Eine Seite für alles wetten? Was in der Schweiz geht und was nicht
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Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip (Version 4.2) und die Angaben der Gespa.
Eine einzige Wettseite, die Sportarten ohne Lücke abdeckt, ist in der Schweiz strukturell nicht möglich. Das Geldspielgesetz erlaubt Sportwetten nur zwei Veranstaltern, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide decken ihr Vertragsgebiet ab, beide führen eine geschlossene Liste der Gespa an erlaubten Sportarten und Wettarten, und beide lassen sich im selben Schweizer Konto kaum öffnen. Wer «eine Seite für alles» sucht, bekommt hier keine Seite, sondern eine Auswahl aus genau zwei zulässigen Wegen und einer Reihe ausländischer Angebote ohne Schweizer Bewilligung. Diese Einordnung erklärt die Wege, ihre praktischen Folgen und die Eigenheiten der zugelassenen Veranstalter im Direktvergleich.
Was eine Wettseite für alles in der Schweiz leisten kann
Wer nach einer Wettseite für alles sucht, will meist eines: morgens auf die Bundesliga tippen, mittags live auf Tennis wetten, abends die Eishockey-NLA spielen. Was davon geht, hängt in der Schweiz nicht vom Anbieter ab, sondern von der Bewilligung. Eine Wettseite mit Schweizer Bewilligung darf nur das anbieten, was die Gespa auf der Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten führt; alles andere fehlt strukturell, nicht wegen des Anbieters. Wer ausserhalb dieses Rahmens wetten will, landet bei ausländischen Seiten, die in der Schweiz über keine Bewilligung verfügen und entsprechend nicht an die Schweizer Spielregeln gebunden sind.

Die Strukturvorgabe: zwei Veranstalter, zwei Gebiete
Das Geldspielgesetz vom 1. Januar 2019 (BGS, SR 935.51) hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Aufsicht führt die Gespa in Bern, nicht die ESBK, die nur für die Casinos zuständig ist. Eine Seite, die in der gesamten Schweiz Sportwetten anbieten will, müsste also beide Veranstalter unter einem Dach führen — und genau das ist nicht möglich, weil jeder Veranstalter nur in seinem Vertragsgebiet ein Konto eröffnet.
Swisslos betreibt Sporttip und ist über die Interkantonale Vereinbarung von 2019 (IKV 2020) beauftragt; Sitz der Genossenschaft ist Basel. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande betreibt Jouez Sport, hat ihren Sitz an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende; ihr Vertragsgebiet umfasst die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, kann also nur Sporttip nutzen. Wer in der Romandie wohnt, nur Jouez Sport. Ein Umzug ändert die Zuordnung, ein Zweitwohnsitz im anderen Sprachgebiet in der Regel nicht.
Was die Bewilligung kann und was sie ausschliesst
Die Gespa führt eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10. September 2026). Was drauf steht, darf gespielt werden; was nicht drauf steht, fällt weg. Auf der Liste fehlen Eckball- und Kartenmärkte ebenso wie ein Esports-Bereich. Qualifikationsrunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind, und Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind kein erlaubtes Wettobjekt. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind keine Sportwetten und damit ebenfalls nicht zugelassen.
Eine zugelassene Seite leistet also viel mehr als die Bewilligung verlangt — sie leistet aber nie mehr, als die Liste erlaubt. Und sie deckt für eine bestimmte Person genau die Sportarten ab, die diese Person spielen will. Ob das «alle Sportarten» sind, hängt davon ab, wie streng der Begriff gemeint ist.
Ausländische Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung
Wer im Internet auf Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung stösst, sieht dort oft mehr Märkte, andere Quoten, andere Sportarten. Diese Angebote haben in der Schweiz keine rechtliche Grundlage. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land gilt hier nicht; das Geldspielgesetz schreibt fest, dass eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz wirkt (Art. 4 BGS), und es ist eine Straftat, in der Schweiz ohne diese Bewilligung Sportwetten zu veranstalten — bis drei Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Was die Sperrliste bedeutet
Die Gespa veröffentlicht seit dem 3. September 2019 eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Eine blockierte Domain wird ersetzt, das neue Auftauchen auf der Liste folgt innert Stunden («Domain-Hopping», ein Begriff, den die Gespa für genau dieses Verhalten verwendet — sie nennt in diesem Zusammenhang Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele). Wer auf eine blockierte Seite zugreifen will, kann das mit technischen Mitteln tun; was ändert sich rechtlich dadurch nicht.
Was ausländische Seiten nicht bieten
Wer bei einer ausländischen Seite spielt, hat dort keine Schweizer Spielsperre, keinen Zugang zum schweizweiten Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht. Die Spielregeln richten sich nach dem Sitz des Anbieters und nach seiner Lizenz, was im Streitfall unbekannte Rechtsräume öffnet. Die ESTV behandelt Gewinne ausländischer Grossspiele je nach Kanton unterschiedlich; Thurgau etwa besteuert solche Gewinne unabhängig von der Höhe als Einkommen, andere Kantone kennen tiefere Freibeträge oder gar keine Besteuerung solcher Gewinne. Eine seriöse Seite zeigt ihre Lizenz im Fussbereich; bei den hier aufgeführten ausländischen Marken ist keine Schweizer Bewilligung feststellbar. In den folgenden Abschnitten sind sie zur Information aufgeführt; sie werden nicht empfohlen, und Werbung für sie wäre in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und mit bis zu CHF 500’000 Busse bedroht (Art. 131 BGS).
Spielerschutz: was nur in der Schweiz greift
Verlustlimiten und deren Mechanik
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite kann zusätzlich für jeweils 30 Tage gesetzt werden.
Die Logik dieser Limite ist klar: das Geldspielgesetz schreibt vor, dass die Veranstalter eine oder mehrere Maximalwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangen müssen (Art. 87 VGS). Eine Senkung muss sofort wirken, eine Erhöhung nach einer Karenzfrist — das Gesetz sieht 24 Stunden vor, die Veranstalter wenden 72 Stunden an. Eine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze pro Spieler kennt die Schweiz nicht; was hier wirkt, ist die selbstgesetzte Limite. Bei Loterie Romande gilt das entsprechende Verfahren mit Jouez Sport.
Spielsperre und das Schweizer Sperrregister
Wer sich bei Swisslos selbst für 1 bis 180 Tage produktbezogen sperrt, kann diese Sperre vor Fristablauf nicht aufheben. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle einzubinden ist (Art. 81 BGS). Wer im Register steht, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Diese Mechanik greift nur, weil die Schweiz ein Register hat; eine ausländische Seite ist nicht angeschlossen, eine Sperre dort gilt nur dort und nicht für Swisslos oder Loterie Romande.
Für Minderjährige: Beide Veranstalter setzen die Altersgrenze 18 Jahre. Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft — der stationäre Schutz ist also nicht so dicht, wie der Online-Schutz vermuten lässt. Online ist die Identitätsprüfung mit Ausweis und Adressdatenbankabgleich obligatorisch; ohne Wohnsitz im Vertragsgebiet gibt es kein Konto.
Boni und Gratiswetten: das kleine Angebot der zugelassenen Veranstalter
Warum die Aktionspalette schmal ist
Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 Zusagen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Ohne diese Zustimmung geht nichts, deshalb ist die Palette der zulässigen Aktionen kleiner als bei ausländischen Anbietern, die dieser Bewilligungspflicht nicht unterliegen.
Was Sporttip an Aktionen führt
Bei Sporttip gibt es keine klassische Willkommensaktion mit Einzahlungsbonus; was es gibt, sind anlassbezogene Quoten- und Profitboosts. Quotenboosts gelten online nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen genannten Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert, und ein Cash-Out vor Ende der Wette lässt den Boost verfallen.
Daneben gibt es den Kombiboost. Er gilt online (Prematch, Live, Systemwetten), verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50, und der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Erhöhung sind limitiert. Ein Boost von 100 % klingt gross; in der Praxis bedeutet er, dass der Nettogewinn einer Fünfzehn-Wetter-Kombi sich verdoppelt, sofern alle Voraussagen eintreffen — was bei dieser Länge eine seltene Ausnahme bleibt.
Was Werbung wäre und was sie nicht ist
Werbeaktionen ausländischer Anbieter sind in der Schweiz verboten, wenn sie sich an Schweizer Spielende richten. Wer im Internet ausländische Aktionen sieht, sollte davon ausgehen, dass sie nicht für ihn gelten und nicht von der Schweizer Aufsicht kontrolliert werden. Promo-Codes und konkrete Aktionsbedingungen solcher Anbieter werden auf dieser Seite nicht abgedruckt — der einzige Weg, eine zugelassene Aktion zu nutzen, führt direkt zur zugelassenen Seite.
Welches Spielguthaben, welche Auszahlung
Aufladung und Limits
Das Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufladen (Mindestbetrag CHF 20). In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und eine Aufladung ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine Komponente der Aufladung kann PostFinance Pay sein, das direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Auszahlung
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wird ein Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht, verfällt er zugunsten der Zwecke der Swisslos. Bei verweigerter Auszahlung ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Was eine Auszahlung nicht kann
Eine Auszahlung geht nur auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Auszahlungen in Kryptowährungen oder Auszahlungen auf Drittkonten sind bei einem zugelassenen Anbieter nicht möglich. Die Schweiz kennt kein zentrales Sperrsystem der Banken oder Kartenherausgeber gegen ausländische Wettseiten — wer dort einzahlt, tut das freiwillig und ohne Blockierungsschutz.
Steuern und Gewinne
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund legt den Freibetrag seit dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 fest (2025: CHF 1’070’400). Die Kantone setzen eigene Freibeträge — wer auf eine konkrete Zahl angewiesen ist, fragt seine kantonale Steuerverwaltung. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Für die meisten Spielenden bleibt der Gewinn unter dem Freibetrag, also ohne Einkommensteuer und ohne Verrechnungssteuer.
Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz; was nach dem Auszahlungsweg abgeht, ist die allfällige Kommission des Veranstalters, etwa die 3 % ab der dritten Auszahlung pro Jahr. Für ausländische Gewinne gilt die kantonale Praxis. Thurgau etwa besteuert solche Gewinne unabhängig von der Höhe; andere Kantone haben andere Regeln, weshalb eine pauschale Aussage irreführend ist. Wer es genau wissen will, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Einsatzlimiten und Spielregeln bei Sporttip
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit höheren Einsätzen spielen will, hat bei Sporttip keine Möglichkeit — eine ausländische Seite kennt diese Limite nicht, steht aber vor der Frage der Sperrliste und der fehlenden Schweizer Aufsicht.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt der Veranstalter irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann er sie für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Cash-Out und Livewetten: was Swisslos kann
Cash-Out: nur online, nur vollständig
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live — aber nur für Online-Wetten und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden.
Livewetten und ihre Tücken
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live spielt, sollte wissen, dass die Wette gegen ihn gewertet werden kann, wenn sie nach dem Ausgang platziert wird — das ist eine Schweizer Regel, kein Bonus, kein Trick, sondern Mechanik. Die gleiche Regel gibt es bei den meisten internationalen Anbietern, mit unterschiedlichen Konsequenzen für die Bewertung.
Quoten und Marge: was eine Quote tatsächlich kostet
Eine Wettquote ist der Bruttoerlös aus einem Franken Einsatz — sie schliesst auch den Anteil des Veranstalters ein. Eine Buchmacher-Marge ist die Differenz zwischen der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes und 100 %. Liegt die Summe der Kehrwerte bei 1.05, beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ 1.05 ≈ 95,24 %, die Marge also 4,76 %. Bei einer Zwei-Wege-Wette mit zwei Quoten von 1.90 ergibt sich 1/1.90 + 1/1.90 ≈ 1.0526; die Auszahlungsquote liegt entsprechend bei rund 95 %, die Marge bei rund 5 %.
In der Praxis schwankt die Marge je nach Markt deutlich. Eine plausibel gesetzte Fussball-1X2-Wette auf einen ausgeglichenen Markt liegt häufig zwischen 4 % und 8 %; exotischere Märkte, Langzeitwetten und kleinere Sportarten können weit darüber liegen. Die Marge ist die Einnahmequelle des Veranstalters pro eingesetztem Franken, unabhängig vom Ausgang der Wette. Wer viel wettet, zahlt proportional viel in die Marge ein. Wer vergleicht, achtet nicht auf die höchste Einzelquote, sondern auf den Quotenschlüssel ganzer Märkte.
Konkretes Beispielrechenbeispiel
Wer ein fiktives Zwei-Wege-Markt mit zwei Quoten von 1.90 und 1.90 setzt, das vom Veranstalter als Beispiel formuliert ist, ermittelt für die Auszahlungsquote: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95, also rund 95 %. Die Marge liegt dementsprechend bei rund 5 %. Bei grösserer Marge sinkt die Auszahlungsquote, der Wettende bekommt pro eingesetztem Franken weniger zurück. Diese Spanne ist ein typischer Wert für liquide Hauptmärkte; sie liegt auf der Seite der zugelassenen Veranstalter eher am unteren Rand.
Wer ohne Quotenangabe rechnet, kann mit einer Marge zwischen 4 % und 8 % für liquide Hauptmärkte planen; kleinere Märkte liegen darüber. Das ist eine grobe Orientierung, keine Empfehlung — die tatsächliche Marge eines Marktes erfährt der Spielende im Wettprogramm.
Wettkombinationen und ihre Mechanik
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das Produkt mehrerer Einzelquoten ist grösser als jede Einzelquote, was den Reiz einer Kombiwette ausmacht — gleichzeitig ist die Wahrscheinlichkeit, dass alle Voraussagen eintreffen, das Produkt der Einzelwahrscheinlichkeiten und damit kleiner als die jeder Einzelwette allein. Wer mit Kombinationen spielt, erhöht Quote und Marge gleichzeitig.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Das ist der Grund, warum eine Kombiwette bei einer Absage nicht zusammenfällt: sie verliert den problematischen Teil, läuft mit den übrigen weiter.
Anbieter im Direktvergleich: ein Überblick
Die folgende Einordnung listet die beiden zugelassenen Veranstalter und die im Marktvergleich auftretenden ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Sie beschreibt, was jeder Anbieter ist und was eine Spielerin oder ein Spieler vor einer Entscheidung prüfen sollte. Wer hier liest, soll nicht eine Adresse als «die richtige» verlassen, sondern verstehen, warum es in der Schweiz genau zwei zugelassene Anbieter gibt und welche Folgen ein Wechsel auf eine ausländische Seite hat.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) | Loterie Romande, Lausanne |
| Interwetten | keine | ohne Schweizer Lizenz (kein Schweizer Schutz) |
| Jackbit | keine | ohne Schweizer Lizenz (kein Schweizer Schutz) |
| Rainbet | keine | ohne Schweizer Lizenz (kein Schweizer Schutz) |
| MyStake | keine | ohne Schweizer Lizenz (kein Schweizer Schutz) |
| 22Bet | keine | ohne Schweizer Lizenz (kein Schweizer Schutz) |
| BetPanda | keine | ohne Schweizer Lizenz (kein Schweizer Schutz) |
| Betclic | keine | ohne Schweizer Lizenz (kein Schweizer Schutz) |
| WirWetten | keine | ohne Schweizer Lizenz (kein Schweizer Schutz) |
Die zugelassenen Anbieter führen ihre Sportarten strikt nach der Gespa-Liste; das schränkt das Angebot ein, garantiert aber die Schweizer Aufsicht. Die ausländischen Anbieter ohne Bewilligung sind hier zur Information aufgeführt, weil sie Schweizer Spielenden im Internet begegnen; eine Bewertung, die sie «besser» oder «schlechter» macht, ist hier nicht möglich und wäre irreführend, weil sie sich schon formal ausserhalb des Schweizer Rechtsraums bewegen.
Swisslos Sporttip im Detail
Swisslos ist die Deutschschweizer und Tessiner Adresse für Sportwetten. Sporttip ist als Marke eingeführt, der Veranstalter SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat den Sitz in Basel. Die Spiellogik ist eng an Schweizer Recht gebunden, was sich an drei Stellen besonders auswirkt: bei der Bewilligung (es ist eine Veranstalterbewilligung plus Spielbewilligung unter dem BGS), bei den Limiten (Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette) und beim Cash-Out (nur online, nur vollständig, keine Garantie pro Markt).
Für wen es passt: Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt und sein Konto bei einer Schweizer Adresse führen will, ist hier am richtigen Ort. Wer höhere Einsätze spielen will, ist hier durch die Limite gebremst; wer auf exotische Märkte wettet, ist auf das beschränkt, was die Gespa-Liste führt. Wer keine Schweizer Spielsperre und kein Schweizer Register will, weil er etwa international spielt, ist mit Sporttip nicht bedient — diese Mechanik ist keine Wahl, sondern Mechanik der Schweizer Struktur.
Beurteilung: Sporttip ist die richtige Adresse für Schweizer Spielende in seinem Vertragsgebiet, weil es die einzige mit Bewilligung ist. Wer mit kleineren Einsätzen arbeitet und mit den begrenzten Märkten zurechtkommt, findet hier alles, was im Schweizer Sportwettenrecht vorgesehen ist. Wer ein grösseres Wettprogramm sucht, muss sich ausserhalb des Schweizer Rechtsraums orientieren und die damit verbundenen Folgen akzeptieren.
Loterie Romande Jouez Sport im Detail
Jouez Sport ist die Westschweizer Adresse für Sportwetten. Veranstalter ist die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne, betrieben über 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine Person mit Wohnsitz in der Romandie kann hier ein Konto führen, ein Deutschschweizer Wohnsitz reicht nicht.
Für wen es passt: Wer in der Romandie wohnt und mit den in der Gespa-Liste vorgesehenen Märkten auskommt, ist mit Jouez Sport gut bedient. Wer Märkte ausserhalb der Liste sucht, ist mit derselben Einschränkung konfrontiert wie bei Sporttip. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt und ein Konto bei Loterie Romande führen will, scheitert an der Wohnsitzregel.
Beurteilung: Wie Sporttip ist Jouez Sport nicht «besser» oder «schlechter», sondern die für sein Vertragsgebiet zuständige Stelle. Wer in der Romandie wohnt, kommt um diese Adresse nicht herum, wenn er Sportwetten mit Schweizer Bewilligung spielen will. Wer Schweizer Bewilligung nicht braucht, hat mit derselben Argumentation wie bei Sporttip auch bei Loterie Romande keinen Vorteil ausländischer Anbieter gegenüber dieser Adresse.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die folgende Auflistung nennt Anbieter, die Schweizer Spielenden im Internet häufig begegnen. Sie sind hier genannt, weil ein Leser dieses Themas sie mit Sicherheit sieht; sie sind nicht empfohlen. Wer dort spielt, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht, ohne Schutz des Schweizer Sperrregisters, mit ausländischer Steuerbehandlung und ohne Schweizer Bewilligung.
Interwetten, Jackbit, Rainbet, MyStake, 22Bet, BetPanda, Betclic und WirWetten sind nach derzeitigem Stand ohne Schweizer Bewilligung tätig; ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa erscheinen. Welche dieser Domains aktuell blockiert sind, ändert sich schnell, weil betroffene Anbieter Domains nachschieben. Informationen zu konkreten Quoten, Limits, Märkten oder Zahlungswegen liegen für diese Anbieter nicht vor; wer ein Angebot prüfen will, informiert sich direkt beim Anbieter über die dortigen Bedingungen.
Beurteilung: Diese Anbieter sind keine Alternative zur Schweizer Bewilligung; sie sind ein anderer Rechtsraum. Wer dort spielt, sollte das wissen, bevor er einzahlt. Wer in der Schweiz wohnt und Schweizer Bewilligung haben will, hat nur zwei Adressen: Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport, je nach Wohnsitz.
Verbreitung der Swisslos Sportwetten in Zahlen
Swisslos hat für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe bedient. Aus den Sportwetten allein stammen CHF 109 Mio. — 2024 waren es CHF 122 Mio., also ein leichter Rückgang im Jahresvergleich. Diese Zahlen zeigen, dass die Schweizer Sportwetten einem klaren Zweck zugeführt werden: die Mittel fliessen in den Sport und in kantonale Anliegen, was sich strukturell von einer gewinnorientierten ausländischen Seite unterscheidet. Es ist eine Folge der Schweizer Mechanik, nicht ein Marketingversprechen.
Häufig gestellte Fragen zur Wettseite für alles in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz eine einzige Wettseite, die alle Sportarten abdeckt?
Nein. Die Schweizer Bewilligung erlaubt Sportwetten nur zwei Veranstaltern, Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport, und jeder führt nur das Wettprogramm, das die Gespa-Liste erlaubt. Wer «alle Sportarten» wörtlich nimmt, findet diese Auswahl nicht; wer mit dem Schweizer Wettprogramm auskommt, ist bei einem der beiden Veranstalter richtig, sofern der Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet liegt.
Welche Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten?
Swisslos (Marke Sporttip) und Loterie Romande (Marke Jouez Sport). Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung sind in der Schweiz strafbar (Art. 130 BGS). Wer als Spielender eine Schweizer Adresse sucht, hat diese beiden Optionen und keine weiteren.
Was bedeutet es, wenn eine ausländische Wettseite auf der Sperrliste der Gespa steht?
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS). Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Eine Blockierung bedeutet, dass in der Schweiz der übliche Weg zur Seite gesperrt ist; sie bedeutet nicht, dass die Seite vom Erdboden verschwindet. Wer dort spielt, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht, ohne Sperrregister und ohne Schweizer Spielsperre.
Welche Sportarten und Wettarten sind bei Sporttip und Jouez Sport erlaubt, und wer bestimmt das?
Die Gespa führt eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10. September 2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was auf der Liste steht, wird angeboten; was nicht drauf steht, fällt weg. Eckball- und Kartenmärkte fehlen ebenso wie Esports, Trainingsläufe und Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind keine Sportwetten und damit ebenfalls nicht erlaubt.
Wie funktionieren Livewetten und Cash-Out bei den zugelassenen Veranstaltern?
Bei Sporttip ist Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung; eine Garantie pro Markt gibt es nicht. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Bei Loterie Romande gilt das entsprechende Verfahren mit Jouez Sport.
Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt, und welche Kosten können dabei anfallen?
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne über CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Eine Auszahlung auf ein Drittkonto, ein anonymes Konto oder ein Krypto-Wallet ist bei einem zugelassenen Anbieter nicht möglich.
Vergleich – gratiswetteinfo
Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteinfo»
