisspielguthaben vor sich, dessen Auszahlung an Bedingungen hängt, und nicht eine Gratiswette im Marktstil. Wer eine echte Gratiswette sucht, die an keine Einzahlung und keine Quote gebunden ist, ist auf einer ausländischen Seite, und die ist in der Schweiz nicht bewilligt.
Kombiboost, Quotenboost, Profitboost
Die einzige regelmässige Bonusform bei Sporttip ist der Kombiboost: Bei mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50 steigt der Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier Voraussagen auf 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Boost gilt online, prematch, live und in Systemwetten, aber er ist kein «Bonus» im Marketingsinn, sondern eine Aufwertung des Nettogewinns bei genügend Voraussagen.
Daneben gibt es Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Werbebeschränkung, die Marketingwörter klein hält
Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten, und die Aufsicht verfolgt Verstösse. Die Folge ist, dass auf einer legalen Schweizer Plattform keine «100 % Willkommensbonus»-Banner stehen, keine Push-Benachrichtigungen mit Quotenboosts und keine aggressiven Reaktivierungs-Mails an gesperrte Personen. Das wirkt im Vergleich zu ausländischen Seiten zurückhaltend; es ist die direkte Folge der Bewilligungspflicht, nicht ein Mangel an Ideen.
Rangliste der Wettseiten in der Schweiz 2026
Die Rangliste folgt der Rechtslage: oben stehen die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, sortiert nach Eignung für unterschiedliche Spielenden, darunter folgen ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die in der Werbung auftauchen, aber in der Schweiz nicht erlaubt sind. Die Bewertung beschreibt die Marke; sie empfiehlt nicht, sie zu nutzen.
Gesamtvergleich: Bewilligung und Trägerschaft
| Anbieter | Bewilligung | Veranstalter / berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung (Grossspiel) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung (Grossspiel) | Loterie Romande, Lausanne |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada) gemäss Drittquellen; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Was die Marge eines Marktes kostet
Ein Markt, auf dem jede Wettseite dasselbe Ereignis anbietet, hat eine Auszahlungsquote und eine Marge. Die Auszahlungsquote ist der Anteil des Einsatzes, den der Veranstalter im Schnitt an die Spielenden zurückgibt; die Marge ist das, was er einbehält. Bei einem Zweiwege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 errechnet sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90), also rund 95 %, und die Marge entsprechend rund 5 %. Das ist ein typischer Wert für ausgeglichen gehandelte Zweiwege-Märkte; in weniger liquiden Märkten, etwa in unteren Ligen oder exotischen Sportarten, liegt die Marge höher. In jedem Fall ist sie in die Quote eingepreist, und sie entscheidet, was von einem Franken Einsatz statistisch beim Spielenden ankommt.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel und führt Sportwetten unter dem Namen Sporttip durch. Die Bewilligung stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Aufsicht führt die Gespa. Sporttip wird im Vertragsgebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; alle anderen nicht.
Das Wettprogramm deckt Fussball, Eishockey, Tennis, Skispringen, Handball, Unihockey und weitere Sportarten ab. Livewetten sind verfügbar, vor Spielbeginn und während des Spiels; Cash-Out funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung, und nicht auf jedem Markt. Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, bei Systemwetten bei CHF 10’000. Diese Limiten kann Swisslos jederzeit anpassen, und eine Wette darüber wird nicht angenommen.
Der Spielerschutz ist Teil der Spielregeln: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Wette, Spielsperre produktbezogen für 1 bis 180 Tage, unbefristete Sperre im Schweizer Register. Die Gewinnauszahlung erfolgt bei Gewinnen bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch auf das Wallet, bei höheren Gewinnen innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und eine legale Wette platzieren will, kommt an Swisslos Sporttip nicht vorbei. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, ist bei der Loterie Romande.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung folgt demselben Regime wie bei Swisslos; die Aufsicht führt die Gespa; die Spielregeln sind analog, aber nicht identisch.
Für Spielende im Vertragsgebiet gilt: Online-Konto, verifizierte Identität, gesetzte Limiten vor der ersten Wette, Spielsperre im Register. Wettprogramm und Quotenstruktur sind mit Sporttip vergleichbar, weil beide Veranstalter im selben bewilligten Markt arbeiten; Unterschiede gibt es in der Tiefe einzelner Sportarten und in der Handhabung von Promotionen.
Wer in der Romandie wohnt und online wetten will, hat mit Jouez Sport den einzigen legalen Weg vor sich. Die Plattform ist im Alltag vergleichbar mit Sporttip; was sie unterscheidet, ist das Vertragsgebiet, nicht das Produkt.
BetOnRed
BetOnRed gehört zu den ausländischen Wettseiten, die in der Schweiz ohne Bewilligung operieren. Eine berichtete Lizenz ist nicht etabliert; eine ausländische Lizenz hätte nach Art. 4 BGS ohnehin keine Wirkung in der Schweiz. Die Plattform ist nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, nicht an die Gespa-Sperrliste gebunden, und Schweizer Spielende haben im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle.
Wer auf einer solchen Seite spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzregimes. Das heisst nicht, dass die Seite unseriös arbeitet; es heisst, dass kein Schweizer Recht greift, falls es schiefgeht.
Rabona
Rabona ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Lizenzstatus nicht etabliert, kein Anschluss an die Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht. Das Wettprogramm ist breit, mit Sportarten und Wettarten, die auf der Schweizer Gespa-Liste nicht stehen; E-Sports, exotische Ligen, Karten- und Eckstossmärkte. In der Schweiz kann die Domain auf der Sperrliste landen.
Für Schweizer Spielende gilt das Gleiche wie bei jeder ausländischen Seite: kein Schutz durch das BGS, keine Streitschlichtung in der Schweiz, kantonale Steuerpraxis bei Gewinnen.
HornetBet
HornetBet operiert ohne Schweizer Bewilligung, wobei der gemeldete Lizenzstatus nicht etabliert ist und somit nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine rechtliche Wirkung entfaltet. Die Seite bewirbt sich international; in der Schweiz gehört sie zu den Domains, die die Gespa auf die Sperrliste setzen kann.
X3Bet
X3Bet wirbt mit einer Lizenz aus Tobique, einer kanadischen First-Nations-Jurisdiktion. Eine solche Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); die Seite kann in der Schweiz nicht legal betrieben werden, und die Domain kann auf der Sperrliste stehen. Die Bewerbung mit Lizenz ist ein Marketingsignal, kein Rechtsanspruch.
BetAlright
BetAlright ist eine weitere ausländische Wettseite ohne Schweizer Bewilligung; mangels etabliertem Lizenzstatus greift nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine rechtliche Wirkung. Die Plattform ist für Schweizer Spielende erreichbar, solange die Domain nicht auf der Sperrliste steht; die Aufsicht hat die Mittel, die Seite zu blocken.
22Bet
22Bet operiert mit einer Curaçao-Lizenz, die in der Schweiz keine Wirkung hat. Das Wettprogramm ist breit, mit Nischensportarten und Sondermärkten; die Boni sind umfangreich. In der Schweiz gehört die Seite zur Kategorie der Anbieter ohne Bewilligung; die Domain kann auf der Sperrliste stehen, und die Werbung für die Seite in der Schweiz ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS problematisch.
Rainbet
Rainbet gehört zu den neueren ausländischen Wettseiten mit Krypto-Fokus; auch hier liegt keine Schweizer Bewilligung vor, und der Lizenzstatus ist ohne rechtliche Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Seite wirbt mit anonymen Auszahlungen und schnellen Transaktionen; beides ist auf einer bewilligten Schweizer Plattform nicht möglich und steht im Widerspruch zum BGS.
Interwetten
Interwetten ist ein etablierter österreichischer Anbieter mit langer Marktpräsenz, jedoch ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung; auch hier entfaltet der Lizenzstatus nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung. Die Gespa nennt Interwetten namentlich auf der Sperrliste.
Wie man die Anbieter liest
Die Rangliste trennt zwei Gruppen, die auf den ersten Blick ähnlich aussehen, juristisch aber nichts gemeinsam haben. Die eine Gruppe hat eine Schweizer Bewilligung, unterliegt dem BGS und ist an die Gespa-Sperrliste nicht adressiert. Die andere Gruppe hat keine Schweizer Bewilligung, kann aber in der Schweiz werben und ist für Schweizer Spielende erreichbar, bis die Aufsicht die Domain blockt.
Was die Bewilligung konkret bedeutet
Eine Schweizer Bewilligung verpflichtet den Veranstalter zur Einhaltung des BGS und der Spielregeln, die mit der Bewilligung genehmigt wurden. Das umfasst die Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten, die Identitätsprüfung, die Limitenaufsicht, die Spielsperre im Register, die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen und die Abrechnung der Gewinne. Verstösse werden von der Gespa verfolgt; sie kann Bewilligungen entziehen oder ändern.
Was ohne Bewilligung passiert
Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Aufsicht durch die Gespa, keinen Anschluss an die Spielsperre, keine Limitenaufsicht, keine Schweizer Streitschlichtung. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden; die Sperre wirkt per DNS, nicht auf der Seite selbst. Wer die Sperre umgeht, macht sich nicht strafbar, aber Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Welche Seite für wen passt
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, ist bei Swisslos Sporttip richtig. Wer in der Romandie wohnt, ist bei Jouez Sport richtig. Wer eine Wettseite mit Eckstossmärkten, E-Sports oder Krypto-Auszahlung sucht, ist auf einer ausländischen Seite, und die ist in der Schweiz nicht bewilligt; sie bleibt erreichbar, bis die Aufsicht sie blockt.
Zahlungswege und Auszahlung
Eine bewilligte Schweizer Plattform zahlt Gewinne nur auf ein Konto im Namen des Spielenden, in der Schweiz oder in Liechtenstein. Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen und Auszahlungen auf Drittkonten sind im BGS nicht vorgesehen.
Aufladung des Spielkontos bei Sporttip
Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay, mit Bestätigung direkt in der PostFinance App.
Auszahlung bei Sporttip
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; es wird für Wetten verwendet, und Gewinne daraus landen auf dem Wallet.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Wer seinen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert ihn zugunsten des Swisslos-Zwecks.
Steuern und Gewinne
Sportwetten-Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz grundsätzlich einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die bundesrechtliche Schwelle liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle weicht ab, weshalb die Regel «je nach Kanton» gilt. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.
Ein typischer Sporttip-Gewinn liegt weit unter der Schwelle, sodass weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer anfallen. Bei Gewinnen ausländischer Anbieter fällt keine Verrechnungssteuer an; die kantonale Steuerpraxis behandelt sie aber je nach Kanton unterschiedlich, im Thurgau etwa als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe. Wer in diesem Bereich sicher planen will, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Häufige Fragen
Welche Wettseiten sind in der Schweiz legal, und wer beaufsichtigt sie?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten. Beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS). Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern, nicht die ESBK. Jede andere Wettseite arbeitet ohne Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung.
Woran zeigt sich, dass eine Wettseite eine Schweizer Bewilligung besitzt?
Eine bewilligte Wettseite verlangt vor der ersten Wette eine verifizierte Identität, ein Mindestalter von 18 Jahren, einen Wohnsitz im Vertragsgebiet und gesetzte Verlustlimiten. Die Auszahlung erfolgt nur auf ein Konto im eigenen Namen, in der Schweiz oder in Liechtenstein. Wer ohne Verifizierung und ohne Limiten spielen kann, spielt auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung.
Was unterscheidet Sporttip von Jouez Sport, und für welche Kantone gilt welches Angebot?
Sporttip von Swisslos deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab. Jouez Sport der Loterie Romande deckt die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ab. Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann sich nur am Sitz des Veranstalters online registrieren, sofern der Wohnsitz im Vertragsgebiet liegt; ausserhalb ist keine Online-Teilnahme möglich.
Welche Risiken bestehen bei Wettseiten mit Bonus ohne Einzahlung?
In der Schweiz sind Bonusangebote ohne Einzahlung praktisch nicht üblich, weil Gratisspiele der Zustimmung der Gespa bedürfen. Auf ausländischen Seiten ist das anders: Der Bonus wird ohne Einzahlung gebucht, ist aber an Umsatzbedingungen, Mindestquoten und Fristen gebunden. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, spielt ohne Schweizer Schutz, ohne Spielsperre und ohne Schweizer Streitschlichtung. Gewinne aus solchen Boni sind nach kantonaler Praxis steuerpflichtig.
Dürfen Wettseiten aus dem Ausland in der Schweiz angeboten oder beworben werden?
Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat nach Art. 130 BGS, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Die Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken; Ende 2025 umfasste sie 671 Einträge.
Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?
Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und pro Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Zusätzlich setzen Spielende vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit Obergrenze CHF 9’999 (CHF 1’000 unter 21 Jahren).
Was darf gewettet werden?
Die Gespa führt eine abschliessende Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe ebenso; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nicht erlaubt. Eckstoss- und Kartenmärkte sowie ein E-Sports-Bereich erscheinen in der Liste nicht; wer darauf wetten will, ist auf einer ausländischen Seite, und die ist in der Schweiz nicht bewilligt.
Livewetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht; Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt, sondern Sache der Spielregeln des Veranstalters.
Vergleich – gratiswetteinfo
Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»
